Handwerkerrechnung 2001: Skontoabzug, Mängel & Verzugszinsen – Wer zahlt was?
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Handwerkerrechnung 2001: Skontoabzug, Mängel & Verzugszinsen – Wer zahlt was?

Liebe Forumsteilnehmer
ich habe folgendes Problem (Stammleser kennen die Geschichte):
Rechnung des Handwerkers v. 29.05.2001
1. Abschlagzahlung an den Handwerker geleistet als "Good Will", DM 5.000,-- (ohne Skontoabzug)
Rechnung und Ausführung mangelhaft
Treffen beim Handwerker zur Klärung der Differenzen Ende Juni 2001
Nachlass auf die Rechnung von DM 3.000,-- (Aufgrund Doppelberechnung, nicht beigel. Std. -Zettel etc.)
Neue Rechnung mit gleicher Nr. und um 3.000,-- vermindertem Rechnungsbetrag ausgestellt wiederum per 29.05.01, erhalten Mitte Juli 2001
Beseitigung der Mängel bis zum 12.10.01
Überweisung des Restbetrages am 22.10.01 unter Abzug von 3 % Skonto auf den Gesamt-Rechnungsbetrag von ca. DM 13.000,--.
Handwerker mahnt nun bereits zum zweiten Mal die Überweisung des
Skontobetrags in Höhe von DM 390,00 an.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der lange Zeitraum zwischen erster Rechnungslegung, 29.05.2001 und Zahlung der Restsumme, 22.10.2001 einzig und allein im Verantwortungsbereich des Handwerkers lag!
Kulanter Weise erwähnt er in seiner Mahnung noch, dass er obwohl mittlerweile 5 Monate vergangen sind, keine Verzugszinsen an uns berechnet hat.
Wer weiß denn, wie das nun richtig abzuhandeln ist.
Muss ich eine Handwerker-Rechnung fristgerecht bezahlen, obwohl offensichtlich Irrtümer und mangelhafte Ausführung vorliegen.
Ich habe mal im BGBAbk. nachgeschaut und dort gelesen, dass die Vergütung bei Abnahme des Werkes zu entrichten ist und ebenfalls die Vergütung auch erst bei Abnahme des Werkes an zu verzinsen ist.
Ich würde mich über Eure/Ihre Meinungen freuen und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass es um eine Handwerkerrechnung aus dem Jahr 2001 geht, bei der es Unstimmigkeiten bezüglich Skontoabzug, Mängeln und Verzugszinsen gibt. Da die Rechnung von 2001 datiert, sind viele Ansprüche möglicherweise bereits verjährt.

    Skonto: Ob ein Skontoabzug zulässig ist, hängt von der ursprünglichen Vereinbarung ab. Wenn kein Skonto vereinbart war, ist der Abzug unberechtigt.

    Mängel: Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Die Beseitigung der Mängel und die Überweisung des Restbetrags unter Abzug des Skontos deuten darauf hin, dass die Mängel anerkannt wurden.

    Verzugszinsen: Verzugszinsen können geltend gemacht werden, wenn der Handwerker in Verzug war. Dies setzt eine Mahnung voraus. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem gesetzlichen Zinssatz.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die gesamte Korrespondenz und die Rechnungsunterlagen einem Anwalt für Baurecht vorzulegen, um die Verjährung und die Erfolgsaussichten einer Forderung zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Skonto
    Ein Preisnachlass für die schnelle Bezahlung einer Rechnung. Die Bedingungen müssen vereinbart sein.
    Verwandte Begriffe: Rabatt, Nachlass, Zahlungsziel
    Mangel
    Eine Abweichung der Werkleistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nachbesserung
    Verzugszinsen
    Zinsen, die auf eine nicht rechtzeitig bezahlte Forderung anfallen.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Zahlungsverzug, Zinssatz
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Haftung des Handwerkers für Mängel an seiner Leistung.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Nachbesserung
    Abnahme
    Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als vertragsgemäß akzeptiert.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung
    Werkvertrag
    Ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Zahlung verpflichtet.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Auftrag
    Mahnung
    Eine Aufforderung zur Zahlung einer fälligen Forderung.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsaufforderung, Inkasso, Verzug
    Verjährung
    Der Ablauf einer Frist, nach deren Ende ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann.
    Verwandte Begriffe: Anspruch, Frist, Rechtsverlust

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet Skonto?
      Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Die Bedingungen für den Skontoabzug müssen im Voraus vereinbart werden.
    2. Frage: Wann liegt ein Mangel vor?
      Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Werkleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Standards entspricht. Mängel müssen dem Handwerker unverzüglich angezeigt werden.
    3. Frage: Was sind Verzugszinsen?
      Verzugszinsen sind Zinsen, die auf eine Geldforderung anfallen, wenn der Schuldner mit der Zahlung in Verzug gerät. Der Verzug tritt in der Regel nach einer Mahnung ein.
    4. Frage: Was bedeutet Gewährleistung?
      Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werkes.
    5. Frage: Was ist die Abnahme eines Werkes?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als vertragsgemäß erbracht akzeptiert. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    6. Frage: Wann verjähren Ansprüche aus einer Handwerkerrechnung?
      Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
    7. Frage: Was ist ein Werkvertrag?
      Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    8. Frage: Was ist eine Mahnung?
      Eine Mahnung ist eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Leistung zu erbringen. Sie ist in der Regel Voraussetzung für den Eintritt des Zahlungsverzugs.

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  2. Sorry falscher Titel

    sollte lauten: Skontoabzug
  3. VOB oder BGB: Klärung durch Rechtsanwalt empfohlen

    Was denn nun? VOB oder BGBAbk.
    Frage ich spätestens Dienstag mal meinen Rechtsanwalt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Werkvertrag ohne VOB: BGB-Anwendung wahrscheinlich

    Ich denke BGBAbk.
    da in keinem Schriftstück die VOBAbk. erwähnt ist, weder im Angebot noch in der Rechnung noch auf den Briefen.
    VOB wurde uns natürlich auch nicht zur Einsicht vorgelegt.
    Wäre vielleicht auch nicht schlecht, ein Unterverzeichnis "Vertragsgestaltung" oder ähnliches zu eröffnen
    (hat ja noch nicht geklappt mit unserem Urlaubsforum Herr Beisse) oder wird das zu kompliziert bez. Rechtsberatung)?
  5. Rechtsberatung: Hinweise statt konkrete Auskunft

    Tja, die leidige Frage der Rechtsberatung
    Das kann und darf ich natürlich nicht. Aber immerhin Hinweise geben. Letztendlich wird es nicht ohne RA gehen. Tipp: einfach mal anrufen. Sie dürfen auch gerne "meinen" RA anrufen, der nimmt nicht gleich Geld.
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Handwerkerrechnung: Skonto vs. Kulanz – HWK Gütestelle?

    Habe leider keinen Bau-Rechtsschutz, Herr Beisse
    wenn der Handwerker nicht auf die Skontozahlung verzichtet, werden wir uns vielleicht auf die Hälfte einigen (so wird es bei uns in der Firma auch des öfteren praktiziert).
    Kulanz wird man von dem wohl nicht erwarten können.
    Evtl. könnte ich den Fall vielleicht auch der Gütestelle der HWKAbk. Köln vortragen, damit dort eine Einigung erzielt wird.
    Da im Vorfeld schon einige Sachen gelaufen sind, wird er natürlich kein Interesse daran haben alles pubil zu machen.
    Mal schauen, bin das "Theater" nur langsam leid mit diesem Handwerker.
  7. Rechtsberatung: Telefonische Erstberatung nutzen

    Wofür Rechtschutz?
    Ich sach doch, "mein" RA berät auch schon mal telefonich und Erstberatung kostet max. 350 DM zzgl. MwSt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Streitwert vs. Anwaltskosten: Ein Rechenbeispiel

    406,- DM Rechtsanwaltskosten
    bei 390,- DM Streitwert  -  so werden unsere RA nicht darben : =>
  9. Handwerkerrechnung: Skontoabzug korrekt berechnen!

    rein rechnerisch,
    Hallo Frau Gowitzke,
    also die Rechnung war über 16 TDM. Davon zahlen Sie sofort innerhalb der Skontofrist 5 TDM. Mit beispielsweise 3 % Skonto. Ergibt eine Tilgung von 5154,64 DM Restforderung des Handwerker nunmehr DM 10845,36. Jetzt Rechnungskürzung 3 TDM verbleibt DM 7845,36.
    Der Skontoabzug wäre rechnerisch an dieser Stelle für die 7845,36 unzulässig, da ja vermutlich lange nach Skontofrist überwiesen. Rechtlich kann es natürlich ganz anders aussehen. Es könnte ja sein, das die Rechnung, weil fehlerhaft, gar nicht fällig war. Aber Sie würden hier bei 3 % um 235,36 DM streiten.
    • Name:
    • Bernd Niemann
  10. Handwerkerrechnung: Kulanz statt Skonto erzwingen?

    Egal
    auch wenn's nur ca. 250,00 sind, bei diesem Handwerker, habe dafür schon über 50,00 an Porto und Telekommunikationskosten aufgebracht, macht dann schon wieder an die 300,00.
    Dafür gehen wir lieber mit der Familie mal superschön Essen.
    Ich erwarte etwas Kulanz, bei dem was der sich alles geleistet hat.
    Wenn er nicht auf die Skonto-Zahlung verzichtet, werde ich den Fall (dann kommt aber alles auf den Tisch) erstmal der HWKAbk. Köln mitteilen und um Klärung der Angelegenheit bitten.
    Wie ich dem BGBAbk. entnommen habe, ist die Rechnung wohl auch erst nach Abnahme fällig, ebenso die von ihm erwähnten "Verzugszinsen" auf die er großzügiger Weise verzichtet hat.
    Ich finde diese Aussage schon recht unverschämt, was können wir dafür, dass er nicht mängelfrei gearbeitet hat?
    Na ja mal abwarten, was dabei rauskommt.
    Einen schönen Abend noch an alle.
  11. Abnahme entscheidend: Juristische Klärung notwendig

    das meinte ich mit rechtlich,
    haben sie recht Frau Gowitzke, aber wann die Abnahme erfolgt ist stellt der Jurist fest. Das Thema ist wohl überhaupt der schwierigste Punkt in allen Streitigkeiten.
    Aber, für Sie scheint ja der sportliche Aspekt im Vordergrund zu stehen. Kenn ich von mir, da denkt man eh anders.
    • Name:
    • Bernd Niemann
  12. Mangelhafte Handwerkerleistung: Gegenwehr lohnt!

    Ich bin doch total unsportlich
    Herr Niemann,
    sitze doch am liebsten vor dem PC und schaue mir die Beiträge im Bauforum an, die doch auch immer recht lehrreich sind.
    Ich habe nur einfach keine Lust, mich von Handwerkern, die mängelhaft arbeiten, versuchen mich über den Tisch zu ziehen, am Telefon vier Meter groß werden und mir mit Rechtsanwalt drohen, unverschämte Forderungen stellen, ca. 380,00 in den Rachen zu schmeißen. Dagegen versuche ich schon mich zu wehren.
    Wenn Sie das als sportlich bezeichnen, dann haben Sie Recht.
    Ich bin dabei auch ein ziemlicher Einzelkämpfer, da mein Mann auch lieber diesen Betrag zahlen würde und dann seine Ruhe hätte.
    Mal schauen wie's sportlich so weiter geht, vielleicht komme ich ja doch noch auf den Geschmack und wende mich auch noch anderen Sportarten zu (ich war am Wochenende in Thürigen und habe an einer Kräuterwanderung teilgenommen, das ist doch schon ein Anfang).
    Alles Gute und eine schöne Woche.
    Christa Gowitzke
  13. Fälligkeit der Rechnung: Skontofrist-Beginn

    Fälligkeit
    Ist wohl das Stichwort. So wie ich es kapiert habe, wird eine Rechnung erst fällig, wenn die entsprechende Leistung auch erbracht wurde. Demzufolge, nach meinem Verständnis, beginnt ab diesem Datum auch die Frist des Skonto.
    • Name:
    • Martin Beisse
  14. Rechtsanwaltsgebühren: Günstiger als gedacht!

    Rechtsanwaltsgebühren niedriger als oft vermutet
    Bitte keine "Angst" vor hohen Rechtsanwaltsgebühren!
    Die Erstberatung/Beratung kostet nicht immer 350,- DM zzgl. USt. Hierbei handelt es sich um einen Höchstbetrag für eine sog. Erstberatung.
    Oftmals ist die gesamte außergerichtliche Tätigkeit erheblich günstiger als die Erstberatungsgebühr. Bei einem Streitwert von bis zu 600,- DM wird regelmäßig für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit nur eine Gebühr von 50,11 DM inkl. USt. nach der Bundesgebührenordnung der Rechtsanwälte (BRAGO) anfallen.
    • Name:
    • ) Oswald
  15. Kostengünstige Erstberatung: RA-Tipp (ab 85 DM)

    § 20 BRAGO
    Es wird in BAU.DE oft auf die Erstberatung für DM 350,- netto hingewiesen.
    Diese Summe kann je nach RA geringer ausfallen.
    Bei Interesse bitte auf der Homepage der Kanzlei Garus, Misikowski & Schwohnke nachlesen, siehe Link.
    Unter 'Wissenswertes' wird erläutert, das eine Erstberatung für DM 85,- netto angeboten wird.
    Grüße von
  16. Hinweis: Höchstbetrag bei Rechtsberatung beachten

    *schäm*
    Ich habe das Wort Höchstens vergessen *duck*
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Handwerkerrechnung 2001: Skonto, Mängel, Verzugszinsen – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Handwerkerrechnung aus dem Jahr 2001, bei der es Streitigkeiten bezüglich Skontoabzug, Mängeln und Verzugszinsen gibt. Es wird erörtert, ob die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder das BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) zur Anwendung kommt und welche Rechte und Pflichten daraus resultieren. Die Möglichkeit einer Güteverhandlung bei der Handwerkskammer (HWKAbk.) wird ebenso in Betracht gezogen wie die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bezüglich des Skontoabzugs ist es wichtig, die Fälligkeit der Rechnung und den Zeitpunkt der Abnahme zu berücksichtigen, wie im Beitrag Fälligkeit erläutert wird. Ein unberechtigter Skontoabzug kann zu Verzugszinsen führen.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Rechtsberatung müssen nicht zwangsläufig hoch sein. Es gibt die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung oder einer kostengünstigeren Erstberatung, wie im Beitrag Kostengünstige Erstberatung: RA-Tipp (ab 85 DM) erwähnt wird. Es ist ratsam, sich vorab über die Gebühren zu informieren.

    ✅ Zusatzinfo: Die Anwendung der VOB ist nur dann gegeben, wenn diese im Vertrag explizit vereinbart wurde. Andernfalls gilt das BGB, wie im Beitrag Werkvertrag ohne VOB: BGB-Anwendung wahrscheinlich festgestellt wird. Dies hat Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche und die Beweislast bei Mängeln.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die Situation rechtlich korrekt zu bewerten und die eigenen Ansprüche durchzusetzen, sollte man sich, wie im Beitrag VOB oder BGB: Klärung durch Rechtsanwalt empfohlen geraten wird, anwaltlich beraten lassen. Alternativ kann auch eine Güteverhandlung bei der HWK in Erwägung gezogen werden, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

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