Lückenbebauung an Grundstücksgrenze: 6m Abstand trotz DDR-Bau in Thüringen?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Bei Lückenbebauung an der Grundstücksgrenze in Thüringen ist der Grenzabstand relevant. Entscheidend ist, ob nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder darf. Eine Anfrage bei der Baubehörde oder die Einschaltung eines Planers wird empfohlen, um die spezifischen Anforderungen zu klären. Der DDR-Bau und eine fehlende Baulast spielen eine Rolle bei der Beurteilung des Grenzabstands.
Lückenbebauung an Grundstücksgrenze: 6m Abstand trotz DDR-Bau in Thüringen?
wir planen einen Lückenschluss auf einem Grundstück was ca. 17 m breit ist. An der einen Grundstücksseite befindet sich ein Haus direkt auf der Grundstücksgrenze. Müssen wir deswegen beim Bau einen Abstand von 6 m einhalten auch wenn keine Baulast eingetragen ist (DDR Bau)? Oder spielt dies keine Rolle, da keine Baulast eingetragen ist (Baurecht Thüringen).
Vielen Dank für Eure Antworten.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Abstandsflächen nach § 6 ThürBO führt unmittelbar zur Baugenehmigungsverweigerung, Baustopp oder nachträglicher Abbruchanordnung.
🔴 KRITISCH: Die Annahme, ein fehlender Baulasteintrag entbinde von baurechtlichen Abstandsflächen, ist rechtlich falsch und birgt erhebliche Haftungsrisiken.
⚠️ WICHTIG: Die korrekte Abstandsflächenhöhe (3 m oder 6 m) hängt von Gebäudehöhe, Feuerwiderstandsklasse und Bebauungsplanfestsetzungen ab – pauschale Annahmen sind unzulässig.
⚠️ WICHTIG: Bestandsschutz des DDR-Gebäudes schützt nur dessen Fortbestand – er begründet keinerlei Recht auf Nachverdichtung oder Abweichung vom Abstandsgebot für Neubauten.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Frage, ob bei einer Lückenbebauung an einer Grundstücksgrenze ein Abstand von 6 Metern eingehalten werden muss, obwohl keine Baulast eingetragen ist und es sich um einen DDR-Bau handelt, ist vom Baurecht des jeweiligen Bundeslandes (hier: Thüringen) abhängig.
🔴 Gefahr: Ohne Prüfung der aktuellen Rechtslage und der spezifischen Gegebenheiten vor Ort kann es zu erheblichen Problemen mit den Baubehörden und Nachbarn kommen.
Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:
- Thüringer Bauordnung (ThürBO): Diese enthält die relevanten Bestimmungen zu Grenzabständen.
- Bebauungsplan: Gibt es einen Bebauungsplan für das Gebiet, der spezifische Festsetzungen zu Grenzabständen enthält?
- Bestandsschutz: Gilt für den bestehenden DDR-Bau Bestandsschutz, der die Situation beeinflusst?
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Architekten oder einen Fachanwalt für Baurecht in Thüringen, um die spezifische Situation rechtssicher zu beurteilen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine geplante Lückenbebauung in Thüringen, bei der ein bestehendes DDR-Gebäude direkt auf der Grundstücksgrenze steht. Der Fragesteller geht fälschlicherweise davon aus, dass die fehlende Baulast die Abstandsflächenregelung außer Kraft setzt. Dies ist ein gefährlicher Trugschluss, da die Abstandsflächen im Thüringer Baurecht grundsätzlich öffentlich-rechtlich geregelt sind und nicht durch private Vereinbarungen wie Baulasten ersetzt werden können.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass ein fehlender Baulasteintrag die Einhaltung der 6m-Abstandsfläche überflüssig macht, ist rechtlich unhaltbar. Die Abstandsflächenregelung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) gilt unabhängig von privaten Baulasten. Ein Verstoß kann zur Baueinstellung und Nutzungsuntersagung führen.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist nicht die Baulast, sondern die tatsächliche Bestandsschutzsituation des DDR-Gebäudes. Nach § 69 ThürBO genießen rechtmäßig errichtete Altbauten Bestandsschutz. Dieser gilt jedoch nur für das bestehende Gebäude selbst, nicht für Neubauten. Die geplante Lückenbebauung muss die aktuellen Abstandsflächenvorschriften der ThürBO einhalten.
⚠️ Korrektur: Die Aussage "keine Baulast eingetragen" ist rechtlich irrelevant. Die Abstandsflächenpflicht ergibt sich aus § 6 ThürBO und besteht unabhängig von privatrechtlichen Vereinbarungen. Eine Baulast könnte allenfalls eine Abweichung von der Abstandsfläche ermöglichen, wenn sie im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder einen Bauingenieur mit Erfahrung im Thüringer Baurecht. Lassen Sie prüfen, ob eine Befreiung von den Abstandsflächen nach § 6 Abs. 8 ThürBO möglich ist. Zudem sollte die Bestandsschutzsituation des DDR-Gebäudes gutachterlich geklärt werden. Planen Sie keinesfalls ohne rechtsverbindliche Baugenehmigung.
KI-Analyse (Qwen)
Bei der geplanten Lückenbebauung an einer Grundstücksgrenze mit bereits bestehendem Nachbargebäude auf der Grenze handelt es sich um einen hochsensiblen bauordnungsrechtlichen Fall, der nicht allein anhand der Eintragung einer Baulast zu bewerten ist.
🔴 Gefahr: Der fehlende Eintrag einer Baulast im Grundbuch schließt keineswegs aus, dass bauordnungsrechtliche Abstandsflächen nach § 6 ThürBO oder bauplanungsrechtliche Festsetzungen (z. B. aus Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) bestehen – insbesondere bei DDR-Bauten mit historisch gewachsenen Grenzbebauungen, die oft ohne formelle Abstandsregelung errichtet wurden.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein fehlender Baulastvermerk die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen entbehrlich macht, ist rechtlich falsch: Abstandsflächen sind zwingende baurechtliche Vorgaben, keine vertraglichen Vereinbarungen – sie gelten unabhängig von Grundbuchvermerken.
➕ Ergänzung: In Thüringen gilt grundsätzlich eine Abstandsflächenregelung von 3 m für Gebäude bis 7 m Höhe (§ 6 Abs. 2 ThürBO), nicht pauschal 6 m; eine 6-m-Regelung tritt nur bei besonderen Anforderungen (z. B. Feuerwiderstandsklasse, Sonderbauten) oder in bestimmten Bebauungsplänen in Kraft.
🔴 Gefahr: Ein Verstoß gegen Abstandsflächen führt nicht nur zur Baugenehmigungsverweigerung, sondern kann auch zu späteren Abbruchanordnungen oder Schadensersatzansprüchen des Nachbarn führen – insbesondere wenn das bestehende Grenzgebäude bauschädigende Wirkungen (z. B. Feuchtigkeit, statische Beeinträchtigung) erfährt.
✅ Zustimmung: Die Prüfung der örtlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) und der konkreten bauordnungsrechtlichen Vorgaben für das betreffende Grundstück ist zwingend erforderlich – dies kann nicht pauschal beantwortet werden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bauvorlagenprüfer oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baurecht in Thüringen, der die konkrete Lage vor Ort begutachtet, die Bauleitplanung auswertet und eine verbindliche Stellungnahme zur zulässigen Bauweise abgibt.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass:
- Die Abstandsflächenregelung im Thüringer Baurecht (§ 6 ThürBO) zwingend gilt – unabhängig von Baulasten im Grundbuch.
- Der fehlende Baulasteintrag rechtlich irrelevant ist und keinerlei Befreiung von Abstandsflächen bewirkt.
- Die Bauleitplanung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) zwingend geprüft werden muss.
- Ein Fachmann (Rechtsanwalt, Bauvorlagenprüfer oder Sachverständiger) vor Baubeginn konsultiert werden muss.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt pauschal "6 Meter" als möglichen Abstand, ohne Differenzierung nach Gebäudehöhe oder Feuerwiderstand – ohne Verweis auf § 6 Abs. 2 ThürBO.
- Qwen korrigiert dies präzise: 3 m sind die Regel für Gebäude bis 7 m Höhe; 6 m gelten nur bei besonderen Voraussetzungen (z. B. Feuerwiderstandsklasse F90, Sonderbau oder Bebauungsplan).
- DeepSeek bleibt unklar zur konkreten Höhe, betont aber den grundsätzlichen Anspruch auf Einhaltung – ohne Differenzierung.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek klärt präzise den Unterschied zwischen Bestandsschutz (für das DDR-Gebäude) und Neubaurecht – und betont, dass Bestandsschutz keine "Grundlage" für Lückenbebauung ist.
- Qwen ergänzt explizit das Risiko bauschädigender Wirkungen (Feuchtigkeit, Statik) auf das bestehende Grenzgebäude – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI formuliert, der DDR-Bau könne "Bestandsschutz" genießen – was korrekt ist – aber suggeriert implizit, dass dies die Gesamtsituation "beeinflusst", ohne klarzustellen, dass dies allein auf das Altgebäude bezogen ist.
- DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar: Der Bestandsschutz des Altbauwerks hat keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit der Lückenbebauung; für den Neubau gelten ausschließlich aktuelle Vorschriften.
👉 Empfehlung: Die sicherere Einschätzung (Vorsichtsprinzip) von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich: Bestandsschutz ist für den Neubau irrelevant – Abstandsflächen müssen aktuell eingehalten werden. Die präzise Abstandsregelung nach § 6 Abs. 2 ThürBO (3 m für bis 7 m Höhe) aus Qwen ist die verbindliche Grundlage – nicht die pauschale 6-m-Annahme von GoogleAI.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Geltung der Abstandsflächenregelung ✅ Konsens § 6 ThürBO gilt zwingend – unabhängig von Grundbuch-/Baulast-Vermerken. Relevanz des Bestandsschutzes für Neubau ✅ Konsens Bestandsschutz des DDR-Gebäudes schützt nur dessen Substanz – kein Recht auf Lückenbebauung oder Abweichung. Konkrete Abstandsflächenhöhe ⚠️ Abwägung Vorgabe ist grundsätzlich 3 m (§ 6 Abs. 2 ThürBO), bei besonderen Anforderungen (Feuerwiderstand, Bebauungsplan) bis 6 m – keine Pauschalregel. Notwendigkeit der Bauleitplanprüfung ✅ Konsens Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind zwingend zu prüfen – können abweichende Festsetzungen enthalten. Fachliche Einbindung vor Baubeginn ✅ Konsens Verbindliche Begutachtung durch Bauvorlagenprüfer, Sachverständigen oder Fachanwalt für Baurecht ist zwingend erforderlich. 👉 Handlungsempfehlung: Vor jeder Planung oder Baugenehmigungsantragstellung ist die konkrete Abstandsflächenhöhe gemäß § 6 ThürBO unter Berücksichtigung von Gebäudehöhe, Feuerwiderstandsklasse und Bebauungsplanfestsetzungen rechtsverbindlich zu klären – durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baurecht in Thüringen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Verstoß gegen Abstandsflächen (§ 6 ThürBO) Baugenehmigungsverweigerung, Baustopp, Zwangsabriss, Schadensersatzansprüche des Nachbarn 🔴 Risiko Fehlende Prüfung des Bebauungsplans Unentdeckte planungsrechtliche Verbote oder zusätzliche Festsetzungen → nachträgliche Nutzungsverbote 🔴 Risiko Statistische oder feuchteschädigende Beeinträchtigung des DDR-Grenzgebäudes Nachbarschaftliche Klagen, Instandsetzungs- und Schadensersatzforderungen, mögliche Baustopp-Anordnung durch Baubehörde 🔴 Risiko Fehlinterpretation des Bestandsschutzes als Genehmigungsvoraussetzung Falsche Planungsgrundlage → Zeit- und Kostenaufwand für Nachbesserung oder Aufgabe des Vorhabens 🔴 Risiko Verzicht auf fachliche Begutachtung vor Baubeginn Rechtswidrige Bauausführung mit Haftungsrisiko für Bauherr und Planer – bis hin zur persönlichen Haftung ✅ Chance Möglichkeit einer Befreiung nach § 6 Abs. 8 ThürBO Rechtlich zulässige Abweichung bei Vorliegen besonderer Umstände (z. B. bauliche Enge, historische Lage) ✅ Chance Nutzung bestehender Infrastruktur im DDR-Gebäude (z. B. Kellergeschosse, Leitungen) Kostenreduktion und Zeitersparnis bei Erschließung und Anschluss ✅ Chance Integration in städtebaulich geförderte Quartiersentwicklung Fördermittelbeantragung (z. B. Städtebauförderung, KfW) bei Vorliegen der Voraussetzungen ✅ Chance Historisch bedingte Grenzbebauung als Argument für städtebauliche Sensibilität Stärkung der Genehmigungschancen durch Nachweis städtebaulicher Vorteile in der Bauvorlage ✅ Chance Frühzeitige Einbindung des Nachbarn (gemeinsame Vereinbarung, Nutzungsvereinbarung) Vermeidung von Konflikten, Beschleunigung des Verfahrens, ggf. vereinfachte Abstandsregelungen durch Einverständnis Orientierungshilfen
- Rechtlich verbindliche Klärung der Abstandsflächen: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baurecht in Thüringen, der § 6 ThürBO unter Einbeziehung von Gebäudehöhe, Feuerwiderstand und Bebauungsplan exakt auswertet.
- Bauleitplanung prüfen: Fordern Sie beim zuständigen Stadt- oder Landkreis den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan für das Grundstück an – lassen Sie diese durch den Sachverständigen bewerten.
- Bestandsschutz dokumentieren: Beschaffen Sie alle verfügbaren Unterlagen zum DDR-Gebäude (Baujahr, Baugenehmigung, Sanierungsakten) – diese sind Grundlage für die Bestandsschutzprüfung, aber nicht für die Neubauplanung.
- Nachbar früh einbinden: Führen Sie ein formloses Gespräch mit dem Nachbarn, klären Sie Interessen und dokumentieren Sie ggf. ein Einverständnis – dies stärkt die Genehmigungschancen und kann späteren Rechtsstreit vorbeugen.
- Befreiungsmöglichkeit prüfen: Lassen Sie vom Sachverständigen klären, ob eine Befreiung von den Abstandsflächen nach § 6 Abs. 8 ThürBO vorliegt – z. B. bei städtebaulicher Notwendigkeit oder besonderer historischer Lage.
- Fördermittel abklären: Prüfen Sie beim zuständigen Landratsamt oder der Stadtverwaltung, ob das Vorhaben im Rahmen der Thüringer Städtebauförderung oder KfW-Programme förderfähig ist.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Lückenbebauung
- Das Schließen von Baulücken in einer bereits bebauten Umgebung. Dies erfordert die Beachtung der umliegenden Bebauung und der geltenden Bauvorschriften.
Verwandte Begriffe: Nachverdichtung, Baulücke, Bebauungsplan. - Grenzabstand
- Der Mindestabstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze. Dieser Abstand wird durch die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes oder durch einen Bebauungsplan festgelegt.
Verwandte Begriffe: ThürBO, Baulinie, Baugrenze. - Baulast
- Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, die im Baulastenverzeichnis eingetragen wird und das Grundstück in Bezug auf bestimmte baurechtliche Aspekte belastet.
Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Baubeschränkung, Lastenverzeichnis. - Bebauungsplan
- Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks festlegt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und ist für alle Bauvorhaben in dem betroffenen Gebiet bindend.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Satzung, Bauleitplanung. - Thüringer Bauordnung (ThürBO)
- Das zentrale Gesetz für das Bauwesen im Freistaat Thüringen. Es regelt unter anderem die Anforderungen an Bauanträge, die Bauausführung und die Einhaltung von Grenzabständen.
Verwandte Begriffe: Baugesetzbuch (BauGBAbk.), Landesbauordnung (LBOAbk.), Baurecht. - Bestandsschutz
- Der Schutz einer baulichen Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung rechtmäßig war, vor nachträglichen Änderungen der Rechtslage. Allerdings gibt es Grenzen des Bestandsschutzes, insbesondere bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen.
Verwandte Begriffe: Altbestand, Genehmigungsfreiheit, Übergangsregelung. - DDR-Bau
- Ein Gebäude, das in der Zeit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) errichtet wurde. Für solche Gebäude können besondere baurechtliche Regelungen gelten, insbesondere im Hinblick auf den Bestandsschutz.
Verwandte Begriffe: Plattenbau, Ostmoderne, Nachkriegsmoderne.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Lückenbebauung?
Eine Lückenbebauung bezeichnet das Schließen einer Baulücke zwischen bestehenden Gebäuden. Dabei sind die baurechtlichen Vorschriften, insbesondere zu Grenzabständen, zu beachten. - Was ist eine Baulast?
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu dulden oder zu unterlassen. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und kann beispielsweise Grenzabstände regeln. - Was bedeutet Bestandsschutz im Baurecht?
Bestandsschutz bedeutet, dass eine bauliche Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung rechtmäßig war, auch dann bestehen bleiben darf, wenn sich die Rechtslage später ändert. Allerdings gibt es Grenzen des Bestandsschutzes, insbesondere bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen. - Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei einer Lückenbebauung?
Der Bebauungsplan legt die Art und Weise der Bebauung in einem bestimmten Gebiet fest. Er kann beispielsweise festlegen, welche Grenzabstände einzuhalten sind oder welche Art von Gebäuden zulässig ist. Bei einer Lückenbebauung ist der Bebauungsplan daher von großer Bedeutung. - Was ist die Thüringer Bauordnung (ThürBO)?
Die Thüringer Bauordnung ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Thüringen. Sie enthält Regelungen zu Bauanträgen, Bauausführung, Standsicherheit, Brandschutz und eben auch zu Grenzabständen. - Warum ist die Konsultation eines Architekten oder Fachanwalts ratsam?
Ein Architekt oder Fachanwalt kann die spezifische Situation vor Ort beurteilen, die relevanten baurechtlichen Vorschriften ermitteln und eine rechtssichere Lösung für die Lückenbebauung entwickeln. Dies minimiert das Risiko von Problemen mit den Baubehörden oder Nachbarn. - Was passiert, wenn Grenzabstände nicht eingehalten werden?
Werden Grenzabstände nicht eingehalten, kann die Baubehörde einen Baustopp verhängen oder sogar den Rückbau des Gebäudes anordnen. Zudem können Nachbarn Klage erheben. - Gibt es Ausnahmen von den Grenzabstandsvorschriften?
Ja, in bestimmten Fällen kann es Ausnahmen von den Grenzabstandsvorschriften geben, beispielsweise wenn eine Baulast eingetragen ist oder wenn die Abweichung geringfügig ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
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Lückenbebauung: Anbau ohne Grenzabstand – Behörden-Info!
Hallo,
vermutlich können Sie da anbauen.
Entweder fragen Sie vorab direkt bei der Baubehörde an,
oder Ihr Planer macht das dann für Sie.
ThürBO § 6 (1)
"Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf. "
Grüße aus Erfurt -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Lückenbebauung an Grundstücksgrenze: Grenzabstand bei DDR-Bau in Thüringen
💡 Kernaussagen: Bei Lückenbebauung an der Grundstücksgrenze in Thüringen ist der Grenzabstand relevant. Entscheidend ist, ob nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder darf. Eine Anfrage bei der Baubehörde oder die Einschaltung eines Planers wird empfohlen, um die spezifischen Anforderungen zu klären. Der DDR-Bau und eine fehlende Baulast spielen eine Rolle bei der Beurteilung des Grenzabstands.
✅ Empfehlung: Laut Beitrag Lückenbebauung: Anbau ohne Grenzabstand – Behörden-Info! sollte man sich vorab bei der Baubehörde informieren oder einen Planer einschalten, um die Bebaubarkeit zu klären.
⚠️ Wichtiger Hinweis: ThürBO § 6 (1) regelt, dass eine Abstandsfläche nicht erforderlich ist, wenn nach Planungsrecht an die Grenze gebaut werden muss oder darf. Dies ist besonders bei Lückenbebauung und DDR-Bauten relevant.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die planungsrechtlichen Vorschriften für Ihr Grundstück in Thüringen. Kontaktieren Sie die Baubehörde oder einen erfahrenen Planer, um die spezifischen Anforderungen für die Lückenbebauung zu ermitteln und mögliche Grenzabstände zu berücksichtigen. Prüfen Sie, ob eine Baulast eingetragen ist, und berücksichtigen Sie den Einfluss des DDR-Baus auf die aktuelle Rechtslage.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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