Auftragsbestätigung: Unberechtigte Preisnachforderung? Rechte, Vorgehen & Erfahrungen
BAU-Forum: Fertighaus

Auftragsbestätigung: Unberechtigte Preisnachforderung? Rechte, Vorgehen & Erfahrungen

Hallo,
ich bitte um Hilfe und Erfahrungen zu folgendem Problem:
Vor wenigen Wochen unterschrieben wir einen Werkvertrag
für ein neues Haus in Holzständerbauweise (bei einem
wie wir dachten soliden Unternehmen). Nun kam am Freitag
Nachmittag telefonisch und später per email eine Nachforderung
von über 20000 € in Form einer abgeänderten Auftragsbestätigung. Man habe sich verrechnet und nur, wenn
wir diesen Mehrpreis bezahlen, könne man unser Haus so bauen.
Da wir es eilig haben und bereits ab Dienstag Bemusterungs-Termine haben, verlangt man von uns eine schriftliche Zusage
bis Montag Mittag, sonst wäre der versprochene Zeitrahmen
nicht zu halten.
Wem ist so etwas ähnliches auch schon passiert?
Wie glaubwürdig ist so eine Aussage und muss man dann damit
rechnen, dass später jede weitere kleine Abweichung auch
mit einem saftigen Aufpreis berechnet wird?
Wir sind nun sehr verunsichert und möchten gerne wissen,
ob so etwas häufiger und bei verschiedenen Unternehmen passiert,
oder ob wir da einen unglücklichen Einzelfall erleben.
Wir wären für Erfahrungen und Ratschläge SEHR dankbar!
Viele Grüße
  • Name:
  • Bauandi
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie eine unerwartete Preisnachforderung nach Unterzeichnung eines Werkvertrags für Ihr Haus in Holzständerbauweise erhalten haben. Das ist natürlich sehr ärgerlich und bedarf einer genauen Prüfung.

    🔴 Gefahr: Eine unberechtigte Preisnachforderung kann zu erheblichen finanziellen Belastungen und Bauverzögerungen führen.

    Zunächst sollten Sie den Werkvertrag und die Auftragsbestätigung genau prüfen. Achten Sie auf folgende Punkte:

    • Festpreisvereinbarung: Ist ein Festpreis vereinbart, sind nachträgliche Preiserhöhungen grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor (z.B. unvorhersehbare Ereignisse).
    • Leistungsbeschreibung: Weicht die tatsächliche Leistung von der im Vertrag beschriebenen Leistung ab?
    • Nachträge: Wurden Nachträge vereinbart, die die Preiserhöhung rechtfertigen?

    Dokumentieren Sie alle Kommunikationen mit dem Unternehmen schriftlich. Fordern Sie eine detaillierte Begründung für die Preisnachforderung an. Vergleichen Sie die geforderte Leistung mit der ursprünglichen Leistungsbeschreibung im Vertrag.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich umgehend von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihren Vertrag prüfen und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Unternehmer trägt das Risiko, dass das Werk mangelhaft ist.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag
    Auftragsbestätigung
    Eine Auftragsbestätigung ist eine schriftliche Bestätigung eines Auftrags durch den Auftragnehmer. Sie enthält in der Regel die wesentlichen Vertragsbedingungen, wie z.B. die Art der Leistung, den Preis und den Liefertermin.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Vertrag, Bestellung
    Festpreisvertrag
    Ein Festpreisvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein fester Preis für die gesamte Leistung vereinbart wird. Nachträgliche Preiserhöhungen sind in der Regel nicht zulässig, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor.
    Verwandte Begriffe: Einheitspreisvertrag, Stundenlohnvertrag, Pauschalvertrag
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Vertrags. Nachträge sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurden.
    Verwandte Begriffe: Änderungsvereinbarung, Ergänzung, Zusatzvereinbarung
    Holzständerbauweise
    Die Holzständerbauweise ist eine Bauweise, bei der die tragende Konstruktion aus Holzständern besteht. Die Zwischenräume werden mit Dämmstoffen und Beplankungen gefüllt.
    Verwandte Begriffe: Massivbauweise, Fertighausbauweise, Skelettbauweise
    Bemusterung
    Eine Bemusterung ist die Auswahl von Materialien und Ausstattungsgegenständen für ein Bauvorhaben. Die Ergebnisse der Bemusterung werden in der Regel schriftlich festgehalten und sind Bestandteil des Werkvertrags.
    Verwandte Begriffe: Materialauswahl, Ausstattung, Design
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Anforderungen an die Bauausführung und die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten.
    Verwandte Begriffe: Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Nachbarrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist eine nachträgliche Preiserhöhung bei einem Festpreisvertrag zulässig?
      Grundsätzlich ist eine nachträgliche Preiserhöhung bei einem Festpreisvertrag nicht zulässig. Ausnahmen können vorliegen, wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die die Baukosten erheblich erhöhen (z.B. Naturkatastrophen). Der Auftragnehmer muss diese Ereignisse jedoch nachweisen und die Preiserhöhung detailliert begründen.
    2. Was kann ich tun, wenn die Preisnachforderung unberechtigt ist?
      Wenn Sie die Preisnachforderung für unberechtigt halten, sollten Sie dies dem Unternehmen schriftlich mitteilen und die Zahlung verweigern. Fordern Sie eine detaillierte Begründung für die Preiserhöhung an. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu.
    3. Welche Rolle spielt die Auftragsbestätigung bei einer Preisnachforderung?
      Die Auftragsbestätigung bestätigt den Vertragsabschluss zu den vereinbarten Bedingungen. Wenn die Auftragsbestätigung von den ursprünglichen Vereinbarungen abweicht, sollten Sie dies umgehend beanstanden. Die Auftragsbestätigung kann als Beweismittel dienen, um die ursprünglichen Vereinbarungen nachzuweisen.
    4. Wie kann ich mich vor unberechtigten Preisnachforderungen schützen?
      Um sich vor unberechtigten Preisnachforderungen zu schützen, sollten Sie vor Vertragsabschluss eine detaillierte Leistungsbeschreibung vereinbaren und einen Festpreisvertrag abschließen. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um sicherzustellen, dass der Vertrag Ihre Interessen schützt. Dokumentieren Sie alle Absprachen und Änderungen schriftlich.
    5. Was ist ein Werkvertrag?
      Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Unternehmer trägt das Risiko, dass das Werk mangelhaft ist.
    6. Was ist eine Bemusterung?
      Eine Bemusterung ist die Auswahl von Materialien und Ausstattungsgegenständen für ein Bauvorhaben. Die Ergebnisse der Bemusterung werden in der Regel schriftlich festgehalten und sind Bestandteil des Werkvertrags.
    7. Was bedeutet Holzständerbauweise?
      Die Holzständerbauweise ist eine Bauweise, bei der die tragende Konstruktion aus Holzständern besteht. Die Zwischenräume werden mit Dämmstoffen und Beplankungen gefüllt.
    8. Was ist ein Nachtrag zum Werkvertrag?
      Ein Nachtrag zum Werkvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die Änderungen oder Ergänzungen zum ursprünglichen Werkvertrag enthält. Nachträge sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurden.

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    • Werkvertrag prüfen lassen
      Vor Unterzeichnung eines Werkvertrags sollte dieser von einem Anwalt für Baurecht geprüft werden.
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  2. Mehrkosten bei Bemusterung? – Erste Anzeichen beachten!

    Na, dann wart mal ab ...
    Na, dann wart mal ab was denn bei der Bemusterung noch alles an Mehrkosten kommt ... 🙂
    Ernsthaft: wenn es schon so beginnt ...
    Was möchtest Du jetzt hören? Alles wird gut?
  3. Werkvertrag bindend: Preis nachträglich änderbar?

    an Vertrag gebunden
    Wenn der Werkvertrag unter Bezug auf das Angebot schon unterschrieben ist, dann gilt der vereinbarte Preis selbstverständlich. Mehrkosten können immer entstehen, wenn etwas zusätzliches ausgeführt wird, eine höhere Qualität eingebaut wird oder auf Bauherrenwunsch Änderungen erfolgen.
    Aber nur weil die Firma sich verrechnet hat kann jetzt der Vertrag nicht nachträglich einseitig geändert werden. Wenn die Firma nicht mehr gewillt ist, das Werk zur vereinbarten Vergütung herzustellen kann sich daraus sogar ergeben, dass die Firma Schadenersatzpflichtig wird.
    Sie müssen mit einem Fachjuristen, der den Vertrag eingehend prüft, das weitere Vorgehen abstimmen und einem Bausachverständigen die bisher angefertigten Bauunterlagen und Leistungsbeschreibungen zur Prüfung vorlegen, ob die bisher vereinbarten Leistungen überhaupt zum Bau des Hauses reichen, oder ob weitere Kosten entstehen.
    Gruß
  4. Auftragsbestätigung als neuer Vertrag? – Rechte prüfen!

    genauere Sachverhaltsbeschreibung:
    Hallo und danke für die prompten Reaktionen.
    Die Nachforderung ist Bestandteil dessen was die Firma als
    gegengezeichnete Auftragsbestätigung zurück geschickt hat.
    Wir hatten vorher also auch noch keinen gültigen, vom Anbieter
    (Abgesehen vom Verkäufer) gegengezeichneten Vertrag.
    D.h. der Anbieter tut da wohl nichts juristisch angreifbares.
    Die Frage ist, wie häufig seriösen Anbietern solche Fehler
    unterlaufen und dann bei Kunden, deren man sich wohl sicher
    ist, nachgefordert wird. Wir haben ja auch bereits einen separaten
    Architektenauftrag unterschrieben und bereits einen Bauantrag eingereicht. Deshalb ist jetzt ein Wechsel zu einem anderen Anbieter für uns natürlich sehr aufwändig und wahrscheinlich auch
    kostenintensiv.
    Viele, immer noch schockierte Grüße!
  5. Neuer Vertrag durch Preisänderung? – Angebot abgelehnt!

    juristisch gesehen ist das ...
    juristisch gesehen ist das ein neuer Vertrag. Angebot war Summe x. Dieses Angebot ist seitens der Verkäufer abgelehnt worden. Stattdessen bietet man Ihnen jetzt Summe x + 2.000 an.
    Aber die AWG-Hormone schlagen schon voll zu ...
  6. Architektenauftrag: Wechsel trotz Komplettvertrag leichter?

    Gerade weil ihr bereits einen separaten Architektenauftrag erteilt ...
    Gerade weil ihr bereits einen separaten Architektenauftrag erteilt hat sollte ein Wechsel doch relativ leicht gehen. Wenn ihr schon einen Komplettvertrag inkl. Antragsplanung unterschrieben hättet, dann währe ein Wechsel doch schwieriger.
    Ich würde auch raten, erstmal nicht zu unterschreiben, sondern erst die Bemusterungstermine wahrnehmen und erst dann einen Vertrag unterschreiben in dem alle Bemusterungen bereits enthalten sind.
    Welche folgen hätte es für euch, wenn der Zeitrahmen nicht zu halten wäre?
    Ich würde vielleicht mal schriftlich nachfragen ob es bei dieser Firma üblich ist, dass erst dann kalkuliert wird wenn der Kunde bereits unterschrieben hat.
    • Name:
    • Herr Mar-2208-Hen
  7. Unseriöse Preisnachforderung? – Nicht unter Druck setzen!

    Um es deutlich zu sagen ...
    Um es deutlich zu sagen nein, sowas ist nicht seriös. und auch große Firmen können Pleite gehen.
    Ich hätte auf die 2.000 gesch ...
    Aber wahrscheinlich wie immer: Hochglanzprospekte, eine BBS gespickt mit "lt. Muster" oder "oder gleichwertig" oder "bauseits" damit man den Kunden bei der Bemusterung so richtig abkochen kann.
    Nicht unter Druck setzen lassen. Alles, aber auch wirklich alles prüfen lassen.
  8. Preisnachforderung: Unterschied zwischen 2.000 und 20.000 €

    @Rüdiger
    ... bei 2000 vielleicht ja ... aber hier geht es um 20.000 Mäuse ...
    Gruß
  9. Fertighausbau: Angebot nach Architektenentwurf bindend?

    Wiese wehalb warum
    Mal langsam:
    "Wir haben ja auch bereits einen separaten
    Architektenauftrag unterschrieben und bereits einen Bauantrag eingereicht"
    Also soll die Fertighausfirma nach dem Entwurf des Architekten bauen? Der Verkäufer hat ein schriftliches Angebot im Namen der Fertighausfirma dafür abgegeben, nach dem Architektenentwurf für den Preis X zu bauen. Die Fertighausfirma sagt nun, es geht nur für x+20.000 €, und was der Verkäufer angeboten hat gilt nicht mehr?
    Womit ist denn der Architekt beauftragt? Nur für Entwurf und Bauantrag?
    Gruß
  10. Hohe Preissteigerung: Fertighausfirma zum Teufel jagen?

    Stimmt ...
    Stimmt Bernhard.
    Ja bei 20.000 würd ich die zum Teufel jagen und gar nicht mehr fragen ...
  11. Diskussion über Vorgehensweise bei Preisnachforderungen

    Andreas ...
    Andreas das ist denn "Stempelaugust".. 🙂
  12. Bauwert: Nachforderungen vor Bemusterung – Absprung ratsam?

    so geht's jedenfalls gar nicht ...
    so geht's jedenfalls gar nicht wenn jetzt schon Nachforderungen kommen die 10 % oder mehr des Bauwertes ausmachen bevor überhaupt bemustert wurde, bevor irgendwas auf der Baustelle sichtbar ist ... was soll dann passieren, wenn es ernst wird?
    ... wobei wir hier im Forum nicht beurteilen können, ob tatsächlich nach erstem Preis noch mal was auf Kundenwunsch am Entwurf oder Ausstattung geändert wurde, insofern natürlich jede Antwort unter Vorbehalt!
    Aber wenn es wirklich so ist wie beschrieben, dann ist der Absprung sofort erforderlich, noch kann man auf den Füßen landen!
    Gruß aus der pragmatischen Passivhausecke
    Arno Kuschow
  13. Werkvertrag mit Architektenleistung: Gültigkeit bei Preisanpassung?

    Klarstellung zur gestellten Frage
    Hallo nochmal. Ich versuche es nochmal genauer auszudrücken:

    1) Nach mehrfacher Besprechung und Anpassung (und jedesmal angepasstem Preis) haben wir einen Werkvertrag unterschrieben.
    Darin ist die Architektenleistung enthalten.
    Also genau das was Andreas Lott im Beitrag 8 verstanden hat:
    "Der Verkäufer hat ein schriftliches Angebot im Namen der Fertighausfirma dafür abgegeben, nach dem Architektenentwurf für den Preis X zu bauen. Die Fertighausfirma sagt nun, es geht nur für x+20.000 €, und was der Verkäufer angeboten hat gilt nicht mehr? "

    2) Damit es schnell losgeht haben wir einen separaten Architektenvertrag unterschrieben, der dann im Werkvertrag später angerechnet werden soll.
    Der Architekt (arbeitet frei und für die Baufirma) hat gearbeitet, der Bauantrag liegt vor und wurde eingereicht.
    Der Werkvertrag wurde so von der Hausbaufirma dann nicht gegengezeichnet:
    Freitag Nachmittag kam jetzt eine Auftragsbestätigung, die für uns massiv vom Werkvertrag abweicht:
    .- über 20 000 € mehr

    • Termine die von uns wohl kaum einzuhalten sind, was der Firma

    bekannt ist. Telefonisch, leider nicht schriftlich wurde
    vorher darüber gesprochen.

    • ein neues Formular zur Heizung, was so den Leistungsumfang der

    besprochen war und teilweise im eigentlichen Vertrag stand
    deutlich einschränkt.
    Von unserer Seite gab es keine Änderungswünsche für den Vertrag relativ zu dem was wir unterschrieben haben.
    Wenn wir diese neue Auftragsbestätigung nicht bis Montag Mittag unterschreiben, findet die Bemusterung gar nicht statt!
    Und wir müssen zur Bemusterung bereits einen Scheck mit Anzahlung mitbringen ...
    Leider sind wir terminlich extrem eng und haben diesen Anbieter u.a. deswegen ausgewählt, weil er eine schnelle Umsetzung angeboten hat. Ein Wechsel zu einem anderen würde jetzt neuen Aufwand bedeuten, eine längere Terminschiene und eventuell doppelte Architektenkosten.
    Daher haben wir irgendwie das Gefühl, dass die Baufirma in Kenntnis dieser Sachverhalte die Situation ausnutzt.
    Das alles schlägt schon etwas auf das Vertrauensverhältnis ...
    Viele Grüße

  14. Alarmglocken bei Preisnachforderung? – Planung gehört Ihnen!

    Nu ist gut ...
    Nu ist gut nen Scheck mitbringen zur Bemusterung, ich glaub es ja wohl nicht mehr ...
    Also, wenn jetzt nicht so langsam alle Alarmglocken bei Ihnen läuten, was soll denn noch passieren?
    Fakt ist, Ihr habt nen separaten Architektenvertrag. Damit gehört die Planung Euch.
    Und Ende im Gelände
  15. Geschäftsgebaren: Preisnachforderung deutet auf Probleme hin!

    Nachtrag ...
    Nachtrag bei solchen Geschäftsgebaren steht das Wasser Oberkante Unterlippe.
    Da kannst du mit an ziemlich Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die während des Baues die Segel streichen.
    Und dann habt Ihr richtig nen Problem ...
  16. Vertrauensverlust durch Preisaufschlag: Sorgfältige Prüfung nötig!

    20.000,- schlagen nicht nur auf das Vertrauensverhältnis ...
    20.000,- schlagen nicht nur auf das Vertrauensverhältnis das ist damit doch massiv zerschlagen ...
    auch wenn Sie es eilig haben, das kann doch nicht ein Grund dafür sein, ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben und sogar noch eine nennenswerte Anzahlung zu leisten?
    Was ist nach der Anzahlung? Der nächste Schock? wird dann überhaupt noch gebaut? ...
    wer sagt denn, das niemand anderes schnell einspringen kann?
    Es gibt mehr als eine Firma die mit Vorfertigung arbeitet und flexibel genug ist, einen bestehenden Entwurf auszuführen. Erst mal läuft doch die Bauantragsphase und bis zur Baugenehmigung hat es dann noch ein paar Wochen Vorbereitungszeit für einen neuen Anlauf.
    Wo liegen denn die Punkte wo es teurer werden soll? Ist das konkret beschrieben oder ein pauschaler Aufschlag von 20.000,- €?
    Ist für mich nicht nachvollziehbar, ich bin selbst aus der Branche, aber ein Angebot abgeben wo 20.000 fehlen ist schon mehr als grob ...
    Gruß
    Arno Kuschow
  17. Vertragliche Bindung: Vorleistung bei Bemusterung vermeiden!

    separater Architektenvertrag
    Da die Firma den Werkvertrag so nicht unterschreiben will haben Sie gar keine vertragliche Bindung an die Firma. Auf keinen Fall sollten Sie bei der Bemusterung in Vorleistung gehen.
    Sie haben einen freien Architekten direkt beauftragt, auch wenn dieser von der Firma vermittelt wurde. Wenn der Bauantrag genehmigt wird steht diesem das Planungshonorar zu, aber nicht der Firma.
    An Ihrer Stelle würde ich mit dem Architekten Rücksprache halten, ob er die weitere Planung übernehmen kann und dann unter Kontrolle durch den Architekten mit einer anderen Firma bauen. Wenn der Architekt nicht will, macht dies jeder andere Architekt gerne.
    Gruß
  18. Alternative suchen: Rettung vor überhöhten Preisen möglich!

    und keine Angst vor Veränderung ...
    und keine Angst vor Veränderung billiger als jetzt wird die Rettung nie mehr!
    Und wie Herr Lott schon sagte, die Fachleute sind sich nicht zu schade, so ein Projekt weiterzubearbeiten, Angst vor überhöhten Quereinsteigerpreisen brauchen Sie eigentlich auch nicht zu haben, es ist nicht gerade "Boomzeit"!
    Viel Glück!
    Arno Kuschow
  19. Bauvorbereitung: Zeitbedarf für Statik und Ausführungsplanung

    Und Zeit brauchen Sie auch mehr
    Bis zum Baubeginn braucht es noch die Statik, den EnEVAbk.-Nachweis, die Ausführungsplanung und diverse Ausschreibungsverfahren, um die neue Baufirma zu finden, bzw. bei gewerkeweiser Vergabe um mehrere Firmen auszuwählen.
    Dafür braucht jedes Planungsbüro Zeit.
  20. Terminrahmen prüfen: Architektenkosten bei Wechsel vermeiden?

    "Ein Wechsel zu einem anderen würde jetzt neuen Aufwand bedeuten, eine längere Terminschiene und eventuell doppelte Architektenkosten. "
    Das ist nicht wahr! Wie sieht denn der Terminrahmen konkret aus? Da müsste doch erstmal geklärt werden, wie schnell ein soliderer Anbieter bauen könnte. Da gibt es erhebliche Unterschiede, und in manchen Fällen gibt es auch mal ein kulantes Vorziehen eines Auftrages, wenn es wirklich und begründet drängt.
    Und wieso sollten die Architektenkosten doppelt anfallen? Verstehe ich nicht! Wenn wir doch keinen Architekt mehr bezahlen müssen, dann können wir doch auch keinen in Rechnung stellen.
    Aber, bitte, wenn sie immer noch unsicher sind, befolgen sie Andreas Lotts Rat, lassen sie die Rechtslage ganz kurzfristig von einem Anwalt prüfen. Ich sage dies nur, weil ich ihre Unterlagen nicht selbst gesehen habe. Denn wahrscheinlich ist die Sachlage ja wirklich so eindeutig, wie sie sich hier darstellt.
    Existiertdenn wirklich schon ein Vertrag oder haben sie nur eine Art Vertragsangebot unterschrieben? Das ist nämlich eine beliebte Lösung, wenn der Verkäufer nicht berechtigt ist, im Namen der Firma verbindlich zu unterschreiben. Dann würden sie sagen wir innerhalb von 4 Wochen in der Tat vom Unternehmen eine verbindliche Vertragsbestätigung erhalten. Und erst dann ist es ein gültiger Vertrag. Wenn sich jetzt der Verkäufer mit dem Preis vertan hat, dann wird der Anbieter diesen natürlich nicht akzeptieren können. Aber wenn er das nicht tut, kommt auch kein Vertrag zustande. Er kann nicht einfach 20.000,- aufschlagen und das dann Vertragsbestätigung nennen. Dabei handelt es sich lediglich um ein neues Angebot, das sie annehmen oder ablehnen können.
    Lassen sie sich nicht drängen, das sind immer die beliebten Tricks unseriöser Anbieter, um an eine rechtsverbindliche Unterschrift des Kunden zu kommen. Und wie schnell dann wirklich gebaut wird, wissen sie auch noch nicht. Die Richtung müsste jetzt eigentlich klar sein. Toi, toi, toi!
  21. Verkäufertrick? – Zwangslage durch zu billigen Preis?

    PS: :
    Ich hoffe mal, der anfangs um 20.000,- zu billige Preis war nicht nur ein Verkäufertrick, um leichter an ihre Unterschrift zu kommen. Und jetzt fühlen sie sich mit einem komplexen Thema in einer Zwangslage, die ihnen natürlich auch gern bestätigt wurde, oder? Angstmache gehört auch zu solchen Spielchen.
  22. Architektenkosten: Genehmigungsfähige Bauvorlagen sind zu bezahlen!

    noch zu den Architektenkosten
    Die Architektenkosten werden nicht doppelt anfallen, da der Architekt ja ein Ergebnis schuldet, nämlich genehmigungsfähige Bauvorlagen. Den Entwurf und die Bauvorlagen müssen Sie "einmal" an den Architekten bezahlen.
    Danach kann der Architekt oder ein anderer Architekt weitere Leistungen erbringen, nämlich Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauüberwachung. Das erzeugt dann weitere Architektenkosten, das sind "Sowieso-Kosten", die auf Sie zu kommen, aber das sind keine doppelten Kosten. In Ihrer Situation sind das aber "sinnvolle Kosten".
  23. Preisnachforderung: Verkäufer verrechnet – Heizung zu klein?

    Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare! Ich versuche ...
    Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare!
    Ich versuche die Nachfragen der Reihe nach zu beantworten:

    1) @ Arno Kuschow: die Nachforderung wurde im Telefonat damit
    begründet, dass sich die Firma/ der Verkäufer um über
    50.000 € verrechnet haben soll. Hauptfehler: zu kleine
    Heizungsanlage. Aber selbst wenn das stimmt und das Haus
    groß werden soll, kostet eine doppelt so große Heizung doch
    keine 50.000 € mehr, oder? Und "um den Auftrag zu behalten
    will man von uns "nur (!) " 21.000 € und zahlt den Rest
    selbst". Naja ...
    Außerdem haben wir über das Thema Heizung, upgrade auf
    Sole-Wasser-Wärmepumpe auch im Vorfeld mehrfach besprochen.

    2) @ Torsten Stodenberg: Unser Terminrahmen: Der Bauantrag läuft
    ja schon und wurde vorher mit den Behörden besprochen. Wir
    erwarten die Genehmigung Mitte bis Ende Juli. Mit einem
    Erdbauer, der dann quasi sofort anfangen kann habe ich auch
    schon gesprochen.
    Geplanter Übergabetermin (weitestgehend Schlüsselfertig) war
    bis Ende diesen Jahres gedacht und zugesagt!
    Morgen gibt es noch mal ein Gespräch. Wir warten mal ab,
    wie die Firma nach etwas Nachdenken jetzt dazu steht.
    Danach berichte ich über den Fortgang.
    Vielen Dank an alle!

  24. Termindruck kein Problem: Holz- und Fertighausunternehmen verfügbar

    Termin
    Unter Termindruck stehen sie nicht. Ich bin sicher, dass alle drei hier vertretenden Holz- und Fertighausunternehmen, aber auch die meisten anderen Holzbauer, mit dieser Vorgabe kein Problem haben würden.
  25. Heizungsauslegung: Geringe Mehrkosten bei größerer Wärmepumpe?

    das mit der Heizung ist ein Witz!
    ... aber ein schlechter ☹
    Grundsätzlich ändert sich bei der größeren Auslegung der Heizung fast nichts, wenn ich in meine Wärmepumpenpreisliste von tecalor schaue ist von einer 5 kW-Anlage bis zur 13 kW-Anlage gerade mal 2.000,- € Unterschied ... allerdings wird die Wärmequellenerschließung deutlich teurer, aber die ist ja außerhalb vom eigentlichen Haus und auch nur relevant wenn man Erdwärme hat, aber auch da ist der Unterschied nur vielleicht 5,- 6.000,- €
    ... was die Möglichkeiten der Hausfertigstellung bis Jahresende angeht kann ich Torsten Stodenberg Recht geben, wenn der Bauantrag schon läuft ist so was bestimmt möglich, ohne dass wir und damit in eine Startaufstellung begeben wollen 😉, es geht erst mal nur darum, eine Sorge zu nehmen!
    Gruß
    Arno Kuschow
  26. Heizungsanlage: Planung nach DIN? – Haustechnikkonzept prüfen!

    Und wer hat die Heizungsanlage gerechet
    ob die überhaupt zum Haus passt. Sowas wie Heizlastabrechnung nach DINAbk. oder so gab es vrmtl. eh nicht.
    Ob eine Sole-Wärmepumpe das "richtige" ist, können wir von hier nicht sagen, aber es gibt auch noch andere Dinge.
    Kurzum, hat überhaupt einer mal die Heizungsanlage resp. das ganze Haustechnikkonzept GEPLANT? Oder nur auf dem Prospekt schön dargestellt (... nehmense eine Wärmepumpe, machen grad alle, ist Ökolgisch usw ...). Dass eine Wärmepumpe durchaus viel Strom braucht, der sicher nicht billiger wird, wissen Sie vrmtl.
    Gruß aus der Pragmatischen Pellets-Heizanlagen-Ecke.
    Fazit: Was Sie an mehr an Planung reinstecken, kommt später weniger an ungeplanten Mehrkosten dazu.
  27. Heizsysteme: Pellet vs. Wärmepumpe – Regelbarkeit entscheidend!

    Pellet oder WP ...
    Pellet oder WP wir schweifen zwar gerade ab, aber darauf möchte ich kurz Antworten: Pellets sind eine tolle Sache, keine Frage! Aber bei sehr geringen Heizlasten ist das System "Flamme" nicht immer richtig weil nicht klein genug regelbar bzw. nur mit Pufferspeichern und sonstigem Gedöns in den Griff zu bekommen.
    Und Strompreise sind eher im Griff zu behalten als alles was lose verkauft wird, zudem gilt für WP's ein spezieller Wärmepumpentarif und schließlich ist über die Leistungszahl der WP nur ein Drittel bis ein Fünftel der nutzbaren Energie aus der Steckdose, der Rest aus der Umwelt, die Preiserhöhungen schlagen also immer nur auf den kleinen Teil der elektrischen Hilfsenergie durch, die Umweltwärme bleibt kostenlos.
    Und wo fängt "viel Strom" an? Wenn das Haus den absolut sinnvollen KfW-40 bzw. neu Effizienzhaus-55 Standard erfüllt sollten 2.500 bis 3.500 kWh/a gut ausreichen für alles was Wärme, warmes Wasser und Lüftung angeht, da ist man dann im Monat je nach Versorger und Tarif mit irgendwas um die 30 € dabei, außer Stron keine weiteren Grundgebühren und Anschlusskosten, kein schwarzer Mann im Haus etc. ...
    natürlich immer vorausgesetzt es ist ein konsequent richtig konzipiertes System im Haus! 😉 )
    Gruß
    Arno Kuschow
  28. Dämmstandards im Massivbau: Vergleich mit Holzbauweise

    Arno, ...
    Arno, kho ist noch deutscher Massivbauer, der ist schon froh, wenn er 180 mm Dämmung im DGAbk. hat ...
    • duckundwech*
  29. Heizlast: Pelletheizung bei geringem Bedarf ungeeignet?

    Rüdiger, ...
    Rüdiger, ich wollte kho ja auch gar nicht generell widersprechen, man muss nur erkennen was wo einen Sinn und wo keinen mehr macht ...
    bin gerade dabei den Wiederaufbau einer Halle mit angegliedertem Büro für den Eigenbedarf zu projektieren, da ist dann Pellet und generell Holz schon eine Option ... bei Heizlast kleiner als 5 kW aber eben nicht mehr ... aber wir verlassen jetzt gänzlich das Thema 😉 )
  30. Haustechnikkonzept: Prospekt vs. individuelle Planung

    @ Heizung
    mir ging es nur darum darzulegen, dass ich vermute, dass hier noch keiner das Haustechnikkonzept so richtig geplant hat, sondern einfach nur die schönen Dinge aus dem Prospekt dem Kunden verkaufen möchte.
    Klar, hat Pellets seine Grenzen nur eben die restlichen Energiekonzepte eben auch. Es muss halt zum jeweiligen Konzept passen. Das Kann Wärmepumpe sein oder auch nicht.
    PS: Ich hatte Holzhaus gebaut und nun umgezogen in Massivhaus aus Stein. Kenne also beides.
  31. Kein Fortschritt: Vertrag nicht unterschrieben – Entscheidung offen

    Vielen Dank ...
    Vielen Dank für die Kommentare.
    Da das angekündigte Gespräch für uns keinen echten Fortschritt
    brachte und auch kein Vertrauen aufbauen konnte, haben wir fürs
    erste nicht unterschrieben.
    Jetzt überlegen wir uns in Ruhe, wie, oder mit wem es weitergehen soll.
    Wenn es eine Fortsetzung gibt, werde ich hier berichten.
    Vielen Dank nochmal an alle für die hilfreichen Kommentare!
    Viele Grüße,
    Andreas
  32. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Auftragsbestätigung: Unberechtigte Preisnachforderung beim Hausbau?

    💡 Kernaussagen: Eine unerwartete Preissteigerung nach der Auftragsbestätigung für ein Haus in Holzständerbauweise wirft Fragen nach den Rechten des Bauherrn auf. Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit des Werkvertrags, mögliche Vorgehensweisen bei unberechtigten Mehrkostenforderungen und die Seriosität des Bauunternehmens. Ein separater Architektenauftrag kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter erleichtern. Es wird geraten, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und alle Aspekte sorgfältig zu prüfen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Werkvertrag bindend: Preis nachträglich änderbar? ist der vereinbarte Preis im Werkvertrag grundsätzlich bindend, es sei denn, es werden zusätzliche Leistungen oder Änderungen vereinbart. Eine einseitige Änderung des Vertrags durch die Firma aufgrund eines Rechenfehlers ist nicht zulässig.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenkosten: Genehmigungsfähige Bauvorlagen sind zu bezahlen! stellt klar, dass Architektenkosten für genehmigungsfähige Bauvorlagen in jedem Fall anfallen, unabhängig davon, ob der Bau mit der ursprünglichen Firma realisiert wird oder nicht. Dies sollte bei der Entscheidung für oder gegen einen Wechsel des Anbieters berücksichtigt werden.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Heizungsauslegung: Geringe Mehrkosten bei größerer Wärmepumpe? wird angemerkt, dass die Mehrkosten für eine größere Heizungsanlage im Verhältnis zur Gesamtsumme oft gering sind, was die hohe Preisnachforderung des Unternehmens in Frage stellt.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Bauunterlagen und Leistungsbeschreibungen von Fachjuristen oder Bausachverständigen prüfen zu lassen (siehe Werkvertrag bindend: Preis nachträglich änderbar?). Zudem sollte man sich nicht scheuen, Angebote von anderen Anbietern einzuholen und die Situation mit dem Architekten zu besprechen (siehe Vertragliche Bindung: Vorleistung bei Bemusterung vermeiden!).

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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