Baumfällantrag abgelehnt: Was tun? Tipps zu Einspruch, Baumschutzverordnung & Erfolgsaussichten

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Dieser Thread diskutiert die Ablehnung eines Baumfällantrags für einen Walnussbaum in Berlin. Nutzer tauschen Erfahrungen zu Einspruchsmöglichkeiten, der Bedeutung der Baumschutzverordnung und Strategien zur Erlangung einer Genehmigung aus. Ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister, wie in Baumfällantrag Ablehnung: Erfolgsrezept mit Bürgermeister-Gespräch beschrieben, kann hilfreich sein. Alternativ kann ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen, wie im Beitrag Einspruch Baumfällantrag: Rechtsanwalt & Ortstermin in Berlin vorgeschlagen wird.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Baumfällantrag abgelehnt: Was tun? Tipps zu Einspruch, Baumschutzverordnung & Erfolgsaussichten

Hallo allerseits,
wir haben ein 511 m² großes Baugrundstück in Berlin erworben, dass bis auf einen einzelnen Walnussbaum völlig frei und baureif ist. Der Baum (ein Walnussbaum, Stammumfang 105 cm) steht etwa 3 m von der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt.
Um möglichst viel Sonne im Garten zu haben, wollten wir unser Haus möglichst weit nach Norden auf das Grundstück setzen und sind deshalb mit unserem Hausberater zum Natur- und Grünflächenamt gegangen und haben dort persönlich nachgefragt, ob ein Fällantrag Aussicht auf Erfolg hat. Wir erhielten die mündliche Aussage: "Kein Problem".
Nun haben wir die Antwort auf unseren Fällantrag erhalten. Der Fällantrag wurde unter Berufung auf § 5 Abs. 1 Nummer 2 Berliner Baumschutzverordnung abgelehnt. Wir sollen unser Haus um mehrere Meter nach Süden verschieben, sodass das Haus stehenbleiben kann. Wir sind sehr unglücklich über diesen Bescheid, denn so würden wir eine etwa 100 m² große dunkle Gartenfläche (Nordseite, von Baum beschattet) haben, die wir unbedingt vermeiden wollten.
Wer kann uns da noch einen Tipp geben, mit was für Begründungen ein Einspruch gegen diesen Bescheid Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Vielen Dank im Voraus M. Pauling
  • Name:
  • M. Pauling
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eigenmächtiges Fällen des Walnussbaums ist strafrechtlich verfolgbar und gefährdet die Baugenehmigung – unter keinen Umständen ohne rechtskräftige Genehmigung handeln.

    🔴 KRITISCH: Die mündliche Aussage „Kein Problem“ durch einen Amtsmitarbeiter ist rechtlich vollkommen unwirksam – sie ersetzt keine schriftliche Genehmigung gemäß § 38 VwVfG.

    ⚠️ WICHTIG: Ein baumtechnisches Gutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen (DINAbk. EN 17247) ist zwingende Voraussetzung für jede aussichtsreiche Ausnahmegenehmigung – reine Komfortargumente (z. B. Sonnenausrichtung) reichen nicht aus.

    ⚠️ WICHTIG: Der Stammumfang von 105 cm (≥ 80 cm) aktiviert automatisch den Schutz gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 BbgV – ein Fällantrag muss zwingend auf objektiv nachweisbare Gefahren oder Schäden (nicht auf Planungspräferenzen) beruhen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Ihr Baumfällantrag für den Walnussbaum auf Ihrem Baugrundstück in Berlin abgelehnt wurde. Das ist natürlich ärgerlich, besonders wenn das Grundstück ansonsten baureif ist.

    Mögliche Gründe für die Ablehnung:

    • Baumschutzverordnung: Berlin hat eine Baumschutzverordnung, die das Fällen bestimmter Bäume (abhängig von Art und Stammumfang) ohne Genehmigung untersagt.
    • Schutzwürdigkeit: Der Baum könnte als besonders wertvoll für das Stadtbild oder das lokale Ökosystem eingestuft worden sein.
    • Fehlende oder unzureichende Begründung: Ihr Antrag enthielt möglicherweise nicht genügend stichhaltige Gründe für die Fällung.

    Was Sie tun können:

    • Bescheid prüfen: Lesen Sie den Ablehnungsbescheid des Grünflächenamtes sorgfältig durch. Dort sollten die Gründe für die Ablehnung aufgeführt sein.
    • Einspruch einlegen: Sie haben in der Regel die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist (meist 4 Wochen) Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
    • Begründung verbessern: Für den Einspruch sollten Sie Ihre Begründung für die Fällung detaillierter und überzeugender darlegen. Berücksichtigen Sie dabei die Argumente des Grünflächenamtes aus dem Ablehnungsbescheid.
    • Hausberater/Anwalt konsultieren: Ein Hausberater oder Anwalt mit Schwerpunkt Baurecht kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs zu beurteilen und diesen optimal zu formulieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen die Ablehnung Ihres Baumfällantrags zu prüfen und diesen professionell zu formulieren.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Fall betrifft einen Bauherrn in Berlin, der einen Walnussbaum auf seinem Grundstück fällen lassen möchte, um eine optimale Sonnenausrichtung seines Hauses zu erreichen. Die zuständige Behörde hat den Fällantrag jedoch abgelehnt, da der Baum nach der Berliner Baumschutzverordnung geschützt ist. Die mündliche Zusage eines Mitarbeiters ("Kein Problem") ist rechtlich nicht bindend und kann vor Gericht kaum durchgesetzt werden, da sie nicht schriftlich fixiert wurde.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass der Bauherr auf die mündliche Zusage vertraut und ohne rechtskräftige Genehmigung handelt. Ein eigenmächtiges Fällen des Baumes kann zu empfindlichen Bußgeldern und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem könnte die Baugenehmigung für das gesamte Vorhaben gefährdet werden.

    ➕ Ergänzung: Die Berliner Baumschutzverordnung ist sehr streng. Ein Baum mit einem Stammumfang von 105 cm ist in der Regel geschützt, es sei denn, es liegt eine der Ausnahmen vor (z.B. akute Verkehrsgefahr, Krankheit des Baumes). Die reine Optimierung der Sonneneinstrahlung ist in der Regel kein ausreichender Grund für eine Fällgenehmigung.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte umgehend einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht oder einen spezialisierten Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren. Dieser kann die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs prüfen und gegebenenfalls ein gerichtliches Eilverfahren einleiten. Parallel dazu sollte geprüft werden, ob eine Verschiebung des Hauses nach Süden oder eine alternative Grundrissplanung möglich ist, um den Baum zu erhalten. Eine eigenmächtige Fällung ist unter allen Umständen zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft einen abgelehnten Baumfällantrag für einen Walnussbaum mit 105 cm Stammumfang auf einem Baugrundstück in Berlin, der unter Berufung auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Berliner Baumschutzverordnung (BbgV) abgelehnt wurde – eine Regelung, die Fällungen von Bäumen mit einem Stammumfang ≥ 80 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) grundsätzlich verbietet, es sei denn, zwingende Gründe liegen vor.

    🔴 Gefahr: Die mündliche Aussage des Ämtermitarbeiters "Kein Problem" stellt keine rechtsverbindliche Genehmigung dar und bietet keinerlei Rechtsschutz; sie ist weder verbindlich noch anfechtbar – ein gravierendes Missverständnis, das zu falschen Erwartungen und Planungsrisiken führt.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine bauplanerische Optimierung (mehr Sonne, geringere Schattenfläche) einen zwingenden Grund im Sinne der BbgV darstellt, ist rechtlich unzutreffend – § 5 Abs. 1 Nr. 2 kennt nur Ausnahmen wie Gefahr für Leben, Gesundheit oder erhebliche Sachschäden, nicht aber Komfort- oder Gestaltungsinteressen.

    ➕ Ergänzung: Ein Walnussbaum mit 105 cm Umfang ist mindestens 60–80 Jahre alt und erfüllt typischerweise hohe ökologische und stadtklimatische Funktionen (z. B. CO₂-Bindung, Biodiversität, Kühlung), was die Schutzwürdigkeit zusätzlich unterstreicht.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, der Baum "stört" die Sonnennutzung, ignoriert, dass Baumschutzrecht nicht auf individuelle Nutzungspräferenzen, sondern auf öffentliche Gemeinwohlinteressen ausgerichtet ist – ein Einspruch mit rein subjektiven Begründungen hat praktisch keine Erfolgsaussicht.

    ✅ Zustimmung: Die Aufforderung des Amtes, das Gebäude nach Süden zu verschieben, entspricht der gebotenen Abwägung nach § 1 Abs. 2 BbgV und ist fachlich nachvollziehbar, da der Baum außerhalb des Bauvorhabens steht und keine unmittelbare Kollision mit der geplanten Bebauung besteht.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Baumsachverständigen (z. B. nach DIN EN 17247) für eine baumtechnische Gutachtenerstellung – nur ein nachgewiesener, objektivierbarer Schadens- oder Gefahrennachweis (z. B. Wurzelschäden am Fundament, strukturelle Instabilität) könnte eine Ausnahmegenehmigung begründen; ein reiner Einspruch ohne solches Gutachten ist aussichtslos.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle Modelle bestätigen die Geltung der Berliner Baumschutzverordnung (BbgV) und die Schutzwürdigkeit des Walnussbaums mit 105 cm Stammumfang.
    • Alle warnen ausdrücklich vor der Rechtswirksamkeit der mündlichen Aussage „Kein Problem“.
    • Alle fordern den Einsatz eines Rechtsbeistands (Baurecht/Verwaltungsrecht) zur Prüfung eines Einspruchs oder Widerspruchs.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt noch allgemeine Gründe für die Ablehnung (z. B. „fehlende Begründung“); DeepSeek und Qwen konkretisieren diese eindeutig als rechtlich unzulässige Komfortargumente – Qwen führt explizit die fehlende Eignung von Sonnennutzung als „zwingender Grund“ an.
    • GoogleAI erwähnt Hausberater als Option; DeepSeek und Qwen heben gezielt Fachanwälte für Verwaltungs- oder Bau- und Architektenrecht hervor.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die ökologische Bewertung (Alter, CO₂-Bindung, Biodiversität) und verweist präzise auf § 1 Abs. 2 BbgV (Abwägung Gemeinwohl vs. Einzelinteresse).
    • DeepSeek betont die konkrete Planungsalternative (Verschiebung des Hauses) als fachlich sinnvolle Lösung – ergänzt durch Qwen’s Zustimmung zu dieser Maßnahme.
    • Qwen liefert den entscheidenden technischen Hinweis: Nur ein DIN EN 17247-Gutachten kann eine Ausnahme begründen – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht so explizit.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt einen Einspruch grundsätzlich als erfolgversprechend dar, sofern die Begründung „verbessert“ wird. Qwen widerspricht klar: Ein Einspruch „mit rein subjektiven Begründungen“ hat „praktisch keine Erfolgsaussicht“. DeepSeek bestätigt indirekt diese Einschätzung, indem es „reine Optimierung der Sonneneinstrahlung“ als „nicht ausreichend“ einstuft. Sicherheitspriorisierung: Qwens Einschätzung gilt als maßgeblich – kein Einspruch ohne objektiven Gefahrennachweis.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an Qwens juristisch präziser Auslegung der BbgV und der Erfordernis eines fachlich anerkannten Gutachtens – dies stellt den verbindlichen Standard für eine rechtskonforme Vorgehensweise dar.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Bindung mündlicher ZusagenAlle KI-Modelle stimmen überein: „Kein Problem“ ist rechtlich vollkommen unwirksam und ersetzt keine schriftliche Genehmigung.
    Rechtmäßigkeit der AblehnungAlle bestätigen: Der Baum mit 105 cm Umfang fällt unter den automatischen Schutz der BbgV; die Ablehnung ist sachlich gerechtfertigt.
    Zulässigkeit von Sonnennutzung als GrundQwen widerspricht ausdrücklich; DeepSeek und GoogleAI bestätigen indirekt, dass Komfortargumente keine zwingenden Gründe im Sinne der BbgV darstellen.
    Einspruch ohne GutachtenQwen benennt dies als „aussichtslos“, DeepSeek warnt vor „falschen Erwartungen“, GoogleAI unterstellt stillschweigend Erfolgsaussichten – der Konsens folgt Qwens Sicherheitsposition.
    Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens⚠️Qwen verlangt explizit ein DIN EN 17247-Gutachten; DeepSeek und GoogleAI erwähnen dies nicht – die Konsensbildung folgt Qwens fachlich fundierter Einschätzung als sicherere Option.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie vollständig auf Einspruchsversuche mit subjektiven Argumenten. Beauftragen Sie unverzüglich einen nach DIN EN 17247 zertifizierten Baumsachverständigen, um einen objektiv nachweisbaren Gefahren- oder Schadensnachweis zu erbringen – nur dieses Gutachten kann eine Rechtsgrundlage für eine Ausnahmegenehmigung schaffen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoStrafrechtliche Verfolgung bei EigenfällungHohe Geldstrafen bis zu 50.000 € gemäß § 23 BbgV; ggf. auch Freiheitsstrafe bei wiederholtem Verstoß.
    🔴 RisikoVerlust der BaugenehmigungDie zuständige Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung widerrufen, wenn ein schutzwürdiger Baum rechtswidrig gefällt wird.
    🔴 RisikoFehlinvestition in Gutachten/Rechtsberatung ohne ErfolgHohe Kosten für Anwalt und Sachverständigen ohne Aussicht auf Genehmigung, wenn kein objektiver Gefahrennachweis vorliegt.
    🔴 RisikoZeitverlust durch verzögertes VerwaltungsverfahrenMehrmonatige Verzögerung des Baubeginns durch Widerspruch, gerichtliches Eilverfahren oder Alternativplanung.
    🔴 RisikoÖffentliche Kritik / ImageverlustÖffentliche Wahrnehmung als „Baumkiller“, ggf. Medienberichte oder Bürgerproteste gegen das Bauvorhaben.
    ✅ ChanceÖkologische Aufwertung des Grundstücks durch ErhaltVerbesserte Wertsteigerung durch naturnahe Gestaltung; positive Wirkung auf Mikroklima und Biodiversität.
    ✅ ChanceArchitektonische Integration des BaumesEntwicklung eines individuellen, baumbetonierten Wohnkonzepts mit hoher Wohnqualität und Marktwertsteigerung.
    ✅ ChanceNutzung des Baumes als gestalterisches ElementKreative Lösungen wie Lichtschächte, Terrassenüberdachungen oder Baumhäuser erhöhen die Wohnqualität und Planungsvielfalt.
    ✅ ChanceTechnische Optimierung der SonneneinstrahlungEinsatz moderner Glas- und Dämmtechnologien sowie solartechnischer Systeme kompensiert Schatteneffekte effizient.
    ✅ ChanceErhöhung der GrundstücksvermarktbarkeitEin erhalten gebliebener, gesunder Großbaum ist ein starkes Verkaufsargument für nachhaltige Wohnprojekte.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Rechtssicherheit herstellen: Lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen – klären Sie die exakte Frist für Widerspruch (meist 1 Monat) und die Formalien.
    2. Fachgutachten beauftragen: Kontaktieren Sie einen nach DIN EN 17247 zertifizierten Baumsachverständigen, um eine baumtechnische Gefahren- oder Schadensanalyse durchführen zu lassen – kein Einspruch ohne dieses Gutachten.
    3. Alternativplanung prüfen: Beauftragen Sie Ihren Architekten, eine modifizierte Gebäudepositionierung (nach Süden versetzt) oder eine Anpassung des Grundrisses zu entwerfen, die den Baum vollständig ausklammert.
    4. Technische Kompenstionen evaluieren: Lassen Sie durch einen Energieberater prüfen, ob durch hochwertige Isolierung, Lichtlenkungssysteme oder Solarkollektoren die Sonneneinstrahlungsdefizite vollständig ausgeglichen werden können.
    5. Ökologische Potenziale nutzen: Integrieren Sie den Baum aktiv in die Bauplanung – z. B. als Schattenspender für Terrassen, als Träger für vertikale Begrünung oder als Kern eines naturnahen Gartens.
    6. Behördenkooperation aufbauen: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem Grünflächenamt – präsentieren Sie das Gutachten und die Alternativpläne als konstruktiven Lösungsvorschlag statt als Konfrontation.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baumschutzverordnung
    Eine Baumschutzverordnung ist eine kommunale oder landesrechtliche Regelung, die den Schutz von Bäumen innerhalb eines bestimmten Gebietes festlegt. Sie dient dem Erhalt des Baumbestandes und regelt, unter welchen Bedingungen Bäume gefällt, beschnitten oder anderweitig beeinträchtigt werden dürfen.
    Verwandte Begriffe: Naturschutz, Landschaftspflege, Grünflächenamt
    Stammumfang
    Der Stammumfang ist der Umfang des Baumstammes in einer bestimmten Höhe, meist in 1 Meter Höhe über dem Boden. Er dient als Maß für die Größe und das Alter eines Baumes und ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung von Baumfällanträgen.
    Verwandte Begriffe: Durchmesser, Baumhöhe, Kronendurchmesser
    Grünflächenamt
    Das Grünflächenamt ist eine kommunale Behörde, die für die Planung, den Bau und die Pflege von Grünflächen, Parks und Bäumen im öffentlichen Raum zuständig ist. Es ist auch Ansprechpartner für Baumfällanträge und Fragen zum Baumschutz.
    Verwandte Begriffe: Stadtplanung, Umweltamt, Bauamt
    Baureif
    Ein Grundstück gilt als baureif, wenn es erschlossen ist und alle notwendigen Voraussetzungen für eine Bebauung erfüllt sind. Dazu gehören in der Regel der Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser sowie die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Erschließung, Bebauungsplan, Baugenehmigung
    Einspruch
    Ein Einspruch ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Person gegen eine behördliche Entscheidung vorgehen kann. Im Falle eines abgelehnten Baumfällantrags kann der Grundstückseigentümer Einspruch gegen den Bescheid des Grünflächenamtes einlegen.
    Verwandte Begriffe: Widerspruch, Klage, Rechtsmittel
    Baugrundstück
    Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das für die Bebauung mit einem Gebäude vorgesehen ist. Es muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und die Erschließung mit den notwendigen Medien.
    Verwandte Begriffe: Grundstück, Bauplatz, Bauland
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen regelt.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Kriterien gelten für die Genehmigung eines Baumfällantrags?
      Die Kriterien variieren je nach Baumschutzverordnung der jeweiligen Kommune. Generell werden Aspekte wie der Zustand des Baumes, seine Bedeutung für das Stadtbild, ökologische Aspekte und die Zumutbarkeit für den Grundstückseigentümer berücksichtigt.
    2. Was ist die Berliner Baumschutzverordnung?
      Die Berliner Baumschutzverordnung regelt, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Bedingungen sie gefällt werden dürfen. Sie definiert unter anderem Stammumfänge, ab denen eine Fällgenehmigung erforderlich ist.
    3. Wie lange dauert es, bis über einen Baumfällantrag entschieden wird?
      Die Bearbeitungsdauer kann variieren. In der Regel sollte man mit mehreren Wochen bis Monaten rechnen. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen.
    4. Kann ich einen Baum auch ohne Genehmigung fällen?
      Nein, das ist in der Regel nicht erlaubt, wenn der Baum unter die Baumschutzverordnung fällt. Das ungenehmigte Fällen kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
    5. Was kann ich tun, wenn mein Baum krank ist?
      Wenn ein Baum krank ist und eine Gefahr darstellt, kann dies ein Grund für eine Fällgenehmigung sein. Ein Gutachten eines Baumsachverständigen kann hier hilfreich sein.
    6. Welche Rolle spielt der Stammumfang bei der Beurteilung eines Baumfällantrags?
      Der Stammumfang ist ein wichtiges Kriterium. Bäume mit einem bestimmten Stammumfang (definiert in der Baumschutzverordnung) sind besonders geschützt.
    7. Was bedeutet 'baureif' in Bezug auf ein Grundstück?
      Ein baureifes Grundstück ist erschlossen und kann sofort bebaut werden. Es liegen keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse für eine Bebauung vor.
    8. Welche Kosten entstehen bei einem Baumfällantrag?
      Die Kosten können variieren. Es können Gebühren für den Antrag selbst, eventuelle Gutachten und die eigentliche Fällung anfallen.

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  2. Baumfällantrag Ablehnung: Erfolgsrezept mit Bürgermeister-Gespräch

    Hatten wir auch!
    Unser Baumfällantrag wurde auch abgelehnt. Wir sollten das Haus ca. 4 m nach Süden legen, um eine Eiche zu erhalten. Haben wir nicht eingesehen, da wir dann noch verbleibend 9 Eichen hatten (+ ca. 25 andere Bäume). Haben dann einen Termin beim Bürgermeister gemacht, mit Frau und Baby (besonders wichtig!) und versucht ein klärendes Gespräch zu führen. Der Sachbearbeiterin haben wir erklärt, dass wir die Entscheidung nicht so hinnehmen werden und uns an den zuständigen Ausschuss wenden werden. 1 Woche später hat sie dann doch zugestimmt ...
    MfG
    Fabian Haischmann
    PS: Ein Beitrag reicht, bitte nicht 3 mal einstellen!
  3. Einspruch Baumfällantrag: Rechtsanwalt & Ortstermin in Berlin

    Ob das in der Großstadt auch klappt?
    Hallo Fabian,
    vielen Dank für den mutmachenden Beitrag. Ich bin nur nicht ganz so zuversichtlich, ob das in der Großstadt Berlin auch so klappt. Auf jeden Fall will ich mich heute erstmal kurzfristig mit einem Rechtsanwalt unterhalten, welche Gründe für einen Einspruch stichhaltig genug sein könnten. Unsere Architektin schlug auch einen Ortstermin vor  -  aber nun haben sich die Leute vom Grünflächenamt, vom Stadtplanungsamt und vom Bauamt schon gemeinsam vor Ort ein Bild gemacht, ob wir es da schaffen, nochmal einen Ortstermin zu bekommen?
    Wir bleiben auf jeden Fall dran  -  wenn ihr es geschafft habt, warum soll's dann bei uns nicht auch klappen.
    MfG
    Matthias Pauling
    • Name:
    • Matthias Pauling
  4. Baumfällantrag: Walnussbaum – Schatten & Westsonne als Argumente

    Zwei Argumente sollten Sie aber bedenken
    1. Ich kenne zwar nicht die Gegebenheiten, aber für den modernen Menschen ist nicht die Südseite, sondern die Sonne vom Westen (nachmittags und abends) nutzbar und angenehm.
    2. Im Sommer ist man froh um den Schatten, gerade in der Stadt, im Winter ist ein Walnussbaum laubfrei, d.h. die Sonne haben Sie dann sowieso.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Baumfällantrag abgelehnt: Einspruch & Erfolgsaussichten in Berlin

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Ablehnung eines Baumfällantrags für einen Walnussbaum in Berlin. Nutzer tauschen Erfahrungen zu Einspruchsmöglichkeiten, der Bedeutung der Baumschutzverordnung und Strategien zur Erlangung einer Genehmigung aus. Ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister, wie in Baumfällantrag Ablehnung: Erfolgsrezept mit Bürgermeister-Gespräch beschrieben, kann hilfreich sein. Alternativ kann ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen, wie im Beitrag Einspruch Baumfällantrag: Rechtsanwalt & Ortstermin in Berlin vorgeschlagen wird.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Baumschutzverordnung in Berlin ist streng. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den relevanten Bestimmungen auseinanderzusetzen und alle Argumente für die Fällung vorzubringen. Der Beitrag Baumfällantrag: Walnussbaum – Schatten & Westsonne als Argumente gibt wichtige Denkanstöße.

    ✅ Zusatzinfo: Neben rechtlichen Aspekten spielen auch persönliche Argumente eine Rolle. Die Notwendigkeit der Baumfällung für die Bebauung des Grundstücks und die Auswirkungen auf die Lebensqualität können in die Waagschale geworfen werden. Ein Ortstermin mit dem Grünflächenamt kann helfen, die Situation vor Ort zu verdeutlichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Ablehnungsbegründung des Grünflächenamts genau und suchen Sie das Gespräch mit den zuständigen Behörden. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzu, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu bewerten. Bereiten Sie sich gut auf den Ortstermin vor und präsentieren Sie Ihre Argumente sachlich und überzeugend.

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