Dachentwässerung Dachterrasse: Probleme nach Sanierung? Ursachen, Lösungen & Kosten

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Nach einer Dachsanierung traten Probleme mit der Dachentwässerung einer Dachterrasse auf. Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung von DIN-Normen, Verantwortlichkeiten von Architekten und Verwaltern sowie mögliche rechtliche Schritte. Ein zentraler Punkt ist, dass bei allseits umwehrten Dachflächen, wie Dachterrassen, mindestens zwei Abläufe vorgeschrieben sind. Die WEG muss nun klären, wer für die mangelhafte Ausführung verantwortlich ist und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Dachentwässerung Dachterrasse: Probleme nach Sanierung? Ursachen, Lösungen & Kosten

Wir wohnen in einer Wohnanlage aus den späten 70 er/frühen 80er Jahren. Im Sommer wurden die Dächer saniert (gedämmt und neu gedeckt) und die Fassade neu gestrichen. Vor der Dachsanierung lief das Regenwasser von 2 schrägen Dachflächen (ca. 30 °, ca. 100 m² Gesamtfläche) aus 2 Fallrohren offen auf unsere Dachterrasse (auf Kies gelegte Betonplatten, ca. 40 m² Fläche) und dort in den einzigen vorhandenen Abfluss. Wir dachten, das würde mit der Dachsanierung, bei der auch alle Regenrinnen und -fallrohre ausgetauscht wurden, geändert, aber leider ist dies nicht erfolgt. Da sich nun kein Moos und keine Flechten mehr auf den Dächern befinden, fließen bereits geringste Mengen Wasser ungehindert auf unsere Dachterrasse und sorgen dafür, dass sich dort Pfützen bilden.

Gibt es irgendwelche Bauvorschriften, gemäß derer bei Sanierungsmaßnahmen eine Entwässerung über eine Dachterrasse nicht mehr zulässig ist? Wer haftet, wenn bei uns nach einem Wolkenbruch das Regenwasser zur Terrassentüre hereinläuft? Wäre es möglich, die beiden Fallrohre über Rohre an den Ablauf der Dachterrasse anzuschließen, oder ist das auch nicht zulässig?

Anhang:

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  • Name:
  • PeeVee
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Prüfung der Entwässerung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik (DINAbk. 18531) oder einen Bausachverständigen – Gefahr von Wassereintritt, Feuchteschäden und Schimmelbildung bei Starkregen.

    🔴 KRITISCH: Keine Anschlussleitung der Fallrohre an den bestehenden Terrassenablauf ohne vorherige hydraulische Berechnung und Rückstausicherung – dies verstößt gegen DIN 1986-100 und erhöht das Überflutungsrisiko massiv.

    ⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Schäden, Pfützenbildung, Wasserstände und Kommunikation mit der Hausverwaltung sowie der ausführenden Firma – wichtig für spätere Haftungs- und Schadensregulierungsansprüche.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Eigenreparaturen oder provisorische Leitungen – jede Änderung erfordert baurechtliche Abstimmung und fachgerechte Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik (DIN 18531, DIN 1986-100, DIN EN 12056-3).

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass es nach der Dachsanierung Probleme mit der Dachentwässerung Ihrer Dachterrasse gibt. Das kann verschiedene Ursachen haben.

    Mögliche Ursachen:

    • Veränderte Dachneigung: Durch die Dämmung könnte sich die Neigung verändert haben, sodass das Wasser nicht mehr optimal abfließt.
    • Verstopfte Abläufe: Moos, Flechten oder Kies können die Abläufe verstopfen.
    • Unzureichende Dimensionierung: Die vorhandenen Fallrohre sind möglicherweise nicht für die Wassermenge ausgelegt, insbesondere bei Starkregen.
    • Fehlerhafte Ausführung: Bei der Sanierung wurden die Anschlüsse der Entwässerungssysteme nicht fachgerecht ausgeführt.

    Mögliche Lösungen:

    • Reinigung der Abläufe: Regelmäßige Reinigung, um Verstopfungen zu vermeiden.
    • Überprüfung der Dachneigung: Ggf. Anpassung der Neigung, um den Wasserablauf zu verbessern.
    • Erweiterung der Entwässerung: Installation zusätzlicher Fallrohre oder Abläufe.
    • Fachgerechte Reparatur: Behebung von Ausführungsfehlern durch einen Fachbetrieb.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, einen Dachdeckerbetrieb mit der Überprüfung der Dachentwässerung zu beauftragen. Dieser kann die Ursache genau identifizieren und geeignete Maßnahmen vorschlagen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine problematische Dachentwässerungssituation nach einer Sanierung. Die Ableitung von Regenwasser von zwei schrägen Dachflächen über eine darunterliegende Dachterrasse stellt eine unzureichende und potenziell gefährliche Lösung dar. Die Bewohner berichten von Pfützenbildung und der Sorge vor Wassereintritt in die Wohnung bei Starkregen.

    ✅ Zustimmung: Die Sorge der Bewohner ist berechtigt. Die aktuelle Situation ist technisch mangelhaft und birgt ein erhebliches Risiko für Feuchteschäden an der Bausubstanz und der angrenzenden Terrassentür.

    ➕ Ergänzung: Bei einer Dachsanierung ist der Eigentümer verpflichtet, die Entwässerung gemäß der geltenden technischen Regeln (DIN 1986-100, DIN EN 12056-3) herzustellen. Eine offene Ableitung von Dachwasser über eine begehbare Terrasse ist in der Regel unzulässig, da sie eine Überflutungsgefahr darstellt und die Nutzbarkeit der Terrasse einschränkt. Die Planung hätte eine getrennte Ableitung des Dachwassers direkt in die Grundleitung vorsehen müssen.

    🔴 Gefahr: Bei einem Wolkenbruch oder Starkregenereignis kann die Ablaufkapazität des einzelnen Bodenablaufs auf der Terrasse überschritten werden. Das Wasser kann dann ungehindert zur Terrassentür fließen und in die Wohnung eindringen, was zu erheblichen Wasserschäden und Schimmelbildung führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Fachplaner für Entwässerungstechnik oder einen Bausachverständigen. Dieser soll prüfen, ob die aktuelle Situation den anerkannten Regeln der Technik entspricht und welche baulichen Änderungen erforderlich sind. Eine mögliche Lösung ist der Anschluss der Fallrohre über eine separate Leitung an den vorhandenen Ablauf, sofern dessen Dimensionierung ausreicht. Die Kosten für die Nachbesserung sind vom Eigentümer bzw. der ausführenden Firma zu tragen, da die Sanierung mangelhaft ausgeführt wurde. Dokumentieren Sie alle Schäden und die Kommunikation mit der Hausverwaltung schriftlich.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die beschriebene Entwässerungssituation stellt eine gravierende Planungs- und Ausführungsfehlerkonstellation dar: Regenwasser von zwei Dachflächen wird nach wie vor ungeleitet auf eine begehbare Dachterrasse abgeleitet, obwohl diese nicht als offene Ablaufzone konstruiert ist und keinerlei hydraulische Kapazität für solche Zulaufmengen aufweist.

    🔴 Gefahr: Die unkontrollierte Wasserabgabe führt zu ständiger Überflutung der Terrasse, was langfristig zu Frostschäden an Betonplatten, Untergrunderweichung, Schäden am Abdichtungsverbund unter den Platten sowie potenzieller Schimmelbildung im darunterliegenden Geschoss führen kann.

    🔴 Gefahr: Bei Starkregen besteht akute Gefahr des Eindringens von Wasser über die Terrassentür ins Wohnungsinnere — dies stellt einen unzulässigen Verstoß gegen die Anforderungen der DIN 18531 (Dachabdichtungen) und der DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen) dar, die eine sichere, kapazitätsgerechte und rückstausichere Ableitung vorschreiben.

    ⚠️ Korrektur: Eine Anschlussleitung der Fallrohre an den bestehenden Terrassenablauf ist grundsätzlich nicht zulässig, da dieser nicht für den zusätzlichen Zulauf dimensioniert ist und keine Rückstausicherung (z. B. Rückstauklappe oder Hochwasserschutzschacht) vorgesehen ist — dies würde das Risiko massiv erhöhen.

    ➕ Ergänzung: Gemäß EnEVAbk. 2014 (jetzt Teil des GEG) und DIN 18531-1 ist bei Sanierungen eine funktionssichere, dauerhafte und regelkonforme Entwässerung zwingend vorgeschrieben; eine Überleitung auf begehbare Flächen ohne gesonderte, genehmigte Planung ist ausdrücklich unzulässig.

    ➕ Ergänzung: Die Haftung liegt bei der ausführenden Baufirma und dem verantwortlichen Planer — der Eigentümergemeinschaft steht ein Anspruch auf Nachbesserung oder Kostenerstattung zu, da die Sanierung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik (z. B. nach DIN 18531 oder mit Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Zertifizierung von Sachverständigen), um eine detaillierte Standsicherheits- und Entwässerungsanalyse durchzuführen und eine baurechtlich sichere Lösung (z. B. separate Fallrohrleitung ins Erdreich mit Rückstausicherung oder Anpassung der Dachneigung/Regenrinne) zu erarbeiten.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die direkte Ableitung von Dachwasser über die begehbare Dachterrasse ist technisch unzulässig, mangelhaft und erheblich risikobehaftet.
    • Alle drei identifizieren die Gefahr von Wassereintritt in die Wohnung über die Terrassentür bei Starkregen als akut und gefährlich.
    • Alle drei fordern die Beauftragung eines Fachmanns – GoogleAI nennt „Dachdeckerbetrieb“, DeepSeek und Qwen konkretisieren auf „zertifizierten Sachverständigen“ oder „Fachplaner für Entwässerungstechnik“.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI sieht noch Handlungsspielraum für Korrekturen *ohne* sofortige Sachverständigen-Prüfung (z. B. „Reinigung der Abläufe“, „Anpassung der Neigung“); DeepSeek und Qwen betonen dagegen den grundsätzlichen Planungs- und Ausführungsfehler und lehnen solche Maßnahmen als nicht ausreichend ab.
    • GoogleAI erwähnt nicht die baurechtliche Relevanz (DIN-Normen, Haftung); DeepSeek und Qwen benennen explizit DIN 1986-100, DIN 18531 und Haftungsverantwortung der Firma/Planer.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt: Verpflichtung des Eigentümers, Entwässerung gemäß anerkannten Regeln der Technik herzustellen – inkl. Trennung von Dachwasser und Terrassenentwässerung.
    • Qwen ergänzt: Explizite Aussage, dass ein Anschluss an den bestehenden Ablauf „grundsätzlich nicht zulässig“ ist ohne Rückstausicherung und hydraulische Nachrechnung – stärkere Warnung als bei DeepSeek und GoogleAI.
    • Qwen ergänzt: Verweis auf EnEV/GEG und klare Haftungszuweisung an Planer und ausführende Firma – ein Aspekt, den GoogleAI völlig auslässt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt „Erweiterung der Entwässerung“ (z. B. zusätzliche Fallrohre) als grundsätzlich mögliche Lösung dar – ohne Einschränkung. DeepSeek und Qwen widersprechen dem: Qwen erklärt ausdrücklich, dass ein Anschluss an den bestehenden Ablauf *nicht zulässig* ist, und DeepSeek fordert eine „getrennte Ableitung direkt in die Grundleitung“ – also keinen Anschluss an die Terrasse.
    • GoogleAI sieht „Veränderte Dachneigung“ als mögliche Ursache – DeepSeek und Qwen fokussieren stattdessen auf die *grundsätzliche Fehlkonstruktion* der Entwässerungsführung, nicht auf lokale Neigungsfehler.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere, normkonforme und haftungsrelevante Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert – insbesondere die Aussage, dass eine Ableitung über die Terrasse *nicht zulässig* ist und eine getrennte, rückstausichere Führung erforderlich ist.
    • GoogleAIs pragmatischer Ansatz dient lediglich als erste Orientierung – wird jedoch durch die strengeren, rechtsverbindlichen Einschätzungen der beiden anderen Modelle überlagert.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Grundsätzliche Zulässigkeit der Ableitung über Terrasse❌ WiderspruchGoogleAI: nicht explizit verboten / techn. Lösung möglich; DeepSeek & Qwen: ausdrücklich unzulässig nach DIN, Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik.
    Akute Gefahr bei Starkregen✅ KonsensAlle drei Modelle bestätigen akutes Risiko von Wassereintritt, Feuchteschäden und Schimmelbildung.
    Erforderlicher Fachmann✅ KonsensGoogleAI: Dachdecker; DeepSeek: zertifizierter Fachplaner/Bausachverständiger; Qwen: zertifizierter Sachverständiger nach DIN 18531 – Konsens: mindestens zertifizierter Fachmann mit Entwässerungskompetenz.
    Haftung für Mangel⚠️ AbwägungGoogleAI: keine Aussage; DeepSeek & Qwen: klare Haftung der ausführenden Firma/Planer; KI-Konsens: Haftung liegt bei Verursacher – zumindest teilweiser Konsens mit starker Gewichtung durch zwei Modelle.
    Maßnahmen an Terrassenablauf❌ WiderspruchGoogleAI: „Erweiterung“ möglich; DeepSeek: getrennte Leitung in Grundleitung; Qwen: Anschluss an bestehenden Ablauf „grundsätzlich nicht zulässig“ – KI-Konsens: Kein Anschluss ohne Rückstausicherung und hydraulische Berechnung, bevorzugt getrennte Führung.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Sicherheits- und Normverstöße, die von DeepSeek und Qwen einheitlich identifiziert werden, überlagern Googles pragmatische Vorschläge. Die Entwässerung ist grundsätzlich baurechtlich mangelhaft und muss nach anerkannten Regeln der Technik (DIN 18531, DIN 1986-100) neu geplant und ausgeführt werden – ohne Kompromisse an der Terrasse.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoWassereintritt in Wohnung bei StarkregenMassive Schäden an Ausbau, Elektroinstallationen, Möbeln; Sofortiger Sanierungsstopp erforderlich; hohe Folgekosten.
    🔴 RisikoLangfristige Feuchteschäden an Terrassenabdichtung und UnterbauVerlust der Dichtigkeit, Frostschäden an Betonplatten, Untergrunderweichung, Verzug von Terrassenplatten.
    🔴 RisikoSchimmelbildung im darunterliegenden GeschossGesundheitsrisiko für Bewohner, teure Sanierung nach TR 1808/2, mögliche Mietminderung.
    🔴 RisikoHaftungsansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen Planer/FirmaRechtliche Auseinandersetzungen, gerichtliche Kosten, Zwang zur Nachbesserung auf Kosten der Verursacher.
    🔴 RisikoUnzureichende Dokumentation führt zum Verlust von SchadensersatzansprüchenKeine nachweisbare Grundlage für Haftung – Beweislastversäumnis mit vollständigem Verlust der Rechte.
    ✅ ChanceRechtzeitige Intervention sichert langfristige Funktionsfähigkeit der DachterrasseEinsparung von Folgekosten bis zu 70 % gegenüber späterer Sanierung; Erhalt des Immobilienwerts.
    ✅ ChanceNormkonforme Neugestaltung als Chance zur energetischen OptimierungKombination mit Wärmedämmung, PV-Integration oder begrünter Dachfläche – Fördermöglichkeiten (z. B. BAFA).
    ✅ ChanceKlärung der Verantwortlichkeiten stärkt die Governance der EigentümergemeinschaftVerbesserte Transparenz, festgelegte Prozesse für künftige Sanierungen, Vertrauen in Verwaltung und Verwalter.
    ✅ ChanceDIN-konforme Lösung ermöglicht sichere Vermietung bzw. VerkaufKeine Einwände durch Käufer oder Versicherungen; keine Probleme bei Immobilienbewertung durch Gutachter.
    ✅ ChanceLangfristige Reduktion von Instandhaltungskosten über 20 JahreEine sachgerechte Entwässerung senkt Reparaturkosten um bis zu 60 % im Vergleich zu provisorischen Lösungen.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sachverständigen-Beauftragung: Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Werktagen einen zertifizierten Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik (z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Zertifizierung von Sachverständigen oder die Architektenkammer Ihres Bundeslandes).
    2. Dokumentation aller Schäden: Fotografieren Sie bei jedem Regenereignis Pfützenbildung, Wasserstände an der Terrassentür und alle sichtbaren Feuchteschäden – mit Zeitstempel und Lageangabe.
    3. Schriftliche Anfrage an Hausverwaltung: Fordern Sie schriftlich die Vorlage aller Planungsunterlagen, Baubegleitberichte und Abnahmeprotokolle zur Dachsanierung an – unter Hinweis auf § 28 WEGAbk..
    4. Keine Anschlüsse an bestehende Abläufe: Verhindern Sie, dass Handwerker provisorische Leitungen an den Terrassenablauf anschließen – verweisen Sie auf die ausdrückliche Unzulässigkeit nach DIN 1986-100.
    5. Prüfung auf Fördermöglichkeiten: Reichen Sie beim BAFA oder KfW einen vorläufigen Antrag auf Förderung einer energiesparenden, normkonformen Dachsanierung ein – viele Maßnahmen sind kombinierbar.
    6. Rechtsberatung bei Haftungsfragen: Lassen Sie durch eine auf WEG-Recht spezialisierte Kanzlei prüfen, ob ein Anspruch auf Nachbesserung oder Kostenerstattung gegen Planer und Baufirma besteht.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Dachentwässerung
    Die Dachentwässerung ist ein System zur Ableitung von Regenwasser von Dächern. Sie umfasst Dachrinnen, Fallrohre und Abläufe. Eine funktionierende Dachentwässerung schützt das Gebäude vor Feuchtigkeitsschäden.
    Verwandte Begriffe: Dachrinne, Fallrohr, Ablauf, Regenwasserableitung
    Fallrohr
    Ein Fallrohr ist ein senkrechtes Rohr, das das Regenwasser von der Dachrinne zum Abwasserkanal oder zur Versickerungsanlage leitet. Fallrohre sind in verschiedenen Materialien und Durchmessern erhältlich.
    Verwandte Begriffe: Dachrinne, Ablauf, Regenwasser, Entwässerung
    Dachrinne
    Eine Dachrinne ist eine Rinne am Rand des Daches, die das Regenwasser auffängt und zu den Fallrohren leitet. Dachrinnen sind in verschiedenen Materialien und Formen erhältlich.
    Verwandte Begriffe: Fallrohr, Ablauf, Regenwasser, Entwässerung
    Ablauf
    Ein Ablauf ist eine Öffnung im Dach oder auf der Dachterrasse, durch die das Regenwasser abfließen kann. Abläufe können mit einem Sieb oder einem Laubfangkorb versehen sein, um Verstopfungen zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Dachrinne, Fallrohr, Regenwasser, Entwässerung
    Regenwasser
    Regenwasser ist das Wasser, das vom Himmel fällt. Es kann zur Bewässerung von Pflanzen oder zur Toilettenspülung genutzt werden. Eine ordnungsgemäße Ableitung von Regenwasser ist wichtig, um Schäden am Gebäude zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Dachentwässerung, Fallrohr, Dachrinne, Ablauf
    Dachneigung
    Die Dachneigung ist der Winkel, in dem das Dach geneigt ist. Eine ausreichende Dachneigung ist wichtig, damit das Regenwasser abfließen kann. Die Dachneigung wird in Grad oder Prozent angegeben.
    Verwandte Begriffe: Dach, Neigung, Entwässerung, Wasserablauf
    Bauordnung
    Die Bauordnung ist eine Sammlung von Gesetzen und Vorschriften, die das Bauen regeln. Die Bauordnung enthält unter anderem Bestimmungen über die Dachentwässerung. Die Bauordnung ist Ländersache.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Vorschriften, Dachentwässerung, DIN 1986-100

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum läuft das Wasser nach der Dachsanierung nicht mehr richtig ab?
      Durch die Sanierung kann sich die Dachneigung verändert haben, wodurch das Wasser nicht mehr optimal zu den Abläufen fließt. Auch Verstopfungen durch Moos, Flechten oder Kies können eine Ursache sein.
    2. Was kann ich gegen verstopfte Abläufe tun?
      Reinigen Sie die Abläufe regelmäßig von Moos, Flechten, Laub und anderen Verschmutzungen. Verwenden Sie gegebenenfalls einen Laubfangkorb, um das Eindringen von grobem Material zu verhindern.
    3. Sind meine Fallrohre ausreichend dimensioniert?
      Die Dimensionierung der Fallrohre hängt von der Dachfläche und der zu erwartenden Regenmenge ab. Ein Fachbetrieb kann berechnen, ob die vorhandenen Rohre ausreichend sind oder ob zusätzliche Rohre installiert werden müssen.
    4. Gibt es Bauvorschriften für die Dachentwässerung?
      Ja, die Dachentwässerung ist in den Bauordnungen der Länder und in der DIN 1986-100 geregelt. Diese Norm legt unter anderem Anforderungen an die Dimensionierung und Ausführung der Entwässerungssysteme fest.
    5. Was kostet eine Verbesserung der Dachentwässerung?
      Die Kosten hängen von den erforderlichen Maßnahmen ab. Eine einfache Reinigung der Abläufe ist relativ günstig, während die Installation zusätzlicher Fallrohre oder die Anpassung der Dachneigung deutlich teurer sein kann. Holen Sie Angebote von verschiedenen Fachbetrieben ein.
    6. Kann ich die Dachentwässerung selbst verbessern?
      Einfache Reinigungsarbeiten können Sie selbst durchführen. Bei größeren Maßnahmen, wie der Installation zusätzlicher Rohre oder der Anpassung der Dachneigung, sollten Sie jedoch unbedingt einen Fachbetrieb beauftragen.
    7. Was passiert, wenn das Wasser bei Starkregen nicht abfließen kann?
      Wenn das Wasser nicht abfließen kann, kann es sich auf der Dachterrasse ansammeln und in das Gebäude eindringen. Dies kann zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz führen.
    8. Wie oft sollte ich die Dachentwässerung überprüfen lassen?
      Ich empfehle, die Dachentwässerung mindestens einmal jährlich von einem Fachbetrieb überprüfen zu lassen. Nach starken Regenfällen oder Stürmen sollte eine zusätzliche Kontrolle erfolgen.

    Verwandte Themen

    • Dachrinnenreinigung
      Regelmäßige Reinigung der Dachrinnen, um Verstopfungen zu vermeiden.
    • Fallrohrverlängerung
      Anbringen einer Fallrohrverlängerung, um das Wasser gezielt abzuleiten.
    • Dachbegrünung
      Anlegen einer Dachbegrünung zur Verbesserung des Wasserablaufs und zur Reduzierung der Abwassermenge.
    • Regenwassernutzung
      Sammeln und Nutzen von Regenwasser zur Bewässerung oder Toilettenspülung.
    • Dachabdichtung
      Überprüfung und Reparatur der Dachabdichtung, um Wasserschäden zu vermeiden.
  2. Dachentwässerung: DIN-Normen für Dachterrassen-Abläufe

    gibt es
    DINAbk. 1986 hat schon seit Jahren bei allseits umwehrten Dachflächen (also auch bei ihrer Dachterrasse) mindestens 2 Abläufe gefordert, wovon einer als sog. Notüberlauf ausgebildet werden durfte.

    Die neuere DIN EN 12056 schreibt darüber hinaus vor, dass Dachflächen direkt zu entwässern sind. Entwässerung über andere Dachflächen (Kaskadenentwässerung) insbesondere, wenn es sich um genutzte Dächer anderer Nutzungseinheiten handelt, sind zu vermeiden.

    An diese aktuell gültigen Regeln der Technik hätte sich der Planer bei der Sanierungsplanung halten müssen. Die WEGAbk. kann sich sicher nicht darauf berufen, dass es ja früher auch so war. Bei Neuherstellung Dachentwässerung erlischt der Bestandsschutz für dieses Teil und es sind die aktuellen Regeln der Technik (hier DIN 1986 und DIN EN 12056) einzuhalten. Im nachhinein müssen Sie für eine Änderung (Beseitigung eines Planungs- und Ausführungsfehlers (Planungsfehlers, Ausführungsfehlers)) wohl gegen die WEG und deren Planer klagen.

  3. WEG-Beschluss: Einspruch gegen Sanierungsausführung verpasst

    Sie haben schon verloren
    Mit dem Beschluss der Sanierung in der WEG haben Sie keinen Einspruch gegen die Ausführung erhoben. Die Terrasse ist im Eigentum der Gemeinschaft und die darf auch eine falsche Ausführung beschließen. Dem Verwalter ist das doch egal. Um seine Haut zu retten wird der behaupten, Sie wollten die billige Lösung, von DINAbk. und allgemeinen technischen Regeln keine Rede mehr. Selbstverständlich dürfen Sie einen Antrag in der WEGAbk. stellen um eine richtige Ausführung zu erreichen, aber nur auf Ihre Kosten. Die Mehrheit der Gemeinschaft wird mit der Ausführung zufrieden sein. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Architektenhaftung: DIN-Normen bei Dachentwässerungsplanung

    Danke für die Infos
    @ Klaus Kirschner Wir als WEG haben eine Architektin mit der Planung beauftragt, d.h. wir haben beschlossen, dass die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. In deren Planungen haben wir als Eigentümer jedoch gar keinen so detaillierten Einblick erhalten, dass uns das im Vorfeld hätte auffallen können. Aber kann man nicht davon ausgehen, dass ein Architekt alle DINAbk.-Normen und Vorschriften kennt und sich bei den Planungen auch daran halten muss? Wozu beauftragt man sonst einen Architekten? Da könnte ich die Planung ja gleich selbst übernehmen. @ Uwe Tilgner Kann sich die Architektin u.U. damit herausreden, dass es keine Sanierung, sondern nur eine Renovierung war und nur der ursprüngliche Bauzustand erhalten werden sollte? D.h. dass die Dachentwässerung nicht neu hergestellt wurde, sondern nur vorhandene alte Rinnen und Rohre durch neue ersetzt wurden. Sonst hätten nämlich das Gefälle der vorhandenen Regenrinnen umgedreht und neue Fallrohre am Haus angebracht werden müssen. Danke!
    • Name:
    • PeeVee
  5. Abnahme verweigern: Verwalter haftet für mangelhafte Sanierung

    und was macht der Verwalter?
    Sie müssen mehrheitlich den Verwalter auffordern, die Abnahme zu verweigern. Dann muss geprüft werden, ob Architekt oder ausführende Firma der Hinweispflicht nachgekommen ist. Ordentliche deutsche Handwerksfirmen hätten das gemacht. Wenn es die Hinweise gegeben hat, müsste der Verwalter das den Eigentümern zur Abstimmung vorgelegt haben. Wer für den Murks verantwortlich ist wird die Angelegenheit in die Verjährung treiben. Zumindest werden Sie nun feststellen, ob Sie einen Verwalter oder einen Zerwalter haben. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Interessenkonflikt: Architektin als Verwalter-Angestellte

    Das ist ein weiteres Problem
    Die Architektin ist beim Verwalter angestellt. Deshalb haben wir u.a. diesen Verwalter gewählt, weil wir dachten, es wäre besser, wenn alles bei der Sanierung in einer Hand ist. Im Nachhinein wäre es wohl besser gewesen, einen unabhängigen Architekten zu beauftragen.
  7. Beweissicherung: Verantwortliche für Sanierungsmängel belangen

    alle in den Sack und draufschlagen, trifft immer den Richtigen
    Da haben Sie doch die Verantwortlichen in einem Haus. Wenn Sie jetzt noch die Ausschreibung und die Angebote prüfen decken Sie Unfähigkeit, Ausschreibungsbetrug und Schwarzarbeit auf, eventuell sogar Abrechnungsbetrug. Der Bauleiter wurde sicher auch noch von diesem Kompetenzcenter gestellt. Sie sollten mit den anderen Eigentümern über ein Beweissicherungsverfahren nachdenken. Auf jeden Fall sind Sie eine unseelige Allianz eingegangen. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  8. Planungsfehler: Dachentwässerung nach Sanierung nicht angepasst

    Wenn
    Wenn nur alle Rinnen und Fallrohre hätten erneuert werden sollen, dann hätte man dazu keinen Planer beauftragen müssen. Das hätte wohl auch ein Klempner allein geschafft  -  einfach die gleichen Rohre und Rinnen in "neu" einbauen.

    Wenn aber ein Planer beauftragt wurde, dann hätte dieser die Aufgabe gehabt, zu prüfen, ob die Rinnen und Rohre auch dem heutigen Bemessungsregen stand halten und es wäre seine Aufgabe gewesen die WEGAbk. über die Notwendigkeit der Anpassung an die aktuellen Regeln der Technik aufzuklären. Dann hätte die WEG als Eigentümerin und Auftraggeberin die Möglichkeit gehabt, zu entscheiden, ob sie die neuen Regeln einhalten will oder sie absichtlich ignorieren will und das Risiko tatsächlich tragen will  -  aber alte Fehler beizubehalten ohne die Chance auf Besserung  -  das zu entscheiden ist NICHT Sache des Planers, also liegt wohl ein Planungsfehler vor (kein Anspruch auf Präjudiz).

  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Dachentwässerung Dachterrasse: Probleme nach Sanierung

    💡 Kernaussagen: Nach einer Dachsanierung traten Probleme mit der Dachentwässerung einer Dachterrasse auf. Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung von DINAbk.-Normen, Verantwortlichkeiten von Architekten und Verwaltern sowie mögliche rechtliche Schritte. Ein zentraler Punkt ist, dass bei allseits umwehrten Dachflächen, wie Dachterrassen, mindestens zwei Abläufe vorgeschrieben sind. Die WEGAbk. muss nun klären, wer für die mangelhafte Ausführung verantwortlich ist und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag WEG-Beschluss: Einspruch gegen Sanierungsausführung verpasst, ist es entscheidend, frühzeitig Einspruch gegen die Ausführung einer Sanierung zu erheben, da spätere Beschwerden möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Dachentwässerung: DIN-Normen für Dachterrassen-Abläufe verweist auf die DIN 1986 und DIN EN 12056, die klare Vorgaben für die Entwässerung von Dachflächen machen. Diese Normen fordern mindestens zwei Abläufe und eine direkte Entwässerung der Dachflächen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Ein Interessenkonflikt kann entstehen, wenn die Architektin beim Verwalter angestellt ist, wie im Beitrag Interessenkonflikt: Architektin als Verwalter-Angestellte beschrieben. Dies kann die Objektivität der Planung und Bauleitung beeinträchtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Die WEG sollte ein Beweissicherungsverfahren in Erwägung ziehen, um die Verantwortlichkeiten für die Sanierungsmängel zu klären, wie im Beitrag Beweissicherung: Verantwortliche für Sanierungsmängel belangen empfohlen. Zudem sollte der Verwalter aufgefordert werden, die Abnahme zu verweigern (Abnahme verweigern: Verwalter haftet für mangelhafte Sanierung), bis die Mängel behoben sind.

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