Architektenhonorar Dachausbau: Kosten, Berechnungsgrundlagen & Honorarordnung (HOAI)

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Berechnung des Architektenhonorars für einen Dachausbau hängt von der Bausumme, den erbrachten Leistungsphasen und dem Schwierigkeitsgrad ab. In einigen Bundesländern, wie Bayern, kann unter Umständen ein "Vorlageberechtigter" anstelle eines Architekten ausreichend sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dient als Grundlage für die Honorarermittlung, wobei die einzelnen Leistungsphasen prozentual gewichtet werden. Bei der Planung sollte man sich frühzeitig über die Notwendigkeit eines Statikers informieren, da dies zusätzliche Kosten verursachen kann.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Architektenhonorar Dachausbau: Kosten, Berechnungsgrundlagen & Honorarordnung (HOAI)

Hallo!
Ich plane den Dachausbau meinens Hauses. Es sollen u.a. 4 kleine Dachgauben entstehen und nun brauche ich ja die Zeichnungen eines Architekten, um es genehmigen zu lassen.
Leider bin ich auf dem Gebiet absoluter Neuling und habe noch nie einen Architekten gebraucht ...
Der Ausbau wird ca. 50000 DM  -  60000 DM kosten. Mit wieviel Honorar muss ich rechnen? Wird das prozentual errechnet?
Wer kann mir helfen?
Gruß
Britta
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Statikprüfung durch einen anerkannten Statiker ist zwingend erforderlich – Dachgauben stellen einen massiven Eingriff in die statische Gebäudestruktur dar und dürfen nicht allein durch den Architekten abgesichert werden.

    🔴 KRITISCH: Schriftliche Honorarvereinbarung vor Auftragsbeginn – mündliche Absprachen sind rechtlich unzureichend und bergen erhebliches Kostenrisiko bei Nachforderungen für zusätzliche Leistungen (z. B. Brandschutz, Schallschutz, Wärmebrücken).

    ⚠️ WICHTIG: Klärung der gültigen Rechtsgrundlage: Je nach Vertragsdatum gilt entweder die alte HOAIAbk. (bis 31.12.2020) oder die VgV (seit 01.01.2021) – falsche Anwendung führt zu unwirksamen Honorarvereinbarungen.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Honorarberechnung auf Basis veralteter DM-Beträge – Baukosten müssen in Euro und nach aktuellem Marktniveau (2024/2025) geschätzt werden, sonst droht erhebliche Unterschätzung der anrechenbaren Kosten.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um das Architektenhonorar für Ihren Dachausbau mit Dachgauben zu bestimmen, sind folgende Aspekte wichtig:

    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): Die HOAI regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie ist zwar nicht mehr bindend, dient aber oft als Berechnungsgrundlage.

    Leistungsphasen: Architektenleistungen sind in Leistungsphasen unterteilt (z.B. Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung). Das Honorar richtet sich nach den beauftragten Leistungsphasen.

    Baukosten: Das Honorar wird prozentual von den anrechenbaren Baukosten berechnet. Bei einem Ausbau von ca. 60.000 Euro fallen entsprechend geringere Honorare an als bei einem Neubau.

    Honorarvereinbarung: Sie können mit dem Architekten ein individuelles Honorar vereinbaren. Dies kann ein Pauschalhonorar, ein Zeithonorar oder ein Honorar auf Basis der HOAI sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von Architekten ein und vergleichen Sie die Leistungen und Honorare. Achten Sie auf eine detaillierte Honorarvereinbarung, in der alle Leistungen und Kosten klar aufgeführt sind.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Planung eines Dachausbaus mit vier Dachgauben, wobei der Nutzer nach den Kosten für das Architektenhonorar fragt. Die Angabe der Baukosten in DM (Deutsche Mark) ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es sich um eine ältere Anfrage handelt, die nicht auf aktuelle Gegebenheiten übertragbar ist. Die Berechnung des Architektenhonorars erfolgt in Deutschland nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die auf Basis der anrechenbaren Kosten prozentual gestaffelt ist.

    ⚠️ Korrektur: Die genannten Kosten von 50.000 bis 60.000 DM sind veraltet und entsprechen heute etwa 25.000 bis 30.000 Euro. Für einen Dachausbau mit Gauben sind die tatsächlichen Baukosten in der Regel deutlich höher, sodass die Honorarberechnung auf Basis aktueller Werte erfolgen muss.

    ➕ Ergänzung: Das Architektenhonorar wird nach der HOAI in Leistungsphasen (LPh 1-9) abgerechnet. Für die Genehmigungsplanung (LPh 4) und Ausführungsplanung (LPh 5) fallen etwa 20-30% des Gesamthonorars an. Bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung ist mit einem Honorar von ca. 10-15% der anrechenbaren Baukosten zu rechnen, abhängig von der Honorarzone und den vereinbarten Leistungen.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Berechnung des Honorars oder die Nichtbeachtung der HOAI kann zu finanziellen Nachteilen führen. Zudem besteht das Risiko, dass ohne vollständige Planung und Genehmigung Mängel am Bau entstehen, die später teuer behoben werden müssen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Architekten mit Erfahrung im Dachausbau und lassen Sie sich ein detailliertes Honorarangebot auf Basis der aktuellen HOAI erstellen. Klären Sie vorab die anrechenbaren Kosten und die Leistungsphasen. Holen Sie mindestens zwei Vergleichsangebote ein und prüfen Sie die Qualifikation des Architekten. Für die Genehmigungsplanung ist zudem die Einbindung eines Statikers erforderlich.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die Honorarberechnung für einen Dachausbau mit vier Dachgauben gemäß der damals geltenden HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die bis 2021 in Kraft war und bei Projekten mit Vertragsabschluss vor dem 01.01.2021 weiterhin Anwendung findet.

    ⚠️ Korrektur: Die Angabe von "50.000–60.000 DM" ist historisch überholt – die DM wurde 2002 durch den Euro abgelöst; aktuelle Kostenschätzungen müssen in Euro erfolgen, da die HOAI 2021 durch die HOAI 2021 (nun Teil der VgV) abgelöst wurde, die ausschließlich Euro als Rechnungseinheit vorsieht.

    ➕ Ergänzung: Das Architektenhonorar richtet sich nicht pauschal nach Baukosten, sondern nach Leistungsphasen (LPAbk. 1–9), wobei für Genehmigungsplanung (LP 3–4) und Ausführungsplanung (LP 5) gesonderte Honorarsätze gelten; bei reinen Genehmigungszeichnungen ohne Bauleitung kann das Honorar deutlich unter dem Höchstsatz liegen.

    🔴 Gefahr: Ein unklarer Leistungsumfang oder fehlende schriftliche Vereinbarung über Leistungsphasen und Honorarhöhe birgt erhebliches Kostenrisiko – insbesondere bei Nachforderungen für zusätzliche Leistungen wie Statikabstimmung, Brandschutznachweise oder Schallschutzgutachten, die bei Dachgauben oft zwingend erforderlich sind.

    ➕ Ergänzung: Für Dachgauben sind neben der Baugenehmigung häufig weitere Fachgutachten (z. B. statische Berechnung, Wärmebrückenanalyse, Lüftungskonzept) notwendig, die nicht automatisch im Architektenhonorar enthalten sind und gesondert beauftragt werden müssen.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass ein Architekt für die Genehmigungsfähigkeit der Zeichnungen zwingend erforderlich ist, ist grundsätzlich korrekt – insbesondere bei komplexen Eingriffen in die Gebäudehülle wie Dachgauben, die statische, energetische und brandschutztechnische Anforderungen erfüllen müssen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauplanung oder einen Architekten mit nachweislicher Erfahrung in Dachausbauten, um eine verbindliche Leistungsvereinbarung nach aktueller HOAI 2021 bzw. VgV zu erstellen – verzichten Sie auf mündliche Absprachen und fordern Sie vor Vertragsabschluss ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit Honorarstaffel an.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die zentrale Rolle der HOAI/VgV als Grundlage für die Honorarberechnung.
    • Alle stimmen darin überein, dass ein Architekt für die Genehmigungsfähigkeit von Dachgauben zwingend erforderlich ist (stat. / brandschutztechn. / energetische Anforderungen).
    • Alle empfehlen ausdrücklich die Einholung mehrerer Angebote und eine detaillierte, schriftliche Honorarvereinbarung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI beschreibt die HOAI noch als „nicht mehr bindend“, während DeepSeek und Qwen klar auf die Rechtslage nach 2021 eingehen (VgV) und die Verbindlichkeit der Regelung für Verträge ab 01.01.2021 unterstreichen.
    • Qwen differenziert zwischen LP 3–4 (Genehmigungsplanung) und LP 5 (Ausführungsplanung) präziser als GoogleAI und DeepSeek – letzterer nennt pauschal „LPh 4 und 5“.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen nennt explizit zusätzliche, oft nicht im Architektenhonorar enthaltene Fachgutachten (Wärmebrückenanalyse, Lüftungskonzept); DeepSeek erwähnt Statik separat, GoogleAI nicht.
    • DeepSeek quantifiziert das Gesamthonorar als „ca. 10–15 % der anrechenbaren Baukosten“, GoogleAI und Qwen verzichten auf konkrete Prozentsätze.
    • Qwen benennt die Qualifikation „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauplanung“ als besonders empfehlenswert – kein anderes Modell erwähnt diese Option.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI behandelt die DM-Angabe als rein historisch neutralen Hinweis; DeepSeek und Qwen korrigieren dies entschieden als „veraltet“, „falsch“ bzw. „rechtlich nicht mehr zulässig“ – die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird priorisiert: Verwendung von DM ist rechtlich inkompatibel mit aktueller VgV.

    👉 Empfehlung:

    • Verwenden Sie die VgV (nicht HOAI) als Rechtsgrundlage für alle Verträge ab 01.01.2021 – mit Euro als einziger Rechnungseinheit.
    • Beauftragen Sie zusätzlich zum Architekten immer einen Statiker – dies ist kein „Zusatz“, sondern rechtliche und technische Voraussetzung für Dachgauben.
    • Fordern Sie beim Architekten ein Leistungsverzeichnis nach VgV mit expliziter Auflistung aller inkludierten und ausgeschlossenen Fachleistungen (insbesondere Brandschutz, Schallschutz, Wärmebrücken).

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    HonorargrundlageDie VgV (früher HOAI) ist verbindliche Rechtsgrundlage für Verträge ab 01.01.2021; DM-Angaben sind rechtlich unzulässig – ausschließlich Euro.
    Honorarhöhe⚠️Prozentual an anrechenbaren Baukosten orientiert (10–15 % Gesamthonorar); konkrete Höhe hängt von Leistungsphasen, Honorarzone und Umfang ab – KI-Modelle geben keine pauschale Festlegung.
    StatikStatikprüfung durch externen, anerkannten Statiker ist zwingend erforderlich – keine Übernahme durch Architekten allein.
    Zusatzgutachten⚠️Brandschutz, Schallschutz, Wärmebrücken- und Lüftungsnachweise sind typischerweise nicht im Basis-Honorar enthalten und müssen gesondert beauftragt werden.
    VertragsformSchriftliche Honorarvereinbarung mit detailliertem Leistungsverzeichnis ist zwingend – mündliche Absprachen sind rechtlich unzureichend und kostenrisikoreich.

    👉 Handlungsempfehlung: Erstellen Sie vor Vertragsabschluss mit dem Architekten ein schriftliches Leistungsverzeichnis nach VgV, das sämtliche einzubeziehenden Fachleistungen (inkl. Statik, Brandschutz, Wärmebrücken) explizit aufführt – jeder Punkt, der nicht darin steht, gilt als ausgeschlossen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende externe StatikprüfungRechtliche Unwirksamkeit der Baugenehmigung, Haftungsrisiko für Bauschäden, mögliche Rückbauforderung
    🔴 RisikoHonorarvereinbarung ohne detailliertes LeistungsverzeichnisNachforderungen für zusätzliche Gutachten, Honorarerhöhungen um bis zu 100 %, Rechtsstreit
    🔴 RisikoBerechnung auf Basis veralteter DM-BeträgeUnterfinanzierung des Projekts, Honorar- und Kostenschätzung um 40–60 % zu niedrig
    🔴 RisikoFehlende Berücksichtigung von VgV statt HOAI (für Verträge ab 2021)Unwirksame Honorarvereinbarung, Anspruch auf Neuberechnung, finanzieller Nachteil für Auftraggeber
    🔴 RisikoKeine schriftliche Vereinbarung zur BauleitungKein Anspruch auf Mängelbeseitigung, erhöhte Fehlerquote während der Ausführung, Nachbesserungskosten bis zu 20 % der Baukosten
    ✅ ChanceGezielte Auswahl eines Architekten mit Dachausbau-SpezialisierungOptimierung der Gauben-Geometrie, reduzierte Bauzeiten, höhere Energieeffizienz, geringere Nachtragsquote
    ✅ ChanceNutzung aktueller Förderprogramme (z. B. BEGAbk.)Erstattung bis zu 25 % der Planungskosten, direkte Honorar-Entlastung, Kostensenkung um bis zu 4.000 €
    ✅ ChanceIntegrierte Planung mit Statiker und Energieberater von Beginn anVermeidung von Planungskonflikten, frühe Fehlererkennung, geringere Änderungskosten, beschleunigte Genehmigung
    ✅ ChanceVerwendung digitaler Planungstools (BIMAbk.-fähige Architekten)Verbesserte Kollisionsprüfung bei Gaubenanschlüssen, höhere Planungssicherheit, reduzierte Ausschreibungs- und Vergabefehler
    ✅ ChanceZeitlich gestaffelte Honorarvereinbarung (z. B. pro Leistungsphase)Finanzierungsplanbarkeit, Abnahmekontrolle vor Fortschritt, Motivation zur termingerechten Leistungserbringung

    Orientierungshilfen

    1. Statiker unverzüglich beauftragen: Kontaktieren Sie einen anerkannten Statiker noch vor Vertragsabschluss mit dem Architekten – vereinbaren Sie schriftlich die Abstimmung der statischen Berechnung mit der Gaubenplanung.
    2. Leistungsverzeichnis nach VgV erstellen: Fordern Sie vom Architekten vor Vertragsunterschrift ein vollständiges Leistungsverzeichnis gemäß VgV mit expliziter Aufzählung aller enthaltenen und ausgeschlossenen Fachleistungen (Statik, Brandschutz, Wärmebrücken, Schallschutz).
    3. Aktuelle Baukostenschätzung einholen: Beauftragen Sie einen unabhängigen Baukostenberater oder nutzen Sie aktuelle Online-Schätztools (z. B. des BAK), um die anrechenbaren Baukosten realistisch in Euro zu ermitteln – keine Übernahme alter DM-Werte.
    4. Fördermittel prüfen: Recherchieren Sie im BAFA- und KfW-Online-Portal, ob Ihr Dachausbau förderfähig ist; beantragen Sie gegebenenfalls vor Auftragsvergabe die BEG-Förderung für Planungsleistungen.
    5. Mindestens zwei Vergleichsangebote einholen: Fordern Sie von zwei mindestens öffentlich bestellten Architekten jeweils ein komplettes Angebot mit Honorarstaffel, Leistungsphasen und Qualifikationsnachweisen (insbesondere Erfahrung mit Dachgauben).
    6. Dokumentation aller Absprachen führen: Protokollieren Sie jede mündliche Vereinbarung mit Datum, Teilnehmern und Inhalt – senden Sie das Protokoll per E-Mail zur Bestätigung an den Architekten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
    Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie ist zwar nicht mehr bindend, dient aber oft als Grundlage für die Honorarberechnung. Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen und Honorarzonen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Anrechenbare Baukosten, Honorarvereinbarung
    Leistungsphasen
    Die Architektenleistungen sind in neun Leistungsphasen unterteilt, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und wird entsprechend honoriert. Die Leistungsphasen sind in der HOAI definiert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Baukosten, Honorarvereinbarung
    Anrechenbare Baukosten
    Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Bauleistungen anfallen, ohne Grundstückskosten, Baunebenkosten oder Umsatzsteuer. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Die anrechenbaren Baukosten werden in der HOAI definiert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorarvereinbarung
    Honorarvereinbarung
    Eine Honorarvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Architekt und Bauherr, in dem die Leistungen des Architekten und das dafür zu zahlende Honorar festgelegt sind. Die Honorarvereinbarung sollte detailliert sein und alle relevanten Aspekte des Projekts berücksichtigen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Anrechenbare Baukosten
    Dachgaube
    Eine Dachgaube ist ein Aufbau auf einem geneigten Dach, der zusätzlichen Wohnraum und Tageslicht schafft. Dachgauben können in verschiedenen Formen und Größen ausgeführt werden. Für den Bau von Dachgauben ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
    Verwandte Begriffe: Dachausbau, Baugenehmigung, Genehmigungsplanung
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Die Baugenehmigung dient dazu, die Einhaltung der Bauvorschriften sicherzustellen. Für den Dachausbau mit Gauben ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
    Verwandte Begriffe: Dachgaube, Genehmigungsplanung, Bauvorschriften
    Genehmigungsplanung
    Die Genehmigungsplanung ist eine Leistungsphase des Architekten, in der die Unterlagen für die Baugenehmigung erstellt werden. Die Genehmigungsplanung umfasst die Erstellung von Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und anderen erforderlichen Dokumenten. Die Genehmigungsplanung ist erforderlich, um eine Baugenehmigung zu erhalten.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Dachgaube, Bauzeichnungen

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird in der Regel auf Basis der anrechenbaren Baukosten und der beauftragten Leistungsphasen berechnet. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dient oft als Grundlage, ist aber nicht mehr bindend. Es ist auch möglich, ein individuelles Honorar zu vereinbaren.
    2. Welche Leistungsphasen gibt es beim Architekten?
      Die Architektenleistungen sind in neun Leistungsphasen unterteilt, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und wird entsprechend honoriert. Nicht alle Leistungsphasen müssen zwingend beauftragt werden.
    3. Was sind anrechenbare Baukosten?
      Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Bauleistungen anfallen, ohne Grundstückskosten, Baunebenkosten oder Umsatzsteuer. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    4. Kann ich das Architektenhonorar verhandeln?
      Ja, das Architektenhonorar ist verhandelbar. Seit der Abschaffung der verbindlichen HOAI können Architekten und Bauherren individuelle Honorarvereinbarungen treffen. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen und Honorare zu vergleichen.
    5. Was ist eine Honorarvereinbarung?
      Eine Honorarvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Architekt und Bauherr, in dem die Leistungen des Architekten und das dafür zu zahlende Honorar festgelegt sind. Die Honorarvereinbarung sollte detailliert sein und alle relevanten Aspekte des Projekts berücksichtigen.
    6. Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarberechnung?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dient als Richtlinie für die Honorarberechnung, ist aber nicht mehr bindend. Sie bietet eine Grundlage für die Ermittlung des angemessenen Honorars und kann als Orientierungshilfe bei der Honorarverhandlung dienen.
    7. Was kostet ein Architekt für einen Dachausbau mit Gauben?
      Die Kosten für einen Architekten für einen Dachausbau mit Gauben variieren je nach Umfang der Leistungen, den Baukosten und der Honorarvereinbarung. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen und Honorare zu vergleichen.
    8. Wie finde ich den richtigen Architekten für meinen Dachausbau?
      Suchen Sie nach Architekten mit Erfahrung im Bereich Dachausbau und Gauben. Lassen Sie sich Referenzen zeigen und führen Sie ein persönliches Gespräch, um die Kompetenz und die Chemie zu prüfen. Achten Sie auf eine transparente und detaillierte Honorarvereinbarung.

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  2. Architektenhonorar NRW: Vorlageberechtigung statt Architekt?

    Nachfragen
    Moin Frau Schäfer,
    bevor sich hier die Experten zu Wort melden, eine Frage vorab: In welchem Bundesland soll denn das stattfinden? Es gibt Bundesländer, z.B. Bayern, da brauchen Sie nicht unbedingt einen Architekten, sondern nur einen "Vorlageberechtigten" für die Einreichung der Pläne beim zuständigen Bauamt. Und das kann dann auch ein Zimmer-Meister oder ein anderer Fach- / Sachkundiger sein.
    Fragen Sie doch Ihren Zimmereibetrieb. Vielleicht macht der "das" nebenbei mit (für viel weniger Kohle als der Architekt/Bau-Ing.). Sollte jedoch die Statik des Dachstuhles stärker "beeinflusst" werden, sollten Sie auf eine prüfbare Statik bestehen (sofern nicht ohnehin vom Amt verlangt); die gibt's nur selten beim Zimmermann.
    +++++
    Das Architektenhonorar wird gemäß HOAIAbk. ermittelt, in Abhängigkeit der von Ihnen beaufragten Leistungsphasen.
  3. Dachausbau NRW: Statiker notwendig? Kosten & Planung!

    Bundesland NRW Ich glaube nicht dass ich auch ...
    Bundesland: NRW.
    Ich glaube nicht, dass ich auch noch einen Statiker benötige.
    Der Dachstuhl ist schon soweit ausgebaut - soll aber, wie schon erwähnt, größer und neuer werden.
    Ich werde mich mal erkundigen bei unserer Gemeinde, ob der Statiker auch verlangt wird.
    (Bin wirklich gerade erst bei der Planung..).
    Ich habe da noch eine Frage. Es ist mir ja schon fast peinlich - aber ich habe leider Null Ahnung auf dem Gebiet und muss mich erstmal durchfragen ... :
    Kann der Architekt eine Kostenaufstellung machen oder wird er das sowieso? Oder hat er mit den Kosten gar nichts zu tun? Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Antworten.
    BS
  4. Architektenhonorar: Berechnung nach Bausumme & Leistung

    Im Prinzip Prozentual
    Es geht in der Tat nach Bausumme. Aber auch natürlich nach der Leistung. Ich versuche es kurz zu erklären:
    Abhängig von der Bausumme und dem Schwierigkeitsgrad setzt sich ein Honorar zusammen. Das sind dann 100 % 100 % heißt, dass der Architekt alle sogenannte Leistungsphasen durchführt. Also von der Vorplanung über Bauleitung bis zur Abnahme/Dokumentation.
    Die einzelnen Phasen werden wiederum Prozente zugeordnet, Bauleitung zum Beispiel 31 %, die sich dann zu 100 % zusammensetzen.
    ABER Vorsicht Falle: Nebenkosten können in nicht unerheblicher Höhe anfallen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar Dachausbau: Kosten & HOAIAbk.-Grundlagen

    💡 Kernaussagen: Die Berechnung des Architektenhonorars für einen Dachausbau hängt von der Bausumme, den erbrachten Leistungsphasen und dem Schwierigkeitsgrad ab. In einigen Bundesländern, wie Bayern, kann unter Umständen ein "Vorlageberechtigter" anstelle eines Architekten ausreichend sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dient als Grundlage für die Honorarermittlung, wobei die einzelnen Leistungsphasen prozentual gewichtet werden. Bei der Planung sollte man sich frühzeitig über die Notwendigkeit eines Statikers informieren, da dies zusätzliche Kosten verursachen kann.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar: Berechnung nach Bausumme & Leistung wird darauf hingewiesen, dass das Honorar von der Bausumme und den erbrachten Leistungen abhängt. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die einzelnen Leistungsphasen und deren Kosten zu informieren, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Im Bundesland NRW sollte man sich bei der Gemeinde erkundigen, ob ein Statiker für den geplanten Dachausbau zwingend erforderlich ist. Dies kann die Gesamtkosten des Projekts erheblich beeinflussen. Beachten Sie auch den Beitrag Architektenhonorar NRW: Vorlageberechtigung statt Architekt? bezüglich der Vorlageberechtigung.

    💰 Zusatzinfo: Das Architektenhonorar wird prozentual von der Bausumme berechnet, wobei die einzelnen Leistungsphasen unterschiedlich gewichtet werden. Nebenkosten können die Gesamtkosten zusätzlich erhöhen. Eine detaillierte Kostenaufstellung ist daher unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Gemeinde nach den spezifischen Anforderungen für den Dachausbau, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit eines Statikers und der Vorlageberechtigung. Klären Sie mit dem Architekten alle Leistungsphasen und deren Kosten im Detail ab, um eine transparente Kostenplanung zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Kostenplanung finden Sie im Beitrag Dachausbau NRW: Statiker notwendig? Kosten & Planung!.

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  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Umbau & Anbau: Anrechenbare Kosten, Honorarhöhe & Vergleich?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt für Dachbau in NRW: Bauplan, Baugenehmigung & Kosten?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukosten schätzen: Erfahrungswerte, Preisspannen & Unterschiede (Keller, Dach, Ausbau)?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachstuhlplanung: Gehört sie zur Ausführungsplanung des Architekten? Kosten & Details
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Energetische Sanierung 1950er Gebäude: Anrechenbare Kosten für Architekt, Gauben, Anbau & Energieberater?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung: Welche Ansprüche bestehen in Bayern?
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  10. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenkosten Bauvoranfrage Aufstockung EFH: Angemessen? Kosten, Leistungsphasen & Honorar?

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