Courtagevertrag im Exposé: Ist das üblich? Vorgehen, Rechte & Pflichten beim Immobilienkauf
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Courtagevertrag im Exposé: Ist das üblich? Vorgehen, Rechte & Pflichten beim Immobilienkauf
Ich habe neulich als absoluter Neuling ein Exposé eines Hauses von einem Makler übersandt bekommen. Grundsätzlich sind wir an diesem Haus interessiert und würden es uns auch gerne mal anschauen.
Mich machte allerdings etwas stutzig, dass diesem Exposé gleich erstmal ein Vertrag beilag, in welchem darauf hingewiesen wurde, dass bei Vertragsabschluss (auch mündlich) im Laufe der Besichtigung oder danach grundsätzlich die Courtage fällig sei.
Dabei lag auch der Hinweis auf ein Gerichtsurteil, dass entschieden hätte, dass dieses Vorgehen auch bei Abschluss über Internet und so weiter rechtfest sei.
Grundsätzlich habe ich mit sowas ja kein Problem, aber die Vorgehensweise finde ich jedoch etwas "unseriös" und nicht unbedingt vertrauenserweckend. Ist das Standard? Liegt so etwas grundsätzlich einem Exposé anbei?
Danke Ihnen schon jetzt für Antworten und schöne Grüße!
Paeppie
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Ich verstehe Ihre Verunsicherung. Es ist nicht unüblich, dass Makler einem Exposé bereits einen Courtagevertrag beilegen. Dies dient dazu, die Provisionsansprüche des Maklers transparent darzulegen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, den Vertrag sofort zu unterschreiben. Nehmen Sie sich Zeit, den Vertrag in Ruhe zu prüfen. Achten Sie besonders auf die Höhe der Courtage, die Fälligkeitsbedingungen und die genauen Leistungen des Maklers.
Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn Sie den Courtagevertrag unterzeichnen oder dem Makler nach der Besichtigung bestätigen, dass Sie seine Dienste in Anspruch nehmen möchten und sich der Courtagepflicht bewusst sind. Ein bloßer Hinweis im Exposé reicht nicht aus.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Prüfen Sie den Courtagevertrag sorgfältig und vergleichen Sie Angebote verschiedener Makler, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Im Zweifelsfall holen Sie sich rechtlichen Rat ein.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Courtage
- Die Courtage ist die Provision, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet.
Verwandte Begriffe: Provision, Maklergebühr, Vermittlungsprovision - Exposé
- Ein Exposé ist eine ausführliche Beschreibung einer Immobilie, die von einem Makler erstellt wird. Es enthält in der Regel Fotos, Grundrisse, Lagepläne und Informationen zur Ausstattung und zum Zustand der Immobilie.
Verwandte Begriffe: Objektbeschreibung, Verkaufsunterlagen, Immobilienangebot - Maklervertrag
- Ein Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Makler und einem Kunden (Verkäufer oder Käufer), in dem die Leistungen des Maklers und die Höhe der Courtage vereinbart werden.
Verwandte Begriffe: Vermittlungsvertrag, Provisionsvereinbarung, Maklerauftrag - Besichtigung
- Eine Besichtigung ist die Möglichkeit, eine Immobilie vor dem Kauf oder der Miete zu besichtigen. Sie dient dazu, sich einen persönlichen Eindruck von der Immobilie zu verschaffen und Fragen zu stellen.
Verwandte Begriffe: Objektbesichtigung, Immobilienbesichtigung, Vor-Ort-Termin - Kaufvertrag
- Der Kaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der den Kauf einer Immobilie regelt. Er enthält alle wichtigen Details zum Kauf, wie z.B. den Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen und den Übergabetermin.
Verwandte Begriffe: Immobilienkaufvertrag, Grundstückskaufvertrag, notarieller Vertrag - Alleinauftrag
- Ein Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, der dem Makler das exklusive Recht einräumt, die Immobilie zu verkaufen. Der Eigentümer darf während der Laufzeit des Alleinauftrags keinen anderen Makler beauftragen.
Verwandte Begriffe: Exklusivauftrag, qualifizierter Alleinauftrag, einfacher Maklerauftrag - Bestellerprinzip
- Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Im Mietbereich gilt das Bestellerprinzip bereits seit 2015.
Verwandte Begriffe: Provisionspflicht, Maklergebühr, Vermittlungsprovision
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich einen Courtagevertrag unterschreiben, bevor ich ein Haus besichtige?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Courtagevertrag vor der Besichtigung zu unterzeichnen. Der Makler kann Ihnen den Vertrag zwar vorlegen, aber Sie haben das Recht, ihn in Ruhe zu prüfen und sich erst später zu entscheiden. - Was passiert, wenn ich den Courtagevertrag nach der Besichtigung unterschreibe?
Wenn Sie den Courtagevertrag nach der Besichtigung unterzeichnen, verpflichten Sie sich zur Zahlung der Courtage, falls Sie die Immobilie kaufen. Achten Sie darauf, dass die im Vertrag genannten Leistungen des Maklers auch tatsächlich erbracht wurden. - Kann ich die Courtage verhandeln?
Ja, die Courtage ist grundsätzlich verhandelbar. Sprechen Sie mit dem Makler über die Höhe der Provision und versuchen Sie, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. - Was ist, wenn der Makler mir den Courtagevertrag erst kurz vor der Unterschrift des Kaufvertrags vorlegt?
Das ist unüblich und kann problematisch sein. Sie sollten in diesem Fall darauf bestehen, den Courtagevertrag vorab in Ruhe prüfen zu können. Wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Höhe der Maklercourtage?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt eine gesetzliche Regelung zur Teilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer. In den meisten Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage. - Was ist ein qualifizierter Alleinauftrag?
Ein qualifizierter Alleinauftrag verpflichtet den Makler, sich aktiv um den Verkauf der Immobilie zu kümmern. Er muss beispielsweise regelmäßig Besichtigungen durchführen und den Eigentümer über seine Aktivitäten informieren. - Was ist ein einfacher Maklerauftrag?
Bei einem einfachen Maklerauftrag kann der Eigentümer die Immobilie auch selbst verkaufen oder andere Makler beauftragen. Der Makler erhält nur dann eine Provision, wenn er den Käufer vermittelt. - Was bedeutet "Bestellerprinzip"?
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Im Mietbereich gilt das Bestellerprinzip bereits seit 2015.
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Courtageanspruch: Exposé-Anfrage begründet Vergütungsanspruch
wenn Sie das Exposé angefragt haben- wovon ich ausgehe - ist die Lage eindeutig.
Dem Makler steht seine Courtage zu, wenn Sie kaufen, denn Er hat ihnen das Haus nachgewiesen.
Sie hätte ihm auch zugestanden, wenn er nichts dazu geschrieben hätte, denn nach Treu und Glauben können Sie nicht davon ausgehen, dass der Makler ausgerechnet für Sie umsonst arbeitet.
Die Beifügung der Rechtgrundlage ist sozusagen ein zusätzlicher Service, aber nicht erforderlich für das Entstehen des Vergütungsanspruchs.
Laienmeinung - keine Rechtsberatung -
Makler-Courtage: Transparente Information vor Besichtigung
ich sag ma so ...
ich sag ma so mir wäre es so lieber, als das er Sie NACH der Besichtigung bi der Sie gesagt haben "oh ja das nehme ich" erst drauf hingewiesen hätte und sogleich die Hand aufgeahlten hätte.
So wissen Sie genau was Sie erwartet und was Sie bei der Besichtigung womöglich besser vermeiden sollten.
Ich find's so herum seriöser, als anders. -
Maklerleistung: Courtage als Lohn für Preisverhandlungen
Sehe ich auch so
Leider übersehen viele Zeitgenossen, das auch der Makler eine Leistung erbringt und zum Schluss einen Lohn, also die Courtage haben möchte, die ihm auch zusteht. Dem Maklerberuf haftet durch einige schwarze Schafe ein nicht sehr positives Berufsbild an. Aber glauben Sie mir, der größte Teil arbeitet anständig. Dazu gehört auch, seine Courtageforderung vor der Leistungserbringung dem Kunden zu unterbreiten. Nur dann wird ihm der Richter im Streitfall diese auch zugestehen, was aus einer (zu) verbraucherfreundlichen Rechtsprechung entstanden ist.
Ich bin froh, das Ihr Makler Sie informiert hat und nicht in 14 Tagen erst ein Beitrag erscheint "Mein Makler möchte plötzlich Geld".
Wichtig wäre noch, das der Makler erfolgsbezogen arbeitet, also nur wenn Sie die von ihm nachgewiesenen (Adresse- und Eigentümernennung genügen) oder vermittelte (wird aktiv, besichtigt, führt Preisverhandlungen etc.) Immobilie erwerben, steht ihm Courtage zu. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Courtagevertrag im Exposé: Rechte und Pflichten beim Immobilienkauf
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Courtagevertrag, der einem Exposé beiliegt, üblich ist und welche Rechte und Pflichten daraus für Käufer und Makler entstehen. Einigkeit besteht, dass ein Vergütungsanspruch für den Makler entsteht, wenn das Haus durch ihn nachgewiesen wurde. Transparente Information über die Courtage vor der Besichtigung wird als seriös betrachtet. Die Leistung des Maklers, insbesondere Preisverhandlungen, rechtfertigt die Courtage.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Makler-Courtage: Transparente Information vor Besichtigung wird betont, dass die frühzeitige Information über die Courtagepflicht als seriöser angesehen wird, als wenn der Makler erst nach der Besichtigung die Hand aufhält.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Courtageanspruch: Exposé-Anfrage begründet Vergütungsanspruch erklärt, dass der Courtageanspruch entsteht, wenn das Haus durch den Makler nachgewiesen wurde, unabhängig davon, ob ein Vertrag beiliegt.
👉 Handlungsempfehlung: Vor einer Besichtigung sollte man sich über die Courtagepflicht informieren und klären, welche Leistungen der Makler erbringt. Der Beitrag Maklerleistung: Courtage als Lohn für Preisverhandlungen unterstreicht die Bedeutung der Maklerleistung, insbesondere bei Preisverhandlungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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