Gerade bin ich dabei eine Entwässerung zu planen und da fiel mir ein alter Satz aus meiner Maurerausbildung ein:
"Grundleitungen für Schmutzwasser müssen immer tiefer liegen als die Grundleitungen für Regenwasser".
Ich kann aber keine Norminative Festlegung hierfür finden. Kann mir hier jemand helfen wo das festgesetzt wurde? Oder war das damals nur eine interne Festlegung?
Vielen Dank für eure Hilfe.