Lageplanänderung: Kosten, Notwendigkeit & Vorgehen bei Garagenänderung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Lageplanänderung: Kosten, Notwendigkeit & Vorgehen bei Garagenänderung?
habe keine direkte Auskunft im Forum auf meine Frage gefunden.
Es geht um folgendes wir haben im Rahmen unseres Hausbaus die Garage in den Lageplan als Falchdachfertiggarage einzeichnen lassen, obwohl wir es eigentöich nicht wollten. Warum auch immer wurden wir dazu überredet, gerdrängt ... egal ist auch nicht Thema.
So im Laufe des Bauens haben wir uns nun anders entschieden, die Garage soll nun doch konventionell erstellt werden (ist günstiger) und soll das im Bebauungsplan vorgesehene Satteldach erhalten. Der Bauunternehmer durfte den Lageplan des Lageplanerstellers nicht abändern. Die Aussage, geht nicht dürfen Sie nicht, wir ändern das gnaz schnell um, habe ja alle Daten. So die Garage wurde also im Lageplan mit einem Satteldach versehen und um ca. 3 m verschoben. Ging recht fix ... aber jetzt soll der Spaß 400,00 € kosten ... habe vorher nicht nach den Kosten gefragt, hieß ja ist kein Akt geht ganz fix, ist gleich erledigt ...
Ist das normal? Gibt es da irgendwelche Gebührensätze ...
Meiner Meinung nach ist das ein Arbeit von max 15 min, im vorhanden Plan das Gebäude verschieben und mit einem Dach versehen ... In welchem Gewerbe verdient man in 15 min 400,00 Flocken ...
Frage meinerseits ist, gibt es da Gebührensätze in Baden-Württemberg oder kann da verlangt werden was man will ...
Danke.
Gruß
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Ich verstehe, dass Sie die im Lageplan eingezeichnete Flachdachgarage durch ein Satteldach ersetzen möchten. Die Kosten für die Änderung eines Lageplans hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Art der Änderung: Eine einfache Änderung (z.B. Dachform) ist günstiger als eine komplette Neuzeichnung.
- Gebühren des Lageplanerstellers: Diese variieren je nach Aufwand und Region.
- Notwendigkeit einer neuen Baugenehmigung: Wenn die Änderung genehmigungspflichtig ist, fallen zusätzliche Gebühren an.
Meiner Erfahrung nach sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Prüfen Sie den Bebauungsplan: Ist die gewünschte Dachform überhaupt zulässig?
- Kontaktieren Sie den Lageplanersteller: Holen Sie ein Angebot für die Änderung ein.
- Klären Sie die Genehmigungspflicht: Fragen Sie beim Bauamt nach, ob eine neue Baugenehmigung erforderlich ist.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote von verschiedenen Lageplanerstellern ein und vergleichen Sie diese sorgfältig.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Lageplan
- Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Grundstücks mit allen relevanten topografischen und baulichen Gegebenheiten. Er dient als Grundlage für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Grundstück, Katasterplan. - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und regelt beispielsweise die zulässige Gebäudehöhe, die Dachform und die Abstandsflächen.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baulinie. - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baubehörde. - Flachdach
- Ein Flachdach ist ein Dach mit einer geringen Neigung, meist unter 5 Grad. Es ist eine einfache und kostengünstige Dachform, die jedoch eine sorgfältige Abdichtung erfordert, um Wasserschäden zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Satteldach, Pultdach, Dachneigung. - Satteldach
- Ein Satteldach ist eine Dachform, die aus zwei geneigten Dachflächen besteht, die sich an einem Dachfirst treffen. Es ist eine der häufigsten Dachformen und bietet eine gute Ableitung von Regenwasser und Schnee.
Verwandte Begriffe: Walmdach, Krüppelwalmdach, Dachgaube. - Vermessungsbüro
- Ein Vermessungsbüro ist ein Unternehmen, das Vermessungsarbeiten durchführt. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Lageplänen, die Absteckung von Gebäuden und die Durchführung von Katastervermessungen.
Verwandte Begriffe: Vermessungsingenieur, Katasteramt, Geodäsie. - Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse der Grundstücke.
Verwandte Begriffe: Grundbuch, Flurkarte, Katasteramt.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist ein Lageplan?
Antwort: Ein Lageplan ist eine maßstäbliche, zeichnerische Darstellung eines Grundstücks und seiner Bebauung. Er ist Bestandteil des Bauantrags und dient der Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens. Er enthält wichtige Informationen wie Grundstücksgrenzen, Gebäudeumrisse, Zuwegungen und Höhenangaben. - Frage: Wann muss ein Lageplan geändert werden?
Antwort: Ein Lageplan muss geändert werden, wenn sich die tatsächliche Bebauung von den im ursprünglichen Lageplan dargestellten Gegebenheiten unterscheidet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Gebäude anders errichtet wird als genehmigt oder wenn nachträglich Anbauten oder Veränderungen vorgenommen werden. - Frage: Wer darf einen Lageplan erstellen?
Antwort: Ein Lageplan darf in der Regel nur von qualifizierten Fachleuten erstellt werden, wie z.B. von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder von Architekten mit entsprechender Qualifikation. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. - Frage: Was kostet ein Lageplan?
Antwort: Die Kosten für einen Lageplan sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Größe des Grundstücks, der Komplexität der Bebauung und dem Aufwand der Vermessung. Es empfiehlt sich, Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen und diese zu vergleichen. - Frage: Was passiert, wenn der Lageplan nicht mit der Realität übereinstimmt?
Antwort: Wenn der Lageplan nicht mit der Realität übereinstimmt, kann dies zu Problemen mit der Baugenehmigung führen. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde den Rückbau der nicht genehmigten Bauteile anordnen. Es ist daher wichtig, dass der Lageplan stets aktuell und korrekt ist. - Frage: Kann ich den Lageplan selbst ändern?
Antwort: Nein, in der Regel dürfen Sie den Lageplan nicht selbst ändern. Änderungen müssen von einem qualifizierten Fachmann vorgenommen und von der Baubehörde genehmigt werden. - Frage: Welche Unterlagen benötige ich für die Änderung eines Lageplans?
Antwort: Für die Änderung eines Lageplans benötigen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen: den ursprünglichen Lageplan, eine Beschreibung der geplanten Änderungen, ggf. Bauzeichnungen und einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster. - Frage: Wie lange dauert die Änderung eines Lageplans?
Antwort: Die Dauer der Änderung eines Lageplans hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität der Änderungen und der Bearbeitungszeit der Baubehörde. In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.
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Lageplanänderung: Gebühren für Einmessung & Katasteränderung
Gebührenordnung
Jedes Bundesland hat eine Gebührenordnung.
Es geht wohl nicht nur um das Verschieben im Plan, sondern auch um das Einmessen.
Die Gebühren für das Einmessen für private Vermesser und für das Katasteramt sind gleich.
Hinzu kommen die Gebühren für die Änderung des Katasters.
Die Staffelung richtet sich nach der Rohbausumme, hier wohl unterste Stufe bis 10.000 €, der Betrag ist angemessen bzw. üblich.
Und was ist mit den Gebühren für die Änderungen des Architekten?
Wenn der das kostenlos macht kommen Sie billig für die Änderung weg.
Gruß -
Lageplanänderung: Honorar Vermesser – Überhöhte Rechnung?
Wenn,
ich das richtig verstanden habe, dann ist da noch nichts eingemessen, sondern der Vermesser hat den Lageplan für den Bauantrag geändert!
Der Vermesser rechnet (muss) nach HOAIAbk. ab. Er hat den Lageplan schon erstellt und ändert die Garage ab.
M.E. eine überzogene Honorarrechnung, aber vielleicht lässt er ja mit sich reden.
Ein Versuch ist es Wert!
Die Einmesskosten kommen später. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Lageplanänderung Garage: Kosten, Notwendigkeit & Vorgehen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die nachträgliche Änderung einer Garagenplanung im Lageplan, die damit verbundenen Kosten für Vermessung und Katasteränderung sowie die Angemessenheit der Honorarforderung des Vermessers. Es wird auf die Gebührenordnungen der Bundesländer und die HOAIAbk. verwiesen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Lageplanänderung: Gebühren für Einmessung & Katasteränderung sind die Gebühren für private Vermesser und das Katasteramt für das Einmessen gleich. Hinzu kommen Gebühren für die Änderung des Katasters, gestaffelt nach der Rohbausumme.
💰 Kosten: Die Kosten für die Lageplanänderung setzen sich aus den Gebühren für das Einmessen, die Änderung des Katasters und gegebenenfalls dem Honorar des Architekten zusammen. Die Gebühren sind bundeslandabhängig und richten sich nach der Gebührenordnung.
🔧 Praktische Umsetzung: Im Beitrag Lageplanänderung: Honorar Vermesser – Überhöhte Rechnung? wird angemerkt, dass der Vermesser den Lageplan für den Bauantrag geändert hat und nach HOAI abrechnet. Es wird empfohlen, die Honorarrechnung zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Vermesser zu verhandeln.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit der Lageplanänderung mit dem Bauamt ab und holen Sie Angebote von verschiedenen Vermessungsbüros ein, um die Kosten zu vergleichen. Prüfen Sie die Honorarrechnung des Vermessers auf Grundlage der HOAI und suchen Sie gegebenenfalls das Gespräch.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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