Architektenhonorar verhandeln: Bausumme, Leistungsphasen & Nebenkosten reduzieren?
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Architektenhonorar verhandeln: Bausumme, Leistungsphasen & Nebenkosten reduzieren?

Liebe Forumsmitglieder,
wir sind gerade am überlegen, ob wir einen Architekten mit den Leistungsphasen 3-8 beauftragen. Der Bausumme liegt bei ca. 100.000 €, Zone III, Mittelsatz für den Umbau einer Eigentumswohnung. Pauschal kommen 10 % für Nebenkosten der Summe hinzu.
Nun die Fragen:
  • Wo kann man hier noch über den Preis verhandeln?
  • Wo besteht hier Verhandlungsspielraum mit dem Architekten? (Eine Bonusregel, bei positiven Abweichungen will der Architekt nicht akzeptieren)
  • Sind 10 % Nebenkosten eher Usus, positiv, negativ
  • Können einzelne Punkte wie z.B. Heizungseinbau herausgenommen werden umso Kosten zu sparen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch mit dem Architekten zu verhandeln.

Vielen Dank für Ihre Antworten!
W. Weiser
Augsburg

  • Name:
  • W. Weiser
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    Ich verstehe, dass Sie das Architektenhonorar verhandeln möchten. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten können:

    • Bausumme: Die Bausumme ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Honorars. Überprüfen Sie, ob die angesetzte Bausumme realistisch ist.
    • Leistungsphasen: Sie beauftragen die Leistungsphasen 3-8. Eine Reduzierung des Honorars ist möglich, wenn Sie bestimmte Leistungen selbst erbringen oder weglassen.
    • Nebenkosten: Nebenkosten von 10% der Bausumme sind üblich, sollten aber im Detail aufgeschlüsselt sein. Fragen Sie nach, welche konkreten Kosten darin enthalten sind.
    • Honorarsatz: Der Mittelsatz ist ein Richtwert. Je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Projekts kann der Honorarsatz angepasst werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein offenes Gespräch mit dem Architekten und verhandeln Sie die einzelnen Punkte. Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Architekten ein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelte bis 2020 die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient heute als Richtlinie. Verwandte Begriffe: Honorarzone, Leistungsphase, Architektenhonorar.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung.
    Bausumme
    Die Bausumme ist die Summe aller Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorar, Nebenkosten.
    Honorarzone
    Die Honorarzonen nach HOAI geben den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei Zone I den geringsten und Zone V den höchsten Schwierigkeitsgrad darstellt. Verwandte Begriffe: HOAI, Bausumme, Leistungsphase.
    Nebenkosten
    Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben dem Architektenhonorar anfallen, z.B. für Reisekosten, Kopien oder Genehmigungen. Verwandte Begriffe: Bausumme, Honorar, Baunebenkosten.
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es wird in der Regel auf Basis der Bausumme und der Leistungsphasen berechnet. Verwandte Begriffe: HOAI, Bausumme, Leistungsphase.
    Mittelsatz
    Der Mittelsatz ist ein Wert innerhalb der Honorarspannen der HOAI, der als Ausgangspunkt für die Honorarberechnung dient. Er kann je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Projekts angepasst werden. Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarzone, Bausumme.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungsphasen sind im Architektenhonorar enthalten?
      Die Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfassen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung (Bauleitung).
    2. Wie kann ich das Architektenhonorar reduzieren?
      Sie können das Honorar reduzieren, indem Sie bestimmte Leistungen selbst erbringen, auf optionale Leistungen verzichten oder einen niedrigeren Honorarsatz aushandeln. Eine Pauschalvereinbarung kann ebenfalls sinnvoll sein.
    3. Sind Nebenkosten im Architektenhonorar enthalten?
      Nein, Nebenkosten sind nicht im Architektenhonorar enthalten. Sie werden zusätzlich berechnet und umfassen beispielsweise Reisekosten, Kopierkosten und Gebühren.
    4. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient als Orientierungshilfe.
    5. Was bedeutet "Zone III"?
      Die Honorarzonen nach HOAI geben den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an. Zone III steht für einen durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad.
    6. Kann ich einen Architekten nur für bestimmte Leistungsphasen beauftragen?
      Ja, Sie können einen Architekten auch nur für einzelne Leistungsphasen beauftragen. Dies sollte jedoch im Vertrag klar definiert werden.
    7. Was ist eine Bonusregelung beim Architektenhonorar?
      Eine Bonusregelung kann vereinbart werden, wenn der Architekt bestimmte Ziele erreicht, beispielsweise die Einhaltung des Budgets oder des Zeitplans.
    8. Wie finde ich einen passenden Architekten für mein Bauvorhaben?
      Sie können Architekten über Empfehlungen, Online-Portale oder Architektenkammern finden. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des Architekten sowie auf Referenzprojekte.

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  2. Architektenhonorar: Mittelsatz, Nebenkosten & Leistungsphasen

    hm!
    1 warum mittelsatz?
    2 warum lph3? entwurfliche arbeiten? Kostenberechnung sind 3 proz!
    3 10 proz Nebenkosten sind satt,
    4 einzelnes rausnehmen lohnt nicht, sie verlieren den gesamtverantwortlichen!
    5 warum lph4? Nutzungsänderung oder was!?
    um welche Baumaßnahmen geht es da überhaupt?
    wurde Zulage für Instandhaltung bzw. Modernisierung vereinbart?
  3. Architektenhonorar: Umgestaltung – Notwendigkeit Leistungsphase 3?

    Antworten
    Hallo Herr Blücher,
    vielen Dank für die rekordverdächtige Antwort!

    1) Es handelt sich um die komplette Umgestaltung einer 140 m² Wohnung mit neuen Wänden etc. (Begründung Architekt)

    2) Punkt 2 habe ich nicht verstanden? Meinen Sie mit Ihrer Antwort, dass die lph3 evtl. nicht notwendig ist? Bitte um kurze Erläuterung.

    3) Welche Höhe ist "normal" für die Nebenkosten?

    4) OK

    5) Ja

    6) Nein, auf die Zulage wurde bereits von Architektenseite verzichtet.
    Danke nochmal für die rasend schnelle Antwort!
    Freue mich bereits auf die Nächsten ...
    Danke

    • Name:
    • W. Weiser
  4. Architektenhonorar: Nebenkosten Umbau – 6% realistisch?

    immer noch unklar
    1+2+5 neue Wände oder neuer Entwurf, also andere raumzuschnitte, Entwurfsarbeit etc, dann wird 2 verstanden? und warum sollte der Umbau einer Wohnung genehmigungsrelevant sein? da muss aber mächtig eingegriffen werden..
    3 Nebenkosten üblicherweise zwischen 6 und 12 proz. heutzutage meist eher 6!

    hm! und warum verzichtet der auf die zulagen? ist das vertraglich zugesichert? schriftlich? und sie sind privatperson oder Kaufmann?
    schnell hatten wir schon hier aber gut? -)

  5. Architektenhonorar: Verzicht auf Zulage – Ungewöhnlich?

    Schon wieder schnell UND gut! Antworten
    1+2+5: Andere Raumzuschnitte und andere Art von Dach => deshalb auch genehmigungspflichtig
    • Zulage: Habe ihn bereits auf Verhandlungsspielraum angesprochen, daraufhin hat er verzichtet. Wie hoch kann dieser Zuschlag sein? Ist es ungewöhnlich, dass hierauf verzichtet wird?
    • Bin Privatperson, warum?
    • 2: Auf was hat sich Ihre Aussage bzgl. 3 % bezogen?

    Danke für die nächsten Antworten ...

    • Name:
    • W. Weiser
  6. HOAI: Architektenhonorar – Leistungsphase 3 beim Dachaufbau

    der Nebel löst sich..
    jetzt wird es klar: Umbau mit Dachaufbau etc, das heißt Leistungsphase 3 (lph 3) voll!
    die Leistungsphase 3 ist mit 11 proz nach HOAIAbk. bewertet. nach bayer werden von den 11 en 3 für die Kostenberechnung benötigt. deshalb war ich der Meinung, wenn nichts zu entwerfen sei, sollten nur 3 proz für die lph3 beauftragt werden.
    in diesem falle wäre die korrekte Abrechnung nach HOAI § 24 um 20 bis 33 proz zu erhöhen. die Erhöhung ist schriftlich zu vereinbaren, ohne Vereinbarung gilt 20 proz.
    Abweichungen von der HOAI werden bei privatpersonen, Kaufleuten und vertretern öffentlicher Einrichtungen etc. prinzipiell anders gesehen. bei nichtprivaten auftraggebern hat der Architekt sehr gute Chancen im nachhinein solche die HOAI umgehenden oder unterbietenden Vereinbarungen einzuklagen.
    HTH
  7. Architektenhonorar: Verhandlung – Mittelsatz, Nebenkosten, Umbauzuschlag

    Zusammenfassung der Verhandlungsmöglichkeiten
    Hallo Herr Blücher, Hallo Forum.
    Vielen Dank mal wieder für die Antwort.
    Zusammenfassend aus unseren Beiträgen ergibt sich folgendes Bild der Möglichkeiten, die für Verhandlungen in Frage kommen:

    1) Mittelsatz statt Minimumsatz

    2) Nebenkosten mit 10 % hoch, normal sind eher 6 % (Verzicht auf Umbauauschlag schafft hier ein Gegengewicht, welches dieses Satz mehr als ausgleicht, oder?! Diesen Verzicht sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, oder?!)

    3) Bonusregel, wenn die Herstellungskosten billiger werden als geplant, entspricht nicht der HOAIAbk. und werden vom Architekten auch nicht akzeptiert.
    => Habe ich Sie hier richtig wiedergegeben, Herr Blücher?
    => Welche weiteren Möglichkeiten gibt es noch?
    Freue mich wieder über Antworten.

    • Name:
    • W. Weiser
  8. Architektenhonorar: Honorarzone, Umbauzuschlag & Nebenkosten

    fast
    die wiedergabequalität ist nicht ganz in hifi, zur Verständigung reicht es aber 🙂
    prinzipiell finde ich die Basis fair wenngleich seltsam formuliert.
    ich würde vereinbaren Zone III min, mit 20 proz umbauzuschlag
    nebenkosten ziel 6 proz, und für Freunde dann 8 proz!
    und das ist wichtiger als alles getue! sie brauchen im Bauprozess einen Freund, der klar auf ihrer Seite steht. deswegen hat der Gesetzgeber di efreiberufler so gestellt. das hatte viele Jahrzehnte große Vorteile. seit geiz geil macht (und schon früher) gibt es nur noch feinde im Bauprozess  -  das ist die Entscheidung 😉
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenhonorar verhandeln: Bausumme, Leistungsphasen & Nebenkosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verhandlung des Architektenhonorars bei einem Umbau. Wichtige Punkte sind die Angemessenheit des Mittelsatzes, die Höhe der Nebenkosten (6-12% sind üblich), die Notwendigkeit der Leistungsphase 3 und der mögliche Verzicht auf einen Umbauzuschlag. Es wird betont, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zum Architekten ist.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar: Mittelsatz, Nebenkosten & Leistungsphasen wird hinterfragt, warum der Mittelsatz angesetzt wurde und welche Arbeiten genau in den Leistungsphasen enthalten sind. Dies sollte im Detail geprüft werden.

    💰 Kosten: Die korrekte Abrechnung nach HOAI § 24 kann eine Erhöhung um 20 bis 33 Prozent bedeuten, wie im Beitrag HOAI: Architektenhonorar – Leistungsphase 3 beim Dachaufbau erläutert wird. Dies sollte bei der Verhandlung berücksichtigt werden.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Im Beitrag Architektenhonorar: Honorarzone, Umbauzuschlag & Nebenkosten wird empfohlen, eine faire Basis zu vereinbaren, idealerweise Zone III Minimum mit einem Umbauzuschlag von 20 Prozent und Nebenkosten von 6-8 Prozent. Ein guter Architekt ist im Bauprozess unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit der einzelnen Leistungsphasen genau ab und verhandeln Sie die Nebenkosten. Der Beitrag Architektenhonorar: Verhandlung – Mittelsatz, Nebenkosten, Umbauzuschlag fasst die Verhandlungsmöglichkeiten gut zusammen. Achten Sie auf ein transparentes Angebot und ein gutes Vertrauensverhältnis zum Architekten.

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