Grenzstreit bei Garagenbau: Wer zahlt Vermessung? Kosten, Rechte & Pflichten in Berlin
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Grenzstreit bei Garagenbau: Wer zahlt Vermessung? Kosten, Rechte & Pflichten in Berlin

Liebe Experten,
Wir haben Probleme mit der Grenzlinie. Die Grundstücke sind in Berlin, ca. 18 m breit und ca. 52 m tief. Jetzt ist der Nachbar der Meinung wir mussten ihm 10 cm im Bereich seiner Garage abgeben, unser Zaun wäre auf seinem Grundstück. Die Grenzsteine kann man gut sehen, beide Grundstücke wurden vor Jahren von unseren Vorbesitzern vermessen. Der Nachbar hat aber keinen richtigen Vermesser beauftragt. Eine Messung von Stein zu Stein ist angeblich nicht möglich, da Anpflanzungen und unser Zaun im Wege ist. Da es sich um seinen Kumpel handelt der kurz vor dem Abschluss steht möchten wir auch sicher sein, dass seine "Vermessung = Behauptung" stimmt. Können wir auf seine Kosten auf einen richtigen Vermesser bestehen? Müssen wir uns an den Kosten beteiligen wenn unser Zaun wirklich auf seinem Grundstück steht?
Welche Toleranzen sind möglich. Das Haus des Nachbarn stimmt anscheinend auch nicht mit seinem Vermessungsplan überein. Da wir bereits morgen verabredet sind, um nochmal zu messen, sind wir dringend auf Hilfe angewiesen. Bin für jede Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie einen Grenzstreit mit Ihrem Nachbarn bezüglich des Garagenbaus und der Grundstücksgrenze haben. Da die Grenzsteine sichtbar sind, aber der Nachbar dennoch eine Abweichung von 10 cm behauptet, ist die Situation komplex.

    🔴 Gefahr: Eine unklare Grenzlinie kann zu langfristigen Streitigkeiten und Wertminderung Ihres Grundstücks führen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Überprüfung des aktuellen Katasteramtsplans: Dieser Plan ist die offizielle Grundlage für die Grundstücksgrenzen.
    • Einholung eines Angebots für eine Grenzwiederherstellung: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann die Grenze anhand der Katasterunterlagen vor Ort wiederherstellen und abmarken. Die Kosten hierfür sind regional unterschiedlich.
    • Gespräch mit dem Nachbarn suchen: Versuchen Sie, die Situation gütlich zu klären, bevor weitere Kosten entstehen.

    Die Kosten für eine Vermessung trägt grundsätzlich derjenige, der sie beauftragt. Wenn die Vermessung jedoch zur Klärung einer strittigen Grenze notwendig ist, kann eine gerichtliche Entscheidung die Kostenverteilung regeln.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Grenzlinie durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Dokumentieren Sie alle Schritte und Vereinbarungen schriftlich.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grenzstreit
    Ein Konflikt zwischen Nachbarn über den Verlauf einer Grundstücksgrenze. Oftmals entstehen Grenzstreitigkeiten durch unklare Grenzverläufe oder unterschiedliche Auffassungen über die Lage der Grenze.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Grundstücksrecht, Vermessung.
    Katasteramt
    Eine Behörde, die das Liegenschaftskataster führt, ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke. Das Katasteramt stellt Informationen über Grundstücksgrenzen, Flächen und Eigentümer bereit.
    Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Flurkarte, Grundbuch.
    Grenzvermessung
    Die exakte Bestimmung des Verlaufs einer Grundstücksgrenze durch einen Vermessungsingenieur. Eine Grenzvermessung dient der Klärung von Grenzstreitigkeiten oder der Vorbereitung von Baumaßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Grenzwiederherstellung, Abmarkung, Vermessungsurkunde.
    Nachbarrecht
    Die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen, die das Verhältnis zwischen Nachbarn regeln. Das Nachbarrecht umfasst Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung, Überhang von Pflanzen und vielem mehr.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Hammerschlags- und Leiterrecht.
    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Ein Vermessungsingenieur, der von einer staatlichen Behörde öffentlich bestellt wurde. Er ist befugt, hoheitliche Vermessungsaufgaben durchzuführen, wie z.B. die Feststellung von Grundstücksgrenzen.
    Verwandte Begriffe: Vermessungsingenieur, Katastervermessung, hoheitliche Tätigkeit.
    Toleranz (Vermessung)
    Ein zulässiger Abweichungsbereich bei Vermessungen. Die Toleranzen sind in den Vermessungsgesetzen der Bundesländer festgelegt und berücksichtigen die Messgenauigkeit.
    Verwandte Begriffe: Messgenauigkeit, Abweichung, Vermessungsfehler.
    Grundstücksgrenze
    Die rechtliche Linie, die ein Grundstück von einem anderen trennt. Die Grundstücksgrenze wird im Liegenschaftskataster dokumentiert und durch Grenzzeichen (Grenzsteine) markiert.
    Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Grenzzeichen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer trägt die Kosten für eine Grenzvermessung bei einem Streit?
      Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten. Bei einem Rechtsstreit kann das Gericht die Kostenverteilung festlegen, oft abhängig vom Ausgang des Verfahrens.
    2. Was ist eine Grenzwiederherstellung?
      Eine Grenzwiederherstellung ist die erneute Feststellung und Abmarkung einer bereits bestehenden Grundstücksgrenze durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Sie basiert auf den Daten des Katasteramtes.
    3. Welche Toleranzen sind bei Grundstücksgrenzen zulässig?
      Geringfügige Abweichungen sind möglich, die zulässigen Toleranzen sind im jeweiligen Landesrecht (z.B. Berliner Vermessungsgesetz) geregelt. Bei größeren Abweichungen sollte die Grenze neu vermessen werden.
    4. Was ist der Unterschied zwischen einem Zaun und der Grundstücksgrenze?
      Ein Zaun muss nicht exakt auf der Grundstücksgrenze verlaufen. Das Nachbarrecht regelt, wer den Zaun errichten und unterhalten muss. Die tatsächliche Grenze wird durch die Vermessung bestimmt.
    5. Was mache ich, wenn der Nachbar ohne mein Einverständnis eine Vermessung durchführt?
      Sie haben das Recht, die Ergebnisse der Vermessung zu überprüfen und gegebenenfalls eine eigene Vermessung in Auftrag zu geben. Wichtig ist, dass die Vermessung von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt wird.
    6. Kann ich den Nachbarn zwingen, sich an den Kosten der Vermessung zu beteiligen?
      Wenn die Vermessung notwendig ist, um eine unklare Grenzsituation zu klären, kann ein Gericht den Nachbarn zur Kostenbeteiligung verpflichten. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig.
    7. Was ist ein Katasteramt?
      Das Katasteramt ist eine Behörde, die alle Grundstücke eines bestimmten Gebietes erfasst und in einem Liegenschaftskataster dokumentiert. Die dort gespeicherten Daten sind die Grundlage für die Feststellung von Grundstücksgrenzen.
    8. Wie finde ich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur?
      Listen von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren sind bei den Ingenieurkammern der Bundesländer oder online verfügbar. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des Vermessungsingenieurs.

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  2. Grenzstreit: Vermessung durch Amt oder unabhängiges Büro?

    Foto von Martin G. Halbinger

    Vermessungsamt / unabhängiges Vermessungsbüro
    Zu einer richtigen Vermessung gehört mehr als ein Maßband. Wenn die Maße zwischen den Grenzsteine nicht direkt gemessen werden können (wg. Hecke) gibt es mehrere fachlich richtige Messmethoden.
    Grundstücksteilung: Wer hat die Grenzen für Ihre damalige Grundstücksteilung eingemessen? Der Verkäufer selbst, ein Vermessungsbüro, das Katasteramt ...
    Grenzsteine Versetzen ist rechtswidrig.
    Wenn Ihr Nachbar seine Behauptung rechtskräftig bewiesen will, muss er das von einen gerichtlich bestellten Sachverständigen prüfen und bestätigen lassen.
    Bevor es Gerichtlich wird, sollten Sie nur die Messergebnisse eines unabhängigen Vermessungsbüros anerkennen (noch besser öffentlich bestellt und vereidigter SV). Vielleicht stimmt ja die andere Grundstücksgrenze nicht. Er will was von Ihnen, also sollten Sie auf verlässliche Angaben pochen.
    Auf welcher Grundlage legt er sich wegen der Maße fest? Auf amtliche Einmessprotokolle? Sind seine Grundlagen überhaupt rechtlich in Ordnung?
    Wenn Sie sich nicht anhand einer unabhängigen Vermessung einigen können, kann auch ein RA erforderlich werden.
  3. Grenzstreit: Nachbar muss Vermessung selbst beauftragen!

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Aufgaben
    Warum müssen Sie auf seine Kosten einen Vermesser beauftragen? Er selbst muss messen lassen. Ihr Entgegenkommen sollte aber soweit gehen, dass Sie ihm schriftlich geben, dass ein öffentlicht bestellter! Vermesser Ihr Grundstück bei der Vermessung betreten darf. Das Recht hat er zwar sowieso, aber erst nach Anmeldung usw.. So ein Schreiben von Ihnen ist also trotzdem ein Entgegenkommen. Und nur auf der Basis einer öffentlich bestellten Vermessung kann man etwas von dem anderen erwarten  -  und Ihr Nachbar erwartet etwas von Ihnen  -  also muss er die Voraussetzungen dafür schaffen. Ob dann evtl. etwas von den Kosten für Sie abfallen könnte, wenn Sie teilweise im Unrecht sind, steht auf einem anderen Blatt.

    Da Sie beide sicherlich nicht an Kosten interessiert sind  -  gütlich mit dem Nachbarn einigen.

  4. Grenzstreit: Vermessung – Toleranz von 5 cm zulässig?

    Foto von

    Ergänzung
    Bei der Vermessung ist eine Toleranz von 5 cm (?) um den genauen Eckpunkt zulässig. Die Vermessung kann also wie das Hornberger Schießen ausgehen.
  5. Grenzstreit: Ähnliches Problem im Forum diskutiert

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Hier gibt es Infos ...
    ein ähnliches Problem haben wir hier schon mal besprochen
    (siehe Link)
  6. Grenzstreit: Gütliche Einigung vs. Risikoeinschätzung

    wir möchten uns gütlich einigen können aber die Risiken nicht einschätzen
    Sehr geehrte Herren, vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Sehr geehrter Herr Halbinger,
    Ich gebe Ihnen recht, aber was sind das für fachlich richtige Methoden. Wie kann ich als Laie erkennen ob der Kumpel vom Nachbarn richtig misst? Der Kumpel ist ja weder uabhängig noch öffentlich bestellt.
    Wir wissen nicht wer damals die Grundstücksteilung eingemessen hat. Das ist bestimmt schon 30 Jahre oder mehr her. Wir haben das Grundstück erst seit 6 Jahren. Da stand bereits das Nachbar-Einfamilienhaus.
    Ich habe gerade mit dem zuständigen Vermessungsamt telefoniert und kann dort morgen vorbei schauen. Auch konnte man mir nicht sagen ob die Grenzsteine noch am richtigen Platz stehen. Mal angenommen sie stehen noch dort, wie ermittelt man die richtige Grenzlinie im Bereich der geplanten Garage. Kann das nicht nur ein ÖBVI? Der kostes aber richtig Geld.
    Wir möchten nicht auf Nachbars Kosten einen Vermesser beauftragen, sondern möchten wissen ob wir unsere Zustimmung zum Bau der Garage auf evtl. unserem Grundstück verweigern können, solange der Nachbar nicht anhand eines unabhängigen Vermessers beweisen kann, dass unser Zaun auf "seinem" Grundstück liegt und deshalb beseitigt werden muss. Der Nachbar will doch nur die Kosten sparen, aber wir haben die Unsicherheit. Wir wollen später auch ein neues Einfamilienhaus bauen und dann kommt es evtl. auf 10 cm an.
    Toleranz von 5 cm? Wo steht das geschrieben Herr Ebel?
  7. Vermessung: Kontrollrechnungen mit Theodoliten

    Foto von

    Kontrollrechnungen
    In dem man z.B. eine Paralelle misst, die vorher unter Beachtung der Winkel und entsprechend gründlich usw. konstruiert und mit mathematischen Methoden (Winkelsätze usw.) kontrolliert wird.
    Oder mit z.B. Theodoliten.
    Ebenso müssen Gefälle berücksichtigt werden, durch mehrfache Messungen das Ergebnis geprüft werden und eine Beurteilung der Mess- und Fehlertoleranzen gemacht werden. Mehr dazu von unseren Vermessungsingenieuren im Forum.
  8. Grenzstreit: Nur öffentlich bestellter Vermesser zählt!

    aller kluger Rat
    hilft ihnen nicht, die gemessenen Angaben selbst zu prüfen. Deshalb ist für Sie nur eine Frage wichtig: Wem traue ich eine fachgerechte Vermessung zu?  -  Nur einem öffentlich bestellten Vermesser!
    Alles andere müssen Sie nicht anerkennen. Von einem werdenden Vermessungsingenieur kann nichts amtlich gemacht werden, und darum geht es doch. Der Nachbar will ohne ordentlichen Vermesser eine Garage 10 cm in ihr Grundstück bauen, mit der fadenscheinigen Begründung, dass sein Kumpel das schon richtig vermessen habe und Ihr Zaun an anderer Stelle ja auch auf seinem Grund verlaufe.
    Das eigentliche Problem: Wenn ein "richtiger" Vermesser kommt und feststellt, dass ihr Zaun auf Nachbars Grund steht, dann können Sie den ja schnell versetzen.
    ABER: Was wird, wenn kein "echter" Vermesser kommt und der Nachbar seine Garage auf Ihren Grund baut?  -  Die kann man nicht so schnell wieder wegrücken wie einen Zaun.
    Also aufgepasst. Untersagen Sie eine Grenzbebauung ohne amtliche Vermessung, zu dieser ist der Bauende auch verpflichtet.
  9. Grenzstreit: Was sagt der Augenschein zum Zaun?

    Was sagt denn der Augenschein?
    Mal ganz abgesehen von den Ausführungen der Fachleute: Was sagen Sie eigentlich zu der Aussage des Nachbarn? Haben Sie schon mal auf jeden der Grenzsteine an der betroffenen Grenze eine Stange lotrecht aufgerichtet und daran entlanggepeilt (einen Versatz des Zaunes müsste man deutlich erkennen können)? Oder zweifelt Ihr Nachbar die korrekte Position der Grenzsteine an?
    Beachten Sie bei der Beurteilung des Standortes auch das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes. Nach meiner Interpretation müsste der Zaun  -  wenn es sich um Ihren rechten Nachbarn handelt  -  nach den §§ 21 und 24 auf Ihrem Grundstück stehen.
  10. Grenzstreit: Theodolit-Messung ausreichend? Gefälle beachten!

    Theodolith ist vorhanden
    Einen Theodoliten hat der Kumpel wohl bei seiner Messung benutzt. Er hat 2 mal gemessen. Reicht das aus? Ab wann wurde oft genug gemessen?
    Vielen Dank für den Tipp mit dem Gefälle. Wir haben ein leichtes Gefälle, das Grundstück des Nachbarn liegt höher. Die Grundstücke sind nicht genau rechtwinklig, sondern hinten ca. 6-8 cm schmaler als an der Straße.
    Wenn ich Sie richtig verstehe, sollte der Nachbar doch einen unabhängigen Vermessungsingenieur beauftragen und wir sollten uns nicht auf die evtl. ungenaue Messung einlassen? . Es könnte ja immerhin sein, dass die Grenzsteine nicht am richtigen Standort sind.
    Übrigenz unser Grundstück wurde 1994 von einem ÖbVI vor Ort vermessen. Dies geschah wegen einem geplanten Neubau.
    Viele Grüße
  11. Grenzstreit: Zaun-Versatz erkennbar? Garage vs. Zaun

    Versatz des Zaunes
    Den Versatz kann man nicht erkennen, der Zaun ist alt und die Pfähle sind teilweise schon durchgerostet. Der Zaun ist teilweise zu unserer Seite gebeugt. Wir wollen ihn nächstes Jahr erneuern. Es ist richtig, er musste eigentlich auf unserem Grundstück stehen. Wie Herr Tilgner schreibt (er hat mir aus dem Herzen geschrieben) können wir den Zaun jederzeit versetzen, die Garage jedoch nicht. Der Nachbar kämpft um jeden cm, obwohl das Bauamt dies gar nicht so genau nimmt. Da wir nicht beabsichtigen an seine Garage anzubauen, würde es auch nicht auffallen, wenn die Garage 10 cm von der Grenzlinie gebaut wäre, solange er nicht auf unserem Grundstück baut, stört uns das auch nicht.
  12. Grenzstreit: Umringmaße des Katasteramtes nutzen!

    Umringmaße
    Wenn alle Grenzsteine vorhanden sind können Sie und Ihr Nachbar auch ggf. mit Hilfe der Umringmaße des Katasteramtes feststellen wo der Fehler liegen könnte. Normalerweise sollten ja im Katasteramt die Angaben der frührer Vermessung vorhanden sein, also auch der Abstand von Grenzstein zu Grenzstein. BeschaffenSie und Ihr Nachbar sich also vom Katasteramt eine Flurkarte mit diesen Maßen (kostet in Sachsen-Anhalt Flurkarte + ca. € 1,50 je einzelnes Maß. Dann messen Sie die Breite Ihres Grundstücks am vorderen, dann am hinteren Grenzstein, der Nachbar ebenso und vergleichen erstmal mit der vermaßten Flurkarte. Gibt es wirklich Abweichungen ist wohl eher ein Grenzfetstellungstermin als eine Neuvermessung erforderlich aber hier lieber mal die Profis fragen.
  13. Grenzbebauung: Amtliche Vermessung Pflicht? LBOVVO

    Foto von

    Haben wir aber viele Hobbygeometer im Forum 🙂
    @Herr Tilgner: "Also aufgepasst. Untersagen Sie eine Grenzbebauung ohne amtliche Vermessung, zu dieser ist der Bauende auch verpflichtet. " Wo steht das geschrieben, können Sie uns bitte die entsprechende Stelle nennen?
    Meines Wissens ist bei Grenzbebauungen ein Sachverständiger gem. LBOVVO zu beauftragen, dies sind jedoch nicht nur ÖbVI, sondern auch andere Personenkreise, die über die geeigneten Fachkenntnisse verfügen. Ob der Kumpel des Nachbarn über diesen Sachverstand verfügt können wir von hier nicht beurteilen.
    Auf jeden Fall ist es Fakt, dass er für die ordnungsgemäße Vermessung haftet, die ER im Rahmen des Baus seiner Garage zu beauftragen hat. Dies war die Ausgangsfrage!
    Wenn nun der Nachbar aus welchen Gründen auch immer diese Vermessung anzweifelt, kann er ja seinerseits ein eigenes (unabhängiges) Vermessungsbüro beauftragen. Die Kosten hierfür trägt erstmal der Auftraggeber. Sollte sich ein Fehler herausstellen, sieht das vielleicht anders aus. Ich gebe Ihnen recht, dass es zu spät wäre, wenn dann die Garage schon falsch steht.
    Die Tipps zur "Selbstvermessung" der Grenzen halte ich für nicht hilfreich, denn ab welcher Abweichung wollen sie dann von einer falschen Lage der Grenzpunkte sprechen?
    Für die Lage der Garage sind die rechnerischen Koordinaten der Grenze maßgebend und nicht die Vorort sitzenden Grenzsteine, daher nützt nicht alleine das Fluchten der Grenze.
  14. Grenzstreit: Vermessung durch Fachmann erforderlich!

    Ich stimme Ihnen zu, Herr Cerny!
    Meine Idee mit den Pfosten sollte auch nur für einen ersten Augenschein dienen. Dass in jedem Fall eine Vermessung durch jemanden mit entsprechender Befähigung und Zulassung zu erfolgen hat ist für mich selbstverständlich.
  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Grenzstreit bei Garagenbau: Vermessungskosten & Nachbarrecht

    💡 Kernaussagen: Bei einem Grenzstreit wegen eines Garagenbaus ist es entscheidend, die Grundstücksgrenze durch einen öffentlich bestellten Vermesser (ÖbVI) amtlich feststellen zu lassen. Die Kosten für die Vermessung trägt in der Regel derjenige, der die Vermessung beauftragt. Toleranzen bei der Vermessung sind zu berücksichtigen, und das Katasteramt kann mit Umringmaßen weiterhelfen. Einvernehmliche Lösungen mit dem Nachbarn sind anzustreben, aber ohne Verzicht auf eine korrekte Vermessung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Grenzstreit: Nur öffentlich bestellter Vermesser zählt! sollten Sie nur einem öffentlich bestellten Vermesser eine fachgerechte Vermessung zutrauen, da nur dieser amtliche Ergebnisse liefern kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Grenzstreit: Umringmaße des Katasteramtes nutzen! schlägt vor, dass Sie und Ihr Nachbar die Umringmaße des Katasteramtes nutzen, um mögliche Fehlerquellen zu identifizieren. Dies kann helfen, die Abstände zwischen den Grenzsteinen zu überprüfen.

    🔴 Wichtiger Hinweis: Untersagen Sie eine Grenzbebauung ohne amtliche Vermessung, zu dieser ist der Bauende auch verpflichtet. Dies wird im Beitrag Grenzbebauung: Amtliche Vermessung Pflicht? LBOVVO diskutiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermesser (ÖbVI) mit der Vermessung der Grundstücksgrenze, um Rechtssicherheit zu erlangen. Klären Sie im Vorfeld die Kostenübernahme mit dem Nachbarn, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie im Beitrag Grenzstreit: Vermessung durch Amt oder unabhängiges Büro?.

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  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Grundstücksteilung & Hausabsteckung: Kosten verstehen & Vermessungsrechnung prüfen?
  3. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Grundstücksvermessung nach Hausbau: Kosten, Pflicht & Rechte als Bauherr in Bayern?
  4. BAU-Forum - Baufinanzierung - Grundstücksgrenze finden: Kosten, Ablauf & wie Sie Grenzpunkte richtig setzen?
  5. BAU-Forum - Rund um den Garten - Grundstücksabgrabung an Grenze: Folgen, Grenzstein-Versetzung & Kosten der Vermessung?
  6. BAU-Forum - Rund um den Garten - 10544: Grenzstreit bei Garagenbau: Wer zahlt Vermessung? Kosten, Rechte & Pflichten in Berlin
  7. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Grundstücksteilung NRW: Gebühren für Vermessung rechtens? Kosten & Ablauf
  8. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Grundstück vermessen: Kosten, Ablauf & Vermessungsbüros in Münster/Osnabrück?
  9. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Grenzsteine beschädigt: Kosten für Neusetzen/Korrektur? Grundstücksgröße beachten!
  10. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Garage über Grundstücksgrenze gebaut (Altbestand): Was tun bei Überbau, Bestandsschutz & Neuvermessung?

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