Treppe zu lang: Was tun bei zu hoher Stufenanzahl? Rechte, Mietminderung & Lösung
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Treppe zu lang: Was tun bei zu hoher Stufenanzahl? Rechte, Mietminderung & Lösung

Hallo zusammen,

Ich wende mich nun mal an Profis und hätte da mal eine Frage zu einer Treppe. Wir wohnen im schönen Schleswig-Holstein und haben im Februar 2020 eine neue Wohnung bezogen (Erstbezug). Der Mietvertrag wurde vor der Fertigstellung unterschrieben. Zum Thema: Nach der Fertigstellung des Gebäudes im Februar war auch die neue Treppe eingebaut! (Siehe Foto) Beim der ersten Begehung der neuen Wohnung ist uns sofort die neue Treppe aufgefallen und wir bemängelten direkt das Ende der Treppe, und zwar ist die letzte Stufe so weit in den Flur gebaut worden, dass wir wenn wir dort laufen quasi direkt in nichts treten könnten. Also denken wir, dass es schnell zum Problem werden könnte wenn Freunde oder Kinder sich oben zum laufen aufhalten. Unglaublich gefährlich und rücksichtslos vom Vermieter finden wir! Der Vermieter wurde natürlich direkt darauf angesprochen und sagte, er würde sich noch was einfallen lassen, natürlich bis heute keine Reaktion zu diesem Thema. Was meins ihr dazu, ist das wirklich unzulässig? Und was könnte man gegebenenfalls machen und wie sieht das rechtlich aus? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße Marc. S

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • M. Schw
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine nicht normgerechte Treppe kann Sturzgefahr bergen, besonders für Kinder und ältere Menschen.

    GoogleAI-Analyse

    Hallo Marc,

    Ich verstehe, dass die zu lange Treppe in Ihrer neuen Wohnung ein Problem darstellt. Eine zu hohe Stufenanzahl kann besonders für Kinder und ältere Menschen gefährlich sein.

    🔴 Gefahr: Eine nicht normgerechte Treppe stellt einen Baumangel dar und kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

    Mögliche Lösungsansätze:

    • Mängelanzeige: Setzen Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Beseitigung auf. Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Zeugen).
    • Mietminderung: Eine nicht normgerechte Treppe berechtigt unter Umständen zur Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung ist einzelfallabhängig.
    • Baurechtliche Prüfung: Lassen Sie die Treppe von einem Sachverständigen auf Einhaltung der einschlägigen Normen (z.B. DINAbk. 18065) prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Mietrecht oder einen Bausachverständigen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten prüfen zu lassen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18065
    Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Treppen in Gebäuden regelt. Sie legt unter anderem die zulässige Steigung, Auftrittsbreite und Geländerhöhe fest. Die Einhaltung dieser Norm ist wichtig für die Verkehrssicherheit von Treppen.
    Verwandte Begriffe: Treppennorm, Treppenbau, Steigung, Auftritt.
    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Mieters an den Vermieter, in der ein Mangel an der Mietsache angezeigt wird. Der Vermieter wird aufgefordert, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Mietminderung, Baumangel, Vermieterpflichten, Instandsetzung.
    Mietminderung
    Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Schweregrad des Mangels ab.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Baumangel, Mietrecht, Nutzungsbeeinträchtigung.
    Baumangel
    Ein Baumangel ist ein Fehler oder eine Abweichung vom Sollzustand eines Bauwerks. Baumängel können die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Bausachverständiger, Gewährleistung, Instandsetzung.
    Verkehrssicherheit
    Die Verkehrssicherheit bezieht sich auf die Gewährleistung eines gefahrlosen Bewegungsablaufs für Personen im öffentlichen und privaten Raum. Bei Treppen bedeutet dies, dass sie so beschaffen sein müssen, dass Stürze und andere Unfälle vermieden werden.
    Verwandte Begriffe: Unfallverhütung, Sturzgefahr, Barrierefreiheit, Normen.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Baumängel zu erkennen und zu beurteilen. Bausachverständige werden häufig zur Erstellung von Gutachten in Streitfällen hinzugezogen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Baumangel, Schadensbegutachtung, Bauwesen.
    Neubau
    Ein Neubau bezeichnet ein neu errichtetes Gebäude, das zuvor noch nicht bewohnt oder genutzt wurde. Bei Neubauten gelten besondere Gewährleistungsfristen für Baumängel.
    Verwandte Begriffe: Erstbezug, Bauprojekt, Bauabnahme, Gewährleistung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Treppe im Neubau zu lang ist?
      Zuerst sollten Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihn auffordern, die Treppe zu korrigieren. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Zeugen. Lassen Sie die Treppe gegebenenfalls von einem Sachverständigen prüfen, um festzustellen, ob sie den geltenden Normen entspricht.
    2. Kann ich die Miete mindern, wenn die Treppe zu lang ist?
      Ja, eine nicht normgerechte Treppe kann einen Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und sollte im Zweifelsfall mit einem Anwalt für Mietrecht besprochen werden.
    3. Welche Normen gelten für Treppen im Wohnungsbau?
      Die wichtigsten Normen für Treppen im Wohnungsbau sind in der DIN 18065 festgelegt. Diese Norm regelt unter anderem die Steigung, Auftrittsbreite und Geländerhöhe von Treppen.
    4. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter, in der ein Mangel an der Mietsache (z.B. die zu lange Treppe) angezeigt wird. Der Vermieter wird darin aufgefordert, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
    5. Wer trägt die Kosten für die Begutachtung der Treppe durch einen Sachverständigen?
      Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für die Begutachtung. Wenn jedoch festgestellt wird, dass die Treppe tatsächlich nicht den Normen entspricht und einen Mangel darstellt, kann der Vermieter zur Kostenerstattung verpflichtet sein.
    6. Was passiert, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigt?
      Wenn der Vermieter den Mangel trotz Mängelanzeige nicht beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie können beispielsweise eine Klage auf Mängelbeseitigung erheben oder die Miete mindern.
    7. Welche Rolle spielt der Mietvertrag bei Baumängeln?
      Der Mietvertrag kann Regelungen zu Baumängeln enthalten. Es ist wichtig, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen, um festzustellen, welche Rechte und Pflichten Sie und der Vermieter haben.
    8. Wie dokumentiere ich den Mangel richtig?
      Machen Sie Fotos von der Treppe, die die zu hohe Stufenanzahl oder andere Mängel deutlich zeigen. Notieren Sie sich das Datum und die Uhrzeit, wann Sie den Mangel festgestellt haben. Sammeln Sie gegebenenfalls Zeugenaussagen von Personen, die den Mangel ebenfalls gesehen haben.

    🔗 Verwandte Themen

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      Informationen zu verschiedenen Methoden und Preisen für die Sanierung alter Treppen.
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    • Treppenbeleuchtung: Sicherheit und Ambiente
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    • Mietrechtliche Aspekte bei Baumängeln
      Informationen zu den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern bei Mängeln in der Mietwohnung.
  2. Treppenplanung: Normen, Bauordnung & Mangeldefinition

    Treppen ins Nichts
    In der Ausbildung war die Planung einer Treppe eine der ersten Aufgaben. Hier kann man viel falsch machen.

    Ob es eine Norm zu Treppen gibt? Mir ist keine bekannt. Aber es wäre merkwürdig, wenn das nicht genormt wäre.

    Außerdem gibt es in SH sicher eine Bauordnung. Man kann dazu die Leute vom Bauamt einfach mal anrufen bevor man sich durch die §§ sucht.

    Ich halte es für einen Mangel.

    Jede Abweichung von der Planung oder von den Vorgaben ist grundsätzlich ein Mangel. Auch dann, wenn es im Einzelfall eine Verbesserung sein sollte.

    Der Architekt hat vermutlich falsch geplant. Eigentlich sollte dies nicht möglich sein. Die heutigen Programme zeigen genau die Position der späteren Treppe mit allen Einzelheiten.

    Es könnte natürlich auch sein, dass das untere Geschoss später höher ausgeführt wurde, weil der Kunde es so wollte ...

    Oder die Wärmedämmung verlangte nach einer dickeren Mauer auf Kosten der Wohnfläche. Im Laufe des Bauablaufes kann vieles geschehen.

    Aber dazu müsste man die Norm finden, die derartiges regelt. Auch eine Baubeschreibung kann eine Anspruchsgrundlage sein, wenn dort etwas über bequeme oder sichere Treppen stehen sollte.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  3. DIN 18065: Geländerhöhe als erster Ansatzpunkt

    Och Mönsch ...
    Och Mönsch Treppen:

    Aktuell würde ich mal sagen, ist das Geländer zu kurz 😉 Das würde ich mal so in Angriff nehmen und schauen, wie man das geregelt bekommt. Obs das Bauamt interessiert? Wohl kaum, die Verantwortung für ordnungsgemäße Ausführung ist immer weiter auf die Bauvorlageberechtigten übertragen worden. Man müsste mal schauen, was hier schief gelaufen ist ...

  4. Treppenbau: Fehlerhafte Rohbauplanung als Ursache

    Fehler eingeplant
    Der Fehler wurde beim Rohbau gemacht, indem der Ausschnitt im Rohbau schon in den Deckenausschnitt eingebaut wurde. Der Treppenbauer hat sich an den Ausschnitt angepasst. Das ist eine große Sturzgefahr insbesondere im Dunkeln. Es wäre leicht gewesen die letzte Stufe dem Flur anzupassen und mit einem Zentimeter pro Stufe diesen Fehler zu beseitigen. Aber wenn sie zwei bis dreimal gestürzt sind haben sie sich an den Mangel gewöhnt.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Treppenbauer: Fehlende Anpassung an veränderten Grundriss

    Der Treppenbauer hat sich überhaupt nicht ...
    Der Treppenbauer hat sich überhaupt nicht angepasst. Der hat stur nach Zeichnung bestellt. Denn aufgemessen wurde da nichts so wie das jetzt aussieht. Ich tippe eher darauf, dass man den Grundriss des OGAbk. verändert hat. Sonst müsste man auch den Maurer fragen, wieso er nicht beim Loch angefangen hat..
  6. Treppenplanung: Beton-Fertigteiltreppe als ursprüngliche Wahl

    Foto von wiki

    Wie hoch ist denn eine Steigung?
    Als Mieter hat man ja die Wahl, und kann das vor dem Einzug schriftlich klären.

    Da sollte wohl ursprünglich mal ein Beton-Fertigteiltreppe angesetzt werden.

  7. Treppen-Umbau: Podeststufe vs. Durchgangsbreite im Flur

    Verzwickt
    Die Verlängerung der beiden Geländer zum Schutz gegen versehentlichen seitlichen Einstieg wäre sicher eine Lösung, wenn dadurch nicht die verbleibende Durchgangsbreite im Flur auf unter 80 cm sinken würde und sich jeder Erwachsene auf dem Weg ins Kinderzimmer dauernd die Hüfte anrammelt ...

    Man müsste die oberste Stufe der Treppe anheben und als "podestgleiche" Stufe ausführen (also eine neue Treppe bitte!), was zu einer Erhöhung der Steigung der neuen Treppe wegen "Verlust" einer Stufe führen würde  -  in der Hoffnung dass die zulässigen Steigungsmaße nach DINAbk. 18065 damit trotzdem noch einzuhalten wären. Dieser Komplettumbau der Treppe dürfte den Vermieter mal eben 15.000  -  20.000 € kosten worauf er verständlicherweise keine Böcke hat, wenn er niemanden hat auf den er die Kosten dieses Planungsfehlers abwälzen kann.

  8. Alternative: Betontreppe mit Podeststufe als Lösung

    das macht Sinn
    Eine geplante Betontreppe macht Sinn, denn dann wäre die oberste Stufe als Podest ausgeführt gewesen und die Stolperfalle wäre weg gewesen. Damit war einmal die Entscheidung für eine Holztreppe falsch, der Plan für die Holztreppe wurde nicht kontrolliert und der Treppenbauer hat sein Hirn nicht eingeschaltet. Um eine neue Treppe wird man wohl nicht herumkommen, wobei sich eine Betontreppe nur im Rohbaustadium einbauen lässt. Naja, auf jede Stufe ein Kasten in Stufenhöhe drauf und unten wird"s eine Stufe mehr, könnte man als Kunst am Bau tarnen. Das wäre aber die schnellste und kostengünstigste Lösung.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  9. Umbau: Stahltreppe mit Holzstufen und Podestlösung

    Umbau auf Stahltreppe mit Holzstufen
    ... da ließe sich dann auch eine "podestgleiche" oberste Stufe einbauen.
  10. Treppenantritt: Einhaltung der 2m-Linie erforderlich

    Das setzt aber voraus ...
    Das setzt aber voraus dass man im Antritt die 2 m-Linie einhält und entsprechender Platz unten vorhanden ist.
  11. DIN 18065: Steilere Treppe – Regelkonformität prüfen!

    Ja natürlich
    Die Treppe würde dadurch steiler werden und man müsste prüfen ob die Regeln der DINAbk. 18065 dabei noch eingehalten sind.
  12. Treppensicherheit: Gefahrenstelle unabhängig von Ausführungsart

    Foto von Josef Schrage

    Vorsicht Werte Dame und Herren
    Warum diese Treppe die gezeigte fatale Eigenschaft hat ist müßig zu diskutieren. Es ist und bleibt eine Gefahrenstelle, die zu beseitigen ist.

    Aber, wie hier geschehen, den Fehler von der Treppenart abhängig zu machen ist schon abenteuerlich.

    Der Fehler steht nun wirklich in keiner Weise in irgendeinem Zusammenhang mit der Ausführungsart egal ob Stahlbeton Stahl-Holzkonstruktion odersonstwas.

    In jeder der genannten Ausführungsarten hätte man/Frau die Treppe richtig konstruieren können. Das Verhältnis von Auftritt und Steigung sowie die Gasamtlänge der Treppe hat absolut rein gar nichts mit der Ausführungsart Stahl-Sathbeton oder Holz sowie sonstnochwas zu tun.

    Freundliche Grüße

  13. Treppenanpassung: Stufe oben anheben, unten anbauen

    Foto von

    oder die jetzige Treppe eine Stufe anheben,
    und unten eine Stufe anbauen.
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Treppe zu lang im Neubau: Mietminderung & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine zu lange Treppe in einem Neubau in Schleswig-Holstein, die eine Stolperfalle darstellt. Mögliche Ursachen sind Fehler in der Rohbauplanung, mangelnde Anpassung des Treppenbauers und Veränderungen im Grundriss. Als Lösungen werden der Umbau mit einer Podeststufe, eine Betontreppe oder die Anpassung der bestehenden Treppe diskutiert. Die Einhaltung der DINAbk. 18065 ist dabei zu beachten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Treppenbau: Fehlerhafte Rohbauplanung als Ursache liegt ein Mangel vor, wenn die Treppe nicht den Planungsvorgaben entspricht. Dies kann im Einzelfall zu einer Mietminderung berechtigen.

    ✅ Empfehlung: Eine Betontreppe mit Podeststufe könnte laut Alternative: Betontreppe mit Podeststufe als Lösung die Stolperfalle beseitigen. Diese Option sollte geprüft werden.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Treppenanpassung: Stufe oben anheben, unten anbauen schlägt vor, die oberste Stufe anzuheben und unten eine Stufe anzubauen, um die Stufenhöhe auszugleichen. Dies ist eine weitere Möglichkeit zur Behebung des Problems.

    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung liegt bei den Bauvorlageberechtigten. Es sollte geprüft werden, ob die Geländerhöhe den aktuellen Normen entspricht (siehe DIN 18065: Geländerhöhe als erster Ansatzpunkt). Unabhängig von der Ausführungsart (Stahlbeton, Holz) stellt die Treppe eine Gefahrenstelle dar, die beseitigt werden muss (Treppensicherheit: Gefahrenstelle unabhängig von Ausführungsart).

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation schriftlich mit dem Vermieter und fordern Sie eine Mängelbeseitigung. Ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen für Baurecht und Mietrecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren. Beachten Sie die Hinweise zur Einhaltung der DIN 18065 (DIN 18065: Steilere Treppe – Regelkonformität prüfen!) bei möglichen Umbauten.

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