- Altbau und Neubau ist gleichgestellt.
- Die Zulage gibt's nur noch pro Kind, d.h. 1.200 € pro Kind. Ohne Kinder also nix. Ab 5,8 Kindern wird die neue Regelung besser.
- Bei den Einkommensgrenzen ist mir die Sache noch nicht klar. Zwar sinkt für Ehepaare das max. zulässige Zweijahreseinkommen von 163.614 € auf 140.000 €, aber erhöht sich diese Grenze auch pro Kind wie früher?
- Ebenfalls unklar: Für wen gilt die neue Regelung? Habe bei meinem FA angerufen, dort wurde vermutet, dass das Datum des Herstellungsbeginns wohl maßgebend sei. Alles andere sei verfassungsrechtlich schwer vorstellbar. Allerdings fehlen noch genau Texte.
Viele Grüße,
Thomas Walter