"mein Fassadenbauer" hat beim Anarbeiten des Außenputzes an den Dachüberstand aus Profilbrettern auf die Ausbildung eines Kellenschnitts verzichtet, weil ".. habe ich noch nie gemacht und mach ich auch nicht! ".
Mein Bauleiter sieht dies als nicht Stand der Technik und will eine Nachbesserung.
Ich steh dazwischen und will natürlich nicht, dass noch irgendwer an meinen ansonsten gelungenen Außenputz geht und nachträglich einen Kellenschnitt versucht.
Fragen:
1) Ist dies tatsächlich ein Mangel, wenn ja, wie ist er monetär zu erfassen?
2) kann ich mich nicht im Abnahmeprotokoll mit dem Fassadenbauern dergestalt einigen, dass bei einem Abriss des jetzt noch bündigen Außenputzes ein kostenloses Verfugen der entstandenen Lücke vereinbart wird (wäre mir am liebsten!)?
PS: Wir haben ein Pfettendach mit auschließlicher Verwendung von KVH und Leimholz. Die Bewegungen des Daches sollten sich insofern in Grenzen halten.
Danke.

