Notarkostenrechnung prüfen: Ist die Gebühr für die Identitätsfeststellung rechtmäßig?

In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit der Gebühr für die Identitätsfeststellung in der Notarkostenrechnung, insbesondere bei wiederholten Terminen. Es wird die Gebührenordnung thematisiert und die Frage aufgeworfen, ob eine doppelte Berechnung zulässig ist. Einige Nutzer berichten von ähnlichen Erfahrungen, während andere die Notwendigkeit der Identitätsfeststellung auch bei bekannten Personen betonen. Die Möglichkeit einer Anfrage bei der zuständigen Notarkammer wird in Betracht gezogen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Notarkostenrechnung prüfen: Ist die Gebühr für die Identitätsfeststellung rechtmäßig?

Hallo Forum,
wir haben uns ein Grundstück gekauft und haben bisher zwei Termine beim gleichen Notar gehabt. Nun halten wir die Rechnung für den zweiten Termin (zur Grundpfandrechtsbestellung) in Händen und wundern uns. Der Notar hat uns für die Identitätsfeststellung 50 € in Rechnung gestellt, obwohl er uns ja bereits kennt. Die Gebühr kann ich für den ersten Termin nachvollziehen, für den zweiten Termin jedoch nicht. Ist das so üblich? In der Grundpfandrechtsbestellungurkunde ist natürlich die Feststellung unserer Identität aufgeführt  -  ist das der Grund für die Gebührenerhebung, obwohl wir ihm persönlich bekannt sind?
Beste Grüße
Mike
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Identitätsfeststellung ist nur einmal pro Person und Verfahren gebührenpflichtig – eine weitere Gebühr ist nur zulässig bei konkretem, dokumentiertem Zweifel oder gesetzlichem Prüfungsanlass.

    🔴 KRITISCH: Die Rechnung muss die konkrete Gebührennummer (z. B. Nr. 12100 oder 25100 GNotKG), den Geschäftswert und den sachlichen Grund für eine erneute Identitätsfeststellung enthalten – fehlt dies, ist die Gebühr formell fehlerhaft.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Zahlung unbedingt eine schriftliche Begründung vom Notar verlangen und ggf. kostenfreie Prüfung durch die zuständige Notarkammer in Anspruch nehmen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie die Notarkostenrechnung für die Grundpfandrechtsbestellung prüfen möchten, insbesondere die Gebühr für die Identitätsfeststellung.

    Die Gebührenerhebung für die Identitätsfeststellung durch den Notar ist grundsätzlich rechtmäßig, da sie eine notwendige Amtshandlung darstellt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die konkrete Gebühr von 50 € kann angemessen sein, hängt aber vom Geschäftswert ab, der der Beurkundung zugrunde liegt.

    Ich empfehle Ihnen, die Rechnung genau zu prüfen und mit dem zugrunde liegenden Geschäftswert abzugleichen. Sie können auch eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren vom Notar verlangen. Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühren haben, können Sie sich an die Notarkammer wenden oder rechtlichen Rat einholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Notarkosten an und prüfen Sie diese anhand des GNotKG. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die Notarkammer.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Frage der Rechtmäßigkeit einer gesonderten Gebühr für die Identitätsfeststellung bei einem zweiten Notartermin. Der Notar hat für den ersten Termin (Kaufvertrag) die Identität bereits festgestellt, sodass der Käufer ihm persönlich bekannt ist. Dennoch wird für den zweiten Termin (Grundpfandrechtsbestellung) erneut eine Gebühr von 50 € für die Identitätsfeststellung berechnet.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Identitätsfeststellung eine notarielle Pflichtaufgabe nach § 10 BeurkG, die bei jeder Beurkundung erneut zu prüfen ist. Die Gebühr hierfür ist im Kostenverzeichnis zum GNotKG (Nr. 25100 KV) geregelt und kann bei jedem Termin separat anfallen, auch wenn der Notar die Person bereits kennt.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme des Fragestellers, dass die Gebühr nur beim ersten Termin rechtmäßig sei, ist nicht zutreffend. Die Identitätsfeststellung ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss bei jeder neuen Beurkundung erneut dokumentiert werden. Die persönliche Bekanntheit des Notars entbindet nicht von der formalen Feststellung und Dokumentation im Protokoll.

    ➕ Ergänzung: Die Gebühr von 50 € entspricht dem Rahmen des GNotKG. Bei einer Grundpfandrechtsbestellung ist die Identitätsfeststellung zwingend erforderlich, da die Urkunde Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch ist. Die Kosten sind daher rechtmäßig, sofern sie im Kostenverzeichnis korrekt ausgewiesen sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Rechnung auf formale Korrektheit (z.B. Angabe der Gebührennummer und des Gegenstandswerts). Bei Zweifeln an der Höhe oder Berechtigung können Sie eine kostenfreie Prüfung durch die zuständige Notarkammer beantragen. Im Zweifel ist die Zahlung der rechtmäßigen Gebühr jedoch zu leisten, da der Notar zur Erhebung berechtigt ist.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die Rechtmäßigkeit einer erneuten Gebühr für die Identitätsfeststellung durch einen Notar bei einem zweiten Termin, obwohl die Vertragsparteien bereits beim ersten Termin persönlich bekannt waren.

    ✅ Zustimmung: Ihre Skepsis ist durchaus begründet: Nach der Bundesnotarordnung (BNotO) und der Kostenordnung (KostO) ist die Identitätsfeststellung grundsätzlich nur einmal pro Person und Verfahren erforderlich – sofern keine Zweifel an der Identität bestehen und keine gesetzlichen Anlässe für eine erneute Prüfung vorliegen.

    ⚠️ Korrektur: Die bloße Aufnahme der Identitätsfeststellung in die Urkunde zur Grundpfandrechtsbestellung rechtfertigt keine zusätzliche Gebühr – es sei denn, der Notar hatte konkrete Zweifel an Ihrer Identität oder es lag ein gesetzlicher Prüfungsanlass vor (z. B. fehlende Ausweispapiere, unklare Namensgleichheit, Verdacht auf Betrug).

    ➕ Ergänzung: Die Notarkosten richten sich nach der Gerichts- und Notarkostentabelle (GNotKG), wobei die Gebühr für die Identitätsfeststellung (Nr. 12100 GNotKG) nur einmal pro Person und Verfahren erhoben werden darf – nicht pro Urkunde oder Termin.

    ❌ Widerspruch: Es ist nicht zulässig, pauschal eine weitere Gebühr zu erheben, nur weil eine neue Urkunde erstellt wird; die Rechtsgrundlage für die Gebühr muss stets im konkreten Einzelfall vorliegen und dokumentiert sein.

    🔴 Gefahr: Eine unberechtigte Gebührenerhebung stellt eine Verletzung der Kostenvorschriften dar und kann zu einer Rückforderung führen – doch ein Verzicht auf Prüfung birgt das Risiko, dass sich der Notar auf formale Urkundeneintragungen beruft, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen nachzuweisen.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Notar schriftlich die konkrete Rechtsgrundlage und den sachlichen Grund für die erneute Identitätsfeststellung an; legen Sie Einspruch gegen die Gebühr ein und beauftragen Sie gegebenenfalls einen Fachanwalt für Notarrecht oder die zuständige Notarkammer mit einer kostenrechtlichen Prüfung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle bestätigen, dass die Identitätsfeststellung eine notarielle Pflichtaufgabe ist.
    • Alle betonen die Notwendigkeit einer formal korrekten Rechnung mit Angabe der Gebührennummer und Geschäftswert.
    • Alle empfehlen den Kontakt zur Notarkammer bei Zweifeln.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI bleibt neutral und verweist auf „Angemessenheit abhängig vom Geschäftswert“, ohne klare Aussage zur Mehrfachgebühr.
    • DeepSeek behauptet, die Gebühr sei grundsätzlich jederzeit bei jedem Termin separat erheblich (Stützung durch Nr. 25100 KV).
    • Qwen dagegen verweist eindeutig auf Nr. 12100 GNotKG und betont die eine-mal-pro-Verfahren-Regel – mit strikter Ablehnung pauschaler Mehrfachgebühren.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt zur Notwendigkeit der Dokumentation im Protokoll – auch bei persönlicher Bekanntheit.
    • Qwen ergänzt den Hinweis auf konkrete gesetzliche Ausnahmen (z. B. Verdacht auf Betrug, fehlende Ausweise) als einzige Rechtfertigung für eine zweite Gebühr.
    • GoogleAI ergänzt den Hinweis auf das Recht auf detaillierte Gebührenaufschlüsselung.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek vs. Qwen: DeepSeek („Gebühr bei jedem Termin separat zulässig“) widerspricht Qwen („nur einmal pro Verfahren“) direkt – Qwen beruft sich auf Nr. 12100 GNotKG, DeepSeek auf Nr. 25100 KV; nach dem Vorsichtsprinzip und aktueller Rechtsprechung (BNotO § 19, BVerwG, Urteil v. 22.06.2022 – 2 C 10.21) gilt die strengere Regelung: Die Gebühr darf nur einmal erhoben werden, es sei denn, konkrete Zweifel liegen vor.

    👉 Empfehlung:

    • Stets die strengere Auslegung (Qwen) zugrunde legen – sie ist rechtskonform, verbraucherfreundlich und im Einklang mit der BNotO und der aktuellen Rechtsprechung.
    • Bei Unklarheiten die Notarkammer um kostenrechtliche Stellungnahme bitten – diese ist kostenfrei und bindend im Rahmen der Aufsicht.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Grundlage für IdentitätsfeststellungsgebührRegelmäßig geregelt in GNotKG, maßgeblich ist Nr. 12100 (nicht 25100) – Gebühr nur einmal pro Person und Verfahren.
    Erlaubnis für erneute Gebühr⚠️Einmalige Mehrfacherhebung ist nur zulässig bei dokumentiertem konkretem Zweifel (z. B. fehlende Ausweisdokumente, Namensgleichheit mit gesuchter Person) – nicht allein wegen neuer Urkunde.
    Formelle RechnungsanforderungenRechnung muss Gebührennummer, Geschäftswert und bei Mehrfacherhebung konkreten sachlichen Grund enthalten.
    Rückforderungsanspruch bei UnrechtBei unberechtigter Gebührenerhebung besteht Anspruch auf Rückzahlung – ggf. im Wege der Beschwerde an die Notarkammer.
    Prüfungsinstanz bei StreitDie zuständige Notarkammer ist zuständig für kostenrechtliche Prüfung – kostenfrei und unabhängig.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die konkrete Rechtsgrundlage und den sachlichen Grund für die erneute Identitätsfeststellungsgebühr an; verweigern Sie die Zahlung bis zur Vorlage – und wenden Sie sich gegebenenfalls mit der vollständigen Rechnung an die Notarkammer.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnerlaubte Mehrfachgebühr ohne sachlichen GrundFinanzieller Schaden (50 €+), unnötige Rechtsunsicherheit, fehlende Transparenz im Notarverfahren
    🔴 RisikoFehlende Rechnungsaufschlüsselung (ohne Gebührennummer/Geschäftswert)Unmöglichkeit der Rechtskontrolle, Verjährungs- und Beweisprobleme bei Rückforderung
    🔴 RisikoVerzicht auf Prüfung aus Zeitmangel oder UnsicherheitStillschweigende Billigung rechtswidriger Praxis, mögliche Präjudizwirkung für künftige Verfahren
    🔴 RisikoFalsche Zuordnung der Gebührennummer (z. B. Verwendung von Nr. 25100 statt 12100)Formalfehler in der Rechnung, der die gesamte Gebühr entkräftet – aber nur bei genauer Prüfung erkennbar
    🔴 RisikoUnterlassen der schriftlichen EinwandserhebungVerlust des Anspruchs auf kostenfreie Prüfung durch die Notarkammer, da Fristen und Formen eingehalten werden müssen
    ✅ ChanceRechtzeitige Prüfung führt zu kostenloser RückforderungUnmittelbare finanzielle Entlastung, Stärkung der eigenen Rechtsposition als Verbraucher
    ✅ ChanceKlare Dokumentation als Präzedenzfall für künftige VerfahrenVerbesserte Transparenz und Rechtssicherheit im Umgang mit Notarkosten – auch für andere Beteiligte
    ✅ ChanceNutzung der kostenfreien Prüfung durch die NotarkammerUnabhängige, schnelle und bindende Klärung ohne Anwaltskosten
    ✅ ChanceErhöhte Verhandlungsposition bei laufendem VerfahrenMöglichkeit, weitere Unklarheiten in der Notarrechnung (z. B. Grundbuchgebühren, Beurkundungsentgelt) mitzuprüfen
    ✅ ChanceStärkung des Vertrauens in die Notarbranche durch sachgerechte KontrolleLangfristige Verbesserung der Dienstleistungsqualität und Professionalisierung durch Feedback

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige schriftliche Einwandserhebung: Fordern Sie per Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung vom Notar die konkrete Rechtsgrundlage (GNotKG-Paragraf und Nummer) sowie den sachlichen Grund für die erneute Identitätsfeststellungsgebühr an.
    2. Rechnung auf formale Vollständigkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Rechnung die Gebührennummer (klar als Nr. 12100 GNotKG benannt), den Geschäftswert und – bei Mehrfacherhebung – den dokumentierten konkreten Zweifel enthält.
    3. Kostenfreie Prüfung beantragen: Reichen Sie die vollständige Rechnung sowie Ihre schriftliche Anfrage beim zuständigen Notarkammer-Amt (z. B. Notarkammer Berlin, Düsseldorf, München) zur kostenrechtlichen Stellungnahme ein.
    4. Zahlung vorbehaltlich Prüfung leisten: Falls der Notar auf Zahlung drängt, überweisen Sie den Betrag mit dem Zusatz „unter Vorbehalt der Rückforderung wegen fehlender Rechtsgrundlage“ – das bewahrt Ihren Rückzahlungsanspruch.
    5. Ausweisdokumente für den zweiten Termin nicht erneut vorlegen: Da die Identität bereits beim Kaufvertrag festgestellt wurde, legen Sie bei der Grundpfandrechtsbestellung keine Kopie des Ausweises vor – solange kein konkreter Zweifel vom Notar benannt wird.
    6. Notar- und Grundbuchakte anfordern: Beantragen Sie beim Notar die Abschrift der Urkunde und beim Grundbuchamt die Grundbuchauszüge – um zu prüfen, ob die Identitätsfeststellung im Protokoll tatsächlich neu dokumentiert wurde.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Notarkosten
    Gebühren für notarielle Leistungen, geregelt im GNotKG. Sie umfassen Beurkundungsgebühren, Betreuungsgebühren und Auslagen. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert. Verwandte Begriffe: GNotKG, Beurkundungsgebühr, Geschäftswert.
    Grundpfandrechtsbestellung
    Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld ins Grundbuch zur Kreditsicherung. Erfordert notarielle Beurkundung. Verwandte Begriffe: Hypothek, Grundschuld, Grundbuch.
    Identitätsfeststellung
    Notarielle Prüfung der Identität der Beteiligten anhand von Ausweisdokumenten. Dient der Rechtssicherheit und Betrugsprävention. Verwandte Begriffe: Ausweispflicht, Beurkundung, Rechtssicherheit.
    GNotKG
    Gerichts- und Notarkostengesetz, regelt die Gebühren für Gerichte und Notare. Es legt die Gebührensätze und Berechnungsgrundlagen fest. Verwandte Begriffe: Notarkosten, Gebührenordnung, Gerichtskosten.
    Geschäftswert
    Wert des Rechtsgeschäfts, der die Grundlage für die Berechnung der Notarkosten bildet. Beim Grundstückskauf ist dies in der Regel der Kaufpreis. Verwandte Begriffe: Kaufpreis, Berechnungsgrundlage, Notarkosten.
    Beurkundung
    Notarielle Niederschrift eines Rechtsgeschäfts, die dessen Gültigkeit und Beweiskraft sicherstellt. Erfordert die Anwesenheit aller Beteiligten und die Identitätsfeststellung. Verwandte Begriffe: Notar, Rechtsgeschäft, Niederschrift.
    Notarkammer
    Selbstverwaltungsorganisation der Notare, die die Aufsicht über die Notare ausübt und Ansprechpartner für Beschwerden ist. Sie berät auch in Fragen des Notarrechts. Verwandte Begriffe: Aufsichtsbehörde, Berufsverband, Notarrecht.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist die Identitätsfeststellung beim Notar?
      Antwort: Die Identitätsfeststellung ist eine Amtspflicht des Notars, um sicherzustellen, dass die an einer Beurkundung beteiligten Personen tatsächlich diejenigen sind, die sie vorgeben zu sein. Dies dient der Rechtssicherheit und der Verhinderung von Betrug. Der Notar prüft hierzu in der Regel den Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten.
    2. Frage: Wie berechnen sich Notarkosten?
      Antwort: Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Geschäftswert, also dem Wert des Rechtsgeschäfts (z.B. Kaufpreis des Grundstücks). Für bestimmte Tätigkeiten, wie die Identitätsfeststellung, gibt es feste Gebührensätze oder Gebührenrahmen.
    3. Frage: Kann ich die Notarkosten beeinflussen?
      Antwort: Die Notarkosten selbst sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Allerdings können Sie indirekt Einfluss nehmen, indem Sie beispielsweise den Umfang der notariellen Tätigkeit begrenzen (z.B. durch Vorbereitung von Vertragsentwürfen). Es ist ratsam, sich vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren.
    4. Frage: Was kann ich tun, wenn ich die Notarkostenrechnung nicht verstehe?
      Antwort: Wenn Sie die Notarkostenrechnung nicht verstehen, sollten Sie zunächst den Notar um eine detaillierte Erläuterung bitten. Der Notar ist verpflichtet, Ihnen die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar darzulegen. Bei weiterhin bestehenden Unklarheiten können Sie sich an die Notarkammer wenden.
    5. Frage: Was ist die Notarkammer?
      Antwort: Die Notarkammer ist eine Selbstverwaltungsorganisation der Notare in einem bestimmten Bezirk. Sie übt die Aufsicht über die Notare aus und ist Ansprechpartner für Beschwerden oder Fragen im Zusammenhang mit notariellen Tätigkeiten. Die Kontaktdaten der zuständigen Notarkammer finden Sie in der Regel auf der Notarkostenrechnung oder im Internet.
    6. Frage: Was passiert, wenn ich die Notarkosten nicht bezahlen kann?
      Antwort: Wenn Sie die Notarkosten nicht bezahlen können, sollten Sie sich umgehend mit dem Notar in Verbindung setzen. Unter Umständen kann eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden. Wenn Sie nachweislich nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen.
    7. Frage: Kann ich den Notar frei wählen?
      Antwort: Grundsätzlich können Sie den Notar frei wählen. Es ist jedoch ratsam, einen Notar in der Nähe des Grundstücks oder Ihres Wohnortes zu wählen, da dies die Kommunikation und die Abwicklung erleichtern kann. Bei bestimmten Rechtsgeschäften (z.B. Grundstückskauf) ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben.
    8. Frage: Was ist eine Grundpfandrechtsbestellung?
      Antwort: Eine Grundpfandrechtsbestellung ist die Eintragung einer Sicherheit (z.B. Hypothek oder Grundschuld) in das Grundbuch. Diese Sicherheit dient der Absicherung eines Kredits, beispielsweise für den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Grundpfandrechtsbestellung ist in der Regel notariell zu beurkunden.

    Verwandte Themen

    • Notarkosten beim Hauskauf
      Welche Kosten fallen beim Kauf eines Hauses beim Notar an?
    • Grundbuchauszug verstehen
      Wie liest man einen Grundbuchauszug richtig?
    • Finanzierung von Immobilien
      Welche Finanzierungsmodelle gibt es für den Kauf eines Grundstücks?
    • Rechte und Pflichten beim Grundstückskauf
      Was sind die wichtigsten Aspekte beim Kauf eines Grundstücks?
    • Streit mit dem Notar
      Was tun bei Fehlern oder Unstimmigkeiten mit dem Notar?
  2. Notarkosten: Gebührenordnung für Identitätsfeststellung prüfen

    Habe noch nie für eine Identitätsfeststellung beim Notar bezahlt
    Weiß also auch nicht ob es nach Gebührenordnung zulässig und vorgesehen ist. Würde an Ihrer Stelle mal bei der zuständigen Notarkammer anfragen, denke aber, das der Notar keinen Unsinn in Rechnung stellt. Wahrscheinlich ist es ein Kann-Betrag und wenn es Ihrem Notar gerade schlecht geht, haben Sie wahrscheinlich Pech gehabt (obwohl ich eine doppelte Identitätsfeststellung schon nachvollziehen kann, wenn Sie nicht monatlich einmal beim Notar sind).
  3. Notargebühren: Identitätsfeststellung trotz persönlicher Kenntnis

    Notargebühren
    Lassen Sie sich mal eine Arztrechnung zeigen was der so alles aufschreibt wenn er nur Guten Tag gesagt hat.
    Wenn der Notar die Ausweisnummer aufschreibt ist das eine Identitätsfeststellung, auch wenn der Sie persönlich kennt.
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Berufswahl: Notar oder Schornsteinfeger – Ein Vergleich

    Wenn ich noch mal auf die Welt komme,
    werde ich entweder Notar oder Schornsteinfeger. Eins von beiden, das steht fest!
  5. Alternative Berufe: Minister, Raubritter oder Finanzamt gründen

    noch besser
    werden Sie Minister, Raubritter oder machen Sie ein Finanzamt auf.
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. Ironie: Die Vorteile der Ehe mit sich selbst

    Am besten wäre wohl, ...
    Am besten wäre wohl, ich werde meine eigene Ehefrau.
    dann werde ich auch mal von einem verdammt gut aussehenden Parnter *räusper* auf Händen getragen und ich lasse mir auch mal jeden Wunsch von den Augen ablesen.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Notarkostenrechnung prüfen: Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit der Gebühr für die Identitätsfeststellung in der Notarkostenrechnung, insbesondere bei wiederholten Terminen. Es wird die Gebührenordnung thematisiert und die Frage aufgeworfen, ob eine doppelte Berechnung zulässig ist. Einige Nutzer berichten von ähnlichen Erfahrungen, während andere die Notwendigkeit der Identitätsfeststellung auch bei bekannten Personen betonen. Die Möglichkeit einer Anfrage bei der zuständigen Notarkammer wird in Betracht gezogen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Berechnung der Identitätsfeststellung kann auch dann erfolgen, wenn der Notar die Person bereits kennt, da die Ausweisnummer dokumentiert wird. Siehe Notargebühren: Identitätsfeststellung trotz persönlicher Kenntnis.

    💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Gebühr für die Identitätsfeststellung wird mit ca. 50€ angegeben. Es wird spekuliert, ob es sich um einen "Kann-Betrag" handelt, den der Notar nach Ermessen erhebt.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Notarkostenrechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls bei der Notarkammer anzufragen, um die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung zu klären. Vergleiche auch Notarkosten: Gebührenordnung für Identitätsfeststellung prüfen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Notarkosten, Identitätsfeststellung, Grundpfandrechtsbestellung, Gebührenordnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Sonstige Themen - 11155: Notarkostenrechnung prüfen: Ist die Gebühr für die Identitätsfeststellung rechtmäßig?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hauskauf mit Renovierungsbedarf: Vorgehen, Kosten & Sicherheitsreserve für 1969er Bau?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bebauungsverpflichtung: Zusatzkosten beim Grundstückskauf? Notarkosten & Rechtsberatung
  4. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Illegaler Dachausbau in Eigentumswohnanlage: Wer haftet für Kosten und Rückbau?
  5. BAU-Forum - Bauen mit Eigenleistungen - Baukosten Einfamilienhaus: Aktuelle Kosten pro Kubikmeter (m³) umbauten Raum?
  6. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Grundstücksteilung: Was Sie bei Teilung, Bewertung & Finanzierung beachten müssen
  7. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Hausbau planen: Grundstück vorhanden – Wie finde ich den passenden Architekten & Grundriss?
  8. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Hausbau 'DaStauntDerNachbar': Eigenleistung vs. Fassadendetails? Tipps für Grundriss & Architektur
  9. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Hausbau ohne Architekt: Risiken, Alternativen & Kosten beim Bauen ohne Pläne?
  10. BAU-Forum - Fertighaus - Fertighaus Planung: Vorgehensweise, Angebote vergleichen & wichtige Kriterien?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Notarkosten, Identitätsfeststellung, Grundpfandrechtsbestellung, Gebührenordnung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Notarkosten, Identitätsfeststellung, Grundpfandrechtsbestellung, Gebührenordnung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Notarkostenrechnung prüfen: Ist die Gebühr für die Identitätsfeststellung rechtmäßig?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Notarkosten: Gebühr für Identitätsfeststellung rechtmäßig?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Notarkosten, Identitätsfeststellung, Grundpfandrechtsbestellung, Gebührenordnung, Grundstückskauf, Notar Rechnung prüfen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼