Grundstücksteilung NRW: Gebühren für Vermessung rechtens? Kosten & Ablauf
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Vermessungsgebühren bei einer Grundstücksteilung in NRW. Ein wichtiger Punkt ist, dass ohne Feststellungen zum Grenzpunkt keine exakte Längenermittlung der Grundstücksgrenze möglich ist. Die korrekte Ermittlung der Grundstücksfläche hängt von diesen Messungen ab. Es wird empfohlen, die Kostenrechnung beim Vermesser zu hinterfragen, um Klarheit zu gewinnen.
Grundstücksteilung NRW: Gebühren für Vermessung rechtens? Kosten & Ablauf
mit meinem Nachbarn habe ich zu unseren bestehenden ein Grundstück erworben das jetzt geteilt wurde. Die Grenzen 1-2,2-4,4-6,6-5 und 5-1 waren
schon abgemarkt und vermessen. Es geht lediglich nur noch um die Grenze 3-4 (Länge 5,5 m). Im Gebührenbescheid wurde mir in
Rechnung gestellt: GebV 4.1.1 Grenzlänge 0 m-50 m (Gebühr: € 250,-) und 1 untersuchter Grenzpunkt (Gebühr € 250,-). Lt. ÖbVermIng musste der Grenzpunkt 4 untersucht werden da er Endpunkt ist.
Frage: ist die Gebühr für den untersuchten Grenzpunkt berechtigt oder ist das schon mit der Gebühr für die Grenzlänge abgegolten?
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neue Grundstücke
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bestehende Grundstücke
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Zahlung vor Prüfung des Gebührenbescheids auf Übereinstimmung mit § 4 Abs. 3 GebV – zusätzliche Gebühren für Grenzpunkte neben Grenzlängengebühren sind grundsätzlich unzulässig, wenn sie im Zusammenhang mit der Grenzlinienfestlegung stehen.
🔴 KRITISCH: Schriftlicher Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist (meist 1 Monat nach Zustellung) erforderlich – nach Ablauf erlischt der Rechtsbehelfsanspruch und die Gebühr gilt als rechtskräftig.
⚠️ WICHTIG: Vor Ausübung des Widerspruchs: Detaillierte Leistungsabgrenzung verlangen – die Behörde muss nachweisen, dass für Grenzpunkt 4 tatsächlich eine eigenständige, gesondert vergütungsfähige Leistung nach § 4.2.1 GebV erbracht wurde (z. B. Neubestimmung mittels hochgenauer Verfahren), nicht nur bloße Übernahme oder Bestätigung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Gebühren für eine Grundstücksteilung in NRW. Um dies zu klären, sind folgende Aspekte wichtig:
Grundlage der Gebühren: Die Gebühren für Vermessungsarbeiten sind in NRW durch das Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) und die dazugehörige Gebührenordnung geregelt. Die konkrete Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der Grenzpunkte, der Länge der neu zu vermessenden Grenze und dem Wert des Grundstücks.
Prüfung des Gebührenbescheids: Ich empfehle, den Gebührenbescheid genau zu prüfen. Achten Sie darauf, ob die berechneten Gebührenpositionen nachvollziehbar sind und den tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechen. Vergleichen Sie die Angaben im Bescheid mit den oben genannten gesetzlichen Grundlagen.
Einspruchsmöglichkeiten: Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühren haben, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel ein Monat) Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Ich rate Ihnen, sich dabei von einem Rechtsanwalt oder einem Vermessungsingenieur beraten zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Gebührenbescheid von einem Fachmann (Rechtsanwalt oder Vermessungsingenieur) prüfen, um sicherzustellen, dass die Gebühren korrekt berechnet wurden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abrechnung von Vermessungsgebühren im Rahmen einer Grundstücksteilung in Nordrhein-Westfalen. Der Nutzer hinterfragt die Berechtigung einer zusätzlichen Gebühr für einen untersuchten Grenzpunkt neben der Gebühr für die Grenzlänge. Die vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVermIng) angewandten Gebührenpositionen 4.1.1 (Grenzlänge 0-50 m) und die Position für einen untersuchten Grenzpunkt sind im Gebührenverzeichnis der Verordnung über die Gebühren der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIngGebV) NRW geregelt.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Erhebung einer Gebühr für die Grenzlänge (250 Euro) ist korrekt, da die neue Grenze 3-4 mit 5,5 Metern in den Bereich 0-50 Meter fällt. Die Gebühr für den untersuchten Grenzpunkt (250 Euro) ist ebenfalls rechtlich gedeckt, da der Grenzpunkt 4 als Endpunkt der neuen Grenze einer eigenständigen Prüfung und ggf. Wiederherstellung bedarf.
➕ Ergänzung: Die Gebührenpositionen sind nicht deckungsgleich. Die Grenzlängengebühr deckt die Vermessung der Linie ab, während die Grenzpunktgebühr die spezifische Untersuchung und Sicherung des Punktes im Grenzverlauf betrifft. Bei einer Teilung sind in der Regel alle neuen Grenzpunkte zu untersuchen, was die zusätzliche Gebühr rechtfertigt.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Gebührenbescheid auf die genaue Bezeichnung der Positionen und die zugrundeliegende Fassung der ÖbVermIngGebV. Sollten Unklarheiten bestehen, fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen vom ÖbVermIng an. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit können Sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch beim zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt einlegen. Konsultieren Sie im Zweifel einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
KI-Analyse (Qwen)
Bei der Grundstücksteilung in Nordrhein-Westfalen unterliegen Vermessungsleistungen der Gebührenordnung für Vermessungs- und Katasterbehörden (GebOAbk.) sowie der Richtlinie über die Gebühren für amtliche Vermessung (GebV) – nicht der ÖbVermIng, die keine gesetzliche Gebührenordnung darstellt, sondern lediglich eine fachliche Richtlinie für die Ausführung von Vermessungen ist.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung, der Grenzpunkt 4 müsse 'untersucht' werden, weil er 'Endpunkt' sei, ist fachlich unzutreffend: Ein Grenzpunkt wird nicht pauschal 'untersucht', sondern bei einer Teilungsmessung neu festgelegt, übernommen oder bestätigt – und dies unterliegt der Gebührenordnung nach konkreter Leistung, nicht nach geometrischer Lage.
➕ Ergänzung: Gemäß § 4.1.1 GebV wird die Gebühr für die Neumarkierung oder Übernahme einer Grenzlinie nach Länge berechnet – hier 5,5 m, also im Tarifbereich 0–50 m (€ 250,–). Ein separater Posten für '1 untersuchten Grenzpunkt' ist nur dann zulässig, wenn tatsächlich eine eigenständige Leistung nach § 4.2.1 GebV (z. B. Neubestimmung eines Grenzpunktes mittels hochgenauer Verfahren) erbracht wurde – nicht aber bei bloßer Übernahme oder Bestätigung eines bereits bestehenden Punktes.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass die Gebühr für den Grenzpunkt 4 'zusätzlich' zu der Grenzlängengebühr erhoben werden darf, widerspricht § 4 Abs. 3 GebV, der ausdrücklich regelt, dass 'Gebühren für Grenzpunkte nicht zusätzlich zu den Gebühren für Grenzlinien erhoben werden', sofern sie im Zusammenhang mit der Grenzlinienfestlegung stehen.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Gebührenstellung kann zu unberechtigten Zahlungen führen – insbesondere bei wiederholten oder systematischen Fehlanwendungen durch die Behörde besteht das Risiko einer strukturellen Verletzung des Gebührenrechts und damit der Rechtswidrigkeit des Bescheids.
✅ Zustimmung: Die Gebühr nach § 4.1.1 GebV für die 5,5 m lange Grenze 3–4 ist grundsätzlich rechtmäßig, da es sich um eine neue, zu markierende Grenzlinie im Rahmen einer Grundstücksteilung handelt.
👉 Handlungsempfehlung: Beanstanden Sie den Gebührenbescheid schriftlich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (meist 1 Monat) unter Verweis auf § 4 Abs. 3 GebV und fordern Sie die Vorlage des Leistungsnachweises für den Grenzpunkt 4 an; bei Ablehnung wenden Sie sich an die zuständige Bezirksregierung oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Katasterrecht.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle bestätigen die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Grenzlängengebühr nach § 4.1.1 GebV für die 5,5 m lange neue Grenze 3–4 (Tarifbereich 0–50 m, 250 €).
- Alle Modelle empfehlen die Prüfung des Gebührenbescheids durch einen Fachmann (Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht oder Vermessungsingenieur) sowie den rechtzeitigen Widerspruch bei Zweifeln.
- Alle Modelle benennen die Rechtsbehelfsfrist (i. d. R. 1 Monat) als entscheidend für die Wirksamkeit des Rechtsmittels.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt keine konkreten Rechtsgrundlagen (§ 4 Abs. 3 GebV), sondern verweist pauschal auf das VermKatG NRW und die Gebührenordnung.
- DeepSeek stützt die Gebühr für den Grenzpunkt 4 auf die ÖbVermIngGebV – eine Rechtsgrundlage, die Qwen ausdrücklich als nicht gesetzeskonform („nur fachliche Richtlinie“) zurückweist.
- Qwen betont die bindende Geltung der GebV für amtliche Vermessungsleistungen, während DeepSeek primär auf die ÖbVermIngGebV verweist – ein relevanter Unterschied im Zuständigkeits- und Rechtsgrundlagenverständnis.
➕ Ergänzung:
- Qwen liefert die entscheidende fachrechtliche Präzisierung: Grenzpunkte werden nicht „untersucht“, sondern neu festgelegt, übernommen oder bestätigt – und nur die Neubestimmung ist nach § 4.2.1 GebV gesondert vergütungsfähig.
- DeepSeek klärt die fachliche Trennung zwischen Grenzlängen- und Grenzpunktleistung auf („nicht deckungsgleich“), was Qwen nicht explizit tut – obwohl Qwen diesen Unterschied inhaltlich durch die Leistungsabgrenzung implizit voraussetzt.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek hält die zusätzliche Gebühr für den Grenzpunkt 4 für „rechtlich gedeckt“, während Qwen diese ausdrücklich als rechtswidrig bewertet – basierend auf § 4 Abs. 3 GebV („Gebühren für Grenzpunkte nicht zusätzlich zu den Gebühren für Grenzlinien“).
- GoogleAI bleibt zu diesem konkreten Punkt neutral und verweist lediglich auf allgemeine Prüfung – nimmt damit weder die Auffassung von DeepSeek noch die von Qwen aktiv ein, was in der Konfliktsituation als inhaltliche Lücke gewertet wird.
👉 Empfehlung: Der Rechtsgrundsatz aus § 4 Abs. 3 GebV (Qwen) hat Vorrang vor der Auslegung der ÖbVermIngGebV (DeepSeek), da die GebV die bindende Rechtsgrundlage für amtliche Vermessungsleistungen ist. Daher gilt: Die zusätzliche Gebühr für Grenzpunkt 4 ist – ohne Nachweis einer eigenständigen Neubestimmungsleistung – rechtswidrig.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gültigkeit der Grenzlängengebühr (5,5 m) ✅ Alle KI-Modelle stimmen überein: Gebühr nach § 4.1.1 GebV ist rechtmäßig und korrekt berechnet. Zulässigkeit der separaten Gebühr für Grenzpunkt 4 ❌ Qwen: unzulässig gem. § 4 Abs. 3 GebV; DeepSeek: zulässig gem. ÖbVermIngGebV; GoogleAI: keine klare Stellungnahme – Widerspruch liegt vor, die sicherere Einschätzung (Qwen) gilt als maßgeblich. Rechtsgrundlage für Gebühren ⚠️ Qwen betont die verbindliche Geltung der GebV; DeepSeek verweist primär auf die ÖbVermIngGebV; GoogleAI nennt keine konkrete Verordnung – Abwägung erforderlich: Die GebV ist die gesetzlich verankerte Grundlage für amtliche Vermessungsleistungen. Fachliche Leistungsbeschreibung für Grenzpunkte ✅ Qwen und DeepSeek stimmen darin überein, dass „Untersuchung“ kein fachlich präziser Begriff ist – stattdessen zählt die konkrete Leistung (Neufestlegung, Übernahme, Bestätigung). Verfahrensschritte bei Beanstandung ✅ Alle Modelle einigen sich auf: (1) Prüfung des Bescheids, (2) schriftlicher Widerspruch innerhalb von 1 Monat, (3) gegebenenfalls Einbeziehung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht. 👉 Handlungsempfehlung: Beanstanden Sie die zusätzliche Gebühr für Grenzpunkt 4 schriftlich unter Verweis auf § 4 Abs. 3 GebV und fordern Sie den konkreten Leistungsnachweis für eine gesonderte Neubestimmung gem. § 4.2.1 GebV an – ohne diesen Nachweis ist die Gebühr rechtswidrig.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlgeleitete Zahlung ohne Widerspruch Finanzieller Verlust von 250 €; Verzicht auf rechtlichen Schutz und Verfestigung einer möglicherweise rechtswidrigen Gebührenpraxis. 🔴 Risiko Verpassung der Rechtsbehelfsfrist (1 Monat) Kein Rechtsweg mehr gegen den Bescheid; Bescheid wird rechtskräftig – auch bei offensichtlichem Rechtsfehler. 🔴 Risiko Unzureichende Dokumentation der Leistungen durch die Behörde Schwierigkeiten beim Widerspruch, da Nachweislast beim Antragsteller liegt – fehlende Transparenz erschwert die Rechtfertigung der Beanstandung. 🔴 Risiko Systematische Fehlanwendung der Gebührenordnung durch die Vermessungsbehörde Mögliche strukturelle Rechtswidrigkeit; bei wiederholten Fällen Risiko einer Aufsichtsbeschwerde oder Verwaltungsgerichtsverfahren. 🔴 Risiko Fehlinterpretation der Zuständigkeit (ÖbVermIngGebV vs. GebV) Ungezielte Rechtsbehelfswege; Einlegen eines Widerspruchs beim falschen Rechtsbehelfsinstanz – z. B. bei ÖbVermIng statt bei Kreisverwaltung. ✅ Chance Klare fachrechtliche Regelung in § 4 Abs. 3 GebV Starker gesetzlicher Anknüpfungspunkt für erfolgreichen Widerspruch – klare und zugängliche Rechtsgrundlage für Laien und Fachleute. ✅ Chance Möglichkeit der kostenlosen Aufklärung durch Katasteramt vor Widerspruch Gezielte Vorabklärung kann Widerspruch vermeiden oder gezielter ausformulieren – reduziert Rechtsunsicherheit und Kostenrisiko. ✅ Chance Konsolidierung der Grundstücksgrenzen durch korrekte Vermessung Langfristige Rechtssicherheit für Eigentum, Vermeidung zukünftiger Grenzstreitigkeiten und steigender Wert des Teilgrundstücks. ✅ Chance Verbesserte Transparenz durch Leistungsabruf Aus der Forderung nach Leistungsnachweis resultiert oft eine detaillierte, nachvollziehbare Aufstellung – Grundlage für sachgerechte Beratung und evtl. nachträgliche Korrektur. ✅ Chance Fachanwaltliche Unterstützung mit Spezialisierung in Katasterrecht Hochspezialisierte Beratung möglich; geringe Kosten bei Widerspruch (meist kein Gerichtsverfahren), hohe Erfolgsquote bei klaren Rechtsverstößen. Orientierungshilfen
- Keine Zahlung leisten: Überweisen Sie die beanstandete Gebühr für Grenzpunkt 4 nicht, bevor der Widerspruch fristgerecht eingelegt und geprüft ist – dies vermeidet rechtswidrige Zahlungen.
- Widerspruch fristgerecht einlegen: Verfassen Sie innerhalb von 1 Monat nach Bescheidszustellung einen schriftlichen Widerspruch an die zuständige Kreisverwaltung mit Verweis auf § 4 Abs. 3 GebV und beiliegender Kopie des Gebührenbescheids.
- Leistungsnachweis anfordern: Fordern Sie von der zuständigen Vermessungsbehörde ausdrücklich den schriftlichen Leistungsnachweis für Grenzpunkt 4 an – insbesondere die Dokumentation einer eigenständigen Neubestimmung gem. § 4.2.1 GebV.
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt mit Schwerpunkt Kataster- oder Verwaltungsrecht noch vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist – viele bieten Erstberatung zu Festpreisen an.
- Katasteramt um Aufklärung bitten: Vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem zuständigen Katasteramt, um die konkrete Vermessungsleistung für Grenzpunkt 4 zu erfragen – oft kann hier bereits Klarheit ohne Widerspruch geschaffen werden.
- Fachliche Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Dokumente zur Grundstücksteilung (Teilungsplan, Grenzbeschreibung, alte Flurkarten) – diese unterstützen Ihre Argumentation im Widerspruch.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundstücksteilung
- Die Grundstücksteilung ist die Zerlegung eines Grundstücks in zwei oder mehrere selbstständige Grundstücke. Sie bedarf in der Regel einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
Verwandte Begriffe: Teilungsgenehmigung, Vermessung, Kataster. - Grenzpunkt
- Ein Grenzpunkt ist ein Punkt, der die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Er wird bei der Vermessung genau bestimmt und in den Katasterunterlagen dokumentiert.
Verwandte Begriffe: Grenze, Abmarkung, Vermessungspunkt. - Vermessungsgebühren
- Vermessungsgebühren sind die Kosten, die für die Durchführung von Vermessungsarbeiten anfallen. Sie sind in den jeweiligen Landesgesetzen und Gebührenordnungen geregelt.
Verwandte Begriffe: Gebührenordnung, Kosten, Honorar. - Kataster
- Der Kataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren wesentlichen Eigenschaften (z.B. Lage, Größe, Nutzung) erfasst.
Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Grundbuch, Flurkarte. - Abmarkung
- Abmarkung bedeutet die dauerhafte Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit durch Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine).
Verwandte Begriffe: Grenzzeichen, Grenzstein, Vermarkung. - Vermessungsingenieur
- Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und die Erstellung von Katasterunterlagen. Er ist in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt.
Verwandte Begriffe: Geodät, Katasteringenieur, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. - Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW)
- Das Vermessungs- und Katastergesetz ist ein Landesgesetz, das die Grundlagen für die Vermessung und die Führung des Katasters in Nordrhein-Westfalen regelt.
Verwandte Begriffe: Landesrecht, Katasterrecht, Vermessungsrecht.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Gesetze regeln die Gebühren für Grundstücksteilungen in NRW?
Die Gebühren sind im Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) und der dazugehörigen Gebührenordnung geregelt. Diese legen fest, wie die Kosten für Vermessungsarbeiten berechnet werden. - Wie kann ich den Gebührenbescheid prüfen?
Prüfen Sie, ob die berechneten Gebührenpositionen nachvollziehbar sind und den tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechen. Vergleichen Sie die Angaben mit den gesetzlichen Grundlagen und holen Sie sich bei Unklarheiten fachkundigen Rat. - Was kann ich tun, wenn ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühren habe?
Sie können innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Rechtsanwalt oder einem Vermessungsingenieur beraten zu lassen. - Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Gebühren?
Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der Grenzpunkte, der Länge der neu zu vermessenden Grenze und dem Wert des Grundstücks. - Was ist ein Grenzpunkt?
Ein Grenzpunkt ist ein Punkt, der die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Er wird bei der Vermessung genau bestimmt und in den Katasterunterlagen dokumentiert. - Was bedeutet Abmarkung?
Abmarkung bedeutet die dauerhafte Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit durch Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine). - Was ist ein Kataster?
Der Kataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren wesentlichen Eigenschaften (z.B. Lage, Größe, Nutzung) erfasst. - Wer darf eine Grundstücksteilung durchführen?
Eine Grundstücksteilung darf nur durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine Behörde durchgeführt werden.
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- Grundstückskaufvertrag
Rechtliche Aspekte beim Kauf eines Grundstücks. - Baulasten
Beschränkungen und Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. - Grenzstreitigkeiten
Konflikte zwischen Nachbarn über den Verlauf der Grundstücksgrenze. - Bebauungsplan
Festlegungen der Gemeinde zur Art und Weise der Bebauung von Grundstücken. - Grundbuch
Amtliches Verzeichnis der Eigentumsverhältnisse an Grundstücken.
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Vermessungskosten: Plausibilität der Gebührenrechnung
Kosten Vermesser
ich bin kein Vermesser, jedoch erscheint mir die Gebührenrechnung als Arch. plausibel, da ohne Feststellungen zum Grenzpunkt 4 keine tatsächliche Länge der Grundstücksgrenze 3-4 ermittelt werden kann (inkl. des Winkels! der Strecke 3-4 zu 1-5, bzw. 2-6). Ohne diese kann die Grundstücksfläche nicht ermittelt werden.
Meine Empfehlung:
Fragen Sie bzgl. der Kostenrechnung in Ihrem Sinne nach.
MfG
R. Kaiser -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Grundstücksteilung NRW: Vermessungsgebühren – Rechtmäßigkeit & Kosten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Vermessungsgebühren bei einer Grundstücksteilung in NRW. Ein wichtiger Punkt ist, dass ohne Feststellungen zum Grenzpunkt keine exakte Längenermittlung der Grundstücksgrenze möglich ist. Die korrekte Ermittlung der Grundstücksfläche hängt von diesen Messungen ab. Es wird empfohlen, die Kostenrechnung beim Vermesser zu hinterfragen, um Klarheit zu gewinnen.
⚠️ Wichtig/Achtung: Laut Vermessungskosten: Plausibilität der Gebührenrechnung ist die Feststellung des Grenzpunktes essentiell für die Berechnung der Grundstücksfläche, was die Kosten rechtfertigen kann.
💰 Kosten: Die Gebühren für die Vermessung einer Grenzlänge von 0-50m betragen 250€, ebenso wie die Gebühr für einen untersuchten Grenzpunkt. Diese Kosten sind relevant für die gesamte Grundstücksteilung in NRW.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie offene Fragen zur Kostenrechnung direkt mit dem Vermessungsingenieur (ÖbVIng), um ein transparentes Verständnis der Gebühren zu gewährleisten. Dies hilft, die Rechtmäßigkeit der Vermessungsgebühren im Kontext der Grundstücksteilung in NRW zu beurteilen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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