Schenkungsvertrag mit Rücknahmeklausel: Schutz des Partners bei Trennung/Scheidung?
BAU-Forum: Sonstige Themen

Schenkungsvertrag mit Rücknahmeklausel: Schutz des Partners bei Trennung/Scheidung?

Hallo,
wir stehen momentan vor einen riesigen Problem. Folgendes: Mein Vater besitzt ein Grundstück welches er mir schenken würde. Bedingung ist: nur ich bin im Grundbuch eingetragen. Nun ist es aber so, dass mein Freund fast komplett den Hausbau finanzieren wird, da ich momentan in Elternzeit bin und danach sicher bei weitem nicht soviel verdienen werde wie er. Auch das bisher angesparte Eigenkapital stammt fast komplett von ihm. In Deutschland ist es ja nun gesetzlich so geregelt, dass das Haus dann auch nur mir gehören würde weil es ja auf meinem Grund und Boden steht. Mein Vater möchte nun in dem Schenkungsvertrag eine Rücknahmeklausel einbringen, die mir eine spätere Eintragung meines Freundes (zum Beispiel nach Eheschließung) ohne seine Zustimmung (die ich wahrscheinlich auch nie bekommen werde) nicht möglich ist. Schlussendlich bedeutet dass, das mein Freund im Falle einer Trennung komplett leer ausgehen würde. Außerdem ist es ja auch logisch, dass keiner etwas finanziert, was ihm nie gehören wird. Hat jemand einen Rat für uns wie wir dieses Problem lösen können? ich möchte nicht, dass mein Freund derart benachteiligt wird. Meinem Vater geht es hauptsächlich darum, dass das Grundstück in Familienbesitz bleibt auch wenn wir uns mal trennen sollen (was hoffentlich nie der Fall sein wird).
Ich hoffe uns kann jemand helfen!
ach so, Bundesland ist Sachsen.
LG
  • Name:
  • Zaubermaus
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Die Rücknahmeklausel im Schenkungsvertrag kann bei einer Trennung oder Scheidung existenzbedrohende Folgen haben.

    🔴 Kritisch: Ohne Absicherung besteht das Risiko, dass Ihr Freund seine gesamten Investitionen verliert.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen, da Ihr Freund den Hausbau auf dem geschenkten Grundstück finanziert und Sie durch eine Rücknahmeklausel im Schenkungsvertrag benachteiligt werden könnten.

    🔴 Gefahr: Eine Rücknahmeklausel ermöglicht Ihrem Vater, das Grundstück unter bestimmten Bedingungen (z.B. Trennung, Scheidung) zurückzufordern. Dies könnte Ihren Freund und Sie finanziell stark belasten.

    Ich empfehle folgende Maßnahmen, um Ihren Freund abzusichern:

    • Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag: Vereinbaren Sie klare Regelungen zur Vermögensaufteilung im Falle einer Trennung oder Scheidung.
    • Grundschuld: Lassen Sie eine Grundschuld zugunsten Ihres Freundes im Grundbuch eintragen, um seine Investitionen abzusichern.
    • Gesellschaftervertrag: Wenn Sie und Ihr Freund eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, um das Haus zu bauen, regeln Sie die Vermögensverhältnisse im Gesellschaftsvertrag.
    • Verzichtserklärung: Lassen Sie Ihren Vater notariell auf sein Rücknahmerecht im Falle einer Investition durch Ihren Freund verzichten.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Immobilienrecht und Familienrecht umfassend beraten, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden. Klären Sie die steuerlichen Aspekte der Schenkung und der Absicherungsmaßnahmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schenkungsvertrag
    Ein Schenkungsvertrag ist ein Vertrag, durch den jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. Der Schenker überträgt dem Beschenkten unentgeltlich einen Vermögenswert. Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein.
    Verwandte Begriffe: Schenkung, Zuwendung, unentgeltliche Übertragung
    Rücknahmeklausel
    Eine Rücknahmeklausel in einem Schenkungsvertrag ermöglicht dem Schenker, das geschenkte Objekt unter bestimmten Bedingungen zurückzufordern. Die Bedingungen müssen im Vertrag klar definiert sein.
    Verwandte Begriffe: Widerruf der Schenkung, Auflösende Bedingung
    Grundschuld
    Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ermöglicht dem Gläubiger, das Grundstück zu verwerten, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
    Verwandte Begriffe: Hypothek, dingliches Recht, Kreditsicherung
    Ehevertrag
    Ein Ehevertrag ist eine notarielle Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die die Vermögensverhältnisse im Falle einer Scheidung regelt. Er kann beispielsweise den Zugewinnausgleich, den Unterhalt oder die Aufteilung des Vermögens regeln.
    Verwandte Begriffe: Partnerschaftsvertrag, Scheidungsvereinbarung, Gütertrennung
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird. Sie dient der Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
    Verwandte Begriffe: Personengesellschaft, BGBAbk.-Gesellschaft, Gesellschaftervertrag
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden Rechte (z.B. Eigentum, Grundschulden) verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
    Verwandte Begriffe: Kataster, Eigentumsregister, dingliche Rechte
    Schenkungssteuer
    Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen (Schenkungen) erhoben wird. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab.
    Verwandte Begriffe: Erbschaftssteuer, Freibetrag, Steuerklasse

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Rücknahmeklausel in einem Schenkungsvertrag?
      Eine Rücknahmeklausel ermöglicht dem Schenker, das geschenkte Objekt (z.B. ein Grundstück) unter bestimmten Bedingungen zurückzufordern. Diese Bedingungen können beispielsweise Zahlungsunfähigkeit des Beschenkten, Scheidung oder Tod des Beschenkten sein. Die Klausel muss notariell beurkundet sein, um wirksam zu sein.
    2. Wie kann ich meinen Partner schützen, wenn er den Hausbau auf einem geschenkten Grundstück finanziert?
      Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Partner abzusichern. Dazu gehören ein Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag, die Eintragung einer Grundschuld zugunsten des Partners, ein Gesellschaftsvertrag (wenn eine GbR gegründet wird) oder eine notarielle Verzichtserklärung des Schenkers auf sein Rücknahmerecht.
    3. Was ist eine Grundschuld und wie funktioniert sie?
      Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ermöglicht dem Gläubiger (z.B. dem finanzierenden Partner), das Grundstück zu versteigern, falls der Schuldner (der Grundstückseigentümer) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
    4. Was ist ein Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag und wozu dient er?
      Ein Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag ist eine notarielle Vereinbarung zwischen Ehepartnern oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die die Vermögensverhältnisse im Falle einer Trennung oder Scheidung regelt. Er kann beispielsweise den Zugewinnausgleich, den Unterhalt oder die Aufteilung des Vermögens regeln.
    5. Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
      Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird. Sie kann beispielsweise gegründet werden, um gemeinsam ein Haus zu bauen. Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, einschließlich der Vermögensverhältnisse.
    6. Welche steuerlichen Aspekte sind bei einer Schenkung zu beachten?
      Bei einer Schenkung fällt Schenkungssteuer an, wenn der Wert des geschenkten Objekts (z.B. des Grundstücks) den Freibetrag übersteigt. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab. Es ist ratsam, sich vor der Schenkung über die steuerlichen Folgen zu informieren.
    7. Was passiert, wenn der Schenker stirbt?
      Wenn der Schenker stirbt, geht das geschenkte Objekt in der Regel in den Nachlass über. Die Rücknahmeklausel bleibt jedoch bestehen und kann von den Erben geltend gemacht werden, sofern die Bedingungen für die Rücknahme erfüllt sind.
    8. Kann eine Rücknahmeklausel nachträglich geändert oder aufgehoben werden?
      Ja, eine Rücknahmeklausel kann nachträglich durch eine notarielle Vereinbarung zwischen Schenker und Beschenktem geändert oder aufgehoben werden. Dies erfordert jedoch die Zustimmung beider Parteien.

    🔗 Verwandte Themen

    • Schenkungsteuer Freibeträge
      Informationen zu den aktuellen Freibeträgen bei Schenkungen.
    • Ehevertrag Gestaltung
      Tipps zur Gestaltung eines Ehevertrags zum Schutz des Vermögens.
    • Grundschuld eintragen lassen
      Der Ablauf der Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch.
    • Rückforderung von Schenkungen
      Unter welchen Umständen eine Schenkung widerrufen werden kann.
    • Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital
      Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital.
  2. Schenkung mit Auflage: Risiken bei Verkauf & Familienstreit

    Kommt mir irgendwie bekannt vor
    auch wenn bei uns andere Konstellation ist. Ich hatte Grundstück geschenkt bekommen, aber mit Auflage, kein Verkauf VOR der Bebauung. Faktisch als gezwungen dort zu bauen oder Warten bis Schenker gestorben. Also haben wir gebaut. Direkt neben den Eltern.
    Nun ja, jetzt verkaufen wir das Haus weil das Familienverhältnis inzwischen sehr stark getrübt ist um es gelinde auszudrücken. Vater tobt, weil natürlich Grundstück im Familienbesitz hätte bleiben sollen.
    Daher guter Rat: Suchen Sie sich ein anderes Grundstück das IHNEN + zukünftigem Ehemann Gemeinsam gehört und Bauen Sie dort.
    Kostet Sie zwar viel mehr Geld, aber dann haben Sie keine Abhängigkeiten.
    Wir hätten uns viel Stress/Ärger/Nerven die letzten 12 Jahre damit erspart.
    Die Schenkung können Sie ja annehmen und als Sicherheit für zukünftiges verwenden. Zumal eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden kann unter bestimmten Verhältnissen (z.B. Verarmung > Altenheim > Sozialamt holt das dann zurück).
  3. Grundstücksschenkung: Eigene Wege gehen für mehr Glück!

    Schenken ist schenken
    das ist in meinen Augen "moralisch" keine Schenkung.
    Mein persönlicher Rat: Sche.. ß drauf, vergesse das Grundstück.
    Mach Dein (Eurer) eigenes Ding, nur so werdet Ihr wirklich glücklich.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  4. Partnerschutz: Heirat als Lösung bei Grundstücksschenkung?

    Altmodische Variante:
    Heiraten. Ihr habt Euch durch ein gemeinsames Kind und die Absicht des gemeinsamen Hausbaues wirtschaftlich sowieso auf Gedeih und Verderb aneinander gebunden. Dem Ehepartner ist man mehr verpflichtet als den Eltern. Wenn ein Elternteil den Partner nicht akzeptieren will, auf ein solches Geschenk verzichten, das offenbar eher ein Partnerschafts-Spaltpilz als ein Geschenk sein will.
    Oft sind die Eltern aber nur "altmodisch" und mit der Heirat (die ja genau das gesellschaftlich sanktioniert, was lebenslängliche Konkubinatspaare de facto genauso tun wie "richtige" Ehepaare) gibt sich das.
  5. Schenkung & Erbe: Vermögensschutz bei Trennung/Scheidung

    ich sehe das anders
    Der Erblasser vererbt oder verschenkt sein Vermögen.
    Schenken tut man weil man alle 10 Jahre wieder schenken kann, also bei größerem Vermögen.
    Die Tochter erhält also das Vermögen insgesamt oder anteilig wenn weitere Geschwister vorhanden sind.
    Der Ehemann der Tochter erhält nur Zugriff auf das Vermögen wenn seine Frau verstirbt, dann erbt der Mann und die Kinder.
    Im geschilderten Fall erhält der Mann auch bei einer Scheidung keinen Anteil am Haus.
    Sein Geld und sein Arbeitseinsatz sind bei einer Scheidung verloren.
    Anders sieht es aus, wenn er mit Zustimmung seiner Frau ins Grundbuch eingetragen wird.
    Besteht die Ehe bis zum Tod dann ist das ohne Belang, bei einer Scheidung kann er seinen Anteil verlangen.
    Also bringt der Eintrag ins Grundbuch nur scheinbar einen Vorteil, nämlich nur dem Mann der auf eine Scheidung aus ist.
    Lasst euch anwaltlich beraten.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. Grundstücksschenkung: Vertragliche Absicherung im Trennungsfall

    Ich sehe das ähnlich wie Herr Klaus
    Warum wollen Sie unbedingt die Hälfte des Grundstücks an ihren Freund verschenken?
    Schenkt er ihnen die Hälfte des ersparten Eigenkapitals? Nein? Komisch ...
    Sie schreiben, sie werden nach der Elternzeit wieder arbeiten  -  allerdings wenig verdienen  -  wieso berechnen Sie da ihre Erziehungsleistung nicht mit ein?
    Ein gemeinsamer Grundbucheintrag nützt NUR ihrem Freund im Falle einer Trennung  -  sonst niemanden. Sie hingegen würden benachteiligt ...
    Ich kann ihren Vater verstehen, dass er verhindern will, dass Sie Zehntausende € einfach verschenken mit einer Unterschrift ...
    Schließen sie mit ihrem Freund einen schriftlichen Vertrag über die Summe, die er zum Hausbau einbringt, die dann bei Trennung, nach Abzug der (dann zu berechnenden fiktiven) Mietzahlungen und Erziehungsleistung ihrerseits wieder zurückbezahlt wird.
    Sollte ihr Freund nicht damit einverstanden sein  -  dann wissen Sie ja woran Sie sind ...
    Für die Vertragsgestaltung konsultieren Sie am besten einen Anwalt, der Sie entsprechend berät  -  ein Ehevertrag, falls Sie vorhaben zu heiraten, ist hier dringend anzuraten!
    SIE wären im Falle einer Trennung die Gelackmeierte!
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För
  7. Grundstücksschenkung: Grundschuld für Partner im Trennungsfall

    Foto von Ralf Wortmann

    Grundstücksschenkung mit Bedingung
    Hallo!
    Frau Gab-1542-För hat mit ihren Grundüberlegunen sehr recht. Erziehungsleistung und Haushaltsführung haben durchaus einen hohen Wert.
    Falls dein Vater es als Schlupfloch übersieht und nicht im notariellen Schenkungsvertrag auch solche Konstellationen noch ausschließt, könntest du nach vollzogener Schenkung für deinen Freund eine Grundschuld eintragen lassen über den Betrag, den er  -  unter Anrechnung des Wertes deiner Haushalts- und Erziehungsleistung  -  an dem Grundstück einbringt. Dazu müsst ihr aber auf jeden Fall einen notariellen Vertrag schließen, der auch sorgfältig abgewogene Regelungen enthalten sollte, wie Verfahren werden soll, wenn ihr euch doch einmal trennen solltet. Infrage käme im Trennungsfall, dass du den Grundschuldgesicherten Mehrbetrag an deinen Freund in moderaten monatlichen Raten abzahlst, die der Höhe nach auf jeden Fall so bemessen sein sollten, dass du sie auch nur mit sehr geringem Einkommen notfalls aufbringen könntest.
    Jeder Monat deiner Erziehungs- und Haushaltsleistung (Erziehungsleistung, Haushaltsleistung), die du während eures Zusammenleben erbringst, sollte den abzubezahlenden Betrag ebenso mindern, wie ein zu beziffernder monatlicher Wohnvorteil, den dein Freund hat, solange er mietfrei in dem Haus wohnt.
    Schön wäre diese Konstellation allerdings nicht. Dein Vater würde toben und ich persönlich würde es an der Stelle deines Freundes nicht machen, da er wegen der Ratenzahlungsvereinbarung im Trennungsfall sehr lange auf seine Investition verzichten müsste. Also: Die Tipps meiner Vorredner, es besser sein zu lassen, sind durchaus überlegenswert.
    Übrigens, ohne Vertrag besteht folgendes Risiko:
    Wenn dein Freund mit hoher Eigenleistung und mit Eigenkapital auf deinem Grundstück investiert, hätte er dann, wenn es zur Trennung kommt, Ausgleichsansprüche dir gegenüber aus ungerechtfertigter Bereicherung.
    Baut also auf keinen Fall, ohne einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag zu schließen. Wenn ihr es unbedingt machen wollte, dann am besten von einem Notar beraten und ggf. einen Vertrag aufsetzen lassen, das ist wegen unterschiedlicher Gebührentabellen preiswerter, als beim Rechtsanwalt!
    Und: Wenn das Grundstück in unmittelbarer Nähe neben der Wohnung deiner Eltern liegt, würde ich es an deiner Stelle weder so, noch so machen, denn es sieht so aus, als ob dein Vater deinem Freund nicht so richtig vertraut oder ihn nicht gut heißt. Das ist keine gute Basis für ein Nebeneinanderleben.
    Noch eine Variante: Du lässt dir das Grundstück schenken, bebaust es aber nicht, sondern beleihst es ggf. nur. Dann kauft ihr zusammen woanders ein anderes Grundstück und baut darauf. Wieder würde dein Vater toben und dich vielleicht enterben  -  überlege also gut, ob es dir das Wert wäre.
    Als verwegenste Variante (nicht ganz ernst gemeint) fällt mir noch folgendes ein: Du lässt dir das Grundstück schenken, dein Freund stellt darauf (falls ihr dafür eine Baugenehmigung bekommt) ein luxuriöses Mobilheim und ihr wohnt von Frühling bis Herbst darin und im Winter in einer Mietwohnung. Da das Heim nicht fest mit dem Grundstück verbunden ist, wird es damit auch nicht fester Bestandteil des Grundstücks und verbleibt somit z.B. im Eigentum deines Freundes. Das ließe sich im Trennungsfalle auch besser auseinanderdividieren.
    Viele Grüße
    Ralf Wortmann, Magdeburg
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schenkungsvertrag & Rücknahmeklausel: Partnerschutz optimieren

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Risiken eines Schenkungsvertrags mit Rücknahmeklausel, insbesondere im Hinblick auf den Schutz des Partners bei Trennung oder Scheidung. Es werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, von der Heirat über individuelle Vereinbarungen bis hin zur Eintragung einer Grundschuld. Der Fokus liegt auf der Absicherung des Partners, der maßgeblich den Hausbau finanziert, aber nicht im Grundbuch steht.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Schenkung mit Auflage: Risiken bei Verkauf & Familienstreit hervorgehoben wird, können Schenkungen mit Auflagen zu erheblichen Problemen führen, insbesondere wenn sich die Familienverhältnisse ändern. Daher ist eine sorgfältige Prüfung des Schenkungsvertrags unerlässlich.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Heirat kann, wie im Beitrag Partnerschutz: Heirat als Lösung bei Grundstücksschenkung? vorgeschlagen, eine Möglichkeit sein, den Partner besser abzusichern, da Ehepartnern mehr Pflichten auferlegt werden als unverheirateten Paaren. Allerdings sollte dies nicht die einzige Lösung sein, sondern durch weitere vertragliche Vereinbarungen ergänzt werden.

    🔴 Risiko: Der Beitrag Grundstücksschenkung: Eigene Wege gehen für mehr Glück! rät dazu, im Zweifelsfall auf die Schenkung zu verzichten und ein eigenes Projekt zu starten, um Abhängigkeiten und potenzielle Konflikte zu vermeiden. Dies ist besonders relevant, wenn die Schenkung mit Bedingungen verbunden ist, die die Partnerschaft belasten könnten.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, sich von einem Anwalt für Immobilienrecht und Familienrecht beraten zu lassen, um einen individuellen Schenkungsvertrag zu gestalten, der die Interessen beider Partner berücksichtigt. Der Beitrag Grundstücksschenkung: Vertragliche Absicherung im Trennungsfall betont die Notwendigkeit einer klaren vertraglichen Regelung, um im Falle einer Trennung Streitigkeiten zu vermeiden. Eine Grundschuld für den Partner, wie im Beitrag Grundstücksschenkung: Grundschuld für Partner im Trennungsfall vorgeschlagen, kann eine zusätzliche Absicherung darstellen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Schenkungsvertrag, Rücknahmeklausel" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Schenkungsvertrag, Rücknahmeklausel" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Schenkungsvertrag mit Rücknahmeklausel: Schutz des Partners bei Trennung/Scheidung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Schenkung: Rücknahmeklausel & Partnerschutz
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Schenkungsvertrag, Rücknahmeklausel, Grundstücksschenkung, Partnerschutz, Trennung, Scheidung, Immobilienfinanzierung, Grundbuch
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼