VOB nicht ausgehändigt bei BGB-Bauvertrag: Rechte, Folgen & Minderung für Baulaien?
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VOB nicht ausgehändigt bei BGB-Bauvertrag: Rechte, Folgen & Minderung für Baulaien?
Frage: Wenn einem Erwerber vom Bauherrn (= Bauträger) bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages die VOBAbk. nicht ausgehändigt wurde und der Erwebr "Baulaie" ist,
entspricht dann folgende Rechtsauffassung geltendem Recht :
(1) Es handelt sich um einen BGBAbk. Vertrag
(2) Die vereinbarte Zahlungsweise gemäße MaBV ist strittig,
weil gemäß BGB eine Zahlung erst nach Erbringung der Leistung verlangt werden kann (Sicherheitsleistungen ausgenommen )
Besondere Weihnachtsgrüße an MB (pbwohl er ja über die Tage offline ist)
Dai mein Bauträger hier mitleist: leider anonym, sorry
Im Voraus Danke für die hoffentliche zahlreichen Antworten
-
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Wenn Ihnen als Erwerber (Baulaie) die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) bei Unterzeichnung eines BGBAbk.-Bauvertrags (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht ausgehändigt wurde, hat dies folgende Konsequenzen:
Rechtsfolgen:
- Keine Einbeziehung der VOBAbk.: Die VOB wird nicht automatisch Bestandteil des Vertrags. Sie muss explizit vereinbart und Ihnen zugänglich gemacht werden.
- BGB-Regelungen gelten: Es gelten die allgemeinen Regelungen des BGB für Bauverträge.
- Informationspflicht des Bauträgers: Der Bauträger hat eine Informationspflicht gegenüber dem Baulaien. Das bedeutet, er muss Sie über wesentliche Vertragsbedingungen aufklären.
- Minderung des Kaufpreises: Wenn Ihnen durch die fehlende VOB ein Schaden entsteht (z.B. weil Sie bestimmte Rechte nicht geltend machen können), kann dies zu einer Minderung des Kaufpreises führen.
Sicherheitsleistungen: Die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) regelt die Sicherheitsleistungen des Bauträgers. Diese sind unabhängig von der VOB zu erbringen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und Ansprüche zu sichern. Fordern Sie vom Bauträger Auskunft über die vereinbarten Leistungen und Sicherheitsleistungen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Die VOB ist ein umfassendes Regelwerk für Bauleistungen, das in drei Teile gegliedert ist: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). Sie wird häufig in Bauverträgen vereinbart, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu präzisieren. Die VOB regelt unter anderem Bauablauf, Abnahme und Gewährleistung.
Verwandte Begriffe: BGB-Bauvertrag, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung - BGB-Bauvertrag
- Ein BGB-Bauvertrag ist ein Bauvertrag, der den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt. Im Gegensatz zur VOB muss das BGB nicht explizit vereinbart werden, sondern gilt automatisch. Das BGB enthält allgemeine Regelungen für Bauverträge, die durch individuelle Vereinbarungen ergänzt werden können.
Verwandte Begriffe: VOB, Werkvertrag, Bauvertrag - Baulaie
- Ein Baulaie ist eine Person, die über keine oder nur geringe Fachkenntnisse im Bauwesen verfügt. Im Kontext von Bauverträgen genießen Baulaien einen besonderen Schutz, da sie in der Regel nicht in der Lage sind, alle Details und Risiken eines Bauvorhabens zu überblicken. Daher haben Bauträger eine erhöhte Informationspflicht gegenüber Baulaien.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Erwerber, Verbraucher - MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
- Die MaBV ist eine Verordnung, die die Pflichten von Maklern und Bauträgern regelt. Sie dient dem Schutz der Erwerber von Immobilien und soll sicherstellen, dass Bauträger ihre Verpflichtungen erfüllen. Die MaBV regelt unter anderem die Sicherheitsleistungen, die ein Bauträger zu erbringen hat.
Verwandte Begriffe: Bauträger, Sicherheitsleistung, Erwerber - Sicherheitsleistung
- Eine Sicherheitsleistung ist eine Garantie, die ein Bauträger erbringen muss, um die Ansprüche der Erwerber abzusichern. Diese Sicherheitsleistung kann in Form einer Bürgschaft, einer Garantie oder einer Hinterlegung von Geld erfolgen. Sie soll sicherstellen, dass der Bauträger seine Verpflichtungen erfüllt, auch wenn er in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Verwandte Begriffe: MaBV, Bürgschaft, Garantie - Minderung
- Die Minderung ist ein Rechtsbehelf, der dem Käufer oder Besteller zusteht, wenn die Kaufsache oder das Werk mangelhaft ist. Im Fall eines Bauvertrags kann der Erwerber eine Minderung des Kaufpreises verlangen, wenn der Bauträger seine Pflichten verletzt hat oder das Bauwerk Mängel aufweist. Die Minderung reduziert den Kaufpreis entsprechend dem Wert des Mangels.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Wandlung - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauvorhaben plant, finanziert und durchführt. Bauträger verkaufen in der Regel die fertiggestellten Immobilien an Erwerber. Sie tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens und die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Investor
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet "VOB nicht ausgehändigt" konkret?
Es bedeutet, dass Ihnen als Käufer die Vertragsbedingungen der VOB vor oder bei Vertragsabschluss nicht zur Verfügung gestellt wurden. Dies ist relevant, da die VOB im Bauwesen übliche Standards und Regelungen für Bauleistungen festlegt. Wenn die VOB nicht ausgehändigt wurde, gelten diese Regelungen nicht automatisch für Ihren Bauvertrag. - Welche Rechte habe ich als Baulaie, wenn die VOB fehlt?
Als Baulaie haben Sie das Recht auf umfassende Aufklärung durch den Bauträger über alle wesentlichen Vertragsbedingungen. Wenn die VOB nicht ausgehändigt wurde, können Sie sich auf die gesetzlichen Regelungen des BGB berufen. Zudem haben Sie möglicherweise Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, wenn Ihnen durch die fehlende VOB ein Schaden entstanden ist. - Was ist der Unterschied zwischen BGB und VOB?
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthält allgemeine Regelungen für Verträge, einschließlich Bauverträge. Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das detaillierte Bestimmungen für Bauleistungen enthält. Die VOB muss explizit im Vertrag vereinbart werden, um Gültigkeit zu erlangen. - Was sind Sicherheitsleistungen nach MaBV?
Die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) regelt die Sicherheitsleistungen, die ein Bauträger zu erbringen hat, um die Interessen der Erwerber zu schützen. Diese Sicherheitsleistungen sollen sicherstellen, dass der Bauträger seine Verpflichtungen erfüllt, auch wenn er in finanzielle Schwierigkeiten gerät. - Kann ich den Vertrag widerrufen, wenn die VOB fehlt?
Ein Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht, es sei denn, es wurde gesondert vereinbart oder es liegen besondere Umstände vor (z.B. arglistige Täuschung). Die fehlende Aushändigung der VOB allein begründet in der Regel kein Widerrufsrecht, kann aber zu anderen Ansprüchen führen. - Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich zunächst an den Bauträger wenden und ihn auffordern, die fehlenden Informationen nachzureichen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung helfen. - Was bedeutet "Minderung des Kaufpreises"?
Die Minderung des Kaufpreises bedeutet, dass Sie aufgrund eines Mangels oder einer Pflichtverletzung des Bauträgers einen Teil des Kaufpreises zurückfordern können. Im Fall der fehlenden VOB kann dies relevant sein, wenn Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. - Welche Rolle spielt die "Baulaie"-Eigenschaft?
Als Baulaie genießen Sie einen besonderen Schutz, da Sie in der Regel nicht über das Fachwissen verfügen, um alle Details eines Bauvertrags zu verstehen. Der Bauträger hat daher eine erhöhte Informationspflicht Ihnen gegenüber.
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Welche Informationen Ihnen der Bauträger vor Vertragsabschluss geben muss.
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VOB-Vereinbarung: Wirksamkeit entscheidend für BGB-Bauvertrag
Was wollen Sie sich da zusammenbasteln?
Der feine Unterschied: die VOBAbk. ist keine allgemein verbindliche Verordnung, sie gilt nur wenn sie wirksam vereinbart ist. Im Gegensatz dazu ist die MaBV als Verordnung allgemein verbindlich. Deshalb darf der Gewerbetreibende auch nach ihr Verfahren und Teilbeträge abrufen. -
BGB-Bauvertrag: Frage zur VOB-Aushändigung geklärt
Danke für die Antwort ...
Danke für die Antwort ...
btw: ich " bastle" mir gar nichts zusammen: da ich von der juristischen Situation nichts verstehe, habe ich mir höflich erlaubt, eine möglichst eindeutig formulierte Frage zu stellen. Die Antwort beseitigt die herrschenden Unklarheiten. Einem Unwissenden implizit unterstellen zu wollen, er wolle sich etwas zusammenbasteln geht ja wohl am Wesensgehalt einer Frage deutlich vorbei (wenn jemand alles weiß, brauche ich nicht Fragen, dann könnte GP das Forum ja gleich schließen). nochmals frohes Fest an alle ... -
Missverständnis: Anerkennung der Frage zur VOB im BGB-Vertrag
tut mir leid, hinter "zusammenbasteln" gehörte ein Smiley : o
@^-^@ Ich wollte nichts unterstellen! Meine Überschrift sollte verblüfftes anerkennendes Staunen ausdrücken, ging etwas daneben. Ihre Idee war ja nicht schlecht und hat mich deshalb zum Antworten animiert - wie es sich für ein gutes Forum gehört. Ich hoffe es kommen noch ein paar Antworten zu Ihrer Frage. -
⚠️ Baurecht: Erstberatung bei BGB-Verträgen dringend empfohlen!
Bitte mit Vorsicht genießen
Denn auf hoher See und vor Gericht ...
Gesetz, Rechtslage und Rechtsprechung unterscheiden sich leider oft ganz gewaltig.
Bei solchen Sachen bitte immer Erstberatung durch RA mit Schwerpunkt Baurecht in Anspruch nehmen. Ich habe zuviel erlebt, wie man da auf die Schnauze fallen kann. -
VOB-Ausschluss: Gewährleistung nach BGB im Fokus
Im Prinzip ja ...
kein Wirksammer Einschluss der VOB, daher nicht Vertragsbestandteil. Nur ob das auch vor Gericht so gilt? (Recht haben und Recht bekommen ist leider zweierlei). Habe genau die gleiche Situation. VOB, aber nicht wirksam eingeschlossen. Persönlicher Tipp: Lassen Sie sich Gewährleistung nach BGBAbk. 5 Jahre geben. Berufen Sie sich im Zweifelsfall auf die VOBAbk., wenn es Technisch strittige Sachen sind. Ob Sie den Generalunternehmer über die nicht wirksamme Einbindung Informieren ist offen. Ich habe es nicht gemacht und mir das für den "Notfall" offen gehalten. Heute würde ich jedoch bei div. Handwerkern immer nach VOB die Vergabe machen (speziell Heizung). Da ist dann eindeutig, was dieser zu machen hat. Aber wie immer hier, keine Rechtsberatung, bin auch nur leie. -
MaBV vs. BGB: Widersprüche bei Zahlungen im Bauvertrag
Die Frage ist gut ...
Die Frage ist gut da Sie hier zwei einschlägige Vorschriften, nämlich die MaBV und das BGBAbk. gegenüberstellen und hieraus widersprüchliche Positionen zur Fälligkeit von Zahlungen. Ich denke und weiß, dass es hierzu klare Verfahren gibt, die aber nur von einem Jurist erläutert werden dürfen - wegen Rechtsberatung und so ...! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).VOB nicht ausgehändigt: Rechte & Folgen im BGBAbk.-Bauvertrag
💡 Kernaussagen: Bei Nichtaushändigung der VOBAbk. gilt der BGB-Vertrag. Die MaBV kann strittig sein. Recht haben bedeutet nicht Recht bekommen – eine Erstberatung ist ratsam. Die Gewährleistung sollte im Fokus stehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag ⚠️ Baurecht: Erstberatung bei BGB-Verträgen dringend empfohlen! wird auf die Notwendigkeit einer anwaltlichen Erstberatung im Baurecht hingewiesen, um Risiken zu minimieren.
✅ Zusatzinfo: Die Gültigkeit der VOB ist nur gegeben, wenn diese wirksam vereinbart wurde, wie im Beitrag VOB-Vereinbarung: Wirksamkeit entscheidend für BGB-Bauvertrag erläutert wird. Andernfalls greift das BGB.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Gewährleistungsansprüche im BGB-Bauvertrag und lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Rechte als Baulaie zu wahren. Beachten Sie den Beitrag VOB-Ausschluss: Gewährleistung nach BGB im Fokus für weitere Informationen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, BGB-Vertrag, Baulaie, Bauvertrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Beeinträchtigung, WEIL ES JA EIN BESTIMMTES LEISTUNSGSsoll (SIE meinen sicher MIT Vertrags-Ist DAS LEISTUNGSIST, ES gibt JA eigentlich NUR DAS Vertrags-Soll …
- … bzw. DAS VertragLICHE LEISTUNGSsoll UND DAS LEISTUNGSIST, SO habe ICH jetzt jedenfalls IHR Vertrags-Soll UND IHR Vertrags-Ist VERSTANDEN, soll / IST - Vergleich, …
- … AUCH richtig geliefert WURDEN bzw. vollständig geliefert WURDEN, WENN MAN beim BGBAbk.-Vertrag NEBEN einem BEGANGEGENEN Regelverstoß DEN Mangel AUCH begründen möchte. WIE …
- … Rinne. Dach drauf UND Rinne DRAN, INSOFERN alsO DENN DANN absolut VertragSKONFORM, BIS DAHIN ZUMINDEST. …
- … richtig oder falsch sein. Das hängt aber überhaupt nicht von dem BGBAbk. oder der VOBAbk.A ab. Wo genau (bitte Quellenangabe aus der …
- … SO, UND GENAU IN DEM Fall GREIFT DIE Unterscheidung VON BGBAbk. ZU VOBAbk. Vertrag (VON anderen ODER VERALLGEMEINERNDEN fällen habe ICH IM …
- … WAS ICH GESCHRIEBEN habe HINEIN INTERPRETIEREN ZU MÜSSEN. DENN, wäre EIN VOBAbk. Vertrag GESCHLOSSEN, DANN wäre dies bereits schon EIN Mangel, WEIL DIE …
- … VOBAbk. ausdrücklich VORSIEHT NACH DEN Regeln ZU ARBEITEN, WAS DENN DANN NICHT …
- … UND WENN nun EIN BGBAbk. Vertrag vereinbart IST, DER ZUGRUNDE LIEGEN hat ... BRING mir DAS …
- … MIT DEM Regelverstoß EINHERGEHEN, DA DER EINFACHE (BLOß) Regelverstoß BEI einem BGBAbk. Vertrag NOCH KEINEN Mangel begründet. WEIL DER RICHTER wird AUCH Fragen …
- … Sieht denn das BGBAbk. KEINE mangelfeie Leistungserbringung vor? Das könnte man nämlich Ihren Auslegungen entnehmen. …
- … - a) die vertragliche Regelung. Dies schon allein, da die Gerichte immer nach einer möglichen Differenz zwischen Vertrags ist und dem Vertrags soll fragen. …
- … sind selbstverständlich bei beiden Vertragsarten die aRdT einzuhalten. Deren Status ergibt sich wiederum u.a. aus Urteilen (auch des BGH). …
- … jetzt SPRECHEN SIE schon wieder vom LEISTUNGSSOLL ODER VON DEM VertragLICHEN LEISTUNGSSOLL, WAS ICH IHNEN JA oben schon erläutert habe. …
- … NOCH einmal, WENN SIE EIN GRÜNES Auto IM Vertrag BESTELLT haben DANN KANN DER WAGEN NICHT ROT sein. GANZ klar, DEN KÖNNEN SIE zurück GEBEN. als Ergänzung KANN MAN sagen, DAS ES IN DIESEN fällen AUHC KEINE UNVERHÄLTNISMÄ? IGKEIT gibt, WENN NICHT DAS geliefert WURDE, WAS IM Vertrag vereinbart WURDE ..., GANZ klar = Mangel, WENN ES DENN …
- … DER Vergangenheit URTEILE HINSICHTLICH DER Bitumendickbeschichtung ZUSTANDE GEKOMMEN, UND DAS IM BGBAbk. Vertrag, DAS BEISPIELSWEISE EINE Dickbeschichtung AUCH BEI DRÜCKENDEM Wasser VERWENDET …
- … DER Keller DICHT bleiben würde. wieder andere URTEILE begründeten - beim VOBAbk. Vertrag- bereits DESWEGEN DEN Mangel BEI DER Verwendung einer Bitumendickbeschichtung …
- … habe IMMER DAVON GESPROCHEN, dass alleine DIE Vermutungshegung, beim ODER IM BGBAbk.-Vertrag, NEBEN DEM Regelverstoß DEN Mangel begründet. …
- … Beeinträchtigung HINAUS läuft. SIE sagen JA DIE Regeln sind EINZUHALTEN IM BGBAbk. Vertrag UND DAS ES AUF EINE weitere SONSTIGE Beeinträchtigung NICHT ANKOMMT. …
- … Mangeldefinition: Vertrags-Soll vs. Vertrags-Ist …
- … ein Mangel begründet sich allein schon aus einer möglichen Abweichung vom Vertrags-Soll zum Vertrags-Ist. Eine weitere, von Ihnen ständig wiederkehrende negative …
- … wäre, WENN UND ABER vielleicht ABGEGEBEN UND DAS IN beide Richtungen, VOBAbk. UND BGBAbk. UM DIE UNTERSCHIEDE DARZULEGEN, VON DENEN SIE BEHAUPTEN, dass …
- … ein Mangel begründet sich allein schon aus einer möglichen Abweichung vom Vertrags-Soll zum Vertrags-Ist. …
- … DIE BRAUCHT ES, zumINDEST DANN, WENN KEINE Abweichung vom NACH DEN VERTRAGLICHEN Vereinbarungen GETROFFENEN LEISTUNGSSOLL ABER lediglich EIN Regelverstoß VORLIEGT, dies ebenfalls …
- … MAN KANN EIN GERADES Dach UND STIRNBRETT ERWARTEN. WENN ES beim BGBAbk. Vertrag TROTZDEM SCHIEF IST UND ES NICHT BZW; UND dies NICHT …
- … EINE OPTISCHE Beeinträchtigung HINAUS LAUFEN. dies schon DESWEGEN, WEIL ES EIN BGBAbk. Vertrag IST UND ES sodann ES KEINE weitere negative Beeinträchtigung gibt …
- … GREIFENDEN OPTISCHEN Beeinträchtigung. dies sicher DESWEGEN, WEIL AUS Meiner Sicht EIN BGBAbk. Vertrag VORLIEGT, BEI DEM DER REINE Regelverstoß -OHNE EINE DAMIT EINHERGEHENDE …
- … negative Beeinträchtigung (IM BGBAbk. Vertrag) - dies alleine KEINEN Mangel begründet (SO AUCH PROF. DR. MOTZKE). (klar Herr Ibold, diese Aussage GILT NUR IM VORLIEGENDEN Fall UND MITHIN DAHINGEHEND DENN DANN NUR DANN UND IN DEN fällen, IN DENEN DAS VertragLICH ZU LIEFERNDE LEISTUNGSSOLL AUCH geliefert UND ERBRACHT WURDE UND …
- … DAS STELLT sich mir DANN DIE BERECHTIGTE FRAGE, WIE VORLIEGENDES IM VOBAbk. Vertrag, IN DEM HALT eben NACH DEN Regeln GEARBEITET werden …
- … NICHT GESCHEHEN IST ODER wäre, (WENN DIE Regel DESwegen, wegen DEM VOBAbk. Vertrag ANZUWENDEN wäre), WIE dies DENN DANN nun IM Fall DER …
- … dem Hinweis, welche Regeln es denn dann gibt - sicher im Vertrag eine Regel festlegen, nach der denn dann schlussendlich gearbeitet werden soll, …
- BAU-Forum - Keller - Sauberkeitsschicht aus Kies: Funktion, Aufbau & Alternativen im Fundamentbau?
- … lassen uns gerade ein schlüsselfertiges Haus bauen von einem großen Generalunternehmer. Vertraglich Bestellt ist ein WU Ferigteilkeller als weiße Wanne. Unter die …
- … Schauen Sie in Ihren Vertrag. …
- … Bei einem VOBAbk. Vertrag wäre ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik …
- … bereits ein Mangel, bei einem BGBAbk. Vertrag jedoch sicherlich nicht, sodann man nicht - was bei einem BGB Vertrag um einen Mangel zu begründen, hinzu kommen muss - …
- … Sauberkeitsschicht: Mangel bei Werkvertrag und BGBAbk.-Vertrag? …
- … Wenn die Sauberkeitsschicht im Werkvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ist das Fehlen einer Sauberkeitsschicht auf jedem Fall …
- … wirklich gleichwertig ist, denn ein Mangel eines Werkes liegt, egal, ob BGBAbk.-Vertrag oder VOBAbk.-Vertrag, immer bereits dann vor, wenn …
- … das Werk die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist. …
- … die Unverhältnismäßigkeit bei einer Falschlieferung wird aber doch sicher auszuschließen sein oder etwa nicht? Denn wenn die Sauberkeitsschicht im Vertrag stünde, dann wäre es doch eine Falschlieferung, oder? …
- … Wenn ja nun im Vertrag steht, dass eine Sauberkeitsschicht aus Beton zu liefern ist, dann liegt …
- … Mangel durch Abweichung vom Vertragssoll: Sauberkeitsschicht …
- … Herr Wortmann hat es ausgeführt: eine Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBAbk. oder VOBAbk.. …
- … darstellen würde, hätten wir immer noch den juristischen Mangel (Abweichung vom Vertragssoll) aber immerhin eine technisch höherwertige Ausführung. …
- … AN zu beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist und sowohl dem Vertrag wir auch den aRdT entspricht. …
- … Wortmann hat es ausgeführt: eine Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBAbk.A oder VOBAbk.A. …
- … sein muss. Lediglich kann es anders sein, wenn die Sauberkeitsschicht im Vertrag nicht beschrieben ist Herr Ibold, denn dann müsste wieder zunächst einmal …
- … eben wieder mal kein Mangel sein - Ausnahme, es wäre ein VOBAbk. Vertrag, wobei grundsätzlich wieder eine Sauberkeitschicht zu erstellen wäre (dann …
- … also denn dann bei einem VOBAbk. Vertrag doch ein Mangel, auch ohne weitere negative Beeinträchtigung). …
- … Verstehe ich nicht, sodann der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen wurde, liegt doch sicher kein juristischer Mangel vor, …
- … weil eben der Vertrag sodann rechtsgültig ist, wo soll denn da der juristische Mangel sein. Und wenn man gegen das Bausoll verstoßt und etwas nicht liefert, was als Bausoll beschrieben steht, ist dies eine Falschlieferung, keinesfalls aber doch sicherlich wegen einem juristischen Mangel Im vorliegenden Fall natürlich eine Falschlieferung mit fatalen Folgen, nämlich den Folgen, die Sauberkeitsschicht nicht mehr nachträglich einbringen zu können. Bis dahin zumindest aus meiner Sicht noch kein juristischer Mangel. …
- … Wenn sich die vorhandene Ausführung als technisch sogar hochwertiger darstellen würde, hätten wir immer noch den juristischen Mangel (Abweichung vom Vertragssoll) aber immerhin eine technisch höherwertige Ausführung. …
- … auf die Unverhältnismäßigkeit berufen kann. Selbst dann nicht, wenn es ein BGBAbk. Vertrag wäre, was es ja wahrscheinlich zu sein scheint, weil die …
- … somit alle erforderlichen Paparameter zur Begründung eines Mangels auch nach dem BGBAbk. vorhanden und gegeben sind, sodann sich die Unterschreitung der Betondeckung - …
- … AN zu beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist und sowohl dem Vertrag wir auch den aRdT entspricht. …
- … damit einhergehenden weiteren negativen Beeinträchtigung fehlt, sodann es sich um einen BGBAbk. Vertrag handelt. Denn ohne negative Beeinträchtigung beim Regelverstoß beim BGB Vertrag …
- … hier nicht auf eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung (§ 635 Absatz 3 BGBAbk.) berufen kann, weil hier offenbar ganz bewusst vom LVAbk. abgewichen wurde. …
- … den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beheben. Wenn Sie einen VOBAbk.-Vertrag haben, haben Sie einen solchen Anspruch gemäß § 4 Absatz …
- … 7 VOBAbk./B unmittelbar. Beim BGBAbk.-Vertrag lohnt sich ein solches Schreiben aber ebenfalls, da Sie dann für einen späteren Prozess etwas eindeutiges vorweisen können. Sie sollten in dem Schreiben auch den derzeitigen Bautenstand kurz beschreiben. …
- … Details zum BGB-Vertrag ohne Sauberkeitsschicht …
- … Hallo Herr Reinartz, es handelt sich um einen BGBAbk. Vertrag bei uns. …
- … fällt da jetzt kein weitergehender beeinträchtigender Faktor ein, der dann im BGBAbk. Vertrag den Mangel begründen würde, wenn die Tragsicherheit - der Noppenbahn …
- BAU-Forum - Neubau - VOB einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen?
- … VOBAbk.: Definition & Bedeutung …
- … Was ist die VOB? Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen einfach erklärt: Grundlagen, …
- … VOBAbk., Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Bauvertrag, Baurecht, Ausschreibung, Bauwesen, Bauvertragrecht, Bauablauf …
- … Bauvertrag, Ausschreibung …
- … Vertragsordnung für Bauleistungen? …
- … VOBAbk. …
- … Die VOBAbk. steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist ein dreiteiliges Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Die VOB ist kein …
- … Die drei Teile der VOBAbk. sind: …
- … VOB/A: Regelt die Vergabe von Bauaufträgen. …
- … VOB/B: Enthält …
- … allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. …
- … VOBAbk./C: Enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und beschreibt die Ausführung von Bauleistungen …
- … Die VOBAbk. dient dazu, einheitliche und faire Bedingungen für Auftraggeber und Auftragnehmer im Baugewerbe zu schaffen. Sie regelt unter anderem Themen wie: …
- … VOB …
- … Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) …
- … Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertrag) und VOB/C (Technische …
- … Bedingungen).Verwandte Begriffe: BGBAbk.-Bauvertrag, Bauvertrag, Leistungsverzeichnis. …
- … VOBAbk./A …
- … VOBAbk./B …
- … Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie regelt die …
- … Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bauausführung.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, AGB, Gewährleistung. …
- … VOBAbk./C …
- … technische Vertragsbedingungen (ATV) für verschiedene Gewerke im Bauwesen. Sie beschreibt die fachgerechte Ausführung von Bauleistungen und legt Qualitätsstandards fest.Verwandte Begriffe: ATV, Baunormen, DINAbk.-Normen. …
- … Eine Ausschreibung ist die öffentliche oder beschränkte Aufforderung an Unternehmen, Angebote für eine bestimmte Bauleistung abzugeben. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VOBAbk./A.Verwandte Begriffe: Submission, Leistungsverzeichnis, Angebot. …
- … Bauvertrag …
- … Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.Verwandte Begriffe: VOBAbk./B, BGBAbk.-Bauvertrag, Werkvertrag. …
- … für Mängel an der erbrachten Bauleistung. Die Gewährleistungsfristen sind in der VOBAbk./B geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.Verwandte …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk./B und BGBAbk.-Bauvertrag?Die VOB/B sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) …
- … für Bauverträge, während das BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) die gesetzliche Grundlage für alle Verträge in Deutschland bildet. Die VOBAbk./B wird oft zusätzlich zum BGB vereinbart, um spezifische Regelungen …
- … Ist die VOBAbk. Pflicht?Nein, die VOB ist nicht per Gesetz Pflicht. Sie wird jedoch häufig in Bauverträgen vereinbart, besonders bei öffentlichen Bauvorhaben. Private Bauherren können die Anwendung der VOB ebenfalls vereinbaren. …
- … Was regelt die VOB/A?Die VOB/A …
- … Was sind Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der VOBAbk./C?Die ATV in der VOB …
- … wird, bedeutet dies, dass die Bestimmungen der VOBAbk. (insbesondere VOB/B) Bestandteil des Bauvertrags werden. Dies hat zur Folge, dass die Rechte …
- … und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer durch die VOBAbk.-Regelungen ergänzt oder modifiziert werden. …
- … Welche Vorteile bietet die Anwendung der VOB?Die VOB bietet den Vorteil, dass sie einheitliche und erprobte …
- … Was ist bei der Abnahme nach VOBAbk. zu beachten?Bei der Abnahme nach VOB ist es wichtig, ein …
- … Wie wirkt sich die VOBAbk. auf die Gewährleistung aus?Die VOB regelt die Gewährleistungsfristen für Bauleistungen. …
- … In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk./B fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für andere Bauleistungen. …
- … BGBAbk.-BauvertragDer BGB-Bauvertrag ist die …
- … gesetzliche Alternative zur VOBAbk. und basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch. …
- … VOB …
- … -Vertrag: Abnahme durch Einzug nach 6 Werktagen …
- … -://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Planung_und_Berufspraxis/VOBAbk.-Vertraege_201010.pdf …
- … lt. Vertrag gilt gem. § 12 Nr. 5 die …
- … ist die VOBAbk. überhaupt vereinbart? …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk. (Teil B par 10,12, 13). …
- … Gewährleistung nach BGBAbk. …
- … dem Zusatz der Gewährleistung nach BGBAbk. hat er m.W.n. die VOBAbk. endgütlig ausgehebelt. …
- … mir würde sich die Frage stellen, ob Sie Verbraucher sind. Sodann Sie nicht beruflich z.B. Kaufmann oder Jurist sind bzw. dem Personenkreis und der Berufsgruppe zuzurechnen sind, die sich mit der VOB auskennen und inhaltlich sowie im Umgang mit derer kundig sind, …
- … kann man mit Ihnen die VOBAbk. überhaupt nicht vereinbaren. Oder anders gesagt, vereinbaren schon, allerdings nicht rechtsgültig. …
- … VOB-Gültigkeit: Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen …
- … Natürlich kann die VOBAbk. auch mit Privat weiterhin rechtsgültig vereinbart werden. Allerdings ist die VOB …
- … Natürlich gilt wie bisher, dass VOBAbk. (auch mit o.a. Einschränkung) generell nur als wirksam vereinbart gilt, wenn …
- … der Text der VOBAbk. dem Bauherren nachweislich ausgehändigt wurde. …
- … Der einfache Hinweis es gilt VOB o.ä. reicht da nicht aus. …
- … Außerdem muss die VOB/B …
- … Wenn wie hier nur vereinbart ist Für Haftung/Abnahme/Gewährleistung gilt VOBAbk. dürfte die VOB/B als nicht vereinbart gelten. …
- … Es bleibt dabei, mit einem nur Verbraucher, kann die VOBAbk. nichts rechtswirksam vereinbart werden. …
- … Meine Aussage bezieht sich darauf, dass - sodann die VOB als Vertragsgrundlage gemacht wurde - die VOB und deren …
- … Verwender ist, selbst Kaufmann ist oder durch einen Architekten bei der Vertragsunterzeichnung rechtsgültig - mit entsprechender Vollmacht - vertreten worden ist. …
- … gibt es ebenfalls schon Urteile zu den Klauseln der VOBAbk. die den nichtsahnenden Verbraucher über das normale Maß hinaus benachteiligen. …
- … BEFRAGEN SIE ihren Anwalt Herr PETERS. DIE Vob KANN als GANZES MIT einem VERBRAUCHER NICHT mehr vereinbart werden …
- … Ergänzend: Die VOBAbk. als Vertragsgrundlage zu vereinbaren erfolgt, in dem die VOB/B …
- … vereinbart wird. Die VOBAbk./B verweist jedoch auf VOB/C. Auch aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich die VOB zu vereinbaren, weil eben gerade die VOB/C wiederum sodann …
- … dies (auf Seite 130, Randnummer 13) so. So auch Beck'scher VOBAbk. Kommentar, Teil C, Motzke Syst IVA Rn 105 und Vogel Syst …
- … Syst VII Rn 17; Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag Bd 1,4. Auflage Rn 146: Grauvogel, Jahrbuch Baurecht 1998 S. …
- … Rainer Franz/Klaus Englert, VOBAbk./C Kommentar, Seite 10,2. Abschnitt. …
- … Diese Debatte darüber - ob die VOBAbk. mit Verbrauchern noch vereinbart werden kann - ist auch schon des …
- … VOBAbk.-Verträge: Inhaltskontrolle und BGBAbk.-Ersatzregelungen …
- … VOBAbk./B ist nicht mehr privilegiert, die einzelnen Paragr. Unterliegen der Inhaltskontrolle und können unwirksam sein. Werden dann durch die Regelungen des BGBAbk. ersetzt. …
- … Nach wie vor können aber VOB Verträge geschlossen werden …
- … Die VOBAbk. unterliegt nun einmal der Inhaltskontrolle und mittlerweile ist rechtlich klar und …
- … In Kenntnis dessen ist es denn dann so, dass Sie die VOBAbk. vereinbaren - und vorausgesetzt Sie sind in Kenntnis dessen, dass es …
- … Und noch einmal Herr Peters, man kann die VOBAbk. nicht vereinbaren und alle §§ haben uneingeschränkte Gültigkeit. Geht nicht. Dabei …
- … Dies gilt auch für den Teil dessen, was ich hinsichtlich der VOBAbk./C geschrieben habe. …
- … Die VOB/B - ohne Teil C - …
- … bereits in meinem Eingangsbeitrag geschrieben und beschrieben hatte, dass Sie die VOBAbk. mit einem Verbraucher nicht mehr rechtsgültig vereinbaren können, meine ich natürlich, …
- … VOBAbk.-Recht: Zusammenfassung zur Gültigkeit …
- … VOB-Vereinbarung: Rechtsgültigkeit und Verbraucherschutz …
- … Ihre Aussage VOBAbk. Verträge kann man seit 2008 mit Privat nicht vereinbaren trifft nicht zu. …
- … Ich bleibe dabei Herr Peters. Sie und auch ich oder auch sonst wer, kann mit einem Verbraucher die VOB nicht mehr vereinbaren. Natürlich auch hier nur wiederum mit dem …
- … Eine VOBAbk. die Sie mit einem einfachen Verbraucher vereinbaren, hat keine Gültigkeit. Eine …
- … VOBAbk./B besteht aus einer bestimmten Anzahl an §§ und wenn nur …
- … ein einziger heraus fliegt, dann ist nun halt einmal die VOBAbk. halt eben nicht vereinbart. …
- … Außerdem hat Herr Ibold auch einen nützlichen Beitrag hierzu geleistet. Auch Prof. Motzke vertritt diese Auffassung das es nicht heißen kann Mängelhaftung (was Herr Ibold mit Gewährleistung bezeichnet hat, so wie es der Fragesteller angegeben hat) 5 Jahre nach BGBAbk.. …
- … VOBAbk.-Wirksamkeit: Voraussetzungen für private Bauherren …
- … -://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxishinweise/ph_einbeziehung-vob_10-01.pdf …
- … Die VOB kann, wenn auch …
- … auch und die damit zu unterstellende Kaufmannseigenschaft im Umgang mit der VOBAbk. vorhanden ist, dann geht es natürlich. Auch dann geht es, wenn …
- … der Verbraucher der Verwender der VOBAbk. ist. …
- … Dennoch würde ich den Jenigen sehr gerne sehen, der das schafft, einen Verbraucher vollumfänglich im Umgang mit der VOB fit zu machen. Wie viele Wochen wollen Sie denn mit …
- … Rechtsbeistand etc. kann ein Aufklären des Nichtfachkundigen im Umgang mit der VOBAbk. wohl kaum erfolgreich erfolgen. …
- … VOBAbk.-Anwendung: Einzug als Inbenutzungnahme – Anwaltsrat …
- … Dies sodann sicher auch in 6 Tagen, wenn denn dann die VOB rechtsgültig vereinbart worden ist, was ich allerdings zu bezweifeln vermag, …
- … und Ihm die Kenntnis im Umgsang und mit der Anwendung der VOBAbk. unterstellt werden kann. …
- … VOBAbk.-Abnahme: Ausdrückliche Erklärung erforderlich! …
- … Wobei sich hier schon die Frage stellt, was vertraglich wirksam vereinbart wurde, so z.B. förmliche Abnahme mit realer …
- … Die Abnahme durch konkludentes Handeln (stillschweigende Abnahme) würde nach BGBAbk. dann eintreten, wenn der Besteller den Gegenstand in seine geplante Nutzung …
- … unwirksam, sondern es werden die betreffenden Bestimmungen durch die Regelungen des BGBAbk. ersetzt. …
- … 2008 nicht für die VOBAbk./B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern VOB/B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen unterliegen jedoch der Inhaltskotrolle/den Folgen wie unter 1) beschrieben. …
- … 4.) Die VOB/B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … unwirksam, sondern es werden die betreffenden Bestimmungen durch die Regelungen des BGBAbk.A ersetzt. …
- … - worüber es mittlerweile schon urteile gibt, dass bestimmte Klauseln der VOBAbk. mit Verbrauchern vereinbart keine Gültigkeit haben oder mehr haben können - …
- … geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOBAbk.A/B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern …
- … VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … 3.) Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen …
- … Recht habe und Sie oder auch ich oder sonst wer die VOBAbk. mit Verbraucher nicht mehr - und die Betonung lag auf rechtsgültig …
- … nichts anderes habe ich geschrieben. Es ist nicht mehr möglich die VOBAbk. mit einem nur Verbraucher zu vereinbaren, ohne dass sich an den …
- … Nebenbei bemerkt, auch ich würde lieber die VOBAbk. vereinbaren. Natürlich nur rechtsgültig - und ohne spätere Änderungen durch ein …
- … 4.) Die VOBAbk./B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … Stimmt nicht Herr Peters. Die VOBAbk. besteht nun einmal aus 18 §§. Und wenn Sie nur einen derer heraus nehmen ist die VOB in der Urform nicht mehr vereinbart. Auch dann wenn dies …
- … bei Gericht passiert, das einer der §§ heraus genommen wird. Die VOBAbk. ist ja dann als ganzes nicht mehr Gültig, weil einer der …
- … worden ist. Sie können dann nämlich nicht mehr behaupten, dass die VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gilt, sondern höchsten noch behaupten, dass …
- … Teile der VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gelten, sodann einer der §§ heraus genommen oder auch nur ersetzt worden ist. Insodern ist die VOB als ganzes denn dann auch nicht mehr vereinbart Herr Peters, …
- … falsch sodann ein §§ heraus genommen worden ist, weil dann die VOBAbk. nicht mehr in Gänze und ausnahmslos, sondern nur teilweise noch vereinbart …
- … VOBAbk.-Diskussion: Klarstellung zur Gültigkeit …
- … VOB-Gültigkeit: Einzelne Paragraphen und Gesamtvertrag …
- … Beitrag Nr. 10 vom 16.8. : ..., , , gilt die VOBAbk. als nicht vereinbart. …
- … Doch, die ist richtig, vorausgesetzt, die VOBAbk. wäre rechtsgülltig vereinbart. Und nur zur Klarstellung, nicht so vereinbart dass …
- … Fragesteller war nämlich mit seiner Angabe bei den Regelungen entsprechend einem VOBAbk. Vertrag. …
- … sich hier schon die Frage stellt, was vertraglich wirksam vereinbart wurde, so z.B. förmliche Abnahme mit realer Begehung und Protokoll etc.. Die Abnahme durch konkludentes Handeln (stillschweigende Abnahme) würde nach BGBAbk.A dann eintreten, wenn der Besteller den Gegenstand in seine …
- … Herr Ibold, vereinbart war die VOBAbk. und so lange hier nichts anderes vom Fragesteller eingestellt wird, wird …
- … was bekannt ist und was man weiß und das ist die Vertragsgrundlage VOBAbk.. Auf die Nebenerscheinungen, wie Ungültigkeit einzelner §§ und …
- … doch nun hier auch schon wieder ausreichend hingewiesen. Und nach der VOBAbk. gibt es in Untätigkeit keine Verpflichtung zur Abnahme. Schauen Sie in …
- … keine Pauschalisierung Herr Ibold. Es war nur der Hinweis, dass die VOBAbk. mitunter als nicht vereinbart gilt. Wenn ich mich hier vielleicht missverständlich …
- … ist, weil ich schon im ersten Beitrag auf die Rechtsgültigkeit der VOBAbk. Vereinbarung hingewiesen hatte, dann sorry dafür. Wenn ich schreibe rechtsgültig, dann …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk.A (Teil B par 10,12, 13). Gewährleistung nach BGBAbk. …
- … hier noch einmal der Fragesteller gefordert uns zu beantworten ob die VOBAbk. in Gänze vereinbart worden ist. …
- … zum Thema Mängelhaftung (Gewährleistung) wohl richtig ist und damit ohnehin die VOBAbk. (natürlich Herr Peters, zumindest teilweise ist hier gemeint und ggf. auch …
- … ausgetragen werden würde, sodass sich die Frage nach der Vereinbarung der VOBAbk. als ganzes ohnehin nicht mehr stellt. …
- … VOB-Mängel: Akzeptanz durch Einzug …
- … Abnahme § 12 der VOBAbk. (besagt) …
- … 3. Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Auftraggeber spätestens zu den in den Nummern 1 …
- … VOBAbk.-Gültigkeit: Auswirkungen von Änderungen und Wegfall …
- … Die VOB gilt dann nicht mehr als vereinbart. …
- … noch die bestehen bleibenden Restteile der VOBAbk., nämlich die an denen nichts geändert und/oder ersetzt wird, haben dann ggf. noch Gültigkeit. …
- … In dem Fall, wo nur einer der §§ weg fällt oder auch nur schon ersetzt wird, können Sie nicht mehr behaupten, dass die VOB vereinbart ist oder sei, weil es ja nach der Änderung …
- … Sie können dann allenfalls höchstens nur noch behaupten, dass die VOBAbk. teilweise vereinbart ist, keinesfalls aber die VOB, und etwas anderes …
- … wenn Sie nach dem Wegfall oder dem Ersetzen von §§ der VOBAbk. nicht mehr einfach nur behaupten können, dass die VOB vereinbart sei, …
- … der verbleibt und nicht geändert oder ersetzt wird - mit der VOBAbk. (die 18 §§ aus der die VOB besteht) nichts mehr zu …
- … Sie nun zumindest teilweise durch die ersetzten anders lauten). Fazit, die VOBAbk. ist somit nicht mehr (unverändert) vereinbart Herr Peters. …
- … VOBAbk. einfach erklärt: Gültigkeit und Anwendung im Baurecht …
- BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - Gewährleistungsfrist verlängert durch Betrug? Schadensersatzansprüche & Vorgehen
- … rechnet dieses ordnungsgemäß ab. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (egal ob nach BGBAbk. 5 Jahre oder VOBAbk. 2 Jahre) treten erhebliche Mängel auf. Bei …
- … ganz neu beginnen. Dies ist unabhängig von den regulären Fristen nach BGBAbk. oder VOBAbk.. …
- … einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Sie ist im BGBAbk. geregelt.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Garantie …
- … BGBAbk.Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt …
- … unter anderem Kaufverträge, Werkverträge und Gewährleistungsansprüche.Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) …
- … häufig in Bauverträgen vereinbart und enthält spezielle Regelungen zur Gewährleistung.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Leistungsbeschreibung …
- … Baurecht liegt ein Mangel vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.Verwandte Begriffe: Sachmangel, Fehler, Abweichung …
- … Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und können je nach Anspruch variieren.Verwandte Begriffe: Frist, Anspruch, Rechtsverlust …
- … Frage: Kann ich auch nach Ablauf der VOBAbk.-Gewährleistungsfrist Schadensersatz fordern?Antwort: Ja, wenn arglistige Täuschung vorliegt, kann Schadensersatz …
- … auch nach Ablauf der VOBAbk.-Gewährleistungsfrist gefordert werden. Die regulären Fristen gelten dann nicht. …
- … Frage: Was ist der Unterschied zwischen BGBAbk.- und VOB-Gewährleistung?Antwort: Die BGB-Gewährleistung beträgt in …
- … der Regel fünf Jahre für Bauwerke, während die VOBAbk.-Gewährleistung zwei Jahre beträgt, sofern sie wirksam vereinbart wurde. Bei Betrug gelten diese Fristen jedoch nicht. …
- … Bauvertrag prüfen lassenDie wichtigsten Punkte, die in einem Bauvertrag …
- BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - VOB Gewährleistung: Reparatur Fernwärme nach Rohrbruch – Wer zahlt nach 5 Jahren?
- … VOBAbk. Gewährleistung: Wer zahlt Reparatur? …
- … Fernwärme-Reparatur nach Rohrbruch: Gilt die VOB Gewährleistung auch nach 5 Jahren? Wer trägt die Kosten? Jetzt …
- … VOBAbk. Gewährleistung, Fernwärme, Rohrbruch, Reparaturkosten, Verjährungsfrist, Bauwerke, Gewährleistungsfrist, Heizungsanlage …
- … VOB Gewährleistung: Reparatur Fernwärme nach Rohrbruch – Wer zahlt nach 5 …
- … Rechnung. Das Angebot 2002 trug damals nur den Vermerk ... gem. VOBAbk.. Diese ist uns jedoch nicht bekannt bzw. wurde uns nicht ausgehändigt. …
- … Verjährungsfrist von 5 Jahren für Arbeiten an Bauwerken gem. § 638 BGBAbk. oder die VOBAbk., nach der die Gewährleistungsfrist bereits nach 4 …
- … 2002 schlampig verarbeitet, sodass jetzt Wasser ausgetreten ist. Da uns die VOBAbk. nicht ausgehändigt wurde, sind wir der Meinung, uns steht noch Gewährleistung …
- … Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) 5 Jahre. Da die Anlage …
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- … Zählt BGBAbk.haben wir hier eine Einschränkung der Üblichen Gewährleistungsfriest von 10 Jahren. …
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- … dem Vertrag entsprechend geschuldete und im wesentlichen mangelfreie Leistung anerkannt. …
- … Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm seine vollen Rechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält. [§ 640 (2) BGBAbk. bzw. § 12 Nr. 5. (3) VOBAbk./B] …
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