Das Problem: Illegaler Ausbau (nicht durch den aktuellen Eigentümer sondern einen Vorbesitzer, beziehungsweise durch einen Gesellschafter des damaligen Bauunternehmens) eines Spitzbodens vor sehr langer Zeit in einer Eigentumswohnanlage.
Der aktuelle Wohnungseigentümer möchte seine Wohnung verkaufen, jedoch hatte die finanzierende Bank festgestellt, dass die angegebene Wohnungsgröße nicht mit den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen übereinstimmt. Eine damalige Nachmessung der Wohnung durch einen Architekten fand statt, um die Größe der Wohnung bei der ordnungsgemäßen Verteilung der Umlagen zu berücksichtigen. Eine Änderung der Teilungserklärung wurde damals versäumt.
Weil der jetzige Wohnungseigentümer die Wohnung verkaufen will, verlangt er von der Gemeinschaft (insgesamt 12 Wohnungen) die Stellung eines Bauantrages für den damaligen illegalen Ausbau des Dachbodens und die anteilige Übernahme aller Kosten, die damit zusammenhängen.
Eine Auflistung von Bau- und Brandschutzmaterialien (Baujahr 1992) ist nicht mehr vorhanden. Da das Bauamt natürlich auch den Brandschutz im Auge hat, müssen nun Dachboden- und Dachverkleidungen aufgerissen werden. Die Kostenkalkulation des Architekten beläuft sich bereits auf über 52.000 Euro. Hinzu kommen dann nochmals etwa 12.000 für die Bauanträge und die Notarkosten für die Eintragungen.
Der Wohnungseigentümer hat der Hausverwaltung mit der Rückforderung aller Umlagen gedroht, die sich aus der Differenz zwischen den eingetragenen Miteigentumsanteilen und der damals vom Architekten ausgemessenen Wohnungsgröße ergibt. Der Zeitraum umfasst wohl etwa 10 Jahre, wo der Eigentumswechsel der Wohnung stattfand.
Die Hausverwaltung hat uns daraufhin in einer Eigentümerversammlung empfohlen, die Kosten des Bauantrages sowie der notariellen Beurkundungen (insgesamt ca. 12.000 Euro) zu tragen. Dieser Antrag wurde angenommen in der Hoffnung auf einen Hausfrieden und eine endgültige Beseitigung des Problems "Illegaler Dachausbau".
Frage in diesem Zusammenhang: WER zahlt WAS? bzw. müssen alle Eigentümer alle Kosten tragen oder kann der Wohnungseigentümer zum Rückbau aufgefordert werden? Kann der Wohnungseigentümer die Differenz aus der Umlagenberechnung verlangen und wenn ja, bis zu welchem Zeitraum? Ich habe zwar auch eine Meinung zu diesem Fall, bin mir da aber absolut nicht sicher!
Ich bin für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar!