VOB Teil C Kommentar: Welches Standardwerk für Parkettleger, Estrichleger & Architekten?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
VOB Teil C Kommentar: Welches Standardwerk für Parkettleger, Estrichleger & Architekten?
bin auf der suche nach dem! standardwerk eines VOBAbk.-Kommentars, vorzugsweise für Teil C.
bevor ich hunderte von Euros für Profi-Literatur ausgebe, frage ich euch.
bin auch gerne bereit, in dieses Forum meine Kenntnisse einzubringen, z.B. bei der frage: nach welcher Vorschrift hat der Parkettleger bedenken anzumelden, wenn der Randdämmstreifen vor Ausführung der Parkettarbeiten durch den Estrichleger entfernt wurde?
vielen Dank für eine Antwort.
Hangs-joachim ebel, Architekt
ps: meine email ist z.Z. kaputt.
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Ich verstehe, dass Sie auf der Suche nach einem Standardwerk für den VOBAbk. Teil C Kommentar sind, insbesondere im Hinblick auf Ihre Tätigkeit als Parkettleger, Estrichleger oder Architekt. Da die VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) sehr umfangreich ist, ist ein guter Kommentar unerlässlich.
Ich empfehle Ihnen, bei der Auswahl eines VOB/C Kommentars auf folgende Kriterien zu achten:
- Aktualität: Der Kommentar sollte die neueste Fassung der VOB/C berücksichtigen.
- Praxisbezug: Achten Sie darauf, dass der Kommentar viele Beispiele und Praxisfälle enthält, die Ihnen bei der täglichen Arbeit helfen.
- Verständlichkeit: Der Kommentar sollte auch für Nicht-Juristen verständlich geschrieben sein.
- Vollständigkeit: Der Kommentar sollte alle wichtigen Paragraphen der VOB/C ausführlich erläutern.
Einige Verlage bieten spezielle Kommentare für einzelne Gewerke an. Prüfen Sie, ob es einen Kommentar gibt, der speziell auf die Bedürfnisse von Parkettlegern oder Estrichlegern zugeschnitten ist.
👉 Handlungsempfehlung: Recherchieren Sie aktuelle Rezensionen und Empfehlungen zu verschiedenen VOB/C Kommentaren, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Fragen Sie auch Kollegen nach ihren Erfahrungen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/C
- Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C) ist ein Regelwerk, das die technischen Anforderungen an Bauleistungen beschreibt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen und dient der Qualitätssicherung. Verwandte Begriffe: VOB/A, VOB/B, ATV.
- Randdämmstreifen
- Randdämmstreifen sind Dämmstreifen, die entlang von Wänden und anderen Bauteilen verlegt werden, um Schallbrücken zu vermeiden und die Wärmeausdehnung von Bauteilen zu ermöglichen. Sie sind besonders wichtig bei der Verlegung von Estrichen und Fußbodenheizungen. Verwandte Begriffe: Trittschalldämmung, Wärmebrücke, Estrich.
- ATV
- ATV steht für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie sind Bestandteil der VOB/C und beschreiben detailliert die technischen Anforderungen an die Ausführung von Bauleistungen. Verwandte Begriffe: VOB/C, Baunormen, Richtlinien.
- Estrich
- Estrich ist eine Schicht, die auf den Rohfußboden aufgebracht wird, um eine ebene und tragfähige Oberfläche für den Bodenbelag zu schaffen. Es gibt verschiedene Arten von Estrich, wie z.B. Zementestrich, Anhydritestrich und Gussasphaltestrich. Verwandte Begriffe: Untergrund, Bodenbelag, Fußbodenheizung.
- Parkett
- Parkett ist ein hochwertiger Bodenbelag aus Holz. Es gibt verschiedene Arten von Parkett, wie z.B. Massivparkett, Mehrschichtparkett und Fertigparkett. Verwandte Begriffe: Holzboden, Dielen, Laminat.
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Ausführung von Bauleistungen regelt. Er enthält u.a. Angaben zu den auszuführenden Leistungen, dem Preis und den Zahlungsbedingungen. Verwandte Begriffe: VOB, Werkvertrag, Architektenvertrag.
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft und plant. Er ist auch für die Bauleitung und die Überwachung der Bauausführung zuständig. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Planer.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die VOB/C?
Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) beschreibt die technischen Ausführungsbedingungen für Bauleistungen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen und regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern. - Warum ist ein VOB/C Kommentar wichtig?
Ein VOB/C Kommentar erläutert die einzelnen Paragraphen der VOB/C und gibt Hinweise zur praktischen Anwendung. Er hilft, Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zu vermeiden und eine reibungslose Bauausführung zu gewährleisten. - Welche Rolle spielt der Randdämmstreifen bei Estricharbeiten?
Randdämmstreifen werden entlang von Wänden und anderen Bauteilen verlegt, um Schallbrücken zu vermeiden und die Wärmeausdehnung des Estrichs zu ermöglichen. Sie sind wichtig für die Vermeidung von Rissen und Schallübertragung. - Was ist bei der Ausführung von Parkettarbeiten zu beachten?
Bei der Ausführung von Parkettarbeiten sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, wie z.B. die Ebenheit des Untergrunds, die richtige Verlegungstechnik und die Auswahl des geeigneten Klebstoffs. Auch die Einhaltung der Herstellerangaben ist wichtig. - Wie finde ich den passenden VOB/C Kommentar für meine Bedürfnisse?
Achten Sie bei der Auswahl eines VOB/C Kommentars auf Aktualität, Praxisbezug, Verständlichkeit und Vollständigkeit. Recherchieren Sie Rezensionen und Empfehlungen und fragen Sie Kollegen nach ihren Erfahrungen. - Was sind die Vorteile eines VOB-Kommentars speziell für Parkettleger oder Estrichleger?
Ein spezialisierter Kommentar geht detaillierter auf die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen des jeweiligen Gewerks ein. Er enthält oft Beispiele und Praxisfälle, die besonders relevant für Parkettleger oder Estrichleger sind. - Wo finde ich die aktuelle Fassung der VOB?
Die aktuelle Fassung der VOB kann beim Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) bezogen werden. Auch viele Fachverlage bieten die VOB in gedruckter oder digitaler Form an. - Was ist der Unterschied zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?
Die VOB besteht aus drei Teilen: VOB/A (Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
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VOB/C Kommentar: Gesamtkommentar vs. Einzel-ATV – Unterschiede
verschiedene Kommentare
meines Wissens gibt es bislang nur einen gesamtKommentar zur VOBAbk./c. in diesem werden aber die angesprochenen detailfragen nicht beantwortet. danben bestehen eine Vielzahl Kommentare zu den einzelnen atv'en der VOB/c. dieses Jahr erscheint zustätzlich ein VOB/c-Kommentar im beck-Verlag. an diesem schreiben auch Juristen mit, sodass zu erwarten ist, dass auch Haftungsfragen behandelt werden, die eigentlich in der VOB/c nicht Gegenstand sind.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Bedenken anmelden: Randdämmstreifen & Schallbrücken nach DIN 4109
Hallo Kollege
nach DINAbk. 4109 kann der Parkettleger Bedenken anmelden, wenn der Randdämmstreifen bereits vor Ausführung der Parkettarbeiten entfernt wurde, da dann Bauschutt u.ä. in die Fuge zwischen schwimmendem Estrich und Wand geraten und somit eine Schallbrücke entstehen kann.
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).VOB Teil C: Standardwerk für Parkettleger, Estrichleger & Architekten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Suche nach einem geeigneten VOB Teil C Kommentar, der sowohl umfassend als auch detailliert auf die Bedürfnisse von Parkettlegern, Estrichlegern und Architekten eingeht. Es wird zwischen Gesamtkommentaren und Kommentaren zu einzelnen ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) unterschieden. Ein neuer VOB/C-Kommentar im Beck-Verlag wird erwartet, der auch Haftungsfragen behandelt. Die Einhaltung der DINAbk. 4109 bezüglich Schallschutz bei Estricharbeiten wird thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bedenken anmelden: Randdämmstreifen & Schallbrücken nach DIN 4109 kann der Parkettleger Bedenken anmelden, wenn der Randdämmstreifen vor den Parkettarbeiten entfernt wurde, da dies Schallbrücken verursachen kann.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB/C Kommentar: Gesamtkommentar vs. Einzel-ATV – Unterschiede weist darauf hin, dass es bislang nur einen Gesamtkommentar zur VOBAbk./C gibt, aber viele Kommentare zu einzelnen ATV. Der neue Kommentar im Beck-Verlag soll auch juristische Aspekte berücksichtigen.
👉 Handlungsempfehlung: Bei der Auswahl eines VOB Kommentars sollten Parkettleger, Estrichleger und Architekten darauf achten, ob er sowohl allgemeine Aspekte der VOB Teil C als auch spezifische Details zu den einzelnen ATV abdeckt. Die Beachtung von Normen wie DIN 4109 ist entscheidend für die fachgerechte Ausführung von Estrich- und Parkettarbeiten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, Kommentar". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … VOBDie Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist …
- … das die Bedingungen für Bauverträge festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10118: VOB Teil C Kommentar: Welches Standardwerk für Parkettleger, Estrichleger & Architekten?
- … VOBAbk. Teil C Kommentar: Standardwerk finden …
- … Suche VOB Teil C Kommentar für Parkettleger, Estrichleger & Architekten. Welches Standardwerk …
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- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - DIN 18451: Flächengerüst Abrechnung – Traufe in Gerüstfläche enthalten? Kommentar & Gültigkeit
- … DINAbk. 18451, Gerüstarbeiten, Flächengerüst, Abrechnung, Traufe, Gerüstfläche, Kommentar, VOBAbk. …
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- … Hallo, ich habe eine Frage zur DINAbk. 18451 Gerüstarbeiten bzw. die Abrechnung eines Flächengerüstes (vom Verputzer). Bei uns wurde die Gerüstfläche wohl falsch berechnet, da zur Wandfläche die Traufe in ihrer Abwicklung dazugezählt wurde. Im Internet habe ich nun einige Seiten von Gerüstbauern durchforstet und bin immer wieder auf dieselben Zeichnungen gestoßen, die wohl aus dem Kommmentar zur DIN 18451 stammen. Nun meine Frage: Ist dieser Kommentar zur DIN allgemeingültig und rechtsverbindlich, d.h. muss auch mein Verputzer …
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- … Welche Rolle spielt die VOBAbk. bei Gerüstarbeiten?Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die …
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- … DINAbk. 18451 Kommentar: Update nach Verputzer-Termin …
- … ich die Beiträge schon gelesen, nur habe ich Näheres zu dem Kommentar der DINAbk. gesucht. Wenn es Sie wirklich interessiert, kann ich Sie …
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- … Die VOBAbk./B sagt sinngemäß …
- … VOBAbk./B vs. BGBAbk.: Gewährleistung Heizung – 2 oder 5 Jahre? …
- … Also so grundsätzlich gilt das mit der nur 2 jährigen Gewährleistung für vom Feuer berührten Teile nun auch wieder nicht, sondern nur dann, wenn die VOB/B auch wirklich wirksam vereinbart wurde. …
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- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag VOB-Schlussrechnung: 50% Mehrkosten – Architekt haftbar? wird die Notwendigkeit betont, die …
- … Mehrkosten zu klären. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Architektenhaftung: Fehlende VOBAbk.-Positionen – Honorarkürzung? bezüglich möglicher Honorarkürzungen. …
- … Mehrkosten in der Schlussrechnung nach VOBAbk. eine genaue Analyse der Ursachen unerlässlich ist. Die Rolle des Architekten, insbesondere bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse und der Kostenkontrolle, steht dabei im Fokus. Eine transparente Kommunikation und gegebenenfalls die Hinzuziehung eines Anwalts für Baurecht sind empfehlenswert, um die eigenen Interessen zu wahren. …
- … Die Beiträge verdeutlichen, dass eine sorgfältige Prüfung der VOB-Abrechnung und der Architektenleistung entscheidend ist, um unberechtigte Mehrkosten abzuwehren …
- … und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Einhaltung der VOBAbk.-Bestimmungen und eine transparente Dokumentation sind dabei von großer Bedeutung. …
- BAU-Forum - Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc. - Elektroinstallation im Neubau: Standard vs. Sonderwünsche – Kosten, Risiken & Optimierung?
- BAU-Forum - Neubau - VOB einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen?
- … VOBAbk.: Definition & Bedeutung …
- … Was ist die VOB? Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen einfach erklärt: Grundlagen, Anwendungsbereiche …
- … VOBAbk., Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Bauvertrag, Baurecht, Ausschreibung, Bauwesen, Bauvertragrecht, Bauablauf …
- … VOB einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen …
- … VOBAbk. …
- … VOBAbk. steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist ein dreiteiliges …
- … Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Die VOBAbk. ist kein Gesetz, wird aber häufig in Bauverträgen vereinbart, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen. …
- … Die drei Teile der VOB sind: …
- … VOB/A: Regelt die Vergabe von Bauaufträgen. …
- … VOB/B: …
- … VOBAbk./C: Enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und beschreibt die Ausführung von Bauleistungen verschiedener Gewerke. …
- … Die VOB dient dazu, einheitliche und faire Bedingungen für Auftraggeber und Auftragnehmer …
- … VOBAbk. …
- … Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die …
- … Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertrag) und VOB/C (Technische Bedingungen).Verwandte Begriffe: …
- … VOBAbk./A …
- … Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Sie soll sicherstellen, dass die Vergabe transparent, wettbewerbsorientiert und diskriminierungsfrei erfolgt.Verwandte Begriffe: Ausschreibung, Submission, Vergabeverfahren. …
- … VOB/B …
- … Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie …
- … VOBAbk./C …
- … Die VOB/C enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) für verschiedene Gewerke im …
- … bestimmte Bauleistung abzugeben. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VOBAbk./A.Verwandte Begriffe: Submission, Leistungsverzeichnis, Angebot. …
- … Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.Verwandte Begriffe: VOBAbk./B, BGBAbk.-Bauvertrag, Werkvertrag. …
- … für Mängel an der erbrachten Bauleistung. Die Gewährleistungsfristen sind in der VOBAbk./B geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.Verwandte …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk./B und BGBAbk.-Bauvertrag?Die VOB/B sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bauverträge, während das BGB …
- … Gesetzbuch) die gesetzliche Grundlage für alle Verträge in Deutschland bildet. Die VOBAbk./B wird oft zusätzlich zum BGBAbk. vereinbart, um spezifische Regelungen für …
- … Ist die VOBAbk. Pflicht?Nein, die VOB ist nicht per Gesetz Pflicht. Sie wird jedoch häufig in Bauverträgen vereinbart, besonders bei öffentlichen Bauvorhaben. Private Bauherren können die Anwendung der VOB ebenfalls vereinbaren. …
- … Was regelt die VOB/A?Die VOB/A …
- … Was sind Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der VOBAbk./C?Die ATV in der VOB/C beschreiben die fachgerechte Ausführung …
- … Was bedeutet vertragliche Vereinbarung der VOBAbk. ?Wenn die VOB vertraglich vereinbart wird, bedeutet dies, dass die Bestimmungen …
- … der VOBAbk. (insbesondere VOB/B) Bestandteil des Bauvertrags werden. Dies hat zur Folge, dass die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer durch die VOB-Regelungen ergänzt oder modifiziert werden. …
- … der VOBAbk.?Die VOB bietet den Vorteil, dass sie einheitliche und erprobte Regelungen für Bauverträge bereitstellt. Dies kann Streitigkeiten vermeiden und die Abwicklung von Bauprojekten erleichtern. Sie sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. …
- … Was ist bei der Abnahme nach VOB zu beachten?Bei der Abnahme nach VOB ist es wichtig, …
- … Wie wirkt sich die VOBAbk. auf die Gewährleistung aus?Die VOB regelt die Gewährleistungsfristen für Bauleistungen. …
- … In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk./B fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für andere Bauleistungen. …
- … BGBAbk.-BauvertragDer BGB-Bauvertrag ist die gesetzliche Alternative zur VOB und basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch. …
- … VOBAbk. …
- … VOB …
- … VOB-Vertrag: …
- … Die VOBAbk. kann man seit 2008 mit Verbrauchern nicht mehr vereinbaren! …
- … -://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Planung_und_Berufspraxis/VOB-Vertraege_201010.pdf …
- … ist die VOBAbk. überhaupt vereinbart? …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk. (Teil B par 10,12, 13). …
- … dem Zusatz der Gewährleistung nach BGBAbk. hat er m.W.n. die VOBAbk. endgütlig ausgehebelt. …
- … mir würde sich die Frage stellen, ob Sie Verbraucher sind. Sodann Sie nicht beruflich z.B. Kaufmann oder Jurist sind bzw. dem Personenkreis und der Berufsgruppe zuzurechnen sind, die sich mit der VOB auskennen und inhaltlich sowie im Umgang mit derer kundig sind, …
- … kann man mit Ihnen die VOBAbk. überhaupt nicht vereinbaren. Oder anders gesagt, vereinbaren schon, allerdings nicht rechtsgültig. …
- … VOB-Gültigkeit: Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen …
- … Natürlich kann die VOBAbk. auch mit Privat weiterhin rechtsgültig vereinbart werden. Allerdings ist die VOB …
- … Natürlich gilt wie bisher, dass VOBAbk. (auch mit o.a. Einschränkung) generell nur als wirksam vereinbart gilt, wenn …
- … der Text der VOBAbk. dem Bauherren nachweislich ausgehändigt wurde. …
- … Der einfache Hinweis es gilt VOB o.ä. reicht da nicht aus. …
- … Außerdem muss die VOB/B …
- … Wenn wie hier nur vereinbart ist Für Haftung/Abnahme/Gewährleistung gilt VOBAbk. dürfte die VOB/B als nicht vereinbart gelten. …
- … Es bleibt dabei, mit einem nur Verbraucher, kann die VOBAbk. nichts rechtswirksam vereinbart werden. …
- … Meine Aussage bezieht sich darauf, dass - sodann die VOB als Vertragsgrundlage gemacht wurde - die VOB und deren Klauseln …
- … Mittlerweile gibt es ebenfalls schon Urteile zu den Klauseln der VOBAbk. die den nichtsahnenden Verbraucher über das normale Maß hinaus benachteiligen. …
- … SIE ihren Anwalt Herr PETERS. DIE Vob KANN als GANZES MIT einem VERBRAUCHER NICHT mehr vereinbart werden (JEDENFALLS NICHT SO, DAS ALLE KLAUSELN Gültigkeit HÄTTEN ODE BEHALTEN würden/geht NICHT), EGAL ob SIE diese ÜBERGEBEN ODER NICHT! …
- … Ergänzend: Die VOBAbk. als Vertragsgrundlage zu vereinbaren erfolgt, in dem die VOB/B …
- … vereinbart wird. Die VOBAbk./B verweist jedoch auf VOB/C. Auch aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich die VOB zu vereinbaren, weil eben gerade die VOB/C wiederum sodann …
- … dies (auf Seite 130, Randnummer 13) so. So auch Beck'scher VOBAbk. Kommentar, Teil C, Motzke Syst IVA Rn 105 und Vogel …
- … Rainer Franz/Klaus Englert, VOBAbk./C Kommentar, Seite 10,2. Abschnitt. …
- … Diese Debatte darüber - ob die VOBAbk. mit Verbrauchern noch vereinbart werden kann - ist auch schon des …
- … VOBAbk.-Verträge: Inhaltskontrolle und BGBAbk.-Ersatzregelungen …
- … VOB/B ist nicht mehr privilegiert, die einzelnen Paragr. Unterliegen der …
- … Nach wie vor können aber VOBAbk. Verträge geschlossen werden und sind nicht von vornherein unwirksam. …
- … Die VOBAbk. unterliegt nun einmal der Inhaltskontrolle und mittlerweile ist rechtlich klar und …
- … In Kenntnis dessen ist es denn dann so, dass Sie die VOBAbk. vereinbaren - und vorausgesetzt Sie sind in Kenntnis dessen, dass es …
- … Und noch einmal Herr Peters, man kann die VOBAbk. nicht vereinbaren und alle §§ haben uneingeschränkte Gültigkeit. Geht nicht. Dabei …
- … Dies gilt auch für den Teil dessen, was ich hinsichtlich der VOBAbk./C geschrieben habe. …
- … Die VOB/B - ohne Teil C - …
- … bereits in meinem Eingangsbeitrag geschrieben und beschrieben hatte, dass Sie die VOBAbk. mit einem Verbraucher nicht mehr rechtsgültig vereinbaren können, meine ich natürlich, …
- … VOBAbk.-Recht: Zusammenfassung zur Gültigkeit …
- … VOB-Vereinbarung: Rechtsgültigkeit und Verbraucherschutz …
- … Ihre Aussage VOBAbk. Verträge kann man seit 2008 mit Privat nicht vereinbaren trifft nicht zu. …
- … Ich bleibe dabei Herr Peters. Sie und auch ich oder auch sonst wer, kann mit einem Verbraucher die VOB nicht mehr vereinbaren. Natürlich auch hier nur wiederum mit dem …
- … Eine VOBAbk. die Sie mit einem einfachen Verbraucher vereinbaren, hat keine Gültigkeit. Eine …
- … VOBAbk./B besteht aus einer bestimmten Anzahl an §§ und wenn nur …
- … ein einziger heraus fliegt, dann ist nun halt einmal die VOBAbk. halt eben nicht vereinbart. …
- … VOB-Wirksamkeit: Voraussetzungen für private Bauherren …
- … ://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxishinweise/ph_einbeziehung-vob_10-01.pdf …
- … Die VOBAbk. kann, wenn auch nur unter sehr speziellen Voraussetzungen, nach wie …
- … auch und die damit zu unterstellende Kaufmannseigenschaft im Umgang mit der VOBAbk. vorhanden ist, dann geht es natürlich. Auch dann geht es, wenn …
- … der Verbraucher der Verwender der VOBAbk. ist. …
- … Dennoch würde ich den Jenigen sehr gerne sehen, der das schafft, einen Verbraucher vollumfänglich im Umgang mit der VOB fit zu machen. Wie viele Wochen wollen Sie denn mit …
- … Rechtsbeistand etc. kann ein Aufklären des Nichtfachkundigen im Umgang mit der VOBAbk. wohl kaum erfolgreich erfolgen. …
- … VOBAbk.-Anwendung: Einzug als Inbenutzungnahme – Anwaltsrat …
- … Dies sodann sicher auch in 6 Tagen, wenn denn dann die VOB rechtsgültig vereinbart worden ist, was ich allerdings zu bezweifeln vermag, …
- … und Ihm die Kenntnis im Umgsang und mit der Anwendung der VOBAbk. unterstellt werden kann. …
- … VOBAbk.-Abnahme: Ausdrückliche Erklärung erforderlich! …
- … 2.) Das oben geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOB/B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - …
- … sofern VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … 3.) Seit Urteil aus 2008 kann die VOB/B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die …
- … 4.) Die VOBAbk./B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … - worüber es mittlerweile schon urteile gibt, dass bestimmte Klauseln der VOBAbk. mit Verbrauchern vereinbart keine Gültigkeit haben oder mehr haben können - …
- … geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOBAbk.A/B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern …
- … VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … 3.) Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen …
- … Recht habe und Sie oder auch ich oder sonst wer die VOBAbk. mit Verbraucher nicht mehr - und die Betonung lag auf rechtsgültig …
- … nichts anderes habe ich geschrieben. Es ist nicht mehr möglich die VOBAbk. mit einem nur Verbraucher zu vereinbaren, ohne dass sich an den …
- … Nebenbei bemerkt, auch ich würde lieber die VOBAbk. vereinbaren. Natürlich nur rechtsgültig - und ohne spätere Änderungen durch ein …
- … 4.) Die VOBAbk./B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … Stimmt nicht Herr Peters. Die VOBAbk. besteht nun einmal aus 18 §§. Und wenn Sie nur einen derer heraus nehmen ist die VOB in der Urform nicht mehr vereinbart. Auch dann wenn dies …
- … bei Gericht passiert, das einer der §§ heraus genommen wird. Die VOBAbk. ist ja dann als ganzes nicht mehr Gültig, weil einer der …
- … worden ist. Sie können dann nämlich nicht mehr behaupten, dass die VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gilt, sondern höchsten noch behaupten, dass Teile …
- … der VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gelten, sodann einer der §§ heraus genommen oder auch nur ersetzt worden ist. Insodern ist die VOB als ganzes denn dann auch nicht mehr vereinbart Herr Peters, …
- … falsch sodann ein §§ heraus genommen worden ist, weil dann die VOBAbk. nicht mehr in Gänze und ausnahmslos, sondern nur teilweise noch vereinbart …
- … VOBAbk.-Diskussion: Klarstellung zur Gültigkeit …
- … VOB-Gültigkeit: Einzelne Paragraphen und Gesamtvertrag …
- … Beitrag Nr. 10 vom 16.8. : ..., , , gilt die VOBAbk. als nicht vereinbart. …
- … Doch, die ist richtig, vorausgesetzt, die VOBAbk. wäre rechtsgülltig vereinbart. Und nur zur Klarstellung, nicht so vereinbart dass …
- … Fragesteller war nämlich mit seiner Angabe bei den Regelungen entsprechend einem VOBAbk. Vertrag. …
- … Herr Ibold, vereinbart war die VOBAbk. und so lange hier nichts anderes vom Fragesteller eingestellt wird, wird …
- … bekannt ist und was man weiß und das ist die Vertragsgrundlage VOBAbk.. Auf die Nebenerscheinungen, wie Ungültigkeit einzelner §§ und in welchen Fällen …
- … doch nun hier auch schon wieder ausreichend hingewiesen. Und nach der VOBAbk. gibt es in Untätigkeit keine Verpflichtung zur Abnahme. Schauen Sie in …
- … keine Pauschalisierung Herr Ibold. Es war nur der Hinweis, dass die VOBAbk. mitunter als nicht vereinbart gilt. Wenn ich mich hier vielleicht missverständlich …
- … ist, weil ich schon im ersten Beitrag auf die Rechtsgültigkeit der VOBAbk. Vereinbarung hingewiesen hatte, dann sorry dafür. Wenn ich schreibe rechtsgültig, dann …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk.A (Teil B par 10,12, 13). Gewährleistung nach BGBAbk. …
- … hier noch einmal der Fragesteller gefordert uns zu beantworten ob die VOBAbk. in Gänze vereinbart worden ist. …
- … zum Thema Mängelhaftung (Gewährleistung) wohl richtig ist und damit ohnehin die VOBAbk. (natürlich Herr Peters, zumindest teilweise ist hier gemeint und ggf. auch …
- … ausgetragen werden würde, sodass sich die Frage nach der Vereinbarung der VOBAbk. als ganzes ohnehin nicht mehr stellt. …
- … VOB-Mängel: Akzeptanz durch Einzug …
- … Abnahme § 12 der VOBAbk. (besagt) …
- … VOBAbk.-Gültigkeit: Auswirkungen von Änderungen und Wegfall …
- … Die VOB gilt dann nicht mehr als vereinbart. …
- … noch die bestehen bleibenden Restteile der VOBAbk., nämlich die an denen nichts geändert und/oder ersetzt wird, haben dann ggf. noch Gültigkeit. …
- … In dem Fall, wo nur einer der §§ weg fällt oder auch nur schon ersetzt wird, können Sie nicht mehr behaupten, dass die VOB vereinbart ist oder sei, weil es ja nach der Änderung …
- … Sie können dann allenfalls höchstens nur noch behaupten, dass die VOBAbk. teilweise vereinbart ist, keinesfalls aber die VOB, und etwas anderes …
- … wenn Sie nach dem Wegfall oder dem Ersetzen von §§ der VOBAbk. nicht mehr einfach nur behaupten können, dass die VOB vereinbart sei, …
- … der verbleibt und nicht geändert oder ersetzt wird - mit der VOBAbk. (die 18 §§ aus der die VOB besteht) nichts mehr zu …
- … Sie nun zumindest teilweise durch die ersetzten anders lauten). Fazit, die VOBAbk. ist somit nicht mehr (unverändert) vereinbart Herr Peters. …
- … VOBAbk. einfach erklärt: Gültigkeit und Anwendung im Baurecht …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) bei Verträgen mit privaten Bauherren …
- … seit 2008. Es wird geklärt, dass die VOBAbk. weiterhin vereinbart werden kann, aber einer Inhaltskontrolle nach BGBAbk. unterliegt. Die Abnahme durch Einzug und die Bedeutung von Mängelanzeigen werden ebenfalls thematisiert. Zudem wird die Auswirkung von Änderungen einzelner Paragraphen auf die Gültigkeit des Gesamtvertrags diskutiert. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die VOB bei Verträgen mit Verbrauchern einer Inhaltskontrolle unterliegt, wie im Beitrag …
- … VOBAbk.-Gültigkeit: Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen erläutert. Dies bedeutet, dass einzelne Regelungen unwirksam …
- … ✅ Zusatzinfo: Eine rechtswirksame Vereinbarung der VOBAbk. mit privaten Bauherren erfordert eine umfassende Aufklärung über die Nachteile, wie …
- … im Beitrag VOBAbk.-Wirksamkeit: Voraussetzungen für private Bauherren hervorgehoben wird. Die bloße Übergabe der VOB reicht nicht aus. …
- … die Akzeptanz aller Mängel. Der Beitrag VOBAbk.-Mängel: Akzeptanz durch Einzug? Achtung! warnt davor, Mängel ungeprüft zu akzeptieren, da dies weitreichende Folgen haben kann. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um die Wirksamkeit der VOB-Vereinbarung in Ihrem individuellen Fall zu prüfen. Beachten Sie die …
- … Hinweise zur Abnahme im Beitrag VOBAbk.-Abnahme: Ausdrückliche Erklärung erforderlich!. …
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