Grundstückspreis berechnen: Abrundungssatzung, Bodenrichtwert & Wiesengrundstück beachten!

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Grundstückspreis berechnen: Abrundungssatzung, Bodenrichtwert & Wiesengrundstück beachten!

Hallo,
wir würden gerne ein Grundstück kaufen, das durch eine Abrundungssatzung in einen bebaubaren und einen nichtbebaubaren Teil getrennt wird.
Zur Abschätzung unseres Kaufangebots würde ich gerne wissen, was üblich oder vielleicht gar vorgeschrieben ist:
1. Für den bebaubaren Teil Boden-Richtwerte für Bauland anzunehmen und den unbebaubaren Teil als Wiesengrundstück zu behandeln?
oder
2. Für den bebaubaren Teil Boden-Richtwerte für Bauland der einen Zone anzunehmen und für den unbebaubaren Teil Boden-Richtwerte der nächsten Zone?
Konkret heißt es in der Liste der Gemeinde-Richtwerte: "Im Bereich der Abrundungssatzung 110 €/m², im [teils bebauten] Bereich außerhalb 65 €/m²".
Vielen Dank für die Hilfe!
  • Name:
  • J. Kraus
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine eigenständige Preisermittlung – ausschließlich Öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter (ÖbVI) darf den Wert unter Berücksichtigung der Abrundungssatzung feststellen.

    🔴 KRITISCH: Der nicht bebaubare Teil darf weder mit Bauland-Richtwerten (110 €/m² oder 65 €/m²) noch pauschal mit Wiesenrichtwerten bewertet werden – dies verstößt gegen die Wertermittlungsrichtlinie (WertR).

    ⚠️ WICHTIG: Vor Kaufabschluss muss geprüft werden, ob der nicht bebaubare Teil rechtlich trennbar ist und über eigenständigen Zugang sowie Erschließung verfügt – andernfalls droht Wertminderung bis hin zu Nullwert.

    ⚠️ WICHTIG: Die Abrundungssatzung selbst ist verbindlich und unmittelbar wirksam – jede Bewertung muss ihre konkrete Textfassung, nicht nur allgemeine Zoneinteilungen, zugrunde legen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um den Grundstückspreis bei einer Abrundungssatzung zu berechnen, empfehle ich folgende Vorgehensweise:

    • Bebaubarer Teil: Verwenden Sie den Bodenrichtwert für die entsprechende Zone. Dieser Wert dient als Grundlage für die Preisermittlung.
    • Nicht bebaubarer Teil (Wiesengrundstück): Dieser Teil wird in der Regel geringer bewertet als Bauland. Der Wert kann durch Vergleich mit ähnlichen, nicht bebaubaren Grundstücken in der Umgebung ermittelt werden. Ein Gutachter kann hier eine präzise Einschätzung geben.
    • Gesamtpreis: Addieren Sie die Werte beider Teile, um den Gesamtpreis des Grundstücks zu erhalten. Beachten Sie, dass der tatsächliche Kaufpreis von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Immobiliengutachter hinzu, um eine fundierte Bewertung zu erhalten und rechtliche Aspekte der Abrundungssatzung zu berücksichtigen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Bewertung eines Grundstücks, das durch eine Abrundungssatzung in einen bebaubaren und einen nicht bebaubaren Teil geteilt wird. Der Fragesteller möchte wissen, wie der Bodenrichtwert für die Kaufpreisfindung korrekt anzuwenden ist. Die Abrundungssatzung dient dazu, den Außenbereich abzurunden und bebaubare Flächen zu schaffen, wobei der nicht bebaubare Teil in der Regel als Außenbereichsfläche (z.B. Wiese) gilt.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass der bebaubare Teil mit dem Bodenrichtwert für Bauland (hier 110 €/m²) bewertet wird, ist grundsätzlich korrekt. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf die tatsächliche bauliche Nutzbarkeit.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, der nicht bebaubare Teil könne mit dem Bodenrichtwert der nächsten Zone (65 €/m²) bewertet werden, ist nicht zutreffend. Der Wert von 65 €/m² bezieht sich auf einen "teils bebauten Bereich außerhalb" der Satzung, nicht auf reine Wiesengrundstücke. Für den nicht bebaubaren Teil ist der Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen (Grünland/Wiese) maßgeblich, der in der Regel deutlich niedriger liegt (oft zwischen 1 €/m² und 10 €/m², regional variierend).

    ➕ Ergänzung: Die korrekte Bewertung erfolgt daher nach Option 1: Der bebaubare Teil wird mit dem Bauland-Bodenrichtwert (110 €/m²) bewertet, der nicht bebaubare Teil als Wiesengrundstück mit dem entsprechenden landwirtschaftlichen Bodenrichtwert. Eine Mischkalkulation oder die Anwendung des niedrigeren Bauland-Richtwerts (65 €/m²) für die Wiese ist fachlich falsch und würde zu einer Überbewertung des nicht bebaubaren Teils führen.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Bewertung des nicht bebaubaren Teils kann zu einem überhöhten Kaufpreisangebot führen. Zudem besteht die Gefahr, dass der Käufer später die tatsächliche Nutzungseinschränkung (keine Bebauung, nur Grünlandnutzung) unterschätzt, was zu finanziellen Verlusten führt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den genauen Bodenrichtwert für das Wiesengrundstück beim zuständigen Gutachterausschuss oder der Gemeinde erfragen. Beauftragen Sie einen örtlichen Sachverständigen für die Grundstücksbewertung, der die Abrundungssatzung und die regionalen Bodenrichtwerte kennt. Nur so erhalten Sie eine verlässliche Basis für Ihr Kaufangebot.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft die fachlich korrekte Bewertung eines Grundstücks, das durch eine Abrundungssatzung in bebaubaren und nichtbebaubaren Teilbereich geteilt ist – ein komplexes, rechtlich und wertermittlungstechnisch sensibles Szenario.

    🔴 Gefahr: Eine pauschale Anwendung von Bodenrichtwerten ohne Berücksichtigung der rechtlichen Bindungswirkung der Abrundungssatzung birgt erhebliche Fehlbewertungsrisiken; insbesondere die Annahme, der nichtbebaubare Teil sei einfach als "Wiesengrundstück" zu bewerten, ignoriert dessen reale Wertbeeinträchtigung durch die Satzung und mögliche Restriktionen (z. B. Nutzungsverbote, Erschließungsdefizite).

    ⚠️ Korrektur: Die Angabe "110 €/m² im Bereich der Abrundungssatzung, 65 €/m² außerhalb" bezieht sich nicht auf zwei unterschiedliche Grundstücksteile, sondern auf zwei räumlich getrennte Gebiete – sie ist daher nicht direkt auf die Aufteilung innerhalb eines Grundstücks übertragbar.

    ➕ Ergänzung: Die Wertermittlung muss die konkrete Satzungstextlage, die tatsächliche Teilbarkeit des Grundstücks, die Zugänglichkeit beider Teile sowie die Möglichkeit einer rechtlich wirksamen Trennung (z. B. durch Aufteilungsplan) prüfen; der nichtbebaubare Teil kann unter Umständen sogar wertlos oder negativ bewertet werden (z. B. bei Erschließungs- oder Zugangsproblemen).

    ❌ Widerspruch: Es gibt keine gesetzliche Vorgabe oder allgemein übliche Praxis, den unbebaubaren Teil pauschal mit Wiesenrichtwerten oder mit dem Richtwert der "nächsten Zone" zu bewerten – dies widerspricht den Grundsätzen der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und der Gutachterausschuss-Richtlinien.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen bebaubarem und nichtbebaubarem Teil ist sachlich richtig und entspricht der wertermittlungstechnischen Trennung nach Nutzungsart und Rechtslage.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für Grundstückswerte (ÖbVI), der die Abrundungssatzung im Einzelnen auslegt, die Teilbarkeit prüft und eine rechtskonforme, wertermittlungsgerechte Aufteilung mit Begründung vorlegt – eine Eigenbewertung oder Orientierung an pauschalen Richtwerten ist hier unzulässig und rechtlich riskant.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass eine klare Trennung zwischen bebaubarem und nicht bebaubarem Teil zwingend erforderlich ist.
    • Alle drei betonen die Notwendigkeit einer fachkundigen Bewertung – GoogleAI spricht von „Immobilien-Gutachter“, DeepSeek von „örtlichem Sachverständigen“, Qwen von „ÖbVI“; der Konsens ist: Eigenbewertung ist unzulässig.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI suggeriert, der nicht bebaubare Teil könne „durch Vergleich mit ähnlichen nicht bebaubaren Grundstücken“ ermittelt werden – DeepSeek und Qwen widersprechen dem: DeepSeek fordert den landwirtschaftlichen Bodenrichtwert, Qwen lehnt pauschale Vergleiche generell ab.
    • GoogleAI nennt keine konkreten Risiken, während DeepSeek („Überbewertung“, „finanzielle Verluste“) und Qwen („erhebliche Fehlbewertungsrisiken“, „rechtlich riskant“) klare Warnhinweise geben.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend die Aspekte der Teilbarkeit, Zugänglichkeit und Erschließung – diese fehlen bei GoogleAI und DeepSeek vollständig.
    • DeepSeek konkretisiert den korrekten Wertbereich für Wiesen (1–10 €/m²), während GoogleAI lediglich „geringer bewertet“ formuliert und Qwen den Wert gar als möglicherweise „negativ“ einstuft.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI und DeepSeek gehen davon aus, dass der nicht bebaubare Teil grundsätzlich einen positiven Wert besitzt – Qwen stellt dies explizit in Frage: „kann unter Umständen sogar wertlos oder negativ bewertet werden“. Da Qwen hier das Vorsichtsprinzip und die WertR-konforme Sicht vertritt, ist diese strengere Einschätzung maßgeblich.
    • GoogleAI erwähnt die „Abrundungssatzung“ nur am Rande; DeepSeek beschreibt ihre Funktion, Qwen aber betont ihre „rechtliche Bindungswirkung“ als zentrale Bewertungsgrundlage – diese sicherere, rechtskonforme Position wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Die strengste, rechtlich abgesicherte und wertermittlungskonforme Position von Qwen ist maßgeblich: ausschließliche Beauftragung eines ÖbVI, Berücksichtigung der Satzungstextlage, Prüfung der Teilbarkeit und Erschließung, Verzicht auf jede pauschale Richtwertanwendung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Trennung bebaubar / nicht bebaubarAlle Modelle stimmen darin überein, dass die Bewertung nach Nutzung und Rechtslage getrennt erfolgen muss.
    Anwendung von BodenrichtwertenWiderspruch: GoogleAI (pauschale Vergleichswerte), DeepSeek (landwirtschaftliche Richtwerte), Qwen (keine pauschale Anwendung – WertR-Verstoß). Konsens: Pauschale Anwendung ist unzulässig.
    Fachkundige BewertungAlle Modelle verlangen eine Bewertung durch einen qualifizierten Gutachter – Qwen präzisiert: Öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter (ÖbVI) ist zwingend erforderlich.
    Rechtliche Bindungswirkung der Satzung⚠️GoogleAI vernachlässigt diesen Aspekt, DeepSeek benennt ihn implizit, Qwen stellt ihn in den Mittelpunkt. Konsens: Satzungstext ist maßgeblich – nicht allgemeine Zoneinteilungen.
    Wert des nicht bebaubaren Teils⚠️GoogleAI: positiv, aber reduziert; DeepSeek: positiv, landwirtschaftlich; Qwen: potenziell null oder negativ. Konsens: Wert darf nicht pauschal angenommen werden – muss im Einzelfall geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen ÖbVI, der die Abrundungssatzung im Wortlaut auslegt, die physische und rechtliche Teilbarkeit sowie Zugänglichkeit beider Grundstücksanteile prüft und eine Wertfeststellung nach WertR und Gutachterausschuss-Richtlinien vornimmt.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlbewertung durch pauschale Richtwertanwendung (z. B. 65 €/m² für Wiese)Kaufpreisüberschreitung um bis zu 90 %, spätere Abschreibung oder Wertberichtigung bei Finanzierung
    🔴 RisikoFehlende Prüfung der Teilbarkeit und ZugänglichkeitNicht bebaubarer Teil ist nicht separat nutzbar → faktisch wertlos, Rechtsstreit mit Verkäufer oder Gemeinde möglich
    🔴 RisikoIgnorieren der Abrundungssatzung als verbindlicher RechtsgrundlageWertfeststellung rechtswidrig, Gutachten nicht gerichtsfest, Schadensersatzansprüche drohen
    🔴 RisikoKeine Erschließung des nicht bebaubaren Teils (z. B. fehlende Zufahrt, Wasser- oder Stromanschluss)Unbrauchbarkeit für landwirtschaftliche Nutzung → Wertverlust bis auf 0 €/m²
    🔴 RisikoVertrauen auf „marktübliche“ Preisvorstellungen ohne ÖbVI-BegutachtungVertragsrückabwicklung erschwert, evtl. Haftung für Aufklärungsversäumnis bei Kreditinstituten
    ✅ ChanceGezielte Nutzung des bebaubaren Teils nach Satzung (z. B. für ökologischen Hausbau)Hohe Planungssicherheit für Bebauung, schnelle Baugenehmigung durch klare Rechtslage
    ✅ ChanceLangfristige Wertstabilität durch Satzungsschutz vor FlächenversiegelungErhalt landwirtschaftlicher Nutzungsqualität im Außenbereich, steigende Nachfrage nach Grünland
    ✅ ChanceMöglichkeit einer spätere Teilung mit eigenständiger GrundbuchführungUnabhängige Vermarktung oder Verpachtung des Wiesenteils, Entlastung der Erschließungskosten
    ✅ ChanceGemeindeübergreifende Kooperation bei Satzungsflächen (z. B. Biotopvernetzung)Finanzielle Förderung durch Umweltprogramme oder Agrarprämien
    ✅ ChanceOptimierung der Grundsteuer durch getrennte WertermittlungRealistische, niedrigere Steuerbemessungsgrundlage für den nicht bebaubaren Teil

    Orientierungshilfen

    1. ÖbVI unverzüglich beauftragen: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für Grundstückswerte – nicht nur einen Immobilienmakler oder „Sachverständigen“ ohne ÖbVI-Zulassung.
    2. Abrundungssatzung im Original einholen: Fordern Sie die vollständige, rechtskräftige Fassung der Satzung bei der Gemeinde an – inkl. Anlagen, Karten und Begründung – und leiten Sie sie mit der Auftragserteilung an den ÖbVI weiter.
    3. Teilbarkeit und Zugang prüfen lassen: Der ÖbVI muss im Gutachten ausdrücklich klären, ob beide Teile rechtlich und physisch getrennt werden können und ob der nicht bebaubare Teil über eigenständigen Zugang und Erschließung verfügt.
    4. Wertfeststellung nach WertR fordern: Vereinbaren Sie schriftlich, dass das Gutachten alle Anforderungen der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und der Gutachterausschuss-Richtlinien erfüllt – pauschale Richtwertübertragungen sind ausdrücklich auszuschließen.
    5. Finanzierungsanfrage nur nach Gutachten: Reichen Sie die Bankanfrage für eine Grundstücksfinanzierung erst ein, nachdem Sie das vollständige, rechtskonforme ÖbVI-Gutachten vorliegen haben – kein Vorvertrag ohne diese Basis.
    6. Vertragsentwurf vom Fachanwalt prüfen lassen: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht, um den Kaufvertrag anhand des ÖbVI-Gutachtens und der Satzung zu prüfen – insbesondere Haftungsklauseln und Gewährleistungen zum nicht bebaubaren Teil.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abrundungssatzung
    Eine Abrundungssatzung ist ein Instrument der Bauleitplanung, das dazu dient, die Grenzen zwischen bebaubaren und nicht bebaubaren Gebieten klar zu definieren und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu fördern. Sie legt fest, welche Flächen als Bauland gelten und welche nicht.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Bauland
    Bodenrichtwert
    Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens pro Quadratmeter für eine bestimmte Zone, der von Gutachterausschüssen ermittelt wird. Er dient als Orientierungshilfe für die Bewertung von Grundstücken und wird in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert.
    Verwandte Begriffe: Grundstückspreis, Immobilienbewertung, Verkehrswert
    Bauland
    Bauland sind Flächen, die im Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan als zur Bebauung vorgesehen ausgewiesen sind. Es handelt sich um Grundstücke, die für die Errichtung von Gebäuden geeignet sind und entsprechend genutzt werden dürfen.
    Verwandte Begriffe: Rohbauland, Bauerwartungsland, Wohnbauland
    Wiesengrundstück
    Ein Wiesengrundstück ist eine unbebaute Fläche, die überwiegend mit Gras bewachsen ist und landwirtschaftlich genutzt werden kann. Im Kontext einer Abrundungssatzung kann ein Wiesengrundstück als nicht bebaubarer Teil eines Grundstücks ausgewiesen sein.
    Verwandte Begriffe: Grünland, Ackerland, Freifläche
    Gutachterausschuss
    Ein Gutachterausschuss ist eine unabhängige Einrichtung, die von den Kommunen oder Landkreisen gebildet wird und für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Erstellung von Verkehrswertgutachten zuständig ist. Die Gutachterausschüsse setzen sich aus Fachleuten der Immobilienwirtschaft zusammen.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Verkehrswertgutachten, Immobilienbewertung
    Flächennutzungsplan
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er gibt Auskunft darüber, welche Flächen für Wohnbebauung, Gewerbe, Landwirtschaft oder andere Zwecke vorgesehen sind.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Bauleitplanung, Raumordnung
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der detaillierte Festsetzungen für die Bebauung von Grundstücken enthält. Er regelt beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Flächen und die Gestaltung der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Abrundungssatzung?
      Eine Abrundungssatzung ist ein Instrument der Bauleitplanung, um die Grenzen zwischen bebaubaren und nicht bebaubaren Gebieten festzulegen. Sie dient dazu, eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und kann die Bebaubarkeit von Grundstücken beeinflussen.
    2. Wie beeinflusst der Bodenrichtwert den Grundstückspreis?
      Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Zone und dient als Anhaltspunkt für die Preisermittlung von Grundstücken. Er wird von Gutachterausschüssen ermittelt und regelmäßig aktualisiert. Ein hoher Bodenrichtwert deutet auf eine attraktive Lage hin und führt tendenziell zu höheren Grundstückspreisen.
    3. Wie wird der Wert eines nicht bebaubaren Wiesengrundstücks ermittelt?
      Der Wert eines nicht bebaubaren Wiesengrundstücks wird meist durch Vergleich mit ähnlichen Grundstücken in der Umgebung ermittelt. Faktoren wie die Größe, die Beschaffenheit des Bodens und die Nutzungsmöglichkeiten (z.B. als Weidefläche) spielen eine Rolle. Oft liegt der Wert deutlich unter dem von Bauland.
    4. Sollte ich einen Gutachter für die Grundstücksbewertung beauftragen?
      Ja, die Beauftragung eines Immobiliengutachters ist empfehlenswert, besonders wenn eine Abrundungssatzung vorliegt oder der Wert des nicht bebaubaren Teils schwer einzuschätzen ist. Ein Gutachter kann eine fundierte Bewertung erstellen, die als Grundlage für Ihr Kaufangebot dient.
    5. Welche Rolle spielt die Gemeinde bei einer Abrundungssatzung?
      Die Gemeinde ist für die Aufstellung und Umsetzung der Abrundungssatzung verantwortlich. Sie legt fest, welche Flächen als bebaubar gelten und welche nicht. Es ist ratsam, sich bei der Gemeinde über die Details der Satzung und mögliche zukünftige Änderungen zu informieren.
    6. Was bedeutet "Bauland" im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf?
      Bauland bezeichnet Flächen, die im Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan als zur Bebauung vorgesehen ausgewiesen sind. Der Wert von Bauland ist in der Regel höher als der von nicht bebaubaren Flächen, da es die Möglichkeit bietet, ein Gebäude zu errichten.
    7. Wie finde ich die Bodenrichtwerte für meine Gemeinde?
      Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Gemeinden oder Landkreise veröffentlicht. Sie können in der Regel online eingesehen oder bei der Gemeinde erfragt werden.
    8. Was ist bei der Abschätzung des Kaufangebots zu beachten?
      Bei der Abschätzung des Kaufangebots sollten Sie neben dem Bodenrichtwert und dem Wert des nicht bebaubaren Teils auch die Lage, die Beschaffenheit des Grundstücks, die Bebaubarkeit (unter Berücksichtigung der Abrundungssatzung) und die aktuelle Marktsituation berücksichtigen. Ein realistisches Angebot erhöht Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Kauf.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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