Keller als Vollgeschoss? Definition, Kriterien & Bauvoranfrage für Aufstockung
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Keller als Vollgeschoss? Definition, Kriterien & Bauvoranfrage für Aufstockung

Guten Tag,

wir würden gerne das Einfamilienhaus um ein zusätzliches Vollgeschoss aufstocken und kommen bei der Frage ob es sich bei dem Keller um ein Vollgeschoss handelt nicht weiter, da dies laut Bauplan aus dem Jahr 1974 nicht eindeutig ersichtlich ist. Das Haus wurde in Hanglage gebaut.

  • Das Kellergeschoss liegt im Mittel 1,40 m über der Geländeoberfläche
  • Die Lichte Raumhöhe im Kellergeschoss liegt zwischen 2,13 m und 2,14 m
  • Die Geschosshöhe von OK FFBAbk. des Kellergeschoss bis OK FFB im Erdgeschoss misst 2,48 m, das Kellergeschoss verfügt hierbei allerdings über keinen Fußboden in Form von Estrich.

Eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt, jedoch ohne eindeutige Aussage zu der Vollgeschossigkeit abgelehnt bzw. wurde laut schreiben, darauf verwiesen das es sich um kein Vollgeschoss laut Paragraph 2 Absatz 4 Satz 2 LBauOAbk. RLP handelt. Aufgrund der Höhe von 2,13 m bis 2,14 m. Aber Aufgrund unkonkreter Fragen zum Bauvorhaben abgelehnt wird, da diese laut Schreiben in irgendeiner Art und Weise näher konkretisiert sein müssten und die Bauvoranfrage zu unbestimmt sei und den Umfang eines Baugenehmigungsverfahren hätte.

Unsere eigentliche Frage zielte ja nur auf die Vollgeschossigkeit ab, diese wurde ja indirekt beantwortet. Könnten wir diese Aussage als Grundlage für den Bauantrag stellen oder welche weiteren Schritte sind möglich, bzw. wie müssen wir jetzt weiter vorgehen, da wir nun nicht wissen, was wir mit der Aussage des Bauamtes anfangen sollen?

In der Bauvoranfrage waren folgende Unterlagen enthalten

  • Baulasten
  • Auszug Grundstücksnachweis
  • Berechnungen zu Grz, Gfz, Bruttorauminhalt und Vollgeschossberechnung
  • Bauzeichnungen Abstandsflächen
  • Flächennachweis zur GRZAbk.
  • Lageplan
  • Grundrisse
  • Schnitt und Ansichten
  • Name:
  • Jennifer
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Um zu klären, ob Ihr Keller als Vollgeschoss zählt, sind folgende Kriterien entscheidend: Die Lichte Raumhöhe des Kellers muss den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen. Weiterhin ist die Höhe des Kellers über der Geländeoberfläche relevant. Diese Höhe wird meistens durch einen bestimmten Prozentsatz der Geschosshöhe oder durch eine absolute Höhe begrenzt.

    Da Ihr Bauplan von 1974 stammt, können sich die aktuellen Bestimmungen von den damaligen unterscheiden. Ich empfehle Ihnen, eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt zu stellen. Diese gibt Ihnen vorab verbindliche Auskunft über die Vollgeschossigkeit Ihres Kellers im Hinblick auf Ihr geplantes Bauvorhaben.

    Für die Bauvoranfrage bzw. den Bauantrag benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen: Grundstücksnachweis, Baulasten-Auszug, Berechnungen zur GRZ (Grundflächenzahl) und GFZAbk. (Geschossflächenzahl), Bruttorauminhalt, Vollgeschossberechnung, Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansichten) im Maßstab 1:100.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Vollgeschossigkeit des Kellers durch eine Bauvoranfrage beim Bauamt, um Planungssicherheit für die Aufstockung zu erhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Vollgeschoss
    Ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als eine bestimmte Höhe (je nach Landesbauordnung) über der Geländeoberfläche liegt und eine bestimmte Mindesthöhe aufweist. Die genauen Kriterien sind in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert.
    Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Geschosshöhe, Kellergeschoss
    Lichte Raumhöhe
    Das vertikale Maß zwischen der Oberkante des fertigen Fußbodens und der Unterkante der fertigen Decke. Sie ist ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Nutzbarkeit eines Raumes und der Vollgeschossigkeit.
    Verwandte Begriffe: Geschosshöhe, Raumhöhe, Deckenhöhe
    Bauvoranfrage
    Ein formeller Antrag an die Baubehörde, um vorab verbindliche Auskunft über die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens zu erhalten. Sie dient der Klärung spezifischer Fragen vor Einreichung eines vollständigen Bauantrags.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Vorbescheid
    GRZ (Grundflächenzahl)
    Eine Kennzahl im Baurecht, die das Verhältnis der überbauten Grundstücksfläche zur Gesamtfläche des Grundstücks angibt. Sie begrenzt den Anteil des Grundstücks, der bebaut werden darf.
    Verwandte Begriffe: GFZ, Bebauungsplan, Grundstücksfläche
    GFZ (Geschossflächenzahl)
    Eine Kennzahl im Baurecht, die das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur Gesamtfläche des Grundstücks angibt. Sie begrenzt die insgesamt zulässige Geschossfläche eines Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: GRZAbk., Bebauungsplan, Geschossfläche
    Baulastenverzeichnis
    Ein öffentliches Register, in dem Baulasten eingetragen sind. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, die das Grundstück betreffen.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Dienstbarkeit, Beschränkung
    Landesbauordnung
    Das Baugesetz eines Bundeslandes, das die baurechtlichen Vorschriften und Bestimmungen für Bauvorhaben regelt. Sie enthält unter anderem Regelungen zur Vollgeschossigkeit, Abstandsflächen und Baugenehmigungen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugesetzbuch, Bebauungsplan

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "Lichte Raumhöhe"?
      Die Lichte Raumhöhe ist das vertikale Maß vom Fußboden bis zur Deckenunterseite, ohne Berücksichtigung von Installationen oder abgehängten Decken. Sie ist ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Vollgeschossigkeit.
    2. Was ist eine Bauvoranfrage?
      Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag beim Bauamt, um vorab verbindliche Auskunft über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu erhalten. Sie ist sinnvoll, um Planungssicherheit zu gewinnen, bevor ein vollständiger Bauantrag eingereicht wird.
    3. Welche Unterlagen sind für eine Bauvoranfrage erforderlich?
      In der Regel sind ein Lageplan, Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), eine Beschreibung des Bauvorhabens sowie Berechnungen zur GRZ und GFZ erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren.
    4. Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?
      Die GRZ (Grundflächenzahl) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks überbaut werden dürfen. Die GFZ (Geschossflächenzahl) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
    5. Warum ist die Vollgeschossigkeit des Kellers wichtig für die Aufstockung?
      Die Vollgeschossigkeit des Kellers beeinflusst die zulässige Geschossfläche und die Einhaltung der Abstandsflächen. Wenn der Keller als Vollgeschoss zählt, kann dies die Möglichkeiten zur Aufstockung einschränken.
    6. Was passiert, wenn der Keller nachträglich zum Vollgeschoss erklärt wird?
      Wenn der Keller nachträglich als Vollgeschoss deklariert wird, kann dies Auswirkungen auf die Baugenehmigung und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften haben. Es ist wichtig, dies vorab zu klären, um spätere Probleme zu vermeiden.
    7. Wie finde ich die Landesbauordnung meines Bundeslandes?
      Die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes finden Sie in der Regel auf der Website des zuständigen Ministeriums oder der Baubehörde. Dort sind die aktuellen Bestimmungen und Vorschriften einsehbar.
    8. Was ist ein Baulastenverzeichnis?
      Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Register, in dem Beschränkungen und Verpflichtungen eingetragen sind, die ein Grundstück betreffen. Es gibt Auskunft über mögliche Belastungen, die bei der Planung eines Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Abstandsflächen berechnen
      Informationen zur Berechnung der notwendigen Abstände zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
    • Baugenehmigungspflichtige Vorhaben
      Eine Übersicht über Bauvorhaben, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist.
    • Bebauungsplan verstehen
      Erläuterungen zu den Inhalten und Festsetzungen eines Bebauungsplans.
    • GRZ und GFZ optimal nutzen
      Tipps zur Ausnutzung der zulässigen Grund- und Geschossflächenzahl.
    • Bauantrag richtig stellen
      Eine Anleitung zur Erstellung eines vollständigen und korrekten Bauantrags.
  2. Bauvoranfrage: Keine Frage – Keine Antwort!

    die "Bauvoranfrage" wurde nicht beantwortet,
    weil es keine konkrete Frage gab.

    Auch hier ist keine konkrete Frage vorhanden.

    Sofern es um die Bewertung des "Kellers" geht:

    • a) es ist kein Keller
    • b) es ist ein Vollgeschoss

    ... aber das habt Ihr ja schon selbst rausgesucht.

    Für die Erstellung der Bauantragsunterlagen benötigt ihr eine bauvorlageberechtigte Person. Die kann Euch dann auch derartige Fragen beantworten.

  3. Bauvoranfrage: Fragen im Beratungstermin klären

    Frage wird nicht in einer Bauvoranfrage gestellt
    Wenn man eine Frage zu einem Bauvorhaben hat, dann stellt man diese in einem Beratungstermin beim Kreisbauamt. Bauvoranfrage bedeutet eine Prüfung vor einem Bauantrag zur Genehmigungsfähigkeit. Diese Bauanfrage stellt eine bauvorlagenberechtigte Person. Auf vage und nebulöse Unterlagen gibt kein Bauamt rechtssichere Antworten. Daran sollten sie ihr Handeln ausrichten.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Keller als Vollgeschoss? Definition, Kriterien & Bauvoranfrage

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Definition eines Kellers als Vollgeschoss im Kontext einer geplanten Aufstockung. Entscheidend sind die Geschosshöhe über Geländeoberfläche und die baurechtlichen Bestimmungen der LBauOAbk. RLP. Eine Bauvoranfrage ohne konkrete Fragestellung ist nicht zielführend. Für die Bauantragsunterlagen ist eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Bauvoranfrage: Keine Frage – Keine Antwort! ist eine Bauvoranfrage ohne konkrete Fragestellung nicht sinnvoll.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Beratungstermin beim Kreisbauamt kann helfen, Fragen zum Bauvorhaben zu klären, bevor eine formelle Bauvoranfrage gestellt wird. Dies wird im Beitrag Bauvoranfrage: Fragen im Beratungstermin klären erläutert.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Einreichung einer Bauvoranfrage sollte ein Beratungstermin beim Kreisbauamt wahrgenommen werden, um Unklarheiten zu beseitigen. Eine bauvorlageberechtigte Person sollte für die Erstellung der Bauantragsunterlagen hinzugezogen werden. Die relevanten Paragraphen der LBauO RLP bezüglich Vollgeschossigkeit sind zu prüfen. Die Geschosshöhe und die Definition von Vollgeschoss und Keller sind entscheidend für die Baugenehmigung und die Beurteilung im Rahmen der Bauvoranfrage.

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