Nun haben wir in der LBO RlP nichts aussagekräftiges gefunden, was die Genehmigung von landwirtschaftlichen Gebäuden mit Tiernutzung angeht. Welche Behörden müssen Aufgrund Immissionschutz etc. eingeschaltet werden?
Oder müssen wir lediglich den Bauantrag einreichen und die Behörden werden dann vom Bauamt hinzugezogen? und handelt es sich um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, da das Gebäude nur ein Stall, also nur eingeschossig ist?
vielen Dank vielen Dank