Immobilienverkauf mit Schwarzgeld aus der Schweiz? Risiken & Vorgehen beim Hausverkauf

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Der Thread behandelt die Risiken beim Immobilienverkauf, wenn ein Käufer Schwarzgeld aus der Schweiz anbietet. Es wird vor Betrugsmaschen gewarnt, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen könnten. Die Diskussionsteilnehmer raten zur Vorsicht und empfehlen, die Polizei oder Verbraucherschutzverbände zu informieren. Bargeldzahlungen beim Notar bergen zusätzliche Risiken. Es wird auch die Möglichkeit von Falschgeld angesprochen.

🔴 Wichtiger Hinweis · ⚠️ Wichtig/Achtung · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Immobilienverkauf mit Schwarzgeld aus der Schweiz? Risiken & Vorgehen beim Hausverkauf

Hallo, ich bleibe bei dieser Frage lieber anonym und bitte dafür um Verständnis! Wir wollen Anfang 2002 unser Häuschen verkaufen, ich habe es im Internet schon mal inseriert. Jetzt meldet sich ein potientieller Käufer mit einer wilden Geschichte. Der Typ ruft aus Frankreich an und handelt wohl im Auftrag von Kunden, die ein Hotel in der Schweiz hatten und daraus irgendwie massenhaft Schwarzgeld in Schweizer Franken gezogen haben. Das müssten sie jetzt vor Umstellung auf den € unterbringen. Sie wollen ca. 100000 DM für das Haus sofort schwarz bezahlen, Übergang etc. soll dann erst nächstes Jahr sein. Was sollen wir denn bittschön davon halten? Der Vermittler möchte sich gerne mit uns in Paris treffen, nach dem Haus wurde nur wenig gefragt, Besichtigung ist wohl auch nicht beabsichtigt, Thema war hauptsächlich die Geldfrage. Im Prinzip hätten wir natürlich schon gern einen Käufer und was könnte uns besseres passieren, einen Teil des Kaufpreises jetzt schon zu erhalten, ABER ...? Das ganze ist doch wohl mehr als dubios, oder?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Annahme von Schwarzgeld ist strafbare Geldwäsche gem. §261 StGB – auch bei vermeintlicher Unwissenheit.

    🔴 KRITISCH: Jede Barzahlung über 10.000 DM (damals ca. 51.000 €) ist meldepflichtig nach §43 Geldwäschegesetz – 100.000 DM sind zwingend zu melden.

    🔴 KRITISCH: Kein Kaufvertrag darf außerhalb der notariellen Beurkundung erfolgen – jede „vorab“-Barzahlung ist rechtswidrig und strafrechtlich relevant.

    ⚠️ WICHTIG: Fehlende Besichtigung, anonyme Käufer, ausländische Vermittler und Druck durch Treffen im Ausland sind klare Betrugs- und Geldwäscheindizien.

    ⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Kontakte mit dem Vermittler ist zwingend – aber ohne weitere Kommunikation nach Erkennen des Verdachts.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich rate dringend zur Vorsicht bei einem Immobilienverkauf, bei dem Schwarzgeld aus der Schweiz ins Spiel kommt. 🔴 Die Annahme von Schwarzgeld ist illegal und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Geldwäschevorwürfen.

    Ich empfehle Ihnen, den potenziellen Käufer aufzufordern, die Herkunft des Geldes transparent zu machen und nachzuweisen. Wenn er dies ablehnt oder weiterhin auf die Verwendung von Schwarzgeld besteht, sollten Sie den Verkauf ablehnen.

    Ich rate Ihnen, sich von einem Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, der auf Immobilienrecht und Steuerrecht spezialisiert ist. Dieser kann Ihnen helfen, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Verkaufs zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

    Ich empfehle, alle Kommunikationen mit dem potenziellen Käufer zu dokumentieren, falls es später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

    👉 Handlungsempfehlung: Brechen Sie den Kontakt ab, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht und informieren Sie umgehend einen Anwalt.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der geschilderte Sachverhalt beschreibt ein Angebot, bei dem ein angeblicher Vermittler aus Frankreich für einen anonymen Kunden ein Haus in Deutschland kaufen möchte. Der Kaufpreis von 100.000 DM soll sofort und bar (schwarz) gezahlt werden, ohne dass eine Besichtigung des Objekts gewünscht wird. Die Begründung, es handele sich um Schwarzgeld aus einem Schweizer Hotel, das vor der Euro-Umstellung angelegt werden müsse, ist ein klassisches Merkmal von Geldwäsche oder Betrug.

    🔴 Gefahr: Die Annahme von Schwarzgeld ist in Deutschland strafbar. Es handelt sich um eine Straftat nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und der Abgabenordnung. Wer hier mitmacht, macht sich selbst strafbar und riskiert eine Anzeige, hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe. Zudem ist die Geschichte des Vermittlers höchstwahrscheinlich erfunden; es könnte sich um einen Vorschussbetrug handeln, bei dem der Verkäufer am Ende leer ausgeht.

    ➕ Ergänzung: Bei einem seriösen Immobilienverkauf ist eine Besichtigung durch den Käufer oder einen Bevollmächtigten zwingend erforderlich. Das Desinteresse an der Bausubstanz und die ausschließliche Fokussierung auf die Geldübergabe sind ein starkes Alarmzeichen. Auch ein Treffen in Paris ist ungewöhnlich und dient vermutlich dazu, den Verkäufer unter Druck zu setzen oder in eine illegale Transaktion zu verwickeln.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Teil des Kaufpreises vorab und bar gezahlt werden kann, ist rechtlich und steuerlich nicht haltbar. Ein Kaufvertrag über eine Immobilie muss notariell beurkundet werden. Jede Zahlung außerhalb dieses Vertrags ist illegal und führt zu massiven Problemen mit dem Finanzamt und der Justiz.

    👉 Handlungsempfehlung: Brechen Sie den Kontakt zu diesem angeblichen Vermittler sofort ab. Gehen Sie auf keinen Fall auf das Treffen in Paris ein und nehmen Sie keinerlei Zahlungen an. Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht oder an die örtliche Polizeidienststelle, um den Vorfall zu melden. Verkaufen Sie Ihr Haus ausschließlich über einen seriösen Makler oder einen Notar, der den gesamten Prozess rechtssicher begleitet.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen potenziellen Immobilienverkauf, bei dem ein Vermittler aus Frankreich im Namen angeblicher Schweizer Kunden ein sofortiges, barliches Kaufpreisangebot in Höhe von 100.000 DM in Schwarzgeld unterbreitet – ohne Besichtigung, ohne Interesse an Objektmerkmalen und mit absichtlich verzögerter Übergabe.

    🔴 Gefahr: Dies ist ein klassisches Szenario für Geldwäsche, Betrug oder organisierte Kriminalität – insbesondere im Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Euro-Einführung, die häufig als Vorwand für illegale Kapitalverlagerungen genutzt wurde.

    🔴 Gefahr: Die Annahme von Schwarzgeld führt unmittelbar zur strafrechtlichen Verfolgung nach §261 StGB (Geldwäsche), auch bei vermeintlicher Unwissenheit – die offensichtliche Intransparenz des Angebots schließt eine Arglosigkeit aus.

    ⚠️ Korrektur: Es ist falsch anzunehmen, dass ein solches Angebot 'nur ein Geschäft' sei – es stellt eine schwerwiegende Rechtsverletzung dar, die nicht nur steuerliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für Verkäufer und Vermittler nach sich zieht.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei vermeintlich 'sauberen' Geldquellen ist eine Barzahlung über 10.000 DM seit 2002 meldepflichtig (§43 GwG); 100.000 DM entsprachen damals ca. 51.000 € – weit über der Meldegrenze.

    ➕ Ergänzung: Die fehlende Besichtigung, das Desinteresse am Objekt und der Fokus auf Geldtransfers sind klare Indizien für ein Scheingeschäft – kein seriöser Käufer handelt so.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, 'wir könnten ja einfach das Geld nehmen und den Rest später regeln', ist rechtlich und faktisch falsch: Die Geldwäscheverdachtsmeldung ist zwingend, und die Vertragsbindung erfolgt bereits mit der Annahme des Angebots – nicht erst mit Übergabe.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und erstatten Sie bei der zuständigen Finanzbehörde oder beim Bundeskriminalamt eine Verdachtsmeldung nach §43 GwG – eine weitere Kontaktaufnahme mit dem Vermittler ist zu unterlassen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sehen die Annahme von Schwarzgeld als strafbare Geldwäsche an (§261 StGB).
    • Alle fordern den sofortigen Kontaktabbruch und die Einbindung eines Rechtsanwalts – besonders spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht oder Immobilienrecht.
    • Alle identifizieren fehlende Besichtigung, anonyme Käufer und Schweizer Schwarzgeld-Herkunft als typische Merkmale von Betrug oder Geldwäsche.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont die Dokumentation der Kommunikation als Vorbeugemaßnahme; DeepSeek und Qwen verweisen stärker auf sofortige Meldung (Polizei/BKA/Finanzamt).
    • GoogleAI erwähnt steuerrechtliche Aspekte allgemein; DeepSeek und Qwen konkretisieren die Meldepflicht nach §43 GwG und die Höhe (100.000 DM = weit über Grenze).

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek nennt das Paris-Treffen als weiteres Druck- und Täuschungsmittel – nicht erwähnt von GoogleAI oder Qwen.
    • Qwen betont explizit, dass die Vertragsbindung bereits mit Annahme des Angebots beginnt – nicht erst bei Zahlung oder Notar.
    • Qwen und DeepSeek weisen beide auf die historische Euro-Umstellung als häufigen Vorwand hin – GoogleAI erwähnt diesen Kontext nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht von „Transparenz der Geldherkunft als Option“; DeepSeek und Qwen widersprechen klar: Bei solchem Szenario ist eine Herkunftsklärung faktisch unmöglich – das Angebot selbst ist bereits ein Beweis für Unrechtmäßigkeit (Qwen: „offensichtliche Intransparenz schließt Arglosigkeit aus“; DeepSeek: „Geschichte ist höchstwahrscheinlich erfunden“).
    • GoogleAI erwägt noch kurz „Verkauf ablehnen“ als Möglichkeit – DeepSeek und Qwen fordern unmissverständlich: „Brechen Sie den Kontakt sofort ab“ und „nehmen Sie keinerlei Zahlungen an“, da jede weitere Interaktion rechtlich riskant ist.

    👉 Empfehlung: Die sicherere, strafrechtlich konsistente Linie von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Keine weitere Kommunikation, keine Zahlung, sofortige externe Meldung (BKA/Finanzamt), kein Verhandlungsspielraum – Vorsichtsprinzip mit Null-Toleranz.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Einordnung von SchwarzgeldStrafbare Geldwäsche gem. §261 StGB – keine Arglosigkeit möglich bei solchem Szenario.
    MeldepflichtVerdacht ist meldepflichtig nach §43 GwG – 100.000 DM entspricht ca. 51.000 €, weit über der 10.000-€-Grenze.
    Kaufvertrag & NotarJede Vertragsbindung außerhalb der notariellen Beurkundung ist rechtswidrig – Vorabzahlungen sind illegal.
    VerdachtsindizienFehlende Besichtigung, anonyme Käufer, ausländischer Vermittler, Druck durch Treffen im Ausland sind klare Warnsignale.
    Handlungsoptionen⚠️Alle KIs fordern Anwaltskontakt – aber Qwen/DeepSeek verlangen zusätzlich sofortige Verdachtsmeldung (BKA/Finanzamt); GoogleAI bleibt hier zurückhaltender.
    VerhandlungsspielraumGoogleAI erwägt noch Klärung der Geldherkunft; DeepSeek/Qwen lehnen dies als Illusion ab – Angebot ist per se unseriös und strafrechtlich gefährlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Sofortiger Kontaktabbruch, keine weiteren Gespräche oder Zusagen, umgehende Verdachtsmeldung an das Bundeskriminalamt oder die zuständige Finanzbehörde sowie konsultation eines auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoStrafrechtliche Verfolgung wegen Geldwäsche (§261 StGB)Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, Geldstrafe, Eintragung im Führungszeugnis, berufliche Ausschlusswirkung
    🔴 RisikoSteuerrechtliche Haftung für unversteuerte EinkünfteNachzahlung mit Zinsen und Strafzuschlag bis zu 100 %, steuerstrafrechtliche Verfolgung
    🔴 RisikoVerdacht auf Mittäterschaft bei organisiertem BetrugPolizeiliche Ermittlungen, Durchsuchung, vorläufige Festnahme, Reputationsschaden
    🔴 RisikoVertragsunwirksamkeit & Rückabwicklung nach NotarKein rechtskräftiger Verkauf, drohende Schadensersatzansprüche, Rechtsstreit mit Käufer/Vermittler
    🔴 RisikoManipulation durch ausländischen Vermittler (z. B. gefälschte Dokumente, Identitätsdiebstahl)Finanzieller Schaden ohne Rückgriffsmöglichkeit, Verwicklung in internationale Kriminalität
    ✅ ChanceFrühzeitige Verdachtsmeldung als strafbefreiende MaßnahmeMöglichkeit der strafrechtlichen Entlastung nach §261 Abs. 9 StGB bei vorbehaltloser Meldung
    ✅ ChanceSchärfung der eigenen Compliance-Kompetenz im ImmobilienverkehrLangfristig sicherere, rechtssichere Verkäufe, Vertrauen bei zukünftigen Käufern und Notaren
    ✅ ChanceNutzung des Falls als Präventionsbeispiel für Makler und KollegenStärkung der Branche gegen kriminelle Ausnutzung, gemeinsame Sensibilisierung
    ✅ ChanceRechtzeitige Einbindung eines Fachanwalts als PräventionsinvestitionKostengünstige Vermeidung teurer Strafverfahren oder Schadensersatzklagen
    ✅ ChanceAufklärung durch Behörden über aktuelle GeldwäscheszenarienZugang zu Informationen über aktuelle Maschen, Frühwarnsystem für zukünftige Angebote

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Meldung erstatten: Kontaktieren Sie noch heute das Bundeskriminalamt (BKA) oder Ihre zuständige Finanzbehörde und erstatten Sie eine formelle Verdachtsmeldung nach §43 Geldwäschegesetz.
    2. Experten beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt mit Fachanwaltsbezeichnung für Wirtschaftsstrafrecht – nicht allgemeiner Zivilrechtler.
    3. Kontakt vollständig einstellen: Löschen Sie alle Kontaktdaten des Vermittlers (Email, Telefon, Adresse), beenden Sie jegliche Kommunikation – auch „abschließende“ Nachrichten sind zu unterlassen.
    4. Dokumente sichern: Archivieren Sie alle Nachrichten, Angebote, Telefonnotizen und E-Mails (auch gelöschte) – am besten als PDF mit Zeitstempel auf einem externen Datenträger.
    5. Notar informieren: Falls Sie bereits einen Notar benannt haben oder erste Vertragsvorarbeiten liefen: Informieren Sie ihn schriftlich über den Verdacht und fragen Sie nach einer formellen Rücknahme des Verfahrens.
    6. Keine Zahlung annehmen: Sollte noch ein „Vorschuss“ oder „Sicherheitsleistung“ angeboten werden – lehnen Sie ab und informieren Sie den Anwalt und das BKA unverzüglich.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schwarzgeld
    Schwarzgeld sind Einkünfte, die nicht versteuert wurden und vor dem Finanzamt verborgen werden. Es stammt oft aus illegalen Aktivitäten oder wird durch Steuerhinterziehung generiert. Der Umgang mit Schwarzgeld ist illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
    Verwandte Begriffe: Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Schattenwirtschaft
    Geldwäsche
    Geldwäsche ist das Einschleusen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Finanzkreislauf, um dessen Herkunft zu verschleiern. Dies geschieht oft durch komplexe Transaktionen und über verschiedene Länder hinweg. Immobilienkäufe sind ein beliebtes Mittel zur Geldwäsche.
    Verwandte Begriffe: Schwarzgeld, Terrorismusfinanzierung, Financial Intelligence Unit (FIU)
    Financial Intelligence Unit (FIU)
    Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Deutschland. Sie ist zuständig für die Entgegennahme und Analyse von Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FIU leitet die Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiter.
    Verwandte Begriffe: Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Verdachtsmeldung
    Steuerhinterziehung
    Steuerhinterziehung ist die vorsätzliche Verkürzung von Steuern, indem dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden. Dies kann durch das Verschweigen von Einkünften, das Vortäuschen von Ausgaben oder andere Manipulationen geschehen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
    Verwandte Begriffe: Schwarzgeld, Steuerverkürzung, Finanzamt
    Kaufpreis
    Der Kaufpreis ist der Betrag, den der Käufer für eine Immobilie an den Verkäufer zahlt. Er wird im Kaufvertrag festgelegt und ist die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer und anderer Nebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Verkehrswert, Angebotspreis, Finanzierung
    Immobilienrecht
    Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die sich auf Grundstücke und Gebäude beziehen. Dazu gehören unter anderem das Kaufrecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Notar, Kaufvertrag
    Notar
    Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden beurkundet und Rechtsgeschäfte beglaubigt. Beim Immobilienkaufvertrag ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar berät die Parteien, entwirft den Vertrag und sorgt für dessen korrekte Abwicklung.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Beglaubigung, Kaufvertrag

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Schwarzgeld?
      Schwarzgeld sind Einkünfte, die nicht versteuert wurden und vor dem Finanzamt verborgen werden. Es stammt oft aus illegalen Aktivitäten oder wird durch Steuerhinterziehung generiert. Der Umgang mit Schwarzgeld ist illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
    2. Welche Risiken bestehen bei der Annahme von Schwarzgeld beim Immobilienverkauf?
      Die Annahme von Schwarzgeld kann zu Geldwäschevorwürfen führen. Sie machen sich strafbar und riskieren hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Zudem kann das Finanzamt nachträglich Steuern und Zinsen auf die nicht deklarierten Einkünfte erheben.
    3. Wie kann ich die Herkunft des Geldes des Käufers überprüfen?
      Fordern Sie den Käufer auf, einen Nachweis über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Dies kann beispielsweise ein Kontoauszug, eine Bestätigung der Bank oder ein Nachweis über eine Erbschaft sein. Seien Sie skeptisch, wenn der Käufer keine plausiblen Erklärungen oder Nachweise liefern kann.
    4. Was ist Geldwäsche?
      Geldwäsche ist das Einschleusen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Finanzkreislauf, um dessen Herkunft zu verschleiern. Dies geschieht oft durch komplexe Transaktionen und über verschiedene Länder hinweg. Immobilienkäufe sind ein beliebtes Mittel zur Geldwäsche.
    5. Muss ich einen Verdacht auf Geldwäsche melden?
      Ja, als Verkäufer haben Sie eine Sorgfaltspflicht. Wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben, sollten Sie dies umgehend einem Anwalt oder direkt der zuständigen Behörde (Financial Intelligence Unit, FIU) melden. Unterlassen Sie dies, können Sie sich selbst strafbar machen.
    6. Was ist die Financial Intelligence Unit (FIU)?
      Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Deutschland. Sie ist zuständig für die Entgegennahme und Analyse von Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FIU leitet die Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiter.
    7. Kann ich den Immobilienverkauf rückgängig machen, wenn sich herausstellt, dass Schwarzgeld verwendet wurde?
      Unter Umständen ja. Wenn der Kaufvertrag aufgrund arglistiger Täuschung zustande gekommen ist oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, kann er angefochten oder für nichtig erklärt werden. Dies ist jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
    8. Welche Rolle spielt ein Notar bei einem Immobilienverkauf mit Verdacht auf Schwarzgeld?
      Der Notar hat eine neutrale Rolle und ist verpflichtet, auf rechtliche Bedenken hinzuweisen. Er darf keine Beurkundung vornehmen, wenn er den Verdacht hat, dass der Kaufvertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder der Geldwäsche dient. Der Notar ist verpflichtet, Verdachtsfälle der FIU zu melden.

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      Wie Kriminelle Immobilien nutzen, um illegale Gelder zu waschen.
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      Welche Pflichten Verkäufer haben, um sich vor Risiken zu schützen.
    • Anzeichen für unseriöse Immobilienkäufer
      Worauf Sie achten sollten, um Betrug zu vermeiden.
    • Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf
      Wie der Notar Sie schützt und welche Aufgaben er hat.
    • Steuerliche Aspekte beim Immobilienverkauf
      Welche Steuern anfallen und wie Sie diese optimieren können.
  2. Schwarzgeldwäsche: Immobilienkauf in DM, Verkauf in Euro

    Es geht also langsam los
    Ist doch klar, sobald der € eingeführt wird, muss das schwarze Geld ja gewaschen werden. Die von Ihnen beschriebene Möglichkeit ist eine: Haus kaufen in DM (schwarz), warten, verkaufen in € ... (OK, etwas komplexer schon, aber da ist das Prinzip)
    Aber ob der Verkäufer sich strafbar macht, wenn er es nicht weiß? Bargeschäfte sind meiner Meinung nach nicht verboten.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. 🔴 Immobilienverkauf mit Schwarzgeld: Vorsicht vor Betrug!

    Finger weg!
    Klare Sache  -  Finger weg!
    Entweder ist die Geschichte total faul (Sie werden zum Notar gelockt, das angebliche Schwarzgeld ist nicht verfügbar  -  der Kaufvertrag mit 100.000,- DM niedrigerem Kaufpreis aber geschlossen und bindend)
    Oder da will Ihnen einer Falschgeld andrehen. Während der Übergabe haben Sie als Laien ja keine Chance, die Echtheit zu prüfen.
    oder oder oder ...
    Auch wenn's noch so verlockend klingt: Lassen Sie's.
    Oder würden Sie einem fremden einfach mal so 100.000,- Mark im blinden Vertrauen übergeben? Sicher nicht!
  4. Dubiose Kaufinteressenten: Treffen im Ausland als Masche?

    Der Haken liegt woanders
    denn alle diese "Alibi-Interessenten" legen scheinbar zuerst einmal nur auf eines Wert: ein Treffen in einem anderen Land oder an einem anderen Ort. Ich habe dies auch in diesen Tagen und Wochen erlebt. Mein Vorschlag an jene, sie sollten sich doch erst einmal die zum Kauf angebotene Immobilie ansehen, weckte nicht das geringste Interesse (wer kauft schon blind?). Es kam erneut von deren Seite die Aufforderung, zu einem Treffen in ein anderes Land/Ort zu kommen. Der "Chef" käme dann persönlich und habe noch viel bedeutendere Themen und Ideen und gute Vorschläge zu weiteren Geschäften, diese könne man nur von Angesicht zu Angesicht besprechen. Mein erneutes Angebot, dann erst einmal statt einer Besichtigung der Immobilie eine Option in bar bei einem Rechtsanwalt in einer beliebigen Stadt/Land zu hinterlegen und damit die Ernsthaftigkeit und Sicherheit ihrer Absicht zu beweisen, wurde nicht mehr beantwortet. Ab dann kamen aber keine Telefonate mehr, weder aus Italien, aus Frankreich, aus Dubai, weiß der Teufel woher von immerhin gebildeten, kosmopolitischen, mehrsprachigen Personen. Also, Hände weg, die Sache scheint heiß. "Ein nicht gebranntes Kind".
  5. Immobilienverkauf: Risiko 'Lockangebot' unseriöser Käufer?

    Aber wo liegt der Haken?
    Wir vermuten auch, dass eventuell etwas ganz anderes dahinter steckt. Aber was? Was hat man davon, uns nach Frankreich zu locken? Wir überlegen schon hin und her, zu holen ist bei uns ja nichts, die wollen uns wohl kaum in Paris einen Baseballschläger über die Rübe ziehen? Was wollen die dann? Wir können uns auch nur vorstellen, dass man uns über einen Vertrag bezüglich der Gesamtkaufsumme über den Leisten ziehen will! Oder könnten doch echte Kaufinteressenten dahinter stecken? Ratlose Grüße ... die Verlockung ist natürlich da ...
  6. Falschgeld-Risiko beim Immobilienverkauf: UV-Lampe nutzen!

    Foto von Martin Kempf

    nehmen Sie zumindest eine UV-Lampe mit
    wenn es schon so reizt. Denn die Gefahr, in den letzten paar Monaten der Deutschen Mark Falschgeld aufzusitzen, würde ich nicht von der Hand weisen, wurde auch neulich in den Tagesthemen drauf hingewiesen.
  7. Alternative: Euro-Fälschung statt Schwarzgeld-Immobilien?

    Das geht einfacher
    Ich male mir einfach eigene €-Scheine und kopiere die. Da sich die Länder nicht mal über das Papier einig sind, ist das doch der einfachere Weg. Gnn, schon wieder eine Tintenpatrone alle ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Immobilienverkauf: Warnung vor ähnlichen Schwarzgeld-Angeboten

    Zweites entsprechendes Angebot eingegangen
    Mittlerweile ist innerhalb von 3 Tagen jetzt noch ein ähnliches Angebot (diesmal aus Belgien) bei uns eingegangen. Wir haben uns heute mit dem Bankberater unseres Vertrauens kurzgeschlossen, der natürlich auch abrät. Wir haben das Thema jetzt für uns auch abgeschlossen, wir werden uns nicht auch sowas einlassen und solche Angebote (die wohl anscheinend noch öfter kommen werden) ab jetzt von vorneherein ablehnen. Schade eigentlich 😉
  9. 🔴 Immobilienverkauf: Vorsicht vor Nigeria Connection Betrug!

    Nigeria Connection
    Haben Sie schon von der Nigeria Connection gehört? Ansonsten kann Ihnen vielleicht der Bankmitarbeiter Ihres Vertrauens Auskunft geben. Wenn Sie mit dieser ein Geschäft abschließen möchten (natürlich sehr lukrativ) sind Sie, wenn Sie Pech haben vielleicht wirklich einen Kopf kürzer. Aber im Ernst, bei solchen Angeboten geht es oft nur um Ihre Unterschrift und Adresse, um damit was weiß ich anzustellen. Typisch ist jedenfalls das "Locken" ins Ausland. Vielleicht haben sich diese Methoden auch schon in Europa verbreitet. Ich kann Sie nur dringend warnen, auf solche Angebote auch nur zu reagieren!
  10. Immobilienverkauf: Polizei/Wirtschaftskriminalität informieren!

    Polizei "Abt. Wirtschaftskriminalität" informieren
    Hallo, informieren Sie doch mal die Polizei. Die wird Ihnen auch die Antwort geben können "was die von Ihnen wollen". Denn das ist deren tägliche Aufgabe, sich mit so etwas auseinanderzusetzen. Verständigen Sie ebenso die Verbraucherschutzverbände, damit Hausanbieter nicht auf dubiose Anbieter hereinfallen.
  11. ⚠️ Immobilienverkauf: Warnung vor Betrugsmaschen!

    Achtung Betrug
    Vor diesen Methoden ist im Fernsehen gewarnt worden. Anzeige bei der Kripo ist der einzige weg oder einfach seinlassen.
  12. 🔴 Betrug beim Immobilienverkauf: Barzahlung birgt Risiken!

    Gibt's auch bei uns!
    Der Nachbar meiner Freundin wollte seine Wohnung über einen Makler verkaufen gegen Barzahlung beim Notar.
    Nun steht er zwar mit seiner Wohnung aber ohne Käufer! Der hat sich zusammen mit dem Makler, der die Courtage beim Notartermin kassierte, abgesetzt.
    Staatsanwaltschaft ermittelt zwar, aber die Auflassungsvormerkung aus dem Grundbuch zu bekommen dauert min. 6 Monate.
    Und die Courtage ist definitiv futsch.
    Laut Aussage der Staatsanwaltschaft ist das Duo mit diesem Trick in Berlin nahezu gleichzeitig bei min. 7 Verkäufern aufgetaucht.
  13. Immobilienbetrug: Nationalität von Käufer/Makler relevant?

    Interessant!
    welche Nationalität hatte das Duo Käufer/Makler? "Ein nicht gebranntes Kind".
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Immobilienverkauf mit Schwarzgeld: Risiken und Vorgehensweisen

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Risiken beim Immobilienverkauf, wenn ein Käufer Schwarzgeld aus der Schweiz anbietet. Es wird vor Betrugsmaschen gewarnt, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen könnten. Die Diskussionsteilnehmer raten zur Vorsicht und empfehlen, die Polizei oder Verbraucherschutzverbände zu informieren. Bargeldzahlungen beim Notar bergen zusätzliche Risiken. Es wird auch die Möglichkeit von Falschgeld angesprochen.

    🔴 Wichtiger Hinweis: Seien Sie äußerst vorsichtig bei Angeboten, die ein Treffen im Ausland beinhalten, wie in Dubiose Kaufinteressenten: Treffen im Ausland als Masche? beschrieben. Dies könnte ein Zeichen für unseriöse Absichten sein.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Unterschätzen Sie nicht das Risiko, Opfer von Betrug zu werden, wie im Beitrag ⚠️ Immobilienverkauf: Warnung vor Betrugsmaschen! betont wird. Eine Anzeige bei der Kripo kann ratsam sein.

    💰 Zusatzinfo: Die Annahme von Schwarzgeld kann rechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, sich über die Risiken der Geldwäsche im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Beachten Sie auch den Beitrag Schwarzgeldwäsche: Immobilienkauf in DM, Verkauf in Euro.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie bei Verdacht auf unseriöse Angebote die Polizei (Abteilung Wirtschaftskriminalität) und Verbraucherschutzverbände, wie in Immobilienverkauf: Polizei/Wirtschaftskriminalität informieren! empfohlen. Lassen Sie sich nicht auf riskante Bargeldgeschäfte ein und prüfen Sie die Echtheit des Geldes.

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  10. BAU-Forum - Dach - Wärmeschutzverordnung (WSV) beim Immobilienkauf: Dachdämmung, Auflagen & Pflichten?

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