Handwerkerrechnung 2001: Skontoabzug, Mängel & Verzugszinsen – Wer zahlt was?
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Handwerkerrechnung 2001: Skontoabzug, Mängel & Verzugszinsen – Wer zahlt was?
ich habe folgendes Problem (Stammleser kennen die Geschichte):
Rechnung des Handwerkers v. 29.05.2001
1. Abschlagzahlung an den Handwerker geleistet als "Good Will", DM 5.000,-- (ohne Skontoabzug)
Rechnung und Ausführung mangelhaft
Treffen beim Handwerker zur Klärung der Differenzen Ende Juni 2001
Nachlass auf die Rechnung von DM 3.000,-- (Aufgrund Doppelberechnung, nicht beigel. Std. -Zettel etc.)
Neue Rechnung mit gleicher Nr. und um 3.000,-- vermindertem Rechnungsbetrag ausgestellt wiederum per 29.05.01, erhalten Mitte Juli 2001
Beseitigung der Mängel bis zum 12.10.01
Überweisung des Restbetrages am 22.10.01 unter Abzug von 3 % Skonto auf den Gesamt-Rechnungsbetrag von ca. DM 13.000,--.
Handwerker mahnt nun bereits zum zweiten Mal die Überweisung des
Skontobetrags in Höhe von DM 390,00 an.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der lange Zeitraum zwischen erster Rechnungslegung, 29.05.2001 und Zahlung der Restsumme, 22.10.2001 einzig und allein im Verantwortungsbereich des Handwerkers lag!
Kulanter Weise erwähnt er in seiner Mahnung noch, dass er obwohl mittlerweile 5 Monate vergangen sind, keine Verzugszinsen an uns berechnet hat.
Wer weiß denn, wie das nun richtig abzuhandeln ist.
Muss ich eine Handwerker-Rechnung fristgerecht bezahlen, obwohl offensichtlich Irrtümer und mangelhafte Ausführung vorliegen.
Ich habe mal im BGBAbk. nachgeschaut und dort gelesen, dass die Vergütung bei Abnahme des Werkes zu entrichten ist und ebenfalls die Vergütung auch erst bei Abnahme des Werkes an zu verzinsen ist.
Ich würde mich über Eure/Ihre Meinungen freuen und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
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Ich verstehe, dass es um eine Handwerkerrechnung aus dem Jahr 2001 geht, bei der es Unstimmigkeiten bezüglich Skontoabzug, Mängeln und Verzugszinsen gibt. Da die Rechnung von 2001 datiert, sind viele Ansprüche möglicherweise bereits verjährt.
Skonto: Ob ein Skontoabzug zulässig ist, hängt von der ursprünglichen Vereinbarung ab. Wenn kein Skonto vereinbart war, ist der Abzug unberechtigt.
Mängel: Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Die Beseitigung der Mängel und die Überweisung des Restbetrags unter Abzug des Skontos deuten darauf hin, dass die Mängel anerkannt wurden.
Verzugszinsen: Verzugszinsen können geltend gemacht werden, wenn der Handwerker in Verzug war. Dies setzt eine Mahnung voraus. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem gesetzlichen Zinssatz.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die gesamte Korrespondenz und die Rechnungsunterlagen einem Anwalt für Baurecht vorzulegen, um die Verjährung und die Erfolgsaussichten einer Forderung zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Skonto
- Ein Preisnachlass für die schnelle Bezahlung einer Rechnung. Die Bedingungen müssen vereinbart sein.
Verwandte Begriffe: Rabatt, Nachlass, Zahlungsziel - Mangel
- Eine Abweichung der Werkleistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nachbesserung - Verzugszinsen
- Zinsen, die auf eine nicht rechtzeitig bezahlte Forderung anfallen.
Verwandte Begriffe: Mahnung, Zahlungsverzug, Zinssatz - Gewährleistung
- Die gesetzliche Haftung des Handwerkers für Mängel an seiner Leistung.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Nachbesserung - Abnahme
- Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als vertragsgemäß akzeptiert.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung - Werkvertrag
- Ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Zahlung verpflichtet.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Auftrag - Mahnung
- Eine Aufforderung zur Zahlung einer fälligen Forderung.
Verwandte Begriffe: Zahlungsaufforderung, Inkasso, Verzug - Verjährung
- Der Ablauf einer Frist, nach deren Ende ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Verwandte Begriffe: Anspruch, Frist, Rechtsverlust
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was bedeutet Skonto?
Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Die Bedingungen für den Skontoabzug müssen im Voraus vereinbart werden. - Frage: Wann liegt ein Mangel vor?
Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Werkleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Standards entspricht. Mängel müssen dem Handwerker unverzüglich angezeigt werden. - Frage: Was sind Verzugszinsen?
Verzugszinsen sind Zinsen, die auf eine Geldforderung anfallen, wenn der Schuldner mit der Zahlung in Verzug gerät. Der Verzug tritt in der Regel nach einer Mahnung ein. - Frage: Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werkes. - Frage: Was ist die Abnahme eines Werkes?
Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als vertragsgemäß erbracht akzeptiert. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Frage: Wann verjähren Ansprüche aus einer Handwerkerrechnung?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. - Frage: Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. - Frage: Was ist eine Mahnung?
Eine Mahnung ist eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Leistung zu erbringen. Sie ist in der Regel Voraussetzung für den Eintritt des Zahlungsverzugs.
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Sorry falscher Titel
sollte lauten: Skontoabzug -
VOB oder BGB: Klärung durch Rechtsanwalt empfohlen
Was denn nun? VOB oder BGBAbk.
Frage ich spätestens Dienstag mal meinen Rechtsanwalt. -
Werkvertrag ohne VOB: BGB-Anwendung wahrscheinlich
Ich denke BGBAbk.
da in keinem Schriftstück die VOBAbk. erwähnt ist, weder im Angebot noch in der Rechnung noch auf den Briefen.
VOB wurde uns natürlich auch nicht zur Einsicht vorgelegt.
Wäre vielleicht auch nicht schlecht, ein Unterverzeichnis "Vertragsgestaltung" oder ähnliches zu eröffnen
(hat ja noch nicht geklappt mit unserem Urlaubsforum Herr Beisse) oder wird das zu kompliziert bez. Rechtsberatung)? -
Rechtsberatung: Hinweise statt konkrete Auskunft
Tja, die leidige Frage der Rechtsberatung
Das kann und darf ich natürlich nicht. Aber immerhin Hinweise geben. Letztendlich wird es nicht ohne RA gehen. Tipp: einfach mal anrufen. Sie dürfen auch gerne "meinen" RA anrufen, der nimmt nicht gleich Geld. -
Handwerkerrechnung: Skonto vs. Kulanz – HWK Gütestelle?
Habe leider keinen Bau-Rechtsschutz, Herr Beisse
wenn der Handwerker nicht auf die Skontozahlung verzichtet, werden wir uns vielleicht auf die Hälfte einigen (so wird es bei uns in der Firma auch des öfteren praktiziert).
Kulanz wird man von dem wohl nicht erwarten können.
Evtl. könnte ich den Fall vielleicht auch der Gütestelle der HWKAbk. Köln vortragen, damit dort eine Einigung erzielt wird.
Da im Vorfeld schon einige Sachen gelaufen sind, wird er natürlich kein Interesse daran haben alles pubil zu machen.
Mal schauen, bin das "Theater" nur langsam leid mit diesem Handwerker. -
Rechtsberatung: Telefonische Erstberatung nutzen
Wofür Rechtschutz?
Ich sach doch, "mein" RA berät auch schon mal telefonich und Erstberatung kostet max. 350 DM zzgl. MwSt. -
Streitwert vs. Anwaltskosten: Ein Rechenbeispiel
406,- DM Rechtsanwaltskosten
bei 390,- DM Streitwert - so werden unsere RA nicht darben : => -
Handwerkerrechnung: Skontoabzug korrekt berechnen!
rein rechnerisch,
Hallo Frau Gowitzke,
also die Rechnung war über 16 TDM. Davon zahlen Sie sofort innerhalb der Skontofrist 5 TDM. Mit beispielsweise 3 % Skonto. Ergibt eine Tilgung von 5154,64 DM Restforderung des Handwerker nunmehr DM 10845,36. Jetzt Rechnungskürzung 3 TDM verbleibt DM 7845,36.
Der Skontoabzug wäre rechnerisch an dieser Stelle für die 7845,36 unzulässig, da ja vermutlich lange nach Skontofrist überwiesen. Rechtlich kann es natürlich ganz anders aussehen. Es könnte ja sein, das die Rechnung, weil fehlerhaft, gar nicht fällig war. Aber Sie würden hier bei 3 % um 235,36 DM streiten. -
Handwerkerrechnung: Kulanz statt Skonto erzwingen?
Egal
auch wenn's nur ca. 250,00 sind, bei diesem Handwerker, habe dafür schon über 50,00 an Porto und Telekommunikationskosten aufgebracht, macht dann schon wieder an die 300,00.
Dafür gehen wir lieber mit der Familie mal superschön Essen.
Ich erwarte etwas Kulanz, bei dem was der sich alles geleistet hat.
Wenn er nicht auf die Skonto-Zahlung verzichtet, werde ich den Fall (dann kommt aber alles auf den Tisch) erstmal der HWKAbk. Köln mitteilen und um Klärung der Angelegenheit bitten.
Wie ich dem BGBAbk. entnommen habe, ist die Rechnung wohl auch erst nach Abnahme fällig, ebenso die von ihm erwähnten "Verzugszinsen" auf die er großzügiger Weise verzichtet hat.
Ich finde diese Aussage schon recht unverschämt, was können wir dafür, dass er nicht mängelfrei gearbeitet hat?
Na ja mal abwarten, was dabei rauskommt.
Einen schönen Abend noch an alle. -
Abnahme entscheidend: Juristische Klärung notwendig
das meinte ich mit rechtlich,
haben sie recht Frau Gowitzke, aber wann die Abnahme erfolgt ist stellt der Jurist fest. Das Thema ist wohl überhaupt der schwierigste Punkt in allen Streitigkeiten.
Aber, für Sie scheint ja der sportliche Aspekt im Vordergrund zu stehen. Kenn ich von mir, da denkt man eh anders. -
Mangelhafte Handwerkerleistung: Gegenwehr lohnt!
Ich bin doch total unsportlich
Herr Niemann,
sitze doch am liebsten vor dem PC und schaue mir die Beiträge im Bauforum an, die doch auch immer recht lehrreich sind.
Ich habe nur einfach keine Lust, mich von Handwerkern, die mängelhaft arbeiten, versuchen mich über den Tisch zu ziehen, am Telefon vier Meter groß werden und mir mit Rechtsanwalt drohen, unverschämte Forderungen stellen, ca. 380,00 in den Rachen zu schmeißen. Dagegen versuche ich schon mich zu wehren.
Wenn Sie das als sportlich bezeichnen, dann haben Sie Recht.
Ich bin dabei auch ein ziemlicher Einzelkämpfer, da mein Mann auch lieber diesen Betrag zahlen würde und dann seine Ruhe hätte.
Mal schauen wie's sportlich so weiter geht, vielleicht komme ich ja doch noch auf den Geschmack und wende mich auch noch anderen Sportarten zu (ich war am Wochenende in Thürigen und habe an einer Kräuterwanderung teilgenommen, das ist doch schon ein Anfang).
Alles Gute und eine schöne Woche.
Christa Gowitzke -
Fälligkeit der Rechnung: Skontofrist-Beginn
Fälligkeit
Ist wohl das Stichwort. So wie ich es kapiert habe, wird eine Rechnung erst fällig, wenn die entsprechende Leistung auch erbracht wurde. Demzufolge, nach meinem Verständnis, beginnt ab diesem Datum auch die Frist des Skonto. -
Rechtsanwaltsgebühren: Günstiger als gedacht!
Rechtsanwaltsgebühren niedriger als oft vermutet
Bitte keine "Angst" vor hohen Rechtsanwaltsgebühren!
Die Erstberatung/Beratung kostet nicht immer 350,- DM zzgl. USt. Hierbei handelt es sich um einen Höchstbetrag für eine sog. Erstberatung.
Oftmals ist die gesamte außergerichtliche Tätigkeit erheblich günstiger als die Erstberatungsgebühr. Bei einem Streitwert von bis zu 600,- DM wird regelmäßig für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit nur eine Gebühr von 50,11 DM inkl. USt. nach der Bundesgebührenordnung der Rechtsanwälte (BRAGO) anfallen. -
Kostengünstige Erstberatung: RA-Tipp (ab 85 DM)
§ 20 BRAGO
Es wird in BAU.DE oft auf die Erstberatung für DM 350,- netto hingewiesen.
Diese Summe kann je nach RA geringer ausfallen.
Bei Interesse bitte auf der Homepage der Kanzlei Garus, Misikowski & Schwohnke nachlesen, siehe Link.
Unter 'Wissenswertes' wird erläutert, das eine Erstberatung für DM 85,- netto angeboten wird.
Grüße von -
Hinweis: Höchstbetrag bei Rechtsberatung beachten
*schäm*
Ich habe das Wort Höchstens vergessen *duck* -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Handwerkerrechnung 2001: Skonto, Mängel, Verzugszinsen – Was tun?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Handwerkerrechnung aus dem Jahr 2001, bei der es Streitigkeiten bezüglich Skontoabzug, Mängeln und Verzugszinsen gibt. Es wird erörtert, ob die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder das BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) zur Anwendung kommt und welche Rechte und Pflichten daraus resultieren. Die Möglichkeit einer Güteverhandlung bei der Handwerkskammer (HWKAbk.) wird ebenso in Betracht gezogen wie die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bezüglich des Skontoabzugs ist es wichtig, die Fälligkeit der Rechnung und den Zeitpunkt der Abnahme zu berücksichtigen, wie im Beitrag Fälligkeit erläutert wird. Ein unberechtigter Skontoabzug kann zu Verzugszinsen führen.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Rechtsberatung müssen nicht zwangsläufig hoch sein. Es gibt die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung oder einer kostengünstigeren Erstberatung, wie im Beitrag Kostengünstige Erstberatung: RA-Tipp (ab 85 DM) erwähnt wird. Es ist ratsam, sich vorab über die Gebühren zu informieren.
✅ Zusatzinfo: Die Anwendung der VOB ist nur dann gegeben, wenn diese im Vertrag explizit vereinbart wurde. Andernfalls gilt das BGB, wie im Beitrag Werkvertrag ohne VOB: BGB-Anwendung wahrscheinlich festgestellt wird. Dies hat Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche und die Beweislast bei Mängeln.
👉 Handlungsempfehlung: Um die Situation rechtlich korrekt zu bewerten und die eigenen Ansprüche durchzusetzen, sollte man sich, wie im Beitrag VOB oder BGB: Klärung durch Rechtsanwalt empfohlen geraten wird, anwaltlich beraten lassen. Alternativ kann auch eine Güteverhandlung bei der HWK in Erwägung gezogen werden, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Handwerkerrechnung, Skonto, Mangel, Verzugszinsen". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … VerzugszinsenZinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt.Verwandte Begriffe: Mahnung, Inkasso, Schadenersatz. …
- … Ablauf des Zahlungsziels geraten Sie in Zahlungsverzug. Der Handwerker kann dann Verzugszinsen und gegebenenfalls Mahnkosten geltend machen. …
- … Kann ich Skonto abziehen, wenn ich …
- … innerhalb von 14 Tagen zahle?Nur wenn ein Skontoabzug ausdrücklich vereinbart wurde. Ein einseitiger Skontoabzug ist nicht zulässig. …
- … Wie lange habe ich Zeit, eine Handwerkerrechnung zu prüfen?Die Prüffrist muss angemessen sein. Was angemessen ist, hängt …
- … Rechnungsprüfung bei HandwerkerleistungenWorauf Sie bei der Prüfung einer Handwerkerrechnung achten sollten. …
- … Skonto als Zahlungsmotivator: Erfahrungen im Bauwesen? …
- … Skonto …
- … es mit der Gewährung von Skonto als Zahlungsmotivator aus? …
- … b) bei der Würdigung des Angebots (das den Skonto einkalkuliert) …
- … steuern und zu Verzugszinsen, denn es wäre für den AGAbk. ungeschickt, sich den Skonto entgehen zu lassen. Andererseits versucht ein knallhart wirtschaftlich denkender AG, …
- … Preisnachlass vs. Leistungskürzung: Skonto-Alternativen …
- … Mensch leisten) hinausziehn ... JA wir geben für gewöhnlich 3 % Skonto wenn das Geld binnen 8 Tagen nach Rechnungseingangs auf unserem Konto gutgeschrieben ist ... JA warum wohl? …
- … Festpreise & Zahlungsziele: Skonto/Rabatt im Hausbau …
- … Weder Skonto noch Rabatt …
- … Rechnungsfälligkeit & Verzug: Skonto-Praxis im Bauwesen …
- … Und die Frage des Skontos: klar war das mal eine Möglichkeit, schneller an sein Geld …
- … kommen. Heutzutage werden mal so eben locker die angebotenen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb 14 Tagen auch noch nach 40 Tagen gezogen. Und will man dann wg. ein paar hundert den Klageweg beschreiten? Wohl kaum. Allerdings vergisst der geliebte Zahler, dass der AN mehrere dieser Zeitgenossen vorsich hat. Da kommen im Jahr schnell ein paare Tausender zusammen, die man nicht wieder einholen kann. Vornehmlich Behörden halten sich wunderbar an dieser Regelung. Die missachten ja auch maßgeblich ihre eigene VOBAbk. in vorwiegend den Teilen, in denen Sie tätig werden müssen, speziell bei der Frage nach den Zahlungszielen. …
- … Skonto-Kalkulation: Ursprungsbetrag bei verspäteter Zahlung …
- … Da Skonto mitkalkuliert wurde, landet man bei verspäteter Zahlung mit Skontoabzug letztendlich …
- … Dennoch halte ich eine proaktive Steuerung der Zahlung durch Anbieten von Skonto grundsätzlich für sinnvoll. …
- … Aber ich bin ja kein Jurist, wollte die Sache mit dem Skonto betriebswirtschaftlich beleuchten. …
- … Zahlungsziel bei Handwerkerrechnungen: VOB …
- BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - Durchlauferhitzer Installation: Kosten, Dauer & Abrechnung nach Aufwand?
- … wirklich & wie werden die Kosten korrekt abgerechnet? Tipps zur fairen Handwerkerrechnung. …
- … Durchlauferhitzer, Installation, Kosten, Abrechnung, Handwerkerrechnung, Aufwand, Montagezeit, Fahrzeit, Regiearbeiten …
- … Sanitär, Handwerkerrechnung, Kosten …
- … Wie werden Fahrtkosten bei Handwerkerrechnungen berechnet?Fahrtkosten können entweder pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand …
- … Wie kann ich mich vor überhöhten Handwerkerrechnungen schützen?Holen Sie mehrere Angebote ein, verlangen Sie einen detaillierten …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenrechnung nach Skontofrist prüfen: Vorgehen, Fristen & Honoraranspruch?
- … Architektenrechnung: Skontofrist, Prüfung & Honorar …
- … Architektenrechnung liegt nach Skontofrist vor? Jetzt prüfen: Welche Fristen gelten? Wie hoch ist …
- … Architektenrechnung, Skontofrist, Rechnungsprüfung, Honorar, Architektenhonorar, Fristen, Zahlungsverzug, Schlussrechnung …
- … Architektenrechnung nach Skontofrist prüfen: Vorgehen, Fristen & Honoraranspruch? …
- … Urlaubes haben wir noch eine weitere Abschlagszahlung vorgenommen, um dafür vereinbartes Skonto in Anspruch nehmen zu können. …
- … Urlaub, jetzt?), sodass wir für den noch ausstehenden Betrag kein Skonto mehr geltend machen können. …
- … die Architektin nicht verpflichtet, die Rechnungen so zu prüfen, dass wir Skonto in Anspruch nehmen können. Durch die lange Prüfung ist uns ja …
- … Ich verstehe, dass Sie eine Architektenrechnung erhalten haben, bei der die Skontofrist überschritten ist. Hier sind einige Punkte, die ich bei der …
- … Skonto: Der Skontoanspruch entfällt in der Regel nach Ablauf der Skontofrist. …
- … Es ist wichtig zu prüfen, ob die Skontofrist angemessen gesetzt war. …
- … Skonto …
- … Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn eine Rechnung …
- … innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Der Skontosatz wird in Prozent angegeben und von der Bruttorechnungssumme abgezogen. Skonto dient als Anreiz für eine schnelle Zahlung. Verwandte Begriffe: Zahlungsziel, …
- … der vereinbarten Frist bezahlt. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Gläubiger Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen. Zahlungsverzug kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Verwandte …
- … Begriffe: Mahnung, Verzugszinsen, Inkasso …
- … Eine Kürzung des Architektenhonorars ist grundsätzlich möglich, wenn die Leistungen mangelhaft erbracht wurden. Sie müssen die Mängel jedoch nachweisen und …
- … Was bedeutet Skonto bei einer Architektenrechnung? …
- … Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn …
- … die Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Die Skontofrist und der Skontosatz sind in der Rechnung angegeben. …
- … Mangelhafte Bauleitung durch den Architekten …
- … Rechnungsprüfung: Skontoabzug vs. Rückforderung zu viel gezahlten Geldes …
- … eine Rechnung ungeprüft unter Abzug von Skonto zu bezahlen? Sie könnten ja dann, wenn die Rechnung nicht stimmt (vielleicht zu Hoch ist) von der Firma das zu viel gezahlte Geld zurückfordern?! Dann brauchen Sie der Architektin keinen Vorwurf wegen Feiertagen, Urlaub und übertriebener Gründlichkeit zu machen. …
- … Architektenrechnung: Prüfdauer, VOBAbk.-Fristen & Skonto-Vereinbarungen …
- … Und was ist zum Skonto vereinbart? …
- … Sorry, aber wer Skontovereinbarungen trifft und mit den Geldern kalkuliert, sollte auch entweder Verluste …
- … Architekt dafür von der Haftung freistellen) oder für die restsumme auf Skonto verzichten, dafür aber eine saubere Prüfung erhalten. …
- … Schadensminderungspflicht: Skonto durch Teilzahlung …
- … dass Sie als Auftraggeber eine Schadensminderungspflicht haben. Durch Teilzahlung innerhalb der Skontofrist können Sie den Schaden beliebig mindern, sogar bis auf Null. …
- … es geht, aber wenn Sie z.B. alles bis auf 2.000 als skontofähigen Abschlag bezahlt hätten, ggf. nach Rücksprache mit der Architektin, würden …
- … wir bei 3 % Skonto um 60 diskutieren. …
- … Als Architekt gehe ich davon aus, übliche Prüffristen zur Verfügung zu haben, bei umfangreichen Rechnungen ggf. die maximalen Zeiträume, die die VOBAbk. einräumt. Lässt sich mein AGAbk. auf Skontofristen ein, die darauf erheblichen Einfluss haben, erwarte ich, dass …
- … sein, dass mein AGAbk. sich mit dem AN zusammentut, 10 % Skonto bei Zahlung in 3 Tagen vereinbart und mich dann auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. …
- … Erst wenn ich mich auf verkürzte Prüfungsfristen einlasse (was m.E. eine Änderung des Architektenvertrags ist), bin ich in der Verantwortung. Für den Urlaubsfall müsste ich dann ggf. eine Vertretung einsetzen. Selbstverständlich würde ich zur Schadensminderung einen vertretbaren Abschlag anweisen, wenn sich die Prüfung doch über die Skontofrist hinaus verzögert. …
- … Skonto retten durch Abschlagszahlung? Rechtliche Einschätzung …
- … Das Skonto mit einer eingeschobenen Abschlagszahlung teilweise zu retten scheint nicht zu gehen: …
- … Skontoanspruch: Fehler in Architektenrechnung mindert Betrag …
- … geprüfte Summe 9.999,99 . Kein Skontoabzug. Zumindest nicht von den 9.999,99. Dann lieber die 10.000 abzügl. …
- … Skonto. …
- … eine weitere Abschlagszahlung bezahlt. Allerdings halte ich die Lösung: alles bezahlen, Skonto in Anspruch nehmen, und dann zu viel bezahltem Geld hinterher rennen …
- … Das Skonto hat die Architektin direkt mit den Fachfirmen ausgehandelt. Wir haben sonst die Angebote nicht gedrückt , sondern dafür jeweils Skonto ausgehandelt. Dieser Vortrag kam wie o.g. von der Architektin und …
- … Skontoabzug bei Teilrechnungen: Gesamtanspruch gefährdet? …
- … auch mal was bzgl. des Skontoabzuges auch bei Teilrechnungen, welcher dann ungerechtfertigt ist wenn nur …
- … eine einzige Teilrechnung oder auch die SR nicht in der Skontofrist beglichen wurde? …
- … Sprich, der AN abgezogenes Skonto aus meinetwegen 3 Teilrechnungen nachfordern kann weil die SR dann …
- … nicht innerhalb der skontofrist beglichen wurde und somit der Gesamtanspruch auf Skonto erlischt? …
- … Skonto bei Handwerkerrechnungen: Üblichkeit & Bedingungen …
- … Also bei Handwerkerrechnungen ... …
- … ist Skonto ohnehin unüblich und nur dann möglich, wenn der AN dies …
- … audrücklich in seinem Angebot angeboten hat. Das Skonto wird nur von der Schlusszahlung abgezogen, die Abschlagszahlungen sind ohne Abzug zu bezahlen. Nur eine einzige zu spät gezahlte Abschlagsrechnung führt zum Verlust des Skontoanspruchs. Ich habe nicht alle vorangegangenen Beiträge gelesen, deshalb frag …
- … ich nochmal: Was ist mit dem Skonto, wenn bei der Prüfung einer Abschlagsrechnung festegstellt wird, das die Abschlagssumme zu hoch ist, weil z.B. die Summe nicht dem Baufortschritt entspricht und entsprechend weniger Abschlag gezahlt wird. Was ist, wenn eine Abschlagszahlung wegen Unprüfbarkeit nicht bezahlt wird, da Massenermittlungen vom AN fehlen, die der AN noch liefern muss? Und was ist mit Sicherheitseinbehalten, die zum Beispiel erst nach Vorlage einer Bürgschaftsurkunde ausgezahlt werden? Welchen Einfluss hat das auf die Skontoklausel? …
- … Skonto für einzelne Raten: BGH-Urteil zum Zahlungsplan …
- … Vereinbaren die Parteien ein Skonto für jede einzelne Rate eines Zahlungsplanes, ist das Skonto für jede …
- … EP-Verträge: Skonto bei Abschlagszahlung mit geprüftem Aufmaß …
- … 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Werktagen, bei Schlussrechnungen mit vorab geprüftem Aufmaß . …
- … Architektenrechnung prüfen: Skonto sichern & Honoraranspruch wahren …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Schlampige Massenermittlung beim Bau: Wie Rechnungen prüfen & Baukosten kontrollieren?
- … Schlampige Massenermittlung beim Bau? So prüfen Sie Handwerkerrechnungen, erkennen Fehler und kontrollieren Ihre Baukosten. Jetzt Tipps holen! …
- … Bauphasen. Mittlerweile sind wir fast fertig. Es kommen also die ersten Handwerkerrechnungen ins Haus geflattert. …
- … dass Sie Probleme mit der Massenermittlung Ihres Architekten haben und nun Handwerkerrechnungen prüfen müssen. Das ist nachvollziehbar, da eine korrekte Massenermittlung die …
- … Rechnungsprüfung im BauwesenWie Sie Handwerkerrechnungen richtig prüfen und Fehler erkennen. …
- … gehen die Handwerkerrechnungen eigentlich direkt zu ihnen oder über den Architekten? der muss …
- … Die Handwerkerrechnungen gehen an ihn. Er 'prüft' sie und reicht sie weiter. …
- … mit dem Weiterreichen! Zum Glück konnte ich bisher trotzdem immer noch Skonto abziehen ... …
- … Architekt Honoraranspruch: Mangelhafte Leistung – Honorarminderung möglich? …
- … Der bloße Umstand, dass der Architekt möglicherweise eine mangelhafte Leistung erbracht hat, führt nicht zu einer automatische Reduzierung seines …
- BAU-Forum - Neubau - Handwerker-Trennung: Vorgehen, Rechte & Kosten bei unvollständiger Leistung?
- … solchen Teilarbeiten auch einen Sicherheitsbetrag einbehalten? Wie sieht es aus mit Skonto? Einen richtigen Vertrag haben wir ja nie geschlossen. Das ist übrigens …
- … Mängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Liste der unvollständigen oder mangelhaften Leistungen. Machen Sie Fotos oder Videos zur Beweissicherung. …
- … wie Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz zu. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel …
- … Rechte bei BaumängelnIhre Rechte und Ansprüche bei mangelhafter Bauausführung. …
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- … Handwerkerrechnung: Montageeinheiten vs. erhöhter Betrag prüfen! …
- … 3/4-Jahr vergangen. Außerdem habe ich mich gefragt, ob ich z.B. Skonto abziehen kann. Auf dem AGAbk. steht nichts und wir haben auch …
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