Grundstück zusammenlegen in Berlin: Teilfläche kaufen, Kosten, Baurecht & Abstandsflächen?
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Grundstück zusammenlegen in Berlin: Teilfläche kaufen, Kosten, Baurecht & Abstandsflächen?

Hallo Forengemeinde,
wir haben im Jahre 2000 ein Baugrundstück (A) gekauft und darauf 2002 ein Einfamilienhaus gebaut. Das Nachbargrundstück (B) war Ende der sechziger Jahre wegen einer Flussbegradigung enteignet worden, von unserem Grundstück ebenfalls ein sehr kleines Stück für die Zwecke Uferzone/Mindestabstand "dauerhaft" in Anspruch genommen  -  so beschreibt dies zumindest ein sog. "Vertrag", der damals von der für die Flussbegradigung zuständigen Behörde unserem Voreigentümer zugeschickt wurde. Gleichzeitig wurde nach Abschluss der Arbeiten damals entspr. dieses Vertrages von Seiten des Baubetriebes ein neuer Zaun gesetzt, der die Grundstücksgrenze (A) / (B) schneidet: wir verlieren im vorderen Teil einige wenige Quadratmeter, im hinteren Teil wurden uns mehr als 100 Quadratmeter des enteigneten Nachbargrundstücks (B) zugeschlagen (langgezogenes Dreieck), von unserem Vorbesitzer auch ganz normal für Gartenzwecke mitgenutzt. Im Grundbuch finden sich jedoch keinerlei Grenz- oder Flächenänderungen, lediglich das Nachbargrundstück (B) war umgeschrieben auf "Eigentum
des Volkes" bzw. "Rat des Stadtbezirkes XXXX" . Im weiteren Verlauf entwickelte sich auf dem jenseits des Zauns gelegenen Grundstücksteil ein Fahrweg zu Gärten. Außerdem wurde der Flussbereich als LSG ausgewiesen  -  Grenze u.a. der o.g. Zaun.
Ursprünglich wollten wir den uns faktisch zugeschlagenen Grundstücksteil zum Neubau (Anstandsflächen) nutzen, haben aber wegen der unklaren Verkaufslage dann doch nur auf unserem Grundstück gebaut. Unser Kaufinteresse an dem Dreieck war trotzdem noch da, um Nutzungssicherheit für diese Fläche zu bekommen und darauf ggf. auch einen Schuppen zu errichten.
Nun liegt uns endlich ein Kaufangebot für die dreieckige Teilfläche vor, Quadratmeterpreis 50 €, alle Kosten des Kaufes müssen von uns übernommen werden. Zu diesen Erwerbskosten gehören ja sicher Notar- und Grundbuchkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten), Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer.
Die Frage ist jetzt, ob dabei eine Vereinigung des neu zu erwerbenden Grundstücksteils mit unserem bisherigen Grundstück verlangt werden kann oder empfehlenswert ist. Baurechtlich dürfte das ja kein Thema sein, da das Einfamilienhaus inkl. Abstandsflächen auf dem alten Grundstück steht und gemäß Berliner Bauordnung fertig eingemessen wurde, für den geplanten Schuppen ist nach unserer Kenntnis kein Bauantrag/Bauanzeige erforderlich. Allerdings würde
der neue Schuppen evtl. teilweise auf neuem u. alten Grundstück stehen.
Sollten wir trotzdem gleich die Vereinigung beider Grundstücke betreiben? Was würde das zusätzlich in etwa kosten (Vermesser? u. Grundbuch)? Gibt es ggf. noch weitere Haken?
Wir sind gespannt auf interessante Denkanstöße.
  • Name:
  • Olaf B. Vogt
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    Ich verstehe, dass Sie ein Grundstück in Berlin mit einem angrenzenden Grundstücksteil zusammenlegen möchten, der ursprünglich durch eine Flussbegradigung entstanden ist. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

    Baurechtliche Aspekte: Die Zusammenlegung von Grundstücken kann baurechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere hinsichtlich der Abstandsflächen gemäß der Berliner Bauordnung. Ich empfehle, vor dem Kauf das zuständige Bauamt zu kontaktieren, um zu klären, ob die Zusammenlegung problemlos möglich ist und ob es Einschränkungen gibt.

    Grundbuch und Vermessung: Für die rechtliche Zusammenlegung ist eine Änderung im Grundbuch erforderlich. Dies setzt eine Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermesser voraus. Die Kosten für die Vermessung und die Grundbuchänderung sollten Sie in Ihre Kalkulation einbeziehen.

    Kaufvertrag: Der Kaufvertrag für die Teilfläche sollte alle relevanten Details enthalten, wie z.B. den genauen Flächenzuschnitt, den Kaufpreis und die Regelung der Kosten für Vermessung und Grundbuchänderung. Ich empfehle, den Vertrag von einem Notar aufsetzen und prüfen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie die Teilfläche kaufen, lassen Sie sich von einem Vermesser und einem Anwalt für Immobilienrecht beraten, um alle rechtlichen und baurechtlichen Aspekte zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind Bereiche auf einem Grundstück, die von Bebauung freizuhalten sind, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Brandschutz zu gewährleisten. Die genauen Anforderungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Bebauungsplan.
    Berliner Bauordnung (BauO Bln)
    Die Berliner Bauordnung ist das Landesgesetz, das die baurechtlichen Vorschriften für Berlin regelt. Sie enthält Bestimmungen über Abstandsflächen, Bebauungsdichte, Brandschutz und andere baurechtliche Aspekte. Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Bebauungsplan, Baurecht.
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über Art und Maß der Bebauung, überbaubare Grundstücksflächen und andere baurechtliche Aspekte. Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten eingetragen sind. Es dient dem Nachweis der Eigentumsverhältnisse und der dinglichen Rechte an einem Grundstück. Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Eigentümer, Belastung.
    Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Grundstücksteilen anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und ist von dem Käufer zu zahlen. Verwandte Begriffe: Notarkosten, Kaufvertrag, Immobilien.
    Notar
    Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden beurkundet und Rechtsberatung leistet. Beim Kauf von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags erforderlich. Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Grundbuch.
    Vermessung
    Die Vermessung ist die genaue Bestimmung der Lage, Form und Größe von Grundstücken oder Grundstücksteilen. Sie wird von öffentlich bestellten Vermessern durchgeführt und ist Grundlage für die Änderung im Grundbuch. Verwandte Begriffe: Lageplan, Flurstück, Kataster.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Kosten entstehen bei der Zusammenlegung von Grundstücken?
      Zu den Kosten gehören der Kaufpreis für die Teilfläche, Notarkosten, Vermessungskosten, Grundbuchkosten und die Grunderwerbssteuer. Die genaue Höhe hängt von der Größe der Teilfläche und dem vereinbarten Kaufpreis ab.
    2. Was sind Abstandsflächen und warum sind sie wichtig?
      Abstandsflächen sind Bereiche auf einem Grundstück, die von Bebauung freizuhalten sind, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Brandschutz zu gewährleisten. Die Berliner Bauordnung regelt die genauen Anforderungen an Abstandsflächen. Bei einer Grundstückszusammenlegung müssen die Abstandsflächen neu bewertet werden.
    3. Benötige ich einen Notar für den Kauf einer Teilfläche?
      Ja, der Kauf einer Teilfläche und die damit verbundene Änderung im Grundbuch müssen notariell beurkundet werden. Der Notar sorgt für die rechtssichere Abwicklung des Kaufvertrags und die Eintragung im Grundbuch.
    4. Was macht ein Vermesser bei einer Grundstücksteilung?
      Ein Vermesser führt eine genaue Vermessung der Teilfläche durch und erstellt einen Lageplan, der die neuen Grundstücksgrenzen darstellt. Dieser Lageplan ist Grundlage für die Änderung im Grundbuch.
    5. Was ist die Grunderwerbsteuer und wann fällt sie an?
      Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Grundstücksteilen anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und ist von dem Käufer zu zahlen.
    6. Wie wirkt sich die Zusammenlegung auf den Bebauungsplan aus?
      Die Zusammenlegung kann Auswirkungen auf den Bebauungsplan haben, insbesondere wenn sich dadurch die zulässige Bebauungsdichte oder die Nutzungsmöglichkeiten ändern. Ich empfehle, dies vorab mit dem Bauamt zu klären.
    7. Was passiert, wenn die Teilfläche im Bereich einer Flussbegradigung liegt?
      Wenn die Teilfläche im Bereich einer Flussbegradigung liegt, können besondere Auflagen oder Beschränkungen gelten. Ich empfehle, dies mit der zuständigen Wasserbehörde zu klären.
    8. Kann ich die Kosten für die Vermessung steuerlich absetzen?
      Die Kosten für die Vermessung können unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Einkunftserzielung stehen. Ich empfehle, dies mit einem Steuerberater zu klären.

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      Informationen zum Ablauf einer Grundstücksteilung und den damit verbundenen Kosten.
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      Erläuterungen zur Einsicht ins Grundbuch und dessen Bedeutung für den Nachweis von Eigentumsverhältnissen.
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      Hinweise zur Gestaltung und Prüfung eines Kaufvertrags für Grundstücke oder Grundstücksteile.
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