Fassadenrisse im Altbau: Ursachen, Baumangel erkennen & Gewährleistungsansprüche?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um Fassadenrisse in einem Altbau (Bj. 2000) mit Poroton-Ziegeln. Es wird erörtert, ob ein Baumangel vorliegt und welche Gewährleistungsansprüche bestehen. Die Notwendigkeit einer Gewebearmierung des Putzes wird kontrovers diskutiert, ebenso die Beweislast bei arglistiger Täuschung.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Fassadenrisse im Altbau: Ursachen, Baumangel erkennen & Gewährleistungsansprüche?

Hallo,
bei meinem Haus Baujahr. 2000 sind in der Außenfassade Risse. Die Baufirma hat bereits die eine Giebelseite im Rahmen der normalen Gewährleistung gestrichen. Die Risse sind jedoch wiedergekommen, es war also nur "Kosmetik". Bei der Begutachtung durch einige Malerbetriebe kam nun heraus, das bei den verbauten Ziegeln (Poroton) zwingend hätte Gewebe geklebt werden müssen, was jedoch durch die Baufirma nicht erfolgte und auch nicht angeboten wurde.
Meine Frage ist: Ist dies ein versteckter Baumangel und gilt somit die 30 jährige Gewährleistung? Kann die Baufirma für diesen Baumangel haftbar gemacht werden?
Danke für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Klar
  • Name:
  • Torsten
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Ursachenanalyse durch zertifizierten Bausachverständigen – Risse weisen auf strukturelle, feuchtigkeits- und sicherheitsrelevante Mängel hin.

    🔴 KRITISCH: Feuchtigkeitseintrag durch unbehandelte Risse gefährdet die Bausubstanz langfristig und begünstigt Schimmelbildung im Innenraum – unverzügliche Dichtigkeitsprüfung erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Rissverläufe, Zeitpunkte des Auftretens und aller bisherigen Sanierungsversuche – für spätere Beweissicherung und Verjährungsmanagement unerlässlich.

    ⚠️ WICHTIG: Prüfung der Gewährleistungsfrist durch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – 5-Jahres-Frist gilt grundsätzlich, 30-Jahres-Frist nur bei sicherheitskritischen Bauteilen, nicht für Putzsysteme.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich sehe, dass Sie Risse in der Fassade Ihres Hauses (Baujahr 2000) haben, die trotz Nachbesserung durch die Baufirma wieder aufgetreten sind. Dies deutet auf ein tieferliegendes Problem hin.

    Mögliche Ursachen für die Rissbildung können sein:

    • Setzungsrisse: Diese entstehen durch Bewegungen im Baugrund.
    • Thermische Spannungen: Unterschiedliche Ausdehnung von Materialien (z.B. Ziegel und Putz) bei Temperaturschwankungen.
    • Fehlerhafte Ausführung: Mangelhafte Verarbeitung von Putz oder Gewebe.
    • Materialfehler: Probleme mit den verwendeten Ziegeln (Poroton).

    🔴 Gefahr: Unbehandelte Risse in der Fassade können zu Feuchtigkeitseintritt und Folgeschäden (z.B. Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz) führen.

    Ich empfehle Ihnen, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der die Ursache der Risse genau analysiert und ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist wichtig, um Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber der Baufirma geltend zu machen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Ursachenforschung und Beweissicherung für Ihre Gewährleistungsansprüche.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt Risse in einer Außenfassade eines Hauses aus dem Jahr 2000, die nach einer rein kosmetischen Nachbesserung erneut aufgetreten sind. Die Ursache wird von Malerbetrieben im fehlenden Gewebe auf Poroton-Ziegeln gesehen, was auf einen handwerklichen Mangel hindeutet. Dies ist ein klassischer Fall eines verdeckten Baumangels, der die Standsicherheit und Dichtigkeit der Fassade beeinträchtigen kann.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass das Fehlen von Gewebe auf Poroton-Ziegeln einen Baumangel darstellt, ist fachlich korrekt. Poroton-Ziegel benötigen in der Regel eine Armierung, um Spannungsrisse zu vermeiden.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme einer pauschalen 30-jährigen Gewährleistung ist rechtlich nicht zutreffend. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken grundsätzlich 5 Jahre ab Abnahme. Eine Ausnahme von 30 Jahren gilt nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln, was hier schwer nachweisbar ist.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist, ob der Mangel bereits vor Ablauf der 5-jährigen Gewährleistungsfrist (ca. 2005) erkennbar war. Da die Risse nach der ersten Nachbesserung wiederkehrten, könnte dies auf einen fortdauernden Mangel hinweisen. Zudem ist zu prüfen, ob die Verjährung durch die Nachbesserung der Baufirma unterbrochen wurde.

    🔴 Gefahr: Die Risse können zu Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk führen, was langfristig die Bausubstanz gefährdet. Zudem droht ein Rechtsstreit, wenn die Verjährung nicht rechtzeitig gehemmt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Bausachverständigen mit der Erstellung eines detaillierten Gutachtens zur Mangelursache. Lassen Sie parallel durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen, ob die Verjährung bereits eingetreten ist oder ob Ansprüche noch bestehen. Dokumentieren Sie alle Risse und die bisherige Korrespondenz mit der Baufirma.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei Fassadenrissen an einem Altbau aus dem Jahr 2000 handelt es sich um ein strukturell relevantes Phänomen, das nicht pauschal als harmlos einzustufen ist – insbesondere, wenn die Risse rezidivierend auftreten und auf fehlerhafte Ausführung der Fassadensysteme hindeuten.

    🔴 Gefahr: Das Unterlassen des Gewebeklebens bei Poroton-Ziegeln stellt einen gravierenden Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DINAbk. 18515, DIN 18195) dar und kann zu Feuchtigkeitseintrag, Frostschäden, Putzabplatzungen und langfristig zu statischen Beeinträchtigungen führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, ein solcher Mangel sei "versteckt" im Sinne der 30-jährigen Gewährleistung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGBAbk., ist unzutreffend – denn die fehlende Gewebeverstärkung ist kein verdeckter Mangel, sondern ein offensichtlicher Ausführungsfehler, der bei fachgerechter Abnahme hätte erkannt werden müssen.

    ➕ Ergänzung: Die reguläre Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB), wobei die 30-Jahres-Frist nur für Mängel an Bauwerken mit besonderer Sicherheitsrelevanz (z. B. tragende Bauteile, Fundamente) gilt – nicht für Putzsysteme allein.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Baufirma habe "kein Angebot" zur Gewebeverstärkung unterbreitet, ist juristisch irrelevant – denn die Einhaltung technischer Mindestanforderungen ist zwingende Vertragspflicht, unabhängig von separaten Angeboten.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung der Malerbetriebe, dass das Gewebekleben zwingend erforderlich war, ist fachlich korrekt und entspricht der aktuellen Fachliteratur sowie den Herstellerangaben für Poroton-Fassadensysteme.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauwesen (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024), um die Ursache der Risse, die Ausführungsfehler und die daraus resultierenden Schäden umfassend zu dokumentieren – nur so lässt sich eine rechtlich durchsetzbare Haftung der Baufirma nachweisen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass fehlendes Gewebe bei Poroton-Ziegeln einen fachlich begründeten Baumangel darstellt und gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik (z. B. DIN 18515) verstößt.
    • Alle drei Modelle bewerten unbehandelte Risse als kritisch hinsichtlich Feuchtigkeitseintrag, Schimmelbildung und langfristiger Bausubstanzschädigung.
    • Alle drei Modelle empfehlen dringend die Beauftragung eines Bausachverständigen zur Ursachenanalyse und Dokumentation.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek und Qwen korrigieren die rechtliche Annahme einer pauschalen 30-jährigen Gewährleistung – GoogleAI erwähnt sie ohne rechtliche Einordnung. Qwen betont zusätzlich, dass die fehlende Gewebeverstärkung kein „versteckter“, sondern ein „offensichtlicher“ Mangel ist.
    • DeepSeek erwähnt die Möglichkeit einer Verjährungsunterbrechung durch Nachbesserungsversuch – GoogleAI und Qwen thematisieren dies nicht explizit.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt explizit den Verstoß gegen DIN 18195 (Feuchteschutz) und verweist auf Frostschäden sowie Putzabplatzungen als Folgen.
    • DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit einer parallelen juristischen Prüfung durch einen Fachanwalt – GoogleAI nennt nur den Sachverständigen, Qwen fordert explizit einen „zertifizierten“ Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Aussage, die Baufirma habe „kein Angebot“ zur Gewebeverstärkung unterbreitet – sie betont, dass dies juristisch irrelevant sei, da die Einhaltung technischer Regeln zwingende Vertragspflicht sei. GoogleAI und DeepSeek erwähnen diesen Aspekt nicht.

    👉 Empfehlung:

    • Priorisiert wird die sicherste, konservativste Einschätzung: Qwens Betonung des offensichtlichen Mangels und der unverzüglichen Sachverständigenbeauftragung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Die Rechtsauffassung von DeepSeek und Qwen zur 5-Jahres-Frist wird als verbindlich übernommen – die pauschale 30-Jahres-Frist wird abgelehnt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Fachliche Ursache der RisseFejlendes Gewebe bei Poroton-Ziegeln stellt einen fachlich anerkannten Baumangel dar – verstoßt gegen DIN 18515 und DIN 18195.
    SicherheitsrelevanzRisse sind nicht kosmetisch, sondern gefährden Dichtigkeit, Bausubstanz und Gesundheit (Schimmel); langfristig auch statische Stabilität möglich.
    GewährleistungsfristGoogleAI erwähnt pauschal „30 Jahre“ – DeepSeek und Qwen widerlegen dies einhellig: 5 Jahre ab Abnahme gelten grundsätzlich; 30 Jahre nur bei sicherheitskritischen Bauteilen (nicht Putz).
    Notwendigkeit SachverständigerAlle drei Modelle fordern unverzügliche Beauftragung – Qwen präzisiert: zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
    Rechtliche Einordnung des Mangels⚠️DeepSeek spricht von „verdecktem Mangel“, Qwen korrigiert zu „offensichtlichem Ausführungsfehler“ – fachlich ist Qwens Einschätzung stärker fundiert und daher maßgeblich.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Bausachverständigen zur Ursachenanalyse, dokumentieren Sie sämtliche Rissverläufe und zeitlichen Verläufe, und prüfen Sie gemeinsam mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ob die 5-Jahres-Frist noch läuft oder bereits verjährt ist.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFeuchtigkeitseintrag durch RisseLangfristige Schädigung des Mauerwerks, Frostschäden, Putzabplatzung, Schimmelbildung im Wohnraum
    🔴 RisikoVerjährung der GewährleistungsansprücheVerlust sämtlicher finanzieller und sächlicher Ansprüche gegenüber der Baufirma – auch bei nachweisbarem Mangel
    🔴 RisikoFehlende fachliche UrsachenanalyseUngezielte Sanierungsversuche, Wiederauftreten der Risse, unnötige Kosten, Verschleppung der endgültigen Lösung
    🔴 RisikoUnzureichende DokumentationMangelnde Beweisführung vor Gericht oder im Schiedsverfahren – Ausschluss der Haftung der Baufirma
    🔴 RisikoFehlinterpretation des Mangels als „kosmetisch“Unterlassen notwendiger Maßnahmen, Verschärfung der Schäden, Risiko für Wertminderung und Verkaufsfähigkeit des Objekts
    ✅ ChanceVorliegen eines offensichtlichen AusführungsfehlersKlare technische Beweisbarkeit des Mangels – vereinfachte Haftungsbegründung gegenüber Baufirma
    ✅ ChanceRezidivierendes RissverhaltenObjektive Nachweisbarkeit der Mängelhaftung – deutliche Indikatoren für fehlende funktionale Dichtigkeit
    ✅ ChanceVorhandensein verbindlicher Normen (DIN 18515, DIN 18195)Normkonforme Bewertung ermöglicht klare, gerichtsfeste Gutachten und stärkt die Verhandlungsposition
    ✅ ChanceMöglichkeit der Verjährungsunterbrechung durch NachbesserungWenn Nachbesserung vor 2005 erfolgte, könnte die Verjährung (unter bestimmten Voraussetzungen) bis 2010 reichen – durch Fachanwalt prüfbar
    ✅ ChanceGute Kooperation mit Malerbetrieben als fachliche StützeProfessionelle Aussagen zu fehlender Gewebeverstärkung stärken die technische Glaubwürdigkeit gegenüber Baufirma und Gericht

    Orientierungshilfen

    1. Sofortigen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Bausachverständigen – bitten Sie um eine schriftliche Einschätzung zur Ursache der Risse und zum vorliegenden Ausführungsfehler.
    2. Dokumentation sicherstellen: Fotografieren Sie alle Risse (mit Datum, Maßstab und Lagebezug), archivieren Sie sämtliche Korrespondenz mit der Baufirma sowie die Auftragsunterlagen zum Hausbau (Abnahmeprotokoll, Baubeschreibung, Fassadenplan).
    3. Juristische Prüfung einleiten: Vereinbaren Sie einen Ersttermin mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – prüfen Sie gemeinsam, ob die 5-Jahres-Frist noch läuft oder ob Unterbrechungstatbestände (z. B. Nachbesserung) vorliegen.
    4. Fachliche Gutachten einholen: Fordern Sie von den Malerbetrieben schriftliche Stellungnahmen zur Notwendigkeit des Gewebeklebens auf Poroton – diese dienen als fachliche Stützung im Gutachten und Verfahren.
    5. Sanierungsplan abwarten: Unterlassen Sie jede selbständige Reparatur oder Nachbesserung durch Dritte – warten Sie ab, bis der Sachverständige und Rechtsanwalt die weitere Vorgehensweise abgestimmt haben.
    6. Nachweis der Schäden sichern: Lassen Sie ggf. durch einen Schimmelpilzgutachter eine Raumluft- und Materialprobe durchführen, falls im Innenraum Feuchte- oder Geruchsbelastungen auftreten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik oder den vertraglich vereinbarten Leistungen bei der Errichtung oder Instandhaltung eines Bauwerks. Er kann zu Beeinträchtigungen der Nutzung oder zu Schäden am Gebäude führen.
    Verwandte Begriffe: Bauschaden, Gewährleistung, Sachverständiger.
    Fassade
    Die Fassade ist die äußere Hülle eines Gebäudes, die es vor Witterungseinflüssen schützt und das Erscheinungsbild prägt. Sie besteht in der Regel aus Mauerwerk, Putz, Farbe und gegebenenfalls einer Wärmedämmung.
    Verwandte Begriffe: Außenwand, Putz, Wärmedämmung.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seinen Leistungen einzustehen. Im Baubereich beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Nachbesserung.
    Poroton
    Poroton ist ein Markenname für Ziegelsteine mit hoher Wärmedämmung, die aus Ton gebrannt werden. Sie werden häufig für den Bau von Außenwänden verwendet.
    Verwandte Begriffe: Ziegel, Mauerwerk, Wärmedämmung.
    Setzungsrisse
    Setzungsrisse entstehen durch Bewegungen im Baugrund, die zu Spannungen im Gebäude führen. Sie verlaufen oft diagonal und können breiter sein.
    Verwandte Begriffe: Baugrund, Bodengutachten, Statik.
    Thermische Spannungen
    Thermische Spannungen entstehen durch unterschiedliche Ausdehnung von Materialien bei Temperaturschwankungen. Sie können zu Rissen in der Fassade führen, insbesondere wenn unterschiedliche Materialien kombiniert werden.
    Verwandte Begriffe: Wärmeausdehnung, Materialausdehnung, Temperaturgradient.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Bauleistungen beurteilt. Er kann bei der Feststellung von Baumängeln und deren Ursachen helfen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Baugutachten, Schadensanalyse.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind typische Ursachen für Risse in der Fassade?
      Typische Ursachen sind Setzungen des Baugrunds, thermische Spannungen durch unterschiedliche Ausdehnung von Materialien, Ausführungsfehler bei der Verarbeitung von Putz oder Gewebe sowie Materialfehler. Eine genaue Analyse ist wichtig, um die spezifische Ursache zu identifizieren.
    2. Wie erkenne ich, ob es sich um einen Baumangel handelt?
      Ein Baumangel liegt vor, wenn die Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder vereinbarte Qualitätsstandards nicht erfüllt werden. Dies kann zu Beeinträchtigungen der Nutzung oder zu Schäden am Gebäude führen. Ein Bausachverständiger kann dies beurteilen.
    3. Welche Gewährleistungsansprüche habe ich bei Baumängeln?
      In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie bei Mängeln Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen. Die Beweislast liegt zunächst beim Auftragnehmer, später beim Auftraggeber.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Setzungsrissen und Schwindrissen?
      Setzungsrisse entstehen durch Bewegungen im Baugrund, während Schwindrisse durch das Schrumpfen von Baustoffen (z.B. Beton) entstehen. Setzungsrisse verlaufen oft diagonal und können breiter sein, während Schwindrisse eher fein und netzartig sind.
    5. Wie wichtig ist die Wahl des richtigen Putzes für die Fassade?
      Die Wahl des richtigen Putzes ist entscheidend für die Langlebigkeit der Fassade. Er muss zum Untergrund passen, diffusionsoffen sein, um Feuchtigkeit abtransportieren zu können, und widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse.
    6. Kann ich Risse in der Fassade selbst reparieren?
      Kleinere, oberflächliche Risse können Sie eventuell selbst reparieren. Bei größeren oder tiefergehenden Rissen sollten Sie jedoch unbedingt einen Fachmann hinzuziehen, um Folgeschäden zu vermeiden.
    7. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Sie finden Bausachverständige über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung im Bereich Fassadenschäden.
    8. Welche Rolle spielt das Gewebe im Putzsystem?
      Das Gewebe im Putzsystem dient dazu, Spannungen aufzunehmen und Rissbildung zu verhindern. Es muss fachgerecht eingebaut und ausreichend dimensioniert sein, um seine Funktion zu erfüllen.

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  2. Putzfassade: Keine Gewebepflicht bei Poroton-Ziegeln!

    Risse in der Putzfassade
    >Bei der Begutachtung durch einige Malerbetriebe kam nun heraus, das bei den verbauten Ziegeln (Poroton) zwingend hätte Gewebe geklebt werden müssen. <
    ... wer sagt denn so was  -  der Maler (ist ja wohl kein Verputzer!)? Nat. muss bei verputzem Ziegelmauerwerk i.A. keine Putzarmierung eingelegt werden. Außer, bei bspw. Putzübergängen zu anderen Materialien und Untergründen, wie bspw. ggf. Rollladenkästen, etc.
    Und das ist nat. auch erst einmal kein, auch kein versteckter, Baumangel, woher denn? Riss ist auch nicht gleich Riss, will heißen bspw. kleine, oberflächliche Putz"Risse" (Definition) sind quasi unvermeidlich und daher auch kein Mangel.
    Ganz allgemein: Ihre Frage kann nur von einem geeigneten Sachverständigen, der sich die Situation vor Ort anschaut und in den Vertragsunterlagen, etc. recherchiert, beantwortet werden.
  3. Baumangel: Arglist nachweisen – Schwierige Beweisführung

    Versteckter Mangel ...
    ist ein Laienbegriff für Arglist.
    Arglist setzt Vorsatz voraus. Heißt, SIE müssen dem Bauunternehmer nachweisen, dass er die vorhandene Ausführung WIDER besseres Wissen gewählt hat.
    Die Fälle, in denen man damit durchkommt, sind ähnlich häufig wie 6 Richtige im Lotto.
    Welcher Porotonstein wurde denn verbaut, dass die Herren Maler meinen, eine GewebePFLICHT herleiten zu können und was für Putz ist da draufgekommen?
  4. Putzrisse: Ursachenforschung statt pauschale Armierung!

    Putzrisse
    "Nat. muss bei verputzem Ziegelmauerwerk i.A. keine Putzarmierung eingelegt" Stimmt so nicht ganz. Gemäß Hersteller gibt es Empfehlungen, wann eine zusätzliche Zwischenschicht mit Armierungsgewebe aufzubringen ist.
    Putzrisse können verschiedene Ursachen haben. Zu behaupten, Armierung hätte dies verhindert, kann stimmen  -  muss aber nicht stimmen  -  je nach Ursache. Deshalb ist es richtig: nur ein Gutachter kann die Ursachen ermitteln. Auch ich habe gerade so einen Fall mit etlichen Putzrissen  -  und zur Ursachenfindung haben sich die Eigentümer an einen Gutachter  -  mich- gewandt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  5. Gewährleistung: Verlängerung durch unsachgemäße Arbeiten?

    Ob Sie
    durch bereits erfolgte, evtl. unsachgemäße Gewährleistungsarbeiten eine Gewährleistungsverlängerung erhalten haben und somit noch Ansprüche besitzen, klärt für Sie gern ein Baurechtsanwalt. Thema "versteckter Baumangel" können Sie jedoch vergessen. Sowas gibt es nicht! Wie bereits vorstehend erläutert: Sie müssten Arglist nachweisen, also beweisen, dass die Firma tatsächlich gewusst hat, dass bei Materialwechseln ein Gewebe einzubauen ist und es ABSICHTLICH (mutwillig) nicht eingebaut hat. Ein Fehler aus Ahnungslosigkeit der Firma reicht als Gewährleistungsverlängerung nicht aus.
  6. Schwindrisse: Faserleichtputz bei Porotonsteinen empfohlen

    Schwindrisse?
    Ich nehme an, es wurde ein hoch wärmedämmender Porotonstein verwendet. Richtigerweise sollte dann wenigstens ein sogenannter "Faserleichtputz" als Unterputz verwendet worden sein. Wenn nicht, ist's schon meistens ein Mangel.
    Haarrisse als sogenannte "Schwindrisse" sind bei derartigen Steinen ein häufig auftretendes Phänomen, eine "Rissefreiheit" ist schwer zu garantieren. Da Haarrisse z.B. bei Oberputzen mit Körnungen bis 3 mm bis zu einer Weite von 0,2 mm gar nicht als Mangel gelten, sofern Sie nicht allzu gehäuft auftreten und durch sie kein Folgeschaden entsteht, kann vom Bauunternehmer eine Rissefreiheit so auch nicht verlangt werden. Daher gibt es auch nicht die Notwendigkeit einer "Vorschrift", eine Gewebespachtelung auszuführen, allenfalls entsprechende Empfehlungen der Putzhersteller. Im Übrigen sind hin und wieder auch Fehler im Mauerwerk (mangelhaftes Überbindemaß, keine Ecksteine, Fugen >5 mm und Mörteltaschen nicht ausgeworfen etc.) mit Ursache der nachfolgenden Schwindrisse, ein derartiger "versteckter" Mangel lässt sich allerdings schwer nachweisen, erst recht, wenn die nun entstandenen Risse gar kein "Mangel" im Sinne der Definition sind.
    Die tatsächliche Rissursache ist wirklich am besten durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen, siehe andere Beiträge.
    Im Übrigen halte ich "Ahnungslosigkeit" bei einer Maurerfirma, einem Verputzer oder dem Baubetreuer an sich schon für arglistig ...
  7. Putzbewehrung: Rissbild entscheidend bei Porotonsteinen

    Grund für
    eine Putzbewehrung liegt in der anisotropie hochdämmender Steine OHNE Stoßfugenvermörtelung. Da ist aber das Rissbild entscheidend und es gibt Steine die eher dazu neigen als mancher Porotonstein. Ebenso ist hier das Rissbild und Lage der Risse entscheidend. Im übrigen kann dies auch mit einer Putzbewehrung geschehen oder durch schiebeweiche Zwischenputz gemildert werden. Hier gibt es je nach Wandbildner Empfehlungen, welche Gefahren Mildern aber nicht immer ist eine Abweichung Ursächlich.
    Wie bereits geschrieben gibt es keine "versteckten" Mängel. Sondern nur verdeckte Mängel. Das wäre Arglist was Betrug darstellen würde.
    Der AN müsste vom Mangel und den Folgen gewusst haben. Diese Billigend in Kauf genommen haben und den Mangel wissentlich verdeckt also "vertuscht" haben. das alles mit Vorsatz. Eher schwer zu beweisen und ist Juristerei per excellence!
  8. Fassade: Gewebearmierung bei Leichtziegel – Erfahrungssache

    Foto von Martin Kempf

    der Bauherr ist oft der Betatester
    der Hersteller für Neuentwicklungen und bleibt oft auf Schäden sitzen. Im Jahr 2000 hat sich noch kaum einer Gedanken über Faserleichtputz oder gar zusätzliche, vollflächige Gewebearmierung auf der Wetterseite auf den superleichten Ziegelmauerwerken gemacht  -  da gab es noch nicht genug Schäden, um das ins Bewusstsein zu bringen, dass man so einen Stein nicht wie die Ziegel bisher einfach mit Leichtputz und Oberputz verputzen kann. Und dieses Spiel geht immer weiter. Hier in Alzenau fast in Sichtweite von mir ist die Ziegelei Zeller. Die haben den neuen, mit Rockwool gefüllten MZ8 im Programm, sind sich aber nicht so einig, wie man diesen Stein denn nun verputzen darf. Ist doch toll, wenn man mit diesem Stein KfW40/60 Häuser bauen kann. Die Fassadengestaltung sollte man diesen fliegenden Kolonnen überlassen, die dann diese Plastikplatten im Klinkerlook auf die Fassaden schrauben. Denn als Verputzer würde ich sowas nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bearbeiten, solange mir keiner sagen kann, wie das zu bearbeiten ist und dafür auch eine Gewähr übernimmt.
  9. Baumängel: Keine kostenlosen Updates im Bauwesen!

    Ja Herr Kempf
    die Microsoft-Methalität setzt sich so langsam auch im Bauwesen durch, nur dass nachträgliche Updates mangelhafter Betriebssystem im Bau leider nicht kostenlos online nachgeliefert werden.
    Da haben Sie wirklich Recht: Was sollte einen vernünftigen Handwerker dazu bewegen ein Produkt einzusetzen, für dessen Weiterverarbeitung es scheinbar noch keine Regeln der Technik gibt?! Soll der Ziegelhersteller schriftlich vorgeben, welche Putze er empfiehlt und dafür zusammen mit dem Putzhersteller eine Systemgarantie übernehmen.
    Bei anderen Bauprodukten ist das durchaus Usus, z.B. Triflex + Sopro (Drainmatten, Fliesenkleber, Dichtschlämmen, etc.)
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fassadenrisse im Altbau: Baumangel & Gewährleistung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Fassadenrisse in einem Altbau (Bj. 2000) mit Poroton-Ziegeln. Es wird erörtert, ob ein Baumangel vorliegt und welche Gewährleistungsansprüche bestehen. Die Notwendigkeit einer Gewebearmierung des Putzes wird kontrovers diskutiert, ebenso die Beweislast bei arglistiger Täuschung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Putzfassade: Keine Gewebepflicht bei Poroton-Ziegeln! ist eine Putzarmierung bei Ziegelmauerwerk i.A. nicht zwingend erforderlich, außer bei Übergängen zu anderen Materialien.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Schwindrisse: Faserleichtputz bei Porotonsteinen empfohlen empfiehlt die Verwendung von Faserleichtputz bei hoch wärmedämmenden Porotonsteinen, um Schwindrisse zu minimieren.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Nachweis von Arglist (Vorsatz) beim Bauunternehmer ist laut Baumangel: Arglist nachweisen – Schwierige Beweisführung äußerst schwierig und selten erfolgreich.

    🔧 Praktische Umsetzung: Die Ursachenforschung bei Putzrissen sollte laut Putzrisse: Ursachenforschung statt pauschale Armierung! im Vordergrund stehen, da eine Armierung nicht in jedem Fall die Rissbildung verhindert.

    👉 Handlungsempfehlung: Ein Baurechtsanwalt kann klären, ob durch bereits erfolgte Gewährleistungsarbeiten eine Gewährleistungsverlängerung besteht (siehe Gewährleistung: Verlängerung durch unsachgemäße Arbeiten?). Die Diskussionsteilnehmer raten zu einer genauen Analyse der Rissbilder und der verbauten Materialien, um die Ursache der Fassadenrisse zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zur Fassadensanierung einzuleiten. Die Beiträge Putzbewehrung: Rissbild entscheidend bei Porotonsteinen und Fassade: Gewebearmierung bei Leichtziegel – Erfahrungssache geben hierzu wichtige Hinweise.

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