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Diebstahl: Entwendung, Raub, Klau, Entwenden & Wegnahme

Diebstahl - Entwendung, Raub, Klau, Entwenden, Diebstahlshandlung, Unterschlagung...

Diebstahl
Bild: Daniel Kirsch / Pixabay

Diebstahl: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt

Diebstahl bezeichnet das rechtswidrige Entwenden fremden Eigentums mit der Absicht der Aneignung.

Diebstahl bezeichnet das rechtswidrige Entwenden fremden Eigentums mit der Absicht der Aneignung. Dabei kann es sich um bewegliche oder unbewegliche Gegenstände handeln. Diebstahl ist ein strafrechtlich verfolgtes Delikt und kann je nach Wert und Art des gestohlenen Guts unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben.

Synonyme für "Diebstahl"

Entwendung, Raub, Klau, Entwenden, Diebstahlshandlung, Unterschlagung, Wegnahme, Eigentumsdelikt, Besitzentziehung, Enteignung

Diebstahl: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen

  • Diebstahl ist die unrechtmäßige Aneignung von fremdem Eigentum ohne Zustimmung des Eigentümers.
  • Entwendung bezieht sich auf den Akt des Wegnehmens oder Entfernens von etwas ohne Erlaubnis.
  • Raub ist ein gewaltsamer Diebstahl oder die Bedrohung mit Gewalt, um Eigentum zu erlangen.
  • Klau ist ein informeller Begriff für Diebstahl.
  • Entwenden ist ein Synonym für Diebstahl und bezieht sich auf das unbefugte Entfernen von Eigentum.
  • Diebstahlshandlung beschreibt den Akt oder die Handlung des Diebstahls.

Fachgebiete: Kriminologie, Strafrecht, Versicherungsrecht, Sicherheitstechnik.

Situationen: Einbruch, Raubüberfall, Taschendiebstahl, Fahrzeugdiebstahl, Online-Kriminalität.

Diebstahl: Anwendungsbeispiele und Kontexte

  • Im Strafrecht wird zwischen Raub, Unterschlagung und Klau differenziert.
  • Sicherheitsexperten entwickeln Konzepte gegen Eigentumsdelikte.
  • Versicherungen regulieren nur bestimmte Arten von Entwendungen.
  • In der Kriminologie wird das Verhalten bei Diebstahl statistisch ausgewertet.

Diebstahl: Beispiele aus dem Alltag

  • Der Diebstahl wurde von der Versicherung nicht gedeckt, da grobe Fahrlässigkeit vorlag.
  • Die Entwendung des Fahrrads erfolgte trotz Schloss.
  • Ein versuchter Raub führte zu schweren Verletzungen.
  • Die Besitzentziehung wurde strafrechtlich verfolgt.
  • Die Diebstahlshandlung war auf Überwachungsvideos dokumentiert.

Diebstahl: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!

Diebstahl bezeichnet das rechtswidrige Entwenden fremden Eigentums mit der Absicht der Aneignung.
Diebstahl bezeichnet das rechtswidrige Entwenden fremden Eigentums mit der Absicht der Aneignung.
Bild: Daniel Kirsch / Pixabay

Diebstahl: Interne Fundstellen und weiterführende Links

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Pressetexte und Artikel zum Thema "Diebstahl"

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Baustellenlogistik neu gedacht: Wie mobile Raumlösungen den Bauprozess optimieren

Baustellenlogistik neu gedacht: Wie mobile Raumlösungen den Bauprozess optimieren - Bild: BauKI / BAU.DE

Baustellenlogistik neu gedacht: Wie mobile Raumlösungen den Bauprozess optimieren - Bild: BauKI / BAU.DE

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