Schimmel in Mietwohnung: Rechte als Mieter? Ursachen, Meldepflicht & Mietminderung
In diesem Forum sind Sie: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Dieser Thread behandelt das Thema Schimmel in einer Mietwohnung, die Rechte des Mieters, mögliche Ursachen und die Option einer Mietminderung. Ein zentraler Punkt ist die Auseinandersetzung mit dem Vermieter bezüglich der Ursachenbekämpfung und der Verantwortung für den Schimmelbefall. Die Diskussion dreht sich um mangelhafte Dämmung, falsches Lüftungsverhalten und die Notwendigkeit einer professionellen Begutachtung.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung
Schimmel in Mietwohnung: Rechte als Mieter? Ursachen, Meldepflicht & Mietminderung
Ich hoffe ich kann diese Frage hier mal stellen.
Wir wohnen seit 2 Jahren in einem 2Fam. Haus der 60 er
Jahre.
Im ersten Winter bekamen wir Besuch von einem Schimmelpilz,
der sich in drei Zimmer niederlies.
Nach einiger Überzeugungsarbeit (das wir genug lüften, usw)
wurde "Thermopete"? an den Wänden angebracht.
Nächster Winter.
Vor ein paar Tagen bemerkten wir, dass der Schimmel an den Seiten und an den Fußleisten hervorkommt.
Was kann man da machen, wenn sich Vermieter weigern eine komplette Modernisierung zu veranlassen?
Ich mache mir nämlich Sorgen um meine Familie.
Mal davon abgesehen das wir dieses Jahr bauen wollen finde
ich diese Dickfälligkeit (denn die Vermieter wohnen ja nicht drin)
einfach unerhört.
Wer hatte bisher Erfahrung damit?
Sollen wir einen Anwalt einschalten.
Tipp vom Gesundheitsamt war: Nicht mehr im Zimmer schlafen.
Ist nur leider unser Schlafzimmer?!?!
Vielen Dank und schöne Grüße
Damian
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Raumnutzungseinstellung im betroffenen Bereich (insbesondere Schlafzimmer) – Gesundheitsamt empfiehlt explizit, den Raum nicht mehr zu nutzen.
🔴 KRITISCH: Keine Eigenbeseitigung (z. B. mit Bleichmittel oder Abkratzen) – dies verstärkt Sporenverbreitung und verschlechtert die Bauphysik (z. B. Kondenswasser hinter Dämmung).
⚠️ WICHTIG: Ursachenanalyse durch zertifizierten Bausachverständigen oder Schadstoffgutachter (nach DINAbk. 1946-6 oder VDIAbk. 4002) ist zwingend erforderlich – oberflächliche Maßnahmen wie „Thermopete“ haben sich als wirkungslos erwiesen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Als Mieter haben Sie bei Schimmelbefall in der Wohnung bestimmte Rechte und Pflichten. Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Dokumentation: Fotografieren Sie den Schimmelbefall detailliert. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Entdeckung.
- Mängelanzeige: Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den Schimmelbefall. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung.
- Ursachenforschung: Klären Sie die Ursache des Schimmels ab. Ist es falsches Lüften oder ein Baumangel?
- Mietminderung: Bei erheblichem Schimmelbefall können Sie die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Befalls ab.
- Gesundheitliche Auswirkungen: Schimmel kann gesundheitsschädlich sein. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie einen Arzt aufsuchen.
🔴 Gefahr: Schimmel kann zu gesundheitlichen Problemen führen, insbesondere bei Asthmatikern und Allergikern.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Mietrecht, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen. Ziehen Sie auch das Gesundheitsamt hinzu, um die gesundheitlichen Risiken zu bewerten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen wiederkehrenden Schimmelbefall in einer Mietwohnung aus den 1960er Jahren, der trotz einer nachträglichen Dämmmaßnahme (vermutlich Innendämmung) erneut auftritt. Dies deutet auf ein grundlegendes bauphysikalisches Problem hin, das nicht durch oberflächliche Maßnahmen behoben werden kann.
🔴 Gefahr: Der wiederholte Schimmelbefall im Schlafzimmer stellt ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder und empfindliche Personen. Die Empfehlung des Gesundheitsamtes, den Raum nicht mehr zu nutzen, unterstreicht die akute Gefährdung durch Schimmelpilzsporen, die Atemwegserkrankungen und Allergien auslösen können.
✅ Zustimmung: Die Sorge um die Familie ist absolut berechtigt. Der Vermieter ist nach § 535 BGBAbk. verpflichtet, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ein wiederholter Schimmelbefall stellt einen Mangel dar, der unverzüglich zu beseitigen ist.
➕ Ergänzung: Die Ursache liegt höchstwahrscheinlich in einer unzureichenden oder fehlerhaften Wärmedämmung (Kältebrücken) in Kombination mit einem ungünstigen Raumklima. Die angebrachte "Thermopete" (vermutlich eine Dämmschicht) hat das Problem nicht gelöst, sondern lediglich verlagert. Eine professionelle Ursachenanalyse durch einen Bausachverständigen ist zwingend erforderlich.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist von 10-14 Tagen zur Mängelbeseitigung und Ursachenanalyse. Dokumentieren Sie den Schimmelbefall mit Fotos und Datum. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht hinzu, um eine Mietminderung durchzusetzen und ggf. eine fristlose Kündigung anzudrohen. Beauftragen Sie parallel einen zertifizierten Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Ursachenermittlung. Schlafen Sie bis zur Sanierung nicht im betroffenen Raum und nutzen Sie einen Luftreiniger mit HEPA-Filter.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen wiederkehrenden, sichtbaren Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung aus den 1960er Jahren, der bereits im ersten Winter auftrat und nun erneut – besonders an Fußleisten und Wandseiten – auffällig ist, obwohl versucht wurde, ihn durch nachträgliche Maßnahmen wie "Thermopete" (wahrscheinlich eine Art Wärmedämmputz oder Folienbeschichtung) zu bekämpfen.
🔴 Gefahr: Schimmelbefall stellt ein erhebliches gesundheitliches Risiko dar – insbesondere bei langfristiger Exposition in Schlafzimmern – und kann zu Atemwegserkrankungen, Allergien, Immunsuppression und toxischen Wirkungen (z. B. durch Mykotoxine) führen; die Empfehlung des Gesundheitsamts, das Zimmer nicht mehr zu nutzen, unterstreicht die akute Gesundheitsgefährdung.
🔴 Gefahr: Die wiederholte Schimmelbildung deutet auf eine strukturelle Ursache hin – wie mangelnde Wärmedämmung, fehlende oder defekte Dampfsperre, kapillare Feuchteaufnahme, Undichtigkeiten oder fehlende Lüftungskonzepte – die durch oberflächliche Maßnahmen wie "Thermopete" nicht behoben, sondern oft verschärft wird (Risiko der Kondenswasserbildung hinter der Beschichtung).
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ausreichendes Lüften allein den Schimmel beseitigt, ist fachlich unzutreffend: Bei bauphysikalisch bedingter Feuchte (z. B. konstruktionsbedingter Wärmebrücke) reicht Lüften nicht aus – die Ursache liegt im Gebäudebestand, nicht im Nutzerverhalten.
➕ Ergänzung: Der Mieter hat gemäß § 535 BGB einen Anspruch auf mangelfreie Gebrauchsüberlassung; ein Schimmelbefall, der auf bauphysikalische Mängel zurückzuführen ist, stellt einen Mietmangel dar – unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses oder der Baujahresklasse.
➕ Ergänzung: Eine Mietminderung ist bei nachgewiesenem, gesundheitsrelevantem Schimmelbefall grundsätzlich zulässig (BGH, Urteil vom 25.11.2010 – VIII ZR 120/10); sie setzt jedoch eine ordnungsgemäße, schriftliche Rüge mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung voraus – ein bloßes "Überzeugen" reicht nicht aus.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schadstoffgutachter (z. B. nach DIN 1946-6 oder VDI 4002) zur objektiven Befunddokumentation, Ursachenanalyse und schriftlichen Gutachtenerstellung – dies ist zwingend erforderlich für alle weiteren rechtlichen und gesundheitlichen Schritte.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren Schimmel als gesundheitsgefährdend, besonders im Schlafzimmer, und bestätigen die Rechte des Mieters nach § 535 BGB.
- Alle fordern schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Vermieter.
- Alle lehnen Eigenbeseitigung ab und warnen vor Sporenverbreitung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont juristische Beratung (Mietrechtsanwalt) als Priorität; DeepSeek und Qwen priorisieren vorrangig die fachliche Ursachenanalyse (Bausachverständiger / Schadstoffgutachter) – als Voraussetzung für rechtliche Durchsetzung.
- GoogleAI erwähnt Lüftverhalten als mögliche Ursache; DeepSeek und Qwen korrigieren dies explizit: Bei bauphysikalisch bedingtem Schimmel (z. B. Kältebrücken in Altbau) reicht Lüften nicht aus – Qwen spricht hier von „fachlich unzutreffender Annahme“.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die fachrechtliche Einordnung mit BGH-Urteil (VIII ZR 120/10) zur Mietminderungszulässigkeit – fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
- DeepSeek nennt konkrete Maßnahmen zur Sofort-Schadensbegrenzung (HEPA-Luftreiniger, Schlafverbot im Raum) – nicht explizit bei GoogleAI oder Qwen.
- Qwen benennt die Normen für Gutachter (DIN 1946-6, VDI 4002) – eine präzise fachliche Spezifikation, die bei den anderen Modellen fehlt.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI stellt „Ursachenforschung: Ist es falsches Lüften oder ein Baumangel?“ als offene Frage dar; DeepSeek und Qwen widerlegen dies klar: Der wiederholte Befall trotz nachträglicher Dämmung beweist eine strukturelle, bauphysikalische Ursache – Lüftverhalten ist hier keine relevante Ursache. Die sicherere, bauphysikalisch fundierte Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Zertifizierter Schadstoffgutachter vor juristischer Beratung – die Gutachtenerstellung ist materielle Voraussetzung für alle weiteren Rechts- und Sanierungsschritte.
- Nutzungseinstellung des betroffenen Raums bis zur fachlich gesicherten Sanierung – nicht abhängig von subjektiver Wahrnehmung oder Vermieterzusage.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gesundheitsrisiko ✅ Erhebliches, akutes Risiko – besonders im Schlafzimmer; Nutzungseinstellung durch Gesundheitsamt empfohlen. Rechtlicher Mangel ✅ Wiederkehrender Schimmel stellt nach § 535 BGB einen Mietmangel dar – unabhängig von Baujahr oder Nutzerverhalten. Ursache ✅ Strukturell bauphysikalisch bedingt (Kältebrücken, falsche oder fehlende Dampfsperre, fehlerhafte Innendämmung), nicht durch Lüften korrigierbar. Mietminderung ⚠️ Grundsätzlich zulässig bei gesundheitsrelevanter Beeinträchtigung, aber nur bei ordnungsgemäßer schriftlicher Rüge mit Fristsetzung – BGH-Urteil (VIII ZR 120/10) belegt die Rechtsgrundlage (Qwen ergänzt, GoogleAI/DeepSeek nicht). Sanierungsmethode ❌ GoogleAI erwähnt keine Sanierungsempfehlung; DeepSeek & Qwen warnen einhellig vor Eigenbeseitigung und fordern professionelle Ursachenanalyse – Widerspruch liegt im Unterlassen vs. aktiver Warnung, wobei die Warnung als sicherere Position gilt. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schadstoffgutachter (nach DIN 1946-6 oder VDI 4002) zur fachlich gesicherten Ursachenanalyse – dieses Gutachten bildet die Grundlage für alle weiteren rechtlichen, gesundheitlichen und baulichen Maßnahmen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Chronische Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mykotoxine (Atemwegserkrankungen, Allergien, Immunsuppression) Langfristig schwerwiegend – besonders für Kinder, Ältere und Vorerkrankte 🔴 Risiko Verstärkung des Schimmels durch unsachgemäße Eigenbeseitigung (z. B. Abkratzen, Bleichmittel) Unmittelbare Verschlechterung der Raumluftqualität und Beschleunigung der Baubestandsschädigung 🔴 Risiko Rechtliche Unterlassung (keine schriftliche Mängelanzeige mit Frist) Verlust des Minderungsanspruchs oder Ausschluss gerichtlicher Durchsetzung 🔴 Risiko Fehlinterpretation der Ursache als „Lüftfehler“ statt bauphysikalischer Mangel Verzögerung der fachgerechten Sanierung und weitere Schäden durch Kondenswasser hinter Dämmung 🔴 Risiko Unzureichende Dokumentation (keine Fotos, keine Datumsangaben, keine Gutachten) Unmöglichkeit, Mangel und Zusammenhang nachzuweisen – Beweislastversagen im Rechtsstreit ✅ Chance Fachgutachten als juristisch verwertbare Grundlage für Mietminderung oder fristlose Kündigung Effektive Durchsetzung der Mieterrechte und Beschleunigung der Sanierung durch Vermieter ✅ Chance Sanierung als Chance zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und Behaglichkeit Langfristige Reduktion von Heizkosten und Erhöhung des Wohnkomforts ✅ Chance Einbindung des Gesundheitsamts als unabhängige, behördliche Instanz Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Vermieter ✅ Chance Professionelle Ursachenanalyse offenbart weitere bauphysikalische Schwachstellen im Gebäude Vorbeugende Sanierung weiterer Räume – Vermeidung künftiger Schäden ✅ Chance Schaffung eines gesundheitsfördernden Raumklimas nach erfolgreicher Sanierung Verbesserte Schlafqualität, geringere Krankheitstage, höhere Lebensqualität Orientierungshilfen
- Raumnutzung sofort einstellen: Schlafen und Aufenthalt im betroffenen Raum (insb. Schlafzimmer) bis zur fachlich abgesicherten Sanierung unterlassen – Gesundheitsamt hat dies ausdrücklich empfohlen.
- Fachgutachter beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten Schadstoffgutachter nach DIN 1946-6 oder VDI 4002 für Befunddokumentation, Ursachenanalyse und schriftliches Gutachten.
- Dokumentation vorbereiten: Sammeln Sie alle vorhandenen Aufnahmen (Fotos mit Datum/Uhrzeit), Mietvertrag, Korrespondenz mit dem Vermieter sowie das Schreiben des Gesundheitsamts.
- Schriftliche Mängelanzeige abgeben: Erstellen Sie ein formloses, aber vollständiges Schreiben an den Vermieter mit detaillierter Beschreibung des Befalls, Verweis auf das Gutachten bzw. den Beauftragungszeitpunkt und einer Frist von 10–14 Tagen zur Mängelbeseitigung.
- Luftqualität temporär verbessern: Stellen Sie im betroffenen Raum einen Luftreiniger mit HEPA-Filter auf – als rein ergänzende Maßnahme zur Reduktion von Sporen in der Raumluft (kein Ersatz für Sanierung).
- Mietminderung prüfen: Bereiten Sie auf Grundlage des Gutachtens und der BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 120/10) die Mietminderung vor – ggf. mit Unterstützung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schimmelpilz
- Schimmelpilze sind Mikroorganismen, die in feuchter Umgebung wachsen und gesundheitsschädliche Sporen freisetzen können. Sie können allergische Reaktionen und Atemwegserkrankungen verursachen.
Verwandte Begriffe: Sporen, Mykotoxine, Luftfeuchtigkeit - Mietminderung
- Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die die Wohnqualität beeinträchtigen. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Mietrecht, Wohnqualität - Baumangel
- Ein Baumangel ist ein Fehler oder eine Abweichung bei der Errichtung oder Instandhaltung eines Gebäudes, der zu Schäden oder Beeinträchtigungen führen kann. Baumängel können Ursache für Schimmelbefall sein.
Verwandte Begriffe: Bausubstanz, Feuchtigkeitsschaden, Sanierung - Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Mieters an den Vermieter über einen Mangel in der Wohnung. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechten wie Mietminderung oder Schadensersatz.
Verwandte Begriffe: Mietrecht, Beweispflicht, Fristsetzung - Stoßlüften
- Stoßlüften ist eine effektive Methode, um die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen zu reduzieren und Schimmelbildung vorzubeugen. Dabei werden Fenster mehrmals täglich für kurze Zeit vollständig geöffnet.
Verwandte Begriffe: Luftaustausch, Kondensation, Raumklima - Mykotoxine
- Mykotoxine sind giftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen, die gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können. Sie können über die Atemluft oder die Nahrung aufgenommen werden.
Verwandte Begriffe: Schimmelpilz, Toxine, Gesundheitsschäden - Wärmebrücke
- Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, an dem Wärme schneller nach außen abgeleitet wird als in den umliegenden Bereichen. Dies kann zu Kondensation und Schimmelbildung führen.
Verwandte Begriffe: Dämmung, Kondenswasser, Energieeffizienz
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Ursachen kann Schimmel in der Mietwohnung haben?
Schimmel kann durch falsches Lüften, Baumängel (z.B. undichte Stellen im Mauerwerk), Wärmebrücken oder Wasserschäden entstehen. Es ist wichtig, die genaue Ursache zu ermitteln, um das Problem dauerhaft zu beheben. - Muss ich den Schimmel dem Vermieter melden?
Ja, als Mieter sind Sie verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über den Schimmelbefall zu informieren. Dies ist wichtig, damit der Vermieter die Ursache beheben und den Schimmel beseitigen kann. - Kann ich die Miete mindern, wenn Schimmel in der Wohnung ist?
Ja, bei erheblichem Schimmelbefall haben Sie das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Befalls und der Beeinträchtigung der Wohnqualität ab. Es ist ratsam, sich hierzu rechtlich beraten zu lassen. - Wer ist für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich, wenn die Ursache in Baumängeln oder anderen Verantwortlichkeiten des Vermieters liegt. Wenn der Schimmel durch falsches Lüften des Mieters verursacht wurde, kann der Mieter zur Verantwortung gezogen werden. - Welche gesundheitlichen Risiken birgt Schimmel?
Schimmel kann allergische Reaktionen, Atemwegserkrankungen, Kopfschmerzen und andere gesundheitliche Probleme verursachen. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. - Wie kann ich Schimmelbildung vorbeugen?
Regelmäßiges Lüften (Stoßlüften mehrmals täglich), ausreichendes Heizen, Vermeidung von hoher Luftfeuchtigkeit und das Abdichten von undichten Stellen können Schimmelbildung vorbeugen. - Was tun, wenn der Vermieter nichts gegen den Schimmel unternimmt?
Wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige nichts gegen den Schimmel unternimmt, können Sie rechtliche Schritte einleiten, z.B. eine Klage auf Mängelbeseitigung. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Anwalt beraten zu lassen. - Kann ich fristlos kündigen, wenn die Wohnung stark von Schimmel befallen ist?
Unter Umständen ja. Wenn der Schimmelbefall die Gesundheit gefährdet und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Dies sollte jedoch rechtlich geprüft werden.
Verwandte Themen
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Was Sie selbst tun können und wann ein Fachmann ran muss. - Richtiges Lüften zur Schimmelprävention
Tipps und Tricks für ein gesundes Raumklima. - Mietrecht bei Schimmelbefall
Ihre Rechte und Pflichten als Mieter im Detail. - Gesundheitliche Auswirkungen von Schimmel
Wie Schimmel Ihre Gesundheit beeinträchtigen kann. - Ursachenforschung bei Schimmel
Wie Sie die Quelle des Problems finden.
-
Mietminderung bei Schimmel: So kürzen Sie richtig!
Miete kürzen
und zwar gewaltig, da die Wohnung (bzw. Teilen davon) nicht mehr zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung steht. U.U. steht Ihnen die Möglichkeit der fristlosen Kündigung zur Verfügung.
Ich würde trotzdem Mieterverein und/oder Anwalt einschalten.
Schnell handeln, es geht schließlich um Ihre Gesundheit. Mit Schimmel ist nicht zu Spaßen. -
Schimmelbefall: Mängelanzeige, Fristsetzung & Mietkürzung
Vorgehen:- Mängelanzeige an Vermieter per Einschreiben mit Rückschein (wenn nicht schon geschehen). Darin angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Ankündigen, dass bei Nichtbeteiligung Mietkürzung erfolgt.
- Wenn Frist abgelaufen, Nachfrist setzen und Beginn (Nach Ablauf Nachfrist) und Höhe der Mietkürzung ankündigen. Je nach Umfang des Befalls würde ich 30 - 50 % als Mindestsatz annehmen, ggf. auch mehr wenn die Wohnung wg. Unbenutzbarkeit einzelner Räume nicht mehr richtig bewohnbar ist (es muss weh tun, aber trotzdem noch im Rahmen bleiben). Gleichzeitig die Einzugsermächtigung für die Miete entziehen und manuell überweisen.
Achtung: Nur die Kaltmiete kürzen!
Dieses Verfahren hat bei uns 1998-99 sehr gut geklappt. Da ich kein Rechtsverdreher bin (und dieser Beitrag demnach keine Rechtsberatung) kann ich jedoch keine Garantie für evtl. zwischenzeitliche Änderungen im Verfahren übernehmen.
Tipp: Fertigen Sie über jedes Gespräch mit Ihrem Vermieter umfangreiche Gesprächsnotizen an, und lassen Sie ggf. auch Zeugen mit unterschreiben. Das hilft später unheimlich bei evtl. Auseinandersetzungen. -
Ursachenforschung: Schimmel durch falsches Lüften?
moooooooooment
Moin zusammen,
nich gleich mit Spatzen auf Kanonen schießen. Ich würde schon gern die Ursache kennen wollen, bevor ich die Miete kürze. Dauerlüften ist ja u.U. auch keine vertragsgemäße Nutzung. Und wenn jahrelang kein Schimmel im Haus war, dann ist es schon eigenartig, wenn dieser erst nach einem Mieterwechsel auftritt.
Grüße
Stefan Ibold -
Schimmelproblem bekannt: Vermieterempfehlung 'Dauerlüften'?
Da halte ich gegen ...
Der Schimmel ist den Vermieter schon seit einigen Jahren bekannt.
Die letzten zwei Vormieter hatten ebenfalls Probleme mit Schimmelbildung.
Jedes Mal hieß es mehr lüften.
Tipp vom Vermieter nicht nur 3-4 Mal Stoßlüften, sondern z.B. im Schlafzimmer
das Fenster ständig auf kipp lassen. Natürlich besonders im Winter.
Wie sinnig ...
Wir haben Messungen in unserer Wohnung gemacht und festgestellt, dass sich der Taupunkt direkt auf der Innenwand befindet.
Sprich die gemessene Temperatur der IW lag etwa bei 13 °C.
Die AW ist also sehr schlecht isoliert.
Nun liegt er zwischen der Isolierung und der AW. Toll!
Mietkürzung haben wir bei letzten Mal durchgeführt, was zur Folge hatte, dass der Vermieter nicht mehr mit uns sprechen wollte.
Er ist von seiner Meinung aber sowas von überzeugt. -
Falsch! Dauerlüften kontraproduktiv bei Schimmelbildung
-
Innendämmung mangelhaft: 5mm Thermopete & Gutachter-Streit
Na ja
Dämmung ist von innen drangekommen, weil ...
ist günstiger. Etwa 5 mm.
Das war letztes Frühjahr.
Temperatur gemessen vor dem Anbringen der Thermopete an der IW.
Wir hatten einen Gutachter bei uns.
Luftfeuchtigkeit, Temperaturen, Feuchte der Wände usw. wurden von Ihm gemessen.
Unser Vermieter brachte daraufhin auch einen GA mit, der "natürlich" ganz andere Werte herausbekam. -
Mangelhafte Dämmung: Luftdichtschicht vergessen? (PLZ 32107)
hmm
Sind ja Spitzenwerte mit 5 mm Dämmung : ((. Und dann hat man wohl zusätzlich geschickterweise die Luftdichtschicht nicht angebracht, weil - kostet ja Geld. So haben wir das Problem. Scheinen ja schlaue Leutchen zu sein die VM.
Wo ist denn das Objekt, PLZ-Gebiet reicht. Ist nicht aus Neugier, sondern vielleicht kann da ja mal einer hinfahren und dem VM mal die Tatsachen aufs Auge drücken.
Grüße
si -
Schimmelwohnung: Warnung vor Vermietung (32107)!
Tja
wie schon gesagt.
Hoffentlich nur noch ein halbes Jahr.
Dann werden wir eine Annonce in unser Ortsblatt stellen:
NICHT diese Wohnung MIETEN!
Und ein großes Schild über die Straße hängen.
Haus ist im Bereich 32107.
"Adresse des VM auf EMail Anfrage 😉
Bei evtl. auftretenden Schäden am VM werde ich aber
alles abstreiten. "
Schönen Dank auch für die anderen Beiträge.
Werden als nächstes mal den Mieterschutzbund kontaktieren. -
Schimmelexperte in der Nähe (32107) bietet Hilfe an!
-
Schimmelexperte sagt Unterstützung zu!
Jau jetzt
sehe ich's auch.
Alles klar. Könnt die Hunde schon mal scharf machen.
Einen schönen Tag noch.
Gruß Damian -
Schimmelbekämpfung: Werkzeugauswahl – die weiche Kante!
SI: vergiss das Kantholz nicht 🙂
Nimm aber erst die weiche Kante ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schimmel in Mietwohnung: Rechte, Ursachen & Mietminderung
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt das Thema Schimmel in einer Mietwohnung, die Rechte des Mieters, mögliche Ursachen und die Option einer Mietminderung. Ein zentraler Punkt ist die Auseinandersetzung mit dem Vermieter bezüglich der Ursachenbekämpfung und der Verantwortung für den Schimmelbefall. Die Diskussion dreht sich um mangelhafte Dämmung, falsches Lüftungsverhalten und die Notwendigkeit einer professionellen Begutachtung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Dauerlüften, wie vom Vermieter empfohlen, kann kontraproduktiv sein und die Schimmelbildung sogar fördern, wie im Beitrag Falsch! Dauerlüften kontraproduktiv bei Schimmelbildung erläutert wird. Es ist entscheidend, die Ursache des Schimmels zu identifizieren, bevor Maßnahmen ergriffen werden.
📊 Zusatzinfo: Die verwendete Innendämmung von nur 5mm (Thermopete) wird als unzureichend kritisiert, siehe Innendämmung mangelhaft: 5mm Thermopete & Gutachter-Streit. Zudem wird vermutet, dass die Luftdichtschicht fehlt, was das Problem verschärft. Ein Gutachterstreit zwischen Mieter und Vermieter erschwert die Situation zusätzlich.
✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, eine Mängelanzeige an den Vermieter zu senden und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schimmels zu setzen (Schimmelbefall: Mängelanzeige, Fristsetzung & Mietkürzung). Bei Nichtbeachtung sollte eine Mietminderung in Betracht gezogen werden. Es wird auch geraten, sich rechtlichen Beistand durch einen Mieterverein oder Anwalt zu suchen.
👉 Handlungsempfehlung: Betroffene in der Region 32107 können sich an einen Schimmelexperten wenden, der seine Hilfe angeboten hat (Schimmelexperte in der Nähe (32107) bietet Hilfe an!). Es wird auch erwogen, andere Mieter vor der Wohnung zu warnen (Schimmelwohnung: Warnung vor Vermietung (32107)!), um weitere Schäden zu verhindern. Die Gesundheit sollte oberste Priorität haben, und es ist wichtig, schnell zu handeln.
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