Schimmelbefall in Mietwohnung: Rechte des Mieters, Pflichten des Vermieters & Mietminderung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Ursachen von Schimmelbefall in Mietwohnungen, insbesondere im Zusammenhang mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS). Es wird betont, dass Schimmelbildung oft nicht allein auf mangelhafte Dämmung zurückzuführen ist, sondern auf ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren wie falsche Bauweise, unzureichende Lüftung, Wärmebrücken und das Nutzerverhalten der Mieter. Die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern werden ebenso thematisiert wie die Möglichkeiten zur Mietminderung bei Schimmelbefall.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Schimmelbefall in Mietwohnung: Rechte des Mieters, Pflichten des Vermieters & Mietminderung?

Hallo,
Schimmel wo auch immer man hinschaut. So kommt es mir langsam vor, wenn man im Schadensforum liest.
Für mich stellt sich die Situation so dar.
Erst wird man vom Gesetzgeber gezwungen alles nur erdenkliche
für die Energieeinsparung zu tun. (dichte Fenster, Wärmedämmverbundsystem. jetzt schimmelt die Bude und der Mieter
droht mit Mietkürzung. Und was man so hört hat er auch allerbeste Chancen damit bei Gericht durchzukommen.
Das kann doch nicht war sein.
Was ist zu tun?
Norbert Erding
  • Name:
  • Norbert Erding
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unmittelbarer Gesundheitsschutz: Bei sichtbarem Schimmel – insbesondere in Schlaf- oder Kinderzimmern – umgehend Atemschutz (FFP2) und Handschuhe bei Kontakt tragen; Wohnbereich bis zur Ursachenklärung meiden.

    🔴 KRITISCH: Fachliche Ursachenanalyse durch zertifizierten Bausachverständigen oder Schimmelpilzgutachter (nach DINAbk. 1946-6 oder VDIAbk. 4002) ist zwingend erforderlich – keine Eigenbeurteilung oder pauschale Reinigung.

    ⚠️ WICHTIG: Schriftliche Dokumentation (Datum, Fotos von Befall & Umgebung, Luftfeuchtemessung, Lüftungsverhalten) vor der Mängelanzeige erstellen – ohne Nachweis keine Rechtsstellung bei Mietminderung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    🔴 Gefahr: Schimmelbefall in einer Mietwohnung kann erhebliche gesundheitliche Risiken bergen und die Bausubstanz schädigen.

    Als Mieter haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Wohnung. Schimmelbefall stellt einen Mangel dar, der den Wohnwert beeinträchtigt. Informieren Sie den Vermieter unverzüglich schriftlich über den Schimmelbefall (Mängelanzeige). Fordern Sie ihn auf, den Schimmel fachgerecht zu beseitigen und die Ursache zu beheben.

    Dokumentieren Sie den Schimmelbefall sorgfältig (Fotos, Datum). Dies ist wichtig für eine mögliche Mietminderung oder Schadensersatzansprüche.

    Eine Mietminderung ist bei Schimmelbefall grundsätzlich möglich. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Ziehen Sie einen Anwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zurate, um Ihre Rechte durchzusetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Ursache des Schimmelbefalls von einem Fachmann (z.B. Bausachverständiger) untersuchen. Klären Sie, ob Baumängel, falsches Lüftungsverhalten oder andere Faktoren verantwortlich sind.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt schildert die Frustration eines Hauseigentümers über Schimmelbildung in einer energetisch sanierten Mietwohnung. Der Autor stellt die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung infrage, da diese offenbar zu Bauschäden führen. Aus fachlicher Sicht ist die Situation komplexer: Moderne, dichte Fenster und Wärmedämmverbundsysteme (WDVSAbk.) verändern das Raumklima grundlegend, indem sie den natürlichen Luftaustausch reduzieren. Dies erfordert ein angepasstes Lüftungsverhalten der Bewohner, was oft nicht ausreichend kommuniziert oder verstanden wird.

    ✅ Zustimmung: Der Autor hat recht, dass die energetische Sanierung ein erhöhtes Schimmelrisiko bergen kann, wenn die Bauphysik nicht ganzheitlich betrachtet wird. Wärmebrücken, unzureichende Dämmung oder falsch eingestellte Lüftungsanlagen sind häufige Ursachen.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, der Mieter habe "allerbeste Chancen" auf Mietminderung, ist zu pauschal. Die Rechtsprechung prüft stets die Ursache: Liegt der Mangel in der Bausubstanz (z.B. Kältebrücken, undichte Stellen) oder im Nutzerverhalten (z.B. unzureichendes Lüften, Heizen)🔴 Nur bei einem baulichen Mangel ist der Vermieter in der Pflicht.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Beweislast. Der Mieter muss den Mangel anzeigen. Der Vermieter sollte umgehend einen Sachverständigen beauftragen, um die Ursache zu klären. Ein hydraulisches Abgleichen der Heizung oder der Einbau von kontrollierten Wohnraumlüftungen mit Wärmerückgewinnung können Abhilfe schaffen.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass der Vermieter das Problem ignoriert oder vorschnell dem Mieter die Schuld gibt. Dies führt zu Rechtsstreitigkeiten, Mietausfällen und einer weiteren Schädigung der Bausubstanz durch den Schimmel. Schimmel ist ein Gesundheitsrisiko für die Bewohner.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen oder Energieberater mit der Ursachenanalyse. Lassen Sie ein Schimmelpilzgutachten erstellen. Prüfen Sie die Möglichkeit einer Nachrüstung mit einer dezentralen Lüftungsanlage. Kommunizieren Sie transparent mit dem Mieter und bieten Sie eine gemeinsame Lösung an. Nur so können Sie langfristig Schäden und Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Schimmelbefall in Wohnräumen stellt immer ein gesundheitliches Risiko dar und ist kein bloßes Ästhetikproblem – insbesondere bei feuchteempfindlichen Schimmelpilzen wie Aspergillus, Penicillium oder Stachybotrys, die toxische Metaboliten bilden können.

    🔴 Gefahr: Unbehandelter Schimmel kann zu Atemwegserkrankungen, Allergien, Immunsuppression und bei Risikogruppen (Kinder, Ältere, chronisch Kranke) zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen.

    🔴 Gefahr: Die Ursache des Schimmels bleibt im Sachverhalt unklar – doch häufig liegt sie in bauphysikalisch bedingter Feuchte (z. B. Wärmebrücken durch WDVS, mangelnde Lüftung bei dichten Fenstern oder fehlende Hinterlüftung), was auf eine mögliche Mängelhaftung des Vermieters hindeutet.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "der Mieter droht mit Mietkürzung" ist juristisch unpräzise: Es handelt sich um eine gesetzlich geregelte Mietminderung nach § 536 BGBAbk. – sie ist kein "Drohmittel", sondern ein ausdrückliches, aber an strenge Voraussetzungen geknüpftes Recht.

    ➕ Ergänzung: Eine wirksame Mietminderung setzt voraus, dass der Schimmelbefall den Gebrauchswert der Wohnung erheblich beeinträchtigt, der Mieter den Mangel fristgerecht angezeigt hat und der Vermieter trotz Fristsetzung nicht abhilft.

    ➕ Ergänzung: Vor jeder Mietminderung ist dringend eine professionelle Schimmeldiagnostik (Luft- und Materialproben, Feuchtemessung, Ursachenanalyse) erforderlich – bloße visuelle Einschätzung reicht vor Gericht nicht aus.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Mieter sollte unverzüglich einen zertifizierten Schadensgutachter für Schimmelpilze (z. B. nach DIN 1946-6 oder VDI 4002) beauftragen, um Ursache, Ausmaß und Sanierungsbedarf objektiv zu dokumentieren – nur so lässt sich die Rechtsposition gegenüber dem Vermieter und ggf. vor Gericht sichern.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Schimmel ist ein gesundheitsrelevantes Risiko und kein rein optischer Mangel.
    • Alle drei betonen die zwingende Notwendigkeit einer fachlichen Ursachenanalyse durch einen externen Sachverständigen.
    • Alle drei sehen die Mängelanzeige an den Vermieter als zentrale, unverzügliche Handlungspflicht des Mieters.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert Mietminderung als grundsätzlich möglich – DeepSeek relativiert dies stark (Ursache entscheidend) – Qwen spezifiziert die juristischen Voraussetzungen (§ 536 BGB, Fristsetzung, erhebliche Beeinträchtigung).
    • DeepSeek fokussiert auf bauphysikalische Zusammenhänge bei energetischer Sanierung (WDVS, Lüftungsverhalten), während GoogleAI und Qwen dies nicht explizit benennen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die fachliche Anforderung an das Gutachten (DIN 1946-6 / VDI 4002) und die Notwendigkeit von Luft- und Materialproben – GoogleAI und DeepSeek nennen Methodik nicht.
    • DeepSeek betont die kommunikative Verantwortung des Vermieters und die Gefahr des Schuldzuweisens – nicht bei GoogleAI oder Qwen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI behauptet: „Der Mieter hat allerbeste Chancen auf Mietminderung“ – DeepSeek widerspricht klar: „zu pauschal“, da nur bei baulichem Mangel (nicht Nutzerverhalten) Pflicht des Vermieters besteht. Qwen bestätigt DeepSeeks sicherere, rechtskonforme Einschätzung – daher gilt: „Mietminderung ist nur bei nachgewiesenem baulichem Mangel zulässig“.

    👉 Empfehlung:

    • Bei allen Zweifeln zur Ursache: Priorisierung der sichereren, rechtskonformen und gesundheitsschützenden Position – wie von DeepSeek und Qwen vertreten (fachliche Gutachtenerstellung vor Mietminderung, klare Trennung von Nutzer- und Baulast).

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Gesundheitsrisiko✅ KonsensSchimmel stellt ein akutes, nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar – insbesondere für Risikogruppen. Sofortmaßnahmen zum Schutz (Atemschutz, Vermeidung) sind unverzichtbar.
    Rechtliche Verantwortung✅ KonsensMängelanzeige an den Vermieter ist unverzügliche Pflicht des Mieters; der Vermieter ist grundsätzlich zur Beseitigung verpflichtet – sofern der Mangel in der Bausubstanz liegt.
    Mietminderung⚠️ AbwägungMietminderung ist kein Automatismus: Sie ist nur dann zulässig, wenn ein baulicher Mangel nachgewiesen ist, der Gebrauchswert erheblich beeinträchtigt und der Vermieter trotz Fristsetzung nicht abhilft.
    Fachliche Diagnostik✅ KonsensEine professionelle Ursachenanalyse durch zertifizierten Sachverständigen (nach DIN 1946-6/VDI 4002) mit Messungen und Proben ist zwingende Voraussetzung vor rechtlicher Geltendmachung.
    Lüftungsverhalten⚠️ AbwägungFalsches Lüftungsverhalten kann Ursache sein – aber nur bei energetisch sanierten Gebäuden mit dichten Fenstern und WDVS ist ein entsprechend angepasstes Verhalten bauphysikalisch erforderlich; dies muss vom Vermieter kommuniziert werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Keine Selbstbeurteilung, keine pauschale Mietminderung: Erst professionelle Diagnostik → dann klare Zuordnung Ursache (Bau vs. Nutzung) → dann gezielte, rechtskonforme Geltendmachung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnbehandelter Schimmel führt zu chronischen Atemwegserkrankungen oder allergischen Reaktionen bei BewohnernGesundheitliche Langzeitschäden, ggf. medizinische Kosten und Arbeitsausfall
    🔴 RisikoFehlende oder unzureichende Dokumentation vor MängelanzeigeRechtliche Position vor Gericht nicht durchsetzbar; Mietminderung unwirksam oder rückforderbar
    🔴 RisikoVermeidung fachlicher Ursachenanalyse zugunsten von Eigenreinigung oder LüftungstippsWeitere Bauschäden (Holzfaulnis, Putzabplatzung), höherer Sanierungsaufwand, steigende Gesundheitsgefahren
    🔴 RisikoZu schnelle oder pauschale Schuldzuweisung an den Mieter durch den VermieterRechtsstreit, Mietausfall, Schadensersatzansprüche, Imageverlust des Vermieters
    🔴 RisikoUnklare Verantwortung bei energetischer Sanierung (WDVS, neue Fenster)Gerichtliche Auseinandersetzung über die Ursache (Bauherr vs. Nutzer), mögliche Haftung für Schäden
    ✅ ChanceProfessionelle Schimmeldiagnostik als Grundlage für dauerhafte SanierungNachhaltige Beseitigung der Ursache, Vermeidung von Wiederkehr, Schonung der Bausubstanz
    ✅ ChanceEine transparente, kooperative Zusammenarbeit zwischen Mieter und VermieterSchnelle Lösung, Vermeidung von Rechtsstreit, langfristig stabile Mieterverhältnisse
    ✅ ChanceNachrüstung einer dezentralen Lüftungsanlage mit WärmerückgewinnungVerbessertes Raumklima, spürbare Energieeinsparung, höhere Wohnqualität und Wertsteigerung der Immobilie
    ✅ ChanceKlare Einordnung der Schimmelpilzart (z. B. Aspergillus oder Stachybotrys) mittels LabordiagnoseZielgenaue Sanierungsplanung, rechtlich wirksame Einordnung des Risikos, Sicherstellung des Gesundheitsschutzes
    ✅ ChanceVerwendung des Vorfalls als Anlass für energetische Optimierung mit bauphysikalischer BeratungZukunftssichere, gesunde Wohnqualität, Einhaltung aktueller Energieeinsparverordnung (EnEVAbk./GEG)

    Orientierungshilfen

    1. Gesundheitsschutz sofort sicherstellen: Tragen Sie bei ersten Kontakten mit dem Befall mindestens FFP2-Maske und Handschuhe; vermeiden Sie Aufenthalt in befallenen Räumen bis zur Ursachenklärung.
    2. Fachlichen Gutachter beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten Schimmelpilzgutachter nach DIN 1946-6 oder VDI 4002 – nicht einen „Handwerker mit Schimmel-Paket“.
    3. Schriftliche Mängelanzeige vorbereiten: Sammeln Sie Fotos (mit Zeitstempel), kurze Beschreibung des Befalls, Luftfeuchtemessungen (wenn vorhanden) und ein Protokoll Ihres Lüftungsverhaltens der letzten 14 Tage – erst dann an den Vermieter versenden.
    4. Keine Mietminderung ohne Nachweis: Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Abhilfe (min. 14 Tage) und warten Sie das Gutachten ab – erst danach, bei nachgewiesenem baulichem Mangel und ausbleibender Reaktion, wird die Mietminderung juristisch wirksam.
    5. Ursachenklärung transparent führen: Fordern Sie vom Vermieter schriftlich die Vorlage des Gutachtens und eine klare Zuordnung (Bau- vs. Nutzermangel); lassen Sie ggf. ein Gegengutachten erstellen, falls Zweifel bestehen.
    6. Lüftungskonzept überprüfen lassen: Beauftragen Sie einen Energieberater mit der Prüfung, ob eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWLAbk.) oder dezentrale Lüftung nachträglich sinnvoll und förderfähig ist.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mietminderung
    Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete aufgrund eines Mangels der Mietsache (z.B. Schimmelbefall) zu reduzieren. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung.
    Verwandte Begriffe: Mangelanzeige, Mietrecht, Wohnwert.
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Mieters an den Vermieter über einen Mangel der Mietsache. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechten wie Mietminderung oder Beseitigungsanspruch.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Schimmelbefall, Vermieterpflichten.
    Schimmelbefall
    Schimmelbefall bezeichnet das Wachstum von Schimmelpilzen in Innenräumen. Er kann gesundheitliche Probleme verursachen und die Bausubstanz schädigen.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeit, Sporen, Mykotoxine.
    Wohnwert
    Der Wohnwert beschreibt die Qualität einer Wohnung und ihren Nutzwert für den Mieter. Er wird durch verschiedene Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Zustand beeinflusst.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Mangel, Beeinträchtigung.
    Baumangel
    Ein Baumangel ist ein Fehler oder eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik bei der Errichtung oder Instandhaltung eines Gebäudes. Er kann Ursache für Schimmelbefall sein.
    Verwandte Begriffe: Bausubstanz, Feuchtigkeitsschaden, Wärmebrücke.
    Vermieterpflichten
    Der Vermieter hat die Pflicht, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel zu beseitigen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Schimmelbefall und die Ursachenforschung.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Instandhaltung, Mängelanzeige.
    Sporen
    Sporen sind die Fortpflanzungseinheiten von Schimmelpilzen. Sie können sich in der Luft verbreiten und bei geeigneten Bedingungen zu neuem Schimmelwachstum führen.
    Verwandte Begriffe: Schimmelbefall, Myzel, Luftfeuchtigkeit.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich als Mieter bei Schimmelbefall?
      Als Mieter haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Wohnung. Bei Schimmelbefall können Sie den Vermieter zur Beseitigung auffordern, die Miete mindern und unter Umständen Schadensersatz verlangen. Dokumentieren Sie den Schimmelbefall und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung.
    2. Welche Pflichten hat der Vermieter bei Schimmelbefall?
      Der Vermieter ist verpflichtet, den Schimmel fachgerecht zu beseitigen und die Ursache zu beheben. Er muss sicherstellen, dass die Wohnung wieder in einen mangelfreien Zustand versetzt wird. Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
    3. Wie hoch kann die Mietminderung bei Schimmelbefall sein?
      Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Schimmelbefalls und der Beeinträchtigung des Wohnwerts ab. Sie kann zwischen 5% und 100% der Bruttomiete liegen. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Mieterverein beraten, um die angemessene Höhe der Mietminderung zu ermitteln.
    4. Was sind die häufigsten Ursachen für Schimmelbefall in Wohnungen?
      Häufige Ursachen sind Baumängel (z.B. Wärmebrücken, unzureichende Dämmung), falsches Lüftungsverhalten (z.B. zu wenig Lüften, Möbel direkt an Außenwänden) und Wasserschäden (z.B. Rohrbruch, undichte Dächer). Eine professionelle Ursachenforschung ist wichtig, um den Schimmel dauerhaft zu beseitigen.
    5. Wie kann ich Schimmelbefall in meiner Wohnung vorbeugen?
      Regelmäßiges Lüften (Stoßlüften mehrmals täglich), richtiges Heizen (gleichmäßige Raumtemperatur, Vermeidung von Kondenswasserbildung) und das Vermeiden von hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. durch Wäschetrocknen in der Wohnung) sind wichtige Maßnahmen zur Vorbeugung von Schimmelbefall.
    6. Muss ich den Schimmelbefall selbst beseitigen?
      Nein, die Beseitigung des Schimmels ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Sie sind lediglich verpflichtet, den Schimmelbefall unverzüglich anzuzeigen. Eine eigenmächtige Beseitigung kann zu Problemen führen, wenn die Ursache nicht behoben wird und der Schimmel erneut auftritt.
    7. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Vermieter über einen Mangel in der Mietwohnung (z.B. Schimmelbefall). Sie dient als Grundlage für die Geltendmachung von Rechten (z.B. Mietminderung, Beseitigungsanspruch). Die Mängelanzeige sollte den Mangel genau beschreiben und eine Frist zur Beseitigung setzen.
    8. Kann ich fristlos kündigen, wenn meine Wohnung von Schimmel befallen ist?
      Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Schimmelbefall die Gesundheit erheblich gefährdet und der Vermieter den Mangel nicht beseitigt. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten.

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  2. Schimmel durch Energieverordnung: Gewinn für Anwälte & Dämmstoffindustrie

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Rechtsanwälte
    freuen sich über die Energieverordnung. Damit sind sie neben der Herstellern von Dämmmaterialien die großen Gewinner. Allerdings ist die gängige Praxis der Dämmung von Altbauten in meinen Augen Blödsinn, da keiner auf den Gedanken der kommt die gesamte Konstruktion zu berechnen (Luftaustausch, Wärme, Raumklima usw.). Jeder Hersteller verhökert alles möglich mit dem Hinweis auf Energieeinsparung. Dafür werden dann die Kosten für Krankenkasse und Gesundheit weiter steigen, da die Fungizide Belastung stetig steigt. Dann verdienen auch die Ärzte wieder mehr usw. Also ist die ENV auch aien Beitrag, die Konjunktur anzukurbeln.
  3. Schimmelursache: Falsche Bauweise statt übertriebene Dämmung

    So gesehen ja
    Allerdings entsteht der Schimmel nicht durch übertriebene Dämmung, sondern durch falsche Aufbauten.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. WDVS Aufbau: 12cm Polystyrol auf Fassade – Innendämmung fehlt

    Falsche Aufbauten
    Was meinen Sie mit falsche Aufbauten? In meinem Fall ist auf die
    Fassade ein 12 cm Wärmedämmverbundsystem aus Polystyrol PS 15
    SE aufgebracht worden. Im Innenbereich befindet sich keine Dämmung.
    Norbert Erding
    • Name:
    • Erding
  5. Schimmel-Diskussion: Sachlichkeit statt Panikmache gefordert!

    Foto von Edmund Bromm

    Schimmel und (k) ein Ende!
    Nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch noch die Schwachverständigen und einige andere mehr. Leider kennen manche ihre Grenzen nicht mehr und schüren gewaltig mit. Damit es klar wird es gibt genug Probleme und es ist gut, dass sich einige mit diesem Thema ernsthaft beschäftigen aber es sollte sachlich und fundiert diskutiert werden. Jeder gesunde Mensch verträgt auch einiges an Schimmel. Die Menge und der Zeitraum der Belastung ist entscheidend. Es wäre an der Zeit, dass sich Fachärzte; Biologen; Physiker; Chemiker und Bauingenieure sowie auch Verarbeiter zusammensetzen und eine Lösung der Probleme diskutieren. Die Dämmung immer weiter zu treiben ist sicher nicht das einzige Vernünftige. Ich kenne Fälle wo es Zuschüsse zur Dämmung gibt, die jedoch völlig überzogen ist. Was soll bei einer Ziegelwand mit 72 cm dicke noch gedämmt werden? Dies ist kein Einzelfall. Die WTAAbk. (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege) hat eine Arbeitsgruppe  -  Schimmelpilze  -  gegründet es wäre gut, dass sich die Fachleute zusammenfinden um schnellstens eine fundierte Arbeit erstellen.
  6. Schimmel & Aufbau: Gesamtkonzept aus Bauphysik, Heizung & Lüftung

    Aufbau und Schimmel
    Um Herrn Bromm zu ergänzen: richtig, die meisten natürlich vorkommenden Schimmel- und Pilzarten sind nicht nur ungefährlich, nein manche davon essen wir sogar.
    Aber hier sollten wir uns auf die gesundheitsgefährdenden Arten beschränken. Mit Aufbau meine ich das Gesamtkonzept. Also nicht nur den Aufbau der einzelnen Bauteile in bauphysikalischer Hinsicht (Feuchte- und Wärmetransport z.B. ) sondern auch die Ausrichtung des gesamten Gebäudes, die Art der Heizung der Lüftung usw.
    Um das Beispiel von Herrn Bromm noch zu überziehen: Schloss Cappenberg haben wir im Studium mal vermessen, da waren die Wände bis zu 3 m (!) dick. Was wollen Sie da noch dämmen? Dauert natürlich ewig bis die Massen erwärmt sind.
    Fazit: nicht wieviel gedämmt wird ist entscheidend, sondern WIE
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Mietminderung bei Schimmel: Ursachenermittlung & Haftung klären!

    Bitte bitte eine Antwort auf meine Frage.
    Liebe Mitdiskutanten,
    schön, dass Sie sich für dieses Thema interessieren.
    Für eine konkrete Antwort auf mein spezielles Problem
    (Mietminderung) wäre ich Ihnen dankbar. Deshalb jetzt noch mal
    etwas detaillierter meine Fragen:
    1. Wie gehe ich vor um herauszubekommen, wie und durch wen oder
    was, der Schimmel entsteht?
    2. Falls der Schimmel durch das WDVSAbk. entsteht, kann ich den
    Malerbetrieb haftbar machen?
    3. Wenn der Schimmel nicht durch falsches Wohnverhalten des Mieter entsteht, in welcher Höhe kann er die Miete kürzen?
    Danke
    N. Erding
  8. Schimmelanalyse: Vorgehen zur Ursachenermittlung durch Sachkundige

    Durch Sachkundigen
    Erst mal feststellen lassen, was für eine Art Schimmel (IHKAbk. anrufen). Dann Sachkundigen für die Ermittlung der Ursachen (Bauphysiker) und natürlich Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten.
    Sobald man weiß, was der Schimmel zum wachsen unbedingt braucht, kann man die Ursache genauer einkreisen. Das können z.B. Wärmebrücken sein (kann man messen) oder auch Undichtigkeiten, sogar ein undichtes Wasserrohr (kann man auch messen). Meist die die Luftfeuchte entscheidend (kann man auch messen, muss aber langfristig sein). Schwieriger ist schon das Nachweisen falschen Wohn- bzw. Lüftungsverhaltens. Es sei denn es stehen rund 1000 Pflanzen in der Wohnung (eine der Hauptursachen von Schimmel), die Wäsche hängt täglich im Schlafzimmer, es wird ständig gekocht und geduscht und mehrere offene Aquarien stehen in der Gegend.
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. WDVS im Altbau: Lüftung zwingend? Alternativen bei Sanierung?

    Frage an Herr Beisse
    Erstmal danke für die Antworten.
    Jetzt nochmal eine Frage zu dem Aufbau, wie Sie das nennen.
    An der Ausrichtung des Gebäudes kann ich ja nichts mehr ändern.
    Heizung ist auch schon eingebaut. (Altbau). Eine Lüftung gibt es nicht. Ist die denn zwingend vorgeschrieben bei WDVSAbk.?
    Also, die meisten Vorgaben kann ich doch gar nicht mehr ändern.
    Hätte ich lieber nicht dämmen sollen?
    Anders gefragt? Gibt es denn eine Konstellation, wo Sie eine
    Wärmedämmung (außen) von vornerein ablehnen würden?
    Ich frage deshalb, weil noch ein Objekt zur Sanierung ansteht.
    Erding
  10. Vermieterpflicht: Wohn- und Nutzungsanweisung gegen Schimmelbefall

    Foto von Martin Kempf

    Anweisung für die Mieter
    Dass sie Schadensersatz vom Maler bekämen, wenn innen Schimmel auftritt, ist fast völlig auszuschließen  -  da müssten Sie dem Maler schon nachweisen können, dass er dermaßen bei der Ausführung der Vollwärmeschutz (VWSAbk.)-Arbeiten gepfuscht hat, dass der Vollwärmeschutz technisch für die Füße ist.
    Was Sie als Vermieter tun können, um sich abzusichern, das ist eine regelrechte "Wohn- und Nutzungsanweisung" für die Wohnungen zu erstellen oder zu beschaffen und diese nachweislich den Mietern in die Hand drücken. Sie müssen diese nämlich nachweislich und umfassend über die evtl. zu ändernden Nutzungsgewohnheiten aufmerksam machen. Ich weiß nämlich aus dem Fall der Wohnungsbaugesellschaft Hanau, als diese in ihren unzähligen Wohneinheiten Isolierglasfenster einbauen ließ (einige Blocks bekamen auch Vollwärmeschutz (VWS)), dass jedem Mieter eine derartige "Anweisung" ausgehändigt wurde. Kümmerte sich natürlich keiner drum, es gab eine Reihe von Prozessen hinterher. Sämtliche Verfahren wurden von den Mietern verloren.
  11. Schimmelsanierung: Komplexe Analyse durch Energieberater nötig

    Sanierung ist komplex
    Wird vom Forum aus nicht gehen. Dazu muss man alle Faktoren kennen. Ein guter Energieberater kann Ihnen aber dabei helfen. Er sollte aber auch einiges von Bauphysik und Sanierung verstehen, nicht nur Energieeinsparung.
    Die häufigsten Fehler: NUR Fenster ausgetaucht oder NUR Dämmung erhöht.
    Ein kleines Beispiel aus der Praxis: ein Haus zweigeteilt in identische Hälften, Altbau. Linke Hälfte wird nur die Decke gedämmt, rechte Hälfte nur die Wand. Folge: links Fenster und Wände nass, rechts Tropfsteinhöhle an der Decke.
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. Antwort zur Schimmelproblematik: Hilfreiche Einschätzung

    Danke Herr Kempf.
    Das ist eine Antwort die mir wirklich weiterhilft.
    Erding
  13. WTA: Einfluss der Industrie auf Schimmel- & Dämmstoff-Empfehlungen?

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    WTA = Bauernfänger?
    Die WTAAbk. Leute machen nichts anderes, als die Produkte ihrer Sponsoren zu propagieren. Von Schimmel bis Dämmung, alles in der Hand der Industrie. Fragen Sie mal ein paar ausländische Hersteller zu dem Verein, oder Herrn K. Fischer.
  14. WDVS gegen Schimmel: Erhöhte Oberflächentemperatur vs. Feuchtigkeitstransport

    WDVS am Schimmel schuld?
    Da hier immer etwas um den heißen Brei herumgeredet wird, versuche ich als Laie mal eine Antwort:
    Durch ein WDVSAbk. wird die Oberflächentemperatur der Innenseite der Wand erhöht, wodurch eine Kondensierung von feuchter Luft an der Wand deulich erschwert wird. Damit wird dem Schimmel dessen Grundlage (Feuchtigkeit) entzogen.
    Durch das WDVS wird aber auch der Feuchtigkeitstransport durch die Wand reduziert. Da aber laut der einschlägigen Literatur nur 1  -  2 Prozent der Feuchtigkeit auf diese Art nach Außen abgeführt werden kann (was ist mit den restlichen 98 Prozent?), dürfte diese Verschlechterung vernachlässigbar sein.
    So gesehen ist ein WDVS bezüglich des Schimmelproblems grundsätzlich als sehr positiv zu sehen.
    • Name:
    • Frank Ostern
  15. WDVS & Schimmel: Kapillare Nässe durch fehlenden Feuchtetransport?

    Foto von

    nein Herr Ostern
    Das System funktioniert etwas anders. In die Wand dringt Wasserdampf ein. In den Kapillaren bildet sich schnöde Nässe, die durch eine WDAbk. außen nicht mehr raus kann. Im Sommer würde man bei vernünftiger Wandstärke einen Kühleffekt bekommen (alte Steinhäuser beweisen das). Dadurch hat mein Schimmel eine hervorragenden Nährboden. Diffusionsoffen heißt NICHT, dass kapillare Trocknung möglich ist, wie Stein und Ziegel es eigentlich haben. Sie haben recht, das ein WDSV bezüglich des Schimmelproblems sehr positiv ist, den Schimmel erfreut das mächtig. Wer eine WD einbaut sollte vioelleicht auch noch die Kosten für eine entfeuchtende Klimaanlage einrechenen, dann ist die Energiebilanz eher was für Binjas (MB's Katze). Leider ist die Wasseraufnahme der Luft abhängig von der Temperatur und dem Luftdruck, was unsere Lieben Dämmstoffversteller gerne vergessen.
    Ein vernünftiger Wandaufbau mit geeigneten Materialien benötigt keine zusätzliche Dämmung. Rechnen Sie mal die Kosten / Risiken auf 20 Jahte und sie werden auch zu dem Ergebnis kommen, dass die dicken Mauern der alten, von Baumeistern errrichteten Häuser nicht ohne Grund erstellt worden. Das gute Raumklima sehe ich in den nicht verkorkst sanierten Altbauten als Beweis für sinniges Bauen.
  16. Feuchtigkeitstransport: Relevanz für Raumklima & Schimmelbildung?

    Feuchtigkeitstransport durch Wand
    Ich kann nicht erkennen, warum ein Feuchtigkeitstransport durch den Wandaufbau überhaupt so wichtig sein soll, wenn eh nur 1-2 % der gesamten Feuchtigkeit durch die Wand gehen kann. Wenn diese 1-2 % durch die Wand durch sind, dann stehen schon die restlichen 98 % hinten an und machen die Wände genauso feucht.
    Ich denke eher, dass etwaige Feuchtigkeit (und Wärme/Kälte!) von der Wand wieder in den Innenraum abgegeben werden muss. Das macht doch ein vernünftiges ausgeglichenes Raumklima aus.
    Natürlich ist hierfür ein ausreichendes Fensterlüften oder eine kontrollierte Wohnungslüftungsanlage erforderlich. Ohne eine brauchbare Lüftung geht es bei relativ winddichten Gebäude nicht. Nur damit lassen sich IMHO die restlichen 98 % Feuchtigkeit aus dem Raum nach Außen befördern.
    Ich biite um Meinungen zu diesem Thema!
    • Name:
    • Frank Ostern
  17. Schimmelursache: Zusammenspiel von Aufbau, Dämmung & Belüftung

    Die Wahrheit liegt dazwischen
    Gedachter Aufbau: 4 cm Stahl innen, außen 20 cm EPS. Dann hat Herr Ostern Recht und HF unrecht. Ist natürlich extrem.
    Tja, HF, auch drumrumgeredet, ich sach doch, der Aufbau muss stimmen. Da darf überhaupt keine Wasserkonzentration passieren. Die Dämmung alleine ist gar nichts schuld. Und ob ich nun mit 10 m Beton oder 10 cm PURAbk. dämme, eine Dämmung ist es in beiden Fällen.
    Gar nicht dämmen geht natürlich auch bei entsprechender Belüftung, aber da wäre etwas teuer.
    Schimmel tritt nicht durch Dämmung auf, sondern durch Wärmebrücken.
    • Name:
    • Martin Beisse
  18. Diffusionsoffenheit: Kurz erklärt – Herausforderung der Vermittlung

    Foto von

    War ein Versuch
    den Teilbereich mit der "Diffusionsoffenheit" kurz zu erklären. Normalerweise benötigt man ein paar Skizzen und Redezeit, dann mit Tippen schreibt man einen Roman.
  19. Schimmelursachen: Dämmung allein ist nicht der Schuldige!

    Ich weiß, HF
    Mein Vortrag darüber ist in zwei Ordnern verteilt und dauert 2 Tage. Zu der eigentlichen Frage: Schimmel alleine auf Dämmung zu schieben geht nicht. Das muss eben vor Ort untersucht werden.
    • Name:
    • Martin Beisse
  20. Historische Mauern: Wehrhaftigkeit & Statik statt Energieeffizienz

    Foto von

    die dicksten Dinger
    so ganz freiwillig wurden die dicken Mauern früher auch nicht errichtet, gab es für die Bewohner im Mittelalter doch wichtigeres, als dass der Herr vom Bauamt ihnen Energieverschwendung vorwerfen würde. Ich denke da an Sachen wie Wehrhaftigkeit auf der Burgenseite und statische Gründe durch die Gewölbedecken auf der Kirchenseite. Und das, was wir heute als im Sommer angenehm kühl und ausgleichend bei dicken Mauern ansehen, hat die Rittersleut früher dazu getrieben, in friedlichen Zeiten in den Fachwerkgebäuden am Fuße der Burg zu leben, da wo das Gesinde und die Viechereien auch waren  -  denn ihre wehrhaften Wohntürme waren mit vertretbarem Aufwand kaum zu beheizen  -  Verglasungen der Fensteröffnungen Luxus. Oft findet man, dass Fensteröffnungen zur Hälfte zugemauert wurden. Und so waren ihre Klötzer krankmachende zugige Löcher, die zur Machtdemonstation und zu repräsentativen Zwecken dienten.
    Bei den Kirchen konnte man erst in der Gotik die gewaltigen Mauerstärken reduzieren, indem man den Seitendruck der Gewölbe über filigran gestaltete Strebebögen ableitete, anstatt die Seitenwände meterdick hochziehen zu müssen. Doch klimatisch waren Kirchen auch nicht dazu geeignet, als ständige Wohnräume zu dienen.
    Das Problem ist komplexer, als nur mit dicken Mauern zu lösen. Massivwände sind nämlich völlig für die Füße, wenn das Haus nicht in allen Räumen auch beheizt wird. Wenn es um dicke Mauern geht, dann denken wir nämlich meistens an den angenehmen Effekt des sommerlichen Wärmeschutzes und weniger an die kalten Tage. Und die heute am meisten verbreitete Art zu heizen, mit pisslauem Wasser Niedertemperaturheizkörper anzufahren, anstatt mit bis zur Rotglut hochgeheizten Kohleherden die Hütten zu erwärmen trägt auch nicht zur Entschärfung des Problems bei. Auch der sommerliche Wärmeschutz ist bei dicken Mauern irgendwann ausgereizt  -  ich kenne hier aus meinem Backsteinbau den Effekt, dass nach der üblichen Verzögerung im Sommer die Außenmauern irgendwann so aufgeheizt sind, dass sie in der Hütte eine unerträgliche Temperatur halten, auch wenn es außen schon eine Woche lang wieder kühl und regnerisch ist.
    Um eines klarzustellen: Ich halte das Bauen in einem mit dicken, massiven Mauern errichteten Gebäude immer noch als die angenehmste Art zu wohnen. Dennoch ist es für mich unerlässlich, für die Zeiten, in denen die temperaturausgleichende Wirkung der Mauern überschritten wird, eine gut funktionsfähige Heizung und auch eine gut funktionierende Kühlung einsatzfähig zu haben.
  21. Anweisung für Mieter: Luftdichtigkeit & Diffusionsfähigkeit bei Schimmel

    well done martin
    ... könntest du die zitierte "Anweisung für Mieter" mal grob skizzieren?
    steinhansel und blechpatscher: die hauptthesen  -  warum der Taupunkt unterschritten wird haben doch in letzter Konsequenz immer mit dem Ausgleich des wasserdampfs zu tun, oder?
    • Luftdichtigkeit der Gebäudehülle
    • verringerte Diffusionsfähigkeit der Baustoffe

    führen zu erhöhter Luftfeuchtigkeit?
    hat das tatsächlich nur mit dem Styropor zu tun? werden da wieder Geister am totem angerufen?

    • Name:
    • malerschmierer
  22. Schimmelursache: Nicht durch EPS allein!

    Nein eben nicht mit EPS
    Habe ich doch oben schon beschrieben.
    • Name:
    • Martin Beisse
  23. Nutzungsanweisung: Link zur Heiz- und Lüftungs-Information

    Foto von

    Nutzungsanweisung
    Was halbwegs brauchbares habe ich unter untenstehendem Link gefunden (von dem Rechtschreibfehler "Kondenswasser" mal abgesehen ...).
  24. WDVS mit Styropor: Spezifische Anweisung gesucht – Bisher Fehlanzeige?

    ist mit zu allgemein..
    ich suche was direkt zu dem Thema WDVSAbk. mit Styro etc. und verschiedenen Putzen? scheint noch keiner was veröffentlicht zu haben?
    danke martin
    • Name:
    • rn
  25. WDVS & Schimmel: Glaubenskrieg der Veröffentlichungen erwartet!

    Foto von

    @rn
    Veröffentlichungen gibt es jede Menge in allen Richtungen: Bei der Durchsicht sollten sie sich vorab auf einen regelrechten Glaubenskrieg vorbereiten.
    Viel Spaß
  26. Schimmelursache: Nicht die Art der Dämmung, sondern Wärmebrücken!

    Was hat denn Schimmel mit PS zu tun oder WDVSAbk.?
    Nochmal: es ist völlig egal, womit ich dämme, das ist NIE die Ursache. Man kann auch 120 cm PS 20 vor die Wand und aufs Dach knallen, da passiert immer noch nix.
    Warum nicht? Weil die Art der Dämmung nichts mit der Feuchte zu tun hat. Im Gegenteil, Wärmebrücken, also stellennweise fehlende Dämmung, verursacht erst feuchteanfall und damit Schimmelbefallmöglichkeit.
    • Name:
    • Martin Beisse
  27. Diffusionsoffenheit: Nutzen bei geringem Feuchtetransport durch Wand?

    Glaubenskrieg
    Einen Glaubenskrieg wollen wir hier nicht, sondern Fakten.
    Auch wenn ich mich hier wiederhole, aber was soll ein diffusionsoffener Wandaufbau bringen, wenn eh nur maximal 2 % der Feuchtigkeit durch die Wand abgebaut werden kann? Warum genügt es nicht, wenn die im Mauerstein gespeicherte Feuchtigkeit an die Innenraumluft wieder abgegeben werden kann? Außerdem dürfte vermutlich außer Frage stehen, dass durch eine außenseitige Wärmedämmung und die damit deutlich höhere Wandtemperatur auch nicht annähernd soviel Wasser an der Wand kondensieren kann als ohne Dämmung.
    Ganz nebenbei ist Styropor meines Wissens so diffusionsoffen wie ungefähr Holz, sieht aber subjektiv bei den Menschen irgendwie künstlich, unökologisch und damit irgendwie schlecht aus.
    • Name:
    • Frank Ostern
  28. Fakten zum Schimmel: WDVS, Lüftung, Wärmebrücken & Konvektion

    Welche Fakten denn?
    Fakt 1: Schimmel liegt nicht an einer WDVSAbk. mit PS
    Fakt 2: Schimmel kann an falschen Lüftungs- / Heizverhalten (Lüftungsverhalten, Heizverhalten) liegen
    Fakt 3: Schimmel kann durch Wärmebrücken verursacht sein
    Fakt 4: Schimmel kann auch durch schlechte Konvektion (hinter Schränken z.B. ) entstehen.
    Oder anders: wenn ich falsch lüfte und heize bekomme ich bei absolut jeder Konstruktion Schimmel hin. Eine schlechte Konstruktion kann aber nicht immer durch richtiges lüften/heizen "gerettet" werden.
    • Name:
    • Martin Beisse
  29. WDVS mit PS: Unbedenklichkeit bei Kalksandstein-Wandaufbau?

    Herr Beisse
    ich staune immer wieder, wie schnell sie Antworten und tippen können 😉
    Eigentlich wollte ich ja nur hören, dass ein Wandaufbau mit 17,5 cm Kalksandstein plus 20 cm WDVSAbk. mit PS keine Probleme macht. Wenn ich erkennen könnte, dass PS grundsätzlich für ein WDVS nicht zu gebrauchen ist, würde ich auf Mineralwolle oder Mineralschaum wechseln, was aber deutlich höhere Kosten nach sich ziehen würde. ES gibt halt sehr viele (Fach-) Leute, welche gegen PS als WDVS sind. Aber ich glaube, dass dies hauptsächlich aus subjektiven Gründen ist, anstatt Aufgrund von Fakten. Außerdem lässt sich mit WDVS vermutlich mehr verdienen, als mit PS.
    • Name:
    • Frank Ostern
  30. PS vs. MiFa: Brandschutzaspekt bei WDVS-Dämmstoffen

    Ach darum ging es
    Naja, PS brennt halt besser als MiFa ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  31. Theorien zu WDVS & Schimmel: Diffusion, Versiegelung & Luftdichtigkeit

    was haltet ihr von den Theorien?
    1) Styro auf der Wand (natürlich außen) behindert die diffussion, da µ der Gesamtkonstruktion mit Kleber, ps15, Armierung, Oberputz höher wäre als Mauerwerk mit beidseitigem Putz.

    2) durch die "Versiegelung" der innenwandoberflächen mit dispersionsanstrichen (auch Bio disp!), die dichten Fenster etc, oder allgemein  -  die lufdichten Häuser, wird der Feuchtigkeitstransport dermaßen verringert, dass die relative Luftfeuchtigkeit im Innenraum ansteigt, und damit selbst gedämmte "Wärmebrücken" (ihr wisst schon!?) kondensatgefährdet und damit schimmelträger werden können.
    @hf: bin zwar nicht scharf auf Bautheologie (habe ich im 3. Semester angewählt!) aber für ein paar nüchterne konträre links oder einen brauchbaren googler wäre ich dankbar. Ich finde entweder nnichts oder zu viel!
    @mb: die facts sind klar mb
    @ fo: wo haben sie die Info mit den 2 proz dampf durch Wand her?
    .-- danke für die Aufklärung
    @ martin Kempf: für Maler und putze wäre doch ein "Merkblatt" für Kunden im WDVSAbk. hilfreich  -  oder hier im Forum?

    • Name:
    • rn
  32. Feuchtetransport: Relevanz der 2% für Schimmelbildung in Wohnungen

    das mit den zwei % wüsste ich auch gern
    obwohl es dem Schimmel eigentlich egal ist, ob das Wasser von den 98 % oder den 2 % stammt und 2 % sind bei einer Wohnung übers Jahr sicher einige Eimer Wasser, und ob die noch auf bzw. in der Wandoberfläche sind oder nicht kann durchaus den Unterschied machen. Es ist schon irgendwie ein Witz, dass die Trocknung nach innen heute allen Ernstes propagiert wird, (besonders bei der 'denkenden Dampfbremse', aber das ist ein anderes Thema). In der Praxis kann der Unterschied zwischen Feuchtetransport wie auch immer z.B. in einer Ziegelwand nach außen oder eben nicht z.B. durch WDSV-davor und noch so dampfdurchlässiger (nicht Wasserdurchlässiger!) Anstrich in kritischen Situationen durchaus den Unterschied zwischen Schimmel und Nicht-Schimmel ausmachen, und dann ist der Beweis für den Vermieter, dass die Mietsache keinen Mangel hat, halt nicht so einfach.
    Leider widerlegt die Praxis oft die Theorie, dass durch eine äußere Dämmung die Situation nur verbessert wird, nicht weil die Theorie falsch ist, sondern weil sie die Sicht der Dinge, da es sich dann so schön und leicht rechnen lässt, leider vereinfacht.
  33. Schimmel & Feuchte: Sorptionsfähigkeit von Wandaufbauten – Diskussion

    Foto von Stefan Ibold

    hmm
    Moin zusammen,
    da wird ein bereits behandeltes Thema neu aufgelegt. Sorptionsfähigkeit von Materialen und kompletten Wandaufbauten sind doch Sache von Paul Bossert 😉.
    @rn
    mir will nicht in den Schädel, dass Feuchte, die durch den Wandaufbau gehen soll, nicht zu Schäden führt. Egal wo, an irgendeinem Punkt wird aus Dampf Wasser. Sinnvollerweise liegt dieser Punkt im Bereich der Dämmebene. Nu kommt aber nur recht wenig Feuchte an (hoffentlich), kann also nur bedingt zu Problemen führen. Käme mehr an, wie nach Bossert möglich und geht in Echtzeit durch den Aufbau durch, wird dafür eine Menge Energie benötigt. Von daher rede ich dann von einem verschwendenden Aufbau.
    Mir ist Mifa an sich immer lieber als Polystyrole. Schon alleine wegen der besseren Verarbeitbarkeit.

    2) das glaube ich nun weniger. Die rel. LF und auch die absolute wird nicht durch eine "Versiegelung" der inneren Wandflächen steigen. Es ist in der Tat so, dass die Hauptanteile am sinnvollsten über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage (Belüftungsanlage, Entlüftungsanlage) mit WRG ausgetauscht werden, oder, ich bevorzuge nach wie vor diesen Weg, durch entsprechendes Lüften abgebaut werden. In einer anderen Diskussion wurde ja schon geschrieben, dass die Wandaufbauten Spitzen kurzfristig abflchen können, in dem sie Feuchte aufnehmen und wieder abgeben. Nur was passiert, wenn ständig mehr Feuchte produziert wird als wieder abgegeben werden kann? Richtig, die Sättigung des Aufbaus wird nur später erreicht, mit der Folge, das der Bereich des Tauwasserausfalls dampfdichter wird, sich das Problem also "potenzieren" wird.
    Das mit den ca. 2 % Diffusion durch Wandaufbauten habe ich auch irgendwo vor Augen. Wenn ich mehr Zeit habe, werde ich das raussuchen.
    Schimmel infolge einer Wärmebrücke setzt ja voraus, das in diesen Bereichen trotzdem ein Temperaturgefälle vorhanden sein muss.
    Mein pers. Fazit: Egal wie gebaut wird, sorptionsfähig, diffusionsoffen, luftdicht  -  ein Luftaustausch wie auch immer ist absolut erforderlich. Wird das über die Be/Entlüftung vollzogen, kommen wir dem von Konrad Fischer zitirtem genormten Nutzer sehr nahe und nehmen dem User die Verantwortung.

  34. WDVS & Kondensat: Geringe Mengen laut DIN – Relevanz für Bauschäden?

    Nachschlag
    wenn man WDVSAbk. rechnet, errechnet sich ja je nach Parametern (dicken, Materialien) bei Styro und mifa zunächst in den grenzschichten Dämmstoff zu Oberputz Kondensat. die anfallende Menge ist nach DINAbk. nicht beunruhigend. die bekannten Bauschäden kreisen ja auch in den seltensten fällen um diese Problematik, oder? ich kenne zumindest keine. und dennoch wird die Sorptionsfähigkeit nun auch wieder von si in den fordergrund gestellt.
    was würde denn passieren, wenn Kondenswasser in der Grenzschicht zwischen Styro und mw entstünde bzw. eindrünge? scheuen die Hersteller von WDVS diesen "fall" wie der Teufel das weihwasser wegen der fehlenden sorption von Styro?
    was passiert mit der Feuchtigkeit?
    sind deshalb die Zulassungen und Herstellervorschriften mit Abdichtungen und Dichtungsbändern gespickt?
    auch nochmals zum ursprünglichen:
    woran liegt die vermehrte zunahme der schimmelproblematik?
    • Name:
    • rn
  35. Schimmelursache: Wärmebrücken, falsches Lüften & Dampfsperren

    Wie oft noch: Wärmebrücke
    Da darf überhaupt keine Feuchte hin, deswegen gibt es ja Dampf- und Luftsperren (Dampfsperren, Luftsperren).
    Ursache für Schimmel sind Wärmebrücken (die es ohne dickere Dämmung ja nicht gäbe) oder eben falsches Lüften.
    Wenn ich im Extremfall gar nicht lüfte, stiege ja die rel. Feuchte innerhalb kürzester Zwiet auf 100 % (fehlenden Luftaustausch vorausgesetzt)
    • Name:
    • Martin Beisse
  36. Feuchtigkeitstransport: Quellenangabe zu den 1-2% gesucht

    2 % Feuchtigkeit durch die Wand
    Mir ist leider gerade kein Quellennachweis im Web bekannt, aber meist ist die Rede von 1 %, maximal 2 %. Ich habe diese Zahlen schon öfters gehört. Zuletzt vor einigen Wochen auf der Messe Bayern Regenerativ in einem Vortrag von einem Haustechnikplaner für Passivhäuser. Wenn ich noch auf eine Quelle im Netz stoße, werde ich den Link nachreichen ...
    • Name:
    • Frank Ostern
  37. WTA: Informationen zum Verband aus Hochschule & Praxis

    Foto von

    WTA weiterführende Informationen
    WTAAbk. ist ein Zusammenschluss von Leuten aus der Hochschule und der Praxis. Ich bitte den Ausdruck "Bauernfängerei" zu entschuldigen.
    Weitere Informationen zu dem Verein Stelle ich im Moment zusammen.
  38. Schimmel & DIN 1946-6: Unzureichende Lüftung als Ursache?

    DIN 1946-6
    Hallo Herr Erding!
    Leider stoße ich erst jetzt zu dieser Diskussionsrunde, aber das Lesen der nderen Beiträge hat so lange gedauert!
    Haben Sie die DINAbk. 1946 Teil 6 in der Wohnung eingehalten? Wenn nicht, haben Sie, wie Sie bereits erwähnten, vor Gericht keine Chance.
    Ich möchte damit nicht die komplette Schimmelbildung auf unzureichende Lüftung zurückführen, aber als Hausverwalter habe ich damit fast täglich zu tun.
    Fast sämtliche Lüftungsprobleme lassen sich durch Lüftungsprofile in den Blendrahmen der Fenster beseitigen. Hier mal eine Adresse:

    Bei PVC-Fenster gibt es das Produkt "regelair" und bei Holzfenstern "HGL".
    Mit freundlichem Gruß
    Frank Schmude

    • Name:
    • Frank Schmude
  39. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schimmel in Mietwohnungen: Rechte, Pflichten & Ursachen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Ursachen von Schimmelbefall in Mietwohnungen, insbesondere im Zusammenhang mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVSAbk.). Es wird betont, dass Schimmelbildung oft nicht allein auf mangelhafte Dämmung zurückzuführen ist, sondern auf ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren wie falsche Bauweise, unzureichende Lüftung, Wärmebrücken und das Nutzerverhalten der Mieter. Die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern werden ebenso thematisiert wie die Möglichkeiten zur Mietminderung bei Schimmelbefall.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Vermieterpflicht: Wohn- und Nutzungsanweisung gegen Schimmelbefall können Vermieter sich durch eine detaillierte Wohn- und Nutzungsanweisung für Mieter absichern, um falsches Lüftungsverhalten und daraus resultierenden Schimmel vorzubeugen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Schimmelanalyse: Vorgehen zur Ursachenermittlung durch Sachkundige beschreibt die notwendigen Schritte zur Ursachenermittlung von Schimmelbefall, beginnend mit der Bestimmung der Schimmelart durch einen Sachverständigen (IHKAbk.) und der anschließenden Analyse durch einen Bauphysiker.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Schimmelbefall sollte zunächst ein Fachmann (Bauphysiker, Energieberater) hinzugezogen werden, um die genauen Ursachen zu ermitteln und geeignete Sanierungsmaßnahmen festzulegen. Der Beitrag Schimmelsanierung: Komplexe Analyse durch Energieberater nötig unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Analyse aller Faktoren, um Fehler bei der Sanierung zu vermeiden. Mieter sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

    Die Diskussionsteilnehmer beleuchten die Komplexität des Themas und weisen darauf hin, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Es wird betont, dass eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes, des Nutzerverhaltens und der bauphysikalischen Gegebenheiten erforderlich ist, um Schimmelbefall effektiv zu bekämpfen. Die Bedeutung von diffusionsoffenen Wandaufbauten wird diskutiert, wobei die Meinungen über deren tatsächlichen Nutzen auseinandergehen. Einige Teilnehmer weisen darauf hin, dass der Feuchtigkeitstransport durch die Wand nur einen geringen Teil der Gesamtfeuchtigkeit ausmacht und andere Faktoren wie Lüftung und Heizverhalten eine größere Rolle spielen.

    Die Diskussion berührt auch die Frage, ob Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) mit Polystyrol (PS) zur Schimmelbildung beitragen können. Es wird argumentiert, dass nicht die Art der Dämmung an sich das Problem ist, sondern vielmehr Wärmebrücken und falsche Ausführung der Dämmarbeiten. Der Beitrag Schimmelursache: Nicht die Art der Dämmung, sondern Wärmebrücken! stellt klar, dass Wärmebrücken, also stellenweise fehlende Dämmung, erst die Entstehung von Feuchtigkeit und damit Schimmelbefall ermöglichen. Es wird auch auf die Bedeutung einer korrekten Lüftung hingewiesen, um die Luftfeuchtigkeit in den Räumen zu regulieren und Schimmelbildung vorzubeugen.

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