VOB/B § 6 Nr. 5 Abrechnung: So setzen Sie Ihre Vergütung als Auftragnehmer durch!
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Als neuer Selbstständiger im Baugewerbe ist die korrekte Abrechnung nach VOBAbk./B § 6 Nr. 5 entscheidend. Ich empfehle Ihnen, sich zunächst mit dem genauen Wortlaut des Paragraphen vertraut zu machen. Dieser regelt die Vergütung bei Änderungen des Bauentwurfs oder anderer Anordnungen des Auftraggebers.
Wichtig ist, dass Sie Ihre tatsächlich entstandenen Kosten detailliert dokumentieren. Dazu gehören Materialkosten, Lohnkosten und Gerätekosten. Diese Dokumentation ist die Grundlage für die Abrechnung Ihrer Vergütung.
Die Abrechnung erfolgt nicht zwingend nach den vereinbarten Einheitspreisen. Stattdessen haben Sie Anspruch auf eine Vergütung, die Ihre Selbstkosten und einen angemessenen Zuschlag für Gemeinkosten und Gewinn berücksichtigt.
Ich rate Ihnen, sich bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten von einem erfahrenen Baurechtler oder einem Bausachverständigen beraten zu lassen. Diese können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche korrekt zu berechnen und durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein Bautagebuch, in dem Sie alle relevanten Informationen und Kosten festhalten. Dies dient als Nachweisgrundlage für Ihre Abrechnung nach VOB/B § 6 Nr. 5.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/B § 6 Nr. 5
- Regelt die Vergütung bei Änderungen des Bauentwurfs oder zusätzlichen Leistungen. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung der Selbstkosten zuzüglich Zuschläge.
Verwandte Begriffe: Nachtrag, Bauvertrag, Leistungsänderung - Selbstkosten
- Alle Kosten, die durch die Leistungserbringung entstehen (Material, Lohn, Geräte). Dienen als Basis für die Vergütungsberechnung.
Verwandte Begriffe: Einzelkosten, Gemeinkosten, Herstellkosten - Einheitspreis
- Preis pro Mengeneinheit einer Leistung (z.B. Euro pro m²). Kann bei Änderungen als Orientierung dienen, ist aber nicht bindend.
Verwandte Begriffe: Festpreis, Stundenlohn, Vergütung - Nachtrag
- Zusätzliche Vereinbarung zum Bauvertrag, die Änderungen oder Ergänzungen regelt. Oft notwendig bei Leistungen nach VOB/B § 6 Nr. 5.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Änderungsanordnung - Bautagebuch
- Dokumentation des Bauablaufs, der Leistungen und der Kosten. Wichtiges Beweismittel bei Streitigkeiten.
Verwandte Begriffe: Baudokumentation, Leistungsnachweis, Beweissicherung - Vergütung
- Der finanzielle Ausgleich für die erbrachte Leistung. Bei VOB/B § 6 Nr. 5 basierend auf Selbstkosten und Zuschlägen.
Verwandte Begriffe: Lohn, Honorar, Entgelt - Bauvertrag
- Vertragliche Grundlage für Bauleistungen. Regelt Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was regelt VOB/B § 6 Nr. 5?
VOB/B § 6 Nr. 5 regelt die Vergütung des Auftragnehmers, wenn sich der Bauentwurf ändert oder der Auftraggeber zusätzliche Leistungen anordnet. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, die seine Selbstkosten und einen angemessenen Zuschlag berücksichtigt. - Wie berechne ich meine Vergütung nach VOB/B § 6 Nr. 5?
Die Vergütung berechnet sich auf Basis Ihrer tatsächlich entstandenen Kosten (Selbstkosten). Dazu gehören Materialkosten, Lohnkosten, Gerätekosten und sonstige Aufwendungen. Dokumentieren Sie alle Kosten detailliert und fügen Sie einen angemessenen Zuschlag für Gemeinkosten und Gewinn hinzu. - Muss ich nach den vereinbarten Einheitspreisen abrechnen?
Nein, bei Änderungen des Bauentwurfs oder zusätzlichen Leistungen müssen Sie nicht zwingend nach den vereinbarten Einheitspreisen abrechnen. Sie haben Anspruch auf eine Vergütung, die Ihre Selbstkosten und einen angemessenen Zuschlag berücksichtigt. Die Einheitspreise können jedoch als Orientierung dienen. - Was ist, wenn der Auftraggeber meine Abrechnung nicht akzeptiert?
Wenn der Auftraggeber Ihre Abrechnung nach VOB/B § 6 Nr. 5 nicht akzeptiert, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen und Ihre Position erläutern. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. - Welche Rolle spielt das Bautagebuch bei der Abrechnung nach VOB/B § 6 Nr. 5?
Das Bautagebuch ist ein wichtiges Dokument, um Ihre tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten nachzuweisen. Führen Sie das Bautagebuch sorgfältig und detailliert, um im Streitfall Ihre Ansprüche belegen zu können. - Was sind Selbstkosten?
Selbstkosten sind alle Kosten, die direkt oder indirekt durch die Ausführung einer Leistung entstehen. Dazu gehören Materialkosten, Lohnkosten, Gerätekosten, Transportkosten, Energiekosten und sonstige Aufwendungen. Die Selbstkosten bilden die Grundlage für die Berechnung der Vergütung nach VOB/B § 6 Nr. 5. - Was ist ein angemessener Zuschlag?
Ein angemessener Zuschlag ist ein Aufschlag auf die Selbstkosten, der die Gemeinkosten des Unternehmens und den Gewinn berücksichtigt. Die Höhe des Zuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Leistung, dem Wettbewerb und der Risikobereitschaft des Unternehmens. - Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche nach VOB/B § 6 Nr. 5 geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach VOB/B § 6 Nr. 5 beträgt in der Regel zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Es ist wichtig, die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um eine Verjährung zu vermeiden.
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VOB/B: Abrechnung nach Vertragspreisen bei Unterbrechung
meine lesart
Moin,
keine VOBAbk./B im Hause?
Da können Sie ohne Hörensagen folgendes lesen:
Wird die Ausführung für voraussichtlich längere Dauer unterbrochen, ohne dass die Leistung dauernd unmöglich wird, so sind die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen ...
(Anmerkung:) haben Sie einen Einheitspreisvertrag, dann die tatsächlich und bislang erbrachten Massen/Mengen nach diesen Preisen abrechnen.
... und außerdem die Kosten zu vergüten, die dem Auftragnehmer bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind.
(Anmerkung:) Haben Sie zusätzlich noch Werkstoffe eingekauft, die explizit für dieses Bauvorhaben verwendet werden soll (t) en, dann sind diese vom AGAbk. ebenfalls zu vergüten. Die noch nicht geleisteten Lohnanteile hingegen nicht.
Wenn ich das Wort "Kosten" lese, dann wage ich mal per Definition zu bezweifeln, dass einkalkulierte Gewinne oder Überschüsse ebenfalls für den zweiten Teil zu vergüten sind.
Grüße
Stefan Ibold -
VOB/B – Bezugsquelle: Archifee für Details zur Abrechnung
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Problem: VOB/B Abrechnung bei Pauschalpreisvertrag
Habe aber einen Pauschalpreisvertrag mit dem Kunden abgeschlossen
Das ist doch mein Problem. Ich habe aber gelesen, dass ich mich falsch ausgedrückt hatte in meiner Frage. -
VOB: Abrechnung Pauschalpreisvertrag – Aufmaß als Basis
VOB:
Heiermann, Riedl, Rusam, Handkommentar zur VOBAbk., 10. Auflage 2003, § 6 Rdnr. 32:
"Beim Pauschalpreisvertrag ist unter Vergleich der durch Aufmaß zu ermittelnden Teilleistung zur Gesamtleistung die Vergütung zu ermitteln, soweit sich nicht aus dem Angebot Anhaltspunkte für die Berechnung der Einzelleistung ergeben. "
Also:
Aufmaß der bisher erbrachten Leistungen fertigen; für die Teilleistung eine Quote zum Verhältnis erbrachte und noch nicht erbrachte Leistungen bilden; diese Quote auf den Pauschalpreis anwenden. Sind also beispielsweise von 100 % Leistung 45 % erbracht, sind auch 45 % der Pauschalvergütung abzurechnen. Ausnahme jedoch: Ihnen sind weitere nachweisbare Kosten entstanden, die dann hinzuzurechnen sind (s. Antwort oben). -
VOB/B Abrechnung: Quote erbrachter Leistungen ermitteln
Wie lege ich die Quote fest?
Also, um das nochmal zu resümieren: Alle von mir erbrachten Leistungen aufmessen. Dann habe ich Massen. Wie komme ich denn nun zu der Feststellung, ob ich 45 % oder 49,5 % erbracht habe? Dürfte das nicht ein Ansatzpunkt sein, bei dem der Kunde eine Angriffsfläche gegen mich hat? Ich bin da noch nicht viel schlauer. Es wäre schön, wenn Sie mir, Herr Dr. Siegel, etwas ausführlicher darauf Antworten würden. Vielen Danke! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).VOB/B § 6 Nr. 5: Abrechnung und Vergütung im Bauvertrag
💡 Kernaussagen: Bei Unterbrechung der Bauausführung erfolgt die Abrechnung nach Vertragspreisen. Bei Pauschalpreisverträgen dient das Aufmaß der erbrachten Teilleistung als Basis für die Vergütung. Die Ermittlung der Leistungsquote kann jedoch zu Streitigkeiten führen. Die VOBAbk./B ist relevant für die Abrechnung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bei Pauschalpreisverträgen ist die korrekte Ermittlung der Teilleistung entscheidend, wie im Beitrag VOB: Abrechnung Pauschalpreisvertrag – Aufmaß als Basis erläutert wird. Dies kann eine Angriffsfläche für den Kunden bieten, wenn die Quote unklar ist.
✅ Zusatzinfo: Die Abrechnung nach VOB/B § 6 Nr. 5 betrifft die Vergütung von Leistungen, wenn die Ausführung unterbrochen wird. Im Beitrag VOB/B: Abrechnung nach Vertragspreisen bei Unterbrechung wird auf die Abrechnung nach Vertragspreisen hingewiesen.
📊 Fakten/Zahlen: Die Ermittlung der prozentualen Leistungserbringung (z.B. 45% oder 49,5%) ist ein kritischer Punkt bei der Abrechnung nach VOB/B § 6 Nr. 5, insbesondere bei Pauschalpreisverträgen. Die korrekte Aufmaßerstellung ist hierfür unerlässlich.
👉 Handlungsempfehlung: Erstellen Sie ein detailliertes Aufmaß der erbrachten Leistungen, um die Grundlage für die Abrechnung zu schaffen. Beachten Sie die Hinweise zur Abrechnung bei Pauschalpreisverträgen im Beitrag VOB: Abrechnung Pauschalpreisvertrag – Aufmaß als Basis. Klären Sie Unklarheiten bezüglich der Leistungsquote frühzeitig mit dem Kunden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, Abrechnung, Vergütung, Selbstkosten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Zur WERKLOHN-Schlussrechnung des Unternehmers heißt es im VOBAbk./B Kommentar bei Ingenstau/Korbion; 15. Aufl. § 14, Rz. 17: …
- … zum Nachteil des Auftragnehmers unrichtig, hat er lediglich die ihm zustehende Vergütung noch nicht vollständig gefordert; also ist er grundsätzlich berechtigt, den Unterschiedsbetrag …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fliesen vom Bauträger: Abrechnung nach Wohnfläche? Kosten, Verschnitt & Vertragsprüfung
- … Fliesen: Abrechnung nach Wohnfläche? …
- … Fliesen vom Bauträger: Abrechnung nur nach Wohnfläche? Was bedeutet das für Verschnitt & Kosten …
- … Fliesen, Bauträger, Abrechnung, Wohnfläche, Verschnitt, Kosten, Bauvertrag, VOBAbk. …
- … Fliesen vom Bauträger: Abrechnung nach Wohnfläche …
- … auch kalkuliert. Nun gibt es den kleinen Passus im Vertrag (nach VOBAbk.), dass die Wohn- / Raumfläche für die Berechnung maßgebend ist. Darauf …
- … Die Abrechnung von Fliesen nach Wohnfläche durch den Bauträger kann zu Ungenauigkeiten führen, …
- … Prüfen Sie die VOBAbk.-Bestimmungen: Die VOB regelt Bauleistungen. Klären Sie, ob die Abrechnung nach …
- … Vertragsgestaltung: Achten Sie auf Klauseln, die den Bauträger begünstigen. Eine transparente Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch ist vorzuziehen. …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge zwischen …
- … Auftraggebern und Auftragnehmern festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baurecht, …
- … detaillierte Angaben zu den Leistungen, Preisen, Terminen und Gewährleistungen.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk., Baurecht …
- … Warum ist die Abrechnung von Fliesen nach Wohnfläche problematisch …
- … Die Abrechnung nach Wohnfläche berücksichtigt nicht den Verschnitt, der beim Verlegen von Fliesen entsteht. Auch Sockelfliesen oder spezielle Muster können den Bedarf erhöhen. Dadurch kann es zu einer Unterdeckung kommen, die zu Mehrkosten führt. …
- … Was ist der Unterschied zwischen Abrechnung nach Wohnfläche und nach tatsächlichem Verbrauch?Bei der Abrechnung nach …
- … Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Fliesenbedarf. Bei der Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch wird die tatsächlich verlegte Fliesenmenge (inklusive Verschnitt) berechnet. …
- … Was bedeutet VOBAbk.?VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die …
- … soll für Transparenz und Fairness sorgen. Es gibt verschiedene Teile der VOBAbk., die unterschiedliche Aspekte abdecken. …
- … auf der Abrechnung nach Wohnfläche besteht?Versuchen Sie, eine transparente Vereinbarung zu treffen, die den Verschnitt und eventuelle Mehrkosten berücksichtigt. Wenn keine Einigung möglich ist, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. …
- … Welche Rolle spielt der Fliesenleger bei der Abrechnung?Der Fliesenleger ist für die fachgerechte Verlegung der Fliesen verantwortlich. …
- … und den Verschnitt minimieren. Seine Expertise kann bei der Klärung von Abrechnungsfragen hilfreich sein. …
- … Eine detaillierte Vertragsprüfung, eine transparente Abrechnungsvereinbarung und die Einholung von Fachberatung können Sie vor unerwarteten Kosten schützen. Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich. …
- … Bauträger: Abrechnung nach Wohnfläche – Was ist im Preis enthalten? …
- … muss, damit ich nicht drauf zahle. Ist das vielleicht in der VOBAbk. verankert? …
- … Fliesenabrechnung: Raumgrößen als Grundlage – Was bedeutet das? …
- … oder gibt es dafür rechtliche Grundlagen. Oder wird sowas in der VOBAbk. geregelt? Ansonsten muss ich wohl mal auf Konfrontationskurs mit unserem Bauträger …
- … Fliesenabrechnung: Grundlagen zur VOBAbk. folgen …
- … VOBAbk. §2: Was gehört zur vertraglichen Leistung (Verschnitt)? …
- … die VOB sagt dazu …
- … § 2 - Vergütung …
- … das Ansinnen des Bauträgers eine zusätzliche Vergütung für den Versschnitt geltend zu machen ist unüblich und unseriös. Die …
- … Fliesen vom Bauträger: Abrechnung nach Wohnfläche – Kostenfallen vermeiden! …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rohbau Definition VOB: Welche Leistungen gehören dazu? Abschlagszahlung prüfen
- … Rohbau nach VOBAbk.: Definition & Leistungen …
- … Rohbau-Definition nach VOB gesucht? Welche Leistungen gehören dazu? Abschlagszahlung korrekt prüfen – jetzt …
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- … Rohbau Definition VOB: Welche Leistungen gehören dazu …
- … In einem Bauvertag nach VOBAbk. -zwischen einem Generalunternehmer (Generalunternehmer) und Privatperson (Bauherr, sachkundig in VOB unstrittig vorhanden) - wurde eine Abschlagszahlung nach Fertigstellung des Rohbaus …
- … Im Kontext eines Bauvertrags nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist die Definition des Begriffs 'Rohbau …
- … Abschlagszahlungen. Es gibt keine allgemeingültige, abschließende Definition des Rohbaus in der VOBAbk. selbst. Die konkreten Leistungen, die zum Rohbau gehören, sollten daher im …
- … VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) …
- … Die VOB ist ein Regelwerk für Bauverträge, das die Rechte und Pflichten …
- … von Bauherren und Bauunternehmen regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, …
- … Sie dient als Grundlage für die Ausführung der Arbeiten und die Abrechnung.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauplan, Soll-Beschaffenheit. …
- … Was genau bedeutet 'Rohbau' im Sinne der VOBAbk.?Der Rohbau umfasst die wesentlichen tragenden Elemente eines Gebäudes, wie Fundamente, …
- … Dachstuhl. Die genaue Definition sollte im Bauvertrag festgelegt sein, da die VOBAbk. selbst keine abschließende Definition liefert. …
- … Rechte und Pflichten des Bauherrn nach VOBAbk.Überblick über die wichtigsten Regelungen der VOB/B. …
- … Rohbau Definition nach VOBAbk.: Leistungen und Abschlagszahlung …
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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