Balkon am Endreihenhaus: Baugrenze, Sichtschutz & Nachbarrecht – Was ist erlaubt?
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Balkon am Endreihenhaus: Baugrenze, Sichtschutz & Nachbarrecht – Was ist erlaubt?

Folgende Situation:
Wir haben (in Baden-Württemberg) ein Endreihenhaus (5Reihenhausgruppe) gebaut. Unser Haus weicht jedoch insofern ab, dass es 3 m länger (zur hinteren Baugrenze hin) als das Nachbarshaus ist. Bis zur hinteren Baugrenze sind es noch 0,5 m.
Unsere Bauunterlagen hat der Architekt im Kenntnisgabeverfahren dem Bauamt vorgelegt und diese wurden auch nicht beanstandet.
Der Balkon im OGAbk. erstreckt sich über die gesamte Hausbreite  -  6,33 m  -  (wie auch bei den restlichen 4 Reihenhäuser) und ist 2 m tief. Die Sichtschutzwand ist auch 2 m breit. Gem. dem Bebauungsplan ist eine Überschreitung der Baugrenze mit untergeordneten Bauteile bis zu 1 m als Ausnahme zulässig. D.h. wir überschreiten um 0,5 m die zulässige Baugrenze. Eine Befreiung hierfür ist nicht möglich, also haben wir einer Kürzung des Balkons und der Sichtschutzwand um 0,5 m zugestimmt. (Eigentlich hätte unser Architekt wissen müssen, dass wir mit dem Balkon die Baugrenze überschreiten!)
Es geht hier um Bauteile die bereits vor einem Jahr errichtet wurden (sich jedoch noch im Rohbauzustand befinden).
Nun verlangt unser Nachbar auch noch, dass wir mit dem Balkon und der Sichtschutzwand 2 m von seinem Grundstück fernbleiben.
Das würde für uns bedeuten, dass wir mit einem Balkon mit den Maßen 4,33 x 1,5 m bleiben würden.
Dazu kommt noch, dass wir bereits mittig zur Balkonseite ein 2 teiliges Fensterelement von 3,84 x 2,09 m haben, genauer gesagt 114 cm vom Fenster bis zur Nachbarsgrenze. Nun stellt man sich vor, wie ein Balkon (?) mit dem o.g. Maß aussehen könnte (grausam!).
OK, der Architekt hat geschludert, das Amt hat eventuell nicht auf die Balkonsituation geachtet; Tatsache ist: wir haben nun diese Situation, dass der Nachbar auf den Abriss des Balkons und der Sichtschutzwand besteht. (Kurze Info: der nette Nachbar hatte bereits von Anfang an versucht unser Bauvorhaben zu untergraben  -  ich berichtete genau vor einem Jahr im Forum darüber  -  also kann man mit diesem Nachbarn keineswegs ein vernünftiges Gespräch führen  -  die restlichen Nachbarn haben leider auch ihre Erfahrungen mit ihm machen dürfen, das nur noch am Rande gesagt!).
Was wir nun nicht verstehen können ist, dass der Balkon der restlichen 4 Reihenhäuser über die gesamte Hausbreite gebaut werden durfte und nur unserer 2 m von der Nachbargrenze wegbleiben muss, um nachbarschützende Rechte nicht zu verletzen. Desgleichen wurde an jedem Haus eine Sichtschutzwand gebaut. Wir dürfen dies wiederum nicht.
Von der Bauweise entspricht unser Haus dem Erscheinungsbild der restlichen 4 Häuser (bis auf die Hauslänge). Wie wird es mit dem verkürzten Balkon aussehen?
Gibt es da besondere Vorschriften oder sind Präzedenzfälle bekannt was Reihenhäuser betrifft? Vielleicht kann mir da jemand einen Tipp geben. Vielen Dank im Voraus. Gruß Monika
  • Name:
  • Monika Bera
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    Die Situation, dass Ihr Endreihenhaus länger ist als das Nachbarhaus und sich nahe der Baugrenze befindet, kann verschiedene baurechtliche und nachbarrechtliche Fragen aufwerfen. Es ist wichtig, die folgenden Aspekte zu prüfen:

    • Bebauungsplan: Der Bebauungsplan der Gemeinde gibt vor, welche Baulinien und Baugrenzen einzuhalten sind. Weicht Ihr Balkon von diesen Vorgaben ab, könnte dies ein Problem darstellen.
    • Kenntnisgabeverfahren: Auch wenn das Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren genehmigt wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass alle Details rechtlich einwandfrei sind. Das Bauamt prüft in diesem Verfahren nicht alle Aspekte im Detail.
    • Nachbarrecht: Ihr Nachbar hat möglicherweise Ansprüche, wenn der Balkon seine Rechte beeinträchtigt, beispielsweise durch eine unzumutbare Beeinträchtigung der Aussicht oder Belichtung.
    • Sichtschutzwand: Die Errichtung einer Sichtschutzwand kann ebenfalls baurechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere hinsichtlich Höhe und Abstand zur Nachbargrenze.

    🔴 Eine Überschreitung der Baugrenze kann zu einer Abrissverfügung führen. Auch wenn der Rohbauzustand bereits ein Jahr zurückliegt, entbindet dies nicht von der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Fachanwalt für Baurecht und einem Architekten beraten zu lassen. Diese können die Situation vor Ort beurteilen, die Bauunterlagen prüfen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben. Führen Sie ein offenes Gespräch mit Ihrem Nachbarn, um mögliche Konflikte frühzeitig zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugrenze
    Die Baugrenze ist die Linie, die auf einem Grundstück nicht mit Bauwerken überbaut werden darf. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und dient der Steuerung der Bebauung. Verwandte Begriffe: Baulinie, Bebauungsplan, Abstandsfläche.
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindliches Dokument, das die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen zu Baugrenzen, Gebäudehöhen, Dachformen und anderen baulichen Details. Verwandte Begriffe: Baurecht, Baunutzungsverordnung, Flächennutzungsplan.
    Kenntnisgabeverfahren
    Das Kenntnisgabeverfahren ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bei dem das Bauamt die Unterlagen nur auf Vollständigkeit prüft. Eine detaillierte Prüfung der baurechtlichen Vorschriften erfolgt in der Regel nicht. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, vereinfachtes Verfahren.
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn. Es soll sicherstellen, dass die Nutzung eines Grundstücks nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarn führt. Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Lärmschutz, Immissionsschutz.
    Sichtschutzwand
    Eine Sichtschutzwand dient dazu, ein Grundstück vor unerwünschten Einblicken zu schützen. Sie kann aus verschiedenen Materialien bestehen und unterschiedliche Höhen haben. Verwandte Begriffe: Zaun, Hecke, Einfriedung.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland auf Bundes- und Landesebene geregelt. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung.
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er berät Bauherren, erstellt Baupläne und überwacht die Bauausführung. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Planer.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was passiert, wenn mein Balkon die Baugrenze überschreitet?
      Wenn Ihr Balkon die Baugrenze überschreitet, kann das Bauamt eine Abrissverfügung erlassen. Es ist wichtig, die Baugrenzen im Bebauungsplan genau zu prüfen und einzuhalten. Eine Befreiung von den Baugrenzen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
    2. Frage: Welche Rechte hat mein Nachbar bezüglich meines Balkons?
      Ihr Nachbar hat das Recht, dass sein Grundstück nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Balkon ihm die Aussicht nimmt oder die Belichtung seines Grundstücks beeinträchtigt. In diesem Fall kann er Unterlassungsansprüche geltend machen.
    3. Frage: Was ist ein Kenntnisgabeverfahren?
      Das Kenntnisgabeverfahren ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bei dem das Bauamt die Unterlagen nur auf Vollständigkeit prüft. Eine detaillierte Prüfung der baurechtlichen Vorschriften erfolgt in der Regel nicht.
    4. Frage: Darf ich eine Sichtschutzwand auf meinem Balkon errichten?
      Die Errichtung einer Sichtschutzwand ist grundsätzlich erlaubt, solange sie die baurechtlichen Vorschriften einhält. Insbesondere die Höhe und der Abstand zur Nachbargrenze sind zu beachten. Informieren Sie sich bei Ihrem Bauamt über die geltenden Bestimmungen.
    5. Frage: Was kann ich tun, wenn mein Nachbar sich über meinen Balkon beschwert?
      Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oftmals lassen sich Konflikte durch Kompromisse beilegen. Wenn keine Einigung möglich ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
    6. Frage: Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Errichtung eines Balkons?
      Der Bebauungsplan legt die Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grundstücks fest. Er enthält unter anderem Festsetzungen zu Baugrenzen, Baulinien, Gebäudehöhen und Dachformen. Bei der Errichtung eines Balkons müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
    7. Frage: Was ist eine Baugrenze?
      Die Baugrenze ist eine Linie, innerhalb derer ein Gebäude errichtet werden darf. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und dient dazu, die Bebauung zu steuern und Freiflächen zu sichern.
    8. Frage: Kann ich nachträglich eine Baugenehmigung für meinen Balkon erhalten?
      Wenn Ihr Balkon ohne Baugenehmigung errichtet wurde, können Sie versuchen, nachträglich eine Baugenehmigung zu erhalten. Ob dies möglich ist, hängt von den baurechtlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls ab.

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