Unser EGAbk. steht im Rohbau. Nun stellt sich heraus, dass die durch die Bodenplatte führenden 100'er KG-Leerrohre nicht zum durchführen der Gas- und Wasserleitung (Gasleitung, Wasserleitung) geeignet sind.
Heute war der SUB der Versorger vor Ort, und bemängelte unter anderem:
1.) Leerrohr für Wasser:
- Zu enger Radius (2* 45 ° statt 3* 30 °)
- Einführung in nur 90 cm Tiefe statt 130 cm Tiefe
2.) Leerrohr für Gas:
- Zu enger Radius (2* 45 ° statt 3* 30 °)
- Festgeschriebener Abstand zur Wand (13 cm) nicht eingehalten. Dieser Abstand soll unbedingt eingehalten werden, da für die Montage der Armaturen/ des Zählers eine vorgeschriebene Halterung verwendet werden muss! (?) Nach dem Verputzen würde jetzt das 100'er KG-Rohr mittig nur ca. 8 cm Abstand zur Wand haben.
Unsere Bodenplatte ruht auf Streifenfundamenten (80 cm * 50 cm).
Wir bauen in Brandenburg (MOL) und haben einen Werkvertrag nach VOBAbk. abgeschlossen. Der Werkvertrag beinhaltet ein schlüsselfertiges Haus. Der Medienanschlüsse haben wir selbst bei den Versorgern beantragt.
Wir sind davon ausgegangen, dass die Baufirma schon weiß, wie die Rohre zu verlegen sind.
Nun werden wir die Mängel erst einmal schriftlich dem Bauleiter mitteilen. (Vorgesehen ist aber nur eine Endabnahme nach Fertigstellung des Hauses.)
Frage 1 (Rechtlich): Wer hat Schuld (Bauleiter oder Bauherr).
Frage 2 (technisch): Wie kann das Problem am einfachsten gelöst werden?
Der SUB der Versorger schlägt eine neue Kernbohrung für den Gasanschluss vor. Diese würde aber teilweise durch das Streifenfundament führen. Den Wasseranschluss könnte man wohl irgendwie "hinfummeln". Allerdings besteht dann immer noch die Frostgefahr wegen der zu geringen Bodendeckung.
Axel
:-(