Entwässerungsantrag Neubau: Architektenhonorar – enthalten oder Zusatzkosten?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Entwässerungsantrag beim Neubau im Architektenhonorar (LPH 1-4) enthalten ist oder als Zusatzkosten anfällt. Die HOAI bietet hier wenig eindeutige Regelungen, was zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Entscheidend ist die individuelle Honorarvereinbarung zwischen Bauherr und Architekt. Einige sehen den Entwässerungsplan als Teil von LPH 4, andere als separate Leistung nach HOAI § 73 abrechenbar.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Entwässerungsantrag Neubau: Architektenhonorar – enthalten oder Zusatzkosten?

Folgendes Problem:
Wir haben für ein Neubauvorhaben einen Architekten mit den LPH 1-4 beauftragt. Ist der von der Gemeinde angeforderte Entwässerungsantrag bereits im Honorar des Architekten für den Bauantrag enthalten oder muss der Entwässerungsantrag zusätzlich bezahlt werden?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
MfG H. Remmers
  • Name:
  • Hans Remmers
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Einreichung des Entwässerungsantrags ohne vorherige vertragliche Klärung – fehlende oder unvollständige Einreichung kann zu Baustopp, Genehmigungsverweigerung oder nachträglichen Sanktionen führen.

    🔴 KRITISCH: Fachplanerische Leistungen (z. B. Versickerungsnachweis nach DWA-A 118) dürfen nicht durch den Architekten ohne entsprechende fachliche Qualifikation oder gesonderte Vereinbarung erbracht werden – Haftungsrisiko für Planungsfehler liegt beim Verantwortlichen.

    ⚠️ WICHTIG: Jede abweichende oder ergänzende Leistungsvereinbarung zum Entwässerungsantrag (insb. Delegation an Fachplaner, Berechnungstiefe, Nachweisart) muss schriftlich festgehalten und von allen Vertragsparteien unterzeichnet sein.

    ⚠️ WICHTIG: Der Entwässerungsantrag ist kein reines Formalpapier – er enthält wasserrechtlich verbindliche Aussagen zur Grundwasserbeeinflussung, Oberflächenabfluss und Rückhaltung; falsche Angaben können zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob der Entwässerungsantrag im Architektenhonorar enthalten ist, hängt vom Vertrag mit Ihrem Architekten (LPH 1-4) ab.

    Prüfen Sie den Architektenvertrag: Ist die Erstellung des Entwässerungsantrags explizit als Leistung aufgeführt? Wenn ja, ist er im Honorar enthalten. Wenn nicht, kann er als Zusatzleistung abgerechnet werden.

    Leistungsphasen (LPH) beachten: Die LPH 1-4 umfassen die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Der Entwässerungsantrag fällt üblicherweise in die Genehmigungsplanung (LPH 4), kann aber je nach Vereinbarung abweichen.

    Klären Sie die Kostenübernahme: Sprechen Sie mit Ihrem Architekten, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine schriftliche Vereinbarung über die Kostenübernahme ist empfehlenswert.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Architektenvertrag sorgfältig und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Architekten, um Klarheit über die Kosten des Entwässerungsantrags zu erhalten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abgrenzung von Architektenleistungen nach der HOAIAbk., konkret die Frage, ob die Erstellung eines Entwässerungsantrags für einen Neubau im Grundhonorar der Leistungsphasen 1-4 enthalten ist oder eine zusätzliche Vergütung erfordert. Der Bauherr hat den Architekten mit den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Entwässerungsantrag ist ein spezifischer Teil der Genehmigungsplanung, der die wasserrechtliche Erschließung des Grundstücks betrifft.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Erstellung aller für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Entwässerungsantrags, als Teil der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) zu betrachten. Die HOAI definiert die Genehmigungsplanung als die Erarbeitung der Vorlagen und Nachweise für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Der Entwässerungsantrag ist ein solcher Nachweis.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der Entwässerungsantrag automatisch und ohne Zusatzkosten im Honorar enthalten ist, ist jedoch nicht immer zutreffend. Die HOAI unterscheidet zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Während die Erstellung eines einfachen Entwässerungsplans in der Regel eine Grundleistung ist, können aufwändige Berechnungen (z.B. nach DWA-A 118) oder spezielle Nachweise (z.B. für Versickerung oder Rückhaltung) als Besondere Leistungen gelten, die gesondert zu vergüten sind.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist der konkrete Leistungsumfang des Architektenvertrags. Ist im Vertrag die "Genehmigungsplanung" pauschal vereinbart, sind die üblichen Entwässerungsplanungen inkludiert. Wurde jedoch ein reduzierter Leistungsumfang vereinbart oder sind spezielle Fachplanerleistungen (z.B. für eine Zisterne oder eine Hebeanlage) erforderlich, fallen diese nicht automatisch unter das Architektenhonorar. Zudem ist zu prüfen, ob der Architekt die Entwässerungsplanung selbst erbringt oder an einen Fachplaner (z.B. TGAAbk.-Planer) delegiert, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie umgehend Ihren Architektenvertrag auf die genaue Beschreibung der Leistungsphasen und die Auflistung der Grund- und Besonderen Leistungen. Fordern Sie vom Architekten eine schriftliche Aufstellung, welche konkreten Leistungen für den Entwässerungsantrag erforderlich sind und ob diese im vereinbarten Honorar enthalten sind. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten über die Abgrenzung der Leistungen sollten Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen unabhängigen Honorarsachverständigen konsultieren, um eine verbindliche Klärung herbeizuführen und Nachzahlungen zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die Honorarabgrenzung im Rahmen der Leistungsphasen (LPH) 1–4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), konkret die Frage, ob die Erstellung eines Entwässerungsantrags bei einem Neubau bereits im vereinbarten Architektenhonorar enthalten ist oder als zusätzliche Leistung zu vergüten ist.

    ✅ Zustimmung: Die HOAI 2021 (§ 51 Abs. 1) regelt, dass die Leistungen der LPH 1–4 grundsätzlich die Erstellung der Unterlagen für den Bauantrag umfassen – darunter auch die Koordination und Abstimmung mit Fachplanern sowie die Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde.

    ➕ Ergänzung: Der Entwässerungsantrag ist jedoch in der Regel eine fachplanerische Leistung, die typischerweise von einem Ingenieur für Wasserwirtschaft oder einem Fachplaner für technische Ausrüstung (TGA) erbracht wird – nicht vom Architekten als Hauptplaner.

    ⚠️ Korrektur: Es ist unzulässig, pauschal anzunehmen, dass der Entwässerungsantrag im Architektenhonorar enthalten sei – dies hängt entscheidend vom konkreten Leistungsverzeichnis, der Honorarvereinbarung und der Auftragserteilung ab; eine bloße Beauftragung nach LPH 1–4 schließt fachplanerische Leistungen nicht automatisch ein.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei einer umfassenden Koordinationsverpflichtung des Architekten bleibt die Erstellung der fachlichen Nachweise (z. B. Versickerungsnachweis, Regenwassermanagementkonzept) eine gesonderte, fachlich qualifizierte Leistung, die nicht in der Architektenleistung enthalten ist, es sei denn, sie wurde ausdrücklich vereinbart und vergütet.

    🔴 Gefahr: Eine fehlende vertragliche Regelung oder unklare Abgrenzung kann zu unerwarteten Zusatzkosten führen, Verzögerungen im Genehmigungsverfahren und Haftungsrisiken bei fehlerhaften oder unvollständigen Entwässerungsnachweisen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie unverzüglich den Architektenvertrag auf konkrete Leistungsumfänge, insbesondere auf eventuelle Vereinbarungen zur Koordination oder Mitverantwortung für fachplanerische Nachweise; beauftragen Sie gegebenenfalls einen zertifizierten Ingenieur für Wasserwirtschaft zur Erstellung des Entwässerungsantrags und klären Sie die Honorarverteilung schriftlich ab.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass der Entwässerungsantrag grundsätzlich im Rahmen der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) einzuordnen ist.
    • Alle betonen die zentrale Bedeutung des Architektenvertrags als verbindliche Grundlage für die Abgrenzung von Leistungen und Honorar.
    • Alle warnen vor unklaren vertraglichen Vereinbarungen und fordern eine schriftliche Klärung der Kostenübernahme.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI geht von einer grundsätzlichen Einordnung in LPH 4 aus, ohne Differenzierung zwischen einfachen und komplexen Entwässerungsnachweisen.
    • DeepSeek und Qwen heben hingegen klar hervor, dass die konkrete Ausgestaltung (z. B. DWA-Nachweis, Zisternenplanung) entscheidet, ob es sich um eine Grundleistung oder eine Besondere Leistung handelt – GoogleAI erwähnt diese Unterscheidung nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend, dass die Erstellung des Entwässerungsantrags typischerweise fachplanerisch (nicht architektonisch) ist – DeepSeek erwähnt die Delegation an Fachplaner, aber nicht ihre Regelhaftigkeit; GoogleAI bleibt hier vollständig stumm.
    • DeepSeek führt die HOAI-Begriffe „Grundleistungen“ vs. „Besondere Leistungen“ konkret ein und benennt DWA-A 118 als Beispiel – Qwen spricht von „fachlich qualifizierter Leistung“, GoogleAI nicht.
    • Qwen und DeepSeek benennen explizit Haftungs- und Rechtsfolgen (Baustopp, Sanktionen, zivilrechtliche Verantwortung); GoogleAI bleibt bei Verwaltungsebene.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI: Implizite Annahme, dass „LPH 1–4“ grundsätzlich den Entwässerungsantrag umfasst – suggeriert zumindest Vertragsdeckung ohne weitere Prüfung.
    • DeepSeek & Qwen: Klare, eindeutige Gegenposition: „LPH 1–4“ allein genügt nicht – entscheidend ist die konkrete Vertragsausgestaltung; pauschale Einbeziehung ist unzulässig. Qwen betont zusätzlich die fachplanerische Natur als Ausschlusskriterium für die Architektenleistung.

    Vorsichtsprinzip: DeepSeek und Qwen sind hier die sichereren Einschätzungen – der Widerspruch wird zugunsten der strengeren, präziseren und haftungsrelevanten Lesart aufgelöst.

    👉 Empfehlung:

    • Nicht nur den Vertrag prüfen (GoogleAI), sondern explizit die Vertragsanlagen, Leistungsverzeichnisse und HOAI-Bezug (DeepSeek/Qwen).
    • Nicht nur „mit dem Architekten sprechen“, sondern fachplanerische Verantwortung klar benennen und ggf. externen Ingenieur beauftragen (Qwen).
    • Im Zweifel nicht auf „übliche Praxis“ vertrauen, sondern vertragliche und HOAI-konforme Abgrenzung einfordern (DeepSeek/Qwen).

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Einordnung in LeistungsphasenDer Entwässerungsantrag gehört grundsätzlich in die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) – alle drei Modelle sind sich einig.
    VertragsabhängigkeitOb er im Honorar enthalten ist, hängt ausschließlich vom konkreten Architektenvertrag ab – alle drei Modelle stimmen überein.
    Fachplanerische Natur⚠️GoogleAI ignoriert dies; DeepSeek erwähnt Delegation, Qwen betont explizit die Regelhaftigkeit der Fachplanung durch Ingenieure – Konsens: Keine automatische Architektenkompetenz.
    Grund- vs. Besondere Leistung⚠️GoogleAI nicht thematisiert; DeepSeek und Qwen heben die HOAI-Differenzierung hervor – Konsens: Komplexität (z. B. DWA-Nachweis) entscheidet über Vergütung.
    Haftungs- und GenehmigungsrisikoGoogleAI erwähnt weder Risiken noch Folgen; DeepSeek und Qwen benennen Baustopp, Sanktionen und Haftung – Konsens: Hochgradiges Risiko bei fehlender Klärung.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Entwässerungsantrag ist keine automatische, vertragsfreie Architektenleistung – prüfen Sie schriftlich, ob er im Vertrag ausdrücklich als Grundleistung vereinbart ist; klären Sie fachplanerische Verantwortung; lassen Sie bei komplexen Nachweisen stets einen zertifizierten Wasserwirtschaftsingenieur einbeziehen und dokumentieren Sie alle Vereinbarungen vertraglich.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende vertragliche Regelung zur EntwässerungsplanungUnerwartete Nachforderungen bis zu 3.000 €+, Verzögerung der Baugenehmigung um 4–8 Wochen
    🔴 RisikoArchitekt erstellt fachlich unzulässigen Entwässerungsantrag ohne IngenieuraufsichtHaftung für Planungsfehler, Rückbauauflagen, Schadensersatzansprüche der Gemeinde
    🔴 RisikoUnvollständiger oder formfehlerhafter AntragAblehnung durch Wasserbehörde, Nachbesserungszwang, Baustopp bis zur Genehmigung
    🔴 RisikoFehlende Abstimmung mit Kanalnetzbetreiber oder Unteren WasserbehördeVerspätete Genehmigung, Einbau eines nicht genehmigungsfähigen Entwässerungssystems
    🔴 RisikoUngeklärte Kostenübernahme bei Delegation an FachplanerDoppelte Abrechnung (Architekt + Ingenieur) oder Streit über Rechnungslegung
    ✅ ChanceFrühzeitige Beauftragung eines WasserwirtschaftsingenieursOptimale Integration der Entwässerung in die Bauplanung, Vermeidung teurer Nachbesserungen
    ✅ ChanceErstellung eines umfassenden Regenwassermanagement-KonzeptsMöglichkeit zur Förderung (z. B. durch Kommunen oder KfW-Programme), Wertsteigerung des Objekts
    ✅ ChanceKlare, schriftliche Vereinbarung mit Architekten über Koordination und VerantwortungRechtssichere Aufgabenteilung, klare Haftungsgrenzen, schnelle Genehmigung
    ✅ ChanceNutzung digitaler Genehmigungsportale der WasserbehördenBeschleunigung des Verfahrens um bis zu 50 %, transparente Bearbeitungsstände
    ✅ ChanceAusweis fachlich vorbildlicher Entwässerung im VermarktungsprozessSteigerung der Verkaufs-/Vermietungsattraktivität, z. B. bei ökologisch orientierten Käufern

    Orientierungshilfen

    1. Vertrag unverzüglich prüfen: Holen Sie Ihre Architektenvereinbarung hervor und suchen Sie darin nach den Begriffen „Entwässerung“, „LPH 4“, „Grundleistungen“, „Besondere Leistungen“ sowie „Fachplanerkoordination“ – markieren Sie alle entsprechenden Passagen.
    2. Fachplaner beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen zertifizierten Ingenieur für Wasserwirtschaft (z. B. Mitglied im VBI oder bfa) zur Erstellung des Entwässerungsantrags – nicht den Architekten, es sei denn, dieser weist nachweislich die fachlichen Voraussetzungen nach.
    3. Schriftliche Klärung einfordern: Fordern Sie vom Architekten eine schriftliche Stellungnahme mit Unterschrift, in der klar benannt wird: (1) ob und welche Teile der Entwässerung er übernimmt, (2) ob hierfür eine Besondere Leistung vorliegt, (3) welche Kosten entstehen, (4) ob und wie er den Fachplaner koordiniert.
    4. DWA-Nachweis prüfen lassen: Beauftragen Sie den Wasserwirtschaftsingenieur, zu bewerten, ob für Ihr Projekt ein einfacher oder ein komplexer Versickerungsnachweis nach DWA-A 118 erforderlich ist – dies entscheidet über Kosten, Zeit und Verantwortung.
    5. Gemeinde und Wasserbehörde kontaktieren: Klären Sie vor Einreichung ab, ob Ihre Gemeinde ein eigenes Formblatt nutzt und ob die Untere Wasserbehörde eine Vorabstimmung (z. B. zur Versickerungstiefe oder Grundwasserlage) verlangt.
    6. Digitales Einreichungsverfahren nutzen: Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer zuständigen Wasserbehörde über die Möglichkeit einer elektronischen Einreichung (z. B. via De-Mail oder Behördenportal) – beschleunigt das Verfahren deutlich.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Entwässerungsantrag
    Ein formelles Dokument, das bei der Gemeinde eingereicht werden muss, um die Ableitung von Abwasser und Regenwasser von einem Grundstück zu genehmigen. Er enthält detaillierte Pläne und Berechnungen des Entwässerungssystems.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Abwasser, Regenwasser, Kanalanschluss
    Leistungsphasen (LPH)
    Die verschiedenen Phasen der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Objektbetreuung (LPH 9). Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Genehmigungsplanung
    Bauantrag
    Ein Antrag, der bei der Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für den Bau eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage zu erhalten. Er enthält alle relevanten Pläne, Berechnungen und Nachweise.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Genehmigungsplanung
    Architektenhonorar
    Die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Umfang der erbrachten Leistungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Architektenvertrag
    Genehmigungsplanung
    Die Phase der Architektenleistung (LPH 4), in der die Unterlagen für den Bauantrag erstellt und bei der Baubehörde eingereicht werden. Sie umfasst die Erstellung von Plänen, Berechnungen und Nachweisen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauordnung
    Neubauvorhaben
    Ein Bauprojekt, bei dem ein neues Gebäude oder eine neue bauliche Anlage errichtet wird. Es umfasst alle Phasen von der Planung bis zur Fertigstellung.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauordnung
    Zusatzkosten
    Kosten, die zusätzlich zum vereinbarten Architektenhonorar anfallen, z.B. für besondere Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind. Diese müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Leistungsphasen

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Entwässerungsantrag?
      Ein Entwässerungsantrag ist ein formelles Dokument, das bei der Gemeinde eingereicht werden muss, um die Ableitung von Abwasser und Regenwasser von einem Grundstück zu genehmigen. Er enthält detaillierte Pläne und Berechnungen des Entwässerungssystems.
    2. Welche Leistungsphasen (LPH) umfasst ein Architektenvertrag?
      Ein Architektenvertrag kann verschiedene Leistungsphasen (LPH 1-9) umfassen, die von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Objektbetreuung (LPH 9) reichen. Die Genehmigungsplanung (LPH 4) ist relevant für den Bauantrag.
    3. Was passiert, wenn der Entwässerungsantrag nicht genehmigt wird?
      Wenn der Entwässerungsantrag nicht genehmigt wird, müssen die Pläne und Berechnungen überarbeitet und erneut eingereicht werden. Dies kann zu Verzögerungen im Bauablauf führen.
    4. Kann ich den Entwässerungsantrag selbst erstellen?
      In der Regel wird die Erstellung eines Entwässerungsantrags von einem Fachmann (Architekt, Ingenieur) durchgeführt, da spezielle Kenntnisse und Berechnungen erforderlich sind.
    5. Welche Unterlagen sind für einen Entwässerungsantrag erforderlich?
      Für einen Entwässerungsantrag sind in der Regel Lagepläne, Entwässerungspläne, Berechnungen der Abwassermengen und Angaben zur Versickerung oder Einleitung in öffentliche Kanäle erforderlich.
    6. Was kostet ein Entwässerungsantrag?
      Die Kosten für einen Entwässerungsantrag variieren je nach Umfang des Projekts und den Gebühren der Gemeinde. Sie können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Schmutzwasser und Regenwasser?
      Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen oder industriellen Gebrauch verunreinigte Wasser. Regenwasser ist das von Dachflächen und befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser. Beide müssen getrennt entsorgt oder behandelt werden.
    8. Was bedeutet LPH 1-4 im Architektenvertrag?
      LPH 1-4 umfasst die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Dies sind die grundlegenden Planungsleistungen, die für einen Bauantrag erforderlich sind.

    Verwandte Themen

    • Architektenvertrag prüfen
      Worauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten.
    • HOAI-Leistungsphasen im Detail
      Eine detaillierte Erklärung der einzelnen Leistungsphasen der HOAI.
    • Kosten für den Bauantrag
      Welche Kosten bei einem Bauantrag entstehen können.
    • Entwässerungssysteme für Neubauten
      Verschiedene Entwässerungssysteme und ihre Vor- und Nachteile.
    • Baugenehmigungsprozess
      Der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens.
  2. Entwässerungsantrag: Honorarvereinbarung prüfen – Zusatzkosten möglich

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    kenne ...
    Ihre Honorarvereinbarung nicht, normalerweise geht das extra.
  3. LPH 4: Entwässerungsplan im Architektenhonorar enthalten!

    Na?
    Gemäß Bauvorlagenverordnung ist dem Bauantrag i.d.R. ein Entwässerungsplan beizufügen. In vielen Fällen reicht der auch als "Antrag" aus. In diesem Falle fällt der Plan/Antrag sehr wohl in LPH4, sollte also zu 100 % im Honorar enthalten sein (Bauherrenmeinung).
  4. HOAI: Entwässerungspläne – Keine speziellen Vergütungsregeln

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Bauvorlagenverordnung und Honorierung sind zwei Paar Stiefel
    nur ein Gegenbeispiel: die Bayer. Bauvorlagenverordnung fordert auch Berechnungen zu Wärmeschutz, "soweit er nach Vorschriften zur Energieeinsparung gefordert wird" (wird durch WSVO bzw. EnEVAbk. gefordert). Das ist aber keine Vorgabe zur Honorierung bzw. Nichthonorierung. Die HOAIAbk. regelt dieses Beispiel in § 78.
    Für Entwässerungspläne kann ich aber keine besonderen Vergütungsregeln in der HOAI finden. Bei mir waren die immer mit LPh 4 abgegolten. Widersprüchlich dazu ist eine Regelung im Musterarchitektenvertrag der AK Thüringen, die für die Entwässerung eine gesonderte Honorarvereinbarung vorsieht, ohne Bezug auf eine Rechts- und Berechnungsgrundlage.
  5. Honorarvereinbarung: Entwässerungsantrag – Freie Vereinbarung?

    Also macht jeder was er will ...
    Also macht jeder was er will und alles ist frei vereinbar?!
  6. Architektenhonorar: Kreative Vertragsgestaltung beim Bauantrag!

    die HOAIAbk.
    ist ja keine Arbeitsanleitung für Architekten ...
    und sie kann auch nicht jeden Einzelfall berücksichtigen. ein klein wenig Spielraum für eine kreative Vertragsgestaltung sei doch jedem Bauherren gegönnt! : --)
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  7. HOAI-Kritik: Spielraum bei Entwässerungsantrag-Honorar nutzen

    Foto von

    Richtig ...
    da gibt's mal Spielraum warum auch nicht?
    Wird doch die "unflexible" HOAIAbk. allerorten kritisiert.
  8. Bestätigung: Entwässerungsantrag – Wissen vor Beauftragung!

    Warum die Gegenfrage, S. L.?
    Wollte ja nur eine Bestätigung  -  bin manchmal begriffsstutzig 🙂
    Habe nichts dagegen, dass es so läuft  -  wenn man es vor Beauftragung weiß!
  9. HOAI § 73: Entwässerungsplanung separat abrechenbar!

    die Entwässerungsplanung / der Antrag
    kann m.e. nach § 73 HOAIAbk. abgerechnet werden.
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Entwässerungsantrag Neubau: Honorar-Diskussion & Kostenfallen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Entwässerungsantrag beim Neubau im Architektenhonorar (LPH 1-4) enthalten ist oder als Zusatzkosten anfällt. Die HOAIAbk. bietet hier wenig eindeutige Regelungen, was zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Entscheidend ist die individuelle Honorarvereinbarung zwischen Bauherr und Architekt. Einige sehen den Entwässerungsplan als Teil von LPH 4, andere als separate Leistung nach HOAI § 73 abrechenbar.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Klären Sie vor der Beauftragung, ob der Entwässerungsantrag im Architektenhonorar enthalten ist (siehe Bestätigung: Entwässerungsantrag – Wissen vor Beauftragung!). Unklare Vereinbarungen können zu unerwarteten Zusatzkosten führen.

    ✅ Zusatzinfo: Gemäß Bauvorlagenverordnung ist dem Bauantrag in der Regel ein Entwässerungsplan beizufügen (siehe LPH 4: Entwässerungsplan im Architektenhonorar enthalten!). Ob dieser Plan bereits als "Antrag" gilt, ist jedoch Auslegungssache.

    💰 Zusatzinfo: Die HOAI bietet keine spezifischen Vergütungsregeln für Entwässerungspläne (siehe HOAI: Entwässerungspläne – Keine speziellen Vergütungsregeln). Dies eröffnet Spielraum für individuelle Honorarvereinbarungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Honorarvereinbarung genau und sprechen Sie mit Ihrem Architekten über die Kosten für den Entwässerungsantrag. Beachten Sie auch den Beitrag HOAI § 73: Entwässerungsplanung separat abrechenbar!, der eine mögliche Abrechnungsgrundlage aufzeigt.

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