Grundstückskauf von Stadterschließungsgesellschaft gescheitert: Vorkaufsrecht, Nacherbenvermerk & Lösung?
In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Der Thread behandelt den gescheiterten Grundstückskauf aufgrund von Vorkaufsrecht und Nacherbenvermerk. Ein erfahrener Anwalt im Grundstücksrecht ist ratsam. Die Bereinigung des Grundbuchs sollte vor Kaufpreiszahlung erfolgen. Ein Rücktrittsrecht kann sinnvoll sein.
Grundstückskauf von Stadterschließungsgesellschaft gescheitert: Vorkaufsrecht, Nacherbenvermerk & Lösung?
Heute war ich beim Notar um mein Traumgrundstück von der ortsansässigen Stadterschließungsgesellschaft zu kaufen. (Mittelhessen) Der Vertrag ist geplatzt. Folgende Situation:
Es handelt sich um neuerschlossenes Ackerland, welches die Stadt aufgekauft hat. Beim Umlageverfahren entstanden dann 15 neue Grundstücke für die die Bauern Vorkaufsrecht hatten. Übrig bleiben 5 Grundstücke, die jetzt die Stadterschließungsgesellschaft an die Mitbürger verkauft. Mein Wunschgrundstück ist im Grundbuch im Moment noch, laut Aussage des Notars, auf den Namen des Bauers eingetragen, der als Nachbar meines Traumgrundstückes sich auch schon ein Grundstück gesichert hat. Der Notar meinte das wäre kein Problem nur eine Frage der Zeit, wann die Stadterschließungsgesellschaft eingetragen würde, ich könne ruhig unterschreiben. Habe ich dann nicht.
Wie sich aus dem weiteren Gespräch mit dem Geschäftsführer der Stadterschließungsgesellschaft und dem Notar ergab hat die Stadterschließungsgesellschaft den Kaufpreis bereits am 17.6.2002 an den Bauern bezahlt, jedoch sei noch ein Nacherbenvermerk auf dem Grundstück eingetragen und das gäbe Probleme, die man aber nächste Woche geklärt hätte. (die Löschung des Nacherbenvermerks ist wohl in dem Kaufvertrag (zwischen Bauer und Stadt) nicht so eindeutig geregelt (jetzt soll es auf einmal in einer Woche gehen, obwohl die Stadterschließungsgesellschaft schon vor fast einem Jahr bezahlt hat) ). Der Bauer ist übrigens bestens als, gelindegesagt, Tyrann bekannt.
Frage, was heißt das alles für mich und mein Grundstückskauf, auf was muss ich jetzt besonders achten? Kann ich auf Vormerkung im Grundbuch verzichten, hilft das in diesem Fall überhaupt, wenn ich eine Vormerkung machen lasse, oder kostet das nur Geld?
Vielen Dank im Voraus
MfG Jochen Braun
PS: Sorry das es so lang geworden ist, aber ist halt für mich kompliziert, dachte beim Kauf aus Städte (Dorf) Hand gibt es keine Probleme
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🔴 KRITISCH: Kein Kaufvertrag abschließen, solange die Stadterschließungsgesellschaft nicht als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist und der Nacherbenvermerk nicht vollständig gelöscht wurde.
🔴 KRITISCH: Eine Auflassungsvormerkung ist in diesem Fall rechtlich unzulässig und wirkungslos – da keine verfügungsberechtigte Eigentümerin besteht, bietet sie keinerlei Schutz.
⚠️ WICHTIG: Das Vorkaufsrecht des Bauern muss entweder notariell verzichtet oder wirksam ausgeübt sein – Einvernehmen mit dem Bauern allein reicht nicht aus.
⚠️ WICHTIG: Vor jeglicher finanziellen Bindung (z. B. Anzahlung) ist die Vorlage des aktuellen Grundbuchauszugs sowie der Nachweis der Löschung des Nacherbenvermerks und der Eigentumsumschreibung zwingend erforderlich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Ihr Grundstückskauf von der Stadterschließungsgesellschaft aufgrund von Problemen mit dem Vorkaufsrecht eines Bauern und einem Nacherbenvermerk im Grundbuch gescheitert ist. Das ist natürlich sehr ärgerlich.
Vorkaufsrecht: Das Vorkaufsrecht ermöglicht es dem Berechtigten (hier dem Bauern), das Grundstück zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die Sie mit der Stadterschließungsgesellschaft vereinbart haben. Dies muss innerhalb einer bestimmten Frist ausgeübt werden, nachdem der Vorkaufsberechtigte über den Kaufvertrag informiert wurde.
Nacherbenvermerk: Ein Nacherbenvermerk im Grundbuch bedeutet, dass das Grundstück an eine oder mehrere Nacherben vererbt wird, sobald ein bestimmter Nacherbfall eintritt (z.B. Tod des Vorerben). Ein solcher Vermerk kann den Verkauf erheblich erschweren, da die Zustimmung der Nacherben erforderlich ist.
Mögliche Lösungsansätze:
- Verzicht auf Vorkaufsrecht: Klären Sie mit dem Bauern, ob er bereit ist, auf sein Vorkaufsrecht zu verzichten. Dies müsste notariell beurkundet werden.
- Löschung des Nacherbenvermerks: Die Löschung des Nacherbenvermerks ist möglich, wenn alle Nacherben zustimmen oder der Nacherbfall bereits eingetreten ist und die Nacherben nun Vollerben sind. Dies erfordert in der Regel einen Antrag beim Grundbuchamt und entsprechende Nachweise.
- Gespräch mit der Stadterschließungsgesellschaft: Besprechen Sie mit der Stadterschließungsgesellschaft, welche Maßnahmen sie ergreifen kann, um die Probleme zu lösen (z.B. Einholung der Zustimmung der Nacherben).
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Grundstücksrecht oder einem Notar ausführlich beraten zu lassen. Dieser kann die spezifische Situation prüfen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Fall eines gescheiterten Grundstückskaufs von einer Stadterschließungsgesellschaft ist rechtlich und faktisch hochkomplex. Der Notar hat zwar eine grundsätzliche Machbarkeit signalisiert, jedoch sind die konkreten Umstände äußerst risikobehaftet. Die Tatsache, dass der Kaufpreis bereits vor fast einem Jahr an den Bauern gezahlt wurde, das Grundstück aber noch immer nicht im Eigentum der Gesellschaft steht, deutet auf erhebliche Vollzugsprobleme hin. Der zentrale Stolperstein ist der Nacherbenvermerk, dessen Löschung offenbar nicht vertraglich einwandfrei geregelt ist. Die plötzliche Ankündigung, dies nun in einer Woche zu klären, wirkt angesichts der monatelangen Verzögerung wenig glaubwürdig.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Stadterschließungsgesellschaft selbst noch kein Eigentümer ist. Ohne deren Eigentum kann sie Ihnen kein Eigentum verschaffen. Ein Nacherbenvermerk blockiert zudem die Eigentumsumschreibung, da die Zustimmung der Nacherben oder ein Erbnachweis erforderlich ist. Der als "Tyrann" beschriebene Bauer könnte zusätzlich Widerstand leisten oder sein Vorkaufsrecht ausüben.
➕ Ergänzung: Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert zwar Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung, schützt aber nicht vor den grundlegenden Problemen der fehlenden Eigentümerstellung des Verkäufers und des Nacherbenvermerks. Sie würde lediglich verhindern, dass das Grundstück zwischenzeitlich an Dritte verkauft wird. Die Kosten für die Vormerkung sind im Verhältnis zum Gesamtkaufpreis gering, aber ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse sinnlos.
👉 Handlungsempfehlung: Schließen Sie auf keinen Fall einen Kaufvertrag ab, bevor die Stadterschließungsgesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist und der Nacherbenvermerk gelöscht wurde. Lassen Sie sich von einem auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten, der die Verträge und die Grundbuchsituation prüft. Verlangen Sie vom Verkäufer den Nachweis der Löschung des Nacherbenvermerks und der Eigentumsumschreibung. Erst wenn diese Hürden beseitigt sind, ist ein sicherer Kauf möglich.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen gescheiterten Grundstückskauf aufgrund komplexer grundbuchrechtlicher und vertraglicher Unklarheiten: Ein Grundstück, ursprünglich im Eigentum eines Bauern, wurde von der Stadt erworben und über eine Stadterschließungsgesellschaft veräußert – doch das Eigentum ist bis heute nicht auf die Gesellschaft übergegangen, obwohl der Kaufpreis bereits 2002 gezahlt wurde.
🔴 Gefahr: Der eingetragene Nacherbenvermerk im Grundbuch ist ein schwerwiegender Rechtsvorbehalt, der die Verfügungsbefugnis des Verkäufers (Stadterschließungsgesellschaft) vollständig ausschließt – solange er nicht gelöscht ist, liegt kein wirksames Eigentum vor und jeder Kaufvertrag ist formell nichtig oder zumindest anfechtbar.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Notars, es sei "nur eine Frage der Zeit", ist juristisch unzulässig verharmlosend: Ein Nacherbenvermerk ist kein bloßes Formalitätsproblem, sondern ein dingliches Recht Dritter, das die Grundbuchberichtigung blockiert und den Erwerb unmöglich macht – bis zur vollständigen Löschung.
➕ Ergänzung: Das Vorkaufsrecht der Bauern ist zwar im vorliegenden Fall nicht mehr aktuell (da die 15 Grundstücke bereits vergeben wurden), doch der Nacherbenvermerk deutet auf ungelöste Erbfolgefragen hin – möglicherweise bestehen weitere Erbenansprüche, die jederzeit geltend gemacht werden können.
✅ Zustimmung: Ihre Entscheidung, nicht zu unterschreiben, war juristisch einwandfrei und verantwortungsvoll – ein Vertragsabschluss vor Grundbucheintragung der Verkäuferin und vor Löschung des Nacherbenvermerks wäre ein erhebliches finanzielles und rechtliches Risiko gewesen.
❌ Widerspruch: Eine Vormerkung im Grundbuch würde in diesem Fall keinerlei Schutz bieten, da sie nur vor späteren Verfügungen des Eigentümers schützt – hier aber fehlt der Eigentümer überhaupt: Die Stadterschließungsgesellschaft ist nicht eingetragen und daher nicht verfügungsberechtigt; eine Vormerkung gegen sie ist daher rechtlich unzulässig und wirkungslos.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Grundbuch- und Bauordnungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstückswesen, um die aktuelle Grundbuchlage, den Kaufvertrag von 2002 sowie die Erbfolgesituation zu prüfen – nur so lässt sich klären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein rechtsicherer Erwerb überhaupt möglich ist.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass der Nacherbenvermerk den Grundstückskauf faktisch blockiert und eine rechtssichere Eigentumsübertragung unmöglich macht, solange er nicht gelöscht ist.
- Alle drei betonen die Notwendigkeit einer fachanwaltlichen Beratung durch einen auf Grundstücks- oder Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Notar.
- Alle drei bestätigen, dass die Entscheidung, vor Klärung der Eigentumsverhältnisse nicht zu unterschreiben, juristisch einwandfrei und risikominimierend war.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI geht davon aus, dass der Nacherbenvermerk löschenbar ist, sobald alle Nacherben zustimmen oder der Nacherbfall eingetreten ist; DeepSeek und Qwen heben stärker hervor, dass die Löschung faktisch blockiert ist und die Zustimmung möglicherweise gar nicht rechtswirksam erlangt werden kann (z. B. bei unbekannten Erben).
- GoogleAI sieht eine Vormerkung als sinnvolle Zwischensicherung an; DeepSeek relativiert dies („sinnlos ohne Eigentum“); Qwen widerspricht klar: „rechtlich unzulässig und wirkungslos“.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek weist explizit auf die zeitliche Diskrepanz hin (Kaufpreis 2002 gezahlt, Eigentum bis heute nicht übertragen) und bewertet dies als schwerwiegenden Indikator für ungelöste Rechtsdefizite.
- Qwen ergänzt die Erkenntnis, dass das Vorkaufsrecht zwar vermutlich nicht mehr aktuell ist (15 Grundstücke vergeben), aber das Vorliegen des Nacherbenvermerks selbst auf ungelöste Erbfolgefragen hindeutet, die zu weiteren Ansprüchen führen können.
❌ Widerspruch:
- Vormerkung: GoogleAI hält sie für hilfreich, DeepSeek für „sinnlos“, Qwen für „rechtlich unzulässig und wirkungslos“. Aufgrund des Vorsichtsprinzips und der klaren rechtlichen Begründung durch Qwen (fehlende Verfügungsbefugnis der Verkäuferin) wird hier die sicherste Einschätzung von Qwen priorisiert.
- Notar-Aussage „nur eine Frage der Zeit“: GoogleAI erwähnt sie nicht; DeepSeek hält sie für unglaubwürdig; Qwen bezeichnet sie als „juristisch unzulässig verharmlosend“. Die stärkere Warnung (Qwen) wird vorsorglich übernommen.
👉 Empfehlung: Vertrauen Sie keiner pauschalen Aussage des Notars oder der Gesellschaft – verlangen Sie schriftliche, nachweisbare Grundbuchberichtigungen vor Vertragsabschluss. Die sicherste Handlungsempfehlung folgt dem strengsten KI-Modell (Qwen), da es die höchste rechtliche Präzision und Risikobewertung liefert.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Eigentum der Stadterschließungsgesellschaft ❌ Widerspruch Kein wirksames Eigentum vor Grundbucheintragung – Verkaufsrecht ist daher nicht gegeben (Qwen/DeepSeek). GoogleAI bleibt vage, konzentriert sich auf Verfahrensoptionen. Nacherbenvermerk ✅ Konsens Blockiert jede rechtsichere Verfügung – Löschung ist zwingende Vorbedingung, nicht bloß Formalität (alle drei Modelle einig). Vorkaufsrecht des Bauern ⚠️ Abwägung GoogleAI sieht Verzicht als Lösung; DeepSeek warnt vor „Tyrann“-Risiko; Qwen relativiert seine Aktualität, betont aber Erbfolgeunsicherheit als Folge. Konsens: Prüfung der aktuell bestehenden Verpflichtung erforderlich. Auflassungsvormerkung ❌ Widerspruch GoogleAI: hilfreich; DeepSeek: sinnlos; Qwen: rechtlich unzulässig. Konsolidiert auf „wirkt nicht“ – da der Verkäufer nicht verfügungsberechtigt ist, ist jede Vormerkung gegen ihn nichtig (Qwen/DeepSeek). Fachliche Beratung ✅ Konsens Alle drei Modelle fordern dringend einen auf Grundstücksrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar – kein Verzicht auf fachliche Prüfung. 👉 Handlungsempfehlung: Kein Vertragsabschluss vor Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs, der die Eintragung der Stadterschließungsgesellschaft als Eigentümerin und die vollständige Löschung des Nacherbenvermerks belegt. Jede weitere vertragliche oder finanzielle Bindung ist bis dahin rechtlich unverantwortbar.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kein wirksames Eigentum der Verkäuferin trotz langjähriger Kaufpreiszahlung Fundamentale Unmöglichkeit des Erwerbs – Vertrag ist nichtig oder anfechtbar, Geldverlust droht. 🔴 Risiko Ungeklärte Erbfolge mit möglichen weiteren Nacherben oder unbekannten Erben Rechtsansprüche könnten jederzeit geltend gemacht werden – Nachforderungen, Klagen, Zwangsvollstreckung. 🔴 Risiko Missachtung des Nacherbenvermerks als dingliches Recht Dritter Grundbuchamt lehnt Eintragung ab – Kauf scheitert endgültig, Rechtskraftverlust bei bereits erfolgten Zahlungen. 🔴 Risiko Vorkaufsrecht wird kurzfristig doch noch ausgeübt Vertragsabschluss mit Ihnen wird unwirksam – Bauern erwerben das Grundstück zu Ihren Konditionen. 🔴 Risiko Vertrauen in Aussagen von Notar/Stadterschließungsgesellschaft ohne schriftliche Nachweise Fehlende Beweissicherung bei späteren Streitigkeiten – Beweislast liegt beim Käufer. ✅ Chance Klärung der Erbfolge durch professionelle Rechtsberatung Mögliche endgültige Löschung des Nacherbenvermerks und nachträgliche Eigentumsumschreibung – rechtssicherer Erwerb wird möglich. ✅ Chance Ausübung oder notarieller Verzicht auf Vorkaufsrecht durch den Bauern Entfernung einer zusätzlichen Rechtsbarriere – Beschleunigung des Verfahrens. ✅ Chance Hohe Transparenz der bisherigen Verfahrensverzögerung Ermöglicht frühzeitige Risikoabschätzung – Vermeidung größerer finanzieller Verluste. ✅ Chance Stadtverwaltung/Stadterschließungsgesellschaft hat eigenes Interesse am Abschluss Verhandlungsspielraum für Kostenübernahme bei Grundbuchberichtigung oder zeitliche Zusagen mit Haftung. ✅ Chance Gelebte Vorsicht (kein Vertragsabschluss ohne Grundbuchklarheit) Bewahrt vor existenzbedrohenden rechtlichen Folgen – stärkt Verhandlungsposition. Orientierungshilfen
- Rechtssicherheit vor Vertragsabschluss: Fordern Sie vom Verkäufer schriftlich den aktuellen Grundbuchauszug mit eingetragener Stadterschließungsgesellschaft als Eigentümerin und nachweisbarer Löschung des Nacherbenvermerks – ohne diese Unterlagen kein Vertragsabschluss.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen Fachanwalt für Grundstücksrecht oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstückswesen – nicht den Notar der Verkäuferseite.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle verfügbaren Dokumente: Kaufvertrag von 2002, Zahlungsbelege, Grundbuchauszüge (alt und aktuell), Notar-Aussagen in Schriftform oder per E-Mail.
- Vorkaufsrecht prüfen: Lassen Sie durch den Fachanwalt klären, ob das Vorkaufsrecht noch besteht, ob es form- und fristgerecht ausgeübt werden kann und ob ein notarieller Verzicht des Bauern möglich und wirksam ist.
- Stadtverwaltung aktiv einbinden: Wenden Sie sich schriftlich an die zuständige Stadtverwaltung – begründen Sie Ihr Interesse am Grundstück und beantragen Sie die Priorisierung der Grundbuchberichtigung unter Hinweis auf die jahrelange Verzögerung.
- Keine Vormerkung beantragen: Verzichten Sie ausdrücklich auf eine Auflassungsvormerkung – sie ist in diesem Fall rechtlich unzulässig und bietet keinerlei Schutz.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vorkaufsrecht
- Das Vorkaufsrecht ist das Recht, eine Sache (z.B. ein Grundstück) vor allen anderen zu kaufen, wenn der Eigentümer sie verkaufen will. Der Vorkaufsberechtigte kann zu den gleichen Bedingungen in den Kaufvertrag eintreten. Verwandte Begriffe: Kaufrecht, Grundstücksrecht, dingliches Recht.
- Nacherbenvermerk
- Ein Nacherbenvermerk ist ein Eintrag im Grundbuch, der die Rechte der Nacherben sichert. Er zeigt an, dass das Grundstück nach dem Tod des Vorerben an die Nacherben weitervererbt wird. Verwandte Begriffe: Erbrecht, Vorerbe, Nacherbe, Grundbuch.
- Auflassungsvormerkung
- Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück an einen Dritten verkauft. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentum, Grundstücksrecht.
- Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentumsverhältnisse, Belastungen) verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Auflassung, Vormerkung.
- Stadterschließungsgesellschaft
- Eine Stadterschließungsgesellschaft ist ein Unternehmen, das im Auftrag einer Stadt oder Gemeinde die Erschließung von Bauland übernimmt. Dazu gehören z.B. die Planung, der Bau von Straßen und die Verlegung von Versorgungsleitungen. Verwandte Begriffe: Bauland, Erschließung, Gemeinde.
- Notar
- Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden (z.B. Kaufverträge, Testamente) beurkundet und Rechtsberatung leistet. Er sorgt für die rechtssichere Abwicklung von Rechtsgeschäften. Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Rechtsberatung.
- Kaufvertrag
- Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache (z.B. ein Grundstück) zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Verwandte Begriffe: Schuldrecht, Eigentum, Übereignung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Vorkaufsrecht?
Ein Vorkaufsrecht gibt einer Person oder Institution das Recht, ein Grundstück vor allen anderen zu kaufen, wenn der Eigentümer es verkaufen möchte. Der Vorkaufsberechtigte kann in den bestehenden Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen eintreten. - Was ist ein Nacherbenvermerk?
Ein Nacherbenvermerk ist ein Eintrag im Grundbuch, der die Rechte von Nacherben sichert. Er zeigt an, dass das Grundstück nach dem Tod des Vorerben an die Nacherben weitervererbt wird. Dies schränkt die Verfügungsgewalt des Vorerben ein. - Wie kann ein Nacherbenvermerk gelöscht werden?
Ein Nacherbenvermerk kann gelöscht werden, wenn alle Nacherben zustimmen, der Nacherbfall eingetreten ist und die Nacherben nun Vollerben sind, oder durch einen gerichtlichen Beschluss. Die Löschung erfordert einen Antrag beim Grundbuchamt und entsprechende Nachweise. - Was passiert, wenn der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausübt?
Wenn der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausübt, tritt er anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag ein. Der ursprüngliche Kaufvertrag kommt somit nicht zustande. - Kann ich den Kaufvertrag anfechten, wenn ich von den Problemen nicht wusste?
Ob eine Anfechtung des Kaufvertrags möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn die Stadterschließungsgesellschaft die Probleme arglistig verschwiegen hat, könnte eine Anfechtung in Betracht kommen. Ich empfehle Ihnen, dies von einem Anwalt prüfen zu lassen. - Welche Kosten entstehen bei der Löschung eines Nacherbenvermerks?
Die Kosten für die Löschung eines Nacherbenvermerks setzen sich aus Notar- und Gerichtskosten zusammen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. - Wie lange dauert es, bis ein Nacherbenvermerk gelöscht ist?
Die Dauer der Löschung eines Nacherbenvermerks kann variieren. Sie hängt von der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts und der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate. - Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Eine Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück an einen Dritten verkauft.
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Umfassende Informationen zu den verschiedenen Arten von Vorkaufsrechten und deren Ausübung. - Nacherbfolge verstehen
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Tipps und Tricks, um typische Fehler beim Immobilienkauf zu vermeiden. - Rechte und Pflichten beim Grundstückskauf
Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer.
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Grundstücksvertrag prüfen: Anwaltsempfehlung & Risikobewertung
Rechtsberatung dürfen wir hier ja nicht machen, aber
wenn der Notar schon sagt es wäre kein Problem, obwohl der alte, vorhergehende Vertrag nicht vollzogen werden kann, da doch noch Eintragungen im Grundbuch sind, welche noch nicht gelöscht sind, werde ich mal sagen auf was ich aufpassen würde.
1. Wahrscheinlich ist es sinnvoll, den gesamten Vertrag von einem anderen im Grundstücksvertragsrecht erfahrenen Anwalt, der mit dem beurkundenden Notar nichts zu tun hat, prüfen zu lassen. Die Schilderung lässt an der Neutralität des Notars zweifeln. Er arbeitet immer für die Stadt, simmts?!
2. auf keinen Fall auf eine Auflassungsvormerkung verzichten
3. Rücktrittsrecht für den Fall, das die Bereinigung des Grundbuches länger als 8 Wochen dauert
4. Verpflichtung des Verkäufers, die Bereinigung des Grundbuches innerhalb einer Woche zu beantragen.
5. Kaufpreiszahlung erst zwei Wochen nach Grundbucheintragung = Auflassung (NICHT Auflassungsvormerkung)
Sonst hat man einen Vertrag am Hals dessen Abwicklung Jahre dauert, das Geld aber schnell bezahlt und kommt nie zum Haus oder Baugrundstück.
Wenn der unter 1. genannte Anwalt arge Zweifel am Vertrag hat oder es weitere Punkte des vorformulierten Kaufvertrages gibt, Finger weg.
Ach noch was: Der Tyrann wird Ihr Grundstücksnachbar, oder habe ich das falsch verstanden ☹?! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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✅ Zusatzinfo: Die Stadterschließungsgesellschaft hat Ackerland aufgekauft und nach dem Umlageverfahren neue Grundstücke geschaffen, wobei den Bauern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde. Dies führte zu Komplikationen beim Grundstückskauf.
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