EnEV vs. WSchVO beim Hausbau: Unterschiede, Anforderungen & Kosten vor 2002?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV vs. WSchVO beim Hausbau: Unterschiede, Anforderungen & Kosten vor 2002?

Liebes Experten-Team,
ich bin dabei, dieses Jahr ein Einfamilienhaus zu bauen und werde voraussichtlich vor 01. Februar 2002 den Bauantrag stellen. Das Haus wird aus Porenbetonwänden bestehen. Das UGAbk./Keller wird teilweise als Garage genutzt (Hanglage, 1 Geschoss Unterschied Straßenseite zu Gartenseite) und in Stahlbeton erstellt. Heizung in Erdgas und voraussichtlich Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung. Wenn ich vor 31.12.02 einziehe, wird der Bau nach meinem Kenntnisstand nach der alten WSchVO behandelt. Hier meine Fragen:
1. Stimmen meine Informationen bezüglich der Termine?
2. Ist folgende Überlegung richtig: Wenn ich nach EnEVAbk. 30 % höhere Anforderungen erfüllen muss, entstehen doch die gleichen Kosten wie früher für Niedrigenergiebauweise. Oder sind die Anforderungen an NE-Bauweise (alt) höher als die neue EnEV? Da ich Solarkollektoren einbauen will, kann ich doch für beides die Förderung nach der alten Regelung mitnehmen?
3. Gibt es evtl. Mehrkosten für höheren Planungsaufwand nach EnEV (hört sich für mich so an, da mehrere Ingenieure mitarbeiten, Heizung, Dämmung, Technik ...)? Auch dies wäre ja ein Argument nach der alten WSchVO zu bauen, auch ohne Förderungen.
Für kurzfristige Antworten bedanke ich mich im Voraus,
Carmen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob Sie Ihr Einfamilienhaus nach EnEVAbk. (Energieeinsparverordnung) oder WSchVO (Wärmeschutzverordnung) bauen sollen. Da Ihr Bauantrag voraussichtlich vor dem 01. Februar 2002 gestellt wird, ist die WSchVO von 1995 maßgeblich. Die EnEV trat erst später in Kraft.

    Für Ihr Bauvorhaben mit Porenbetonwänden bedeutet dies, dass Sie die in der WSchVO festgelegten Mindestanforderungen an den Wärmeschutz einhalten müssen. Dazu gehören unter anderem U-Werte für Wände, Dach und Fenster. Eine Garage im Untergeschoss kann zusätzliche Anforderungen an die Dämmung stellen, besonders wenn sie beheizt ist.

    Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob es regionale oder kommunale Förderprogramme für energieeffizientes Bauen gibt. Diese könnten Ihnen helfen, die Mehrkosten für eine Bauweise zu decken, die über die Mindestanforderungen der WSchVO hinausgeht. Eine Solarkollektorenanlage zur Brauchwassererwärmung kann ebenfalls gefördert werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Energieberater oder Architekten detailliert beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen der WSchVO für Ihr Bauvorhaben zu erfüllen und mögliche Förderungen zu nutzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Energieeinsparverordnung (EnEV)
    Die EnEV war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden festlegte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die EnEV regelte unter anderem den Wärmeschutz und den Energieverbrauch von Heizungs- und Warmwasseranlagen.
    Verwandte Begriffe: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Wärmeschutzverordnung (WSchVO), U-Wert.
    Wärmeschutzverordnung (WSchVO)
    Die WSchVO war eine frühere deutsche Verordnung, die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden festlegte. Sie wurde durch die EnEV abgelöst. Die WSchVO regelte unter anderem die U-Werte von Bauteilen wie Wänden, Dächern und Fenstern.
    Verwandte Begriffe: Energieeinsparverordnung (EnEV), Gebäudeenergiegesetz (GEG), U-Wert.
    U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)
    Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme pro Stunde und Quadratmeter Fläche durch ein Bauteil (z.B. Wand, Fenster) verloren geht, wenn der Temperaturunterschied zwischen innen und außen 1 Kelvin beträgt. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Wärmeschutz, EnEV.
    Porenbeton
    Porenbeton ist ein Baustoff, der aus Kalk, Zement, Sand und Wasser hergestellt wird. Durch die Zugabe von Treibmitteln entstehen Poren, die dem Material eine gute Wärmedämmung verleihen. Porenbeton wird häufig für den Bau von Außenwänden verwendet.
    Verwandte Begriffe: Ytong, Gasbeton, Wärmedämmung.
    Solarkollektoren
    Solarkollektoren sind Bauteile, die Sonnenenergie in Wärme umwandeln. Die Wärme kann zur Brauchwassererwärmung, Heizungsunterstützung oder zur Erzeugung von Prozesswärme genutzt werden. Solarkollektoren werden auf Dächern oder Fassaden montiert.
    Verwandte Begriffe: Photovoltaik, Solarthermie, Brauchwassererwärmung.
    Brauchwassererwärmung
    Brauchwassererwärmung bezeichnet die Erwärmung von Wasser für den täglichen Gebrauch, z.B. zum Duschen, Baden oder Spülen. Die Brauchwassererwärmung kann mit verschiedenen Energiequellen erfolgen, z.B. mit Öl, Gas, Strom oder Solarenergie.
    Verwandte Begriffe: Warmwasserbereitung, Solarkollektoren, Heizung.
    Niedrigenergiebauweise
    Die Niedrigenergiebauweise ist ein Baustandard, der auf einen geringen Energieverbrauch abzielt. Niedrigenergiehäuser zeichnen sich durch eine gute Wärmedämmung, energieeffiziente Heizungs- und Lüftungssysteme sowie die Nutzung erneuerbarer Energien aus.
    Verwandte Begriffe: Passivhaus, KfW-Effizienzhaus, Energieeffizienz.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen EnEV und WSchVO?
      Die WSchVO (Wärmeschutzverordnung) war eine frühere Verordnung, die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden festlegte. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) löste die WSchVO ab und erweiterte die Anforderungen um den Energieverbrauch von Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung.
    2. Welche Anforderungen gelten für einen Bauantrag vor dem 01. Februar 2002?
      Für Bauanträge, die vor dem 01. Februar 2002 gestellt wurden, gilt in der Regel die Wärmeschutzverordnung (WSchVO) von 1995. Diese legt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden fest.
    3. Was sind U-Werte und warum sind sie wichtig?
      Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil (z.B. Wand, Fenster) verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung. Die WSchVO legt Mindest-U-Werte für verschiedene Bauteile fest.
    4. Welche Vorteile bietet eine Solarkollektorenanlage?
      Eine Solarkollektorenanlage nutzt Sonnenenergie zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung. Dies reduziert den Verbrauch fossiler Brennstoffe, senkt die Energiekosten und schont die Umwelt. Zudem gibt es oft staatliche Förderungen für Solarkollektoren.
    5. Was ist bei der Dämmung von Porenbetonwänden zu beachten?
      Porenbeton hat bereits gute Wärmedämmeigenschaften. Dennoch kann eine zusätzliche Dämmung sinnvoll sein, um die Anforderungen der WSchVO zu erfüllen oder zu übertreffen. Achten Sie auf die richtige Dämmstoffstärke und eine fachgerechte Ausführung, um Wärmebrücken zu vermeiden.
    6. Wie finde ich einen qualifizierten Energieberater?
      Qualifizierte Energieberater finden Sie über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder über die Architekten- und Ingenieurkammern der Bundesländer.
    7. Welche Förderungen gibt es für energieeffizientes Bauen?
      Es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Informieren Sie sich bei der KfW-Bank, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei Ihrer Kommune.
    8. Was sind Wärmebrücken und wie vermeide ich sie?
      Wärmebrücken sind Bereiche in der Gebäudehülle, durch die mehr Wärme verloren geht als durch die umliegenden Bauteile. Sie entstehen oft an Ecken, Kanten oder Anschlüssen. Eine sorgfältige Planung und Ausführung sowie die Verwendung von speziellen Dämmmaterialien können Wärmebrücken vermeiden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
      Das GEG löste die EnEV ab und fasst die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden zusammen.
    • KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen
      Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Neubau und die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden.
    • Dämmstoffe im Vergleich
      Verschiedene Dämmstoffe wie Mineralwolle, Holzfaser oder Polystyrol unterscheiden sich in ihren Eigenschaften und Anwendungsbereichen.
    • Heizsysteme für Neubauten
      Moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen, Brennwertkessel oder Pelletheizungen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile.
    • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
      Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sorgen für einen kontrollierten Luftaustausch und reduzieren den Wärmeverlust.
  2. EnEV vs. WSchVO: EnEV-Pflicht ab 2002 für Neubauten

    Die Frage stellt sich gar nicht
    Sie verwechseln die Jahre. Sie müssen nach EnEVAbk. bauen. Der Rest hat sich damit auch erledigt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. WSchVO-Ausnahme: Bauantrag vor EnEV-Inkrafttreten entscheidend

    Sie müssen nicht
    wenn für das Vorhaben vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet ist. Und die EnEVAbk. tritt am 1. Februar 2002 in Kraft. So steht es in MBs Lieblingslink:
  4. WSchVO/EnEV: Dämmung und Planung entscheidend für Standard

    Ob das noch hinhaut?
    Habe übrigens Februar überlesen. Nach meiner letzten Info ist auch das Datum der Planung entscheidend. Davon abgesehen ändert sich gar nicht soviel. Meist reichen schon kleine Änderungen in der Dämmstoffdicke. Oder auch die gerne weggelassene Perimeterdämmung.
    Wenn man bedenk, dass 90 % der Wärmeschutznachweise ohnehin falsch sind denn glaube ich nicht, dass sich das mit der NEV ändert. Eher das Gegenteil wird eintreten.
    Ach so, ich gucke immer da:
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. EnEV-Verschärfung: 30% höhere energetische Anforderungen ab 2002

    nicht rausreden und beschwichtigen jetzt MB 🙂
    Die Quelle für Ihre "letzte Info" mit dem Datum der Planung wäre interessant zu sehen. Und von wegen da "ändert sich gar nicht so viel"! In Ihrem Link

    steht, dass (laut BMWi und BMVBW) mit der EnEV "die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 Prozent gegenüber dem heute erreichten Standard" verbessert wird. Nach meiner laienhaften Empfindung ist das eine ganze Menge 🙂

  6. WSchVO sichern: Bauantrag vor 01.02.02 & Förderung nutzen!

    und wenn jetzt immer noch Unklarheit besteht:
    beeilen sie, sich, den Bauantrag vor dem 01.02.02 einzureichen und überwachen sie persönlich,
    dass ein eingangstempel draufkommt,
    nehmen sie die Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderungen mit (400,- für 25 % besser als WSVO95 und max. 500,- für
    Lüftungsanlagen; für 8 Jahre)
    die Förderung für therm. Solaranlagen ist afaik auf rund 150,- pro m² reduziert
    Preise in DM und unverbindlich, fragen sie ihren Architekten 😉
  7. 💰 Bauantrag im Januar: Förderung für Niedrigenergiehaus sichern!

    Unbedingt noch im Januar Antrag einreichen, sie verschenken sonst Geld!
    Ich kann nur dringend dazu raten das von Herrn Sollacher genannte zu beachten, die verschenken sonst eine Menge Geld!
    Bei uns im Baugebiet gibt es mehrere Bauherren denen der Architekt zum Baubeginn im März geraten hat, wegen dem Wetter, aber davon das die dann Geld verlieren hat er Ihnen nichts gesagt. Habe mich mit zukünftigen Bauherren dieses Architekt unterhalten und die wussten von nichts. Architekt ist Auftragsmäßig überlastet und schafft es wohl vor dem Frühjahr nicht alles fertig zu bekommen und dann wird halt was vom besseren Wetter erzählt.
  8. NEH-Förderung: Bauantrag vor EnEV-Inkrafttreten oder warten?

    30 % Verbesserung! 30 % Verbesserung?
    Der Sollacher hat's wieder auf den Punkt gebracht 🙂
    Also nichts wie weg mit dem Antrag.
    Und zwar nicht, weil Sie danach teurer Bauen, sondern ausschließlich wegen der alten Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung (wenn Sie denn eines bauen wollen)
    Wenn Sie also keine Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung beantragen wollen, dann warten Sie mit dem Bauantrag noch bis zum 1.2.
    30 % Verbesserung tritt nicht ein.
    Jedenfalls nicht beim Neubau eines Einfamilienhauses.
    Erst recht nicht, wenn dieses nicht unbeheizt unterkellert ist.
    Allein mit einer geplanten Solaranlage und sonst einer üblichen Brennwerttherme o.ä., dürften Sie theoretisch ihren Dämmstandard beim Hauptnachweis (Primärenergie Q''H) wieder auf ein paar Zentimeter Dämmung herunterfahren.
    Da das aber der Gesetzgeber nicht wollte, hat er eine Nebenanforderung für den Dämmstandard ins Spiel gebracht. Diese ist meistens maßgebend, wenn ich auf der Haustechnikseite regenerative Energien einsetze.
    Diese Nebenanforderung (sozusagen der ehem. mittlere k-Wert) ist i.d.R. aber etwas schlechter als die Anforderungen der WSVO.
    Die wesentlichen Veränderungen auf der baulichen Seite sind die Dinge, die wir aus aus vielen qualitätsüberwachten Neubaugebieten der letzten Jahre kennen:
    • Minimierung von Wärmebrückenwirkungen
    • Erzielung einer luftdichten Gebäudehülle

    Die sind nicht Pflicht, aber mit einem Bonus belegt, den wohl die wenigsten abschlagen werden.
    Wenn ich mich als Bauträger dazu bereit erkläre, diese beiden Punkte zu beachten (zweiteren durch Blower-Door-Test (BDT) nachweise), dann ändert sich am Dämmstandard kaum etwas.
    Wenn ich mit den zwei Punkten nichts anfangen kann oder will, dann stimmen auch die 30 %, bzw. reichen nicht einmal aus.
    Wiederholung:
    Wenn Sie also keine Niedrigenergiehaus (NEH)-Förderung bantragen wollen, dann warten Sie mit den Bauantrag noch bis zum 1.2.
    Für die Bauträger, die die letzten Jahre gewissenhaft gearbeitet haben, bedeuten diese Punkte keinen zusätzlichen Aufwand, sie waren schon Standard. Daher werden auch kaum wesentliche Mehrkosten entstehen.
    D. Bakel & Co. werden aber ihre Schwierigkeiten bekommen ...
    Gruß

  9. EnEV/WSchVO: Korrekter Link zum Vergleich Einfamilienhaus

    Weiterführender Link war falsch! Hier neu:
    Herr Dr. Partsch, vielleicht können Sie einmal das voreingestellte "

    " wegnehmen, es passiert leider doch immer mal wieder.

  10. Link-Korrektur: Automatisierung vs. manuelle Eingabe im Forum

    Foto von Gerhard Partsch, Prof. Dr.

    Unsere Erfahrung ist,
    dass ohne voreingestelltes

    noch viel mehr Fehler gemacht werden. Was wir aber tun können, ist die automatische Ersetzung von mehreren

    zu nur einem einzigen

    • http://
    • wenn das keine Lösung ist 🙂
    • Name:
  11. Forum-Funktion: Geniale Lösung für fehlerhafte Links!

    Foto von Stefan Ibold

    wie immer genial 🙂 )
    Moin Prof.
    wie immer genial die Idee.
    Mir passiert es leider auch immer wieder. Darf aber auch als (hoffentlich) regional anerkannter Dachhansel 🙂 )
    Grüße
    si
    • Name:
  12. EnEV vs. NEH: Kostenvergleich bei Antragstellung vor 2002?

    Vielen Dank für rasche Antwort!
    Vielen Dank für die vielen Antworten.
    Ich werde auf jeden Fall den Antrag vor 1. Februar stellen auch wenn es dann nicht für NE-Standard reicht, verliere ich doch nichts, oder? . Die Kosten sind doch die selben wenn ich nach der EnEVAbk. bauen muss (30 % höhere Anforderungen, neu, gegenüber 25 % für Niedrigenergiehaus (NEH), alt) oder ist das ein Denkfehler?
    Wenn im Zweifelsfall die EnEV für mich doch besser ist kann ich ja immer noch erst 2003 einziehen.
    Kann jemand Frage 3 beantworten oder weiß das noch keiner?
    In jedem Fall möchte ich mich noch einmal für die schnelle Hilfe bedanken, da es ja wirklich eilt.
    Carmen
  13. Qualitätsbau: Unabhängig von EnEV/WSchVO – Anbieterwahl zählt!

    Arrrgh! Für wen schreibe ich hier eigentlich,
    wenn's doch keiner liest, bzw. versteht?
    Entscheidend ist NICHT die Frage, ob Sie nach WSVO oder EnEVAbk. bauen, bei einem qualitätsbewusstem AN bekommen Sie das gleiche Haus.
    Entscheidend ist also, ob Sie bereit sind die billigsten Anbieter in die Wüste zu schicken!
    Von nichts kommt nix.
    Qualität erkennen, heißt die Devise.
    Entscheiden Sie sich doch für einen Billig-Bauer, sind Sie Aufgrund ihrer gesetzlichen Ansprüche mit der vereinbarten EnEV besser dran.
    Natürlich ist der Planungsaufwand durch die EnEV etwas größer, aber ob sich das kostenseitig auf ihren Kaufpreis auswirkt, bezweifle ich einfach mal ...
    Außerdem ist das doch keine Kröte, die zu schlucken ist, sondern ein Schritt in die richtige Richtung. Ihr Haus (und ihre Geldbörse) wird es Ihnen später danken.
  14. DIN 4108: Wärmebrückenvermeidung – Umstellung auf EnEV gering

    Mein Reden
    Wobei ich die 30 % nach wie vor für einen schlechten Witz halte. Wärmebrückenvermeidung ist in der DINAbk. 4108 übrigens schon "ewig" enthalten.
    Oder meinem Vorredner anschließend: wer schon immer richtig gebaut hat, braucht sich kaum umzustellen. Im Prinzip nur neue Formulare.
    Ach so: nachreichen. Die Info kommt von "meinem" Architekten
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    EnEV vs. WSchVO: Unterschiede, Anforderungen & Kosten vor 2002 beim Hausbau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob beim Hausbau vor dem 1. Februar 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) oder die Wärmeschutzverordnung (WSchVO) greift. Entscheidend ist das Datum des Bauantrags. Bauherren, die vor diesem Datum einen Bauantrag stellen, können noch von Förderungen für Niedrigenergiehäuser (NEH) profitieren. Die EnEV brachte eine Verschärfung der energetischen Anforderungen um etwa 30 Prozent mit sich. Unabhängig von der Verordnung ist die Wahl eines qualitätsbewussten Bauunternehmers entscheidend.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut WSchVO-Ausnahme: Bauantrag vor EnEV-Inkrafttreten entscheidend ist für Bauvorhaben, deren Bauantrag vor dem Inkrafttreten der EnEV am 1. Februar 2002 gestellt wurde, die WSchVO maßgeblich.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag WSchVO sichern: Bauantrag vor 01.02.02 & Förderung nutzen! wird empfohlen, den Bauantrag rechtzeitig einzureichen, um von Förderungen für Niedrigenergiehäuser und thermische Solaranlagen zu profitieren.

    💰 Zusatzinfo: Der Beitrag Bauantrag im Januar: Förderung für Niedrigenergiehaus sichern! betont die finanziellen Vorteile, die durch die Einhaltung der Frist zur Beantragung von Fördermitteln entstehen können.

    🔧 Zusatzinfo: Die Wärmebrückenvermeidung ist laut DIN 4108: Wärmebrückenvermeidung – Umstellung auf EnEV gering bereits in der DINAbk. 4108 enthalten, was die Umstellung auf die EnEV für Bauherren, die bereits nach diesen Richtlinien gebaut haben, erleichtert.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die NEH-Förderung erfüllen und gegebenenfalls den Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 einreichen. Es ist ratsam, sich von einem Architekten oder Energieberater beraten zu lassen, um die optimalen Maßnahmen zur Erreichung der energetischen Standards zu ermitteln. Unabhängig von der gewählten Verordnung sollte auf eine hohe Bauqualität geachtet werden, wie im Beitrag Qualitätsbau: Unabhängig von EnEV/WSchVO – Anbieterwahl zählt! hervorgehoben wird.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "EnEV, WSchVO, Bauantrag, Energieeinsparverordnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fußbodenheizung Aufbauhöhe 1995: Planungsvorschriften, Dämmung & Wärmeschutz?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Sommerlicher Wärmeschutz vor EnEV: Richtlinien für Bauträger & Architekten (Baujahr 2001)?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Neubau mit Bauträger oder Architekt: Was ist besser? Kosten, Vorteile, Nachteile?
  4. BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Faltbodentreppe nicht luftdicht: Was tun bei Bauabnahme-Problemen & WSCHVO-Verstoß?
  5. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Kalksandstein-Außenwand (240mm): Zulässigkeit Altbau prüfen? Baujahr, Dämmung & Risiken
  6. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - 24er Klimaleichtblock: Wärmeleitzahl 018 – Was bedeutet das für Dämmung, Heizkosten & U-Wert?
  7. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Wärmedämmung Altbau: Pflicht bei Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1995 & DIN 4108-2?
  8. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Polydur Fassadenplatten: Erfahrungen, Vor- & Nachteile bei Wärmedämmung?
  9. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - 30er Ziegel ohne WDVS: U-Wert 0.35 ausreichend? Kosten, Vor- & Nachteile?
  10. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Giebelspitze dämmen: Styropor-Dämmung, Kältebrücke & Alternativen für optimalen Wärmeschutz?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "EnEV, WSchVO, Bauantrag, Energieeinsparverordnung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "EnEV, WSchVO, Bauantrag, Energieeinsparverordnung" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "EnEV, WSchVO, Bauantrag, Energieeinsparverordnung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "EnEV, WSchVO, Bauantrag, Energieeinsparverordnung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: EnEV vs. WSchVO beim Hausbau: Unterschiede, Anforderungen & Kosten vor 2002?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: EnEV oder WSchVO? Anforderungen beim Bau vor 2002
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: EnEV, WSchVO, Bauantrag, Energieeinsparverordnung, Wärmeschutzverordnung, Einfamilienhaus, Porenbeton, Dämmung, Heizung, Solarkollektoren, Brauchwassererwärmung, Niedrigenergiebauweise
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼