1) Gibt es eine zeitliche Höchstgrenze nach der wir Schadenersatz geltend machen können? Diverse Fristen und Nachfristen sind mittlerweile verstrichen.
2) Die Bauausführung entspricht in Teilen nicht der notariellen Baubeschreibung. So wurde z.B. statt einer zweiflügeligen eine halbsogroße einflügelige Terrassentür eingebaut. Haben wir ein Anrecht auf Tausch oder ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, da das alte Element entfernt werden muss. Danke für jede Hilfe.
