wir besitzen ein Reihenmittelhaus in Viersen, NRW und planen eine Überdachung der Terrasse mit Aluminium/Glas. Auf Nachfrage beim Bauamt teilte man uns mit, wir müssten die beiden Seiten mit einer Brandschutzmauer, alternativ feuerhemmendem Glas, bis unter die Dachhaut schließen. Die Häuser sind aus dem Jahr 1986 und es gibt Mauern zwischen den Häusern die 1,80 m hoch sind. Das bedeutet wir müssten den Keil zwischen Dachunterkante und Maueroberkante feuerhemmend abdichten. Gibt es eine Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu erhalten? Welche Alternativen zu den geforderten Maßnahmen gäbe es evtl. Wir haben einen Hersteller gefunden der Aluminium-Seitenteile anbietet, würden die evtl. auch reichen?
FG Hochkönig