habe gerade den bitumösen Anstrich auf mein Flachdach sowie die Dampfsperre erhalten (V60S4+AL).
Im Angebot stand jeweils 30 m² Fläche für beide Arbeiten.
In der Abrechnung steht jetzt 30 m² für den Anstrich und 35 m² für die Dampfsperre.
Der Mehrverbrauch der Dampfsperre rein vom Material ist darstellbar durch Randhochführung, Eckverstärkungen sowie ein zusätzliche Bahnstück im Austrittsbereich der Balkontür.
Aber: Da dieser Mehrverbrauch bei Angebotsabgabe nicht ausgewiesen war, hatte ich erwartet, dass diese Sonderarbeiten bzw. der Mehrverbrauch durch die tw. doppelte Bahnen bereits im Quadratmetrepreis des Angebots enthalten ist. Die Art wie das ganze ausgeführt wurde, entspricht eigentlich den Vorschriften und ist keine überraschende nicht vorhersehbare Zusatzarbeit.
Wir reden hier von plus/minus 60 €, was mich nicht umbringt.
Sehe daher diese Anfrage ehr grundsätzlich.
- Bitumenbahnen werden überlappend um 10 cm (= 10 %) verklebt.
- Dachziegel haben einen Überlappungsbereich, ebenso Unterspannbahnen
- usw.
Diese ganzen Mehrverbräuche müssen doch eigentlich bereits
a) im Angeboit über die Menge oder
b) im Preis/Einheit
berücksichtigt sein.
Wie sind hier die einschlägigen Vorschriften bzw. was ist üblich?
Gruß
Artur
