Kosten Mitteilung Baugenehmigungsfreies Vorhaben nach § 56 HBO: Ingenieur-Honorar?
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Kosten Mitteilung Baugenehmigungsfreies Vorhaben nach § 56 HBO: Ingenieur-Honorar?

Hallo,
kann mir jemand mitteilen wie hoch die Kosten für die folgende erbrachte Leistung (ca.) ist?
Ein Bauingenieur. hat folgende Leistung erbracht:
Er hat die Mitteilung zum Baugenehmigungsfreiem Vorhaben nach § 56 HBO unterschrieben und durch seine Unterschrift bestätigt, dass er die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen als Entwurfsverfasser aus § 49HBO für das Vorhaben übernommen hat und dass in den beigefügten Bauvorlagen alle öffentlich-rechtliche Anforderungen eingehalten wurden.
Die Bauvorlage (Pläne und Abstandsflächenberechnungen, Flächennachweise, Kubatur etc.) wurde von meinem Schwiegervater erstellt.
Wie hoch könnte bzw. würde eine Rechnung von dem Bauingenieur. ausfallen? Bzw. nach welchen Sätzen / Gebühren würde diese berechnet werden?
Danke und Grüße
Olli
  • Name:
  • Oliver
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    Die Kosten für die Mitteilung eines baugenehmigungsfreien Vorhabens nach § 56 HBO durch einen Bauingenieur sind nicht pauschal festlegbar. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang des Vorhabens, dem Detaillierungsgrad der Bauvorlagen und dem individuellen Honorar des Ingenieurs.

    Grundlage für die Berechnung des Honorars ist in der Regel die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Da es sich um eine Mitteilung und nicht um eine vollständige Baugenehmigung handelt, können die anrechenbaren Kosten und somit das Honorar geringer ausfallen.

    Ich empfehle, vorab ein Angebot von dem Bauingenieur einzuholen, in dem die erbrachten Leistungen und die entsprechenden Kosten detailliert aufgeführt sind. So haben Sie eine klare Grundlage für die Abrechnung.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie Angebote verschiedener Bauingenieure, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigungsfreies Vorhaben
    Ein Bauvorhaben, das aufgrund seiner Art oder Größe keiner formellen Baugenehmigung bedarf, sondern lediglich der Baubehörde mitgeteilt werden muss.
    Verwandte Begriffe: Genehmigungsfreies Bauen, Anzeigeverfahren, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
    § 56 HBO
    Paragraph 56 der Hessischen Bauordnung (HBO), der die Bestimmungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben regelt.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Bauordnung, Baurecht.
    Entwurfsverfasser
    Eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und Qualifikation berechtigt ist, Bauvorlagen zu erstellen und zu unterzeichnen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Planer.
    Bauvorlagen
    Sämtliche Unterlagen, die für die Beurteilung eines Bauvorhabens durch die Baubehörde erforderlich sind, wie z.B. Baupläne, Lagepläne, Baubeschreibungen und Berechnungen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung.
    HOAI
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar.
    Abstandsflächen
    Flächen auf einem Baugrundstück, die von Bebauung freizuhalten sind, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und den Brandschutz der Gebäude zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Gebäudeabstand, Nachbarrecht.
    Kubatur
    Der Rauminhalt eines Gebäudes, der durch Multiplikation von Länge, Breite und Höhe ermittelt wird.
    Verwandte Begriffe: Bruttorauminhalt, Gebäudevolumen, Baumasse.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungen umfasst die Mitteilung eines baugenehmigungsfreien Vorhabens nach § 56 HBO?
      Die Mitteilung umfasst die Erstellung und Einreichung der erforderlichen Bauvorlagen, wie Pläne, Berechnungen und Nachweise, sowie die Bestätigung durch einen qualifizierten Entwurfsverfasser, dass das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    2. Wie wird das Honorar eines Bauingenieurs berechnet?
      Das Honorar wird in der Regel auf Grundlage der HOAI berechnet. Dabei spielen die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, die Leistungsphasen und der Schwierigkeitsgrad eine Rolle.
    3. Was ist der Unterschied zwischen einer Baugenehmigung und einer Mitteilung eines baugenehmigungsfreien Vorhabens?
      Eine Baugenehmigung ist ein formelles Genehmigungsverfahren, während die Mitteilung eines baugenehmigungsfreien Vorhabens ein vereinfachtes Verfahren ist, bei dem das Vorhaben lediglich der Baubehörde mitgeteilt wird.
    4. Welche Vorteile hat ein baugenehmigungsfreies Vorhaben?
      Ein baugenehmigungsfreies Vorhaben spart Zeit und Kosten, da das Genehmigungsverfahren entfällt. Allerdings müssen auch bei einem baugenehmigungsfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
    5. Was passiert, wenn ein baugenehmigungsfreies Vorhaben nicht den Vorschriften entspricht?
      Wenn ein baugenehmigungsfreies Vorhaben nicht den Vorschriften entspricht, kann die Baubehörde die Beseitigung der Mängel oder sogar den Rückbau des Vorhabens anordnen.
    6. Kann ich ein baugenehmigungsfreies Vorhaben auch ohne Bauingenieur durchführen?
      Ob ein Bauingenieur erforderlich ist, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen und der Art des Vorhabens ab. In vielen Fällen ist jedoch die Bestätigung durch einen qualifizierten Entwurfsverfasser erforderlich.
    7. Welche Unterlagen sind für die Mitteilung eines baugenehmigungsfreien Vorhabens erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland variieren, umfassen aber in der Regel Baupläne, Lagepläne, Baubeschreibungen, Nachweise über die Einhaltung der Abstandsflächen und gegebenenfalls weitere Fachgutachten.
    8. Wo finde ich Informationen zu den Bestimmungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben?
      Informationen zu den Bestimmungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung (LBOAbk.) und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

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      Informationen zu Bauvorhaben, die einer Baugenehmigung bedürfen.
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      Details zum Ablauf und den Anforderungen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens.
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      Überblick über die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
    • Honorarberechnung nach HOAI
      Erläuterungen zur Berechnung des Honorars für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    • Bauantragsunterlagen
      Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag.
  2. Honorar: Gefälligkeitsunterschrift vs. HOAI-Leistung

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  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    Kosten Baugenehmigungsfreies Vorhaben: Ingenieur-Honorar nach § 56 HBO

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die angemessene Honorierung eines Bauingenieurs für die Mitteilung eines baugenehmigungsfreien Vorhabens nach § 56 HBO. Dabei wird die Frage aufgeworfen, ob es sich um eine reine Gefälligkeitsunterschrift handelt oder ob eine tatsächliche Leistung gemäß HOAIAbk. erbracht wurde. Die korrekte Abrechnung und die damit verbundenen Kosten sind zentrale Punkte.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Honorar: Gefälligkeitsunterschrift vs. HOAI-Leistung wird auf die HOAI verwiesen, um die Honoraransprüche zu prüfen. Es ist wichtig, die erbrachten Leistungen genau zu dokumentieren, um eine faire Abrechnung zu gewährleisten.

    💰 Kosten: Die Kosten für die Mitteilung eines baugenehmigungsfreien Vorhabens nach § 56 HBO hängen stark vom Umfang der erbrachten Leistungen ab. Eine pauschale Aussage ist schwierig, da das Honorar von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird, wie z.B. dem Schwierigkeitsgrad des Vorhabens und dem tatsächlichen Aufwand des Bauingenieurs.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Bauingenieur die genauen Leistungen und die damit verbundenen Kosten ab. Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen, um Missverständnisse zu vermeiden. Prüfen Sie, ob die Leistungen tatsächlich gemäß HOAI abgerechnet werden müssen oder ob eine individuelle Vereinbarung möglich ist.

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