nachdem ich nunmehr eifrig erfolglos die Such-Funktion genutzt habe und auch googlen nicht weiterhilft die Frage ans Forum:
Wie kann man den Wert von Planunterlagen ermitteln oder abschätzen?
Hintergrund der Frage: Vertraglich sind uns die Planunterlagen vom Generalübernehmer zugesichert. Sie sind uns aber auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht übergeben worden.
Wir denken, dass uns folgende Planunterlagen zustehen:
- Statik
- Bewehrungspläne
- Wärmeschutznachweis/Energiepass
- Elektrotechnik
- Kanalführung (Wasser, Abwasser, Gas)
- Garantieunterlagen (z.B. 10 Jahre für Dachflächenfenster (DFFAbk.))
- Einmessung vom Haus
- Schornsteinfegerabnahme
etc. (habe ich was vergessen?)
Wir befinden uns mittlerweile im Rechtsstreit mit dem Generalübernehmer (Klage, RA etc.) und müssen den Gegenwert der Planunterlagen in € zumindest ansatzweise beziffern. Gibt es irgendeine Faustregel anhand derer man den Wert ermitteln kann - wie z.B. x % des Bauwertes/Hausbauvertrags? Ggf. oder hilfsweise muss man ja auch den Wert für die nachträgliche Erstellung der Unterlagen durch Dritte angeben - was erwartet uns denn da?
Zur Info: Feistehendes Einfamilienhaus-Niedrigenergiehaus (NEH), 1 1/2 geschossig, 130 m² Wohnfläche, unterkellert, Hessen. Beim Bauamt liegen vermutlich auch keine Unterlagen vor (dies werden wir aber separat abklären). Für Hinweise und Tipps sind wir dankbar
Liebe Grüße
Mimo