Mangelbeseitigung am Dach: Freie Firmenwahl? Architekt vs. Gutachter, Kosten & Haftung?

In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur

Mangelbeseitigung am Dach: Freie Firmenwahl? Architekt vs. Gutachter, Kosten & Haftung?

Für den Bau unseres Einfamilienhaus hatten wir LPh 4-9 an ein Architekturbüro vergeben. Ein halbes Jahr nach Einzug zeigten sich fortgesetzt Feuchtigkeitsschäden in der unbelüfteten Dachkonstruktion (Abdichtungsfehler äußere Durchdringungen, fehlerhafte Dampfsperre, etc.  -  vgl. Forum Bauphysik 178,255, 273 sowie Forum Dach 1245 und 2801). Der Gerichtsgutachter hat nun einen Planungsfehler des Architekten (vergessene Dampfsperre am Wechsel zwischen Vollsparrendämmung zu Umkehrdach) sowie mehrere Ausführungsfehler des beteiligten Dachdeckers und Zimmerers (u.a. gelbes Sicrall an Durchdringungen und Anschlüssen arbeitender Holzbauteile statt des grünen Siga-Rissan-Bandes) festgestellt. Speziell der Wechsel des Klebebandes am Anschluss zu den Außenwänden greift stark in die Innenbekleidung ein  -  zu entfernen und danach wieder aufzubringen: 25 mm-Lehmputz, Fermacell-Deckenverkleidung, Lattung, Karphosit-Lehmbausteine  -  erst dahinter liegt die aussteifende OSBAbk.-Platte, an der die Dampfsperre angeklebt ist. Ggf. müssen auch Flachsdämmmatten gewechselt und Schimmel beseitigt werden. Die Sanierung ist also recht komplex unter Mitarbeit mehrerer Gewerke.
Architekt (und vor allem sein Haftpflichtversicherer) sind nun der Meinung, dass der Architekt nur seine vergessene Planung an der vom Gutachter explizit bezeichneten Stelle nachzuholen und die direkt damit verbundene Planung und Ausführung zu tragen hat, zusätzlich höchstens noch (zeitl.) Koordination der anderen Firmen gemäß LPh9. Eine Ausführungs- oder Sanierungsplanung für die Firmen sei nicht angezeigt, da die Firmen selbst die Art u. Weise der Mangelbeseitigung wählen dürften. Der Gutachter schreibt aber, dass es einer Sanierungs- bzw. Ausführungsplanung der Sanierung bedarf, auch um größere Klarheit zu den von ihm nur sehr grob geschätzten Kosten zu erhalten. Hinzuzufügen sei noch, dass die Ausführungsmängel der Firmen zum großen Teil mit bedingt waren durch fehlende Detailangaben bzw. -Pläne während der Ausführung und durchweg während der Bauüberwachung zu erkennen waren (nicht nach kurzer Zeit durch folgende Arbeiten verdeckt). Trotzdem hat der Gutachter diese Dinge zu 100 % den Firmen zugeordnet. Nun unsere Fragen:
1. Ist es richtig, dass die Firmen ihre Mängelbeseitigung selbst wählen und planen dürfen? Gibt es hier die Verantwortung des Architekten erst bei der Prüfung des Ergebnisses?
2. Welche Argumente gibt es gegenüber der Haftpflichtversicherung des Architekten, dass der Architekt doch die gesamte Sanierungsplanung zu übernehmen hat?
Vielen Dank für treffende Hinweise!
  • Name:
  • Olaf B. Vogt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise: Dach-Mangel: Firmenwahl, Haftung?

    🔴 Gefahr: Durchfeuchtung der Holzbauteile kann zu Schimmelbildung und statischen Problemen führen.

    1. KI-Analyse (GoogleAI): Dach-Mangel: Firmenwahl, Haftung?

    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, wer die Firmen für die Mängelbeseitigung an Ihrem Dach auswählen darf. Grundsätzlich haben Sie als Bauherr das Recht, eigene Vorschläge einzubringen. Allerdings spielen hier mehrere Faktoren eine Rolle:

    1. Vertragliche Vereinbarungen: Prüfen Sie Ihren Vertrag mit dem Architekten. Oftmals ist dort geregelt, wer die Koordination der Gewerke übernimmt. Dies kann auch die Auswahl der Firmen für die Mängelbeseitigung umfassen.

    2. Haftung: Der Architekt bzw. dessen Haftpflichtversicherung wird in der Regel darauf bestehen, dass die Mängelbeseitigung von Firmen durchgeführt wird, denen sie vertrauen und deren Arbeit sie beurteilen können. Dies dient dazu, Folgeschäden zu vermeiden und die Haftung nicht zu gefährden.

    3. Gutachter: Der Gutachter dient als unabhängiger Experte, der die Schäden beurteilt und Sanierungsvorschläge macht. Er entscheidet jedoch nicht über die Firmenauswahl, kann aber Empfehlungen aussprechen.

    4. Ihr Mitspracherecht: Sie haben das Recht, eigene Firmen vorzuschlagen. Diese sollten jedoch die notwendige Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Dachsanierung haben. Der Architekt bzw. die Versicherung muss Ihren Vorschlägen zustimmen.

    🔴 Gefahr: Unfachgemäße Ausführung der Mängelbeseitigung kann zu Folgeschäden und erneuten Feuchtigkeitsproblemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Vorgehensweise und Firmenauswahl im Detail mit dem Architekten und der Versicherung ab. Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich.

    2. KI-Analyse (DeepSeek): Dach-Mangel: Firmenwahl, Haftung?

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen komplexen Sanierungsfall an einer Dachkonstruktion mit Feuchtigkeitsschäden, die auf Planungs- und Ausführungsfehler zurückzuführen sind. Die Argumentation des Architekten und seiner Haftpflichtversicherung, die Sanierungsplanung sei nicht erforderlich, da die Firmen die Mangelbeseitigung selbst wählen dürften, ist rechtlich und fachlich angreifbar.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Firmen dürften die Art und Weise der Mangelbeseitigung frei wählen, ist unzutreffend. Bei komplexen Sanierungen mit mehreren Gewerken und Schnittstellenproblemen (wie hier zwischen Dampfsperre, OSBAbk.-Platte und Innenbekleidung) ist eine koordinierte Sanierungsplanung durch den Architekten zwingend erforderlich, um Folgeschäden und Gewährleistungskonflikte zu vermeiden.

    ➕ Ergänzung: Der Architekt hat gemäß LPh 9 (HOAIAbk.) die Verantwortung für die Objektüberwachung und Koordination der Gewerke. Da die Ausführungsmängel der Firmen durch fehlende Detailplanung des Architekten mitverursacht wurden, kann er sich nicht auf eine reine Prüfung des Ergebnisses zurückziehen. Der Gutachter hat zu Recht eine Sanierungsplanung gefordert, um die Kosten zu konkretisieren und die Haftung klar zu definieren.

    🔴 Gefahr: Ohne eine detaillierte Sanierungsplanung drohen erneute Mängel, da die Arbeiten an der Dampfsperre und den Klebebändern (Wechsel von gelbem Sicrall zu grünem Siga-Rissan-Band) in die tragende OSB-Platte und die Innenbekleidung eingreifen. Zudem besteht bei unsachgemäßer Ausführung ein hohes Risiko für Schimmelbildung und statische Beeinträchtigungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht, um die Haftpflichtversicherung des Architekten zur Übernahme der vollständigen Sanierungsplanung zu verpflichten. Lassen Sie parallel ein unabhängiges Sanierungskonzept durch einen Bausachverständigen erstellen, das die Koordination aller Gewerke und die Einhaltung der bauphysikalischen Anforderungen sicherstellt. Die Kosten für die Sanierungsplanung sind als Mangelbeseitigungskosten vom Architekten zu tragen.

    3. KI-Analyse (Qwen): Dach-Mangel: Firmenwahl, Haftung?

    Der Sachverhalt beschreibt einen schwerwiegenden bauphysikalischen Mangel an einer unbelüfteten Dachkonstruktion mit nachgewiesenem Planungsfehler des Architekten (fehlende Dampfsperre am Übergang Vollsparrendämmung/Umkehrdach) sowie mehreren Ausführungsfehlern durch ausführende Firmen – insbesondere bei kritischen Anschlüssen mit ungeeignetem Klebeband (gelbes Sicrall statt grünes Siga-Rissan-Band), was zu massiver Feuchteschadensentwicklung und potenzieller Schimmelbildung geführt hat.

    🔴 Gefahr: Die fehlerhafte Dampfsperre und die unzulässige Klebebandanwendung am Anschluss zu den Außenwänden führen zu langfristiger Feuchteeinwirkung in die tragende und aussteifende OSB-Platte sowie in die dahinterliegenden Baustoffe (Lehmbausteine, Flachsdämmung). Dies birgt Risiken für die Bausubstanz, die statische Integrität, die Raumluftqualität und die Gesundheit der Nutzer – insbesondere bei bereits nachgewiesenem Schimmel.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, der Architekt habe lediglich die vergessene Planungsstelle nachzuliefern und sonst keine Verantwortung für die Sanierung, ist rechtlich und fachlich unzutreffend: Bei nachgewiesenem Planungsfehler und fehlender Bauüberwachung (LPh 8) obliegt ihm gemäß HOAI und BGBAbk. § 633, § 634a eine umfassende Mangelbeseitigungsverantwortung – inklusive koordinierter Sanierungsplanung, um Folgeschäden und neue Mängel zu vermeiden.

    ➕ Ergänzung: Die vom Gutachter festgestellten Ausführungsfehler sind nicht isoliert zu betrachten: Sie resultieren zum Teil aus fehlenden Detailplänen und unzureichender Bauüberwachung – was die Haftung des Architekten nicht entlastet, sondern vielmehr erweitert, da er die Ausführbarkeit und Bauphysik seiner Planung sicherzustellen hatte.

    🔴 Gefahr: Eine Sanierung ohne fachlich abgestimmte Ausführungsplanung birgt erhebliches Risiko für neue Mängel, unzureichende Dichtigkeit, unzureichende Dampfbremse und unkontrollierte Feuchtespeicherung – insbesondere bei der komplexen Schichtfolge (Lehmputz, Fermacell, Lattung, Karphosit, OSB), bei der jede Eingriffstiefe die bauphysikalische Funktion der gesamten Konstruktion gefährdet.

    ✅ Zustimmung: Der Gutachter hat zutreffend festgestellt, dass eine grobe Kostenschätzung unzureichend ist und eine detaillierte Sanierungsplanung zur Kostentransparenz, technischen Sicherheit und Haftungsabgrenzung zwingend erforderlich ist – dies entspricht der bautechnischen Sorgfaltspflicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Bauphysik- und Sanierungssachverständigen (z. B. mit Zertifizierung nach DINAbk. 4108-10 oder VDIAbk. 4702), der eine vollständige Sanierungskonzeption inkl. bauphysikalischer Nachweise, Gewerkekoordination und Kostenplanung erstellt – dies ist Voraussetzung für eine rechtskonforme und technisch sichere Mangelbeseitigung sowie für die Durchsetzung der Haftungsansprüche gegenüber Architekt und ausführenden Firmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Dampfsperre
    Eine Dampfsperre ist eine Schicht, meist eine Folie, die das Eindringen von Wasserdampf in eine Konstruktion verhindern soll. Sie wird in der Regel auf der warmen Seite der Dämmung angebracht, um Kondensation innerhalb der Bauteile zu vermeiden. Verwandte Begriffe: Dampfbremse, Diffusionsdichtheit, Kondensation.
    Vollsparrendämmung
    Vollsparrendämmung bezeichnet die Dämmung eines Daches, bei der der gesamte Raum zwischen den Sparren mit Dämmmaterial ausgefüllt wird. Dies dient der Verbesserung der Wärmedämmung und Reduzierung von Energieverlusten. Verwandte Begriffe: Zwischensparrendämmung, Aufsparrendämmung, Wärmedämmung.
    Mangelbeseitigung
    Mangelbeseitigung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um einen festgestellten Mangel an einem Bauwerk zu beheben. Dies kann Reparaturen, Austausch von Bauteilen oder andere geeignete Maßnahmen umfassen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Baumangel, Nachbesserung.
    Architektenhaftung
    Die Architektenhaftung bezeichnet die Verantwortung eines Architekten für Planungs- und Ausführungsfehler, die zu Schäden am Bauwerk führen. Der Architekt ist verpflichtet, diese Schäden zu beheben oder Schadensersatz zu leisten. Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Planungsfehler, Ausführungsfehler.
    Feuchtigkeitsschaden
    Ein Feuchtigkeitsschaden entsteht, wenn Feuchtigkeit in ein Bauteil eindringt und dort Schäden verursacht. Dies kann zu Schimmelbildung, Korrosion oder Zerstörung der Bausubstanz führen. Verwandte Begriffe: Schimmelpilzbefall, Kondensation, Wasserschaden.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seinen Leistungen einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nachbesserung, Schadensersatz.
    Dachkonstruktion
    Die Dachkonstruktion ist das tragende Gerüst eines Daches, das die Lasten auf die darunterliegenden Bauteile ableitet. Sie besteht in der Regel aus Holz oder Stahl und ist für die Stabilität und Dichtheit des Daches verantwortlich. Verwandte Begriffe: Sparren, Pfetten, Dachziegel.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer trägt die Kosten für die Mängelbeseitigung?
      Grundsätzlich trägt die Kosten der Verursacher des Mangels. In Ihrem Fall ist dies wahrscheinlich der Architekt aufgrund von Planungs- oder Ausführungsfehlern. Die Haftpflichtversicherung des Architekten kommt in der Regel für die Kosten auf.
    2. Kann ich eine Firma meiner Wahl mit der Mängelbeseitigung beauftragen?
      Sie haben ein Mitspracherecht bei der Firmenauswahl, aber der Architekt bzw. dessen Versicherung hat das letzte Wort. Sie müssen sicherstellen, dass die gewählte Firma qualifiziert ist und die Arbeiten fachgerecht ausführt.
    3. Was passiert, wenn sich der Architekt und ich nicht über die Firmenauswahl einigen können?
      In diesem Fall kann ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden, der eine Empfehlung ausspricht. Sie können auch rechtlichen Rat einholen, um Ihre Rechte als Bauherr durchzusetzen.
    4. Welche Rolle spielt die Gewährleistung bei der Mängelbeseitigung?
      Die Gewährleistungspflicht des Architekten bzw. der ausführenden Firmen bleibt auch bei der Mängelbeseitigung bestehen. Das bedeutet, dass diese für Mängel, die im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung auftreten, ebenfalls haften.
    5. Wie lange habe ich Zeit, Mängel am Dach geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel schriftlich rügen, um Ihre Ansprüche zu sichern.
    6. Was ist eine Dampfsperre und wozu dient sie?
      Eine Dampfsperre ist eine Folie, die verhindert, dass Feuchtigkeit aus dem Innenraum in die Dachkonstruktion eindringt. Sie ist wichtig, um Schimmelbildung und Schäden an den Holzbauteilen zu vermeiden.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einer Dampfsperre und einer Dampfbremse?
      Eine Dampfsperre ist absolut dicht, während eine Dampfbremse diffusionsoffen ist. Das bedeutet, dass sie eine gewisse Menge an Feuchtigkeit durchlässt. In der Regel wird im Dachbereich eine Dampfbremse verwendet, um die Konstruktion vor Feuchtigkeit zu schützen und gleichzeitig ein Austrocknen zu ermöglichen.
    8. Was bedeutet Vollsparrendämmung?
      Vollsparrendämmung bedeutet, dass der gesamte Raum zwischen den Sparren des Dachs mit Dämmmaterial ausgefüllt wird. Dies sorgt für eine gute Wärmedämmung und hilft, Heizkosten zu sparen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Dachsanierung Kosten
      Informationen zu den Kosten einer Dachsanierung und Möglichkeiten der Finanzierung.
    • Schimmelbildung im Dach
      Ursachen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Schimmel im Dachbereich.
    • Dachdämmung Arten
      Vergleich verschiedener Dämmstoffe und Dämmmethoden für das Dach.
    • Rechte des Bauherrn bei Mängeln
      Informationen zu den Rechten des Bauherrn bei Baumängeln und wie diese durchgesetzt werden können.
    • Architektenvertrag prüfen
      Worauf bei der Prüfung eines Architektenvertrags geachtet werden sollte.
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Mangelbeseitigung, Dach, Architekt, Gutachter". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Undichtes Dach durch mangelhafte Bauleitung: Architekt haftbar? Kostenrückerstattung & Schiedsstelle?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Solaranlage Mängel entdeckt: Was tun? Kosten, Rechte & Gewährleistung nach 20 Jahren?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumangelanzeige bei Feuchtigkeit im Keller: Rechte, Pflichten & Fristen?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenfehler bei Bauplanung: Wer zahlt? Kosten, Rechte & Vorgehen
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10560: Mangelbeseitigung am Dach: Freie Firmenwahl? Architekt vs. Gutachter, Kosten & Haftung?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Skonto bei Mangel am Dachstuhl: Darf Bauherr bei Mangelrückbehalt Skonto ziehen?
  7. BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Malerfertig/Tapezierfertig: Definition, Qualitätsstufen & Mangelbehebung im Trockenbau?
  8. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Rechtsanwalt ODER Baugutachter zuerst beauftragen? Kosten, Ablauf, Unterschiede
  9. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Holzuntersicht Außenputz: Korrekte Ausführung, Vermeidung von Rissen & Alternativen zur Acrylfuge?
  10. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Montagequader in Fassadendämmung sichtbar: Ursachen, Lösungen & Risiken?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Mangelbeseitigung, Dach, Architekt, Gutachter" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Mangelbeseitigung, Dach, Architekt, Gutachter" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Mangelbeseitigung am Dach: Freie Firmenwahl? Architekt vs. Gutachter, Kosten & Haftung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Dach-Mangel: Firmenwahl, Haftung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Mangelbeseitigung, Dach, Architekt, Gutachter, Haftung, Feuchtigkeitsschaden, Sanierung, Firmenwahl, Baugutachten, Baumangel
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼