Ein Grundstück wird geteilt. Teil A beinhaltet das Haus und 3 Garagen Teil B beinhaltet 3 Garagen und sonst nichts
Die insgesamt 6 Garagen Teilen sich die Wände.
Besitzer von Teil B reißt seine 3 Garagen ab, so das die 3. Garage von Teil A nun eine Innenmauer als Außenmauer hat. Diese steht komplett auf dem Grundstück von Teil A, an der Grenze zum Teil B.
Ist das dennoch eine Kommunwand? oder ist der Besitzer von Teil A auch Eigentümer dieser Mauer? Die Frage stellt sich mir, da de Abriss ja erst nach der Teilung erfolgte und es bis dahin ja eine geteilte Mauer war, da müsste sie es doch immer noch eine sein, oder? Oder ist dafür zwingend erforderlich das diese auf der Mitte beider Grundstücke steht?
Wird sowas bei der Teilung (diese war vor 5-6 Jahren) irgendwo festgehalten, so das man es einsehen kann? Da die Teilung vor "kurzem" war, sollte nicht, wenn es sich um eine Kommunwand nach der Teilung handelt, dieses im Baulastenverzeichnis eingetragen sein? Andersherum gesagt, wenn dot jetzt keine Einträge vorhanden sind, kann der Besitzer von Teil A davon ausgehen, dass es seine Wand ist?
Recht komplex, aber vielleicht kann jemand das ganze kurz und knackig beantworten osder die nächsten Schritte erklären.
Grüße und Dank für Euren Input, Joschi