Fliesenleger-Mängel: Anwalt einschalten? Rechte, Fristen & Vorgehen bei Baumängeln
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Fliesenleger-Mängel: Anwalt einschalten? Rechte, Fristen & Vorgehen bei Baumängeln
ich habe eine Frage bezüglich meines rechtlichen Standpunkts.
Zum Sachverhalt:
Ende August 2005 erteilte ich einem Fliesenleger (schriftlich) den Auftrag in meinem Haus welches ich saniert habe, Fliesen und damit zusammenhängende Mauerarbeiten (Vorwandinstallationen und Dusche) zu erledigen (Auftragswert ca. 4500,- €). Es wurde mir ein mündlicher (unter Zeugen, meine Frau war dabei) Fertigstellungstermin für Anfang November zugesagt, in Abhängigkeit von den Sanitärarbeiten (schon klar dass erst die Rohre liegen müssen, bevor gemauert wird) nach dem wörtlichen Motto "in zehn Tagen bin ich hier fertig" welches ich auch blauäugig glaubte.
Diese Saninärarbeiten wurden (zum Glück) durch eine andere Fa. Stück für Stück auch erledigt und waren bis Mitte-Ende Oktober abgeschlossen, sodass der Fliesenleger hätte arbeiten können.
Die Schwierigkeiten fingen schon damit an dass die Arbeitsmoral des Fliesenlegers sehr zu wünschen übrig ließ. So holten wir ihn von Bahnhof ab um ihn zu Baustelle zu bringen (meistens so gegen 8:30-9:00 ) brachtem ihn Mittagessen und Getränke, was aber auch damit zusammenhing dass es sich um den Schwiegersohn eines guten Bekannten, fast Freundes kann man sagen und wir uns ein bisschen verpflichtet gefüllt haben ihn gut zu versorgen. Wir besorgten zum Teil sogar sein Baumaterial weil er kein Führerschein momentan hat.
Da die Fliesenarbeiten nicht so vorangingen wie es abgesprochen war, was meistens auch daran lag dass der AN öfters mal früher weg musste um woanders was fertigzumachen wie er dann sagte, setzten wir Ihm ein Frist zur Fertigstellung. Zuerst mündlich zum 15.11.2005, zum 30.11.2005 und zum 10.12.2005 und dann per Schreiben vom 12.12.2005. Darin nahm ich auch Bezug auf die VOBAbk./B was Fristen, Mängelhaftung, Zahlungsbedingungen etc. anbelangt und listete alle noch nicht erledigte Arbeiten auf.
Hizufügen möchte ich, dass wir sogar im Vorfeld (ca. Mitte November) eine Abschlagszahlung über die Hälfte des Auftragswerts leistetet, auf Bitte des AN weil er sonst in finanzielle Schwierigkeiten geraten würde, für zum Teil nicht fertiggestellte Leistungen. Nach der Zahlung war er erstmal wieder nicht erschienen und auch sonst nicht erreichbar gewesen.
Die Fristsetzung war erforderlich gewesen weil wie bei jedem Bauherren wir aus der Mitwohnung ausziehen müssten und wir noch in unserem Haus noch einige Arbeiten wie Sanitärobjekte installieren, Bad streichen etc. zu erledigen hatten.
Am 23.12.2005 ist er fertig geworden, jedoch mit Mängeln. Die schon mir überreichte Rechnung müsste er zweimal korrigieren, da sie inhaltlich fehlerhaft war und ich die richtige Rechnung für meine Bank brauche. Er brachte mir am gleichen Abend die neue Rechnung (datiert auf den 02.01.2006 und sagte zu die Mängel am 27.12.2005 zu beseitigen. Auf die Frage hin ob er jetzt sein Restzahlung bekommen könnte,
erwiderte ich, dass sobald die Bank den Betrag valutiert hat wird die Zahlung vongenommen, vorausgesetzt die Mängel werden beiseitigt.
Ich war schon gebrandmarkt von der ersten Zahlung und das nicht-Erscheinen des AN.
Was folgte hat der Sache noch einen negativen Beigeschmack gegeben: Auf seine Bitte hin sollte ich zur Straße kommen, weil seine Frau (was die jetzt damit zu tun hatte?) mir etwas sagen wolle. Sie fing dann auf offener Straße mich anzubrullen, was mir denn einfallen würde Ihren Mann zu schickanieren fertig zu werden wenn noch in meiner alten Wohnung wohnen würde usw. (Daran gedacht dass man in kein Haus ohne Bad einziehen hatte sie nicht gedacht) Nach einigem Wortwechsel verweise ich beide und erteilte Ihnen fernmündlich Baustellenverbot.
Hinzufügen möchte ich, dass wenn es nicht die Tochter meines Bekannten gewesen wäre, ich lieber andere Dinge mit Ihr und ihrem Mann gemacht hätte.
Auf die Beseitigung der Mängel wartete ich vergeblich, hinzu kamen eiigen mehr weil sich Silikonfugen angefangen haben zu lösen sobald die Luftfeuchtigkeit in den Räumen verändert. Offensichtlich war beim Auftragen die Fläche jeweils nicht trocken und staubfrei. Alles wurde von mir mit Bildern dokumentiert. So entschloss ich mich gemäß VOB § 13.5 bzw. § 638 BGBAbk. den Rechnundgsbetrag entsprechend zu mindern (ca. 15 % des noch offenen Rechnundgsbetrags von ca. 1200,- €) und die Zahlung gemäß § 16 Absatz 3 Satz 1 innerhalb von 2 Monaten vorzundehmen, also gemäß Rechnundgsdatum bis zum 02.03.2006
In der Zwischenzeit sandte mir der AN eine Mahnung datiert auf den 15.01.06 und eine zweite datiert auf den 31.01.06 welche ich für gegenstandlos betrachtet habe zu. Im Gegenzug schieb ich den AN am 10.02.2006 an und verwies auf seine Mängel, den Abzug in der Rechnung und den entsprechenden Zahlungshinweis.
Heute ereilte mich ein Schreiben eines Anwalts in dem (aus der Sicht des AN logischerweise) nur Bezug auf die ausstehende Rechnung genommen wird. So als hätte die Mängel nie gegeben! Über die hinzugefügte Kosten für das Aufsetzen des Schreiben vom Anwalt möchte gar nicht näher eingehen. Dass muss der AN schön selbst zahlen.
Ich möchte jetzt ungern einen Rechtsstreit anstreben, unsere Gerichte sind schon genug überlastet. Jedoch sehe ich auch nicht den AN für Pfüsch, Mängel und Schipfwörter auch noch zu "belohnen" und ihm den vollen Rechnungsbetrag zu bezahlen.
Wenn jemand Erfahrungswerte für mich hat, freue ich mich auf zahlreiche Antworten.
Ich frage mich allerdings auch wann es endlich aufhört dass Pfüscher selbstständig Aufträge zur Unzufriedenheit anderer Leute erledigen können.
Gruß
Chris P.
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Bei Anzeichen von Feuchtigkeit oder Schimmelbildung durch unsachgemäße Fliesenarbeiten umgehend einen Fachmann zur Ursachenforschung und Sanierung beauftragen.
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Ich verstehe, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Baumängel sind ärgerlich und können teuer werden. Da Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, ist es wichtig, dessen Rat zu befolgen. Ich kann Ihnen jedoch einige allgemeine Hinweise geben, die Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Situation helfen können:
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Fliesenarbeiten können zu Folgeschäden wie Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.
- Mängelanzeige: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Protokolle). Listen Sie die Mängel schriftlich auf und setzen Sie dem Fliesenleger eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
- Beweissicherung: Da es zu einem Rechtsstreit kommen könnte, ist die Beweissicherung entscheidend. Ein Gutachter kann die Mängel fachmännisch beurteilen und dokumentieren.
- Rechnung prüfen: Überprüfen Sie die Rechnung des Fliesenlegers auf Richtigkeit. Sind alle Leistungen korrekt aufgeführt? Entsprechen die Preise den Vereinbarungen?
- Zahlung: Bezahlen Sie nur den Teil der Rechnung, der unstrittig ist. Bei Mängeln haben Sie das Recht, einen angemessenen Teil der Zahlung zurückzubehalten.
👉 Handlungsempfehlung: Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt die Erfolgsaussichten einer Klage und die damit verbundenen Kosten. Wägen Sie ab, ob ein Rechtsstreit in Ihrem Fall sinnvoll ist.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mängelanzeige
- Eine Mängelanzeige ist die formelle Mitteilung eines Auftraggebers an einen Auftragnehmer über festgestellte Mängel an einer erbrachten Leistung. Sie muss detailliert sein und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Fristsetzung.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beginnt mit der Abnahme der Leistung und dauert in der Regel fünf Jahre bei Bauleistungen. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Nachbesserung.
- Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Werkleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung.
- Selbstständiges Beweisverfahren
- Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Tatsachen, insbesondere zur Feststellung von Mängeln an einem Bauwerk. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger begutachtet die Mängel und erstellt ein Gutachten. Verwandte Begriffe: Gutachten, Sachverständiger, Beweissicherung.
- Fristsetzung
- Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Auftragnehmer, einen Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Frist muss angemessen sein und dem Auftragnehmer ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung geben. Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nachbesserung, Verzug.
- Baumängel
- Baumängel sind Fehler oder Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit eines Bauwerks. Sie können zu Schäden, Wertminderungen oder Nutzungseinschränkungen führen. Verwandte Begriffe: Bauschaden, Pfusch am Bau, Mängelhaftung.
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Auftragsrecht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
Als Bauherr haben Sie Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Handwerker. Diese umfassen das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder im Extremfall Rücktritt vom Vertrag. Die genauen Voraussetzungen und Fristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist bei Fliesenarbeiten?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Innerhalb dieser Frist muss der Handwerker Mängel beseitigen, die auf seine mangelhafte Leistung zurückzuführen sind. - Was ist eine Mängelanzeige und wie muss sie aussehen?
Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der Sie die aufgetretenen Mängel detailliert beschreiben und ihn zur Nachbesserung auffordern. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und bewahren Sie eine Kopie der Mängelanzeige als Beweis auf. - Kann ich die Rechnung des Fliesenlegers kürzen, wenn Mängel vorhanden sind?
Ja, bei Vorliegen von Mängeln haben Sie das Recht, einen angemessenen Teil der Rechnung zurückzubehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Die Höhe des Zurückbehaltungsrechts richtet sich nach der Schwere der Mängel und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung. - Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Ein Anwalt ist ratsam, wenn der Handwerker die Mängelbeseitigung verweigert, die Mängel schwerwiegend sind oder ein Rechtsstreit droht. Ein Anwalt kann Ihre Rechte prüfen, Sie beraten und Sie im Streitfall vor Gericht vertreten. - Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Tatsachen, insbesondere zur Feststellung von Mängeln an einem Bauwerk. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger begutachtet die Mängel und erstellt ein Gutachten. Dieses Gutachten kann später in einem eventuellen Rechtsstreit verwendet werden. - Was bedeutet Abnahme der Werkleistung?
Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Werkleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Die Abnahme sollte schriftlich erfolgen und alle wesentlichen Punkte (z.B. vorhandene Mängel) festhalten. - Welche Rolle spielt ein Gutachter bei Baumängeln?
Ein Gutachter kann die Mängel fachmännisch beurteilen, die Ursachen ermitteln und die Kosten für die Mängelbeseitigung schätzen. Sein Gutachten dient als Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Handwerker.
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Ihre Ansprüche bei mangelhafter Handwerkerleistung: Nachbesserung, Schadensersatz, Rücktritt. - Sachverständigengutachten bei Baumängeln
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Worauf Sie bei der Abnahme achten müssen, um Ihre Rechte zu wahren. - Mediation bei Baustreitigkeiten
Wie Sie durch Mediation eine außergerichtliche Einigung erzielen können.
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Vertragskette Bau: Angebot, Auftrag, Abnahme & Gewährleistung
Vertragskette
Die Vertragskette muss vollständig sein, also:
Angebot, Auftrag, Vertragsbedingungen, Entgelt, Abnahme, Gewährleistung.
Mündliche Nebenabreden gelten nur beim Pferdekauf.
Prüfen Sie die Rechnung, sie muss Steuernummer und eine Rechnungsnummer enthalten.
Nach der Schilderung könnte es sich auch um Schwarzarbeit handeln, evtl. bezieht der Fliesenleger andere Sozialleistungen.
Fällige Zahlungen geraten spätestens nach 4 Wochen in Verzug, der Unternehmer kann ohne Mahnungen direkt einen Mahnbescheid beantragen.
Bei Bauleistungen ist das möglich.
Ab Mängelfeststellung sollten Sie alles mit Einschreiben machen, möglichst auch mit Rückschein.
Wie lange Sie eine fehlende Mängelbeseitigung hinnehmen müssen sagt Ihnen ein Anwalt.
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fliesenleger-Mängel: Rechte, Fristen & Vorgehen bei Baumängeln
💡 Kernaussagen: Bei Fliesenleger-Mängeln ist die vollständige Vertragskette entscheidend. Mündliche Absprachen sind rechtlich kaum relevant. Rechnungen müssen korrekt sein (Steuernummer, Rechnungsnummer). Schwarzarbeit kann ein zusätzliches Problem darstellen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind Mahnungen per Einschreiben mit Rückschein notwendig.
⚠️ Wichtig/Achtung: Achten Sie auf eine detaillierte Mängelfeststellung und setzen Sie dem Fliesenleger eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig, um Ihre Rechte im Rahmen der Gewährleistung geltend zu machen.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Im Beitrag Vertragskette Bau: Angebot, Auftrag, Abnahme & Gewährleistung wird die Bedeutung einer vollständigen Vertragskette hervorgehoben. Dies ist besonders wichtig, um im Streitfall Ihre Ansprüche durchsetzen zu können.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Werkvertrag und die erbrachten Leistungen genau. Bei Unsicherheiten oder komplexen Baumängeln ist die Beratung durch einen Anwalt für Baurecht ratsam, um Ihre Rechte bezüglich Mängelanzeige und Gewährleistung zu wahren. Dokumentieren Sie den Handwerkerpfusch mit Fotos und Zeugen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Fliesenleger, Mangel, Baumangel, Anwalt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … eines bestimmten Zeitraums nach der Bauabnahme auftreten. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährung. …
- … Fliesenarbeiten entstehen, beispielsweise durch unsachgemäße Vorbereitung des Untergrunds, falsche Kleberwahl oder mangelhafte Ausführung von Dehnungsfugen. Verwandte Begriffe: Fliesenarbeiten, Untergrundvorbereitung, Dehnungsfugen. …
- … liegt vor, wenn das Baumaterial selbst mangelhaft ist, beispielsweise durch Risse, Lufteinschlüsse oder ungleichmäßige Härte. Verwandte Begriffe: Produktmangel, Sachmangel, Qualitätsminderung. …
- … Bedeutung sind. Im Baurecht liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels und dessen Ursache in der Regel beim Bauherrn. Verwandte Begriffe: Gutachten, …
- … nicht fachgerecht verlegt wurden, beispielsweise durch unebenen Untergrund, falsche Kleberwahl oder mangelhafte Dehnungsfugen. …
- … Materialfehler" bei Fliesen?Ein Materialfehler liegt vor, wenn die Fliesen selbst mangelhaft sind, beispielsweise durch Risse, Lufteinschlüsse oder ungleichmäßige Härte. …
- … Beweislastumkehr , d.h. Du musst dem Unternehmer nachweisen, dass dieser Mangel bereits im Abnhamezeitpunkt angelegt war. …
- … Mangel am Unterbau: Beweglicher Estrich als Schadensursache …
- … der Fußboden (Estrich oder welcher Unterbau?) sich beim Begehen bewegt, ist das ein Mangel, den du als erstes beim Bauunternehmer beanstanden solltest. Gesprungene …
- … Fliese wäre dann Folge des Mangels am Unterbau. …
- … Des weiteren wie sollte der Fliesenleger es besser machen? Wie @wiki geschrieben hat, scheint die Fliese …
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