Sandstein-Pfeiler online gekauft: Rechte, Vorgehen & Rückabwicklung bei Mängeln?
In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Der Thread behandelt den Onlinekauf eines Sandstein-Pfeilers über eine Internetauktion und die daraus resultierenden rechtlichen Fragen bezüglich Gewährleistung, Mängeln und Rückabwicklung. Diskutiert werden die Gültigkeit der Versandkosten, die Pflichten des Verkäufers und die Rechte des Käufers bei beschädigter Ware. Ein wichtiger Aspekt ist die Klärung, ob der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß verpackt hat und ob die Versandkosten gerechtfertigt sind.
⚠️ Wichtig/Achtung · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung
Sandstein-Pfeiler online gekauft: Rechte, Vorgehen & Rückabwicklung bei Mängeln?
Nach dem Austausch der Adressen stand der Verkäufer am nächsten Tag vor meiner Haustür und überraschte mich mit dem Stein. Zufällig kam er aus einem Ort nur 10 km entfernt. Meine Freude verschwand jedoch recht schnell. Er bestand auf Aushändigung des Gesamtpreises von 165 €. Ich gab ihm 140 €. Mehr hatte ich nicht. Er ließ den Stein da und will nächste Woche die anderen 25 € abholen. Stehen diese ihm zu? Wie ist euer Rechtsempfinden? Ich freue mich auf viele Meinungen.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige fotografische und video-basierte Dokumentation des Sandstein-Pfeilers bei Anlieferung – inkl. sämtlicher Oberflächen, Kanten, Basis und eventueller Transportschäden.
🔴 KRITISCH: Keine Zahlung der ausstehenden 25 € vor Vorliegen einer schriftlichen, vertraglich vereinbarten Nachforderung – ohne solche Vereinbarung ist die Forderung rechtlich ungegründet.
⚠️ WICHTIG: Prüfung der Auktionsbedingungen, Bestellbestätigung und ggf. Verkäuferkommunikation auf vertragliche Regelungen zu Gefahrenübergang, Mängelrügefrist und Zahlungsmodalitäten.
⚠️ WICHTIG: Bei Verdacht auf verborgene Mängel (Risse, Verwitterung, Frostschäden) unverzügliche Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Naturstein – nicht erst bei Montage.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie einen Sandstein-Pfeiler über eine Online-Auktion erworben haben und nun möglicherweise Probleme mit der Lieferung oder der Qualität des Steins haben. Da es sich um einen Online-Kauf handelt, haben Sie grundsätzlich Rechte, die Sie geltend machen können.
Wichtige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu prüfen:
- Zustand des Sandsteins: Dokumentieren Sie den Zustand des Steins (Fotos, Videos) bei der Anlieferung.
- Beschreibung in der Auktion: Vergleichen Sie den tatsächlichen Zustand mit der Beschreibung in der Auktion. Weicht der Stein erheblich ab, liegt ein Mangel vor.
- Gewährleistung: Bei Online-Käufen besteht in der Regel eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
- Widerrufsrecht: Prüfen Sie, ob ein Widerrufsrecht besteht und ob die Frist noch läuft.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie sich umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung und schildern Sie die Mängel. Fordern Sie Nacherfüllung (z.B. Reparatur oder Ersatzlieferung) oder, falls dies nicht möglich ist, eine Minderung des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Kaufs.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft einen Kaufvertrag über einen Sandstein-Pfeiler, der über eine Online-Auktion zustande kam. Der Käufer hat den Artikel ersteigert und der Verkäufer hat die Ware persönlich geliefert. Es besteht ein wirksamer Kaufvertrag, der durch Angebot und Annahme zustande gekommen ist.
✅ Zustimmung: Der Käufer hat den Stein erhalten und muss den vereinbarten Kaufpreis von 165 Euro zahlen. Die Zahlung von nur 140 Euro stellt eine Teilzahlung dar, die den Vertrag nicht vollständig erfüllt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme des Käufers, dass der Verkäufer kein Recht auf die restlichen 25 Euro habe, ist rechtlich nicht haltbar. Der Verkäufer hat einen vertraglichen Anspruch auf den vollen Kaufpreis, da die Lieferung erfolgt ist und keine Mängel vorgetragen wurden.
➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu prüfen, ob der Stein tatsächlich Mängel aufweist, die eine Minderung des Kaufpreises rechtfertigen könnten. Der Käufer hat im Text keine konkreten Mängel genannt, sondern nur von verschwundener Freude gesprochen. Ohne nachgewiesene Mängel besteht der volle Zahlungsanspruch.
👉 Handlungsempfehlung: Der Käufer sollte die ausstehenden 25 Euro zahlen, um eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Falls tatsächlich Mängel vorliegen, sollte er diese dokumentieren und dem Verkäufer schriftlich mitteilen. Bei Uneinigkeit kann eine Beratung durch eine Rechtsberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Kaufrecht in Anspruch genommen werden.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen Kaufvertrag über einen behauenen Sandstein-Pfeiler im Rahmen einer Online-Auktion, bei dem der Verkäufer den Stein persönlich anlieferte und nur einen Teilbetrag (140 €) entgegennahm, obwohl Verpackung und Versand mit 25 € gesondert ausgewiesen waren.
🔴 Gefahr: Der Verkäufer handelte ohne vorherige schriftliche Vereinbarung über Lieferbedingungen, Gefahrenübergang oder Zahlungsmodalitäten – dies birgt erhebliche Risiken für den Käufer, insbesondere bei schweren, unkontrollierten Baustoffen wie Sandstein, bei denen Transport-, Lagerungs- und Montageschäden nicht auszuschließen sind.
⚠️ Korrektur: Die 25 € für Verpackung und Versand sind grundsätzlich Teil des Kaufpreises und nicht nachträglich separat eintreibbar, sobald der Vertrag abgeschlossen und die Leistung (Übergabe des Steins) erbracht wurde – es sei denn, eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über Teilzahlung oder Nachforderung existiert, was hier nicht belegt ist.
➕ Ergänzung: Bei Baustoffen wie Sandstein besteht zudem ein erhöhtes Risiko für verborgene Mängel (z. B. Risse, Verwitterung, Frostempfindlichkeit), die erst bei Montage oder Witterungseinfluss sichtbar werden – eine nachträgliche Mängelrüge ist daher nur innerhalb der gesetzlichen Fristen (2 Jahre ab Übergabe) zulässig, aber nur bei ordnungsgemäßer Rüge und Nachweis.
✅ Zustimmung: Die Annahme des Steins ohne sofortige Mängelrüge stellt grundsätzlich eine stillschweigende Abnahme dar – dies schränkt spätere Gewährleistungsansprüche erheblich ein, insbesondere wenn keine offensichtlichen Mängel erkennbar waren.
❌ Widerspruch: Die Annahme, der Verkäufer könne die restlichen 25 € einfach nachträglich abholen, widerspricht den Grundsätzen des Kaufrechts: Ein Vertrag ist mit Übergabe und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises erfüllt – eine Nachforderung ist ohne vertragliche Grundlage unzulässig.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie umgehend den Zustand des Steins (Fotos, Zeitstempel), prüfen Sie die Auktionsbedingungen und die Bestellbestätigung auf vertragliche Vereinbarungen, und kontaktieren Sie bei Unsicherheit einen Fachanwalt für Zivilrecht oder einen Sachverständigen für Naturstein, um Ihre Rechte bei eventuellen Mängeln oder Rückabwicklung zu sichern.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die grundsätzliche Anwendbarkeit des deutschen Kaufrechts und der Gewährleistungspflicht bei Online-Käufen.
- Alle betonen die zentrale Bedeutung der Dokumentation (Fotos/Videos) bei der Anlieferung des Sandsteins.
- Alle sehen die Auktionsbeschreibung als vertragliche Grundlage für Mängelbeurteilung an.
⚠️ Abweichung:
- DeepSeek geht von einer vollständigen Erfüllung des Vertrags durch Lieferung aus und verlangt die Restzahlung von 25 €; GoogleAI und Qwen betonen hingegen, dass die Forderung nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig ist.
- GoogleAI spricht von einem „Widerrufsrecht“, während Qwen auf die Gewährleistungsfrist (2 Jahre) und DeepSeek auf die vertragliche Erfüllung abhebt – ohne Widerrufsrecht bei persönlicher Lieferung durch Verkäufer.
➕ Ergänzung:
- Qwen hebt erstmals das Risiko verborgener Naturstein-Mängel (Frostempfindlichkeit, Rissbildung) sowie die Notwendigkeit einer sachverständigen Begutachtung hervor – fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
- Qwen und GoogleAI thematisieren die Gefahren des Fehlens schriftlicher Liefer- und Gefahrenübergangsvereinbarungen – DeepSeek vernachlässigt diesen Aspekt.
❌ Widerspruch:
- Konkrete Rechtslage zur Restzahlung: DeepSeek: „Verkäufer hat Anspruch auf volle 165 €“ vs. Qwen: „Nachforderung ohne schriftliche Vereinbarung unzulässig“ vs. GoogleAI: „Prüfung der Auktionsbeschreibung, ggf. Minderung“. → Sicherste Einschätzung gemäß Vorsichtsprinzip: Keine Zahlung ohne klare vertragliche Grundlage (Qwen).
- Rechtsnatur der 25 €: DeepSeek sieht sie als Bestandteil des Kaufpreises an; Qwen klärt korrekt: sofern als „Verpackung und Versand“ separat ausgewiesen und nicht vorab vertraglich vereinbart, ist diese Position nachträglich nicht eintreibbar – GoogleAI bleibt hier unklar.
👉 Empfehlung:
- Bei Rechtsfragen zur Zahlungspflicht und Mängelrüge stets Qwens Analyse priorisieren – sie berücksichtigt am umfassendsten kaufrechtliche Besonderheiten bei Baustoffen und mangelnden Schriftformvoraussetzungen.
- Bei allgemeiner Verbraucherorientierung (Widerruf, Gewährleistung) ist Googles Ansatz hilfreich – aber nicht anwendbar, sobald der Verkäufer persönlich geliefert hat (kein Fernabsatz im Sinne des § 312b BGBAbk.).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Zahlungsanspruch für 25 € nach Lieferung ❌ Widerspruch DeepSeek: ja (vertraglich begründet); GoogleAI: unklar; Qwen: nein (fehlende schriftliche Vereinbarung). → KI-Konsens: ❌ Widerspruch, sicherste Position: Keine Zahlungspflicht ohne schriftliche Grundlage. Mängelrüge und Gewährleistung ✅ Konsens Alle drei Modelle: Dokumentation erforderlich, Auktionsbeschreibung maßgeblich, Gewährleistung grundsätzlich gegeben – Qwen ergänzt mit Frist (2 Jahre) und verborgenen Mängeln. Vertragliche Wirksamkeit ✅ Konsens Alle bestätigen Wirksamkeit des Kaufvertrags; Qwen betont zusätzlich fehlende schriftliche Lieferbedingungen als Risiko. Relevanz von Naturstein-eigenen Risiken ⚠️ Abwägung Nur Qwen thematisiert Frostempfindlichkeit, Verwitterung und Notwendigkeit sachverständiger Bewertung – GoogleAI und DeepSeek ignorieren diesen baufachlichen Aspekt vollständig. Rechtswirkung der stillschweigenden Abnahme ⚠️ Abwägung Qwen und GoogleAI: Abnahme ohne Rüge schränkt Gewährleistung ein; DeepSeek: sieht Abnahme als vertragliche Erfüllung. → KI-Konsens: ⚠️ Abwägung – Abnahme gilt, aber nicht als Ausschluss von Gewährleistung bei versteckten Mängeln. 👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie unverzüglich nach Anlieferung: Dokumentieren Sie den Zustand, prüfen Sie sämtliche Vertragsunterlagen auf schriftliche Vereinbarungen – und beauftragen Sie im Zweifel einen Sachverständigen für Naturstein, bevor Sie Zahlungen leisten oder die Ware montieren.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unbeobachtete Transportschäden am Sandstein (Abplatzungen, Risse) Verlust der Gewährleistungsansprüche bei fehlender sofortiger Rüge 🔴 Risiko Fehlende schriftliche Vereinbarung zu Gefahrenübergang und Lieferbedingungen Unklare Haftung bei Beschädigung während Transport/Lagerung 🔴 Risiko Verborgene Materialmängel (Frostschäden, Verwitterung, innere Rissbildung) Spätes Versagen des Pfeilers bei Montage oder Witterungseinfluss – hohe Nachbesserungskosten 🔴 Risiko Unberechtigte Nachforderung der 25 € ohne Vertragsgrundlage Rechtliche Auseinandersetzung, unnötige Kosten, Vertrauensverlust 🔴 Risiko Keine Dokumentation bei Übergabe Unmöglichkeit, Mängel nachzuweisen – Beweislastversagen zugunsten des Verkäufers ✅ Chance Rechtlich wirksame Mängelrüge innerhalb von 2 Jahren Möglichkeit der Nacherfüllung oder Rückabwicklung – volle Rechtsschutzwirkung ✅ Chance Vorliegen einer präzisen Auktionsbeschreibung mit Fotos Starker Beweis für offensichtliche Abweichungen (z. B. Farbe, Bearbeitung, Maße) ✅ Chance Zugang zu sachverständiger Natursteinbegutachtung Sicherstellung objektiver Bewertung und stichhaltiger Grundlage für rechtliche Schritte ✅ Chance Nutzung der Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung Kostenlose oder kostengünstige Einschätzung vor Klage – Vermeidung unnötiger Prozesse ✅ Chance Verhandlungsspielraum über faire Lösung (Ersatz, Minderung, Kulanz) Schnelle, kostenfreie Einigung ohne juristische Eskalation Orientierungshilfen
- Dokumentation vor Ort: Machen Sie bei der Anlieferung mindestens 12 hochauflösende Fotos (alle Seiten, Basis, Oberfläche, Kanten, eventuelle Beschädigungen) und ein 60-Sekunden-Video mit Zeitstempel – speichern Sie dies unverzüglich auf zwei getrennten Medien (Handy + Cloud).
- Vertragsunterlagen sammeln: Sammeln Sie Auktionsangebot, Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, sämtliche E-Mails mit dem Verkäufer – prüfen Sie, ob „Verpackung und Versand“ dort als gesonderter Posten oder Teil des Kaufpreises ausgewiesen ist.
- Keine Zahlung der 25 €: Leisten Sie keine weitere Zahlung, solange keine schriftliche Vereinbarung zur Nachforderung vorliegt – teilen Sie dem Verkäufer schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung) mit, dass Sie die Zahlungspflicht bestreiten.
- Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Naturstein (z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Zertifizierte Naturstein-Sachverständige – DGZNS) – vereinbaren Sie eine Vor-Ort-Begutachtung innerhalb von 5 Werktagen.
- Mängelrüge formlos, aber schriftlich: Sollten Mängel festgestellt werden, rügen Sie diese unverzüglich per E-Mail mit Anhang der Dokumente – nennen Sie konkret Art, Ort und Ausmaß (z. B. „vertikaler Riss 12 cm lang an Nordseite, 3 mm breit“).
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale oder beim Rechtsberatungsdienst Ihrer Rechtsschutzversicherung – bringen Sie alle Unterlagen mit.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Kaufsache einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Übergabe der Ware) bestanden haben. Sie beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre für Neuwaren und ein Jahr für Gebrauchtwaren.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, vom Verkäufer die Beseitigung eines Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Der Käufer hat grundsätzlich das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung - Minderung
- Die Minderung ist das Recht des Käufers, den Kaufpreis herabzusetzen, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Verhältnis des Wertes der mangelhaften Sache zum Wert der mangelfreien Sache.
Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Wertminderung, Schadenersatz - Rücktritt
- Der Rücktritt ist das Recht des Käufers, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen kann oder will. Der Käufer erhält dann den Kaufpreis zurück und muss die Kaufsache zurückgeben.
Verwandte Begriffe: Vertragsrücktritt, Kaufpreiserstattung, Rückabwicklung - Sachmangel
- Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.
Verwandte Begriffe: Mangel, Fehler, Defekt - Online-Auktion
- Eine Online-Auktion ist eine Verkaufsform, bei der Waren oder Dienstleistungen über das Internet versteigert werden. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden.
Verwandte Begriffe: Internetauktion, Versteigerung, E-Commerce - Widerrufsrecht
- Das Widerrufsrecht ist das Recht des Verbrauchers, einen online geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 14 Tage) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Verwandte Begriffe: Rücktrittsrecht, Fernabsatzvertrag, Verbraucherschutz
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist Gewährleistung beim Online-Kauf?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre. - Was kann ich tun, wenn der Verkäufer sich weigert, den Mangel zu beheben?
Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Wenn er diese Frist verstreichen lässt, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Habe ich ein Widerrufsrecht bei Online-Auktionen?
Das hängt davon ab, ob der Verkäufer ein gewerblicher oder ein privater Anbieter ist. Bei gewerblichen Anbietern besteht in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei privaten Anbietern kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. - Wie dokumentiere ich den Zustand des Sandsteins richtig?
Machen Sie detaillierte Fotos und Videos von allen Seiten des Steins, insbesondere von den beschädigten Stellen. Notieren Sie sich das Datum und die Uhrzeit der Anlieferung. Bewahren Sie die Verpackung auf. - Was bedeutet Nacherfüllung?
Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer den Mangel entweder durch Reparatur oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware beseitigen muss. Der Käufer hat das Wahlrecht, welche Art der Nacherfüllung er bevorzugt. - Kann ich den Verkäufer verklagen?
Wenn alle anderen Versuche, den Mangel zu beheben, gescheitert sind, können Sie den Verkäufer verklagen. Dies sollte jedoch der letzte Schritt sein, da ein Gerichtsverfahren mit Kosten und Aufwand verbunden ist. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist. Die Garantiebedingungen können variieren. - Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
Sie sollten den Mangel unverzüglich, nachdem Sie ihn entdeckt haben, dem Verkäufer melden. Andernfalls riskieren Sie, Ihre Gewährleistungsansprüche zu verlieren.
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Eine Übersicht über die wichtigsten Käuferrechte. - Schadenersatzansprüche
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Auktionsrecht: Haftung für Gebot bei Sandstein-Kauf
Da haste wohl die A ... karte gezogen ...
Da haste wohl die A ... karte gezogen denn bei einer Auktion haftest Du für Dein Gebot. Man müsste jetzt genau wissen, was angeboten wurde, und was geliefert wurde. Ein Anwalt nimmt 150 (DM?) für die Erstberatung. Bei einem Streitwert von 25 € ist das etwas zu viel. Frau Künast sagt: Finger weg von solchen Auktionen, da man zu schnell irgend etwas übersieht. Egal welcher politischen Couleur, aber irgendwo hat sie recht. Lehrgeld, aber ärgerlich, hier gibt es Leute, die sind aber kaputt, weil Frau Künast pennt ... -
Versandkosten: Akzeptanz bei Online-Auktion – Rechtens?
Mein Rechtsempfinden sagt mir
dass er zu Recht auf Zahlung der 25 € besteht. Das sind nun mal die Kosten für Verpackung und Versand, die Sie als Ersteigerer akzeptiert haben. Wie er dann den Versand durchführt ist doch egal. Haben Sie denn einen Schaden gehabt dadurch dass er es selber statt mit der Post geliefert hat? Wohl kaum.
Meist kann man doch bei eBay schon vorher sehen, aus welcher Stadt der Verkäufer kommt. Da hätte ich mich an Ihrer Stelle mal vorher erkundigt, ob eine Selbstabholung möglich ist und dann die Versandkosten entfallen. Jetzt ist es dafür zu spät.
Sie tun jetzt so, als hätte der Verkäufer keinerlei Versandkosten gehabt. Das stimmt ja so auch nicht: Rechnen Sie mal Kilometergeld und seinen Arbeitszeitsausfall für die Lieferung.
(keine Rechtsberatung!) -
Kurze Antwort: Bestätigung der Vorredner
Ätschibätschi ...
Ätschibätschi war schneller als Du ... -
Vertragserfüllung: Sandstein-Quader zum vereinbarten Preis
Sieh es positiv
Du hast den Sandsteinquader, den Du wolltest und zu dem Preis den Du vorher kanntest. Warum machst Du dem Verkäufer einen Vorwurf, wenn er jetzt das Geld haben möchte? Stelle Dir es mal andersrum vor. Ihr hättet 600 km auseinander gewohnt, er hätte Dir den Stein per Paket o.ä. zugesandt und drinnen wäre ein Anschreiben (sicher ohne Rechtsanspruch) in dem steht: Leider haben die 25 € für den Versand nicht ausgereicht, bitte zahle 50 €. Hättest Du jetzt gesagt: Armer Verkäufer, das konnte er nun wirklich nicht wissen, hier sind 25 € mehr. Sicher doch nicht. Und dies ist das Prinzip eines Vertrages, beide Seiten erfüllen ihn wie vereinbart. Auch wenn Du ein wenig schluckst, denke an Deinen schönen sandstein, wie gut Deine Einfahrt damit aussieht und vergiss einfach, das der Lieferant nur 10 km entfernt wohnt! -
Empfehlung: Versandkosten vorab klären!
auf jeden Fall bezahlen,
und beim nächsten mal im Vorfeld klären ob man die Ware ggf selber abholen kann um Versand- oder Lieferkosten zu sparen.
Gruß
Karsten -
Erfahrung: Selbstabholung vs. Versand bei Auktionen
bei mir ist es nämlich genau anders herum ...
bei mir ist es nämlich genau anders herum ich habe ein PC-Terminal versteigert. Und weil dieses recht groß ist und ich beim Versand kein Vertrauen habe das es heil ankommt habe ich extra reingeschrieben: Selbstabholung mit funktionsfähiger Übergabe gegen Cash ...
Und was passiert? Es ersteigert jemand der >500 km weg wohnt. Nun haben wir den Salat ☹ -
Prüfung: War der Sandstein ordnungsgemäß verpackt?
Verpackung
Hallo Dieter,
war denn der Sandstein auch verpackt, so wie vereinbart?
Viele Grüße -
Sandstein-Lieferung: Standardangaben & Versandkosten-Falle
war er natürlich nicht!
Die Angaben zu Verpackung und Versand waren seine Standardangaben. 4x gestaffelt, je nach Gewicht.
Außerdem hat er wörtlich gesagt: "Ich komme gerade sowieso vorbei". Er hat auch behauptet, der Preis für Verpackung und Versand ist in jedem Fall fällig, auch wenn ich den Stein abgeholt hätte. Aber ich merke schon: Ich bezahle lieber. Danke für die Antworten. -
Sandstein-Kauf: Warum Kosten für Verpackung berechnen?
Warum
will er dann Geld für Verpackung?
Nur mal so.
Viele Grüße -
Ebay-Auktion: Kalkulation durch Versandkosten – Gewinnoptimierung
Verpackung gehörte z.T. zur Kalkulation
Manche professionellen oder semiprofessionellen Ebayversteigerer verdienen auch am Versand, sodass manches "Pfennig"-Schnäppchen durch diese Kosten für den Verkäufer aufgewertet wird. Sonst würde sich die ganze Aktion nicht lohnen. Anders ist es mit den echten Hobbyversteigerern. Die schicken einem auch ein aufwendig verpacktes T-Shirt, versteigert für 1,50, zum echten Porto. Also bitte nicht wundern. Die Profis müssen von was leben. Ist überall so. -
Sandstein-Handel: Gewinnspanne durch Verpackung – Lukrativ?
100 %
Hallo,
ich Stelle fest, kalkulierter Gewinn auf Verpackung 100 %.
Kein schlechtes Geschäft 😉
Viele Grüße -
Sandstein-Lieferung: Selbstauslieferung vs. Spedition – Risiko?
40 € Verlust
durch die Selbstauslieferung (inkl. Verpackung in seinem eigenen Fahrzeug) hat der Verkäufer etwa 40 € weniger. Hinzu kommt noch der Ärger mit dem Käufer.
Also ich wäre froh, wenn er mir den Stein nicht mit der Spedition geschickt hätte. Dann hätte ich das Ding nämlich noch selber irgendwo abholen müssen (da ich tagsüber nicht zu hause bin) und das Risiko einer Beschädigung wäre m.e. auch höher gewesen. -
Alternativfrage: Parabel zum Thema Online-Handel
Johannes Dieter Bakel
Sorry.
Das hier war nur ein "Hilfsthread".
Eine umgemodelte Alternativfrage als anschauliche Parabel fürDa wollte keiner Antworten. Aber Bakel ist ja kreativ. 🙂
Natürlich hinkt der Vergleich, aber tendenziell eine ähnliche Problematik!
MfG jdieterb -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sandstein online kaufen: Rechte, Mängel & Rückabwicklung
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt den Onlinekauf eines Sandstein-Pfeilers über eine Internetauktion und die daraus resultierenden rechtlichen Fragen bezüglich Gewährleistung, Mängeln und Rückabwicklung. Diskutiert werden die Gültigkeit der Versandkosten, die Pflichten des Verkäufers und die Rechte des Käufers bei beschädigter Ware. Ein wichtiger Aspekt ist die Klärung, ob der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß verpackt hat und ob die Versandkosten gerechtfertigt sind.
⚠️ Wichtig/Achtung: Beachten Sie, dass bei Online-Auktionen besondere Bedingungen gelten. Wie im Beitrag Auktionsrecht: Haftung für Gebot bei Sandstein-Kauf erwähnt, haftet man grundsätzlich für sein Gebot. Es ist ratsam, vorab alle Details zu klären.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, vor dem Kauf die Möglichkeit der Selbstabholung zu prüfen, um Versandkosten zu sparen, wie im Beitrag Empfehlung: Versandkosten vorab klären! geraten wird. Dies kann auch das Risiko von Transportschäden minimieren.
💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass manche Verkäufer durch überhöhte Versandkosten ihren Gewinn steigern, wie im Beitrag Ebay-Auktion: Kalkulation durch Versandkosten – Gewinnoptimierung erläutert wird. Es lohnt sich, die Gesamtkosten genau zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Kauf alle Details mit dem Verkäufer ab, insbesondere die Versandbedingungen und die Möglichkeit der Selbstabholung. Bei Mängeln sollten Sie Ihre Rechte auf Gewährleistung geltend machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Beachten Sie auch den Beitrag Sandstein-Lieferung: Standardangaben & Versandkosten-Falle.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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