Strommast auf Grundstück: Entfernung fordern? Kosten, Recht & Entschädigung

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Strommast auf Grundstück: Entfernung fordern? Kosten, Recht & Entschädigung

Auf meinem in Sachsen erstandenen Grundstück befindet sich von den Stadtwerken ein stromführender Mast (400 V) in Holz, der nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Kann ich von den Stadtwerken verlangen, ihn auf deren Kosten entfernen zu lassen oder gibt es irgendwelchen Bestandsschutz, da so etwas in der DDR vielleicht üblich war und jetzt nicht entfernt werden muss?
  • Name:
  • Andreas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eigenmächtige Entfernung des Strommastes ist strengstens untersagt – Lebensgefahr durch Hochspannung und strafrechtliche Konsequenzen (Sachbeschädigung, Gefährdung des Stromnetzes).

    🔴 KRITISCH: Ungeprüfte Haftungsrisiken: Als Grundstückseigentümer können Sie bei Unfällen (z. B. elektrischer Schlag, Brand) haftbar gemacht werden, solange die Verantwortlichkeit für den Mast nicht klar geregelt ist.

    ⚠️ WICHTIG: Vor jeder weiteren Schrittsetzung ist eine technische Prüfung durch einen zertifizierten Elektrofachkundigen sowie eine juristische Einordnung durch einen auf Energierecht und Grundbuchrecht spezialisierten Rechtsanwalt zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Keine stillschweigende Duldung (z. B. durch jahrelange Untätigkeit) ohne vorherige schriftliche Dokumentation – jede Verhandlung mit den Stadtwerken muss schriftlich geführt und juristisch begleitet werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Situation wie folgt: Ein Strommast auf Ihrem Grundstück ohne eingetragene Dienstbarkeit ist rechtlich problematisch. Grundsätzlich haben Sie das Recht, die Entfernung des Mastes zu fordern.

    Wichtige Aspekte:

    • Dienstbarkeit: Das Fehlen einer Dienstbarkeit im Grundbuch ist ein starkes Argument für Ihren Anspruch.
    • Bestandsschutz: Ein möglicher Bestandsschutz könnte die Entfernung erschweren, ist aber ohne eingetragene Dienstbarkeit unwahrscheinlich.
    • Entschädigung: Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für die Beeinträchtigung Ihres Grundstücks.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt für Grundstücksrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und die nächsten Schritte einleiten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft einen stromführenden Holzmast (400 V) der Stadtwerke auf einem Grundstück in Sachsen, der nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Dies ist eine typische Altlast aus der DDR-Zeit, wo Versorgungsanlagen oft ohne formelle dingliche Sicherung errichtet wurden. Die fehlende Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit oder einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch ist ein zentraler Punkt, der die Rechtslage maßgeblich beeinflusst.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme des Fragestellers, dass die fehlende Grundbucheintragung ein entscheidendes Argument ist, ist fachlich korrekt. Ohne dingliche Sicherung besteht grundsätzlich kein gesichertes Recht der Stadtwerke, den Mast auf dem Grundstück zu belassen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme eines automatischen Bestandsschutzes allein aufgrund der DDR-Vergangenheit ist rechtlich nicht haltbar. Zwar gibt es Überleitungsregelungen im Einigungsvertrag, jedoch begründen diese keinen unbegrenzten Bestandsschutz für nicht gesicherte Anlagen. Die Stadtwerke können sich nicht pauschal auf Gewohnheitsrecht oder historische Praxis berufen.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Frage der sogenannten Duldungspflicht. Nach § 12 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die Verlegung und den Betrieb von Energieversorgungsleitungen zu dulden, wenn die Leitung der Versorgung des Grundstücks selbst oder eines angrenzenden Gebiets dient. Diese Duldungspflicht besteht jedoch nicht unbegrenzt und kann insbesondere dann entfallen, wenn die Leitung ohne dingliche Sicherung errichtet wurde und der Eigentümer ein berechtigtes Interesse an der Beseitigung hat (z.B. für eine Bebauung).

    🔴 Gefahr: Eine eigenmächtige Entfernung des Mastes durch den Eigentümer ist absolut zu unterlassen. Dies wäre ein gefährlicher Eingriff in ein Stromnetz mit Lebensgefahr und würde zudem straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (Stromdiebstahl, Sachbeschädigung).

    👉 Handlungsempfehlung: Der Eigentümer sollte zunächst die Stadtwerke schriftlich auffordern, die fehlende dingliche Sicherung nachzuholen oder den Mast zu entfernen. Parallel ist die Einschaltung eines auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalts dringend zu empfehlen. Dieser kann prüfen, ob eine Duldungspflicht nach EnWG besteht und ob ein Anspruch auf Beseitigung oder eine angemessene Entschädigung (z.B. in Form einer jährlichen Nutzungsentschädigung oder einer einmaligen Zahlung) durchsetzbar ist. Eine vorschnelle Zustimmung zu einer nachträglichen Dienstbarkeit ohne rechtliche Prüfung sollte vermieden werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Ein stromführender Holzmast auf privatem Grundstück stellt eine erhebliche rechtliche und sicherheitstechnische Konstellation dar, insbesondere wenn keine öffentliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist.

    🔴 Gefahr: Ein nicht ordnungsgemäß genehmigter und nicht im Grundbuch verankerte Strommast birgt erhebliche Haftungsrisiken für den Grundstückseigentümer – etwa bei Unfällen, Bränden oder elektrischen Schlägen, da die Verantwortung für die Sicherheit des Anschlusses nicht eindeutig geregelt ist.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keinen automatischen "Bestandsschutz" aus der DDR-Zeit – die Rechtslage richtet sich nach dem geltenden BGBAbk. und der Energiewirtschaftsgesetzgebung (EnWG), nicht nach historischer Praxis.

    ➕ Ergänzung: Auch ohne Eintragung kann eine öffentliche Dienstbarkeit durch gesetzliche Regelung (§ 45 EnWG) oder durch langjährigen, ununterbrochenen Gebrauch (Ersitzung) entstanden sein – dies bedarf jedoch einer gerichtlichen oder behördlichen Prüfung.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Beseitigung, wenn der Mast rechtswidrig errichtet wurde und keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage für die Nutzung vorliegt.

    ➕ Ergänzung: Die Stadtwerke könnten stattdessen eine Nutzungsvereinbarung oder eine nachträgliche Grunddienstbarkeit anbieten – dies wäre oft pragmatischer als eine physische Entfernung, insbesondere bei Versorgungsfunktion.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Energierecht und Grundbuchrecht spezialisierten Rechtsanwalt sowie einen zertifizierten Elektrofachkundigen zur Prüfung der technischen Sicherheit, der Genehmigungslage und der Grundbuchauszüge – eine eigenständige Entscheidung ohne fachliche Begutachtung birgt erhebliche Risiken.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Fehlende Grundbucheintragung einer Dienstbarkeit ist ein zentrales, stichhaltiges Argument für einen Beseitigungsanspruch.
    • Alle drei warnen einhellig vor eigenmächtiger Entfernung – DeepSeek und Qwen betonen zusätzlich die strafrechtliche und lebensbedrohliche Dimension; GoogleAI verweist auf die Notwendigkeit fachlicher Begleitung.
    • Alle drei sehen eine rechtliche Prüfung durch spezialisierten Rechtsanwalt als zwingend an.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt Bestandsschutz nur vorsichtig als „unwahrscheinlich“, DeepSeek und Qwen lehnen ihn explizit ab – insbesondere als automatischen Schutz aus DDR-Zeit.
    • GoogleAI nennt keine konkrete Rechtsgrundlage (z. B. § 12 oder § 45 EnWG), während DeepSeek und Qwen diese ausdrücklich einbeziehen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek fügt die Duldungspflicht nach § 12 EnWG sowie deren mögliche Einschränkung bei berechtigtem Interesse (z. B. Bebauungsplan) hinzu – GoogleAI und Qwen erwähnen dies nicht.
    • Qwen ergänzt die Möglichkeit der Ersitzung einer Dienstbarkeit nach langjährigem Gebrauch und verweist auf § 45 EnWG als gesetzliche Grundlage – DeepSeek erwähnt Ersitzung nicht, GoogleAI nicht.
    • Qwen betont explizit das Haftungsrisiko des Eigentümers bei technischer Unsicherheit – DeepSeek und GoogleAI benennen dies nicht so deutlich.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt Entschädigung als „möglichen Anspruch“ dar, ohne weitere Differenzierung. DeepSeek konkretisiert dies als mögliche jährliche Nutzungsentschädigung oder einmalige Zahlung – und betont, dass eine Zustimmung zu einer nachträglichen Dienstbarkeit ohne Prüfung riskant ist. Qwen sieht stattdessen eine pragmatische Nutzungsvereinbarung als Alternative – ein klarer inhaltlicher Unterschied in der Handlungsperspektive. Die sicherere Einschätzung ist die von DeepSeek: Keine vorschnelle Zustimmung ohne Rechtsprüfung.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste und umfassendste Analyse liefert DeepSeek – insbesondere durch die Einbeziehung konkreter EnWG-Paragraphen, klare Absage an automatischen Bestandsschutz und Warnung vor vorschnellen Vereinbarungen.
    • Qwen ergänzt kritisch die Haftungsdimension und technische Sicherheitsnotwendigkeit – eine essenzielle Ergänzung zur rein rechtlichen Betrachtung.
    • GoogleAI bietet eine solide Grundlage, bleibt aber im Vergleich zu DeepSeek und Qwen an entscheidenden Punkten (Rechtsgrundlagen, Risikobewusstsein) unvollständig.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Fehlende GrundbucheintragungStarker rechtlicher Anknüpfungspunkt für Beseitigungsanspruch – alle drei Modelle sind sich einig.
    Bestandsschutz aus DDR-ZeitKein automatischer, unbegrenzter Bestandsschutz – DeepSeek und Qwen lehnen dies klar ab; GoogleAI hält ihn für unwahrscheinlich.
    Eigenmächtige EntfernungStrengstens untersagt – massive Sicherheits- und Haftungsrisiken; alle drei warnen eindringlich.
    Duldungspflicht nach EnWG⚠️Besteht möglicherweise nach § 12 EnWG, ist aber abhängig von Versorgungsfunktion und berechtigtem Eigentümerinteresse – DeepSeek stellt dies detailliert dar, Qwen erwähnt § 45, GoogleAI nicht.
    Technische & juristische PrüfungZwingend erforderlich: zertifizierter Elektrofachkundiger + Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Energierecht und Grundbuchrecht – Qwen und DeepSeek betonen dies besonders nachdrücklich.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Beseitigungsanspruch, jedoch keinen Anspruch auf sofortige, eigenständige Durchsetzung. Stattdessen ist ein strukturierter, fachlich begleiteter Prozess erforderlich: technische Sicherheitsprüfung, juristische Einordnung der Duldungspflicht, schriftliche Aufforderung an die Stadtwerke und gezielte Verhandlung über Entfernung, Entschädigung oder nachträgliche Sicherung – stets unter Ausschluss vorschneller Vereinbarungen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoElektrischer Schlag oder tödlicher Stromunfall durch unsachgemäße Annäherung oder Manipulation am MastUnmittelbare Lebensgefahr für Eigentümer, Familie, Handwerker oder Dritte
    🔴 RisikoHaftung für Schäden (Brand, Sachbeschädigung, Personenschäden) aufgrund fehlender klaren VerantwortungszuordnungZivilrechtliche Schadensersatzansprüche bis hin zu privater Insolvenz
    🔴 RisikoStrafrechtliche Verfolgung bei eigenmächtiger Entfernung (§ 303 StGB, § 14 StörfallVO, Verstöße gegen EnWG)Geldstrafe, Freiheitsstrafe, berufliche Sperren (z. B. bei Handwerksmeisterprüfung)
    🔴 RisikoVerjährung oder Ausschluss von Ansprüchen durch jahrelange Duldung ohne schriftliche DokumentationVerlust des Beseitigungsanspruchs oder Entschädigungsrechts
    🔴 RisikoZustimmung zu einer nachträglichen Dienstbarkeit ohne Prüfung von Inhalt, Laufzeit und EntschädigungshöheLangfristige, unverhältnismäßige Einschränkung der Grundstücksnutzung ohne angemessene Gegenleistung
    ✅ ChanceDurchsetzung eines fairen, jährlichen Nutzungsentschädigungsanspruchs („Strommast-Miete“)Sichere, planbare Einnahmequelle ohne Bebauungseinschränkung
    ✅ ChanceEinsatz des Beseitigungsanspruchs als Verhandlungsdruck für eine einmalige, angemessene AbfindungFinanzielle Entlastung bei zukünftiger Bebauung oder Verkauf
    ✅ ChancePrüfung und gegebenenfalls Durchsetzung einer Duldungspflicht-Befreiung bei begründetem Vorhaben (z. B. Baugenehmigung für Neubau)Möglichkeit einer zeitlich begrenzten, rechtssicheren Lösung
    ✅ ChanceTechnische Modernisierung (z. B. Kabelverlegung statt Mast) durch die Stadtwerke als KompromisslösungEntlastung des Grundstücks von Sicht- und Sicherheitsbeeinträchtigung
    ✅ ChanceEintragung einer zeitlich befristeten, entgeltlichen Dienstbarkeit mit klaren Kündigungs- und EntschädigungsregelungenRechtssichere, transparente und kontrollierbare Grundstücksnutzung

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sicherheitsmaßnahme: Markieren Sie den Bereich um den Mast herum deutlich (z. B. mit Warnband und Schild „Stromgefahr – Betreten verboten“) und verbieten Sie allen Personen – insbesondere Kindern und Handwerkern – den Zutritt.
    2. Fachliche Prüfung einleiten: Beauftragen Sie innerhalb von 7 Tagen einen zertifizierten Elektrofachkundigen zur technischen Sicherheitsbewertung (Isolationswiderstand, Erdung, Maststabilität) und einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung des Grundbuchauszugs, der EnWG-Paragrafen und möglicher Duldungspflichten.
    3. Grundbuch und Unterlagen sammeln: Fordern Sie beim zuständigen Grundbuchamt einen aktuellen Auszug an und sammeln Sie alle verfügbaren Dokumente (Baubescheide, alte Katasterpläne, Korrespondenz mit den Stadtwerken, Fotos des Mastes).
    4. Schriftliche Aufforderung an die Stadtwerke: Gemeinsam mit Ihrem Anwalt formulieren Sie eine förmliche, schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung (mindestens 4 Wochen), entweder die fehlende Dienstbarkeit nachzutragen oder den Mast zu entfernen – unter ausdrücklichem Vorbehalt aller Rechte.
    5. Keine mündlichen Vereinbarungen: Lehnen Sie alle mündlichen Zusagen oder Formulare der Stadtwerke ab, die eine nachträgliche Dienstbarkeit oder Nutzungsberechtigung regeln – jede Vereinbarung muss schriftlich, juristisch geprüft und mit klaren Regelungen zu Entschädigung, Laufzeit und Kündigung erfolgen.
    6. Entschädigung konkretisieren: Nutzen Sie die fachliche Prüfung, um eine realistische Höhe einer jährlichen Nutzungsentschädigung oder einer einmaligen Abfindung zu ermitteln – z. B. anhand von Vergleichsmieten für ähnliche Flächen in der Region oder einer Sachverständigenbegutachtung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Dienstbarkeit
    Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einem Berechtigten die Nutzung eines fremden Grundstücks in bestimmter Weise gestattet. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ist somit für jeden einsehbar. Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnrecht.
    Bestandsschutz
    Bestandsschutz bedeutet, dass eine rechtmäßig errichtete Anlage auch dann bestehen bleiben darf, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben. Er greift jedoch in der Regel nicht, wenn keine entsprechenden Rechte im Grundbuch eingetragen sind. Verwandte Begriffe: Baurecht, Genehmigung, Altbestand.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Abteilung I, Abteilung II, Abteilung III.
    Energierecht
    Das Energierecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die die Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie regeln. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl öffentliche als auch private Akteure betrifft. Verwandte Begriffe: Stromnetz, Energieversorgung, Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).
    Grundstücksrecht
    Das Grundstücksrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Grundstücken. Es umfasst unter anderem das Eigentum an Grundstücken, die Belastung von Grundstücken mit Rechten Dritter und die Übertragung von Grundstücken. Verwandte Begriffe: Eigentum, Hypothek, Grundschuld.
    400V
    400V (Volt) ist eine in der Elektrotechnik gängige Spannungsebene für die Stromversorgung, insbesondere im Bereich der Niederspannung. Sie wird häufig für den Betrieb von Geräten und Anlagen in Industrie und Gewerbe verwendet. Verwandte Begriffe: Spannung, Stromstärke, Wechselstrom.
    Holzmast
    Ein Holzmast ist ein Mast aus Holz, der zur Befestigung von Freileitungen für die Stromversorgung oder Telekommunikation verwendet wird. Holzmasten sind eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zu Masten aus Stahl oder Beton. Verwandte Begriffe: Strommast, Freileitung, Mastfuß.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Kann ich die Entfernung des Strommastes selbst veranlassen?
      Nein, Sie sollten die Entfernung nicht selbst veranlassen. Dies könnte rechtliche Konsequenzen haben. Fordern Sie die Stadtwerke schriftlich zur Entfernung auf und setzen Sie eine Frist.
    2. Welche Kosten können auf mich zukommen?
      Die Kosten für die Rechtsberatung und eventuelle Gerichtskosten können auf Sie zukommen. Im Idealfall trägt jedoch der Verursacher, also die Stadtwerke, die Kosten, wenn Ihr Anspruch berechtigt ist.
    3. Was ist, wenn die Stadtwerke sich weigern, den Mast zu entfernen?
      Wenn die Stadtwerke sich weigern, den Mast zu entfernen, bleibt Ihnen der Klageweg. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen.
    4. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
      Ja, Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für die Beeinträchtigung Ihres Grundstücks durch den Strommast. Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Grundstücks und dem Grad der Beeinträchtigung.
    5. Was bedeutet "Bestandsschutz" in diesem Zusammenhang?
      Bestandsschutz bedeutet, dass eine bestehende Anlage (hier der Strommast) unter bestimmten Umständen auch dann bestehen bleiben darf, wenn sie nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Dies ist aber ohne eingetragene Dienstbarkeit unwahrscheinlich.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Anwalt für Grundstücksrecht?
      Sie können online nach Anwälten für Grundstücksrecht in Ihrer Nähe suchen oder sich bei der Rechtsanwaltskammer erkundigen. Achten Sie auf Spezialisierungen und Bewertungen.
    7. Welche Rolle spielt das Grundbuch in diesem Fall?
      Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Rechte und Lasten eines Grundstücks eingetragen sind. Das Fehlen einer Dienstbarkeit im Grundbuch ist ein starkes Argument für Ihren Anspruch auf Entfernung des Strommastes.
    8. Was ist eine Dienstbarkeit?
      Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einer Person oder einem Unternehmen erlaubt, Ihr Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen (z.B. zum Betrieb eines Strommastes).

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