Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen
Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen
suche Hilfe zu folgendem Sachverhalt.
Wir haben Werkvertrag für Bau des Einfamilienhaus abgeschlossen. In dem Vertrag wurden Fenster in Eigenleistung vereinbart. Die Rede war immer über Wohnbereichfenster, Kellerfenster sollte Bauunternehmer liefern. Leider im Vertrag fehlt dieses Vermerk.
BU hat die Kellerfenster bestellt und geliefert. Und nun fordert er die Zahlung der Kellerfenster von uns und bezieht sich auf Werkvertrag.
Wir hätten die Kellerfenster viel günstiger kaufen und einbauen können.
Wie ist hier die Rechtslage? Wir wohnen in Rheinland-Pfalz.
Danke für die Hilfe.
-
was wurde denn nun vereinbart?
Zitat: "In dem Vertrag wurden Fenster in Eigenleistung vereinbart"
oder
Zitat: "Kellerfenster sollte Bauunternehmer liefern"?
wenn doch vereinbart war, dass der Bauunternehmer die Fenster liefern sollte, dann hat er doch alles richtig gemacht und sollte auch sein Geld bekommen.
wenn er ungeeignete Fenster geliefert hat, muss man drüber reden.
Im Nachgang allerdings festzustellen, dass es eine Leistung anderswo günstiger gibt und daraufhin die vereinbarte und gelieferte Leistung anzuzweifeln ist nicht ganz in Ordnung.
eventuell können Sie Ihre Frage etwas konkreter stellen? -
Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen 19.11.07
Hallo Frau Krause,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich glaube, ich habe den Sachverhalt nicht eindeutig beschrieben.
Im Vertrag wurde wie folgt vereinbart: " Fenster im Eigenleistung". Gesprochen allerdings wurde über Wohnbereichfenster, die wir auch selbst bestellt und eingebaut haben. Der Bauunternehmer hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert. Diese hat er auch dementsprechend selbst bestellt und eingebaut. Nun 4 Monate nach der Einbau fordert er die Zahlung der Kellerfenster, da diese nicht im Vertrag separat ausgewiesen sind.
Noch Mal zusammengefasst:- Im Vertrag sind " Fenster in Eigenleistung" vereinbart
- Mündlich wurden Kellerfenster separat betrachtet, Bauunternehmer hat die Lieferung zugesagt.
- Bauunternehmer hat Fenster bestellt und eingebaut
- Bauunternehmer verlangt von uns Kostenerstattung für die Fenster.
Müssen wir diese Fenster bezahlen? Wir haben ja diese nicht bestellt und unseren Bauunternehmer auch nicht beauftragt. Gilt diese mündliche Zusage + Bestellung der Bauunternehmer als Vertragsbestandteil?
Wie sehen Sie die Rechtslage?
Gruß -
iss scho kloar 😉
Sind auch im Keller Wohnraumfenster?
Gibt es (k) eine Baubeschreibung,
die unterteilt in Keller und Wohngeschosse?
Die Rechtslage bzw. der Vertragsinhalt ist unklar,
weil sich heute keiner mehr genau an das Gesprochene erinnern kann oder will.
Hier braucht es dann Zeugen?
(Laienmeinung)
Grüße -
also die Rechtslage ...
also die Rechtslage kann und darf hier nicht beurteilt werden (Rechtsberatungsgesetzt..).
es ist aber nun mal so, dass sie durch konkludentes (schlüssiges) Verhalten dem Bauunternehmer gegenüber signalisiert haben, dass Sie mit dem Einbau der Fenster durch ihn einverstanden sind. Bis zur Aufforderung der Bezahlung- sohabe ich es hier verstanden - war auch alles von Ihnen akzeptiert worden.
Aber den einen Satz versteh ich immer noch nicht: Zitat"Gesprochen allerdings wurde über Wohnbereichfenster, die wir auch selbst bestellt und eingebaut haben. "
Wer hat den nun die Fenster eingebaut? Sollten Sie die "falsch vom BU" gelieferten und eingebauten Fenster direkt wieder demontiert und ihre eignen eingebaut haben - dann liegt nicht unbedingt schlüssiges Verhalten von Ihnen vor und die Möglichkeit, dass Sie auf den Vertrag verweisen und die Zahlung verweigern besteht.
Aber reden Sie doch miteinander - das hilft manchmal mehr als gleich mit schwerem Geschütz aufzufahren. -
Dann
Zitat: "Der Bauunternehmer hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert"
kommt es auf den genauen Wortlaut dieser Bestätigung an. -
Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen 19.11.07
Hallo an alle, die sich gemeldet haben. Vielen Dank erstmal.
Es sind tatsächlich noch Erläuterungen erforderlich.
Es gibt Werksvertrag über schlüsselfertiges Bau über die Summe X, die wir auch bezahlt haben. Wir haben als Option vereinbart, dass Fenster in Eigenleistung eingebaut werden können. Wir haben diese Option genutzt. Dafür haben wir Gutschrift über die vereinbarte Summe Y bekommen. Gesprochen wurde über Kellerfenster. Wir haben Fenster im Wohnbereich bestellt und eingebaut. Im Vertrag steht nur Fenster in Eigenleistung. Bauunternehmer hat uns gesagt, dass Kellerfenster dazu nicht gehören (kein Wohnbereich) und hat diese Fenster selber bestellt. Wir waren der Meinung, dass Kellerfenster im Gesamtpreis enthalten sind und die Einbau durch Bauunternehmer von Ihm vorgesehen und in dem Gesamtpreis einkalkuliert ist. Warum sollte er doch sonst bestellen.
Nun will er separate Vergütung der Kellerfenster.
Hätten wir von Anfang an Info bekommen, dass Kellerfenster nicht im Gutschrifspreis enthalten sind, hätten wir diese selber bestellt und eingebaut oder auf die Ausführung in Eigenleistung verzichtet.
Gruß -
sowas
regt mich auf!
ne Gutschrift über Fenster, bei der nicht mal die Anzahl und Qualität benannt ist ;-(
Sorry!
Um welche Summe geht es denn bei den Kellerfenster-Einsätzen?
Ich komme mit dem Satz hier nicht klar:
"Hätten wir von Anfang an Info bekommen, dass Kellerfenster nicht im Gutschrifspreis enthalten sind, hätten wir diese selber bestellt und eingebaut oder auf die Ausführung in Eigenleistung verzichtet. "
Grüße -
Beitrag 6
macht nicht schlauer, was dieses Schreiben angeht:
Zitat: "Der Bauunternehmer hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert"
was steht denn da nun genau drin? -
und auch da steht:
"Gesprochen wurde über Kellerfenster"
Ja was denn?
Kein Wort über drin oder nicht drin?
Ausstattung => (Mehr) -Kosten?
unklar
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