Guten Abend liebe Forenteilnehmer,
Meine Verlobte und ich möchten auf dem Land meiner Großeltern ein Einfamilienhaus bauen. Das Land wurde vor mehreren Jahrzehnten von meinem Opa geteilt in 13 und 13/1. Das Haus welches wir bauen möchten, ist in dem angehängten Plan blau eingezeichnet und befindet sich auf dem Gebiet 13/1. Die grüne Linie stellt eine Ergänzungssatzung dar, welche ich auf Anraten des Bauamtes erstellen ließ.
Die Gemeinde befürwortet ausdrücklich die Ergänzungssatzung. Die Nachbarn sind ebenso dafür. Das Bauamt und generell die Bauabteilung der Stadt haben bis zuletzt ebenso grünes Licht gegeben. Nun haben wir jedoch die Nachricht erhalten, dass das Tiefbauamt uns einen Strich durch die Rechnung machen möchte mit folgender Begründung:
Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass die Kanalisation eine weitere Wohneinheit an der Stelle aushält. Deshalb wird eine Nachverdichtung in dem Bereich kanaltechnisch abgelehnt.
Das hat uns schwer getroffen, zumal das Bauamt selbst uns geraten hat, eine Ergänzungssatzung erstelltn zu lassen um den Teilbereich zum Innenbereich deklarieren zu können. Auf Nachfrage beim Tiefbauamt hin bekommen wir nur spärlich Antworten und auch meistens nur telefonisch, schriftlich bisher so gut wie nichts. Angeblich hat der Tiefbauleiter ein Problem damit, dass für den Ort kein Entwässerungsplan vorliegt. Er meint, wenn wir eine Ergänzungssatzung erstellen lassen möchten, muss dieser erst vorhanden sein. Im Innenbereich zu bauen wäre allerdings kein Problem ... so gibt es auch ein großes Projekt keine 300 Meter entfernt, bei welchem bald 41 neue Einfamilienhäuser entstehen sollen.
Man legt uns nun nahe die Bauvoranfrage zurückzuziehen welche wir vor über einem Jahr gestellt haben. Auf meine Fragen hin, wo genau der Kanal Probleme macht, gibt es keine Antworten. Klar, denn so wie es aussieht liegt es nicht am Kanal (in der Straße haben früher dreimal so viele Menschen gewohnt), sondern an der Haftung, wenn ich das richtig verstanden habe.
Was können wir Eurer Meinung nach hier tun? Ich weiß, dass bei einer Ergänzungssatzung die Erschließung gesichert sein muss. Das Haus welches wir bauen möchten, könnten wir direkt an ein Kanalnetz auf dem Gebiet 13 anschließen, ohne die Straße aufbaggern zu müssen. Dennoch sperrt das Tiefbauamt.
Ich wäre sehr froh darüber, wenn jemand einen Tipp hat. Wir überlegen, auf die Ablehnung der Bauvoranfrage zu warten und dann rechtliche Schritte einzuleiten.
Liebe Grüße,
