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Ausschreibung: Vergabeverfahren, Submission & Tender

Ausschreibung - Vergabeverfahren, Submission, Tender, Wettbewerb, Offerte, Auktion...

Ausschreibung
Bild: BauKI / BAU.DE

Ausschreibung: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt

Eine Ausschreibung ist ein formalisiertes Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder oder Kommunen ihren Bedarf an Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen bekannt machen und Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern.

Eine Ausschreibung ist ein formalisiertes Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder oder Kommunen ihren Bedarf an Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen bekannt machen und Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Sie stellt einen zentralen Bestandteil der öffentlichen Auftragsvergabe dar und dient der Sicherstellung von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung aller potenziellen Bieter. Ausschreibungen unterliegen strengen rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Vergaberecht definiert sind, einschließlich verschiedener Schwellenwerte, die die Art des Verfahrens bestimmen. Sie können in unterschiedlichen Formen erfolgen, etwa als offenes Verfahren, bei dem sich jedes interessierte Unternehmen beteiligen kann, oder als beschränktes Verfahren mit vorgeschalteter Präqualifikation. Der Inhalt einer Ausschreibung umfasst typischerweise eine Leistungsbeschreibung, Teilnahmebedingungen, Zuschlagskriterien sowie formale Anforderungen an die Angebotsabgabe. Der Prozess endet mit der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots und der Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Bieter. Durch moderne Vergabeplattformen werden Ausschreibungen zunehmend digital durchgeführt, was die Zugänglichkeit erhöht und administrative Hürden reduziert.

Synonyme für "Ausschreibung"

Vergabeverfahren, Submission, Tender, Wettbewerb, Offerte, Auktion, Bekanntmachung, Verdingung, Auftragsankündigung, Auslobung, Versteigerung, Call for Bids

Ausschreibung: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen

  • Ausschreibung bezeichnet den formellen Prozess, bei dem öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsvorhaben bekannt machen und zur Angebotsabgabe auffordern, wobei der rechtliche und strukturierte Charakter im Vordergrund steht.
  • Im Vergleich dazu wird das Vergabeverfahren als übergeordneter Begriff verstanden, der den gesamten Prozess von der Planung bis zur Zuschlagserteilung umfasst.
  • Die Submission betont spezifischer den formellen Akt der Angebotseinreichung und -eröffnung und wird besonders im Bauwesen verwendet.
  • Der englische Begriff Tender wird international verwendet und entspricht weitgehend der Ausschreibung, wird im deutschsprachigen Raum aber eher in internationalen oder englischsprachigen Kontexten genutzt.
  • Ein Wettbewerb hat einen breiteren Anwendungsbereich und betont stärker den Aspekt der Konkurrenz zwischen verschiedenen Teilnehmern, ohne den rechtlich-administrativen Rahmen der Ausschreibung hervorzuheben.
  • Die Offerte bezieht sich primär auf das Angebot selbst, nicht auf den gesamten Ausschreibungsprozess.
  • Eine Auktion unterscheidet sich durch ihren Fokus auf Preisgebote in Echtzeit, oft mit steigenden oder fallenden Preisen, während eine Ausschreibung typischerweise einmalige, versiegelte Angebote vorsieht.
  • Die Bekanntmachung ist nur ein Teilaspekt der Ausschreibung und bezeichnet speziell die öffentliche Ankündigung des Vorhabens.
  • Die Verdingung ist ein älterer Begriff, der heute weniger gebräuchlich ist und historisch vor allem im Bauwesen verwendet wurde.
  • Die Auftragsankündigung fokussiert sich auf den kommunikativen Aspekt der bevorstehenden Vergabe, während die Auslobung einen Wettbewerb mit Preisverleihung bezeichnet, was besonders bei architektonischen oder künstlerischen Projekten Anwendung findet.

Fachgebiete: Beschaffungsmanagement, Recht, Wirtschaft, Öffentliche Verwaltung.

Situationen: Öffentliche Ausschreibungen, Vergabeverfahren, Wettbewerbe, Auktionen, öffentliche Aufträge.

Ausschreibung: Anwendungsbeispiele und Kontexte

  • In der öffentlichen Verwaltung sind Ausschreibungen ein gesetzlich geregelter Prozess zur Auftragsvergabe.
  • Das Ausschreibungsverfahren ist häufig transparent und zielt darauf ab, den besten Anbieter auszuwählen.
  • Die Ausschreibung und die dazugehörigen Offerten werden oft öffentlich gemacht, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
  • In der Wirtschaft sind Ausschreibungen eine gängige Methode, um Projekte oder Aufträge an externe Anbieter zu vergeben.
  • Im rechtlichen Kontext müssen Ausschreibungen bestimmten Vorschriften und Normen entsprechen, um rechtsgültig zu sein.

Ausschreibung: Beispiele aus dem Alltag

  • Die Ausschreibung für den Bau eines neuen Gebäudes wurde heute veröffentlicht.
  • Die Submission war ein wesentlicher Bestandteil des Vergabeverfahrens.
  • Das Tenderverfahren zog viele internationale Bieter an.
  • Im Wettbewerb um den Vertrag wurden mehrere Offerten eingereicht.
  • Die Auktion zur Vergabe des Auftrags fand am Freitag statt und endete mit einem überraschenden Angebot.
  • Die Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgte über die offizielle Website des Unternehmens.
  • Die Verdingung beinhaltete alle relevanten Anforderungen und Regeln für die Bieter.

Ausschreibung: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!

Eine Ausschreibung ist ein formalisiertes Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder oder Kommunen ihren Bedarf an Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen bekannt machen und Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern.
Eine Ausschreibung ist ein formalisiertes Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder oder Kommunen ihren Bedarf an Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen bekannt machen und Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern.
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