Wellasbest-Dach: Gefahr für Anwohner? Abbau, Sanierung & Sicherheitsmaßnahmen

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Gefahren einer Wellasbest-Sanierung für Anwohner. Es wird betont, dass die Sanierung von Fachfirmen mit TRGS 519 Zulassung durchgeführt werden muss. Bei korrekter Ausführung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ist die Gefahr für Anwohner gering. Die Gewerbeaufsicht ist zuständig, aber bei Schwarzarbeit können auch andere Behörden involviert sein.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Wellasbest-Dach: Gefahr für Anwohner? Abbau, Sanierung & Sicherheitsmaßnahmen

Hallo Bau-Forum,
bei uns auf dem Nachbargrundstück wird ein großer alter Hof teilweise saniert und teilweise bereits neugebaut (RH). Auf dem Hof steht nun noch ein alter, recht großer Stall, welcher mit altem, angewittertem Wellasbest belegt ist (schätze ca. 250 m² Dachfläche). Dieser Stall soll nun saniert bzw. mit einem Anbau versehen werden (auch wieder RH).
Bisher hatte ich für diese Geschichten kein Auge aber die Beobachtungen/Erfahrungen auf dieser Baustelle lehrt Wachsamkeit. Ich habe gehört dass es da die TRGS 519 gibt, die derartige Wellasbest-Sanierungs-Geschichten wohl regeln soll. Ist der ordnungsgemäße Abbau nach diesen Regeln dann ungefährlich für die Anwohner oder ist es überhaupt nur für die Arbeiter kritisch? Doch was wenn das nicht passiert? ... wir wären allerdings eh nur ca. 20 m von der Bude entfernt, also eigentlich auch voll dabei. Und was wenn das Teil einfach zusammengeschrotet wird ...? Braucht man für den Abbau eine Genehmigung oder wird das überwacht? Fragen über Fragen und wir sind mittlerweile relativ beunruhigt und so würde ich mich über ein paar offene, aufklärende Worte freuen.
Schönen Tag noch.
Thomas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Bei Freisetzung von Asbestfasern: Unverzügliche Evakuierung des betroffenen Bereichs und unmittelbare Meldung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt oder Gesundheitsamt.

    🔴 KRITISCH: Unsachgemäßer Abbau (z. B. trockenes Zerschlagen, Bohren oder Schneiden) führt zur massiven Freisetzung lungengängiger Asbestfasern – Gefahr besteht nicht nur für Arbeiter, sondern auch für Anwohner bis zu mehreren hundert Metern.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauherr einen nach TRGS 519 zertifizierten Sanierungsplan vorlegen, die beauftragte Firma muss nach TRGS 519 § 11 angezeigt sein und Anwohner schriftlich informiert werden.

    ⚠️ WICHTIG: Bei Verdacht auf unsachgemäße Arbeiten (z. B. fehlende Befeuchtung, keine Absperrung, sichtbare Faserfreisetzung) dürfen Anwohner die Baustelle nicht betreten – Luftmessung und Sachverständigenbegutachtung unverzüglich veranlassen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    🔴 Gefahr: Wellasbestdächer stellen eine erhebliche Gefahr dar, da beim Abbau oder Beschädigung Asbestfasern freigesetzt werden können. Diese Fasern sind krebserregend, wenn sie eingeatmet werden.

    Ich empfehle, dass Sie als Anwohner wachsam bleiben und folgende Punkte beachten:

    • Sicherheitsvorkehrungen: Achten Sie darauf, ob die Sanierungsfirma die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen trifft (z.B. Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Absaugvorrichtungen).
    • Genehmigungen: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, ob für die Sanierung eine Genehmigung vorliegt und ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fotos, Notizen) und melden Sie Bedenken der Behörde.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäßer Abbau kann zu einer erheblichen Belastung der Umgebungsluft mit Asbestfasern führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Verdacht auf unsachgemäßen Abbau oder Freisetzung von Asbestfasern informieren Sie umgehend die zuständige Umweltbehörde oder das Gesundheitsamt.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Gefahrensituation im Umgang mit asbesthaltigen Dachplatten (Wellasbest) auf einem Nachbargrundstück. Die geschilderte Distanz von nur ca. 20 Metern zum Wohnhaus des Fragestellers ist als kritisch zu bewerten, da bei unsachgemäßen Abbrucharbeiten Asbestfasern freigesetzt werden können, die gesundheitsschädlich sind.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr geht von einer nicht fachgerechten Demontage aus, bei der die Platten brechen oder zersägt werden. Dabei werden lungengängige Asbestfasern freigesetzt, die sich über weite Strecken ausbreiten können und ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Anwohner darstellen. Die TRGS 519 schreibt zwingend Schutzmaßnahmen vor, die bei Nichteinhaltung zu einer massiven Gefährdung führen.

    ➕ Ergänzung: Der ordnungsgemäße Abbau nach TRGS 519 ist für Anwohner grundsätzlich ungefährlich, da die Arbeiten unter Unterdruck und mit Feuchthaltung der Platten erfolgen müssen. Allerdings ist die Einhaltung dieser Vorschriften nicht immer garantiert. Bei einem Verstoß (z.B. durch Zerschlagen der Platten) kann die Faserbelastung in der Umgebung explosionsartig ansteigen.

    ⚠️ Korrektur: Es ist nicht korrekt, dass der Abbau nur für die Arbeiter kritisch ist. Asbestfasern können durch Wind und Luftströmungen auch in benachbarte Grundstücke getragen werden. Die Gefahr für Anwohner ist real, insbesondere bei unsachgemäßen Arbeiten ohne Schutzmaßnahmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beobachten Sie die Baustelle genau. Sollten Sie Anzeichen für unsachgemäße Arbeiten sehen (z.B. trockene Platten, Brechen ohne Befeuchtung, fehlende Absperrungen), informieren Sie umgehend die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt. Lassen Sie im Zweifel eine Luftmessung auf Asbestfasern in Ihrem Wohnbereich durchführen. Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Asbestsanierung, der die Situation vor Ort bewertet und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleitet.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt ein Dach aus angewittertem Wellasbest mit geschätzten 250 m² Fläche auf einem alten Stall in unmittelbarer Nachbarschaft (ca. 20 m Entfernung), das saniert oder abgerissen werden soll. Asbestzement-Wellplatten aus der Zeit vor 1993 enthalten in der Regel 10–15 % gebundenen Chrysotil-Asbest und stellen bei Beschädigung oder unsachgemäßer Bearbeitung eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar.

    🔴 Gefahr: Angewittertes Wellasbest ist besonders kritisch: Die Oberfläche ist porös, die Fasern locker gebunden, und bereits geringe mechanische Einwirkung (z. B. Abtragen, Bohren, Schneiden oder gar ‚Zusammenschrotung‘) führt zur Freisetzung inhalierbarer, krebserregender Asbestfasern – sowohl für Arbeiter als auch für Anwohner im Umkreis von mindestens 50 m.

    🔴 Gefahr: Ein Abbau ohne fachgerechte Absaugung, Nassabtragung, Kontaminationskontrolle und luftdichte Verpackung verstößt gegen die TRGS 519 und birgt ein hohes Risiko für die Umgebung – insbesondere bei Wind, Regen oder ungeschützter Lagerung der Abfälle.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass nur die Arbeiter gefährdet seien, ist falsch: Asbestfasern können über Luftströmungen bis zu mehrere hundert Meter transportiert werden; bei 20 m Abstand besteht ein signifikantes Expositionsrisiko für Anwohner, insbesondere bei unkontrolliertem Abbau.

    ➕ Ergänzung: Der Abbau von Asbestzement erfordert zwingend eine Anzeige bei der zuständigen Gewerbeaufsicht (nach TRGS 519 § 11) sowie die Beauftragung einer nach TRGS 519 zertifizierten Fachfirma – eine bloße Genehmigung reicht nicht aus.

    ➕ Ergänzung: Auch bei fachgerechtem Abbau sind Schutzmaßnahmen für Anwohner erforderlich: Absperrung, Luftreinigung, Messung der Faserkonzentration (z. B. mit Phase Contrast Microscopy PCM) vor, während und nach der Sanierung sowie schriftliche Information der Nachbarn gemäß § 12 TRGS 519.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie als Anwohner unverzüglich schriftlich beim Bauherrn und der zuständigen unteren Gewerbeaufsicht (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Ordnungsamt) Auskunft über die geplante Sanierung, die Zertifizierung der beauftragten Firma sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen – und verlangen Sie die Vorlage des Asbest-Sanierungsplans gemäß TRGS 519.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren die Freisetzung von Asbestfasern als krankheits- und lebensbedrohlich, insbesondere bei angewittertem Wellasbest und unsachgemäßem Abbau.
    • Alle weisen explizit auf die erhebliche Gefährdung von Anwohnern bei 20 m Entfernung hin – widerlegen damit die falsche Annahme, dass nur Arbeiter betroffen seien.
    • Alle verweisen zwingend auf die TRGS 519 als verbindliche Rechtsgrundlage und fordern die Einhaltung fachgerechter Schutzmaßnahmen (Nassabtragung, Unterdruck, luftdichte Verpackung).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf Meldungspflichten und Dokumentation durch Anwohner, aber nicht auf konkrete Nachweisverfahren (z. B. Luftmessung mit PCM).
    • DeepSeek betont die Windverbreitung und explosionsartige Faserbelastung bei Verstößen und nennt als direkte Folge die Notwendigkeit einer Luftmessung im Wohnbereich – dies fehlt bei GoogleAI.
    • Qwen geht detaillierter auf gesetzliche Anzeigepflichten (§ 11 TRGS 519), die schriftliche Information der Nachbarn (§ 12) und den Sanierungsplan als zwingendes Dokument ein – diese Präzision fehlt bei den beiden anderen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt um die Anforderung an die Zertifizierung der Sanierungsfirma und die Notwendigkeit einer luftdichten Verpackung und Kontaminationskontrolle – beide Punkte werden von GoogleAI und DeepSeek nicht ausdrücklich genannt.
    • DeepSeek ergänzt die Empfehlung, einen zertifizierten Sachverständigen vor Ort einzuschalten, der rechtliche Schritte einleiten kann – ein Aspekt, den Qwen und GoogleAI nicht ansprechen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht von einer „Genehmigung“ als ausreichender Voraussetzung – Qwen und DeepSeek korrigieren dies eindeutig: Es bedarf einer verbindlichen Anzeige nach TRGS 519 § 11 und einer zertifizierten Fachfirma, nicht nur einer Genehmigung. Die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie nicht auf bloße Behörden-Genehmigungen – fordern Sie schriftlich den TRGS-519-konformen Sanierungsplan, die Zertifizierungsnachweise der Firma und die Nachweisung von Luftmessungen vor, während und nach der Sanierung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Gesundheitsrisiko für Anwohner bei 20 m AbstandAlle Modelle bestätigen ein signifikantes, realistisches Expositionsrisiko – Asbestfasern können durch Wind über mehrere hundert Meter transportiert werden.
    Erforderliche RechtsgrundlageTRGS 519 ist zwingend anzuwenden; Anzeigepflicht nach § 11, Nachbarschaftsinfo nach § 12, Sanierungsplan erforderlich – GoogleAIs Begriff „Genehmigung“ ist unzureichend.
    Fachgerechte DurchführungNassabtragung, Unterdruck, Absperrung, luftdichte Verpackung und Kontaminationskontrolle sind zwingend – trockene Bearbeitung ist strikt verboten.
    Risiko durch angewittertes MaterialAngewitterter Wellasbest ist besonders gefährlich: poröse Oberfläche, lockere Faserbindung – bereits geringe mechanische Einwirkung setzt Fasern frei.
    Handlungsmaßnahmen für Anwohner⚠️Konsens: Dokumentation & Meldung an Behörden; Abweichung: DeepSeek/Qwen fordern aktiv Luftmessung und Sachverständigen; GoogleAI bleibt bei Beobachtung und Meldung.
    Verantwortung für SchutzmaßnahmenQwen betont explizit, dass Schutzmaßnahmen (z. B. Absperrung, Luftreinigung) auch für Anwohner verpflichtend sind – GoogleAI und DeepSeek nennen dies nicht ausdrücklich, obwohl es aus TRGS 519 folgt.

    👉 Handlungsempfehlung: Anwohner haben ein Recht auf wirksamen Gesundheitsschutz – fordern Sie als Betroffener vorab den vollständigen, TRGS-519-konformen Sanierungsplan ein, verlangen Sie schriftliche Bestätigung der Fachfirma-Zertifizierung und verlangen Sie Luftmessprotokolle als Nachweis für die Einhaltung der Grenzwerte (0,01 Fasern/cm³).

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFreisetzung von Asbestfasern bei unsachgemäßem Abbau (z. B. Trockenbrechen)Langfristige, irreversiblen Gesundheitsfolgen (Mesotheliom, Asbestose), potenziell tödlich
    🔴 RisikoFehlende oder falsche Absperrung der BaustelleUnerlaubter Zugang von Kindern/Tieren, erhöhte Exposition durch Kontamination von Oberflächen und Kleidung
    🔴 RisikoFehlende Luftmessung vor, während und nach der SanierungKein objektiver Nachweis für sichere Faserkonzentration – unerkannte bleibende Belastung im Wohnumfeld
    🔴 RisikoVerwendung einer nicht TRGS-519-zertifizierten FirmaUnzureichende Schutzmaßnahmen, fehlende Dokumentation, rechtliche Haftungslücken, kein Versicherungsschutz
    🔴 RisikoKeine schriftliche Information der Nachbarn gemäß § 12 TRGS 519Verstoß gegen Rechtspflicht; erschwert Rechtsansprüche bei Schäden; fehlende frühzeitige Schutzvorsorge
    ✅ ChanceFachgerechte Sanierung nach TRGS 519Endgültige Beseitigung der Asbestquelle – langfristige Entlastung des Grundstücks und der Nachbarschaft
    ✅ ChanceEinbindung eines zertifizierten Sachverständigen vor SanierungsbeginnFrühzeitige Abwehr von Fehlplanungen, Sicherstellung der Dokumentation, Stärkung der Rechtsposition als Anwohner
    ✅ ChanceLuftmessung mit PCM-Verfahren als objektives BeweismittelRechtssichere Grundlage für Klagen, Beanstandungen oder gegebenenfalls Schadensersatzforderungen
    ✅ ChanceAktive Mitwirkung durch schriftliche Anfrage an Bauherr und BehördenErhöhung der Transparenz, Druck auf Einhaltung der Vorschriften, Stärkung des Nachbarschaftsrechts
    ✅ ChanceNutzung der behördlichen Kontrollbefugnisse (z. B. Gewerbeaufsichtsamt)Mögliche vorbeugende Einstellung der Arbeiten bei Verstößen – effektiverer Schutz als nachträgliche Rüge

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Sicherheitsmaßnahme: Halten Sie sich bei Verdacht auf Faserfreisetzung (Staub, sichtbare Fasern, trockenes Bearbeiten) mindestens 50 m von der Baustelle fern – öffnen Sie Fenster nicht, nutzen Sie keine Außengeräte (z. B. Wäschetrockner mit Außenluftzugang).
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen nach TRGS 519 § 12 zertifizierten Sachverständigen für Asbestsanierung, der die Baustelle vorab begutachtet und – falls nötig – ein Gutachten zur Gefährdungslage erstellt.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Beobachtungen schriftlich und fotografisch (z. B. fehlende Absperrung, trockenes Zerschlagen, Arbeiter ohne Atemschutz) – als Nachweis für Behörden und Gericht.
    4. Rechtliche Forderung stellen: Fordern Sie per Einschreiben an Bauherrn und Gewerbeaufsichtsamt den vollständigen Sanierungsplan, die Zertifizierungsnachweise der Firma und die Vorlage der Luftmessprotokolle vor Sanierungsbeginn.
    5. Luftmessung veranlassen: Beauftragen Sie als Privatperson eine unabhängige Luftmessung auf Asbestfasern in Ihrem Wohnbereich (z. B. Balkon, Fensterbank, Innenraum) – mit PCM-Verfahren nach TRGS 519 Anhang 4.
    6. Vorbeugende Behördenkontaktierung: Wenden Sie sich proaktiv an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt mit der Bitte um Kontrolle der Baustelle bereits vor Sanierungsbeginn – aufgrund der geringen Distanz von 20 m besteht besonderes staatliches Kontrollinteresse.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wellasbest
    Wellasbest ist ein Baumaterial, das Asbestfasern enthält, die in eine Zementmatrix eingebunden sind. Es wurde häufig für Dach- und Fassadenverkleidungen verwendet.
    Verwandte Begriffe: Asbest, Asbestzement, Faserzement.
    Asbest
    Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Asbestfasern sind lungengängig und können bei Einatmung schwere Erkrankungen verursachen.
    Verwandte Begriffe: Chrysotil, Amosit, Krokydolith.
    Asbestsanierung
    Asbestsanierung umfasst die Entfernung, Sanierung oder Einkapselung von asbesthaltigen Materialien, um die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern. Sie muss von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Asbestabbau, Asbestentsorgung, Faserfreisetzung.
    Faserfreisetzung
    Faserfreisetzung bezeichnet das Freisetzen von Asbestfasern in die Umgebungsluft. Dies kann durch mechanische Beanspruchung, Verwitterung oder unsachgemäße Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien geschehen.
    Verwandte Begriffe: Lungengängige Fasern, Exposition, Inhalation.
    Umweltamt
    Das Umweltamt ist eine Behörde, die für den Schutz der Umwelt zuständig ist. Es überwacht die Einhaltung von Umweltauflagen und -gesetzen, einschließlich der Asbestentsorgung.
    Verwandte Begriffe: Behörde, Immissionsschutz, Umweltauflagen.
    Gesundheitsamt
    Das Gesundheitsamt ist eine Behörde, die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit zuständig ist. Es berät und überwacht in Fragen des Gesundheitsschutzes, einschließlich der Gefahren durch Asbest.
    Verwandte Begriffe: Behörde, Infektionsschutz, Gesundheitsvorsorge.
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist eine Behörde, die für die Genehmigung und Überwachung von Bauvorhaben zuständig ist. Sie prüft, ob Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entsprechen, einschließlich der Asbestentsorgung.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauantrag.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Wellasbest und warum ist er gefährlich?
      Wellasbest ist ein Baumaterial, das Asbest enthält. Asbestfasern können beim Einatmen krebserregend sein. Besonders bei Sanierungsarbeiten oder Beschädigung des Materials werden diese Fasern freigesetzt.
    2. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei Asbestsanierungen notwendig?
      Professionelle Asbestsanierungen erfordern spezielle Schutzkleidung, Atemschutzmasken und Absaugvorrichtungen. Zudem muss der Abtransport des Asbestmaterials fachgerecht und sicher erfolgen, um eine Freisetzung von Fasern zu verhindern.
    3. Wie erkenne ich eine unsachgemäße Asbestsanierung?
      Anzeichen für eine unsachgemäße Sanierung sind fehlende Schutzkleidung der Arbeiter, fehlende Absaugvorrichtungen und ungesicherter Abtransport des Asbestmaterials. Auch sichtbare Staubentwicklung kann ein Warnsignal sein.
    4. Was kann ich als Anwohner tun, wenn ich Bedenken habe?
      Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fotos, Notizen) und melden Sie Ihre Bedenken der zuständigen Behörde (Umweltamt, Gesundheitsamt oder Baubehörde).
    5. Benötigt eine Asbestsanierung eine Genehmigung?
      Ja, in den meisten Fällen ist für die Sanierung von Asbest eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Dies dient dazu, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
    6. Wie lange dauert es, bis Asbestfasern gesundheitsschädlich werden?
      Die gesundheitsschädliche Wirkung von Asbestfasern tritt oft erst nach Jahrzehnten auf. Es gibt keine sichere Dosis, daher sollte jede Exposition vermieden werden.
    7. Was passiert, wenn Asbestfasern freigesetzt werden?
      Freigesetzte Asbestfasern können sich in der Lunge festsetzen und zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom führen.
    8. Wer ist für die Kontrolle von Asbestsanierungen zuständig?
      Die Kontrolle von Asbestsanierungen obliegt den zuständigen Behörden, wie dem Umweltamt, dem Gesundheitsamt oder der Baubehörde. Diese überwachen die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

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    • Gesundheitliche Folgen von Asbest
      Informationen über die verschiedenen Erkrankungen, die durch Asbest verursacht werden können.
    • Asbestentsorgung
      Richtlinien und Vorschriften für die sichere Entsorgung von asbesthaltigen Materialien.
    • Asbestose
      Detaillierte Informationen über die Lungenerkrankung Asbestose.
  2. Asbest-Sanierung: Schutzkleidung und TRGS 519 Zulassung

    Ganzkörperkondom
    Müssen die Arbeiter trage und alles in Plastiktüten verschweißen. Die müssen auch eine Zulassung nach TRGS 519 haben. Ist ehh alles halb so wild. Ist ja keine Dauerbelastung
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Asbest-Gefahr für Anwohner? Lungenrisiko und Bauamt-Genehmigung

    und für uns als Anwohner?
    Ich hatte gehört, dass es eigentlich wurscht ist, wie lange man mit den Fasern in Berührung kommt. Sind die Teile erst mal in der Lunge, war es das dann ... irgendwann
    ... und wie ist es mit dem Bauamt? Müssen die das genehmigen?
    Thomas
  4. Asbest-Exposition: Geringe Gefahr für Anwohner bei Sanierung

    Für die Anwohner harmlos
    Erstens dürfen keine Fasern freigesetzt werden und zweitens wären es viel zu wenige. So schnell geht das nun auch wieder nicht. Leute wie ich haben in der Lehre noch tonnenweise Asbest mit der Flex geschnitten.
    Sicher muss das genehmigt werden.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Asbest-Sanierung: Vorsicht und Link zu MTM.de

    Vorsicht
    Herr Beisse, nur weil Sie dass Pech hatten damals damit konfrontiert zu werden, sollten Sie dass nicht anderen auch zumuten. Vielleicht hilft dem Frager folgendes Link:
  6. Wellasbest-Rückbau: TRGS 519 und Gefahrenpotenzial

    Foto von Stefan Ibold

    keine Panik
    Moin zusammen,
    es ist wie mit dem Virus von Tu. Es wird Panik verbreitet und mit der Unwissenheit der Mitbürger Schindluder betrieben.
    Es gilt:
    Asbest in gebundener Form, wie be iWellplatten der Fall, darf nicht bearbeitet werden. Es muss rückgebaut werden und das von Betrieben, die, wie MB richtig ausführte, eine Zulassung gem. TRGS 519 haben. Diese Besprühen die Flächen zunächst mit einem Bindemittel, schrauben die Platten ab, verpacken sie in sog. big bags, kennzeichnen sie und entsorgen sie. Die Unterkonstruktion wird ebenfalls besprüht.
    Dabei kann man davon ausgehen, dass das Gefahrenpotetial gering ist, im Gegensatz zu den Behauptungen auf der Deubau, wenn man mit Hochdruck reinigen will.
    Anders sieht das bei Weich- oder Spritzasbesten aus, wie sie z.B. als nachträglicher Brandschutz bei Möbelfirmen in Verbindung mit Holzkonstruktionen verwendet wurden. Hier ist die Gefahr erheblich größer.
    Die Asbestbremsbeläge haben fürher erheblich größeren Schaden angerichtet, weil die ja für den Abrieb bestimmt waren.
    Grüße
    Stefan Ibold
  7. Wellasbest-Sanierung: Genehmigungen und Kontrollinstanzen

    also doch nicht so ohne?
    ... ich hatte die Technische Regeln für Gefahrstoffe schon mal angelesen ... allerdings war der erste Punkt über den ich gestolpert bin, dass meist von den schwachgebundenen Asbestprodukten geredet wurde. Hat jemand so ein Dach schon mal vorschriftsgemäß saniert? Mich würden die allgemeine Verfahrensweise, also auch benötigte Genehmigungen bzw. evtl. Kontrollinstanzen interessieren.
    Danke.
    Thomas
  8. Asbest-Sanierung: Unsicherheit und Arbeiter-Qualifikation

    uuuups ... hat sich zeitlich überschnitten ... Danke! Und dennoch ...
    uuuups ... hat sich zeitlich überschnitten ... Danke! Und dennoch ein wenig mulmig ist mir immer noch. Wie kann ich sichergehen, dass die Arbeiter ihr Handwerk verstehen? ... ist wie erwähnt auf dem Nachbarhof und die werden mir was husten, wenn ich die Frage ... ☹
    Thomas
  9. Asbest-Abbruch: Vorsicht vor unseriösen Firmen

    Alles richtig
    Herr Ibold hat vollkomen Recht mit dem was er sagt. Hier will auch niemand Panik verbreiten, aber bei Asbest ist Vorsicht immer angesagt, denn auch heute werden viele Abbruchmaßnahmen eben NICHT von seriösen Fachfirmen durchgeführt. Deshalb sollte der Frager schon wissen worauf zu achten ist.
  10. Asbest-Sanierung: Schutzmaßnahmen und Umweltamt-Kontrolle

    Zusammenfassung:
    • Arbeiter tragen Schutzanzüge
    • Platten werden abgeschraubt und nicht zerdöppert oder geflext.
    • Verpackung und Abtransport in großen Plastesäcken
    • Betrieb hat Zertifikat für diese Arbeiten und hat sie beim Umweltamt angemeldet.
    • Bei uns kam dann am Vormittag das Umweltamt und hat sich kurz alles angeguckt (müssen ja auch mal frische Luft schnappen, die Büromenschen)

    Wenn so, dann alles gut.

  11. Asbest-Sanierung: Ungefährlich für Anwohner bei korrekter Ausführung?

    Vielen Dank! ABER nochmal kurz gefragt:
    ... und für uns als Anwohner sind diese Arbeiten, wenn wie beschrieben durchgeführt, dann ungefährlich?
    Danke
    Thomas
  12. Wellasbest: Keine Gefahr bei gebundenem Asbest ohne Bearbeitung

    Es ist gebundenes Asbest
    Solange da keiner mit Hochdruckreiniger drangeht, Drahtbütste oder Flex passiert da nichts, rein gar nichts.
    Platten werden gebrochen, auch da passiert nix. Es ist doch kein reines Asbest, sondern ein kleiner Anteil, GEBUNDEN in Zement.
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Asbestfasern: Lungenkrebsrisiko durch Verwitterung und Abbau

    So absolut kann man das aber nicht sagen ...
    So absolut kann man das aber nicht sagen. So ganz ungefährlich ist das nicht, war es aber vorher als die Platten auf dem Dach lagen und langsam verwitterten auch nicht. Wenn so eine Platte bricht (oder verwittert) werden auch Asbestfasern freigesetzt. Natürlich nicht so viele wie bei schwach gebundenem Asbest. Asbestfasern sind (lungen) krebserregend. Leider gibt es dabei keine Mindestdosis, theoretisch könnte eine Faser ausreichen (genauso wie eine Zigarette ausreichen könnte, trotzdem gibt es Leute die jahrzehnetelang Rauchen ohne zu erkranken).
    Zumindest in früheren Jahren war die Asbestfasernkonzentration insbesondere in der nähe von Straßen ziemlich hoch. Die Belastung beim ordnungsgemäßen Rückbau ist sicher gering und das Zeug dann weg.
  14. Asbest-Sanierung: Geltende Regelungen und Gewerbeaufsicht

    Asbestsanierung  -  geltende Regelungen
    Guten Tag
    Bei einem solchen Umbau handelt es sich um eine Maßnahme, die von einer zugelassenen Firma (Gewerbeaufsicht) nach vorheriger Anzeige durchgeführt werden darf.
    Genaueres finden Sie auf unserer Seite über Asbest.
    Da ohnehin in der Luft Asbestfasern vorhanden sind, wird die Konzentration bei sachgemäßer Ausführung in 20 m Abstand nicht wesentlich erhöht sein  -  also kein Grund zur Besorgnis.
    Gruß
    M. Ackermann
  15. Asbest-Sanierung: Zuständigkeit bei Schwarzarbeit auf Baustelle

    Genau Herr Ackermann das Gewerbeaufsichtsamt ist zuständig aber ...
    Genau Herr Ackermann, das Gewerbeaufsichtsamt ist zuständig ... aber was ist wenn der Sachbearbeiter auf die Baustelle kommt ... (so geschehen) und die Arbeiter alle behaupten sie wären gute Freunde vom Bauherrn und arbeiten alle für "den Spaß" an der Sache ... In dem Moment handelt es sich nicht mehr um Gewerbe ... wer ist dann zuständig? Vielleicht das Umweltreferat ... aber die wollten nicht, warum auch immer ... das Arbeitsamt ... sah keine Verdacht auf Schwarzarbeit ... das Finanzamt prüft den Verdacht der Scharzarbeit und eine damit evtl. verbundene Hinterziehung nach Erhalt der Steuerunterlagen des Bauherrn, wenn es sich noch erinnert ... Nicht das Sie mich falsch verstehen, es ist keine Kritik an Ihrem Posting ... sondern Unwissenheit meinerseits ... Jedenfalls wurde auf der Baustelle munter Asbest in handliche Stücke gekloppt und das Gewerbeaufsichtsamt war hilflos. Genau so wie es eigentlich nicht sein sollte ... ich habe die Füllung für die Lücke leider noch nicht gefunden.
  16. TRGS 519: Gilt auch für private Asbest-Abbrucharbeiten

    Die TRGS 519 gilt aus für Privatleute
    Auch wenn Sie den Abbruch selbst vornehmen müssen Sie sich an die TRGS 519 halten. Ansonsten kann ihnen die Bauaufsicht die Arbeiten untersagen. (Umgang mit gefährlichen Stoffen ...)
    MfG
    S. Svenson
  17. Asbest-Regelungen: TRGS 519, Abfallrecht und Schadenersatz

    Asbest  -  geltende Regelungen 2
    Lieber Herr Bergmann,
    Herr Svensson hat recht, die TRGS 519 gilt auch für Privatleute, ebenso natürlich die abfallrechtlichen Regelungen.
    Schadenersatz wegen Gefährdung kann auch von Privatleuten gefordert werden, wenngleich bei Asbest der Nachweis eines eingetretenen Schadens schwierig ist.
    Und letztlich kann die Polizei bei offensichtlicher Gefährdung einschreiten.
    Auf unserer Asbestseite haben wir die recht komplizierten Regelungen versucht zusammenzufassen.
    Übrigens ist Asbest seit 01.01.2002 als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft.
    Gruß
    M. Ackermann
  18. Asbest-Sanierung: Bauträger, Eskalationsstufen und Dank

    NA HOLLA ... doch noch so viel Interesse an dem Thema?
    Sorry aber ich hatte in den letzten Tagen ein bisschen wenig Zeit! Aber nun zum Thema ... also dass sich jemand von wegen eines privaten Bauvorhabens rausredet wird wohl nicht passieren, da ein offizieller Bauträger die Arbeiten auf dem Hof durchführt und die Teile (RH) dann verkauft. Vielen Dank für die Info zu den möglichen Eskalationsstufen bis hin zur Polizei.
    Ich werde mir die Links zu den Info Seiten mal anschauen und mich bei Unklarheiten noch mal melden. VIELEN DANK an ALLE!
    Thomas
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wellasbest-Dach: Sanierung, Gefahr und Sicherheitsmaßnahmen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gefahren einer Wellasbest-Sanierung für Anwohner. Es wird betont, dass die Sanierung von Fachfirmen mit TRGS 519 Zulassung durchgeführt werden muss. Bei korrekter Ausführung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ist die Gefahr für Anwohner gering. Die Gewerbeaufsicht ist zuständig, aber bei Schwarzarbeit können auch andere Behörden involviert sein.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Asbestfasern: Lungenkrebsrisiko durch Verwitterung und Abbau ist Asbestfasern sind (lungen) krebserregend und es gibt keine Mindestdosis.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Asbest-Sanierung: Schutzmaßnahmen und Umweltamt-Kontrolle werden die notwendigen Schutzmaßnahmen zusammengefasst: Schutzanzüge, staubfreies Abschrauben der Platten, Verpackung in Plastiksäcken und Anmeldung beim Umweltamt.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten sollte man sich an die Gewerbeaufsicht wenden und auf die Einhaltung der TRGS 519 bestehen. Im Zweifelsfall sollte man eine Fachfirma beauftragen, wie im Beitrag Asbest-Sanierung: Geltende Regelungen und Gewerbeaufsicht empfohlen wird.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Wellasbest, Asbest, Sanierung, Abbau" finden

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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