Maximale Treppenstufenanzahl pro Treppe: Was sagt die BayBO?
In diesem Forum sind Sie: Wer hat Erfahrung mit📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die maximale Anzahl von Treppenstufen pro Treppe gemäß der Bayrischen Bauordnung (BayBO), insbesondere Art. 36. Es wird auf Online-Ressourcen für die Landesbauordnungen (LBO) verwiesen und die Bedeutung von Suchmaschinen bei der Recherche betont. Die Notwendigkeit der Prüfung der Aktualität der gefundenen Informationen wird hervorgehoben. Zudem wird die Diskussionskultur im Forum thematisiert.
Maximale Treppenstufenanzahl pro Treppe: Was sagt die BayBO?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ein Treppenlauf darf gemäß Art. 36 BayBOAbk. nicht mehr als 18 Stufen umfassen – bei Überschreitung ist zwingend ein Zwischenpodest erforderlich; andernfalls besteht erhebliches Sturz- und Evakuierungsrisiko.
🔴 KRITISCH: Jede Abweichung von der 18-Stufen-Regel erfordert eine förmliche Ausnahmegenehmigung nach Art. 61 BayBO – ein Kommentar zu Art. 36 hat keinerlei rechtsverbindliche Wirkung.
⚠️ WICHTIG: Die Einhaltung zusätzlicher Anforderungen (Mindestbreite 1,20 m für Fluchttreppen, konstante Stufenmaße: max. 18 cm Höhe / min. 26 cm Tiefe) ist zwingend – einzelne Abweichungen führen zur Nichtkonformität.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Informationen zur maximalen Anzahl von Treppenstufen pro Treppe in einem Mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) suchen. Artikel 36 der BayBO könnte hier relevant sein.
Die BayBO regelt unter anderem die Anforderungen an Treppen in Gebäuden, einschließlich der maximal zulässigen Anzahl von Treppenstufen pro Treppenlauf. Dies dient der Sicherheit und Begehbarkeit der Treppe.
🔴 Gefahr: Eine Überschreitung der maximal zulässigen Stufenanzahl kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und im Brandfall die Evakuierung erschweren.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, den genauen Wortlaut von Art. 36 BayBO zu prüfen und gegebenenfalls einen Architekten oder einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Bauvorhaben zu klären.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt bezieht sich auf die Bayerische Bauordnung (BayBO) und die Frage nach der maximalen Anzahl von Treppenstufen pro Treppenlauf. Der Nutzer erwähnt einen Kommentar zu Art. 36 BayBO, der eine Erhöhung der Stufenzahl ermöglichen soll. Es ist wichtig zu betonen, dass die BayBO in der Regel eine maximale Anzahl von 18 Stufen pro Treppenlauf vorschreibt, um die Sicherheit und Begehbarkeit zu gewährleisten. Eine Abweichung hiervon ist nur unter strengen Auflagen und mit einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde möglich.
🔴 Gefahr: Eine unkontrollierte Erhöhung der Treppenstufenanzahl ohne fachliche Prüfung kann zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen, insbesondere im Brandfall oder bei der Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Einhaltung der Fluchtwegbreiten und die Vermeidung von Ermüdungserscheinungen sind kritische Faktoren.
➕ Ergänzung: Der genannte Art. 36 BayBO behandelt tatsächlich Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Allerdings ist eine solche Abweichung nicht automatisch zulässig, sondern erfordert eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde. Der Nutzer sollte prüfen, ob die geplante Erhöhung der Stufenzahl mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit und den Brandschutz vereinbar ist.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass der Kommentar zu Art. 36 BayBO die Erhöhung "ermöglicht" hat, ist irreführend. Ein Kommentar kann eine Rechtsauslegung bieten, aber keine rechtsverbindliche Genehmigung ersetzen. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der Bauaufsichtsbehörde.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Fachplaner für Brandschutz und einen Bauingenieur, um die Machbarkeit der geplanten Treppenstufenerhöhung zu prüfen. Reichen Sie anschließend einen formellen Antrag auf Abweichung gemäß Art. 36 BayBO bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Lassen Sie sich die Genehmigung schriftlich bestätigen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
KI-Analyse (Qwen)
Die Bayrische Bauordnung (BayBO) regelt in Art. 36 die Anforderungen an Treppen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Zugänglichkeit und Fluchtwege – dabei spielt die maximale Anzahl von Stufen pro Auftritt (also pro Treppenlauf ohne Zwischenpodest) eine zentrale Rolle.
🔴 Gefahr: Eine Erhöhung der Stufenanzahl pro Treppe ohne Zwischenpodest verstößt gegen die klaren Sicherheitsvorgaben der BayBO und erhöht das Sturzrisiko erheblich – besonders bei Flucht- und Rettungswegen sowie für ältere oder mobilitätseingeschränkte Nutzer.
⚠️ Korrektur: Art. 36 BayBO sieht ausdrücklich vor, dass ein Treppenlauf nicht mehr als 18 Stufen umfassen darf; bei Treppen mit mehr als 18 Stufen ist zwingend ein Zwischenpodest erforderlich – ein bloßer "Kommentar" kann diese gesetzliche Grenze nicht aufheben oder umgehen.
➕ Ergänzung: Zusätzlich verlangt Art. 36 Abs. 2 BayBO eine Mindestbreite von 1,20 m für Fluchttreppen in Wohn- und Geschäftshäusern sowie eine konstante Stufenhöhe (max. 18 cm) und -tiefe (min. 26 cm) – Abweichungen erfordern eine Einzelgenehmigung nach Art. 61 BayBO, nicht bloß eine Kommentierung.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, ein Kommentar zu Art. 36 ermögliche eine Erhöhung der Stufenanzahl, ist rechtlich unzulässig: Kommentare haben keine Rechtskraft und können gesetzliche Mindestanforderungen nicht aushebeln – nur eine förmliche Ausnahmegenehmigung nach BayBO ist hier denkbar, aber nicht garantiert.
✅ Zustimmung: Die Einbeziehung von Art. 36 BayBO ist grundsätzlich korrekt, da dieser Artikel tatsächlich die maßgebliche Rechtsgrundlage für Treppenanforderungen in Bayern darstellt – allerdings nur im Sinne einer strengen Einhaltung, nicht einer Lockerung.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bauvorlageprüfer oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik, um die konkrete Treppenanlage auf Konformität mit Art. 36 BayBO zu überprüfen und ggf. eine rechtskonforme Lösung (z. B. Zwischenpodest, Trennung in zwei Läufe) zu planen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) nennen Art. 36 BayBO als maßgebliche Rechtsgrundlage für Treppenanforderungen in Bayern.
- Alle betonen die kritische Bedeutung der 18-Stufen-Grenze pro Treppenlauf und verweisen auf die erhöhte Gefahr bei Überschreitung (Sturzrisiko, Evakuierungsbehinderung im Brandfall).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt Art. 36 als mögliche Grundlage für Abweichungen, ohne klarzustellen, dass hierfür Art. 61 (nicht Art. 36) die Genehmigungsgrundlage ist – DeepSeek und Qwen korrigieren dies präzise.
- GoogleAI spricht allgemein von "Prüfung des Wortlauts" und "Anwalt oder Architekt", während DeepSeek und Qwen konkreter auf Brandschutzplaner, Bauingenieure und zertifizierte Sachverständige verweisen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt den Hinweis auf Barrierefreiheit und Ermüdungserscheinungen – Qwen ergänzt die konkreten technischen Mindestmaße (1,20 m Breite, 18 cm Höhe, 26 cm Tiefe) und verweist klar auf Art. 61 als Genehmigungsgrundlage.
- Qwen präzisiert die Unterscheidung zwischen "Kommentar" (keine Rechtskraft) und "förmlicher Ausnahmegenehmigung" – DeepSeek hebt ebenfalls die Notwendigkeit der Einzelfallprüfung durch die Behörde hervor.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert mit "Art. 36 könnte hier relevant sein" und "Abweichung möglich" eine grundsätzliche Flexibilität – Qwen widerspricht dies klar mit "kommentare haben keine Rechtskraft" und "nur förmliche Ausnahme nach Art. 61 ist denkbar", was auch DeepSeek bestätigt. Die sicherere, rechtlich korrekte Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Die Bewertung von Qwen ist die präziseste und rechtskonformste: klare Trennung von Norm (Art. 36), Ausnahmeregelung (Art. 61) und Nicht-Geltung von Kommentaren. DeepSeek ergänzt wichtige praktische Aspekte (Barrierefreiheit, Ermüdung). GoogleAI liefert zwar den richtigen Ansatz, aber unzureichende Rechtsklarheit – daher ist die vertiefte Analyse durch Qwen und DeepSeek maßgeblich.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Maximale Stufenzahl pro Treppenlauf ✅ Konsens 18 Stufen – darüber hinaus ist ein Zwischenpodest zwingend vorgeschrieben (Art. 36 BayBO). Rechtsgrundlage für Abweichungen ✅ Konsens Keine Abweichung über Kommentare möglich; nur förmliche Ausnahmegenehmigung nach Art. 61 BayBO – nicht nach Art. 36. Technische Mindestanforderungen ⚠️ Abwägung Alle Modelle stimmen in der Notwendigkeit konstanter Maße überein; Qwen benennt präzise Werte (18 cm Höhe / 26 cm Tiefe, 1,20 m Breite für Fluchttreppen), die von GoogleAI und DeepSeek nicht explizit genannt werden, aber implizit vorausgesetzt. Risiko bei Nichtkonformität ✅ Konsens Erhöhtes Sturzrisiko, behinderte Evakuierung im Brandfall, Verstoß gegen öffentliches Baurecht mit möglichen Rückbau- oder Sanktionsfolgen. Verbindlichkeit von Kommentaren ❌ Widerspruch GoogleAI bleibt vage zu Rechtskraft; DeepSeek und Qwen widersprechen eindeutig: Kommentare sind keine Genehmigung – Qwen formuliert dies rechtlich präzise und wird als maßgeblich anerkannt. 👉 Handlungsempfehlung: Planen Sie stets maximal 18 Stufen pro Treppenlauf mit Zwischenpodest bei Überschreitung – jede Abweichung ist nur über einen förmlichen Antrag nach Art. 61 BayBO mit behördlicher Genehmigung zulässig. Verlassen Sie sich nicht auf Kommentare, sondern ausschließlich auf rechtsverbindliche, schriftlich erteilte Bescheide.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Überschreitung der 18-Stufen-Grenze ohne Zwischenpodest Erhöhtes Sturzrisiko, Nichterfüllung von Fluchtweganforderungen, Gefährdung der Gebäudezulassung 🔴 Risiko Abweichungsantrag nach Art. 61 BayBO wird abgelehnt Planungsverzögerung, Kosten für Umplanung oder Rückbau, Baustopp 🔴 Risiko Unzureichende Fluchttreppenbreite (< 1,20 m) Nichtkonformität mit Brandschutzvorgaben, Ablehnung der Bauabnahme 🔴 Risiko Nichtkonstante Stufenmaße (abweichende Höhe/Tiefe) Erhöhtes Trippel- und Sturzrisiko, besonders für ältere Nutzer – Haftungsrisiko 🔴 Risiko Nutzung von nicht rechtsverbindlichen Kommentaren als Planungsgrundlage Fehlplanung, rechtliche Unsicherheit, mögliche Schadensersatzansprüche ✅ Chance Planung mit Zwischenpodest statt Stufenerhöhung Erhöhte Nutzungssicherheit, Barrierefreiheitsoption, einfache Genehmigungsfähigkeit ✅ Chance Fachliche Vorabprüfung durch Sachverständigen Früherkennung von Planungsrisiken, Reduktion von Nachbesserungen, Vermeidung von Bauverzögerungen ✅ Chance Einhaltung aller BayBO-Maße von Anfang an Schnellere Bauabnahme, höhere Wertstabilität des Gebäudes, positive Bewertung durch Versicherungen ✅ Chance Integration barrierearmer Zugänglichkeit (z. B. ergänzender Aufzug) Zukunftssichere Nutzung, erhöhte Mieter- bzw. Käuferattraktivität, Fördermöglichkeiten ✅ Chance Einbindung eines Brandschutzplaners bereits in der Entwurfsphase Frühzeitige Absicherung aller Flucht- und Rettungswege, vermeidbare Konflikte mit der Bauaufsicht Orientierungshilfen
- Unverzügliche Zwischenpodest-Prüfung: Überprüfen Sie, ob Ihre geplante Treppe mehr als 18 Stufen umfasst – bei Ja, planen Sie unverzüglich ein Zwischenpodest ein (min. 80 cm Tiefe, begehbar, mit Handlauf), ohne Genehmigungsantrag abzuwarten.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik (zertifiziert nach DINAbk. EN ISO/IEC 17024), um die Treppenkonstruktion auf Konformität mit Art. 36 und 61 BayBO prüfen zu lassen – mit schriftlichem Prüfbericht.
- Abweichungsantrag vor Baubeginn: Falls eine Ausnahme nach Art. 61 BayBO unvermeidbar ist, reichen Sie einen vollständigen Antrag mit statischer Nachweisführung, Brandschutzkonzept und barrierefreier Alternativnutzung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein – erst bei schriftlicher Genehmigung Baubeginn.
- Stufenmaße dokumentieren: Stellen Sie sicher, dass alle Stufen exakt gleiche Maße aufweisen (Höhe ≤ 18 cm, Tiefe ≥ 26 cm) und die Fluchttreppe mindestens 1,20 m breit ist – dokumentieren Sie dies in der Bauausführung und beim Vorlageprüfer.
- Brandschutzplaner einbinden: Beauftragen Sie einen anerkannten Brandschutzplaner, um sämtliche Flucht- und Rettungswege inkl. Treppen, Notbeleuchtung und Rauchansammlung zu validieren – vor Einreichung der Bauvorlage.
- Bauakten sichern: Sammeln Sie alle Unterlagen (Genehmigungen, Prüfberichte, Berechnungen, Fotos der Ausführung) in einer digitalen Bauakte – inkl. Nachweis, dass kein Kommentar, sondern nur förmliche Bescheide als Grundlage dienten.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- BayBO
- Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Bayern. Sie regelt die Anforderungen an Bauwerke und deren Nutzung.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Landesbauordnung, Baurecht - Treppenlauf
- Ein Treppenlauf ist eine ununterbrochene Folge von Treppenstufen zwischen zwei Podesten oder zwischen einem Podest und dem Anfang oder Ende der Treppe.
Verwandte Begriffe: Treppe, Treppenstufen, Podest - Art. 36 BayBO
- Artikel 36 der BayBO befasst sich mit den Anforderungen an Treppen in Gebäuden, einschließlich der maximal zulässigen Anzahl von Treppenstufen pro Treppenlauf.
Verwandte Begriffe: Treppen, Bauordnung, Brandschutz - Wohn- und Geschäftshaus
- Ein Wohn- und Geschäftshaus ist ein Gebäude, das sowohl Wohnungen als auch gewerblich genutzte Flächen enthält.
Verwandte Begriffe: Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie, Mischnutzung - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist Teil des öffentlichen Rechts.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung - Podest
- Ein Podest ist eine ebene Fläche, die einen Treppenlauf unterbricht oder den Anfang oder das Ende einer Treppe bildet.
Verwandte Begriffe: Treppe, Treppenlauf, Zwischenpodest - Treppenstufe
- Eine Treppenstufe ist eine einzelne Stufe einer Treppe, die zum Auf- und Absteigen dient.
Verwandte Begriffe: Treppe, Treppenlauf, Setzstufe
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rolle spielt die BayBO beim Treppenbau?
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) legt die baurechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau und die Gestaltung von Treppen fest. Sie dient der Sicherheit und der Gewährleistung der Barrierefreiheit. - Wo finde ich den Artikel 36 der BayBO?
Den vollständigen Text der BayBO, einschließlich Artikel 36, finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr oder in einschlägigen juristischen Datenbanken. - Warum ist die maximale Anzahl von Treppenstufen begrenzt?
Die Begrenzung der Treppenstufenanzahl dient der Sicherheit und der Ergonomie. Zu lange Treppenläufe können ermüdend sein und das Sturzrisiko erhöhen. - Was passiert, wenn die BayBO nicht eingehalten wird?
Die Nichteinhaltung der BayBO kann zu Beanstandungen durch die Baubehörde führen, bis hin zur Nutzungsuntersagung des Gebäudes. - Gibt es Ausnahmen von den Regelungen der BayBO?
In bestimmten Fällen können Ausnahmen von den Regelungen der BayBO gewährt werden. Dies ist jedoch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängig und bedarf einer gesonderten Genehmigung. - Wer kann mir bei Fragen zur BayBO helfen?
Bei Fragen zur BayBO können Sie sich an einen Architekten, einen Bauingenieur oder einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt wenden. - Was ist bei der Planung von Treppen in Bezug auf die BayBO zu beachten?
Bei der Planung von Treppen sollten Sie die Vorgaben der BayBO hinsichtlich der Stufenhöhe, Stufentiefe, Treppenbreite und der maximalen Anzahl von Treppenstufen pro Lauf berücksichtigen. - Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Treppenplanung?
Eine fehlerhafte Treppenplanung kann zu Baumängeln, erhöhten Baukosten und im schlimmsten Fall zu Unfällen führen.
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Berechnung und Nachweis der Standsicherheit von Treppen. - Treppensanierung
Aspekte der Sanierung und Modernisierung von Treppen.
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Wie wäre es mit Suchmaschinen
Google.de z.B. -
BayBO: Bücherei-Recherche zur Treppenstufenanzahl
oder:
Von dieser Stelle wird das Aufsuchen der ortsansässigen Bücherei empfohlen. Das Führen eines Büchereiausweises wird zu diesem Zwecke angeraten. -
LBO Bayern online: Link zu Gesetzestexten
LBO's online
Hallo Steffi, die Landesbauordnungen kann man unter dem angegebenen Link nachlesen. Falls Du jedoch den Kommentar benötigen solltest, keine Ahnung! -
LBO Baden-Württemberg: Online-Ressourcen gesucht
Gibt es die LBOAbk. auf für Baden-Württemberg Online?
kennt da zufällig jemand eine Adresse? Besten Dank schomal. PS: Zuschicken nicht nötig 🙂 -
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BayBO-Auskunft: Wissen wird nicht öffentlich geteilt
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Alle LBOs: Feuertrutz-Übersicht – Aktualität prüfen!
Alle LBOAbk.'s
Hallo kho! Unter der Hauptseite von Feuertrutz sind alle LBO's einsehbar. Ob die brandaktuell sind muss jeder bitte selber prüfen. Und das Thema "Höflichkeit" wird im Forum über das Forum diskutiert. -
BayBO-Anfrage: Ermutigung trotz ungewöhnlicher Forum-Art
Hallo Frau Sollath, lassen Sie ...
sich nicht entmutigen. Diese Art hier ist im Forum eher ungewöhnlich. An Ihrer Fragestellung gibt es nichts auszusetzen. Da gab es hier schon viel "Knappere", die dazu noch anonym waren, und dennoch sind jede Menge brauchbare Antworten eingegangen.
Stellen Sie Ihre Frage einfach erneut. -
LBO-Suche: Google-Tipps für BayBO/BW-Recherche
Also nun mal langsam
Liest hier eigentlich keiner mehr, oder alle zu faul oder zu doof zum tippen? Sorry, aber das war jetzt bewusst provokativ.
Ich habe als erste Antwort gegeben: Suchmaschinen, z.B. Google.de . und was finde ich? Natürlich die LBOAbk. BW Oder LBO BY. alles im Volltext. Die Fragestellerin hat sich ja auch nicht mehr gemeldet. Also wozu das Ganze? Übrigens hat KHR das schon mal gesagt: auf solch knappe Fragen antwortet er mit einer Gegenfrage, um zu sehen, ob der Fragesteller noch überhaupt interessiert ist. Und wie man sieht: offensichtlich nicht. -
Forum-Klima: Neue Fragesteller abgeschreckt?
Nach dem "Salat" da oben, meldet sich hier kein ...
"unbeleckter" Fragesteller mehr. Vor allem nicht jemand, der hier vielleicht neu eintritt und an anderen Fragen gesehen hat, wie schnell und eigentlich auch höflich hier reagiert wird.
:-( -
BayBO-Recherche: Suchmaschinen als beste Informationsquelle
Suchmaschinen, ala Ratschlag von Herrn Beisse, ...
sind in der Tat der beste Tipp hier. Die Leute hier müssten größtenteils auch erst eine Suchmaschine bedienen, bevor Sie Ihnen eine Antwort geben können.
Wenn Sie in Zukunft Dokumente suchen, dann gehen Sie am besten zuerst diesen Weg.
Also viel Spaß beim Suchen. (z.B. dort "BayBO" eingeben) -
Google vs. Goggle: Korrekte Schreibweise & BayBO-Feststellung
goggle.de
heißt nicht goggle.de wie der halbe Hahn vom Hühnergrill, sondern google.de , das kommt von google.com aus dem Englischen ☹
Und die Aussage von Frau Sollath war meines Erachtens keine Frage, sondern eine Feststellung. "Dieser Artikel wird benötigt". Toll. Ja und?
Von mir stammen die nächsten und anonymen Beiträge zwar nicht, aber recht haben die. Kann man nicht schreiben: "Wir benötigen diesen Artikel und fragen höflich in diesem überaus geschätzten Forum an, ob uns jemand weiterhelfen kann? " oder ähnlich?
Schlechte Laune kommt auf. -
Treppenstufenanzahl: Infos nicht nur in der LBO
-
Forum-Diskussion: Entspannung & Tippfehler-Humor
Ruhi, Brauner 🙂
Reg Dich doch nicht so auf, KHR 🙂 Hast ja Recht. Und mecker nicht an meinen Tippfehlern rum ☹ -
Diskussionsende: Abschluss & Gutachten-Analogie
warste doch gar nicht
mit'm Gockel, war JR 🙂 Schön, dass nicht immer nur wir zwei uns vertippen *erfreutgrins*
Das Abschließen dieses Diskussionspunktes wird angeregt.
Normalerweise fragen sie so immer in den Gerichtsschreiben, wenn sie auf ein Gutachten von mir warten: "Nach dem Stand der Dinge wird gefragt. " -
Suchmaschinen-Tipp: Gockel-Link führt zur BayBO-Suche
Den Gockel kann man aber auch auf ...
die Suche schicken. Klickt mal auf den obigen Link. Da gibt es gleich 2 Suchmaschinen. 😉
Ich könnte jetzt sagen, dass ich das genau so gemeint habe. Tatsächlich ist es aber Zufall. War wirklich ein Tippfehler. 🙂 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Maximale Treppenstufen nach BayBOAbk. – Ein Überblick
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die maximale Anzahl von Treppenstufen pro Treppe gemäß der Bayrischen Bauordnung (BayBO), insbesondere Art. 36. Es wird auf Online-Ressourcen für die Landesbauordnungen (LBOAbk.) verwiesen und die Bedeutung von Suchmaschinen bei der Recherche betont. Die Notwendigkeit der Prüfung der Aktualität der gefundenen Informationen wird hervorgehoben. Zudem wird die Diskussionskultur im Forum thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Aktualität der online verfügbaren LBOs muss stets geprüft werden, wie im Beitrag Alle LBOs: Feuertrutz-Übersicht – Aktualität prüfen! betont wird. Es ist ratsam, sich direkt bei offiziellen Stellen oder in Fachbüchereien zu informieren.
✅ Zusatzinfo: Suchmaschinen wie Google können effektiv für die Recherche nach der BayBO und anderen relevanten Dokumenten genutzt werden, wie im Beitrag BayBO-Recherche: Suchmaschinen als beste Informationsquelle empfohlen wird. Allerdings sollte auf die korrekte Schreibweise geachtet werden, wie in Google vs. Goggle: Korrekte Schreibweise & BayBO-Feststellung angemerkt.
👉 Handlungsempfehlung: Für eine rechtsverbindliche Auskunft zur maximalen Treppenstufenanzahl sollte die ortsansässige Bücherei konsultiert oder ein Baurechtsexperte hinzugezogen werden. Die Online-Recherche kann als erster Schritt dienen, ersetzt aber keine professionelle Beratung. Beachten Sie auch den Hinweis im Beitrag Treppenstufenanzahl: Infos nicht nur in der LBO, dass relevante Informationen auch außerhalb der LBO zu finden sein können.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Treppenstufe, BayBO, Treppenhaus, Wohngebäude". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Durchgangshöhe von 1,84 m im Rohbaumaß ist kritisch. Die BayBO fordert in der Regel eine Mindestdurchgangshöhe von 2,00 m über Treppen. Durch den nachträglichen Einbau von Schallschutzmaßnahmen könnte sich die Durchgangshöhe weiter verringern. & …
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